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Wald & Holz in Bayern - WBV Viechtach

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Für die Erstaufforstung von <strong>Wald</strong> ist e<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfungnach den Vorschriften des BayVwVfG 3 durchzuführen,wenn:1. das Vorhaben 50 ha oder mehr umfasst oder2. zu m<strong>in</strong>destens 20 ha <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Naturschutzgebiete,e<strong>in</strong>es Nationalparks oder e<strong>in</strong>es Natura 2000-Gebietes liegtoder3. zu m<strong>in</strong>destens 1 ha <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesetzlich geschützten Biotop(Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG 1 ) liegt (Art. 39a Abs. 2 Bay-<strong>Wald</strong>G 2 ).Die Beseitigung von <strong>Wald</strong> zugunsten e<strong>in</strong>er anderen Bodennutzungsart(Rodung) und der Kahlhieb im Schutzwaldbedürfen der Erlaubnis der unteren Forstbehörde (Art. 9 Abs. 2und Art. 14 Abs. 3 i. V. m. Art. 39 Abs. 2 Bay<strong>Wald</strong>G 2 ).Kahlgeschlagene oder <strong>in</strong>folge Schadense<strong>in</strong>tritts unbestockte<strong>Wald</strong>flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren wieder aufzuforsten(Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bay<strong>Wald</strong>G 2 ).Für die Rodung von <strong>Wald</strong> ist e<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsprüfungnach den Vorschriften des BayVwVfG 3 duchzuführen,wenn:1. das Vorhaben 10 ha oder mehr umfasst, oder2. zu m<strong>in</strong>destens 5 ha <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Schutzwaldes, e<strong>in</strong>esBann- und Erholungswaldes, e<strong>in</strong>es Naturschutzgebietes,e<strong>in</strong>es Nationalparks, e<strong>in</strong>es Natura 2000-Gebietes liegt, oder3. zu m<strong>in</strong>destens 1 ha <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesetzlich geschützten Biotop(Art. 13d Abs. 1 BayNatSchG 1 ) liegt (Art. 39a Abs. 1 Bay-<strong>Wald</strong>G 2 ).1Siehe S. 18.22

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