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Ausgabe 3/08 - Berliner Sport-Verein 1892 eV: Startseite

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T E N N I SEinen Monat vor der Gerichtsverhandlunghabe ich an die Kläger geschrieben und diemir zugetragenen neuen Tatsachen aufgelistet,die erkennen lassen, dass einTennisplatz nach meiner Meinung nichtmehr gebaut werden kann. Die angedachteWiese ist für den geplanten Tennisplatznicht ausreichend groß. Es müsste in dieHanglage gebaut werden, 2,77 m in fremdesTerrain hinein. Außerdem wurdenerheblich höhere Entsorgungskosten ermittelt,die die geplante Bausumme übersteigt.Daneben gibt es noch etliche ungeklärteProbleme, die aus rechtlichen und tatsächlichenGründen bestehen. Die Grundlagefür den neuen Tennisplatz, die denMitgliedern in der Versammlung 2007beschrieben wurden, liegen heute nichtmehr vor.Ungeachtet dieser neuen Erkenntnisse kames zur Gerichtsverhandlung. Beide Parteieneinigten sich, und es kam zu einemVergleich. Noch einmal soll das Für undWider in einem „Ausschuss“ zusammengetragenwerden. Das Ergebnis wird dannin der Mitgliederversammlung 2009 vorgestellt,worüber wiederum abgestimmt werdensoll. Kommt es danach zum Frieden inunserer Abteilung?Nur die Rücksicht auf das Recht des anderen- das ist der Friede. Denn der Friedelässt sich nicht erkämpfen und nicht herbeischreiben. Er gedeiht am Besten ohneMenschen. Doch wir leben in einer sportlichendemokratischen Gemeinschaft. DerVorstand soll und muss für diese Grundlagesorgen. Vielleicht hilft dabei die Aussagevon Niccolo Machiavelli:„Wer sehen will, ob ein Friede für dieDauer ist oder sicher, muss unter anderemuntersuchen, wer damit unzufrieden istund was aus dieser Unzufriedenheit entstehenkönnte.“Was Wichtigeres gibt es nicht zu berichten.Michael LauenrothAnmerkungDer Autor dieser Zeilen, Kläger undKlägervertreter im Rechtsstreit, in dem dieTennisabteilung und der Gesamtverein verklagtwurden, gestattet sich die nachstehendenAnmerkungen:1. Gesetze - im <strong>Verein</strong>sleben die Satzung -bestimmen die Regeln, an die sich jedesMitglied der Gemeinschaft zu halten hat.Das Landgericht hat in seltenerEindeutigkeit festgestellt, dass eben dies inder Mitgliederversammlung des Jahres20<strong>08</strong> missachtet wurde, mit der Folge, dassder in der Versammlung gefasste Beschluss,keinen weiteren Tennisplatz zu bauen,nichtig ist.2. Da ein inhaltlich gleichlautenderBeschluss, diesmal nach vorheriger ordnungsgemäßerAnkündigung, erneutgetroffen werden könnte, wurde sodannauf Vorschlag des Gerichts ein Vergleichgeschlossen, durch den sichergestellt werdensoll, dass auf fundierterTatsachengrundlage alle Mitglieder sich einvernünftiges Urteil bilden können, welcheLösung sinnvoll ist.24 BSV 92 SPORTJOURNAL · 03/<strong>08</strong>

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