Ausgabe 3/08 - Berliner Sport-Verein 1892 eV: Startseite
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T E N N I Sheftig für und gegen den Bau diskutiert.Ein besonderer Streitpunkt entstand zurFrage, ob noch einmal über den Neubauabgestimmt werden darf, weil dies nichtausdrücklich in der Einladung angekündigtwurde.Aufgrund neuer tatsächlicher und rechtlicherVorgaben und Bedenken stellte eineGruppe von Mitglieder einenDringlichkeitsantrag, weil etliche Fragenzum Bauvorhaben neu und ungeklärtwaren. Dem Antrag wurde stattgegeben,so dass es zu einer erneuten Abstimmungkam, mit dem Ergebnis, dass diesmal dieMehrheit gegen eine Bebauung stimmte.Recht ist die verbindliche Lebensordnungeiner Gemeinschaft von Menschen;Unrecht ist die Verwerfung dieserLebensordnung. Und was Recht ist, entscheidetder Richter durch Beschluss in derletzten Instanz.Ist dieser Mehrheitsbeschluss Recht oderUnrecht? Diese Frage stellte sich eineGruppe von Mitgliedern, und sie riefen dasGericht um Hilfe. Dies geschieht in unseremRechtssystem in der Regel dadurch,dass eine Klage eingereicht wird. Es kam zueinem Verfahren vor dem Landgerichtgegen den BSV, in der der Beschluss ausder Mitgliederversammlung 20<strong>08</strong> derTennisabteilung als unwirksam angefochtenwurde.Begründet wurde die Klage damit, dass inder Einladung nicht darauf hingewiesenwurde, dass es erneut zu einerAbstimmung kommen soll. Die Informationin der Glasvitrine über die erneuteAbstimmung wurde von der Klägern alsnicht ausreichend bewertet. DerDringlichkeitsantrag hätte nach Meinungder Kläger keine juristische Grundlage, dakeine Dringlichkeit vorgelegen hätte.