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Gemeindepsychiatrischer Verbund Ilm-Kreis ... - BAG GPV

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<strong>Gemeindepsychiatrischer</strong> <strong>Verbund</strong> <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>Kooperationsvereinbarung1. VorbemerkungDie Vereinbarung knüpft an die im Rahmen des TMSFG-gefördertenForschungsprojektes „Implementation des personenzentrierten Ansatzes in derpsychiatrischen Versorgung“ erreichten Ergebnisse in der personenbezogenenHilfeplanung, in der <strong>Verbund</strong>gestaltung und bei der Umsetzung sozialrechtlicherRahmenbedingungen an und ist Grundlage einer zielgerichteten Weiterentwicklungder psychiatrischen Hilfen im <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>.Zweck dieses <strong>Verbund</strong>es ist die enge Zusammenarbeit seiner Kooperationspartnerzur Verwirklichung einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker oderseelisch behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischenBehinderung bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, imVersorgungsgebiet <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>.Die Kooperationspartner des <strong>GPV</strong> streben eine stärkere Vernetzung derbestehenden Hilfen und Institutionen an, um den Mitteleinsatz effizient undverantwortungsbewusst zu gestalten. Die Angebote und Strukturen sollen für alleBeteiligten transparent und zwischen den Institutionen durchlässig sein.2. ZieleDie Vereinbarung zielt darauf ab, Hilfeleistungen für psychisch kranke oder seelischbehinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderungbedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, im <strong>Ilm</strong> - <strong>Kreis</strong> durchenge Zusammenarbeit zu verbessern und auf eine bedarfsgerechte Behandlung undHilfe hinzuwirken. Beteiligt sind die Leistungsbereiche:- Selbstversorgung und Wohnen,- Tagesgestaltung und Kontaktfindung,- Arbeit, Ausbildung und Beschäftigung,- sozialpsychiatrische Grundversorgung und- spezielle Therapieverfahren, soweit sie Bestandteil von Komplexleistungensind.Für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einer psychischenErkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger des <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>es, einschließlich der Suchtkranken, soll eine einrichtungsübergreifende,integrierte Behandlung und Rehabilitation im <strong>Kreis</strong>gebiet sichergestellt werden:Keiner der oben genannten Bürger aus dem Versorgungsgebiet soll wegen Schwereund Art der Erkrankung abgewiesen werden. Ziel ist es, zu einer möglichsteigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung in einem überschaubarenund vertrauten Lebens- und Sozialraum zu motivieren und zu befähigen.3. ZielgruppeZielgruppe sind psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einerpsychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen,einschließlich suchtkranke Menschen, des <strong>Ilm</strong> - <strong>Kreis</strong>es, d.h. sie benötigen:


2- Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,- Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben,- medizinische Rehabilitation oder- mehrere Behandlungs- und sonstige Hilfeleistungen mit Abstimmungsbedarf.Eingeschlossen sind auch psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einerpsychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte erwachsene Bürger,einschließlich suchtkranke Menschen, des <strong>Ilm</strong>- <strong>Kreis</strong>es, die außerhalb der<strong>Kreis</strong>grenzen versorgt werden.Dies betrifft Patienten der Allgemeinpsychiatrie und der Suchtkrankenversorgung.Die Bereiche Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Versorgung von Personen mitgeistiger Behinderung werden primär nicht berücksichtigt. Weitere Personen könnennach Bedarf in die Vereinbarung aufgenommen werden.4. LeitlinienZur Sicherstellung einer guten Qualität werden bei den Hilfen für psychisch krankeoder seelisch behinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischenBehinderung bedrohte Menschen, einschließlich suchtkranke Menschen, folgendeLeitlinien ( 4.1. – 4.2.) beschlossen:4.1 Hilfeplanung4.1.1 Einheitliche HilfeplanungEs wird eine einheitliche Hilfeplanung mit dem „Integrierten Behandlungs- undRehabilitationsplan“ (IBRP) praktiziert. Der IBRP, der unter den folgenden Vorgabenerstellt wurde, ist mit der sozialmedizinischen Stellungnahme des Leistungsträgersbzw. des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDI) wesentliche Grundlage für dieEntscheidungen des Leistungsträgers.4.1.2 Einbeziehung der KlientenDie Einbeziehung der Klienten im Hilfeplanungsverfahren und den Absprachenzwischen den Einrichtungen wird sichergestellt. Die Auswertung mit dem Klientenund der einrichtungs- und trägerübergreifende Austausch in der Fallkonferenz sindzentrale Elemente der Qualitätssicherung. Die Hilfeplanung ist Bestandteil derRehabilitation bzw. Behandlung, d.h. ebenfalls personenzentriert zu gestalten.4.1.3 Integrierte HilfeplanungDie Hilfeplanung wird integriert, im Sinne eines Gesamtplans vorgenommen. Dabeiwerden alle psychiatrischen und nichtpsychiatrischen Hilfen einschließlich der Hilfenvon Angehörigen, Freunden und sonstigen Personen des sozialen Umfeldsberücksichtigt, wobei nichtpsychiatrische Hilfen Vorrang haben.4.1.4 Zielorientierte HilfeplanungDie Hilfeplanung ist an konkreten Zielen orientiert. Die Ziele werden aus derindividuell angestrebten Lebensform des Betroffenen abgeleitet undlebensweltbezogen beschrieben. Dabei werden die Fähigkeiten und Ressourcen der2


