13.07.2015 Aufrufe

Pictet CH Institutional - Swiss Fund Data

Pictet CH Institutional - Swiss Fund Data

Pictet CH Institutional - Swiss Fund Data

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass <strong>Fund</strong> Partner Solutions (Europe) S.A. zurEinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg die bei der Zeichnungmitgeteilten persönlichen Daten gegebenenfalls an andere Einheiten der <strong>Pictet</strong>-Gruppe mitdem gleichen Vertraulichkeitsgrad weiterleiten kann.InvestorenkreisDieser Anlagefonds ist nur für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 4 KAGbestimmt. Als qualifizierte Investoren gelten beaufsichtigte Finanzintermediäre wie Banken,Effektenhändler und Fondsleitungen, beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, öffentlich-rechtlicheKörperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, Unternehmen mitprofessioneller Tresorerie, vermögende Privatpersonen, Anlegerinnen und Anleger, die mit einemFinanzintermediär wie oben beschrieben oder - sofern die in Art. 6 Abs. 2 KKV erwähntenBedingungen erfüllt sind - mit einem unabhängigen Vermögensverwalter einen schriftlichenVermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben.Für die Teilvermögen- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - World ex-<strong>Swiss</strong> Equities Tracker US TE- <strong>Pictet</strong> <strong>CH</strong> <strong>Institutional</strong> - North-American Equities Tracker US TEist der Anlegerkreis begrenzt auf (i) Schweizer Vorsorgeeinrichtungen gemäss Bundesgesetz überdie berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die in den USA lautAbkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den USA zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet der Besteuerung von Einkommen von der Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind, und (ii) auf staatlich oder staatlich kontrollierte Einheiten undinternationale Organisationen, die laut amerikanischem Steuerrecht und/oder einem Abkommenzwischen dem Wohnsitzland des Anlegers und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufdem Gebiet der Besteuerung von Einkommen von der US-amerikanischen Quellensteuer aufKapitalerträgen befreit sind.Die Anleger dieser Teilvermögen müssen <strong>Pictet</strong> & Cie (der Depotbank) und <strong>Pictet</strong> <strong>Fund</strong>s AG (derFondsleitung) oder <strong>Pictet</strong> & Cie (Europe) SA, Luxemburg (dem Transferagent) zum Zeitpunkt derErstzeichnung die Originalsteuerunterlagen (in der Regel die Formulare „W-8BEN“ oder „W-8EXP“) vorlegen, woraus hervorgeht, dass sie die Bedingungen zur Steuerbefreiung erfüllen undakzeptieren, dass ihre Identität einer anderen Einheit der <strong>Pictet</strong>-Gruppe offengelegt wird. DieDepotbank oder der Transferagent können auf der Basis dieser Unterlagen und aller anderen Belege,47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!