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Dorfbott Herbst 2013 (PDF, 5955kB) - Gemeinde Erlenbach

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<strong>Erlenbach</strong>er <strong>Dorfbott</strong>AktuellGrosse Hundedichte –viel Konfliktpotenzial<strong>Gemeinde</strong>Wichtige Informationenzur HundehaltungHunde sind allgegenwärtig: Beim Spazieren,Joggen, Velofahren, in öffentlichen Verkehrsmittelnund Restaurants, überall begegnenwir den Vierbeinern. Mal gross und gemächlichneben Herrchen oder Frauchen einhertra bend, mal winzig klein in der Handtasche,mal frei laufend und ungestüm – die Tierelas sen die Gemüter nicht unbewegt.Nicht alle Menschen zählen sich zu den Hundefreunden,da kann es schnell zu Konfliktenzwi schen «Hündelern» und Nicht-HundehalternPolizistinOdette Krauerkennt sich ausmit Hunden.kom men. Aber auch unter Hundefreunden gehtes nicht immer friedlich zu und her. Je grösserdie Hundedichte ist, desto häufiger kommt eszu ernsthaften Auseinandersetzungen, die nichtselten darin münden, dass die Polizei gerufenwird.Odette Krauer: Polizistin und KynologinDas Polizeikorps Meilen-Herrliberg-<strong>Erlenbach</strong>hat mit Odette Krauer eine Hundespezialistinin seinem Team, die bei ernsthaften Problemendie nötigen Abklärungen einleitet und die entsprechenden Amtsstellen informiert. Neben der«normalen» Polizeiarbeit wird Odette Krauerimmer wieder eingesetzt, wenn es zu Problemsituationen mit Hunden kommt. Für dieseAufgabe ist die Polizistin prädestiniert, beschäftigtsie sich doch auch in ihrer Freizeit intensivmit ihrem eigenen Hund Hera, einem temperamentvollenFlat-Coated-Retriever. Hera istein ausgebildeter Sozialhund, er wird z. B. danneingesetzt, wenn es gilt, nach einem schlechtenErlebnis wieder Vertrauen zu einem Hundaufzubauen.Verständnis für «Hündeler»In Meilen, Herrliberg und <strong>Erlenbach</strong> sind weitüber Tausend Hunde gemeldet. Da erstaunt esnicht, dass Begegnungen mit den Vierbeinernnicht immer reibungslos ablaufen. OdetteKrauer hat viel Verständnis für die «Hündeler»und kann auch gut nachvollziehen, weshalbes zu Konflikten kommen kann. Sie weiss aberauch, dass in den meistenFällen die Hundehalter undHundehalterinnen ihr Tier nichtrichtig füh ren und der Hunddarauf mit unerwünschtemVerhalten reagiert. Die Folgesind ernsthaf te Raufereienzwischen Tieren oder nochschlim mer, ein Hund beissteinen Menschen. „Man musseinen Hund ‚lesen’ können undden Hundeknigge kennen»,sagt Odette Krauer, «damit solcheZwischenfälle vermiedenwerden können».Polizei muss handelnWenn ein Tier ein übermässiges Aggressions verhaltenzeigt, muss die Polizei handeln. OdetteKrauer schätzt ab, wie ernst ein Fall ist, undnimmt, falls erforderlich, den Sachverhalt auf.Den leitet sie weiter ans Veterinäramt oder anan dere zuständige Stellen, die allenfalls die nö -tigen Massnahmen einleiten.Odette Krauer ist überzeugt, dass mit den nötigenHundekenntnissen und mehr gegenseitigerToleranz viele unschöne Auseinandersetzungenvermieden werden könnten.Elsbeth ForrerHundehalter müssen ihren Hund beider <strong>Gemeinde</strong> und der ANIS anmeldenHundehalter sind verpflichtet, ihre mehr alsdrei Monate alten Hunde bei der <strong>Gemeinde</strong> an -zumelden und allfällige Änderungen innert zehnTagen mitzuteilen. Dazu ist jeweils der Heimtierausweisvorzulegen. Der Hund selber ist fürdie Anmeldung nicht mitzubringen.Namens- und Adressänderungen, Halterwechselsowie der Tod des Hundes sind zusätzlich innertzehn Tagen direkt der ANIS AG zu melden.(www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30).Haftpflichtversicherung obligatorischFür die Hundehaltung jeglicher Rasse ist eineHaft pflichtversicherung obligatorisch. Die De -c kungs summe muss mindestens eine MillionFran ken betragen. Die <strong>Gemeinde</strong> kann diesenNach weis verlangen.Sachkundenachweis obligatorischWer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahresnach dessen Übernahme den praktischenSach kundenachweiser bringen. Dieser Kursmuss mit jedem neuenHund absolviert werden.Be vor ein Hund angeschafftwird, ist zudemder sogenann te theoretischeSach kun de nachweiszu erbringen.Notwendige Kursbesuche für Hundehalter,deren Hunde (Rassetyp I) nachdem 31. Dezember 2010 geboren wurdenSeit 2011 müssen Hundehalter, die einen Hunderwerben, der zur Rassentypenliste I gehört undnach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde,eine praktische Hundeausbildung absolvieren.Der Kursnachweis ist innert 30 Tagen nach Er -halt der Kursbestätigung der <strong>Gemeinde</strong> einzu -reichen.Weitere Informationen entnehmen Sie derHomepage www.veta.zh.ch.Einwohnerkontrolle

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