3Klienten berücksichtigt. Die Zielbestimmung dient auch der Evaluation derZusammenarbeit mit dem Klienten.4.1.5 Einrichtungsunabhängige HilfeplanungDie Hilfeplanung wird unabhängig von der aktuellen oder angestrebten Situationvorgenommen und der tatsächliche Bedarf beschrieben.4.1.6 Einrichtungs- und berufsgruppenübergreifende HilfeplanungDer individuelle Hilfebedarf wird einrichtungs- und berufsgruppenübergreifendermittelt. Art und Umfang des diesbezüglich erforderlichen Austauschs haben denWünschen des Klienten, den fachlichen Anforderungen und zeitökonomischenAspekten Rechnung zu tragen.4.1.7 HilfeplankonferenzDer auf diese Weise gemäß IBRP ermittelte Hilfebedarf wird in einer regelmäßigstattfindenden Hilfeplankonferenz erörtert. Die Teilnehmer nehmen konstruktivkritischStellung und erfragen ggf. zusätzliche Informationen. Ziel ist eine einheitlicheund verbindliche Beschlussfassung über die erforderlichen Hilfen.4.1.8 Überprüfung des HilfeplansDer Hilfeplan wird spätestens bis zum in der Hilfeplankonferenz festgelegten Terminüberprüft, im Bedarfsfall häufiger.4.1.9 QualitätssicherungDie Hilfeplanung mittels des individuellen Hilfeplanverfahrens wird durch Fortbildungund Auswertung flächendeckend sukzessive optimiert.4.2 Koordinierende BezugspersonIm Rahmen der Hilfeplanung wird eine koordinierende Bezugsperson mit ihrenAufgaben benannt. Diese Person ist für die trägerübergreifende Abstimmung imVerlauf und im Bedarfsfall für die erneute Hilfeplanung und Wiedereinbringung in dieFallkonferenz zuständig.Die Kooperationspartner des <strong>GPV</strong> erklären die Bereitschaft, die koordinierendeBezugsperson in ihrer Funktion zu unterstützen.4.3 Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen Psychiatrieerfahrener undAngehöriger psychisch KrankerDie Kooperationspartner des <strong>GPV</strong> arbeiten mit Selbsthilfegruppen vonPsychiatrieerfahrenen, der Suchtkrankenhilfe und Angehörigen psychisch krankeroder seelisch behinderter oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischenBehinderung bedrohter Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen,zusammen.3


