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DER GRANU-FIX - Lafarge

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SICHERHEITSDATENBLATTACTIVITY ZEMENTSicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)sowie (EU) Nr.X.XXXX453/2010/ ENDD/MM/YYYYVersion: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS1.1. ProduktidentifikatorBezeichnung des Gemischs<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>geprüft in Anlehnung an die ÖNORM B 6550-11.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wirdIn der Endanwendung wird <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> zur Herstellung von Baustoffen und Bauteilen von industriellen und professionellen Anwendern (Fachkräfteim Baugewerbe) eingesetzt. Hierzu wird <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> mit Wasser versetzt, homogenisiert und zum gewünschten Baustoff und Bauteil verarbeitet. Diehiermit verbundenen Tätigkeiten umfassen den Umgang mit trockenem (Pulver) und mit Wasser versetzten (Suspension) Materialien. Sie lassen sichVerfahrenskategorien und Deskriptoren gemäß ECHA Leitfaden R.12 (ECHA-2010-G-05) zuordnen (siehe Tabelle).PROCIdentifizierte Verwendungen2 Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicherkontrollierter Exposition (z. B. Probenahme)Herstellung/FormulierungvonGewerbliche/IndustrielleVerwendungvonhydraulischen Bindemittelnund Baustoffen3 Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Formulierung) X X5 Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung vonGemischen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)7 Industrielles Sprühen X8a8bTransfer (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße(n)/große(n) Behälter(n) innicht nur speziell für ein Produkt vorgesehenen AnlageTransfer (Beschickung/Entleerung) aus/in Gefäße(n)/große(n) Behälter(n) inspeziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlage9 Transfer in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) X X10 Auftragen durch Rollen oder Streichen X11 Nicht-industrielles Sprühen X13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen X14 Produktion von Gemischen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen,Extrudieren, Pelettieren19 Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung X22 Potenziell geschlossene Verarbeitung mit Mineralien /Metallen bei erhöhterTemperatur Industrieller Bereich26 Handhabung von festen anorganischen Stoffen bei Umgebungstemperatur X XXXXXXXXXXX<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 1 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltHersteller / LieferantNat.-Kennz. / PLZ / OrtTelefonFaxEmail, der für das SDB verantwortlichen Person<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbHGumpendorferstraße 19-21, 1061 Wien+43 (0)1 58889-0+43 (0)1 58889-1470marketing@perlmooser.lafarge.com1.4. NotrufnummerNotrufnummer der Vergiftungsinformationszentrale ander 1. Medizinischen Universitätsklinik, Währinger Gürtel18-20, A-1090 WienErreichbarkeit+43 (0)1 406 43 43-0Täglich 24hABSCHNITT 2: MOGLICHE GEFAHREN2.1. Einstufung des Gemischs2.1.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Gefahrenklasse Gefahrenkategorie EinstufungsgrundlageHautreizend 2 PrüfergebnisseSchwere Augenschädigung / -reizung 1 PrüfergebnisseSensibilisierung der Haut 1 B LiteraturrechercheSpezifische Zielorgan-Toxizität(STOT) - einmalige Exposition3 LiteraturrechercheGefahrenhinweiseH318: Verursacht schwere AugenschädenH315: Verursacht HautreizungenH317: Kann allergische Hautreaktionen verursachenH335: Kann die Atemwege reizen2.1.2. Gemäß Richtlinie 1999/45/EGXi ReizendR37/38: Reizt die Atemwege und die HautR 41: Gefahr ernster AugenschädenR 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> kann die Atemwege reizen.Wenn <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> mit Wasser in Kontakt kommt oder <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohenAlkalität kann feuchter <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> Haut- und Augenreizungen hervorrufen.2.2. Kennzeichnungselemente2.2.1. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008GefahrH318: Verursacht schwere Augenschäden.H315: Verursacht Hautreizungen.H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H335: Kann die Atemwege reizen.P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305 + P351 + P338 + P310: BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandeneKontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale oder Arzt anrufen.P302 + P352 + P333 + P313: BEI BERÜHRUNG MIT <strong>DER</strong> HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.P261 + P304 + P340 + P312: Einatmen von Staub vermeiden. BEI EINATMEN: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Positionruhigstellen, in der sie leicht atmet. Bei Unwohlsein, Vergiftungsinformationszentrale oder Arzt anrufen.