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Volkstrauertag - Herbertingen

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Donnerstag, den 12. November 2009 Seite 3Einladung zur Sitzung des Zweckverbandes„Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen“am Dienstag, 17.11.2009Am Dienstag, 17.11.2009 findet um 19.30 Uhr im Sitzungssaal desRathauses in Ertingen eine öffentliche Sitzung des Zweckverbandes„Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen“ statt.TagesordnungTOP 1 Bericht des VerbandsvorsitzendenTOP 2 Verabschiedung ausgeschiedener GemeinderäteTOP 3 Neubau der Uferpromenadea) Information über LEADER-Änderungsantragb) Sachstandsbericht Bauabwicklung und Kostenc) Überblick Bauabschnitt 5 (Restarbeiten)d) Beratung und Beschlussfassung über weitereVorgehensweise und ZeitablaufTOP 4Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche,AnregungenDie Bevölkerung ist zu dieser Sitzung recht herzlich eingeladen. Nachder öffentlichen Sitzung findet eine nicht-öffentliche Beratung statt.<strong>Herbertingen</strong>/Ertingen, 11.11.2009gez. Alexander Leitz, VerbandsvorsitzenderRichtiges Lüften verbessert Raumklima undsenkt HeizkostenTrotz hoher Energiepreise sollte auf gezieltes Lüften nicht verzichtetwerden. Denn: In den vergangenen Jahren sind Häuser einerseitsluftdichter gebaut worden und andererseits hat sich das Nutzerverhaltenim Vergleich zu früher geändert: Mehr Pflanzen zieren dieRäume und veratmen Luft, durch häufigeres Duschen entsteht mehrWasserdampf. Dabei hilft regelmäßiges Lüften Energie zu sparen,Bauschäden zu vermeiden und das Raumklima zu verbessern.Und so funktioniert es: Zwei bis drei Mal täglich bei weit geöffnetenFenstern für einige Minuten frische Außenluft durch das gesamteHaus ziehen lassen. Die Heizkörper sollten bei dem so genanntenStoßlüften möglichst heruntergedreht werden. Verbrauchte Luft wirdersetzt und Feuchtigkeit abgeführt. Wasserdampf vom Duschen oderKochen muss ohnehin sofort nach draußen geleitet werden. Auf jedenFall sollte auf eine Dauerlüftung bei gekippten Fenstern und betriebenerHeizungsanlage verzichtet werden. Vollständiges Auskühlender Räume sollte grundsätzlich verhindert werden.Lüftungsanlagen bieten eine kontinuierliche Lüftung, für hochgedämmteHäuser sind sie nahezu ein Muss. Solche Anlagen eignensich auch zur Wärmerückgewinnung. Sind sie fachmännisch geplantund installiert, kann damit ebenfalls Energie gespart werden. Auchdurch die richtige Einstellung der Heizungsregelung und den hydraulischenAbgleich des gesamten Heizungssystems kann eine Energieeinsparungvon über zehn Prozent erreicht werden. Ein Grad wenigeran Raumtemperatur bedeutet vier bis sechs Prozent Brennstoffeinsparung.www.energieagentur-sig.deHaltung von HundenImmer wieder erreichen uns Klagen, dass Hundebesitzer mit ihrenVierbeinern einen Spaziergang machen, ohne diese anzuleinen. Eskommt sogar vor, dass Hunde ganz ohne Begleitung im Ort umherstreunen.Den entsprechenden Hundebesitzern ist oftmals nicht klar, dass siemit diesem Verhalten gegen die Polizeiverordnung der Gemeinde<strong>Herbertingen</strong> verstoßen. Wir möchten daher nochmals einen Auszugaus dieser Verordnung wiedergeben.Der Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeitdar, die nach der Polizeiverordnung mit einem Bußgeld von bis zu1.000 Euro geahndet werden kann. Wir machen darauf aufmerksam,dass die Einhaltung dieser Vorschriften verstärkt überwacht wird.“§ 11Gefahren durch Tiere(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemandgefährdet wird.(2) Im bebauten Innenbereich (§§ 30 — 34 BauGB), sowie auf dem Verbindungsweg zwischen dem Bahnhofshalt“Ortsmitte” zur Lourdeskapelle, auf dem Verbindungsweg zwischen der Hesslingerstraßeund der Lourdeskapelle auf dem Gemeindeverbindungsweg nach Eichen und denentsprechenden Verbindungswegen von dort aus zum Grillplatz(Flst. 1940 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem “Schandenweg” (Flst. 1765 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem Feldweg 667/5, nördlich des Baugebiets “SteigäckerII” von der B 311 bis zum Feldweg 450 auf allen ausgewiesenen öffentlichen Fuß- und Radwegendes Gemeindegebiets auf der Straße “Mühlrain” zwischen Mieterkingen und <strong>Herbertingen</strong> auf dem Verbindungsweg von der Fulgenstadter Straße entlangdes Bahndamms bis zur Holzgasse (Flst. 382/1 und 382Gem. Mieterkingen und Flst. 1469 und 1407 Gemarkung <strong>Herbertingen</strong>) auf dem archäologischen Rundwanderweg in Hundersingen auf dem Fußweg vom Parkplatz an der Heuneburg (Flst. 3009Gemarkung Hundersingen) zum Freilichtmuseumsind Hunde von aufsichtsfähigen Personen an der Leine zu führen.Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, diedurch Zuruf zuverlässig auf das Tier einwirken kann, nicht freiherumlaufen.(3) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichenTieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personengefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.(4) Die Verordnung des Innenministeriums und des MinisteriumsLändlicher Raum vom 03.08.2000 über das Halten gefährliche Hundebleibt unberührt.§12Verunreinigung durch HundeDer Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieserseine Notdurft nicht im öffentlichen Straßenraum einschließlich derGehwege, in fremden Gärten, Höfen und Anlagen oder in öffentlichenGrün- oder Erholungsanlagen verrichtet.Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.”

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