4.4 Datenschutz4Datenschutz und Schweigepflicht sind jederzeit von den Kooperationspartnern des<strong>GPV</strong> einzuhalten. Art und Umfang des vorgesehenen und vorgenommenenAustausches sind für die Klienten offen zu legen. Grundlage für die Speicherung undWeitergabe persönlicher Daten ist eine entsprechende Einverständniserklärung desKlienten. Der Umgang mit Daten hat den gesetzlichen Bestimmungen zuentsprechen.4.5 PflichtversorgungDie Kooperationspartner des <strong>GPV</strong> streben die regionale Sicherstellung vonbedarfsgerechten Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder voneiner psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen,einschließlich suchtkranke Menschen, mit komplexem Hilfebedarf an. Dies beinhaltetdie Bereitschaft, Menschen mit akutem komplexen Behandlungs- bzw.Rehabilitationsbedarf kurzfristig Leistungen anzubieten und insbesondere keinenpsychisch kranken oder seelisch behinderten oder von einer psychischen Erkrankungoder seelischen Behinderung bedrohten Menschen, einschließlich suchtkrankenMenschen, wegen Art und Schwere der Störung abzuweisen. Kündigungen nehmendie jeweiligen Leistungserbringer entsprechend ihrer Konzeption, des Heimvertrages,der Hausordnung und/oder aufgrund der bestehenden Kostenzusage vor. ÜberKündigungen bei fortbestehendem Hilfebedarf, insbesondere gegen den Willen derBetroffenen wird die HPK informiert.4.6 Qualitätssicherung des <strong>GPV</strong>Jeder Träger ist für die Maßnahmen der internen Qualitätssicherung selbstverantwortlich. Eine Verständigung über Qualitätsfragen des <strong>GPV</strong> soll regelmäßig im<strong>GPV</strong> erfolgen.Die Kooperationspartner verpflichten sich den gesetzlichen Bestimmungen undLeistungsvereinbarungen entsprechend qualifiziertes Personal zu beschäftigen undderen Fortbildung und Supervision sicherzustellen.Aspekte des Qualitätsmanagements des <strong>GPV</strong> sind:- Klientenzufriedenheit- Gesundheitsberichterstattung- Evaluation4.7 Verknüpfung der LeistungsbereicheDie Leistungen der Eingliederungshilfe werden mit sonstigen Rehabilitations- undBehandlungsleistungen verknüpft: ambulante Behandlung (niedergelassenePsychiater, Institutsambulanz, Soziotherapie, Sozialtherapie usw.), ambulantepsychiatrische Pflege, medizinische und berufliche Rehabilitation.4


4.8 Überregionale Zusammenarbeit5Die Ergebnisse bei der Fortführung der Kooperation im <strong>GPV</strong> <strong>Ilm</strong>- <strong>Kreis</strong> sollen auchfür die Entwicklung personenzentrierter gemeindepsychiatrischer Verbünde inanderen Regionen genutzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den anderenRegionen in der <strong>BAG</strong> <strong>GPV</strong> wird angestrebt. Hierfür wird ein Sprecher für den <strong>GPV</strong><strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> gewählt, der durch Mitgliedschaft in der <strong>BAG</strong> <strong>GPV</strong> zumInformationsaustausch beiträgt sowie darüber hinaus den <strong>GPV</strong> <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> nach außenvertritt (vgl. Punkt 5.2 dieser Vereinbarung).5. Struktur und Organisation des <strong>GPV</strong>5.1 <strong>Verbund</strong>gestaltungDiese Vereinbarung regelt die Kooperation der Vertragspartner bei der Erbringungsozialpsychiatrischer Dienstleistungen. Hiervon unberührt bleibt dieRechtsträgerschaft der beteiligten Einrichtungen und Dienste ebenso wie derenAbschluss von Vereinbarungen mit Kosten- und Leistungsträgern.Es können spezielle Träger-Verbünde gebildet werden (z. B. <strong>Verbund</strong> der Erbringervon Leistungen der Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zurmedizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, von Soziotherapie, vonSozialtherapie, von Hilfen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung usw.).Der <strong>GPV</strong> <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> definiert und steuert mit Hilfe der Konferenz derKooperationspartner die gemeinsamen Interessen aller dort vertretendenLeistungserbringer. Das zuständige Gremium ist die Konferenz derKooperationspartner.5.2 Konferenz der Kooperationspartner des <strong>Verbund</strong>esDer Konferenz der Kooperationspartner gehört je ein Vertreter der im <strong>Verbund</strong>zusammengeschlossenen Leistungserbringer an. Die personelle Kontinuität istanzustreben. Die Konferenz wählt einen Sprecher für den <strong>GPV</strong> <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>.Die Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr. 14 Tage vor dem Sitzungstermin wirdmit der Tagesordnung eingeladen. Von den Sitzungen wird ein Protokoll erstellt,welches zeitnah an alle Kooperationspartner versandt wird. Die Konferenz fasstBeschlüsse mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden (Konsensbeschlüsse werdenangestrebt). Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladenworden ist.Aufgaben der Konferenz sind u.a.:- Informationsaustausch der Kooperationspartner- Vertretung der Interessen des <strong>Verbund</strong>es- Abstimmung der Qualitätsstandards des <strong>GPV</strong>- Offenlegung von Versorgungsdefiziten und Empfehlungen zu Anpassungenan den örtlichen Bedarf- Koordination der fachlichen Entwicklung der Angebote- Entscheidung über den Anschluss weiterer Kooperationspartner an undüber den Ausschluss von Kooperationspartnern aus dem <strong>Verbund</strong>- Verknüpfung des Leistungsbereichs Eingliederungshilfe mitanderen Rehabilitations- und Behandlungsleistungen5


