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Gemeindemagazin - Purkersdorf Online

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BEGEGNUNGSZONE - NEUE MÖGLICHKEITENFÜR VERKEHRSGESTALTUNG IN DEN GEMEINDENDIE BEGEGNUNGSZONEEine Belebungsalternative für unserOrtszentrum?!Für ein faires Miteinander aller VerkehrsteilnehmerInnen.Seit 31. 3. 2013 ist die Begegnungszoneein offizielles Werkzeug derVerkehrsgestaltung in Gemeinden. Esist eine Verkehrsfläche für alle: Sie sollden verkehrsdominierten öffentlichenRaum beruhigen und lebenswertermachen.Generell gilt die Höchstgeschwindigkeitvon 20 km/h (die Behörde kanndie Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h anheben), Verkehrszeichen werdenlediglich am Anfang und am Endeder Zone eingesetzt, um die VerkehrsteilnehmerInnenüber die Zonenbegrenzungzu informieren. Alle VerkehrsteilnehmerInnensind gleichberechtigt undmüssen stärker aufeinander Rücksichtnehmen. Unfälle aus Unachtsamkeitwerden dadurch reduziert.Für die Erlassung einer Verordnungzur Begegnungszone im Ortszentrumvon Gablitz ist die Gemeinde selbstzuständig:WAS GILT IN DER BEGEG-NUNGSZONE? Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet,ebenso das Rollschuhfahren. FußgängerInnen dürfen zur Fortbewegungdie Fahrbahn benutzen(ohne den Fahrzeugverkehr mutwilligzu behindern). RollschuhfahrerInnenmüssen ihre Geschwindigkeitdem Fußgängerverkehranpassen. FußgängerInnen und RadfahrerInnendürfen weder gefährdet nochbehindert werden. Nebeneinanderfahren von RadfahrerInnenist gestattet. Kfz dürfen nur an gekennzeichnetenStellen parken. Fahrzeuge dürfen mit maximal 20km/h unterwegs sein. Die zuständigeBehörde kann auch 30 km/hverordnen, wenn es die Verkehrssicherheiterlaubt. Beginn und Ende der Begegnungszonemüssen durch das entsprechendeHinweiszeichen kundgemachtwerden. Die Begegnungszone zählt zum fließendenVerkehr und ist daher – imGegensatz zur Wohnstraße – nichtgegenüber anderen Verkehrsflächenbenachrangt. Es gelten also dieallgemeinen Vorrangregeln. Die Begegnungszone kann in einzelnenStraßen oder ganzen Gebietenumgesetzt werden.WELCHE VORAUSSETZUN-GEN MÜSSEN ERFÜLLTWERDEN?Die Behörde muss in einem ausreichendenErmittlungsverfahren – in derRegel auch mit einem Sachverständigengutachten– prüfen, ob die Voraussetzungenfür eine Begegnungszonegegeben sind.Gewissenhafte Vor- und Grundlagenarbeitist aus Sicht des Kuratoriumsfür Verkehrssicherheit (KFV) einerder wesentlichen Erfolgsfaktoren vonBegegnungszonen. Dazu gehört unteranderem eine ausführliche Analyse desUnfallgeschehens, vor allem aber dieintensive BürgerInnenbeteiligung, umÄngste und Bedürfnisse der verschiedenenbetroffenen Gruppen schon inder Planungsphase zu berücksichtigen.Begegnungszonen sind also von Anfangan ein Gemeinschaftsprojekt zwischenRaumplanerInnen, VerkehrstechnikerInnen,Politik, AnrainerInnen, Gewerbetreibendenund Interessensverbänden,vor allem Behindertenverbände.Das Kuratorium für Verkehrssicherheithat leicht zu implementierendeLösungskonzepte entwickelt, dieindividuell auf die Bedürfnisse einerGemeinde abgestimmt und ohneMehraufwand für die Behörden realisiertwerden können. Es gibt eineVielfalt an verkehrsplanerischen Gestaltungsmöglichkeitentrotz vereinheitlichterVerhaltensregeln.www.kfv.at/verkehr-mobilitaet/begegnungszone• SilviaGRÜNE THEMENGRÜNE LISTE GABLITZ 02/2013 11

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