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KfW Merkblatt 200 Feb 2013 (pdf, 63 KB) - Der Wetteraukreis

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<strong>Merkblatt</strong>Kommunale und soziale InfrastrukturIKU - Kita-Ausbau– Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 %beteiligt ist,– Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligtsind, sowie– alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (zumBeispiel Gesellschafteridentität) bestehen.Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Gesellschafterkreis des Antragstellersmehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenzeübersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragstellerbeteiligt sind.Für kommunale Antragsteller steht das Programm IKK - Kita-Ausbau mit derProgrammnummer 199 zur Verfügung.Was wird gefördert?Förderfähig sind Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzenfür Kinder unter drei Jahren durch Neubau oder Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzungals Tageseinrichtungen und als Räumlichkeiten für Kindertagespflege (§ 2 Abs. 2 Nr. 3i.V.m. 22 ff. SGB VIII) dienen. Dazu gehören:FörderungInhalt, VoraussetzungenKombinationsmöglichkeiten Neubauten Umbauten von Gebäuden zur Umnutzung/Umwandlung Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen, soweit sie derSchaffung oder Sicherung von Betreuungsplätzen dienen Ausstattungsinvestitionen, soweit sie der Schaffung oder Sicherung vonBetreuungsplätzen dienen Erwerb von Grundstücken und ImmobilienZu den förderfähigen Investitionen gehören auch die mit den Investitionen verbundenenNebenkosten sowie anfallende Beratungskosten.Ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierterVorhaben.Die neu geschaffenen bzw. gesicherten Plätze müssen zunächst schwerpunktmäßig, d. h.mehr als zur Hälfte, für Kinder unter drei Jahren bereitstehen. Mindestens für die Dauer derersten Zinsbindungsphase muss der Nutzungszweck "Förderung von Kindern inTageseinrichtungen und in Kindertagespflege" für die geförderten Räumlichkeitengewährleistet sein.Ausgeschlossen ist die Finanzierung von baulichen Sanierungsmaßnahmen, die § 9 derEnEV <strong>200</strong>9 unterliegen, von Maßnahmen, die § 3 EEWärmeG unterliegen sowie derAustausch von Heizungen in Bestandsgebäuden.Stand: 02/<strong>2013</strong> • Bestellnummer: 600 000 2568<strong>KfW</strong> • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.deInfocenter • Tel.: 0800 5399002 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500Seite 2

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