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Kirchentag 1. - 5. Juni - Amt am Stettiner Haff

Kirchentag 1. - 5. Juni - Amt am Stettiner Haff

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<strong>Amt</strong>liches Mitteilungsblatt des <strong>Amt</strong>es<br />

Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />

mit den Gemeinden<br />

Stadt Eggesin mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Gr<strong>am</strong>bin,<br />

Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg,<br />

Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin<br />

- kostenlos / monatlich -<br />

Jahrgang 7 ISSN 1860 - 2738 Dienstag, den 22.02.2011 Nummer 2<br />

Foto: W. Graupner


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 2 - Nr. 02/11


Nr. 02/11 - 3 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Berliner Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer e.V.<br />

Aktuelle Steuer-Spar-Tipps – Februar 2011<br />

Im Steuerrecht ist nichts so beständig wie die Veränderung.<br />

Wir als Lohnsteuerhilfeverein haben die aktuelle Rechtslage stets im Blick,<br />

d<strong>am</strong>it unsere Mitglieder davon profitieren. Aktuelle Steuertipps finden Sie auch<br />

unter www.blb-ev.de.<br />

Kinder kriegen Kinder<br />

… und bekommen dann auch Kindergeld. Was aber wird mit dem Kindergeldanspruch<br />

der Großeltern (also der Eltern der Eltern der kleiner Kinder), wenn<br />

die großen Kinder ihre kleinen Kinder pflegen und dazu ihre Ausbildung unterbrechen?<br />

Unser Tipp: Da in einem solchen Fall Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt<br />

wurde, sollte man sich mit einer Absage der Kindergeldkasse nicht abfinden.<br />

Wir helfen gern.<br />

Neues zur doppelten Haushaltsführung<br />

Wer einen Zweithaushalt <strong>am</strong> Arbeitsort eingerichtet hat, kann die Kosten dafür<br />

steuerlich ansetzen – allerdings nur für drei Monate. Doch keine Regel<br />

ohne Ausnahme: Wer zwischendurch für vier Wochen an einem anderen Ort<br />

tätig ist, für den beginnt die 3-Monatsfrist neu. Leider galt auch für diese Regel<br />

eine Ausnahme, die vom Finanz<strong>am</strong>t – in Unkenntnis neuester Rechtsprechung<br />

– noch immer gern herangezogen wird.<br />

Unser Tipp: Ob das Finanz<strong>am</strong>t geltend gemachte Kosten gestrichen hat, wird oft,<br />

aber nicht immer im Kleingedruckten des Bescheides erläutert. Ob die Kosten<br />

zu recht oder irrtümlich gestrichen wurden, erkennt Ihr steuerlicher Berater.<br />

Gemäß § 4 Nr. 11 StBerG gilt eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Die Beratung erfolgt nur im<br />

Rahmen einer Mitgliedschaft.<br />

Knaus Augenoptik<br />

Ihre Brille soll natürlich in erster Linie dafür sorgen, dass Sie besser<br />

sehen können. Aber sie soll auch Ihre Persönlichkeit unterstreichen,<br />

Ihnen gut stehen und bequem zu tragen sein! Dazu<br />

gehören neben einer passenden Brillenfassung natürlich auch<br />

die richtigen Gläser. Leichte Brillengläser tragen sich sehr viel<br />

angenehmer und belasten nicht. Dünne Gläser sind unsichtbarer<br />

und wirken sehr viel vorteilhafter. Vor allem bei dünnen oder<br />

rahmenlosen Brillenfassungen sind dünne Gläser besonders<br />

gefragt. Jetzt gibt es extrem leichte und dünne Gläser, ob nun<br />

für die Gleitsichtbrille, die Fern – oder Lesebrille! Welche Optimierungsmöglichkeiten<br />

speziell für Ihre Brillengläser von Vorteil<br />

sind, erfahren Sie im Beratungsgespräch bei den Spezialisten<br />

bei KNAUS Augenoptik hier bei uns in Torgelow. Im Monat Januar<br />

können Sie beim Kauf einer neuen Brille mit den leichten,<br />

dünneren Gläsern bis zu 20 % an den Gläsern sparen! Also<br />

kommen Sie bald! Die Optiker von KNAUS Augenoptik freuen<br />

sich auf Sie!<br />

Das nächste <strong>Amt</strong>sblatt<br />

„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

erscheint <strong>am</strong><br />

Dienstag, den 22.03.2011<br />

Annahmeschluss für Anzeigen ist<br />

Donnerstag, der 10.03.11, 12 Uhr<br />

Tel.: 039753-22757 • Fax: 22583


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 4 - Nr. 11/02<br />

in Eggesin<br />

<strong>am</strong> 22.02. zum 70. Geburtstag Frau Klein, Christa<br />

<strong>am</strong> 23.02. zum 86. Geburtstag Frau Ahrndt, Ulla<br />

<strong>am</strong> 24.02. zum 77. Geburtstag Herr Lorbeer, Rudi<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Meyer, Horst<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 72. Geburtstag Frau Schultz, Helga<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 77. Geburtstag Frau Hennlich, Ingeborg<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 74. Geburtstag Frau Zimmer, Waltraud<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 84. Geburtstag Frau Augstein, Emmi<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 76. Geburtstag Herr Schiller, Harry<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 70. Geburtstag Frau Behlau, Brigitte<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 74. Geburtstag Herr Mierse, Günter<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 72. Geburtstag Frau Nitz, Ursula<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 70. Geburtstag Frau Dalchau, Ilse<br />

<strong>am</strong> 0<strong>5.</strong>03. zum 74. Geburtstag Frau Brandt, Ruth<br />

<strong>am</strong> 06.03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Meitzner, Helga<br />

<strong>am</strong> 06.03. zum 76. Geburtstag Herr Raginski, Fritz<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Block, Erika<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 77. Geburtstag Frau Klose, Edith<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 84. Geburtstag Frau Meincke, Grete<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 80. Geburtstag Herr Thöns, Hans-Joachim<br />

<strong>am</strong> 08.03. zum 78. Geburtstag Frau Rosenow, Waltraut<br />

<strong>am</strong> 08.03. zum 76. Geburtstag Frau Sommerfeldt,<br />

Hildegard<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 70. Geburtstag Frau Habeck, Brigitte<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 89. Geburtstag Frau Kohtz, Charlotte<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 87. Geburtstag Frau Mrozek Von Gliszczynski,<br />

Erna<br />

<strong>am</strong> 10.03. zum 73. Geburtstag Herr Ponath, Gunnar<br />

<strong>am</strong> 10.03. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Schmidt, Heinz<br />

<strong>am</strong> 10.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Schwarzer, Marlis<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Bornzewski, Hans<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 74. Geburtstag Herr Kadow, Manfred<br />

Frau Käthe Hoffmann<br />

<strong>am</strong> 22.0<strong>1.</strong>2011 zum 80. Geburtstag<br />

Frau Gertrud Beyer<br />

<strong>am</strong> 29.0<strong>1.</strong>2011 zum 80. Geburtstag<br />

Gratulation<br />

Herzliche Gratulation<br />

für folgende Jubilare<br />

Frau Brigitte Dachner<br />

<strong>am</strong> 14.02.2011 zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag<br />

Herr Hans Voigt<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>02.2011 zum 80. Geburtstag<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 77. Geburtstag Frau Marlow, Inge<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Möller, Edith<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 77. Geburtstag Frau Mähler, Marta<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 77. Geburtstag Frau Schröder, Ingeborg<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 70. Geburtstag Herr Kohls, Horst<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Lemcke, Herta<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Spank, Karin<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 74. Geburtstag Herr Jesse, Herbert<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Kessler, Hanni<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Oestreich, Friedhelm<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Ackermann, Anneliese<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 74. Geburtstag Frau Beyer, Edith<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Sack, Eberhard<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 76. Geburtstag Frau Seidler, Eva<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Trunz, Hans<br />

<strong>am</strong> 17.03. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Mrozek Von Gliszczynski, Josef<br />

<strong>am</strong> 18.03. zum 73. Geburtstag Frau Kliewe, Ingrid<br />

<strong>am</strong> 18.03. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Wünsch, Margit<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 72. Geburtstag Frau Jesse, Irmgard<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 79. Geburtstag Herr Knorr, Lothar<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 72. Geburtstag Frau Kurzynski, Rosemarie<br />

<strong>am</strong> 20.03. zum 74. Geburtstag Herr Fuhrmann, Fred<br />

in Eggesin OT Hoppenwalde<br />

<strong>am</strong> 23.02. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Krzyzanowski, Rosemarie<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 74. Geburtstag Frau Mättig, Rita<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 70. Geburtstag Frau Rehberg, Regina<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 70. Geburtstag Herr Thomas, Manfred<br />

<strong>am</strong> 08.03. zum 82. Geburtstag Frau Drewniak, Ilse<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 76. Geburtstag Frau Krüger, Brigitta<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 77. Geburtstag Frau Bleidorn, Hildegard<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 72. Geburtstag Herr Gudelewski, Gerhard<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 93. Geburtstag Frau Schreen, Charlotte<br />

Frau Anneliese Müller<br />

<strong>am</strong> 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011 zum 80. Geburtstag<br />

Frau Erna Schentz<br />

<strong>am</strong> 0<strong>5.</strong>02.2011 zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag


Nr. 11/02 - 5 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

in Ahlbeck<br />

<strong>am</strong> 22.02. zum 79. Geburtstag Frau Kociok, Anneliese<br />

<strong>am</strong> 23.02. zum 84. Geburtstag Frau Meier, Emma<br />

<strong>am</strong> 26.02. zum 90. Geburtstag Frau Brose, Dorothea<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 79. Geburtstag Frau Höppner, Wally<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Düring, Hanni<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 88. Geburtstag Frau Bellin, Frieda<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 80. Geburtstag Frau Wegner, Gisela<br />

<strong>am</strong> 10.03. zum 82. Geburtstag Herr Müller, Harry<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Buchholz, Anita<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Kühn, Ilse<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 90. Geburtstag Herr Hass, Erich<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 77. Geburtstag Herr Kitscha, Fritz<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 84. Geburtstag Frau Winter, Gertrud<br />

<strong>am</strong> 17.03. zum 72. Geburtstag Frau Hanne, Gundula<br />

in Ahlbeck OT Gegensee<br />

<strong>am</strong> 27.02. zum 86. Geburtstag Frau Schieferdecker, Marianne<br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>03. zum 70. Geburtstag Herr Meyer, Heinz<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 77. Geburtstag Herr Mühlberg, Gerhard<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 78. Geburtstag Frau Pietsch, Hilda<br />

in Altwarp<br />

<strong>am</strong> 26.02. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Wolff, Erich<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 84. Geburtstag Frau Plantikow, Gertrud<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Bauer, Ingrid<br />

<strong>am</strong> 2<strong>1.</strong>03. zum 73. Geburtstag Herr Müller, Günter<br />

in Gr<strong>am</strong>bin<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Trawnitschek, Brigitte<br />

Am 1<strong>5.</strong>03. zum 70. Geburtstag Herr Berndt, Winfried<br />

in Hintersee<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 77. Geburtstag Frau Zeisler, Elli<br />

in Leopoldshagen<br />

<strong>am</strong> 24.02. zum 74. Geburtstag Frau Bertr<strong>am</strong>, Agnes<br />

<strong>am</strong> 24.02. zum 79. Geburtstag Herr Schultz, Otto<br />

<strong>am</strong> 29.02. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Muchow, Klaus<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 77. Geburtstag Herr Luedtke, Bodo<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 76. Geburtstag Herr Wlk, Herbert<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Genz, Helga<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 70. Geburtstag Herr Behrens, Peter<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Ihlenfeldt, Henni<br />

<strong>am</strong> 18.03. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Schlumm, Irma<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 90. Geburtstag Frau Zahl, Else<br />

in Liepgarten<br />

<strong>am</strong> 23.02. zum 72. Geburtstag Frau Rose, Ursel<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Krause, Werner<br />

<strong>am</strong> 26.02. zum 79. Geburtstag Frau Köhn, Gertrud<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 83. Geburtstag Frau Brett, Edith<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 82. Geburtstag Frau Heidschmidt, Inge<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 79. Geburtstag Herr Radloff, Werner<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 74. Geburtstag Frau Bretschneider, Anneliese<br />

<strong>am</strong> 09.03. zum 70. Geburtstag Herr Köppe, Arno<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Kopitzky, Alfred<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 76. Geburtstag Frau Sieggrün, Henny<br />

Gratulation<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 86. Geburtstag Frau Bengelsdorf, Anneliese<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 72. Geburtstag Herr Weinheubel, Manfred<br />

<strong>am</strong> 18.03. zum 84. Geburtstag Frau Nauschütz, Annemarie<br />

in Lübs<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 77. Geburtstag Frau Pasewald, Ruth<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 77. Geburtstag Frau Schmidt, Margarete<br />

<strong>am</strong> 18.03. zum 78. Geburtstag Frau Hartmann, Hanne-Lore<br />

in Lübs OT Annenhof<br />

<strong>am</strong> 22.02. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Frau H<strong>am</strong>m, Anneliese<br />

in Lübs OT Heinrichshof<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Herr Steinberg, Werner<br />

in Luckow<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 76. Geburtstag Herr Zdrenka, Witolt<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 73. Geburtstag Herr Natschke, Friedrich<br />

