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Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Rückstellungen

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<strong>Aktuelle</strong> <strong>BFH</strong>-<strong>Rechtsprechung</strong><strong>zu</strong> <strong>Rückstellungen</strong>Rückstellung für dem Grunde nachentstandene Verpflichtung• Sachverhalt:Spanplattenwerk wird 1988 nach BImSchG <strong>zu</strong>r Nachrüstungeiner Spänetrocknungsanlage bis 1991 verpflichtet,Rückstellung per 30.9.1989 1,2 Mio. DM1988 1989 1990 199130.9.89BescheidRückstellungUmrüstung<strong>BFH</strong>-Urteil vom 7.6.2001 I R 45/97, BStBl II 2003, 121

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