<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 2 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>2.1.2. Gemäß Richtlinie 1999/45/EGXi ReizendR37/38 Reizt die Atemwege und die HautR 41 Gefahr ernster AugenschädenR 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglichS 22 Staub nicht einatmenS 24/25 Berührung mit der Haut und Augen vermeidenS 26 Bei Berührung mit den Augen sofort und gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultierenS 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen2.3. Sonstige Gefahren<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN3.1. Gemische<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>geprüft in Anlehnung an die ÖNORM B 6550-1.Gefährliche BestandteileName Portlandzementklinker Flue dust, PortlandzementklinkerherstellungEC-Nummer 266-043-4 270-659-9CAS-Nummer 65997-15-1 68475-76-3Registriernummer ausgenommen (siehe 15.1) 01-2119486767-17-0001Konzentrationsspanne [M.-%] 0 - 100 0 - 5Einstufung gemäßRL 67/548/EWGXi, reizendR37/38, R41, R43Xi, reizendR37/38, R41, R43Einstufung gemäß Verordnung(EG) Nr. 1272/2008Gefahr, Kat. 1H315, H317, H318, H335Gefahr, Kat. 1H315, H317, H318, H335ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MABNAHMEN4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine HinweiseFür Ersthelfer ist keine spezielle persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Ersthelfer sollten aber den Kontakt mit feuchtem <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> vermeiden.AugenkontaktAuge nicht trocken reiben, weil durch die mechanische Beanspruchung zusätzliche Hornhautschäden möglich sind. Gegebenenfalls Kontaktlinse entfernenund das Auge sofort bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser mindestens 20 Minuten spülen, um alle Teilchen zu entfernen. Falls möglichisotonische Augenspüllösung (0,9 % NaCl) verwenden. Immer Arbeitsmediziner oder Augenarzt konsultieren.HautkontaktTrockenen <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> entfernen und mit reichlich Wasser nachspülen. Feuchten <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> mit viel Wasser abspülen. Durchtränkte Kleidung, Schuhe,Uhren etc. entfernen. Diese vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Hautbeschwerden Arzt konsultieren.EinatmenFür Frischluft sorgen. Staub aus Hals und Nasenbereich sollte schnell entfernt werden. Bei Beschwerden wie Unwohlsein, Husten oder anhaltenderReizung Arzt konsultieren.VerschluckenKein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken. Arzt oder Vergiftungsinformationszentrale konsultieren.4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenAugen: Augenkontakt mit <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> (trocken oder feucht) kann ernste und möglicherweise bleibende Augenschäden verursachen.Haut: <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> kann durch anhaltenden Kontakt eine reizende Wirkung auf feuchte Haut (infolge von Schwitzen oder Luftfeuchte) haben.Kontakt zwischen <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> und feuchter Haut kann Hautreizungen, Dermatitis oder ernste Hautschäden hervorrufen. Für weitere Informationensiehe (1).<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 3 von 11


Dauer ist nicht begrenzt (bis zu 480 Minuten pro Schicht, 5 Schichten pro Woche)SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>7.4. 7.4. Kontrolle des Gehalts an wasserlöslichem Chrom VI<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> enthält Chromatreduzierer (siehe Abschnitt 15), dabei ist zu beachten, dass sich die Wirksamkeit des Reduktionsmittels mit der Zeitvermindert. Daher enthalten Säcke und/oder Lieferdokumente Angaben zur Mindestwirksamkeitsdauer. Innerhalb dieser Zeit bleibt der Gehalt anwasserlöslichem Chrom(VI) unter 0,0002% (Bestimmung gemäß EN 196-10). Die Herstellerhinweise zur sachgerechten Lagerung sind zu befolgen. Beinicht sachgerechter Lagerung (Feuchtezutritt) oder Überlagerung kann der enthaltene Chromatreduzierer seine Wirksamkeit vorzeitig verlieren und einesensibilisierende Wirkung von <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> bei Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden.ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND UBERWACHUNG <strong>DER</strong> EXPOSITION / PERSONLICHE SCHUTZAUSRUSTUNG8.1. Zu überwachende ParameterGrenzwert Expositionsweg Expositionsfrequenz BemerkungenPortlandzement (Staub)Allgemeiner Staubgrenzwert5 (E) mg/m³5 (A) mg/m³10 (E) mg/m³10 (A) mg/m³20 (E) mg/m³inhalativArbeitsplatzgrenzwert(Schichtmittelwert), TMWTMWKurzzeit (1h)Kurzzeit (1h)Wasserlösliches Chrom VI 2 ppm dermal Kurzzeit (akut)Langzeit (wiederholt)GKV 2007BGBl II Nr.243/2007Verordnung (EG)Nr.1907/20068.2. Begrenzung und Überwachung der ExpositionZur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte sind oftmals Kombinationen aus technischen und individuellen Schutzmaßnahmen erforderlich. Liegen zurExposition keine geeigneten Arbeitsplatzmessungen vor, kann eine Expositionsabschätzung und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen auf Basisdes Werkzeuges MEASE (Referenz 3) erfolgen. Für die identifizierten Verwendungen (Abschnitt 1.2) sind technische Steuerungseinrichtungen(Tabelle in 8.2.1) und individuelle Schutzmaßnahmen (Tabelle in 8.2.2) empfohlen. Variante A lässt sich nur mit A und B nur mit B kombinieren.8.2.1. Geeignete technische SteuerungseinrichtungenMaßnahmen zur Vermeidung von Staubbildung und Staubverbreitung, beispielsweise geeignete Entlüftungsanlagen und Reinigungsmethoden, diekeinen Staub aufwirbeln.Verwendung PROC* Exposition Technische Einrichtung EffizienzIndustrielle Herstellung/Formulierung vonhydraulischen Bindemittelnund BaustoffenIndustrielle Verwendung vontrockenen hydraulischenBindemitteln und Baustoffen(innen, außen)Industrielle Verwendung vonfeuchten Suspensionen aushydraulischen Bindemittelnund Baustoffen (innen, außen)Gewerbliche Verwendung vontrockenen hydraulischenBindemitteln und Baustoffen(innen, außen)Gewerbliche Verwendung vonfeuchten Suspensionen aushydraulischen Bindemittelnund Baustoffen (innen, außen)* Definition in 1.22, 3nicht erforderlich -A) nicht erforderlich-14, 26oderB) lokale Entlüftungsanlage78 %A) allgemeine Lüftung17 %5, 8b, 9oderB) lokale Entlüftungsanlage78 %2 nicht erforderlich -14, 22, 265, 8b, 9A) nicht erforderlichoderB) lokale EntlüftungsanlageA) allgemeine LüftungoderB) lokale Entlüftungsanlage2, 5, 8b, 9, 10, 13, 14 nicht erforderlich -7A) nicht erforderlichoderB) lokale Entlüftungsanlage2 nicht erforderlich -9, 265, 8a, 8b, 141911A) nicht erforderlichoderB) lokale EntlüftungsanlageA) nicht erforderlichoderB) lokale EntlüftungsanlageEntlüftungsanlage ist nichterforderlich, Tätigkeit aber nur in gutgelüfteten Räumen oder außenA) nicht erforderlichoderB) lokale Entlüftungsanlage2, 5, 8a, 8b, 9, 10, 13, 14, 19 nicht erforderlich --78 %17 %78 %-78 %-72 %-87 %50 %-72 %<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 5 von 11


Dauer ist nicht begrenzt (bis zu 480 Minuten pro Schicht, 5 Schichten pro Woche)SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche SchutzausrüstungAllgemeinBei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen und gegebenenfalls duschen, umanhaftenden <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> zu entfernen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit mit <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> solltenArbeiter sich waschen oder duschen und Hautpflegemittel verwenden. Kontaminierte Kleidung, Schuhe, Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.Gesichts-/AugenschutzHautschutzBei Staubentwicklung oder Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden.Wasserdichte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sind beispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhemit CE-Zeichen (siehe Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 195 der BRD). Maximale Tragedauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grundihrer Wasserdurchlässigkeit nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen. Stiefel und langärmlige Kleidung tragen sowieHautschutzmittel verwenden.AtemschutzBei Überschreitung der Expositionsgrenzwerte (z. B. beim offenen Hantieren mit pulverförmigem Produkt) ist eine geeigneteAtemschutzmaske zu verwenden (z.B. gemäß EN 149, EN 140, EN 14387, EN 1827). In der Regel sind partikelfiltrierende Halbmasken des TypsFFP1 oder FFP2 zu verwenden (siehe Tabelle). Allgemeine Informationen finden sich in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR/GUV-R 