<strong>am</strong> 02.03. zum 78. Geburtstag Frau Schaffranke, Brigitte<br />

<strong>am</strong> 10.03. zum 80. Geburtstag Frau Ziggel, Vera<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 73. Geburtstag Frau Genseburg, Gertrud<br />

in Luckow OT Rieth<br />

<strong>am</strong> 27.02. zum 74. Geburtstag Herr Backhaus, Helmut<br />

<strong>am</strong> 0<strong>1.</strong>03. zum 8<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Seifert, Lore<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Lenz, Helga<br />

in Meiersberg<br />

<strong>am</strong> 22.02. zum 79. Geburtstag Frau Wazlawik, Marie<br />

<strong>am</strong> 28.02. zum 73. Geburtstag Frau Carls, Edith<br />

<strong>am</strong> 29.02. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Nörenberg, Horst<br />

<strong>am</strong> 06.03. zum 83. Geburtstag Frau Horn, Marie<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 84. Geburtstag Frau Ehlert, Lydia<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 79. Geburtstag Frau Geisler, Ilse<br />

in Mönkebude<br />

<strong>am</strong> 2<strong>5.</strong>02. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Köhn, Rita<br />

<strong>am</strong> 29.02. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Tuchard, Elsbeth<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Frau Wartha, Ingrid<br />

<strong>am</strong> 12.03. zum 83. Geburtstag Frau Krusemark, Elli<br />

<strong>am</strong> 13.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Strohschneider,<br />

Gerhard<br />

<strong>am</strong> 14.03. zum 7<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Nägele, Frank<br />

<strong>am</strong> 17.03. zum 70. Geburtstag Frau Waschow, Brigitte<br />

<strong>am</strong> 2<strong>1.</strong>03. zum 72. Geburtstag Frau Dohnke, Roswitha<br />

<strong>am</strong> 2<strong>1.</strong>03. zum 7<strong>5.</strong> Geburtstag Frau Hanel, Renate<br />

in Torgelow-Holländerei<br />

<strong>am</strong> 0<strong>1.</strong>03. zum 84. Geburtstag Herr Lietz, Werner<br />

<strong>am</strong> 03.03. zum 78. Geburtstag Frau Saeger, Eva<br />

<strong>am</strong> 1<strong>5.</strong>03. zum 70. Geburtstag Herr Müller, Klaus<br />

<strong>am</strong> 20.03. zum 73. Geburtstag Frau Rehbein, Ingrid<br />

in Vogelsang-Warsin<br />

<strong>am</strong> 24.02. zum 79. Geburtstag Frau Kr<strong>am</strong>er, Rina<br />

<strong>am</strong> 04.03. zum 84. Geburtstag Frau Plantikow, Charlotte<br />

<strong>am</strong> 07.03. zum 77. Geburtstag Frau Ebel, Brigitte<br />

<strong>am</strong> 08.03. zum 78. Geburtstag Frau Mehrholz, Gerda<br />

<strong>am</strong> 16.03. zum 74. Geburtstag Herr Müller, Helmut<br />

<strong>am</strong> 19.03. zum 8<strong>1.</strong> Geburtstag Herr Dirks, Wilhelm


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 6 - Nr. 11/02<br />

Eggesin, Gumnitz<br />

Hoppenwalde, Altwarp,<br />

Vogelsang-Warsin<br />

Gr<strong>am</strong>bin, Leopoldshagen,<br />

Mönkebude<br />

Ahlbeck, Gegensee, Hintersee,<br />

Luckow, Ludwigshof, Rieth<br />

Annenhof, Heinrichshof,<br />

Lübs, Liepgarten<br />

Meiersberg<br />

Tourenpläne Gelber Sack<br />

Torgelow-Holländerei<br />

Bekanntmachungen / Informationen<br />

07.03. 2<strong>1.</strong>03.<br />

28.02. 14.03.<br />

17.03.<br />

10.03.<br />

09.03. 16.02.<br />

23.02. 16.03.<br />

08.03.<br />

Termine für das <strong>Amt</strong>liche Mitteilungsblatt 2011<br />

Nr. Anzeigenschluss Erscheinungstermin<br />

03/11 10.03.2011 22.03.2011<br />

04/11 07.04.2011 19.04.2011<br />

SPRECHZEITEN<br />

der Gleichstellungsbeauftragten<br />

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eggesin ist wie<br />

folgt zu erreichen: 039779 27691<br />

Nächster Sprechtag ist <strong>am</strong> 24.02.2011 von 16.00 - 17.00<br />

Uhr in der Stadtverwaltung, Zimmer 00<strong>5.</strong><br />

Sprechzeiten Schiedsstelle<br />

in der <strong>Stettiner</strong> Str. 1<br />

Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr<br />

statt.<br />

Sprechstunden sind <strong>am</strong>: 0<strong>1.</strong>03. / 1<strong>5.</strong>03. / 29.03. / 12.04.<br />

Die Schiedspersonen sind unter folgenden Telefonnummern<br />

erreichbar: Frau Kunzmann 039773 26594<br />

Frau Stein 039775 20119<br />

Herr Muth 03976 204524<br />

Arbeitslosenverband Deutschland<br />

Kreisverband Uecker-Randow<br />

Arbeitslosentreff Eggesin<br />

Hans-Fischer-Straße 21<br />

Tel. 039779 21855<br />

Weitergeben statt wegwerfen!<br />

Wir s<strong>am</strong>meln ständig für soziale Zwecke<br />

Bekleidung, Spielzeug, Bücher, Möbel,<br />

Küchengeräte, Haushaltsgegenstände<br />

Helfen kann so einfach sein!<br />

Öffnungszeiten: Mo - Do 08.00 - 16.00 Uhr<br />

Fr 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Tourenplan „Blaue Papiertonne“<br />

Vogelsang-Warsin, Altwarp,<br />

Luckow<br />

Leopoldshagen, Mönkebude,<br />

Gr<strong>am</strong>bin<br />

Eggesin 1<br />

Eggesin 2<br />

Liepgarten, Hoppenwalde<br />

Gumnitz<br />

Ahlbeck, Ludwigshof,<br />

Hintersee, Gegensee, Rieth<br />

Lübs, Annenhof, Heinrichshof,<br />

Meiersberg<br />

Torgelow-Holländerei<br />

04.03.<br />

18.03.<br />

10.03.<br />

1<strong>1.</strong>03.<br />

09.03.<br />

04.03.<br />

0<strong>1.</strong>03.<br />

07.03.<br />

Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin<br />

Rechnungswesen<br />

Frau Beltz e.beltz@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 263-72<br />

Frau Dümmel s.duemmel@eggesin.de<br />

Wohnungsverwalter<br />

Frau Dachner u.dachner@eggesin.de Zi.: 017 Tel.: 263-75<br />

Frau Saeger m.saeger@eggesin.de Tel.: 263-79<br />

Betriebskosten/Mahn- und Klagewesen<br />

Frau Schneider k.schneider@eggesin.de Zi.: 016 Tel.: 263-80<br />

Frau Albrecht j.albrecht@eggesin.de<br />

Havariedienst Sanitär: 263-74 / Elektro: 263-73 / Heizhaus: 263-78<br />

Öffnungszeiten in der Außenstelle<br />

Ueckermünde, Goethestrße 12<br />

dienstags: von 13.30 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

donnerstags: von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Nachruf<br />

Im Januar 2011 verstarb K<strong>am</strong>erad<br />

Joachim Metzlaff<br />

Brandmeister<br />

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner F<strong>am</strong>ilie.<br />

Wir danken Ihm für seine langjährige Treue zur<br />

Freiwilligen Feuerwehr Torgelow-Holländerei und<br />

für sein Wirken im vorbeugenden Brandschutz.<br />

In Trauer und Dankbarkeit nehmen wir Abschied<br />

und werden sein Andenken in Ehren halten.<br />

<strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

E. Heidschmidt J. Junge D. Jesse<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher <strong>Amt</strong>swehrführer Bürgermeister<br />

Stadt Eggesin<br />

Eggesin, im Januar 2010


Nr. 11/02 - 7 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Bekanntmachungen / Informationen<br />

Apotheken-Notdienst<br />

22.02. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

23.02. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

24.02. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/23014<br />

2<strong>5.</strong>02. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/2669394<br />

26.02. Randow-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/21192<br />

27.02. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

28.02. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

0<strong>1.</strong>03. Sertürner-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/20590<br />

02.03. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/24475<br />

03.03. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />

04.03. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

0<strong>5.</strong>03. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

06.03. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/23014<br />

07.03. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/2669394<br />

08.03. Randow-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/21192<br />

09.03. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

10.03. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

1<strong>1.</strong>03. Sertürner-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/20590<br />

12.03. Marien-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/24475<br />

13.03. Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Tel.: 039778/2680<br />

14.03. Marien-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/256925<br />

1<strong>5.</strong>03. Victoria-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/202001<br />

16.03. <strong>Haff</strong>-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/23014<br />

17.03. Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 0171/2669394<br />

18.03. Randow-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/21192<br />

19.03. Greifen-Apotheke Torgelow, Tel.: 03976/201591<br />

20.03. Adler-Apotheke Ueckermünde, Tel.: 039771/22672<br />

2<strong>1.</strong>03. Sertürner-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/20590<br />

Sollten Sie dringend Medik<strong>am</strong>ente <strong>am</strong> Abend oder in der Nacht benötigen, so können Sie<br />

sich an den Apothekennotdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für<br />

die Dringlichkeit Ihres Besuches. Der Notdienst beginnt wochentags um 18.00 Uhr und endet<br />

um 08.00 Uhr. S<strong>am</strong>stags beginnt der Notdienst um 12.00 Uhr und endet Sonntag früh um<br />

08.00 Uhr. Bis Montag früh 08.00 Uhr ist dann der sonntägliche Notdienst für Sie da.<br />

Das Bürgerbüro informiert<br />

Widerspruch gegen Datenermittlungen<br />

Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes (LMG) Mecklenburg-Vorpommern<br />

weist die Meldebehörde darauf<br />

hin, dass jeder Betroffene das Recht hat, in den nachfolgenden<br />

Fällen der Weitergabe seiner Meldedaten<br />

zu widersprechen:<br />

<strong>1.</strong> an Parteien, Wählergruppen und andere Träger<br />

von Wahlvorschlägen im Zus<strong>am</strong>menhang mit Parl<strong>am</strong>entsund<br />

Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich<br />

oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen<br />

(§ 35 Abs.1 LMG),<br />

2. an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen<br />

nach Alters- oder Ehejubiläen (§35 Abs.2<br />

LMG),<br />

3. an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung<br />

in einem Adressbuch (§ 35 Abs.3 LMG),<br />

4. an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften<br />

meiner F<strong>am</strong>ilienangehörigen (Ehegatte, minderjährige<br />

Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), denen<br />

ich selbst nicht angehöre (§ 32 Abs.2 LMG),<br />

<strong>5.</strong> als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten<br />

Abrufs über das Internet (§ 34a Abs.2<br />

LMG).<br />

Ihren Widerspruch richten Sie bitte schriftlich oder zur<br />

Niederschrift an das <strong>Amt</strong> ,,Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>‘‘, Meldebehörde,<br />

<strong>Stettiner</strong> Strasse 01, 17367 Eggesin. Der<br />

Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er entfaltet<br />

seine Wirks<strong>am</strong>keit mit der Eintragung in das Melderegister<br />

und gilt bis zu einer etwaigen Rücknahme fort.<br />

Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei.<br />

Verbrennen pflanzlicher nicht kompostierbarer Gartenabfälle im März wieder gestattet<br />

Sperrmüll gehört nicht ins Feuer - Geldbußen bei Missbrauch<br />

Landkreis Uecker-Randow. Die meisten Bürgerinnen und Bürger<br />

wissen, dass es im Monat März wieder erlaubt ist, pflanzliche Abfälle<br />

zu verbrennen. Obwohl die Wetterlage der Gartenarbeit momentan<br />

noch nicht ganz zuträglich ist, sind zu den genauen Modalitäten bereits<br />

in den vergangenen Tagen wieder einige Nachfragen im Pasewalker<br />

Landrats<strong>am</strong>t eingegangen. Zudem hatten Bürgerinnen und Bürger im<br />

Oktober wiederum Fälle aus der Nachbarschaft gemeldet, bei denen<br />

Gegenstände verbrannt wurden, deren „Entsorgung“ auf diese Art<br />

und Weise eindeutig verboten ist und mit empfindlichen Geldbußen<br />

geahndet werden kann. In Extremfällen wurden sogar Teile von<br />

Anbaureihen, sonstige Möbel und sogar Autoreifen angezündet. Das<br />

Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist im Monat März werktags in der<br />

Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr für maximal zwei Stunden pro Tag unter<br />

bestimmten Voraussetzungen erlaubt:<br />

Laut Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher<br />

Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen<br />

(Pflanzenabfalllandesverordnung vom 18.06.2001) dürfen pflanzliche<br />

Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken<br />

anfallen, verbrannt werden, wenn die drei folgenden Voraussetzungen<br />

vorliegen:<br />

• Eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf bewachsenen Flächen<br />

anfallen, ist durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen,<br />

Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem Grundstück<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />

