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Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Rückstellungen

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<strong>Aktuelle</strong> <strong>BFH</strong>-<strong>Rechtsprechung</strong><strong>zu</strong> <strong>Rückstellungen</strong>Rückstellung für Archivierungskosten• Bewertung der Rückstellung<strong>BFH</strong> übernimmt Berechnungsvorschlag derFinanzverwaltung(10+1):2 = 5,5 Jahre SenVerw. Berlin vom 13.9.2006 (DStR 2007, 156)Zutreffend m.E. nur bei gleichbleibenden KostenJahrgangsweise Berechnung muss <strong>zu</strong>lässig sein(so auch SenVerw. Berlin)Unabhängig von Anzahl der Unterlagen anfallende Kostenwerden bei Pauschalberechnung nicht erfasst (z.B. festeRaumkosten)Urteil vom 18.1.2011 X R 14/09, DStR 2011, 662 30

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