190 derBRD.Verwendung PROC* Exposition Technische Einrichtung EffizienzIndustrielle Herstellung/Formulierungvon hydraulischen Bindemitteln undBaustoffenIndustrielle Verwendung von trockenenhydraulischen Bindemitteln undBaustoffen (innen, außen)Industrielle Verwendung von feuchtenSuspensionen aus hydraulischenBindemitteln und Baustoffen (innen,außen)Gewerbliche Verwendung vontrockenen hydraulischen Bindemittelnund Baustoffen (innen, außen)Gewerbliche Verwendung von feuchtenSuspensionen aus hydraulischenBindemitteln und Baustoffen (innen,außen)* Definition in 1.22, 3nicht erforderlich -A) P1 Maske (FF, FM)APF = 414, 26oderB) nicht erforderlich-A) P2 Maske (FF, FM)APF = 105, 8b, 9oderB) P1 Maske (FF, FM)APF = 42 nicht erforderlich -14, 22, 265, 8b, 9A) P1 Maske (FF, FM)oderB) nicht erforderlichA) P2 Maske (FF, FM)oderB) P1 Maske (FF, FM)APF = 4-APF = 102, 5, 8b, 9, 10, 13, 14 nicht erforderlich -7A) P1 Maske (FF, FM)oderB) nicht erforderlichAPF = 4APF = 42 P1 Maske (FF, FM) APF = 49, 265, 8a, 8b, 14A) P2 Maske (FF, FM)oderB) P1 Maske (FF, FM)A) P3 Maske (FF, FM)oderB) P1 Maske (FF, FM)-APF = 10APF = 4APF = 20APF = 419 P2 Maske (FF, FM) APF = 1011A) P1 Maske (FF, FM)oderB) nicht erforderlich2, 5, 8a, 8b, 9, 10, 13, 14, 19 nicht erforderlich -APF = 4-<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 6 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>8.2.3. Begrenzung und Überwachung der UmweltexpositionLuft: Einhaltung der Staubemissionsgrenzwerte nach AVV (BGBl. II Nr. 389/2002 und Nr. 476/2010) und Zementemissions-Verordnung BGBl. II Nr.60/2007.Wasser: <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> nicht ins Grundwasser oder Abwassersystem gelangen lassen. Durch Exposition ist ein Anstieg des pH-Werts möglich. Beieinem pH-Wert von über 9 können ökotoxikologische Effekte auftreten. Das in das Abwassersystem oder ins Oberflächenwasser geleitete oderabfließende Wasser darf daher nicht zu einem entsprechenden pH-Wert führen. Die AAEV (BGBl. Nr. 186/1996) und die AEV Industrieminerale(BGBl. II Nr. 347/1997) sind zu beachten.Boden: Keine speziellen Kontrollmaßnahmen erforderlich.ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften(a) Aussehen<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist ein feingemahlener Feststoff (graues Pulver)(b) GeruchGeruchlos(c) GeruchsschwelleKeine, da geruchlos(d) pH (T = 20°C in Wasser, Wasser- 11-13,5Feststoff-Verhältnis 1:2)(e) Schmelzpunkt > 1 250 °C(f) Siedepunkt oder SiedebereichNicht zutreffend, da unter normalen Bedingungen der Schmelzpunkt über 1 250°C liegt(g) FlammpunktNicht zutreffend, da keine Flüssigkeit(h) VerdampfungsgeschwindigkeitNicht zutreffend, da keine Flüssigkeit(i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig)Nicht zutreffend, da Material Feststoff und nicht brennbar(j) Obere/untere Entzündbarkeits- oder Nicht zutreffend, da nicht gasförmigExplosionsgrenzen(k) Dampfdruck Nicht zutreffend, da Schmelzpunkt > 1250 °C(l) Dampfdichte Nicht zutreffend, da Schmelzpunkt > 1250 °C(m) Relative Dichte2,75-3.20 g/cm³; Schüttdichte: 0,9-1,5 g/cm³(n) Löslichkeit in Wasser (T = 20 °C) Gering (0,1-1,5 g/l)(o) Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser Nicht zutreffend, da anorganisch(p) SelbstentzündungstemperaturNicht zutreffend (nicht pyrophor – keine organo-metallische, organo-halbmetallische oder organophosphaneBindungen oder Abkömmlinge und keine anderen pyrophoren Bestandteile)(q) ZersetzungstemperaturNicht zutreffend, da keine anorganischen Peroxide enthalten sind(r) ViskositätNicht zutreffend, da keine Flüssigkeit(s) Explosive EigenschaftenNicht explosiv und nicht pyrotechnisch. Keine Gasentwicklung oder selbsterhaltende exothermechemische Reaktionen.(t) Oxidierende EigenschaftenNicht zutreffend, da <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> keine brandfördernden Eigenschaften besitzt.9.2. Sonstige AngabenNicht zutreffend.ABSCHNITT 10: STABILITAT UND REAKTIVITAT10.1. Reaktivität<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist ein hydraulisches Material. In Kontakt mit Wasser findet eine beabsichtigte Reaktion statt. Dabei erhärtet <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> undbildet eine feste Masse, die nicht mit ihrer Umgebung reagiert.10.2. Chemische Stabilität<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist stabil, solange er sachgerecht und trocken gelagert wird (Abschnitt 7). Kontakt mit unverträglichen Materialien vermeiden.Feuchter <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist alkalisch und unverträglich mit Säuren, Ammoniumsalzen, Aluminium und anderen unedlen Metallen. Dabei kannWasserstoff gebildet werden. <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist in Flusssäure löslich, wobei sich ätzendes Siliciumtetrafluoridgas bildet. Kontakt mit diesenunverträglichen Materialien vermeiden.10.3. Möglichkeit gefährlicher ReaktionenNicht zutreffend.10.4. Zu vermeidende BedingungenFeuchtigkeit während der Lagerung kann zu Klumpenbildung und Verlust der Produktqualität führen.10.5. Unverträgliche MaterialienSäuren, Ammoniumsalze, Aluminium oder andere unedle Metalle.10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> zersetzt sich nicht in gefährliche Bestandteile.<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 7 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN11.1. Angaben zu toxikologischen WirkungenGefahrenklasse Kat. Effekt ReferenzAkute Toxizität -dermal- Limit Test, Kaninchen, 24 Stunden Exposition, 2000 mg/kg Körpergewicht – keine Letalität.Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.Akute Toxizität - - Limit Test, Ratte, mit 5 g/m³, keine akute Toxizität. Studie wurde mit Portlandzementklinkerinhalationdurchgeführt, der Hauptkomponente von Zement.Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfülltAkute Toxizität - - Bei Tierstudien mit Zementofenstäuben und Zementstäuben wurde keine akut orale Toxizitätoralfestgestellt. Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.Ätz-/Reizwirkung 2 Zement hat eine haut- und schleimhautreizende Wirkung. Trockener Zement in Kontakt mitauf die Hautfeuchter Haut oder Haut in Kontakt mit feuchtem oder nassem Zement kann zuunterschiedlichen reizenden und entzündlichen Reaktionen der Haut führen, z. B. Rötung undRissbildung. Anhaltender Kontakt in Zusammenhang mit mechanischem Abrieb kann zuernsten Hautschäden führen.Schwere1 Im in vitro Test zeigte Portlandzementklinker (Hauptkomponente von Zement) unterschiedlichAugenschädigung starke Auswirkungen auf die Hornhaut. Der berechnete „irritation index“ beträgt 128./ -reizungDirekter Kontakt mit Zement kann zu Hornhautschäden führen, zum einen durch diemechanische Einwirkung und zum anderen durch eine sofortige oder spätere Reizung oderEntzündung. Direkter Kontakt mit größeren Mengen trockenen Zements oder Spritzern vonfeuchtem Zement kann Auswirkungen haben, die von einer moderaten Augenreizung (z. B.Bindehautentzündung oder Lidrandentzündung) bis zu ernsten Augenschäden undErblindung reichen.Sensibilisierung 1 Bei einzelnen Personen können sich nach Kontakt mit feuchtem Zement Hautekzeme bilden.der HautDiese werden entweder durch den pH-Wert (reizende Kontaktdermatitis) oder durchimmunologische Reaktionen mit wasserlöslichem Chrom(VI) ausgelöst (allergischeKontaktdermatitis).Sensibilisierung - Es gibt keine Anzeichen für eine Sensibilisierung der Atemwege. Aufgrund der vorliegendender AtemwegeDaten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.Keimzell-- Keine Anzeichen für Keimzellmutagenität. Aufgrund der vorliegenden Daten gelten dieMutagenitätEinstufungskriterien als nicht erfüllt.Karzinogenität - Ein kausaler Zusammenhang zwischen Zementexposition und Krebserkrankung wurde nichtfestgestellt. Epidemiologische Studien ließen keine Rückschlüsse auf einen Zusammenhangzwischen der Exposition mit Zement und Krebserkrankungen zu.Portlandzement ist gemäß ACGIH A4 nicht als Humankarzinogen eingestuft: “Stoffe, diebetreffend der Humankarzinogenität aufgrund von unzulänglichem Datenmaterial nichtabschließend beurteilt werden können. In vitro-Tests oder Tierversuche geben keineausreichenden Hinweise auf Karzinogenität, um diesen Stoff einer anderen Klassifikationzuzuordnen.”Portlandzement enthält über 90 % PortlandzementklinkerAufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.ReproduktionstoxizitätSpezifischeZielorgan-Toxizität beieinmaligerExpositionSpezifischeZielorgan-Toxizität beiwiederholter Exp.(4)(10)Literaturrecherche(4) und Erfahrungenam Menschen(11), (12) undErfahrungen amMenschen(5), (13)(1)(14), (15)- Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt. Keine Anhaltspunktebasierend aufErfahrungen amMenschen3 Zementstaubexposition kann zur Reizung der Atmungsorgane (Rachen, Hals, Lunge) führen.Husten, Niesen und Kurzatmigkeit können die Folge sein, wenn die Exposition über demArbeitsplatzgrenzwert liegt.Berufsbedingte Exposition mit Zementstaub kann zur Beeinträchtigung derAtmungsfunktionen führen. Allerdings gibt es derzeit noch keine ausreichenden Erkenntnisse,um eine Dosis-Wirkungsbeziehung ableiten zu können.