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Wegweiser Pflege

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Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />

Sozialstationen und Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege<br />

angegliedert. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden<br />

in Lehrgängen der Alzheimer-Gesellschaft geschult.<br />

3. Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />

Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste bieten für <strong>Pflege</strong>bedürftige Leistungen<br />

in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als häusliche<br />

<strong>Pflege</strong> an. In der Regel umfassen die Leistungen auch die<br />

häusliche Krankenpflege. <strong>Pflege</strong>dienste bieten dabei zusätzlich<br />

voneinander abweichende Leistungen an, z. B. einen fahrbaren<br />

Mittagstisch, einen eigenen Fahrdienst, Gedächtnistraining oder<br />

Aktivierungsangebote. Bevor Sie sich für einen <strong>Pflege</strong>dienst entscheiden,<br />

sollten Sie Ihren genauen <strong>Pflege</strong>bedarf ermitteln und<br />

sich Klarheit über Ihre Wünsche und Bedürfnisse verschaffen. Danach<br />

sollten Sie mehrere <strong>Pflege</strong>dienste miteinander vergleichen.<br />

4. Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen<br />

Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen sind <strong>Pflege</strong>heime, die Leistungen<br />

der Langzeitpflege, der Kurzzeitpflege, der Tagespflege und in<br />

einzelnen Fällen auch der Nachtpflege anbieten.<br />

Bei der Langzeitpflege ist das <strong>Pflege</strong>heim der Lebensmittelpunkt<br />

der <strong>Pflege</strong>bedürftigen. Das <strong>Pflege</strong>heim tritt an die Stelle der eigenen<br />

Wohnung, wobei die Bewohnerzimmer in der Regel mit<br />

eigenen Möbeln nach den individuellen Wünschen eingerichtet<br />

werden können.<br />

Die Kurzzeitpflege dient der Wiederherstellung aller Fähigkeiten,<br />

die das Leben und Wohnen in der eigenen Wohnung erfordert.<br />

Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch im Fall<br />

der Verschlechterung des Gesundheitszustandes erforderlich<br />

sein. Die <strong>Pflege</strong>kassen übernehmen die Aufwendungen für die<br />

Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen im Kalenderjahr.<br />

Tages- und Nachtpflege dienen der Ergänzung der häuslichen<br />

<strong>Pflege</strong>. Sie umfassen auch die notwendige Beförderung von der<br />

Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.<br />

Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />

5. Hospize<br />

Zu Hause sterben und die letzte Zeit des Lebens ohne Leid und<br />

Schmerz zu Hause verbringen zu können, ist der Wunsch vieler<br />

Menschen. Sie wünschen sich einen würdevollen Abschied in<br />

ihrer vertrauten Umgebung, gut betreut und versorgt im Kreise<br />

ihrer Angehörigen. Tatsächlich sterben in Deutschland jedoch jedes<br />

Jahr mehr als zwei Drittel der Menschen in Krankenhäusern<br />

oder <strong>Pflege</strong>heimen, nur wenige zu Hause.<br />

In Brandenburg gibt es ein gut ausgebautes Netz an ambulanten<br />

und stationären Hilfen in der Sterbebegleitung. Sie finden hier die<br />

Adressen von 21 ambulanten Hospizdiensten und 6 stationären<br />

Hospizen.<br />

Bei Fragen zu Hospizen und Hospizdiensten können Sie sich<br />

wenden an:<br />

LAG Hospiz Land Brandenburg<br />

Klosterkirchplatz 17 a<br />

14797 Kloster Lehnin<br />

Tel./Fax 033748 82351<br />

E-Mail: laghospizbrb@stift-lehnin.de<br />

Internet: www.lag-hospiz-brb.de<br />

Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />

Ambulant betreute Wohngemeinschaften etablieren sich zunehmend<br />

auch im Land Brandenburg. Insbesondere für Menschen<br />

mit Demenz stellt diese Wohnform eine Alternative zum Umzug<br />

in ein <strong>Pflege</strong>heim dar. Mitglieder von Wohngemeinschaften können<br />

mit dieser Wohn- und Betreuungsform ihrem Bedürfnis nach<br />

einem selbst bestimmten Leben in der eigenen Häuslichkeit gerecht<br />

werden. In der Regel leben sechs bis acht Menschen als<br />

Mieter in einer geeigneten Wohnung zusammen und werden von<br />

einem selbst gewählten <strong>Pflege</strong>dienst betreut. Die Mieter bzw. deren<br />

Angehörige oder gesetzliche Betreuer bestimmen über alle<br />

Belange des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft (Auftraggebergemeinschaft).<br />

Der <strong>Pflege</strong>dienst versteht sich als Gast<br />

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