• Kompostierbare Stoffe aus Haushaltungen können, auch zus<strong>am</strong>men<br />

mit pflanzlichen Abfällen, die auf bewachsenen Flächen anfallen, nicht<br />

auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, kompostiert werden oder<br />

die Kompostierung ist nicht zumutbar. Auch ein Zus<strong>am</strong>menschluss<br />

mehrerer Grundstückseigentümer zu diesem Zweck (in der Regel nicht<br />

mehr als acht Haushaltungen) zum Betreiben eines gemeins<strong>am</strong>en<br />

Kompostplatzes ist nicht möglich oder nicht zumutbar.<br />

• Eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft durch<br />

Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme ist nicht möglich oder<br />

nicht zumutbar.<br />

Wenn alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen, ist das<br />

Verbrennen pflanzlicher Abfälle vom <strong>1.</strong> bis 3<strong>1.</strong> März und wieder<br />

vom <strong>1.</strong> bis 3<strong>1.</strong> Oktober werktags (Montag bis Sonnabend) während<br />

zwei Stunden täglich in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr zulässig. Die<br />

einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Das<br />

Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz der pflanzlichen<br />

Abfälle durchzuführen. Auf die Windrichtung ist zu achten, um eine<br />

Belästigung der Nachbarn weitgehend ausschließen zu können.<br />

Insbesondere das Flämmen von Wiesenflächen und Böschungen,<br />

das nicht nur nach dem Winter, sondern auch im Herbst im Landkreis<br />

schon beobachtet wurde, fällt nicht unter diese Erlaubnis, sondern ist<br />

verboten! Neben der davon ausgehenden Brandgefahr kommen durch<br />

das Flämmen zahlreiche Tiere zu Tode. Darüber hinaus wächst das Gras<br />

nach diesem verbotenen Eingriff nicht etwa besser, sondern schlechter,<br />

da die oberste Bodenschicht komplett tot ist. Bodenorganismen, die dem<br />

Feuer zum Opfer fallen, können keinen wachstumsfördernden Humus<br />

mehr bilden.<br />

Bürger, die dennoch flämmen, haben mit einer empfindlichen Geldbuße<br />

zu rechnen, denn es werden im Landkreis stichprobenartige Kontrollen<br />

durchgeführt und dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 8 - Nr. 11/02<br />

Satzung für das Friedhofs- und<br />

Bestattungswesen der Gemeinde Lübs<br />

I. Allgemeine Vorschrift<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Friedhofsverwaltung<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 3 Öffnungszeiten<br />

§ 4 Verhalten auf dem Friedhof<br />

§ 5 Gewerbetreibende<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

III. Abschnitt – Bestattungsvorschriften<br />

§ 6 Allgemeine Vorschriften<br />

§ 7 Beisetzungen<br />

§ 8 Ruhezeit und Nutzungsrecht<br />

§ 9 Umbettungen<br />

IV. Abschnitt – Grabstätten<br />

§ 10 Allgemeines<br />

§ 11 Wahlgräber<br />

§ 12 Urnengrabstätten<br />

V. Abschnitt – Gestaltung der Grabstätten/Grabmale<br />

§ 13 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze<br />

§ 14 Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften<br />

§ 15 Standsicherheit der Grabmale<br />

§ 16 Entfernung von Grabmale<br />

§ 17 Herrichtung und Unterhaltung<br />

§ 18 Vernachlässigung der Grabpflege<br />

VI. Friedhofskapelle und Trauerfeiern<br />

§ 19 Benutzung der Trauerhalle<br />

§ 20 Trauerfeiern<br />

§ 21 Alte Rechte<br />

§ 22 Haftung<br />

§ 23 Gebühren<br />

§ 24 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 25 Inkrafttreten<br />

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.<br />

<strong>Juni</strong> 2004 (GVOBI. M-V, S. 205) und der § 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

des Landes Mecklenburg – Vorpommern in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146)<br />

wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lübs vom<br />

17.0<strong>1.</strong>2011 folgende Satzung erlassen:<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Geltungsbereich / Verwaltung<br />

(1) Die Friedhofssatzung gilt für die Gemeinde Lübs.<br />

§ 2 Friedhofsverwaltung<br />

(1) Das <strong>Amt</strong> „ Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ <strong>Stettiner</strong> Straße 1 in 17367 Eggesin,<br />

Bereich Friedhofsverwaltung nimmt das Ordnungsrecht im Auftrag<br />

der Gemeinde für den Friedhof war. Es organisiert die Friedhofsverwaltung<br />

und erhebt die Gebühren. Die Durchführung des<br />

Friedhofs- und Bestattungswesens obliegt grundsätzlich einem<br />

Bestattungsinstitut. Die Liegeplatzvergabe erfolgt durch das <strong>Amt</strong><br />

„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 3 Öffnungszeiten<br />

(1) Das Betreten des Friedhofes ist ganzjährig nur bei Tageshelligkeiten<br />

gestattet.<br />

(2) Feierlichkeiten auf den Friedhöfen bedürfen der Erlaubnis der<br />

Friedhofsverwaltung. Sie müssen mindestens 24 Stunden vorher<br />

angemeldet sein.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

§ 4 Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu<br />

verhalten.<br />

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und<br />

unter der Verantwortung Erwachsener betreten. Sie sind ständig zu<br />

beaufsichtigen.<br />

(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:<br />

a) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />

abzulegen,<br />

b) den Friedhof und seine Einrichtung und Anlagen zu verunreinigen<br />

oder zu beschädigen, Einfriedungen, Hecken und Pflanzungen<br />

zu übersteigen oder zu durchbrechen sowie Rasenflächen<br />

(soweit sie nicht als Weg dienen), Grabstätten und Grabeinfas<br />

sungen zu betreten,<br />

c) Bodenmassen für die Anlage von Grabstätten dem Friedhofsgelände<br />

zu entnehmen, die Wege mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich<br />

Fahrräder zu befahren, ausgenommen davon sind Sargtransportwagen,<br />

Transportkarren, Krankenfahrstühle, Kinderwagen,<br />

sowie die Fahrzeuge der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden,<br />

d) selbst mitgebrachte, private Bänke oder sonstige Sitzgelegenheiten<br />

auf den Wegen oder bei Grabstätten aufzustellen,<br />

e) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten,<br />

f) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten<br />

auszuführen,<br />

g) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die<br />

im Rahmen einer Bestattungsfeier notwendig und üblich sind,<br />

h) aus anderen als persönlichen Gründen, insbesondere gewerbemäßig,<br />

zu fotografieren,<br />

i) zu lärmen und zu spielen,<br />

j) chemische Unkrautvernichtungsmittel zu verwenden,<br />

k) Wasser für andere als für Grabpflegezwecke zu entnehmen.<br />

Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit es<br />

mit dem Zweck und der Ordnung des Friedhofes vereinbar ist.<br />

(4) Tiere dürfen auf das Friedhofsgelände nicht mitgebracht werden.<br />

Ausnahmen gelten für Blindenhunde.<br />

(5) Es ist untersagt, auf den Grabflächen oder in Hecken und Pflanzungen<br />

Harken und Gießkannen abzulegen.<br />

§ 5 Gewerbetreibende<br />

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende<br />

haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der<br />

Friedhofsverwaltung anzuzeigen.<br />

(2) Der Friedhofsverwaltung ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen,<br />

dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner<br />

Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.<br />

(3) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe des Friedhofes durchzuführen.<br />

Durch sie dürfen Bestattungsfeierlichkeiten weder gefährdet<br />

noch gestört werden.<br />

(4) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />

dürfen nur vorübergehend und nur an den Stellen gelagert werden,<br />

an denen sie nicht behindern. Bei Beendigung der Tagesarbeit<br />

ist der Arbeits- und Lagerplatz wieder in den früheren Zustand<br />

zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen keinerlei<br />

Abraum auf den Friedhof ablagern.<br />

III. Abschnitt - Bestattungsvorschriften<br />

§ 6 Allgemeine Vorschriften<br />

(1) Erd- und Feuerbestattungen sind unverzüglich nach Beurkundung<br />

des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.<br />

Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Die Bestattungen werden grundsätzlich durch Bestattungsunternehmen<br />

vorgenommen. Für das Ausheben der Gruft können<br />

Ausnahmen zugelassen werden.<br />

(3) Jede Leiche muss eingesargt sein. Verstorbene mit ihren Neugeborenen<br />

und Zwillingskinder unter einem Jahr können bei gleich<br />

zeitiger Bestattung in einem Sarg eingesargt werden.<br />

§ 7 Beisetzungen<br />

(1) Das Überführen von Särgen und Urnen zu den Grabstätten und<br />

das Versenken der Särge und Urnen erfolgt ausschließlich durch<br />

das Bestattungsunternehmen.


Nr. 11/02 - 9 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

(2) Verstorbene, für deren Bestattung niemand sorgen kann, werden<br />

auf die durch die Gemeinde zugewiesenen Flächen beigesetzt.<br />

§ 8 Ruhezeit und Nutzungsrecht<br />

(1) Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten<br />

fünften Lebensjahr (auch Totgeburten) 15 Jahre.<br />

(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

(3) Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen<br />

können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.<br />

(4) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühren.<br />

Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur<br />

Pflege der Grabstätte.<br />

(5) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit,<br />

an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit<br />

verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die ges<strong>am</strong>te Grabstätte<br />

möglich.<br />

(6) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von<br />

Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätten.<br />

(7) Auf Antrag kann nach Ablauf der Nutzungszeit diese verlängert<br />

werden.<br />

(8) Innerhalb des verlängerten Nutzungsrechtes kann erneut eine<br />

Beisetzung erfolgen. Die verbleibende Gebühr für die Verlängerung<br />

wird auf die Wiedererwerbsgebühr angerechnet.<br />

(9) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen<br />

Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem<br />

nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine<br />

oder eine andere Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht<br />

in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen<br />

Nutzungsberechtigten über:<br />

a) auf den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebens<br />

partner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren<br />

Ehe vorhanden sind;<br />

b) auf die Kinder und Adoptivkinder;<br />

c) auf die Stiefkinder;<br />

d) auf die Enkel in der Reihenfolge ihrer Väter und Mütter;<br />

e) auf die Eltern;<br />

f) auf die vollbürtigen Geschwister;<br />

g) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.<br />

(10) Änderungen der Wohnanschrift hat der Nutzungsberechtigte<br />

der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.<br />

§ 9 Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen werden von der Friedhofsverwaltung<br />

auf Antrag vorgenommen, wenn ein wichtiger Grund<br />

vorliegt.<br />

(3) Alle Umbettungen dürfen nur von einem Bestattungsunternehmen<br />

durchgeführt werden.<br />

(4) Neben der Zahlung der Gebühr für die Umbettung haben die<br />

Antragsteller Ersatz für die Schäden zu leisten, die an benach<br />

barten Grabstätten oder Anlagen durch eine Umbettung zwangsläufig<br />

entsteht.<br />

(5) Der Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung<br />

nicht unterbrochen.<br />

(6) Leichen und Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />

wieder auszugraben, bedarf einer richterlichen oder behördlichen<br />

Anordnung.<br />

IV. Abschnitt - Grabstätten<br />

§ 10 Allgemeines<br />

(1) Grabstätten werden unterschieden in: Wahlgrabstätten<br />

Urnenreihengrabstätten<br />

(2) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von<br />

Nutzungsrechten an einer der Lage bestimmten Grabstätte oder<br />

auf Unveränderlichkeit der Umgebung.<br />

(3) Ist im Falle des Ablebens des Nutzungsberechtigten kein Nach<br />

folger für das Nutzungsrecht vorhanden, so erlischt das Recht<br />

auf Bestattung auf einer bestimmten Grabstätte. Die Friedhofsverwaltung<br />

entscheidet, auf welchem Grab beerdigt wird.<br />

§ 11 Wahlgräber<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, an denen<br />

auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren verliehen<br />

und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt wird.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf mehrmals auf Antrag bis<br />

höchstens 25 Jahre wiedererworben werden. Das Nutzungsrecht<br />

kann auf Antrag in begründete Einzelfällen über 25 Jahre hinaus<br />

verliehen oder wiedererworben werden. Der Wiedererwerb eines<br />

Nutzungsrechtes ist nur für die ges<strong>am</strong>te Grabstätte möglich.<br />

(2) Es werden vergeben:<br />

a) Wahlgrabstätten in der jeweiligen Grabstellenzahl nebeneinan<br />

der der Reihe nach. Es kann aber auch von der Reihenfolge<br />

abgewichen werden.<br />

b) Wahlgrabstätten mit ein- oder mehreren Grabstellen.<br />

(3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühren<br />

(4) Die Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstellen<br />

vergeben. Beisetzungen sind in noch freien Stellen und in<br />

Stellen, die nach Ablauf der Ruhezeit für den Bestatteten als frei<br />

gelten, möglich.<br />

(5) In der Grabstelle darf nur eine Leiche beigesetzt werden. Es ist<br />

jedoch zulässig in in dieser Wahlgrabstelle zwei Urnen mit einzubringen.<br />

(6) Es ist auch zulässig, je Grabstelle eines F<strong>am</strong>ilienangehörigen die<br />

