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zum pdf-Download - VdL Verband der Lackindustrie e.V.

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<strong>VdL</strong>-RL 11 / Juni 2011 - „Verbraucherprodukte“ 3VorwortDiese Richtlinie wurde vom Technischen Arbeitskreis Bautenanstrichmittel (TKB) des<strong>Verband</strong>es <strong>der</strong> deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (<strong>VdL</strong>) erarbeitet. DieRichtlinie beschreibt den Stand <strong>der</strong> guten Herstellungspraxis und legt für Innenbeschichtungenökologisch und technisch sinnvolle Grenzwerte dar.Die im <strong>Verband</strong> <strong>der</strong> deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. zusammengeschlossenenHersteller von Bautenanstrichmitteln bekennen sich <strong>zum</strong> verantwortlichenHandeln (Responsible Care) in allen Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzesund hierbei zu den von <strong>der</strong> Gesellschaft anerkannten Zielen. ZurUmsetzung dieser Philosophie unterwerfen die Hersteller ihre Produkte einer Richtliniefür Bewertungskriterien ökologisch optimierter und gebrauchstauglicher Bautenanstrichmittelfür den Innenraum im Do-it-yourself-Markt und die „grüne“ öffentlicheBeschaffung. Ziel ist es, solche Beschichtungsstoffe zu beschreiben, die aufgrundihrer Zusammensetzung und bei entsprechend richtiger Verarbeitung nach heutigemKenntnisstand keine Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Kontakt und Emissioneno<strong>der</strong> Geruchsbelästigungen in Innenräumen verursachen. Durch den bewussten Verzichtauf bestimmte Inhaltsstoffe soll gleichzeitig dem Schutz des Heimwerkers bzw.<strong>der</strong> Nutzer des Raumes Rechnung getragen werden.1. AnwendungsbereichDer Anwendungsbereich umfasst Beschichtungsstoffe für Innenräume, die von privatenEndverbrauchern verarbeitet werden o<strong>der</strong> unter die öffentliche Beschaffungfallen.2. Verweisungen auf RegelwerkeVerordnung (EU) Nr. 286/2011 vom 10. März 2011 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung (EG)Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung,Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung anden technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (März 2011)Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungchemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemischeStoffe, zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung <strong>der</strong> Verordnung(EWG) Nr. 793/93 des Rates, <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1488/94 <strong>der</strong> Kommission,<strong>der</strong> Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie <strong>der</strong> Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG <strong>der</strong> Kommission (Dezember 2006)

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