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Merkblatt für Betreuer (pdf, 48.3 KB) - Amtsgericht Bremen

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4 .folgenden Jahres geltend zu machen.Werden statt dessen tatsächliche Auslagengeltend gemacht (siehe b)) und/oder eineVergütung beansprucht (siehe c)), beträgtdie Frist 15 Monate nach Entstehung derAuslagen bzw. Leistung der einzelnen zuvergütenden Tätigkeit. Nach Fristablauferlöschen die Ansprüche. Maßgeblich istder Eingang bei Gericht.Setzt das Gericht die Ansprüche formellfest, kann die Entscheidung binnen2 Wochen ab Zustellung angefochtenwerden. Eine solche Festsetzung erfolgt,wenn das Gericht das <strong>für</strong> angemessen hält(insbesondere, wenn der Antrag ganz oderteilweise abgelehnt wird) oder wennausdrücklich eine formelle Entscheidungbetragt wird.f) Erfüllung der AnsprücheKommt Erstattung aus der Staatskasse inBetracht, ist die Bankverbindung der<strong>Betreuer</strong>in bzw. des <strong>Betreuer</strong>s anzugeben,damit die Überweisung erfolgen kann.In anderen Fällen entnimmt d. <strong>Betreuer</strong>/indie Beträge aus dem Vermögen, wennsie/er es selbst verwaltet. KonkreteAuslagen können nach Rücksprache mitdem Gericht nach Entstehung, andereAnsprüche nach Anerkennung durch dasGericht entnommen werden. Gehört dieVermögensverwaltung nicht zu denAufgaben der <strong>Betreuer</strong>in bzw. des<strong>Betreuer</strong>s, macht sie/er die Ansprüchegegen d. Betreuten bzw. gegen derVertreter in Vermögensangelegenheitengeltend. Dazu kann auch Vollstreckungnötig und möglich sein.¦ Haftpflichtversicherung<strong>Betreuer</strong>innen und <strong>Betreuer</strong> haften <strong>für</strong>Schäden, die bei Ausübung ihres Amtes d.Betreuten schuldhaft zufügen. Um<strong>Betreuer</strong>/innen, die die Betreuung nichtberuflich wahrnehmen, vor solchenAnsprüchen zu schützen, hat der Senator <strong>für</strong>Justiz und Verfassung in <strong>Bremen</strong> eineSammelversicherung abgeschlossen. Wegender Bedingungen und Grenzen desVersicherungsschutzes wird auf das da<strong>für</strong>vorhandene <strong>Merkblatt</strong> verwiesen. Reicht derSchutz nicht aus, können dieVersicherungssummen erhöht werden. Die dannentstehenden Kosten gehören zu denerstattungsfähigen Auslagen.¦ BetreuungsbehördeDie nach Landesrecht da<strong>für</strong> zu bestimmendeBehörde hat Sie auf Ihren Wunsch bei derWahrnehmung Ihrer Aufgaben zu unterstützenund <strong>für</strong> ein ausreichendes Angebot zurEinführung und Fortbildung zu sorgen. In derStadtgemeinde <strong>Bremen</strong> obliegen diese Aufgabendem Amt <strong>für</strong> Soziale Dienste.Die Anschrift des Fachdienstes im Bezirk des<strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Bremen</strong> ist:Amt <strong>für</strong> Soziale Dienste, Sozialzentrum (03),– Betreuungsbehörde –, Rembertiring 39,28203 <strong>Bremen</strong>Tel.: (04 21) 3 61–57 32, 3 61–1 95 32,3 61–1 62 48¦ BetreuungsvereineAuch die anerkannten Betreuungsvereine habendie Aufgabe, Sie als <strong>Betreuer</strong>in bzw. <strong>Betreuer</strong> zuberaten und Ihnen Fortbildungen anzubieten. ImBereich des <strong>Amtsgericht</strong>s <strong>Bremen</strong> können Siesich an folgende Vereine wenden:Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband<strong>Bremen</strong> e.V. Wachmannstr. 9, 28209 <strong>Bremen</strong>,Tel.: (04 21) 3 40 31 40, 3 40 31 41, 3 40 31 42Hilfswerk <strong>für</strong> Menschen mit Beeinträchtigungene.V., Vegesacker Str. 59,28217 <strong>Bremen</strong>, Tel.: (04 21) 6 90 05 05Verein <strong>für</strong> Innere Mission <strong>Bremen</strong>, Haus derDiakonie, Blumenthalstr. 10/11, 28209 <strong>Bremen</strong>,Tel. (04 21) 16 89 97 53Weitere Informationen können unter http://www2.bremen.de/justizsenator/amtsgericht-bremen/ eingesehen werden.

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