Wegweiser Pflege
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Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />
Sozialstationen und Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege<br />
angegliedert. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden<br />
in Lehrgängen der Alzheimer-Gesellschaft geschult.<br />
3. Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />
Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste bieten für <strong>Pflege</strong>bedürftige Leistungen<br />
in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als häusliche<br />
<strong>Pflege</strong> an. In der Regel umfassen die Leistungen auch die<br />
häusliche Krankenpflege. <strong>Pflege</strong>dienste bieten dabei zusätzlich<br />
voneinander abweichende Leistungen an, z. B. einen fahrbaren<br />
Mittagstisch, einen eigenen Fahrdienst, Gedächtnistraining oder<br />
Aktivierungsangebote. Bevor Sie sich für einen <strong>Pflege</strong>dienst entscheiden,<br />
sollten Sie Ihren genauen <strong>Pflege</strong>bedarf ermitteln und<br />
sich Klarheit über Ihre Wünsche und Bedürfnisse verschaffen. Danach<br />
sollten Sie mehrere <strong>Pflege</strong>dienste miteinander vergleichen.<br />
4. Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen<br />
Stationäre <strong>Pflege</strong>einrichtungen sind <strong>Pflege</strong>heime, die Leistungen<br />
der Langzeitpflege, der Kurzzeitpflege, der Tagespflege und in<br />
einzelnen Fällen auch der Nachtpflege anbieten.<br />
Bei der Langzeitpflege ist das <strong>Pflege</strong>heim der Lebensmittelpunkt<br />
der <strong>Pflege</strong>bedürftigen. Das <strong>Pflege</strong>heim tritt an die Stelle der eigenen<br />
Wohnung, wobei die Bewohnerzimmer in der Regel mit<br />
eigenen Möbeln nach den individuellen Wünschen eingerichtet<br />
werden können.<br />
Die Kurzzeitpflege dient der Wiederherstellung aller Fähigkeiten,<br />
die das Leben und Wohnen in der eigenen Wohnung erfordert.<br />
Das kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder auch im Fall<br />
der Verschlechterung des Gesundheitszustandes erforderlich<br />
sein. Die <strong>Pflege</strong>kassen übernehmen die Aufwendungen für die<br />
Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen im Kalenderjahr.<br />
Tages- und Nachtpflege dienen der Ergänzung der häuslichen<br />
<strong>Pflege</strong>. Sie umfassen auch die notwendige Beförderung von der<br />
Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege.<br />
Ambulante <strong>Pflege</strong>dienste<br />
5. Hospize<br />
Zu Hause sterben und die letzte Zeit des Lebens ohne Leid und<br />
Schmerz zu Hause verbringen zu können, ist der Wunsch vieler<br />
Menschen. Sie wünschen sich einen würdevollen Abschied in<br />
ihrer vertrauten Umgebung, gut betreut und versorgt im Kreise<br />
ihrer Angehörigen. Tatsächlich sterben in Deutschland jedoch jedes<br />
Jahr mehr als zwei Drittel der Menschen in Krankenhäusern<br />
oder <strong>Pflege</strong>heimen, nur wenige zu Hause.<br />
In Brandenburg gibt es ein gut ausgebautes Netz an ambulanten<br />
und stationären Hilfen in der Sterbebegleitung. Sie finden hier die<br />
Adressen von 21 ambulanten Hospizdiensten und 6 stationären<br />
Hospizen.<br />
Bei Fragen zu Hospizen und Hospizdiensten können Sie sich<br />
wenden an:<br />
LAG Hospiz Land Brandenburg<br />
Klosterkirchplatz 17 a<br />
14797 Kloster Lehnin<br />
Tel./Fax 033748 82351<br />
E-Mail: laghospizbrb@stift-lehnin.de<br />
Internet: www.lag-hospiz-brb.de<br />
Ambulant betreute Wohngemeinschaften<br />
Ambulant betreute Wohngemeinschaften etablieren sich zunehmend<br />
auch im Land Brandenburg. Insbesondere für Menschen<br />
mit Demenz stellt diese Wohnform eine Alternative zum Umzug<br />
in ein <strong>Pflege</strong>heim dar. Mitglieder von Wohngemeinschaften können<br />
mit dieser Wohn- und Betreuungsform ihrem Bedürfnis nach<br />
einem selbst bestimmten Leben in der eigenen Häuslichkeit gerecht<br />
werden. In der Regel leben sechs bis acht Menschen als<br />
Mieter in einer geeigneten Wohnung zusammen und werden von<br />
einem selbst gewählten <strong>Pflege</strong>dienst betreut. Die Mieter bzw. deren<br />
Angehörige oder gesetzliche Betreuer bestimmen über alle<br />
Belange des Zusammenlebens in der Wohngemeinschaft (Auftraggebergemeinschaft).<br />
Der <strong>Pflege</strong>dienst versteht sich als Gast<br />
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