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An die Zentrale Studienberatung Keßlerplatz 12 90489 Nürnberg ...

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C. TeilnahmebestimmungenÜber <strong>die</strong> Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Frühstudium gem. Art. 42 Abs. 3BayHSchG entscheiden <strong>die</strong> Schule und <strong>die</strong> Georg-Simon-Ohm-Hochschule <strong>Nürnberg</strong>gemeinsam. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlauben <strong>die</strong> Schülerin/den Schülervom Unterricht. Der Besuch der Lehrveranstaltungen im gewählten Stu<strong>die</strong>ngang an derGeorg-Simon-Ohm-Hochschule <strong>Nürnberg</strong> findet ersatzweise für den Unterricht in derSchule statt und gilt als eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischerUnterricht ausfallen darf, entscheidet <strong>die</strong> Schule.Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, <strong>die</strong> Lehrveranstaltungen an derHochschule formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. insb. regelmäßigteilzunehmen, bei einer Erkrankung oder Verhinderung aus anderen Gründen der Schule<strong>die</strong>ses mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren. Hochschule, Schule oderVerantwortliche in der Schulaufsicht können das Frühstudium beenden, wenn sichMisserfolge zeigen oder <strong>die</strong> schulischen Leistungen negativ verändern.Ferner sind <strong>die</strong> Teilnehmer/innen am Frühstudium verpflichtet, ausfallenden Unterrichtselbständig nachzuarbeiten, ggf. Prüfungsleistungen an der Schule nachzuholen undweiter auf Verlangen der Schule zusätzliche Leistungen zu erbringen. Einzelheiten sindmit den jeweiligen Fachlehrern abzustimmen.Falls eine Verschlechterung der schulischen Leistungen durch das Frühstudiumeintritt, sind hierfür weder <strong>die</strong> Schule noch <strong>die</strong> Georg-Simon-Ohm-Hochschule<strong>Nürnberg</strong> verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für <strong>die</strong> Teilnahme am Frühstudium undalle sich hieraus ergebenden Konsequenzen liegt ausschließlich bei der teilnehmendenSchülerin oder dem teilnehmenden Schüler, demzufolge ist eine Haftung der Schule oderHochschule ausgeschlossen.Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, eine vorzeitige Beendigung desFrühstudiums sowohl der Schule als auch der Hochschule schriftlich mitzuteilen.Ich habe / wir haben von <strong>die</strong>sen Teilnahmebestimmungen Kenntnis genommen undakzeptiere/n sie.Ort / Datum / UnterschriftUnterschrift Erziehungsberechtigte(r)2/3

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