Leiche eines Kindes unter 1 Jahr zusätzlich zu bestatten.<br />

Auch ist die Bestattung von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern<br />

unter 5 Jahren in einer Einzelgrabstelle zulässig.<br />

(7) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten können auf Antrag des<br />

Nutzungsberechtigten zurückgegeben werden, sobald bei belegten<br />

Grabstätten die Ruhezeit abgelaufen oder die Grabstelle<br />

durch Umbettung frei geworden ist.<br />

§ 12 Urnengrabstätten<br />

(1) Urnengrabstätten sind Grabstätten für Aschebeisetzungen, an<br />

denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren<br />

verliehen und deren Lage gleichzeitig mit dem Erwerber bestimmt<br />

wird.<br />

(2) Für Urnengrabstätten wird eine Größe von 1,00 x 1,00 m vorgeschrieben.<br />

(3) Das Nutzungsrecht an Urnengrabstätten kann mehrmals bis<br />

höchstens 25 Jahre hinaus verliehen oder wiedererworben<br />

werden.<br />

(4) In einer Urnengrabstätte können 2 Urnen beigesetzt werden.<br />

§ 13 Urnenrasengrabstätten<br />

(1) Für diese Bestattungsart, es handelt sich hierbei um Urnenreihengräber,<br />

ist von der Gemeinde Lübs ein bestimmtes Gräberfeld<br />

vorgesehen.<br />

(2) Die Gestaltungsvorschriften für diese Grabstätten ergeben sich<br />

aus dem § 17 – Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften.<br />

(3) Für die Urnenrasengrabstätten wird eine Größe von 0,50 m x 0,50 m<br />

vorgeschrieben. Die Größe der Platte beträgt 0,50m x 0,50 m.<br />

(4) Auf einer Urnenrasenstätte kann nachträglich eine weitere Urne<br />

aufgesetzt werden, wobei sich automatisch die Nutzung ab Aufsetzen<br />

der Urne bis zum Ablauf der Ruhezeit diese gebührenpflichtig<br />

verlängert.<br />

(5) Umbettungen aus einer Urnenrasengrabstätte in eine andere<br />

Urnenrasengrabstätte sind unzulässig.<br />

V. Abschnitt – Gestaltung der Grabstätten/Grabmale<br />

§ 14 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze<br />

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen,<br />

dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen<br />

Teilen und in seiner Ges<strong>am</strong>tanlage gewahrt wird.<br />

§ 15 Abteilung ohne besondere Gestaltungsvorschriften<br />

Die Herrichtung der Grabstätten unterliegt keinen besonderen Anforderungen.<br />

Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie<br />

die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht<br />

zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.<br />

§ 16 Abteilung mit besonderen Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Diese Gestaltungsvorschrift trifft für die Urnenrasengrabstätten zu.<br />

(2) Die Grabplatten müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und<br />

Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.<br />

(3) Für die Kennzeichnung der Grabstätte ist vom Antragsteller eine<br />

Grabplatte entsprechend 13 bereitzustellen, die von einem<br />

gewerblichen Unternehmen in die Rasenfläche eingesetzt wird.<br />

(4) Für Grabplatten darf nur Naturstein verwendet werden.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 10 - Nr. 11/02<br />

(5) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorschriften<br />

einzuhalten:<br />

a) Jede handwerkliche Bearbeitung ist zugelassen. Politur ist<br />

gestattet. Die Seiten müssen gleichmäßig bearbeitet sein. Die Unterseite<br />

muss sauber gearbeitet sein (ohne Politur).<br />

b) Sockel dürfen in dieser Abteilung nicht verwendet werden. Die<br />

Grabplatte muss liegend verlegt werden.<br />

c) Das Anbringen von Buchstaben oder figürlichem Schmuck auf<br />

der Grabplatte ist verboten.<br />

d) Nicht zugelassen sind alle nicht aufgeführten Materialien, Zutaten,<br />

Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton,<br />

Glas, Emaille, Kunststoff, Lichtbilder und Farben.<br />

(6) Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit Rasen<br />

eingesät und instand gehalten. Im Übrigen unterliegen diese<br />

Grabstätten nicht den sich aus den §§ 19 ff. ergebenen Verpflichtungen.<br />

Die Bepflanzung der Grabstätte oder das Ablegen von<br />

Blumenschmuck ist nicht zulässig.<br />

(7) Grabschmuck wird von der Friedhofsverwaltung vor jedem Pflegegang<br />

abgeräumt und nicht wieder aufgelegt, sondern an einem<br />

zentralen Ort abgelegt.<br />

§ 17 Standsicherheit der Grabmale<br />

(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des<br />

Handwerkes so zu fund<strong>am</strong>entieren und zu befestigen, dass sie<br />

dauernd stand sicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen oder sich absenken können. Dies gilt für<br />

sonstige baulichen Anlagen entsprechend.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen<br />

Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung<br />

Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu<br />

schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Verwaltung auf Kosten<br />

des Verantwortlichen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umlegen<br />

von Grabmalen) treffen.<br />

(3) Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der<br />

Verwaltung nicht innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist<br />

beseitigt, ist die Verwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon<br />

auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Die Verwaltung ist<br />

verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der<br />

Verantwortliche nicht bekannt, oder ohne besonderen Aufwand nicht<br />

zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung<br />

oder ein Hinweisschild auf der Grabstätte.<br />

(4) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch<br />

das Umstürzen von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen<br />

verursacht wird. Die Haftung der Gemeinde bleibt unberührt.<br />

§ 18 Beräumung<br />

(1) Grabmale und sonstige Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder<br />

des Nutzungsrechts nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsver<br />

waltung entfernt werden.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind die<br />

Grabmale, die sonstigen baulichen Anlagen und der Bewuchs<br />

durch die Nutzungsberechtigten oder durch eine von diesen<br />

beauftragte Firma zu entfernen. Die Grabsteine, Umrandungen<br />

und sonstigen baulichen Anlagen sind nach der Beräumung der<br />

Grabstelle vom Friedhof zu entfernen. Eine Ablagerung auf dem<br />

Friedhof ist nicht gestattet.<br />

§ 19 Herrichtung und Unterhaltung von Grabstätten<br />

(1) Alle Grabstätten und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in<br />

würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich für<br />

die Herrichtung und Instandhaltung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.<br />

Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder<br />

des Nutzungsrechtes. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck.<br />

Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen<br />

und an den dafür vorgesehenen Flächen abzulegen.<br />

(2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Ges<strong>am</strong>tcharakter des Friedhofs<br />

und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten<br />

dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere<br />

Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen legen die Grabstätten<br />

selbst an und pflegen diese, oder sie beauftragen d<strong>am</strong>it ein gewerbliches<br />

Unternehmen.<br />

(4) Grabstätten müssen binnen sechs Monaten nach dem Erwerb<br />

des Nutzungsrechtes hergestellt sein.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

(5) Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, kann die errichtete Grabstätte<br />

oder sonstige bauliche Anlagen mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

verändert, umgesetzt, ausgetauscht oder entfernt<br />

werden, solange das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht abgelaufen<br />

ist.<br />

§ 20 Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />

gepflegt, hat der Verantwortliche (§21 Abs.1) nach schriftlicher<br />

Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb<br />

einer angemessenen Frist diese in Ordnung zu bringen.<br />

Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen<br />

Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung<br />

a) die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen und<br />

b) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.<br />

VI. Trauerhalle und Trauerfeiern<br />

§ 21 Benutzung der Trauerhalle<br />

(1) Die Trauerhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur<br />

Bestattung. Sofern keine gesundheitsaufsichtlichen oder sonstigen<br />

Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen<br />

während der festgesetzten Zeit sehen. Die Särge sind<br />

spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder<br />

der Beisetzung endgültig zu schließen.<br />

(2) Särge von Verstorbenen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren<br />

Krankheit gelitten haben, sind geschlossen zuzuführen. Das Öffnen<br />

des Sarges zur letzten Verabschiedung bedarf der vorherigen<br />

Zustimmung des <strong>Amt</strong>sarztes.<br />

§ 22 Trauerfeiern<br />

(1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (Trauerhalle),<br />

<strong>am</strong> Grabe oder an einer anderen im Freien vorgesehenen<br />

Stelle abgehalten werden.<br />

(2) Die Benutzungsgebühr d. Trauerhalle erfolgt gem. d. gültigen<br />

Friedhofsgebührensatzung.<br />

§ 23 Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten<br />

dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit<br />

und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.<br />

(2) Im Übrigen gilt diese Satzung.<br />

§ 24 Haftung<br />

Die Gemeinde Lübs haftet nicht für Schäden, die durch nicht<br />

satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, ihrer Anlagen oder<br />

ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />

Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten.<br />

Des Weiteren haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und<br />

grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. Die Vorschriften über<br />

<strong>Amt</strong>shaftung bleiben unberührt.<br />

§ 25 Gebühren<br />

Für die Benutzung des gemeindlichen Friedhofes und der Einrichtung<br />

sowie für die Leistungen der Friedhofsverwaltung werden<br />

Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren<br />

der Gemeinde Lübs vom 17.0<strong>1.</strong>2011 in ihrer jeweils geltenden<br />

Fassung erhoben.<br />

§ 26 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 5 Abs. 3 Kommunalverfassung<br />

ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Satzung<br />

handelt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu<br />

500,00 € geahndet werden.<br />

§ 27 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Lübs vom<br />

10.0<strong>5.</strong>1999 außer Kraft.<br />

Lübs, 17.0<strong>1.</strong>2011 Wanke<br />

Bürgermeister


Nr. 11/02 - 11 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lübs für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 1<strong>5.</strong>1<strong>1.</strong>2010 und<br />

mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1 Ergebnis-und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

<strong>1.</strong> im Ergebnishaushalt<br />

a) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Erträge auf 316.000 7.500 320.300<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 387.100 3.700 390.800<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

b) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Erträge auf<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

-7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -7<strong>1.</strong>100 600 -70.500<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 302.100 4.300 306.400<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 346.200 3.700 349.900<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -44.100 600 -43.500<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.300 12<strong>5.</strong>600 173.900<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

182.500 12<strong>5.</strong>800 308.300<br />

Investitionstätigkeit auf -134.200 200 -134.400<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -36<strong>1.</strong>600 128.300 -489.900<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

-343.600 128.700 -472.300<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

festgesetzt.<br />

-18.000 400 -17.600<br />

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite ur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 100.000 EUR auf 100.000 EUR<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

§ 5 Hebesätze<br />

<strong>1.</strong> Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 250 v. H. auf 250 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 350 v. H. auf 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.<br />

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />

Die Ges<strong>am</strong>tzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 0,50 Vollzeitäquivalente (VzA) und nunmehr 0,50 Vollzeitäquivalente<br />

(VzA).<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorjahres<br />

beträgt<br />

und zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsjahres<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde <strong>am</strong> 08.12.2010 erteilt.<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Lübs, den 1<strong>5.</strong>12.2010 Wanke<br />

Bürgermeister<br />

bisher nunmehr<br />

EUR EUR<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen liegt in der Zeit vom Zeitpunkt<br />

der Bekanntmachung für einen Monat in der Stadt Eggesin, als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, Zimmer 118 in 17367 Eggesin aus.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 12 - Nr. 11/02<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude für das Haushaltsjahr 2010<br />

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.08.2010<br />

und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1 Ergebnis-und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

<strong>1.</strong> im Ergebnishaushalt<br />

a) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Erträge auf 714.800 12.400 727.200<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 79<strong>5.</strong>500 10.200 80<strong>5.</strong>700<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -80.700 2.200 -78.500<br />

b) der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Erträge auf<br />

der Ges<strong>am</strong>tbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und<br />

Aufwendungen auf<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

-80.700 2.200 -78.500<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -80.700 2.200 -78.500<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 684.900 1<strong>5.</strong>700 669.200<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 738.900 18.200 720.700<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -54.000 2.500 -5<strong>1.</strong>500<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 628.200 6<strong>5.</strong>500 562.700<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

777.000 2.000 779.000<br />

Investitionstätigkeit auf -148.800 67.500 -216.300<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -<strong>1.</strong>387.800 96.800 -<strong>1.</strong>29<strong>1.</strong>000<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

-<strong>1.</strong>293.600 8<strong>1.</strong>200 -<strong>1.</strong>212.400<br />

Finanzierungstätigkeit auf -94.200 1<strong>5.</strong>600 -78.600<br />

festgesetzt.<br />

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von vorher 128.100 EUR auf<br />

208.700 EUR.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR<br />

§ 5 Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

<strong>1.</strong> Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 240 v. H. auf 240 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 320 v. H. auf 320 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.<br />

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />

Die Ges<strong>am</strong>tzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 1,00 Vollzeitäquivalente (VzA) und nunmehr 0,45 Vollzeitäquivalente<br />

(VzA).<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsvorjahres<br />

beträgt<br />

und zum 3<strong>1.</strong>12. des Haushaltsjahres<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde <strong>am</strong> 07.12.2010 erteilt.<br />

bisher nunmehr<br />

EUR EUR<br />

Mönkebude, den 1<strong>5.</strong>12.2010 Schultz<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen liegt in<br />

der Zeit vom Zeitpunkt der Bekanntmachung für einen Monat in der Stadt Eggesin, als geschäftsführende Gemeinde des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong><br />

Straße 1, Zimmer 118 in 17367 Eggesin aus.


