Seite 2 Donnerstag, den 12. November 2009Einladung Bürgerversammlungam Mittwoch, dem 18.11.2009, um 20 Uhr in der Buwenburghalle in Hundersingenzum Thema „Wie geht es mit dem Schulstandort <strong>Herbertingen</strong> weiter?“Tagesordnung1. Begrüßung 2. Information zur Werkrealschule der neuen Art3. Darstellung der möglichen Varianten/Kooperationen 4. DiskussionDie Bildungspolitik in Baden-Württemberg setzt ab dem kommenden Schuljahr auf die „Werkrealschule neuer Art“. Die Schulträger sind gefordertund entsprechende Entscheidungen müssen bis Dezember 2009 getroffen werden. Der Gemeinde ist dabei wichtig, vor einer endgültigenEntscheidung auch die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber der Eltern, zu hören. Aus diesem Grund würden wiruns freuen, wenn die eigens zu diesem Thema einberufene Bürgerversammlung regen Zuspruch erfahren würde.<strong>Herbertingen</strong>, 10.11.2009Ihr Michael Schrenk, Bürgermeister WochenenddiensteÄrzteEinheitliche ärztliche Notrufnummer für den Notdienst im BezirkMengen - Hohentengen - <strong>Herbertingen</strong> - Scheer an Wochenenden/Feiertagenund außerhalb der Sprechstunden:Telefon: 01801 929266.Nach Anwahl der obigen Nummer wird der Patient durch Rufweiterleitungdirekt mit dem Arzt verbunden.Die obige Nummer kann immer außerhalb der Sprechstundenzeitendes Arztes angerufen werden: werktags von 19.00 - 08.00 Uhrund an den Wochenend-/Feiertagen von 08.00 bis 08.00 Uhr. Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzteim Kreis Sigmaringen:Einheitliche Telefonnummer des Notfalldienstes der Kinder- undJugendärzte im Landkreis Sigmaringen:Telefon: 0180 1929345. Zahnärztlicher Notdienst:Raum Sigmaringen - Pfullendorf und UmgebungRufnummer: 01805 911-660Raum Bad Saulgau - Riedlingen und UmgebungRufnummer: 01805 911-650 HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienstzu erfragen beim DRK Sigmaringen, Tel.: 07571 742349 Apotheke:Samstag, 14.11.2009Kanzach-Apotheke, Dürmentingen, Tel.: 07371 129333Sonntag, 15.11.2009Kreuz-Apotheke, Mengen, Tel.: 07572 8035Der Dienst dauert jeweils(24 Stunden) von 8.30 bis 8.30 Uhr.Die Storchen-Apotheke in <strong>Herbertingen</strong> hat samstags von 8.30- 12.30 Uhr geöffnet. Sozialstation:Bad Saulgau - <strong>Herbertingen</strong>“Pflege und Versorgung rund um die Uhr”Telefon: 07581 3788DRK-Sozialstation, Hohenzollernstr. 6, 72488 SigmaringenTelefon: 07571 742327Bereitschaftsdienst “Rund um die Uhr”Telefon: 0171 2875065 Essen auf Rädern:Malteser-Hilfsdienst, SigmaringenTelefon: 07571 74850Deutsches Rotes Kreuz, SigmaringenTelefon: 07571 7423-27Soziale Heimstätte Dornahof, AltshausenTelefon: 07584 925320Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., RavensburgTelefon: 0751 36149-11 Beratungsstelle für Senioren, Pflegebedürftigeund deren AngehörigeKarlstraße 7, Bad Saulgau (Tel.-Nr.: 07581 5095-750), Montag -Freitag: 09.00 - 15.00 Uhr auf Voranmeldung, kostenlose Beratung- auf Wunsch auch zu Hause. Nachbarschaftshilfe:Wir helfen stundenweise bei Bedarf: Tel: 5682 Kreuzbundgruppe Bad Buchau - SelbsthilfegruppeHelfergemeinschaft fürSuchtkranke und deren Angehörige:Jeweils dienstags um 19.30 Uhr, 14-tägig (in den geradenKalenderwochen) im Bischof-Sproll-Haus, Weiherstraße 43. Wichtige Telefon-Nummern:Polizei-Notruf: 110Rettungsdienst: 112Notarzt: 112Feuerwehr: 112Gas-Störungsstelle: 0800 0824505Strom EnBW- Störungsstelle: 0800 3629477 Wasserversorgung:Rohrbrüche / Störungen24-h-Bereitschaftsdienst: Tel: 07581 506200
Donnerstag, den 12. November 2009 Seite 3Einladung zur Sitzung des Zweckverbandes„Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen“am Dienstag, 17.11.2009Am Dienstag, 17.11.2009 findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal desRathauses in Ertingen eine öffentliche Sitzung des Zweckverbandes„Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen“ statt.TagesordnungTOP 1 Bericht des VerbandsvorsitzendenTOP 2 Verabschiedung ausgeschiedener GemeinderäteTOP 3 Neubau der Uferpromenadea) Information über LEADER-Änderungsantragb) Sachstandsbericht Bauabwicklung und Kostenc) Überblick Bauabschnitt 5 (Restarbeiten)d) Beratung und Beschlussfassung über weitereVorgehensweise und ZeitablaufTOP 4Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche,AnregungenDie Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Nachder öffentlichen Sitzung findet eine nicht-öffentliche Beratung statt.