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Ferienprogramm 2013 (pdf , 2987 KB) - Der Wetteraukreis

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TeilnahmebedingungenErmäßigung des TeilnahmebeitragesDie Abgabe des Antrags auf Teilnahmebeitragsermäßigungerfolgt mit oder nach der Anmeldung.<strong>Der</strong> Berechnungsbogen befindet sich in derBroschürenmitte oder kann bei der FachstelleJugendarbeit (s. Kontaktanschrift) angefordertwerden.<strong>Der</strong> Höchstbetrag wird in Rechnung gestellt,wenn keine Ermäßigung beantragt wird.Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages istgrundsätzlich möglich. <strong>Der</strong> Teilnahmebeitragist vom Nettoeinkommen der Familie abhängigund wird einer Einkommensgrenze nach §85 (1)SGB XII (Sozialgesetzbuch) gegenübergestellt.Familien, die ALG II oder Hilfe zum Lebensunterhaltbeziehen, legen der Anmeldung bitte eineKopie des aktuellen Leistungsbescheids bei.Eine weitere Ermäßigung des Teilnahmebeitragesist möglich, wenn der Fachstelle Jugendarbeitdieser Leistungsbescheid vorliegt bzw.die Anspruchsberechtigung auf Leistungen fürBildung und Teilhabe nach § 28, SGB II gegebenist. Diese Freizeiten sind Angebote, die imRahmen des Bildungs- und Teilhabepaketesförderfähig sind. Informationen gibt es überdie Homepage des <strong>Wetteraukreis</strong>es oder beiden Standorten des Jobcenters Wetterau.Die Bildungsangebote des KommunalenJugendbildungswerkes in den Oster-,Sommer- und Herbstferien für Kinder undJugendliche haben in der Regel bereits ermäßigteTeilnahmebeiträge. Eine gesonderte Ermäßigungkann auf Anfrage beantragt werden.Diese Veranstaltungen sind ebenfalls über dasBildungs- und Teilhabepaket förderfähig.Rückerstattung des TeilnahmebeitragesMuss ein/e Teilnehmer/in die Freizeit vorzeitigbeenden, so ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitragesnicht möglich!Ärztliche BescheinigungenEin Informationsblatt erhalten Sie mit derTeilnahmebestätigung. Eine Kopie des Impfausweisesund das Informationsblatt sind der FachstelleJugendarbeit rechtzeitig, spätestens amInformationsabend, zur Verfügung zu stellen.AufsichtsführungDie Erziehungsberechtigten übertragen mitder Anmeldung für die Dauer der Freizeit einenTeil der elterlichen Sorge auf den FachbereichJugend und Soziales des <strong>Wetteraukreis</strong>es. ZurDurchführung der Ferienfreizeiten setzt der<strong>Wetteraukreis</strong> pro sieben Teilnehmer/innenmindestens eine ausgebildete Betreuungspersonein. Die Erziehungsberechtigten erklärensich ausdrücklich damit einverstanden, dassein/e Teilnehmer/in, der/die sich den Anordnungender beauftragten Betreuer/innenwidersetzt, auf eigene Kosten nach Hausegeschickt wird.Infoveranstaltung/ VorbereitungswochenendeDie Teilnahme an den jeweiligen Informationsveranstaltungenbzw. Vorbereitungswochenendenist für Eltern, Kinder und Jugendlicheunbedingt notwendig. Verbindlich ist fürJugendfreizeiten die Teilnahme an einem Vorbereitungswochenende.SonstigesBei einigen Freizeiten ist das Deutsche Jugendschwimmabzeichen„Bronze“ Voraussetzung fürdie Teilnahme. Das so genannte „Seepferdchen“wird nicht anerkannt.Reisebedingungen / VorbesprechungDie Teilnahme an der Informationsveranstaltungfür die jeweilige Freizeit ist für Kinder,Jugendliche und Eltern notwendig.Die Fachstelle Jugendarbeit und das Betreuungsteamstellen sich vor. Die Organisation unddas Programm der Freizeit wird vorgestellt.- 20 -

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