Nr. 11/02 - 13 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Die von der Gemeindevertretung Mönkebude in ihrer Sitzung<br />

<strong>am</strong> 27.0<strong>1.</strong>2011 beschlossene <strong>1.</strong> Änderungssatzung über die<br />

Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde Mönkebude wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gegeben:<br />

<strong>1.</strong> Änderungssatzung zur Satzung<br />

über die Erhebung einer Kurtaxe<br />

in der Gemeinde Mönkebude<br />

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

08. <strong>Juni</strong> 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel<br />

7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687,<br />

719) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April<br />

2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des<br />

Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) wird<br />

nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkebude<br />

vom 27.0<strong>1.</strong>2011 folgende <strong>1.</strong> Änderungssatzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Gemeinde<br />

Mönkebude vom 24.03.2010 wird wie folgt geändert:<br />

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Die Höhe der Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag<br />

(An- und Abreisetag gleich ein Aufenthaltstag) in der Gemeinde<br />

Mönkebude:<br />

voll ermäßigt<br />

Saison<br />

0<strong>1.</strong> Mai bis 30. September 1,00 Euro 0,50 Euro<br />

Jahreskurkarte 30,00 Euro 15,00 Euro<br />

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Der Abgabepflichtige kann an Stelle der nach Tagen berechneten<br />

Kurtaxe eine Jahreskurkarte in Höhe von 30,00 EUR<br />

erwerben, die zur ganzjährigen Benutzung der zu Erholungszwecken<br />

bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen<br />

berechtigt, ohne dass ein zus<strong>am</strong>menhängender Aufenthalt<br />

vorliegen muss.<br />

§ 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Tagesgäste entrichten die Kurtaxe gemäß § 5 (Höhe der<br />

Kurtaxe) an den dafür vorgesehenen Automaten, beim<br />

Fremdenverkehrsverein „Mönkebude <strong>am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ e.V.<br />

oder im Hafenbüro der Gemeinde Mönkebude. Wird die<br />

Kurtaxe erst nach Aufforderung durch eine Aufsichtsperson<br />

der Gemeinde entrichtet, ist zusätzlich zur Kurtaxe 2,00<br />

Euro Bearbeitungsgebühr pro Abgabenpflichtigen zu erheben.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die <strong>1.</strong> Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer<br />

Kurtaxe in der Gemeinde Mönkebude tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Mönkebude, den 28.0<strong>1.</strong>2011<br />

D. Schultz<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

2. Satzungsänderung der<br />

Hauptsatzung<br />

des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Aufgrund des § 129 i.V.m. § 5 der Kommunalverfassung für das<br />

Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss<br />

des <strong>Amt</strong>sausschusses vom 06.12.2010 und nach Anzeige bei der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzungsänderung der<br />

Hauptsatzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Hauptsatzung<br />

§11 Öffentliche Bekanntmachungen<br />

In dem Absatz 1, Satz 1 ist der Halbsatz …“und an der Bekanntmachungstafel<br />

in der Außenstelle Ueckermünde, Goethestraße 12“<br />

ersatzlos zu streichen.<br />

In dem Absatz 3, Satz 4 ist der Halbsatz …“und in der Außenstelle<br />

Ueckermünde, Goethestraße 12“ ersatzlos zu streichen.<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die 2. Satzungsänderung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Eggesin, den 28.0<strong>1.</strong>2011<br />

E. Heidschmidt<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde <strong>am</strong> 26.0<strong>1.</strong>2011 erteilt.<br />

Aufhebungssatzung zur Satzung über den<br />

Schutz des Baumbestandes in den<br />

Gemeinden des <strong>Amt</strong>es Ueckermünde-Land<br />

– Baumschutzsatzung –<br />

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung, wird<br />

nach Beschlussfassung des <strong>Amt</strong>sausschusses des <strong>Amt</strong>es Am<br />

<strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong> vom 06.12.2010 folgende Aufhebungssatzung erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in den Gemeinden<br />

des <strong>Amt</strong>es Ueckermünde-Land – Baumschutzsatzung – wird aufgehoben.<br />

Die Aufhebung tritt <strong>am</strong> Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Eggesin, den 07.12.2010<br />

Heidschmidt<br />

<strong>Amt</strong>svorsteher


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 14 - Nr. 11/02<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Erneute Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/2001 „Neuordnungsgebiet<br />

Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin und der d<strong>am</strong>it verbundenen Satzung über örtliche<br />

Bauvorschriften gem. § 86 LBauO M-V gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat auf der Sitzung <strong>am</strong> 10.02.2011 den nochmals geänderten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 1/2001 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ und die d<strong>am</strong>it verbundenen Satzung über örtliche<br />

Bauvorschriften gem. § 86 LBauO M-V für<br />

- das vormalige Areal der Bundeswehr an der Karl-Marx-Straße von Eggesin<br />

(Vorpommernkaserne, Fuhrpark, Bereich Haus der Bundeswehr),<br />

- der dortigen Reihenhauswohnsiedlung sowie<br />

- der nördlich der Vorpommernkaserne an der Karl-Marx-Straße befindlichen Flächen bis an die berufliche Schule des<br />

Landkreises Uecker-Randow heran gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.<br />

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes, dessen Begründung sowie die folgenden umweltbezogenen Unterlagen:<br />

- artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

- SPA-Verträglichkeitsprüfung<br />

- Umweltbericht<br />

- Eingriffs- und Ausgleichsbilanz<br />

- Biotopkartierung<br />

- Lärmimmissionsprognose v. 10/2007<br />

und Stellungnahmen zu: - Immissionen u. Klimaschutz,<br />

- Abfall- und Kreislaufwirtschaft,<br />

- Wasser und Boden,<br />

- Eingriffen in Natur u. Landschaft<br />

liegen in der Zeit vom<br />

07. März 2011 bis zum 08. April 2011<br />

in der Stadtverwaltung Eggesin, Gebäude <strong>Stettiner</strong> Str. 2, Beratungsraum, während folgender Zeiten<br />

Mo, Do 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 1<strong>5.</strong>30 Uhr<br />

Di 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Mi 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 1<strong>5.</strong>00 Uhr<br />

Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf<br />

des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen,<br />

- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a<br />

Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen<br />

müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist<br />

und<br />

- dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Einleitung Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Eggesin, 1<strong>1.</strong>02.2011 Jesse<br />

Bürgermeister<br />

Impressum: <strong>Amt</strong>liches Mitteilungsblatt<br />

mit öffentlichen Bekanntmachungen des <strong>Amt</strong>es „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Das <strong>Amt</strong>liche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt.<br />

Verbreitete Auflage: ca. 6200 Exemplare<br />

Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738<br />

Herausgeber: <strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“, <strong>Stettiner</strong> Straße 1, 17367 Eggesin<br />

Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583<br />

http://www.schibri.de E-mail: boeving@schibri.de<br />

Satzherstellung: Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, <strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Anzeigen: Frau Böving, Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg<br />

Verantwortlich: <strong>Amt</strong>licher Teil <strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“: Der <strong>Amt</strong>svorsteher<br />

Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 039779/26413, Fax: 039779-26442, presse@eggesin.de<br />

Druck/Endbearbeitung: Offset-Druck Ueckermünde, Tel.: 039771-53440<br />

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. N<strong>am</strong>entlich gekennzeichnete<br />

Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen.<br />

Das <strong>Amt</strong>liche Mitteilungsblatt des <strong>Amt</strong>es “Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>” kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom <strong>Amt</strong><br />

“Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>”auf Wunsch abonniert werden.<br />

Die nächste Ausgabe für das<br />

<strong>Amt</strong>liche Mitteilungsblatt<br />

erscheint <strong>am</strong><br />

Dienstag, dem 22.03.2011<br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, der 10.03.2011


Nr. 11/02 - 15 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

<strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Stadtverwaltung Eggesin / <strong>Stettiner</strong> Straße 1<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag: 13.30- 1<strong>5.</strong>30 Uhr / Mittwoch: geschlossen / Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 1<strong>5.</strong>30 Uhr<br />

Telefonverzeichnis <strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - Sitz Eggesin<br />

Tel.: 039779 26 - 0 Fax: 26 - 2 E– Mail: Stadt-Eggesin@t-online.de<br />

E-Mail: <strong>am</strong>t-<strong>am</strong>-stettiner-haff@t-online.de<br />

Vorzimmer des Bürgermeisters: Frau Tinz sekretariat@eggesin.de Zi.: 213 Tel.: 26 - 1<br />

Haupt<strong>am</strong>t:<br />

<strong>Amt</strong>sleiterin: Frau Papke haupt<strong>am</strong>t@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 26 -11<br />

Stellvertreterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 26 -10<br />

Kita/Tagespflege Frau Arndt kita@eggesin.de Zi.: 203 Tel.: 26 -1<br />

allg. Verwaltung/KITA Frau Grothmann c.grothmann@eggesin.de Zi.: 203 Tel.: 26 -1<br />

EDV: Frau Schley i.schley@eggesin.de Zi.: 20 Tel.: 26 -<br />

Sitzungsdienst: Frau Weidemann k.weidemann@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 26 -16<br />

Kultur/Sport/Vereine<br />

Schulen: Frau Bernheiden p.bernheiden@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 26 -81<br />

allgem. Verwaltung Frau Grap<br />

Personal<strong>am</strong>t:<br />

s.grap@eggesin.de Zi.: 112 Tel.: 26 -15<br />

<strong>Amt</strong>sleiterin: Frau Sens m.sens@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 26 -10<br />

Stellvertreterin: Frau Papke haupt<strong>am</strong>t@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 26 -11<br />

Personal/ Lohn: Frau Behr b.behr@eggesin.de Zi.: 20 Tel.: 26 -12<br />

Pressestelle: Herr Müsebeck presse@eggesin.de Zi.: 112 Tel.: 26 -13<br />

Kämmerei<br />

<strong>Amt</strong>sleiterin: Frau Schwibbe kaemmerei@eggesin.de Zi.: 119 Tel.: 26 -28<br />

Stellvertreterin: Frau Peters c.peters@eggesin.de Zi.: 018 Tel.: 26 -21<br />

Kassenleiterin/Vollstreckung Frau Tr<strong>am</strong>pe vollstreckung@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 26 -26<br />

Kasse/Buchhaltung Frau Minow j.minow@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 26 -26<br />

Steuern/Abgaben Frau Krasniewski g.krasniewski@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 26 -2<br />

Frau Gaebel steuern@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 26 -27<br />

Wasser- u. Bodenverband<br />

Geschäftsbuchhaltung Frau Matthee wbv@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 26 -25<br />

Geschäftsbuchhaltung Frau Preuß g.preuss@eggesin.de Zi. 118 Tel.: 26 -23<br />

Haushaltsplanung F rau Hagemeister m.hagemeister@eggesin.de Zi.: 118 Tel.: 26 -25<br />

allgem. Haushalts- Frau Ehlert m.ehlert@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 26 - 5<br />

angelegenheiten Frau Engelke r.engelke@eggesin.de Zi.: 003 Tel.: 26 - 5<br />

Ordnungs<strong>am</strong>t<br />

<strong>Amt</strong>sleiter Herr Texter ordnungs<strong>am</strong>t@eggesin.de Zi.: 113 Tel.: 26 -32<br />

Feuerwehr/ Herr Geisler r.geisler@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 26 -3<br />

Verkehrslenkung<br />

Häfen/Ordnungswidrigkeit/Baumschutz<br />

Herr Langner d.langner@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 26 -35<br />

Einwohnermelde<strong>am</strong>t Frau Reinke ema@eggesin.de Zi.: 109 Tel.: 26 -50<br />

Märkte/Versicherungs- Frau Malchow c.malchow@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 26 -51<br />

angelegenheiten/Fundbüro<br />

Standes<strong>am</strong>t Frau Mans standes<strong>am</strong>t@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 26 -5<br />

Gewerbe/allg.<br />

Ordnungsrecht Frau Kliewe gewerbe<strong>am</strong>t@eggesin.de Zi.: 111 Tel.: 26 -53<br />

Wohnberechtigung Frau Busack b.busack@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 26 -55<br />

Wohngeld Frau Schulz m.schulz@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 26 -55<br />

Stadtverwaltung Eggesin / <strong>Stettiner</strong> Straße 2 Tel.: 039779 26 -0 Fax: 26 - 3<br />

Bau<strong>am</strong>t<br />

<strong>Amt</strong>sleiterin: Frau Fleck k.fleck@eggesin.de Zi.: 02 Tel.: 26 -6<br />

Stellvertreterin: Frau Wendler e.wendler@eggesin.de Zi.: 15 Tel.: 26 -60<br />

Ausbau-/Erschließungs-<br />

beiträge/Controlling Frau Preußer c.preusser@eggesin.de Zi.: 1 Tel.: 26 -66<br />

Tief und Straßenbau Frau Miekley j.miekley@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 26 -63<br />

Schornsteinfegerwesen<br />

Frau Witt m.witt@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 26 -69<br />

Liegenschaften/ Frau Köhn / liegenschaften@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 26 -68<br />