<strong>Herbertingen</strong>/Ertingen, 11.11.2009gez. Alexander Leitz, VerbandsvorsitzenderRichtiges Lüften verbessert Raumklima undsenkt HeizkostenTrotz hoher Energiepreise sollte auf gezieltes Lüften nicht verzichtetwerden. Denn: In den vergangenen Jahren sind Häuser einerseitsluftdichter gebaut worden und andererseits hat sich das Nutzerverhaltenim Vergleich zu früher geändert: Mehr Pflanzen zieren dieRäume und veratmen Luft, durch häufigeres Duschen entsteht mehrWasserdampf. Dabei hilft regelmäßiges Lüften Energie zu sparen,Bauschäden zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern.Und so funktioniert es: Zwei bis drei Mal täglich bei weit geöffnetenFenstern für einige Minuten frische Außenluft durch das gesamteHaus ziehen lassen. Die Heizkörper sollten bei dem so genanntenStoßlüften möglichst heruntergedreht werden. Verbrauchte Luft wirdersetzt und Feuchtigkeit abgeführt. Wasserdampf vom Duschen oderKochen muss ohnehin sofort nach draußen geleitet werden. Auf jedenFall sollte auf eine Dauerlüftung bei gekippten Fenstern und betriebenerHeizungsanlage verzichtet werden. Vollständiges Auskühlender Räume sollte grundsätzlich verhindert werden.Lüftungsanlagen bieten eine kontinuierliche Lüftung, für hochgedämmteHäuser sind sie nahezu ein Muss. Solche Anlagen eignensich auch zur Wärmerückgewinnung. Sind sie fachmännisch geplantund installiert, kann damit ebenfalls Energie gespart werden. Auchdurch die richtige Einstellung der Heizungsregelung und den hydraulischenAbgleich des gesamten Heizungssystems kann eine Energieeinsparungvon über zehn Prozent erreicht werden. Ein Grad wenigeran Raumtemperatur bedeutet vier bis sechs Prozent Brennstoffeinsparung.www.energieagentur-sig.deHaltung von HundenImmer wieder erreichen uns Klagen, dass Hundebesitzer mit ihrenVierbeinern einen Spaziergang machen, ohne diese anzuleinen. Eskommt sogar vor, dass Hunde ganz ohne Begleitung im Ort umherstreunen.Den entsprechenden Hundebesitzern ist oftmals nicht klar, dass siemit diesem Verhalten gegen die Polizeiverordnung der Gemeinde<strong>Herbertingen</strong> verstoßen. Wir möchten daher nochmals einen Auszugaus dieser Verordnung wiedergeben.Der Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeitdar, die nach der Polizeiverordnung mit einem Bußgeld von bis zu1.000 Euro geahndet werden kann. Wir machen darauf aufmerksam,dass die Einhaltung dieser Vorschriften verstärkt überwacht wird.“§ 11Gefahren durch Tiere(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemandgefährdet wird.(2) Im bebauten Innenbereich (§§ 30 — 34 BauGB), sowie auf dem Verbindungsweg zwischen dem Bahnhofshalt“Ortsmitte” zur Lourdeskapelle, auf dem Verbindungsweg zwischen der Hesslingerstraßeund der Lourdeskapelle auf dem Gemeindeverbindungsweg nach Eichen und denentsprechenden Verbindungswegen von dort aus zum Grillplatz(Flst. 1940 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem “Schandenweg” (Flst. 1765 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem Feldweg 667/5, nördlich des Baugebiets “SteigäckerII” von der B 311 bis zum Feldweg 450 auf allen ausgewiesenen öffentlichen Fuß- und Radwegendes Gemeindegebiets auf der Straße “Mühlrain” zwischen Mieterkingen und <strong>Herbertingen</strong> auf dem Verbindungsweg von der Fulgenstadter Straße entlangdes Bahndamms bis zur Holzgasse (Flst. 382/1 und 382Gem. Mieterkingen und Flst. 1469 und 1407 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem archäologischen Rundwanderweg in Hundersingen auf dem Fußweg vom Parkplatz an der Heuneburg (Flst. 3009Gemarkung Hundersingen) zum Freilichtmuseumsind Hunde von aufsichtsfähigen Personen an der Leine zu führen.Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, diedurch Zuruf zuverlässig auf das Tier einwirken kann, nicht freiherumlaufen.(3) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichenTieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personengefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.(4) Die Verordnung des Innenministeriums und des MinisteriumsLändlicher Raum vom 03.08.2000 über das Halten gefährliche Hundebleibt unberührt.§12Verunreinigung durch HundeDer Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieserseine Notdurft nicht im öffentlichen Straßenraum einschließlich derGehwege, in fremden Gärten, Höfen und Anlagen oder in öffentlichenGrün- oder Erholungsanlagen verrichtet.Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.”