5.3 Kooperationspartner6Kooperationspartner des Gemeindepsychiatrischen <strong>Verbund</strong>es <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> sind dieunterzeichnenden Träger der Leistungserbringer unabhängig von derleistungsrechtlichen Finanzierung. Der <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> tritt dem <strong>Verbund</strong> als Anbieter vonBeratungen und Koordination von Hilfen für psychisch kranke oder seelischbehinderte oder von einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderungbedrohte Menschen, einschließlich suchtkranker Menschen, bei. SeineEntscheidungsfreiheit als öffentlich-rechtlicher Leistungsträger bleibt unberührt.Weitere Leistungserbringer können sich dieser Kooperation anschließen, wenn siedem vereinbarten Qualitätsmanagement entsprechen und sich zur Zusammenarbeitim <strong>Verbund</strong> verpflichten. Vor Vertragsschluss entscheiden die im <strong>Verbund</strong>zusammengeschlossenen Kooperationspartner gemeinsam, ob die vereinbartenStandards vom neuen Leistungserbringer erfüllt werden.Im <strong>Verbund</strong> der Leistungserbringer verpflichten sich die Kooperationspartner, ihreLeistungen für psychisch kranke oder seelisch behinderte oder von einerpsychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung bedrohte Menschen,einschließlich suchtkranke Menschen, in und aus dem <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> gemäß festgelegterQualitätsstandards (vgl. Punkt 4 dieser Vereinbarung) zu erbringen. Dies betrifft vorallem die Sicherstellung der Pflichtversorgung (vgl. Punkt 4.5 dieser Vereinbarung)im Sinne einer bedarfsgerechten und trägerübergreifenden Leistungserbringung. DerAnschluss an den <strong>GPV</strong> erfolgt durch Unterzeichnung dieserKooperationsvereinbarung.Die Kooperationspartner verpflichten sich zur wechselseitigen Information und zuBeratungen über das eigene Leistungsangebot, insbesondere zu Änderungen desLeistungsangebots.Ein Ausschluss eines Kooperationspartners kann bei grobem oder fortgesetztemVerstoß gegen diese Vereinbarung oder gegen die Qualitätsstandards durchBeschluss der Konferenz mit 2/3 Mehrheit der Kooperationspartner erklärt werden.Zuvor muss dem betreffenden Kooperationspartner mitgeteilt werden, welche seinerVerhaltensweisen zu einem Ausschluss führen könnten, und Gelegenheit zurStellungnahme in der Konferenz gegeben werden.5.4. Inkrafttreten und Kündigung dieser VereinbarungDiese Vereinbarung wird mit Unterzeichnung wirksam. Sie gilt zunächst für ein Jahr.Sie kann von jedem Kooperationspartnern bis spätestens sechs Monate vor demjeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt werden. Das Recht auf außerordentlicheKündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Die Kündigung muss inSchriftform erfolgen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr.Die Kündigung eines Kooperationspartners berührt nicht den Fortbestand derVereinbarung mit den anderen Partnern.6


6. Salvatorische Klausel7Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die Kooperationspartnerhaben keine mündlichen Nebenabstimmungen getroffen. Sollten einzelneBestimmungen der Vereinbarung ungültig sein, so bleiben die übrigenBestimmungen gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung musseinvernehmlich durch eine wirksame ersetzt werden.Arnstadt, den 25.11.2009Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH, vertretendurch die Geschäftführerin<strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong>, vertreten durch den Landrat,---------------------------------------------------Ort, Datum Unterschrift---------------------------------------------------Ort, Datum UnterschriftKontext <strong>Ilm</strong>enau gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,---------------------------------------------------Ort, Datum UnterschriftLebenshilfe <strong>Ilm</strong>-<strong>Kreis</strong> e.V., vertreten durch die Vereinsratsvorsitzende und dieVorstandsvorsitzende--------------------------------------------------- ---------------------------------------------------Ort, Datum UnterschriftOrt, Datum Unterschrift7


Lebenshilfewerk <strong>Ilm</strong>enau/Rudolstadt e.V., vertretend durch die Geschäftsführerin8Lebenshof Ettischleben e.V.---------------------------------------------------Ort, Datum Unterschrift---------------------------------------------------Ort, Datum UnterschriftMarienstift Arnstadt, vertreten durch Pfarrer, Direktor, und Kaufmännische Direktorin--------------------------------------------------- ---------------------------------------------------Ort, Datum UnterschriftOrt, Datum Unterschrift8

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