Wohnungswesen / Frau Krohn a.krohn@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 26 -67<br />

Friedhofsverwaltung<br />

<strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ Außenstelle Ueckermünde (039771 / 20328)<br />

Kasse, Bürgerbüro für Frau Engelke Zi.: 110 Tel.: 203-2<br />

allgemeine Verwaltungsangelegenheiten<br />

Einwohnermelde<strong>am</strong>t Frau Reinke ema-uem@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 203-28<br />

Sprechzeiten der Bürgermeister:<br />

Gemeinde Ahlbeck<br />

mittwochs im Gemeindebüro (Dorfstr. 5)<br />

Frau Zeisler von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

oder nach Vereinbarung<br />

Tel. (039775) 2680<br />

Gemeinde Altwarp<br />

dienstags im Gemeindehaus<br />

Frau Jennricke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039773) 20315<br />

Gemeinde Gr<strong>am</strong>bin<br />

dienstags im Gemeindehaus<br />

Frau Stein von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (03977 ) 20 9<br />

Gemeinde Hintersee<br />

donnerstags<br />

Frau Ziegfeld von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039776) 20215<br />

Gemeinde Leopoldshagen<br />

mittwochs im Gemeindebüro<br />

(Grundschule)<br />

Herr Hackbarth von 17.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (03977 ) 20216<br />

Gemeinde Liepgarten<br />

dienstags im Gemeindehaus<br />

Herr Heidschmidt von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel. (039771) 23565<br />

Gemeinde Lübs<br />

dienstags im Gemeindezentrum<br />

Herr Wanke von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039777) 26722<br />

Gemeinde Luckow jeden ersten Montag<br />

im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr im<br />

Gebäude „Zur alten Feuerwehr“<br />

Frau Schwebmeyer Tel. (039775) 26880<br />

Ortsteil Rieth jeden letzten Montag des<br />

Monats in der Feuerwehr<br />

Bei Bedarf auch den zeiten Montag im<br />

Monat nacht telefonischer Absprache<br />

Frau Schwebmeyer von 16.00 - 17.00 Uhr<br />

Tel. (039775) 20855<br />

Gemeinde Meiersberg<br />

dienstags im Gemeindehaus<br />

Herr Seike von 17.00 - 19.00 Uhr<br />

Tel. (039778) 20287 oder 297 3<br />

Gemeinde Mönkebude<br />

dienstags im Gemeindehaus<br />

Herr Schultz von 16.00 - 17.30 Uhr<br />

Tel. (03977 ) 20323<br />

Gemeinde Torgelow-Holl.<br />

mittwochs im Gemeindehaus<br />

Herr Petzel von 17.00 - 18.30 Uhr<br />

Tel. (03976) 202538<br />

Gemeinde Vogelsang – Warsin<br />

donnerstags im Gemeindehaus<br />

Herr Walther von 16.30 - 18.00 Uhr<br />

Tel. (039773) 20327


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 16 - Nr. 11/02<br />

Pateneinheit hat neuen Kompaniechef<br />

Am 28. Januar hat der stellvertretende Brigadekommandeur der<br />

Panzergrenadierbrigade 41 Vorpommern, Oberst Johannes Derichs,<br />

das Kommando der Stabskompanie Panzergrenadierbrigade<br />

41 von Major Norbert Pingel an Hauptmann Frank Fiebiger<br />

übertragen. Auch Vertreter der Stadt Eggesin wohnten dem Appell<br />

bei.<br />

Major Pingel, Oberstleutnant Derichs, Hauptmann Fiebiger und<br />

Stabsfeldwebel Bauer (von links nach rechts)<br />

Stellvertretende Bürgermeisterin Regina Papke bedankte sich<br />

bei Major Pingel für die gute Zus<strong>am</strong>menarbeit und wünschte ihm<br />

für die Zukunft alles Gute.<br />

Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen<br />

Edith & Horst Lange<br />

<strong>am</strong> 2<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011<br />

zur Goldenen<br />

Hochzeit<br />

Gratulation<br />

Begrüßungsnachmittag in der Blaubeerscheune<br />

Elke & Berthold Abrah<strong>am</strong><br />

<strong>am</strong> 1<strong>1.</strong>02.2011<br />

zur Goldenen<br />

Hochzeit<br />

Zum 7. Mal fand <strong>am</strong> 16. Februar die Begrüßungsrunde für Neugeborene der Stadt Eggesin mit dem Ortsteil Hoppenwalde statt. Bürgermeister<br />

Dietmar Jesse freute sich über die kleinen Gäste mit ihren Eltern, Geschwisterkindern und zum Teil auch mit Großeltern.<br />

Im zweiten Halbjahr des letzten Jahres wurden in Eggesin 27 Kinder geboren. Während einer gemütlichen Kaffeerunde erhielt jedes<br />

Kind ein kleines Präsent. Auch die Leiterinnen der Eggesiner Kindertagesstätten sowie die Bildungsberaterin für F<strong>am</strong>ilien- und Gesundheitsbildung<br />

des Landkreises Uecker-Randow nutzen diesen Nachmittag, um mit den Eltern ins Gespräch zu kommen.<br />

Unterstützt wurde der Begrüßungsnachmittag erneut durch das Buchhaus Graupner und dem Verein Pro Eggesin.<br />

Foto: W. Graupner


Nr. 11/02 - 17 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Aus der Eggesiner Grundschule<br />

3.2.2011 - Grundschüler lassen beim Schulfasching die Turnhalle beben


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 18 - Nr. 11/02<br />

Pflegeheim „Haus der Geborgenheit“<br />

feierte <strong>5.</strong> Geburtstag<br />

Am 8. Februar feierten Heimbewohner und Personal<br />

des „Hauses der Geborgenheit“ in Eggesin ihr 5-jähriges<br />

Bestehen. Der Kreisverband Uecker-Randow der Volkssolidarität<br />

hat 2006 das ehemalige Hotel Stadt Eggesin erfolgreich<br />

zu einem Pflegeheim umfunktioniert. Davon konnten sich die<br />

Gäste und Gratulanten an diesem Tag überzeugen.<br />

Musikalisch begrüßten die Heimbewohner ihre Gäste.<br />

Seniorenverein Eggesin beging 20. Jubiläum<br />

Am 7. Februar fand in der Pension Bartelt die Jubiläumsfeier des<br />

Eggesiner Seniorenvereins e.V. statt. Vor genau 20 Jahren wurde<br />

der Verein mit über 200 Mitgliedern gegründet.<br />

Noch heute ist der Seniorenverein mit 186 aktiven Mitgliedern<br />

die größte Vereinigung der Randowstadt,<br />

Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen<br />

Zu den Gratulanten<br />

zählte auch Bürgermeister<br />

Dietmar Jesse,<br />

der sich besonders<br />

beim Vorstand für das<br />

ehren<strong>am</strong>tliche Engagement<br />

bedankte.<br />

Mit zahlreichen kulturellen<br />

Veranstaltungen,<br />

sportlichen Aktionen<br />

und vielen anderen<br />

Aktivitäten kümmert<br />

sich der Verein vor<br />

allem um Angebote für<br />

Senioren der Randowstadt.<br />

7. TOP – SPEED – CUP DER JESSE AG<br />

Am Freitag, 4. März 2011 findet ab 18.00 Uhr in der Bundeswehrhalle<br />

Eggesin/ Karpin der 7. Top–Speed–Cup im<br />

Hallenfußball statt. Schirmherrin des Turniers ist Beate<br />

Jesse, Inhaberin der Jesse AG.<br />

Gespielt wird: ab 14 Jahre, 4 Feldspieler, 1 Torwart<br />

(Wechsler beliebig) Zeit: 10 Minuten<br />

Pro Te<strong>am</strong> sind 10,00 € Startgebühren zu entrichten.<br />

(Am Spieltag bis um 17.30 Uhr)<br />

Die Anmeldung bitte bis zum 3. März 2011 im Schüler- und<br />

Jugendzentrum Eggesin unter 039779/ 27691 oder sjz@<br />

eggesin.de. Die Sieger erhalten Pokale und Preise. Fürs<br />

leibliche Wohl wird gesorgt.<br />

Veranstaltungstipps<br />

F<strong>am</strong>ilienfasching in der KulturWerkstatt Eggesin<br />

Zum dritten Mal lädt das Kulturwerk Vorpommern zum F<strong>am</strong>ilienfasching<br />

ein. Wenn in den vergangenen Jahren der Rattenfänger<br />

von H<strong>am</strong>eln versucht hatte, die kleinen Ratten, Mäuse und andere<br />

lustig verkleidete Kinder aus dem Ort zu locken, so wird es in<br />

diesem Jahr ein ganz anderes Motto geben:<br />

„Märchenfasching im Land der 3 Meere“<br />

Die Organisatoren haben sich so einiges ausgedacht, d<strong>am</strong>it kleine<br />

und große Faschingsfreunde so richtig auf ihre Kosten kommen.<br />

Natürlich immer passend zu Thema. Geplant ist sogar, die<br />

Originalziege aus dem Märchen „Tischlein deck dich“ bestaunen<br />

zu können. Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten sind natürlich<br />

recht herzlich eingeladen, denn es gab ja auch schon zu Grimms<br />

Zeiten nicht nur kleine unschuldige Prinzessinnen, sondern auch<br />

Hexen, Zauberer und allerlei andere große märchenhafte Wesen.<br />

Ja, und ob es nur Pfefferkuchen gibt, oder doch ein Korb mit Wein<br />

für die Großmütter bereit steht, sollte dann jeder allein herausfinden…<br />

Also liebe Erwachsene, nutzen Sie die Chance, mit Ihren Kindern<br />

gemeins<strong>am</strong> ausgelassen zu feiern und kommen Sie <strong>am</strong> 6. März<br />

ab 15 Uhr in die KulturWerkstatt Eggesin.<br />

Wir feiern Fasching<br />

Am S<strong>am</strong>stag, den 0<strong>5.</strong>03.2011<br />

ab 19.00 Uhr sind die Narren los.<br />

Wo? In der Gaststätte „Zur D<strong>am</strong>mklause“<br />

Die besten Kostüme werden mit einem Präsent<br />

ausgezeichnet.<br />

Vorbestellungen nehmen wir gerne unter der<br />

Telefonnummer 039779 20602 entgegen.


Nr. 11/02 - 19 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

„Schneeflöckchen - Weißröckchen“<br />

Im Januar gab es das tolle Datum 1<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong> Wir, die Kita der<br />

Volksolidarität überlegten, was wir an so einem einmaligen Datum<br />

mit den Kindern machen können. Nach so viel Schnee im<br />

Dezember war uns ganz schnell klar: „Wir feiern ein Schneeflockenfest!“<br />

Am Morgen des 1<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011 k<strong>am</strong>en viele lustig verkleidete<br />

Schneeflocken, Schneemänner und Schneefrauen in unser Haus.<br />

Vormittags wurde gebastelt, experimentiert und getanzt.<br />

Bei lustigen Schneespielen hatten alle Kinder Spaß und viel<br />

Freude. Nach einem erhols<strong>am</strong>en Mittagsschläfchen wartete aber<br />

noch eine Überraschung auf unsere Kinder.<br />

Das Clownpärchen, „Pipo und Pipolina“ waren <strong>am</strong> Nachmittag zu<br />

Besuch in unserem Haus.<br />

Im Gepäck hatten sie ein tolles „Kinderschneeflockenprogr<strong>am</strong>m“.<br />

Eine Stunde Spaß, Spannung, Zaubern und mitfiebern.<br />

Der Kindergarten „bebte“ bei der Riesenstimmung.<br />

Pipo und Pipolina trieben ihre Späße und die Kinder ließen sich<br />

anstecken. Es war schön, in die leuchtenden Augen und roten<br />

Wangen der Kinder zu schauen.<br />

Für unsere Kinder und uns Erzieherinnen war es ein gelungener<br />

und unvergesslicher Tag, der 1<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>201<strong>1.</strong><br />