- Langzeitexposition mit lungengängigem Zementstaub oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwerteskann zu Husten, Kurzatmigkeit und chronisch obstruktiven Veränderungen der Atemwegeführen. Bei niedrigen Konzentrationen wurden keine chronischen Effekte beobachtet.Aufgrund der vorliegenden Daten gelten die Einstufungskriterien als nicht erfüllt.Aspirationsgefahr - Nicht zutreffend, da Zement nicht als Aerosol vorliegt.<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> und Portlandzementklinker hat die gleichen toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften.Auswirkungen auf die Gesundheit durch Exposition<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> kann vorhandene Erkrankungen der Haut, Augen und Atemwege verschlimmern, beispielsweise bei Lungenemphysemen oderAsthma.(1)(16)(1)(17)ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN12.1. Toxizität<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> gilt als nicht gefährlich für die Umwelt. Ökotoxikologische Untersuchungen mit Portlandzement an Daphnia magna (U.S. EPA,1994a) [Referenz (6)] und Selenastrum Coli (U.S. EPA, 1993) [Referenz (7)] haben nur einen geringen toxischen Effekt gezeigt. Daher konntendie LC50 und EC50 Werte nicht bestimmt werden [Referenz (8)]. Es konnten auch keine toxischen Auswirkungen auf Sedimente festgestelltwerden [Referenz (9)]. Die Freisetzung größerer Mengen von <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> in Wasser kann jedoch zu einer pH-Wert-Erhöhung führen unddamit unter besonderen Umständen toxisch für aquatisches Leben sein.<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 8 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>12.2. Persistenz und AbbaubarkeitNicht zutreffend, da <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ein anorganisch mineralisches Material ist. Bei der Hydratation zurückbleibende Reste stellen keintoxikologisches Risiko dar.12.3. BioakkumulationspotenzialNicht zutreffend, da <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ein anorganisch mineralisches Material ist. Bei der Hydratation zurückbleibende Reste stellen keintoxikologisches Risiko dar.12.4. Mobilität im BodenNicht zutreffend, da <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ein anorganisch mineralisches Material ist. Bei der Hydratation zurückbleibende Reste stellen keintoxikologisches Risiko dar.12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungNicht zutreffend, da <strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ein anorganisch mineralisches Material ist. Bei der Hydratation zurückbleibende Reste stellen keintoxikologisches Risiko dar.12.6. Andere schädliche WirkungenNicht zutreffend.ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> trocken aufnehmen und nach Möglichkeit weiterverwenden/wiederverwerten. Abfallaufbereitungstechniken sind nichterforderlich. Nicht ins Abwasser oder in Oberflächenwässer entsorgen.ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> untersteht nicht den internationalen Gefahrgutvorschriften (IMDG, IATA, ADR/RID). Es ist daher keine Gefahrgut-Klassifizierungerforderlich.14.1. UN-NummerNicht zutreffend.14.2. Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungNicht zutreffend.14.3. TransportgefahrenklassenNicht zutreffend.14.4. VerpackungsgruppeNicht zutreffend.14.5. UmweltgefahrenNicht zutreffend.14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den VerwenderNicht zutreffend.14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-CodeNicht zutreffend.ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHNIFTEN15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für das Gemisch<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong> ist ein Gemisch und fällt daher nicht unter die Registrierungspflicht der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH).Portlandzementklinker ist gemäß Art. 2.7(b) und Anhang V.10 der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) von der Registrierungspflichtausgenommen.Gemäß Anhang XVII Absatz 47 der EG-Verordnung 1907/2006 besteht für Zemente und zementhaltige Zubereitungen ein Verwendungs- undInverkehrbringungsverbot,1. Zement und zementhaltige Zubereitungen dürfen nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Gehalt an löslichem Chrom VInach Hydratisierung mehr als 0,0002 % der