Röm. Sachenrecht - VSStÖ Juridicum
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S G 12 E x c e E p t i x c e o e x c r p s p b a b p nVariante: gleichzeitige VerpfändungSGAGB#Vindicatio PignorisEs gilt hier:MELIOR EST CAUSA POSSIDENTISExceptio rei sibi qouquePignerataeFall: Schuldner verpfändet Gläubiger Wald. S fällt Bäume und baut ein Schiff1) Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht an einer fremden Sache sich beiFälligkeit und Nichterfüllung der gesicherten Schuld aus der Sache zu befriedigen.2) Voraussetzung für das Pfandrecht ist die Pfandabrede CONVENTIO PIGNORIS, diedingliche Berechtigung sowie eine bestehende Forderung3) Voraussetzungen gegeben da Schuldner der Eigentümer der Bäume weil SUPERFICIESSOLO CEDIT4) Bau des Schiffes ist eine SPECIFICATIO5) Definition der specificatio: Immer wenn durch gestalterische Einwirkung eine Sache mitveränderter Art ensteht.6) Dafür gibt es eine Juristenkontroverse:Sabianer: Stoff ist wesentlich, Stoffeigentümer bleibt EigentümerProkulianer: Durch Specificatio ensteht res nullis, woran der Produzent Originärdurch OCCUPATIO Eigentum erwirbt.Media Sententia: Ist eine Rückführung in den Rohzustand möglich! - keineEigentumsverschiebungIst eine Rückführung in den Rohzustand nicht machbar! - Produzentwird Eigentümer = Herr der Sache (occupatio)Der Stoffeigentümer hat die actio utilie auf Wertersatz7) Lösung nach media sententia8) Gläubiger gegen S keine ACTIO PIGNERATICIA IN REM.Für euch gesammelt vom VSSTÖ <strong>Juridicum</strong>. Version 1.1 © 2013Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Stoffabgrenzung handelt.Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleistetwerden. Solltest du Fehler finden bzw. Anregungen haben, melde dich doch unter:facebook.com|vsstoe.jus jus@vsstoe.at jus.vsstoe-wien.at e 2 p e E p e 2 o p t r A 2