Das Te<strong>am</strong> der Kita „Kinderland“ d. Volkssolidarität<br />

Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen<br />

Der Lesetipp des Bücherwurms<br />

der Eggesiner Bibliothek<br />

In unserer Bibliothek gleich bei der Jugendkunstschule,<br />

Luckower Straße 6a, gibt es ein vielfältiges<br />

Angebot an Literatur. Sowohl Klassiker als auch Modernes findet<br />

sich in den Räumlichkeiten. Zu den Klassikern der Weltliteratur<br />

zählt das Buch, dass ich im Folgenden gerne vorstellen möchte:<br />

“Onkel Toms Hütte”. Erstmals veröffentlicht wurde die Geschichte<br />

eines Sklaven 1851 als Fortsetzungsroman in einer Zeitung, deren<br />

Publikum sie mit Begeisterung aufnahm. Mit ihrem Werk trug<br />

die Autorin Harriet Beecher-Stowe zur lauter werdenden Kritik an<br />

der Sklavenhaltung bei. Zehn Jahre später brach der Amerikanische<br />

Bürgerkrieg aus, der zur Befreiung der Sklaven führte.<br />

Der Roman erzählt die Geschichte des alten Sklaven Tom, den<br />

sein Besitzer, von dem er gut behandelt wird, aus der Not heraus<br />

verkaufen muss. So wird Tom von seiner F<strong>am</strong>ilie getrennt<br />

und flussabwärts verschifft, wo er mehrmals den Besitzer wechselt.<br />

Der Leser geht gemeins<strong>am</strong> mit dem Protagonisten auf die<br />

Reise und begegnet so verschiedensten Menschen mit sehr<br />

unterschiedlichen Ansichten, wie man Sklaven behandeln darf.<br />

Parallel zu Toms Geschichte wird das Schicksal der jungen Eliza<br />

erzählt, die von dem selben Hof kommt wie Tom, aber von dort<br />

mit ihrem Kind flieht, d<strong>am</strong>it dieses nicht verkauft und ihr so weggenommen<br />

wird. Es beginnt eine abenteuerliche Flucht vor dem<br />

Gesetz und den Sklavenhändlern, auf der sich auch viele weiße<br />

Bürger als Freunde erweisen und mancher Sklavenhalter seine<br />

Gesinnung ändert.<br />

Besonders gefällt mir an dem Buch, dass die Autorin realistische<br />

Menschenbilder erschafft. Sie beschreibt Menschen mit ihren<br />

Vorurteilen, Ängsten, ihrer Wut, ihrem Gewissen und Menschen,<br />

die nicht die sind, für die man sie im ersten Moment hält. Das<br />

Buch ist sehr spannend, überrascht aber auch mit einigen humorvollen<br />

Szenen.<br />

Mich hat das Buch sehr berührt und ich kann es großen wie auch<br />

kleineren Lesern nur weiterempfehlen. In der Bibliothek findet jeder<br />

Interessierte eine gekürzte Jugendbuchausgabe.<br />

Viel Spaß beim Lesen weiterhin allen Bücherwürmern und Leseratten!<br />

E.-M. Krause<br />

Reiterlager in Eggesin<br />

Ueckermünder Straße Ausbau 6<br />

24 h Betreuung<br />

Bei Interesse oder Fragen<br />

melden unter:<br />

0160/95107091<br />

claudia.nicki@web.de<br />

Kostenpunkt<br />

180,00 Euro<br />

Spiel &<br />

Spaß <strong>am</strong><br />

Nachmittag<br />

Baden im Pool <strong>1.</strong> Durchgang: 1<strong>1.</strong>07. - 16.07.2011<br />

vormittags reiten<br />

(wer möchte)


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 20 - Nr. 11/02<br />

Heimatverein „Gustav Streblow“ Eggesin<br />

Wir laden alle Mitglieder und Heimatfreunde zur Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>am</strong> Mittwoch, den 2. März, um<br />

1<strong>5.</strong>00 Uhr in die Pension Bartelt herzlich ein.<br />

Der Vorstand legt Rechenschaft über die geleistete<br />

Arbeit ab und der Vorstand soll neu gewählt werden.<br />

Abschließend trinken wir gemeins<strong>am</strong> Kaffee. Es besteht<br />

auch die Möglichkeit, den Jahresbeitrag zu entrichten.<br />

20 Jahre Kulturwerk Vorpommern<br />

In diesem Jahr gibt es gleich zwei Jubiläen für die Vereinsmitglieder<br />

zu feiern. Während das Kulturwerk seinen zwanzigsten<br />

Jahrestag begeht, kann die Jugendkunstschule bereits auf fünf<br />

Jahre guter Arbeit zurück schauen. Im Sommer dann reiht sich<br />

auch die KulturWerkstatt mit ihrem fünfjährigen Bestehen ein.<br />

Auch wenn der Sitz aller Einrichtungen in Eggesin ist, so reichen<br />

die Aktivitäten weit über diese kleine Stadt hinaus. Diese Absicht<br />

zeigt sich nicht nur in den N<strong>am</strong>en, sondern auch in der Form der<br />

Veranstaltungen für Jung und Alt.<br />

Diese Angebote sollen sich in einer Festwoche widerspiegeln,<br />

die <strong>am</strong> 20. März mit einer Ausstellungseröffnung in der Kultur-<br />

Werkstatt beginnt. Am darauffolgenden Montag gibt es den „Tag<br />

des Bildes“, an dem dort Große und Kleine ihr Talent beim Malen<br />

beweisen oder einfach nur mal ausprobieren können. Dienstag<br />

dann, <strong>am</strong> „Tag des Buches“ soll regionalen Autoren die Möglichkeit<br />

gegeben werden, eigene Werke vorzustellen und es besteht<br />

selbstverständlich wieder die Möglichkeit die hiesige Bibliothek<br />

zu besuchen. Mittwoch ist Clubfilmabend und <strong>am</strong> Donnerstag<br />

wird es wieder die „Kulinarischen Geschichten“ geben. Freitagabend<br />

laden wir ein zum Jubiläumstanz für Jedermann und <strong>am</strong><br />

Sonnabend, 26.März endet die Woche mit vielfältigen Aktionen<br />

<strong>am</strong> Tag der Offenen Tür in der Jugendkunstschule.<br />

Genauere Informationen erhalten Sie unter Tel 039997/29599<br />

oder im Internet unter www.kulturwerk-vorpommern.de.<br />

Seniorenverein Eggesin e.V.<br />

Wie in jedem Jahr führten wir auch 2011 wieder unsere Winterwanderung<br />

durch. Auf Grund der schlechten Wetterlage führte<br />

unsere Wanderung nur über eine kurze Strecke. Bewegung und<br />

frische Luft haben uns aber gut getan.<br />

Aus dem Eggesiner Vereinsleben<br />

Veranstaltungsplan der VS<br />

Bahnhofstraße. 4<br />

22.02 14.00 Uhr Kaffeetrinken,<br />

Gemütliches Beis<strong>am</strong>men sein<br />

23.02 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />

14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Handarbeit / Würfelnachmittag<br />

24.02 14.00 Uhr Kaffeetrinken / Spielnachmittag<br />

28.02 10.00 Uhr Seniorensport<br />

14.00 Uhr Monatsgeburtstag<br />

0<strong>1.</strong>03 14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

14.30 Uhr Singen im Club<br />

02.03. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler<br />

14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Handarbeit / Gesellschaftsspiele<br />

03.03 14.00 Uhr Kaffeetrinken / Würfelnachmittag<br />

07.03. 10.00 Uhr Seniorensport<br />

14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

14.30 Uhr Kegeln im Pflegeheim<br />

08.03 14.00 Uhr Wir feiern den 100. Internationalen<br />

Frauentag, verbunden mit einem stimmungsvollen<br />

Nachmittag bei Kaffee<br />

und Kuchen sowie Abendessen.<br />

09.03. 13.00 Uhr Treff der Karten und Brettspieler<br />

14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Handarbeit / Würfelnachmittag<br />

10.03. 13.00 Uhr Polenfahrt<br />

14.03. 14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

14.30 Uhr Kegeln im Pflegeheim<br />

1<strong>5.</strong>03. 14.00 Uhr Singen im Pflegeheim<br />

16.03. 13.00 Uhr Treff der Karten und Brettspieler<br />

14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Würfelnachmittag / Handarbeit<br />

17.03. 14.00 Uhr Kaffeetrinken<br />

Gemütliches Beis<strong>am</strong>men sein<br />

2<strong>1.</strong>03. 14.00 Uhr Kaffeetrinken / Spielnachmittag<br />

Einladung<br />

In diesem Jahr jährt sich zum 100. Mal der Internationale<br />

Frauentag. Wir, als Ortsgruppe der Volkssolidarität<br />

Eggesin, laden aus diesem Anlass unser Mitglieder und<br />

Senioren recht herzlich <strong>am</strong><br />

Dienstag, dem 08.03.2011<br />

ab 14.00 Uhr in den Club der VS<br />

Bahnhofstraße<br />

zu einer gemütlichen und geselligen Veranstaltung ein.<br />

Es warten einige Überraschungen auf Sie, u.a. schöne<br />

Musik, Kaffee und Kuchen sowie ein kleines Abendessen.<br />

Wir bitten um Anmeldungen im Club der VS, Tel. 21837<br />

Abholen von Zuhause ist möglich.<br />

Ihr Vorstand


Nr. 11/02 - 21 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Veranstaltungen im Gemeinschaftszentrum in Eggesin im März<br />

Frauentagsfeier im Gemeinschaftszentrum Eggesin<br />

Achtung! Terminänderung!<br />

Schon im letzten <strong>Amt</strong>sblatt hatten wir unsere Veranstaltung anlässlich<br />

des 100. Internationalen Frauentages angekündigt. Wir<br />

müssen den Termin um eine Woche verschieben: Die Feier findet<br />

nun <strong>am</strong> 19. März 2011 ab 14.00 Uhr im Gemeinschaftszentrum<br />

in Eggesin statt. Frau Wolff aus Krugsdorf überrascht mit einer<br />

neuen Kollektion ihrer dänischen Mode – und wie Sie wissen,<br />

kann man die neuen Lieblingsteile auch anschließend erwerben.<br />

Es gibt darüber hinaus auch Perlenketten aus „Eggesiner Produktion“<br />

zu bestaunen und auch kaufen. Weitere kleine Überraschungen<br />

und natürlich wieder bester Kaffee und Kuchen erwarten<br />

Sie. Bitte melden Sie sich vorab bei uns an. Sie erreichen uns<br />

per Mail über zeitbank-vorpommern@gmx.de oder telefonisch<br />

über die 039779 - 60105! Der Unkostenbeitrag beträgt pro Person<br />

4 Euro. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Unser zweiter Rommé-Nachmittag findet <strong>am</strong> 28.02. ab 16.00 Uhr<br />

statt. Preise winken! Neue Mitspieler sind herzlich willkommen!<br />

14tägig Montags findet das Handarbeitskaffee ab 14.30 Uhr für<br />

Frauen und Männer jeden Alters statt. Es wird gestrickt, gehäkelt<br />

(und dabei viel gelacht) und nebenbei auch noch Erfahrungen<br />

über Handwerkstechniken ausgetauscht. Neue Interessentinnen<br />

sind jederzeit herzlich willkommen! Die Termine im März sind <strong>am</strong>:<br />

14.03. und <strong>am</strong> 28.03. 2011<br />

Im Kreativzirkel treffen sich ebenfalls vierzehntägig an Handwerkstechnicken<br />

interessierte Frauen und Männer: hier werden<br />

jahreszeitliche Themen und auch gern Ihre Wünsche und Ideen<br />

berücksichtigt und viele verschiedene Techniken kommen zur<br />

Anwendung. Im März wird nur ein Treffen des Kreativzirkel <strong>am</strong><br />

22. März stattfinden. Neuinteressierte sind auch hier jederzeit<br />

herzlich willkommen!<br />

Angebote der Jugendkunstschule<br />

Kurse für Groß und Klein<br />

Immer mehr Eltern nutzen die Gelegenheit, in der<br />

Jugendkunstschule Uecker- Randow gemeins<strong>am</strong><br />

mit ihren Kindern tätig zu werden. Beim Filzen <strong>am</strong><br />

Dienstag, beim Töpfern oder Malen <strong>am</strong> Mittwoch<br />

lernt man nicht nur viele kunsthandwerkliche Tricks<br />

und Kniffe, sondern kommt auch in einem ganz anderen<br />

Rahmen miteinander ins Gespräch. Oft können<br />

sich sogar die Großen etwas von den Kleinen abschauen.<br />

Uns was dann letztendlich entsteht, kann<br />

sich in der Regel überall sehen lassen. Also schauen<br />

Sie doch einfach mal vorbei, ob das ein oder andere<br />

nicht auch etwas für Sie ist. Übrigens gehören diese<br />

Kurse zu den offenen Kursen, was bedeutet, dass<br />

die Gebühren <strong>am</strong> jeweiligen Tag zu entrichten sind,<br />

je nachdem wie die Zeit eine Teilnahme zulässt. Die<br />

Kurse beginnen jeweils um 16 Uhr und finden in der<br />

Luckower Str. 6a in Eggesin statt.<br />

Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.<br />

Kontakt: JKS UER Tel. 039779/29599, kunstschule@web.de,<br />

www.kulturwerk-vorpommern.de<br />

Am Montag, den 14. März 2011 ab 1<strong>5.</strong>30 Uhr wird in Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

mit der Fahrschule Stezycki aus Eggesin eine Verkehrsschulung<br />

für Seniorinnen und Senioren im Gemeinschaftszentrum<br />

stattfinden. Diese richtet sich an alle Verkehrsteilnehmerinnen<br />

und Verkehrsteilnehmer, die ihr Wissen auffrischen und ihre Verkehrssicherheit<br />

erhöhen möchten: Fußgänger, Radfahrer und<br />

natürlich Autofahrer sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Der nächste Tauschplausch der Zeitbank Vorpommern findet <strong>am</strong><br />

26.03.2011 um 1<strong>5.</strong>00 Uhr im Gemeinschaftszentrum statt. Bringen<br />