Trockenmasse des Zements beträgt.2. Werden Reduktionsmittel verwendet, so ist unbeschadet der Gültigkeit anderer gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für die Einstufung,Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen auf der Verpackung von Zement oder zementhaltigenZubereitungen deutlich lesbar und dauerhaft anzugeben, wann das Erzeugnis abgepackt wurde sowie unter welchen Bedingungen und wielange es gelagert werden kann, ohne dass die Wirkung des Reduktionsmittels nachlässt und der Gehalt an löslichem Chrom VI den inNummer 1 genannten Grenzwert überschreitet.3. Davon abweichend finden die Nummern 1 und 2 keine Anwendung auf das Inverkehrbringen im Hinblick auf überwachte geschlossene undvollautomatische Prozesse und auf die Verwendung in solchen Prozessen, bei denen Zement und zementhaltige Zubereitungenausschließlich mit Maschinen in Berührung kommen und keine Gefahr von Hautkontakten besteht.<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 9 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>Die Hersteller von Zement haben sich im Rahmen des „Übereinkommens über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch guteHandhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltender Produkte“ dazu verpflichtet sogenannte „BewährtePraktiken“ für einen sicheren Umgang einzuführen (http://www.nepsi.eu).Chemikalien-Verbotsverordnung (Chem-VerbotsVO 2003), BGBl. II Nr. 477/2003, BGBl. II Nr. 158/2005 und BGBl. II Nr. 114/2007Vorschriften der BRD:Wassergefährungsklasse: WGK 1 (schwach wassergefährend) (Selbsteinstufung gemäß VwVwS vom 17.05.1999).15.2. StoffsicherheitsbeurteilungEine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN16.1. Änderungen gegenüber der Vorversion15.10.2013: Neuerstellung16.2. Abkürzungen und AkronymeACGIH American Conference of Industrial HygienistsADR/RID European Agreements on the transport of Dangerous goods by Road/RailwayAPFAssigned protection factor (Schutzfaktor von Atemschutzmasken)CAS Chemical Abstracts ServiceCLP Classification, labelling and packaging (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)EC50 Half maximal effective concentration (mittlere effective Konzentration)ECHA European Chemicals Agency (Europäische Chemikalienbehörde)EINECS European Inventory of Existing Commercial chemical SubstancesEPAType of high efficiency air filter (hoch effizienter Luftfiltertyp)HEPA Type of high efficiency air filter (hoch effizienter Luftfiltertyp)IATA International Air Transport AssociationIMDG International agreement on the Maritime transport of Dangerous GoodsIUPAC International Union of Pure and Applied ChemistryLC50 Median lethal dose (mittlere tödliche Dosis)MEASE Metals estimation and assessment of substance exposurePBTPersistent, bio-accumulative and toxic (persistent, bioakkumulativ, toxisch)PROC Process category (Prozesskategorie/Verwendungskategorie)REACH Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals (Verordnung (EG) 1907/2006)STOT Specific target organ toxicity (spezifische Zielorgantoxizität)TRGS Technische Regeln für GefahrstoffeUVCB Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materialsvPvB Very persistent, very bioaccumulative (sehr persistent, sehr bioakkumulativVwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe16.3. Literaturangaben und Datenquellen(1) Portland Cement Dust - Hazard assessment document EH75/7, UK Health and Safety Executive, 2006. Available from:http://www.hse.gov.uk/pubns/web/portlandcement.pdf.(2) Technische Regel für Gefahrstoffe “Arbeitsplatzgrenzwerte”, 2009, GMBl Nr.29 S.605.(3) MEASE 1.02.01 Exposure assessment tool for metals and inorganic substances, EBRC Consulting GmbH für Eurometaux, 2010:http://www.ebrc.de/industrial-chemicals-reach/projects-and-references/mease.php.(4) Observations on the effects of skin irritation caused by cement, Kietzman et al, Dermatosen, 47, 5, 184-189 (1999).(5) Epidemiological assessment of the occurrence of allergic dermatitis in workers in the construction industry related to the content of Cr (VI)in cement, NIOH, Page 11, 2003.(6) U.S. EPA, Short-term Methods for Estimating the Chronic Toxicity of Effluents and Receiving Waters to Freshwater Organisms, 3rd ed.EPA/600/7-91/002, Environmental Monitoring and Support Laboratory, U.S. EPA, Cincinnati, OH (1994a).(7) U.S. EPA, Methods for Measuring the Acute Toxicity of Effluents and Receiving Waters to Freshwater and Marine Organisms, 4th ed.EPA/600/4-90/027F, Environmental Monitoring and Support Laboratory, U.S. EPA, Cincinnati, OH (1993).(8) Environmental Impact of Construction and Repair Materials on Surface and Ground Waters. Summary of Methodology, LaboratoryResults, and Model Development. NCHRP report 448, National Academy Press, Washington, D.C., 2001.(9) Final report Sediment Phase Toxicity Test Results with Corophium volutator for Portland clinker prepared for Norcem A.S. by AnalyCenEcotox AS, 2007.(10) TNO report V8801/02, An acute (4-hour) inhalation toxicity study with Portland Cement Clinker CLP/GHS 03-2010-fine in rats, August2010.(11) TNO report V8815/09, Evaluation of eye irritation potential of cement clinker G in vitro using the isolated chicken eye test, April 2010.(12) TNO report V8815/10, Evaluation of eye irritation potential of cement clinker W in vitro using the isolated chicken eye test, April 2010.(13) European Commission’s Scientific Committee on Toxicology, Ecotoxicology and the Environment (SCTEE) opinion of the risks to healthfrom Cr (VI) in cement (European Commission, 2002).http://ec.europa.eu/health/archive/ph_risk/committees/sct/documents/out158_en.pdf.(14) Investigation of the cytotoxic and proinflammatory effects of cement dusts in rat alveolar macrophages, Van Berlo et al, Chem. Res.Toxicol., 2009 Sept; 22(9):1548-58(15) Cytotoxicity and genotoxicity of cement dusts in A549 human epithelial lung cells in vitro; Gminski et al, Abstract DGPT conference Mainz,2008.(16) Comments on a recommendation from the American Conference of governmental industrial Hygienists to change the threshold limit valuefor Portland cement, Patrick A. Hessel and John F. Gamble, EpiLung Consulting, June 2008.(17) Prospective monitoring of exposure and lung function among cement workers, Interim report of the study after the data collection of PhaseI-II 2006-2010, Hilde Notø, Helge Kjuus, Marit Skogstad and Karl-Christian Nordby, National Institute of Occupational Health, Oslo,Norway, March 2010.<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 10 von 11


SICHERHEITSDATENBLATT Version: 1.00 / DE Überarbeitet am: 15/10/2013<strong>DER</strong> <strong>GRANU</strong>-<strong>FIX</strong>16.4. SchulungsratschlägeZusätzlich zu Schulungsprogrammen für Arbeitnehmer zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, haben die Unternehmensicherzustellen, dass die Arbeitnehmer das Sicherheitsdatenblatt lesen, verstehen und die Anforderungen umsetzen können.HAFTUNGSAUSSCHLUSSDieses Produkt - Gesundheits- und Sicherheitsdatenblatt wurde unter Berücksichtigung des Artikel 31 und Annex II der Verordnung (EC) Nr.1907/2006 (REACH) sowie hierzu ergangener einschlägiger Änderungen erstellt. Sämtliche in diesem Merkblatt enthaltenen Informationen undHinweise basieren auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des im Merkblatt angegebenen Datums.Die im Merkblatt enthaltenen Informationen sind verlässlich und gelten unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Produktbestimmungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Verpackungsangaben und/oder Anleitungen in der technischen Fachliteraturordnungsgemäß verwendet wird. Jedwede anderweitige Nutzung des Produktes, einschließlich der Nutzung in Verbindung mit anderenProdukten oder Verfahren, erfolgt in eigener Verantwortung des Benutzers beziehungsweise Empfängers dieses Merkblattes.Der Empfänger dieses Merkblattes ist selbst dafür verantwortlich, dass die darin enthaltenen Informationen und Hinweise vollumfänglich vondenjenigen Personen gelesen und verstanden worden sind, die das Produkt benutzen, be- oder verarbeiten, verwerten oder in sonstiger Weisemit dem Produkt in Kontakt kommen. Sollte der Empfänger dieses Merkblattes nach Erhalt selbst Formulierungen erstellen, die das Produktenthalten, so ist er selbst für die Sicherstellung der Übertragung aller relevanten Informationen und Hinweise aus dem aktuellen Produkt -Gesundheits- und Sicherheitsdatenblatt in die eigenen Produktdatenblätter in Übereinstimmung mit der Verordnung (EC) Nr. 1907/2006verantwortlich.Vertriebsgebiet MannersdorfWiener Straße 10, 2452 MannersdorfTel.: 02168/62311-2901, Fax: 02168/62311-2915vertrieb.ost@lafarge.com<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbHwww.lafarge.atVertriebsgebiet RetzneiRetznei 34, 8461 EhrenhausenTel.: 03453/2101-3502, Fax: 03453/2101-3580vertrieb.sued@lafarge.com<strong>Lafarge</strong> Zementwerke GmbH Seite 11 von 11

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