Sie Ihre Ideen und Fragen rund ums Thema Zeitbank und<br />

Tauschringe mit – und auch gern Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn,<br />

denn die Gemeinschaft wird mit jedem neuen Interessenten<br />

vielfältiger. Und wenn Sie Lust haben, auch ausgelesene Bücher<br />

und CDs, die dann gleich vor Ort getauscht werden können. Für<br />

Kaffee und Kuchen ist gesorgt.<br />

Nun noch eine Ankündigung für den Folgemonat: Nach einem<br />

langen kalten Winter wird der Frühling sehnsüchtig erwartet. Wer<br />

ihn sich ins Haus holen möchte, kann <strong>am</strong> 13. April ab 14.30 Uhr<br />

unter fachkundiger Anleitung von Frau Schwabental individuelle<br />

Frühlings- und Ostergestecke anfertigen. Bitte bringen Sie<br />

die Materialien, die Sie benötigen, selbst mit. Für kreative Anregungen<br />

und nette Gesellschaft ist gesorgt.<br />

Die inab-Rothenklempenow wird ab Februar 2011 im Gemeinschaftzentrum<br />

auch wieder die sehr erfolgreichen Yogakurse<br />

durchführen. Die zwei Gruppen sollen Ende Februar beginnen,<br />

voraussichtlich ab 2<strong>1.</strong> Februar immer Montags: Gruppe 1 von<br />

17.00 - 18.30 Uhr und Gruppe 2 von 18.30 – 20.00 Uhr. Bitte entnehmen<br />

Sie die genauen Termine jeweils dem Schaukasten. Die<br />

Anmeldungen erfolgen über Frau Yag<strong>am</strong>i: 039744 50411 oder<br />

per Mail: schloss@rothenklempenow.de<br />

Jede Stadt lebt durch ihre Menschen und deren Möglichkeiten<br />

und Engagement: Möchten Sie vielleicht mit Ihren Ideen und Angeboten<br />

die Räumlichkeiten des Gemeinschaftszentrums nutzen,<br />

z.B. eine Lesung durchführen, einen Philosophenst<strong>am</strong>mtisch einrichten,<br />

zu Diavorträgen einladen? – Dann nehmen Sie bitte unverbindlich<br />

Kontakt zu uns auf: Gemeinschaftszentrum Zeitbank<br />

e.V., Bahnhofstraße 7 – telefonisch unter der 039779 / 60105 und<br />

per Mail Zeitbank-Vorpommern@gmx.de<br />

Neuer Kurs zur Digitalen Fotografie<br />

an der Jugendkunstschule<br />

Uecker- Randow<br />

Die nächste Runde zur Digitalen Fotografie<br />

startet <strong>am</strong> 2<strong>5.</strong> März 201<strong>1.</strong> Unter der Leitung<br />

von Matthias Diekhoff erfahren die Teilnehmer<br />

Vieles über den richtigen Umgang mit<br />

der K<strong>am</strong>era, den bewussten Einsatz von<br />

Lichtverhältnissen und Motiven und können<br />

Einblick in die darauf folgende Bildbearbeitung<br />

<strong>am</strong> PC erhalten. Der Kurs umfasst 15<br />

Stunden, beginnt <strong>am</strong> Freitag um 15 Uhr in<br />

Eggesin und endet je nach Absprache der<br />

Beteiligten aller Altersgruppen <strong>am</strong> Sonntagnachmittag.<br />

Die Gebühren betragen 45 € p.P.. Voranmeldungen<br />

sind erwünscht.<br />

Kontakt: Jugendkunstschule UER, Luckower<br />

Str. 6a, 17367 Eggesin, Tel. 039779/29599,<br />

kunstschule@web.de


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 22 - Nr. 11/02<br />

Festwoche zum Jubiläum<br />

20 Jahre Kulturwerk Vorpommern und 5 Jahre Jugendkunstschule<br />

Uecker- Randow, das sind für die Kulturwerker genügend<br />

Gründe, das auch gebührend zu feiern. Natürlich sollen daran<br />

alle anderen Bürger auch teilnehmen können. An sieben Tagen<br />

sollen die Schwerpunkte der Vereinsarbeit in verschiedenen Veranstaltungen<br />

noch einmal aufgezeigt werden.<br />

Los geht es mit einer Ausstellungseröffnung „Pommersches Flair<br />

in Bild und Ton“ von Erika Quade <strong>am</strong> Sonntag, 20. März in der<br />

Eggesiner KulturWerkstatt.<br />

Montag ist dann „Tag des Bildes“. Dort gibt es viele kleine Aktionen<br />

rund um die Malerei. Vormittags können sich die Kleinen<br />

mit Farbe und Pinsel an der Staffelei ausprobieren und ab nachmittags<br />

sind dann die Großen gefragt. Der Montagsmalzirkel der<br />

Jugendkunstschule wird diesmal dort in der <strong>Stettiner</strong> Straße malen,<br />

um anderen die Möglichkeit zu geben, zuzuschauen oder<br />

mitzumachen.<br />

Dienstag ist dann „Tag des Buches“. Auch hier gibt es viele Aktionen<br />

für kleine und große Bücherfreunde, die gemeins<strong>am</strong> mit der<br />

Eggesiner Bibliothek gestaltet werden.<br />

Der Mittwoch gehört dem Clubfilm. Um 19 Uhr für die Erwachsenen<br />

und im Vormittagsbereich wird es Kino für die Kitas geben.<br />

Aber auch unsere jugendlichen Besucher sollen auf ihre Kosten<br />

kommen. Dazu wir <strong>am</strong> Nachmittag eine Auswahl aus unseren<br />

Festivalfilmen gezeigt.<br />

Donnerstag sind Kulinarische Geschichten auf dem Progr<strong>am</strong>m.<br />

„Ad<strong>am</strong>s Äpfel“, ein dänischer Film mit viel schwarzem Humor und<br />

natürlich mit einem tollen Buffet.<br />

Freitagabend wird dann zum Jubiläumstanz eingeladen. Da die<br />

KulturWerkstatt nur über begrenzte Platzkapazität verfügt, bitten<br />

die Kulturwerker schon jetzt um Platzreservierung.<br />

Den Höhepunkt bildet dann der Tag der Jugendkunstschule <strong>am</strong><br />

Sonnabend, 26. März. Ab 10 Uhr öffnet diese ihre Türen zum<br />

Anschauen und Mitmachen. Begonnen wird auch hier mit einer<br />

Ausstellungseröffnung und ab 11 Uhr haben alle Gäste die<br />

Möglichkeit, <strong>am</strong> vielseitigen Angebote der einzelnen Sparten<br />

teilzunehmen. Da kann unter anderem gefilzt, gemalt, Schmuck<br />

hergestellt werden, man kann töpfern, Interessantes aus Papier<br />

herstellen, man kann drucken und Mini- Vorstellungen des<br />

Schwarzen Theaters besuchen. Das Te<strong>am</strong> der Jugendkunstschule<br />

hat sich viele interessante Sachen dazu überlegt. Bis 15 Uhr<br />

können sich die Besucher selbst ein Bild von der dort geleisteten<br />

Arbeit verschaffen und für das leibliche Wohl wird selbstverständlich<br />

auch gesorgt.<br />

Seien Sie recht herzlich eingeladen, uns in dieser Festwoche zu<br />

begleiten.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 039779/29599,<br />

kunstschule@web.de, www.kulturwerk-vorpommern.de oder<br />

dem dazu demnächst erhältlichen Flyer.<br />

Heike Hirsch<br />

Aus dem Eggesiner Vereinsleben<br />

SV Motor Eggesin e.V.<br />

Am 28.0<strong>1.</strong>2011 führte der SV Motor Eggesin ein Skatturnier für<br />

sein Mitglieder durch. 14 Teilnehmer folgten der Einladung. Gespielt<br />

wurde in 3 Runden an 3‘er und 4‘er Tischen. Nach spannenden<br />

Spielen stand als Sieger Roland Burmeister mit 1959<br />

Punkten fest. Zweiter wurde Werner Glöde mit 1872 Punkten gefolgt<br />

von Hans-Dieter Grothmann mit 1735 Punkten.<br />

Die einzigste Frau, Manuela Hintz, wurde Zwölfte. Allen hat es<br />

Spaß gemacht und möchten sich bei Rainer Kasch und seinen<br />

Helfern für die gute Organisation bedanken.<br />

Auszeichnung für Uwe Kleinschmidt“<br />

Im Januar jeden Jahres findet die<br />

Ehrung von Sportlern und Funktionären<br />

durch den Kreisportbund des<br />

Landkreises Uecker-Randow statt. In<br />

diesem Jahr wurde diese Auszeichnungsveranstaltung<br />

in der „Volksbühne“<br />

Ueckermünde durchgeführt.<br />

Umrahmt von sportlichen und tänzerischen<br />

Darbietungen des TV Ueckermünde<br />

wurden Ehrennadeln und<br />

Preise für besonders gute sportliche<br />

Leistungen und für besonderes Engagement<br />

im Ehren<strong>am</strong>t vom Landrat Dr.<br />

Böhning und Herrn von Hirschheydt,<br />

Vorsitzender des Kreissportbundes<br />

verliehen. Von der SVG Eggesin 90<br />

konnte Uwe Kleinschmidt, Ausdauerläufer<br />

bei den Leichtathleten für seinen<br />

Landesmeistertitel über 3000 m<br />

und für Bronzemedaillen über 5000<br />

m und im Crosslauf mit einem Sportgutschein<br />

geehrt werden. Herzlichen<br />

Glückwunsch.<br />

Neues aus der Eggesiner Bibliothek<br />

Rita Fründt Uwe als Ausgezeichneter<br />

Die Eggesiner Bibliothek, vielleicht auch unter dem N<strong>am</strong>en Mediathek bekannt, hat wieder neue Nachschlagewerke bekommen.<br />

Im Zeitalter moderner Medien diesmal für den PC geeignet. Zwar ist die Bibliothek/Mediathek der Regionalen<br />

Schule angeschlossen, so ist sie dennoch für jeden Eggesiner Bürger nutzbar. Und erfreulicherweise gibt es auch immer<br />

mehr ältere Menschen, die sich mit Bildern, Filmen, Quiz oder Animationen <strong>am</strong> Computer beschäftigen. Die Reihe „Erklär<br />

mir mal…“ zeigt unterhalts<strong>am</strong> die unterschiedlichsten Sachgebiete auf, sei es im natur- oder gesellschaftswissenschaftlichen<br />

Bereich. Wer also Neues lernen oder sein Wissen einfach nur mal testen möchtel, kann sich ab sofort diese DvD`s<br />

ausleihen. Die Öffnungszeiten sind: dienstags 14 bis 16 Uhr und donnerstags 14 bis 18 Uhr.


Nr. 11/02 - 23 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Eggesin(kmn): Keine Rallye der Welt ist so bekannt, so legendär,<br />

so umstritten und so alt wie die Rallye Monte Carlo. Tausende von<br />

Kurven, trockener Asphalt, Schnee und Eis auf den Passhöhen<br />

der Seealpen, Reifenpoker und unberechenbares Wetter trennen<br />

bei dieser Rallye die Spreu vom Weizen. Das sollte sich auch bei<br />

dieser, nun schon 79. Monte nicht ändern. Wer die Straßen der<br />

Seealpen schon mal befahren hat weiß, dass diese Rallye nichts<br />

für Weicheier ist.<br />

Dieses Jubiläum nahmen die Eggesiner Rallyesportler zum Anlass,<br />

den Ort zu besuchen an dem vor neunzehn Jahren die Idee<br />

reifte den Verein „rallye trans e.V.“ zu gründen. Der vereinseigene<br />

Rallye-Reise-Dienst und das junge <strong>Stettiner</strong> Reiseunternehmen<br />

„ANAWATOUR“ organisierten gemeins<strong>am</strong> diesen Ausflug in das<br />

monegassische Fürstentum und dabei stand nicht nur der Rallyesport<br />

auf dem Zeitplan. Gemeins<strong>am</strong>e Ausflüge nach Monte<br />

Carlo, Nizza, Cannes und in das nahe San Remo standen im<br />

Roadbook der Reiseorganisatoren. Im malerischen Bergdorf<br />

Eze schulten die Rallyefreunde beim Besuch einer Parfümfabrik<br />

ihre Nasen und der eine oder andere strapazierte im Anschluss<br />

seine Reisebörse. In Eze fand 1939 zum Abschluss der Rallye<br />

ein Bergrennen statt, da dieses aber auch keine Entscheidung<br />

brachte gab es <strong>am</strong> Ende zwei Sieger. Die Organisatoren teilten<br />

daraufhin mittels einer Eisensäge den Siegerpokal in zwei Hälften<br />

und überreichten diese an Jean Trevoux und Jean Paul.<br />

Zur diesjährigen Jubiläumsrallye hatten 305 Te<strong>am</strong>s eine Anmeldung<br />

abgegeben aber der enge Zeitplan erlaubte nur einen Start<br />

von 120 Te<strong>am</strong>s. Die Favoriten waren Skoda Pilot Hänninen, die<br />

Brüder Solberg(Peugeot und Ford Fiesta), F. Loix(Skoda), F.<br />

Delecour(Peugeot), T. Gardemeister(Peugeot).<br />

Am Anfang lief auch alles nach Plan. Juho Hänninen führt mit seinem<br />

Skoda souverän nach der sechsten Wertungsprüfung. Doch<br />

bei WP 7 und 8 setzt ergiebiger Schneefall ein und das Skodate<strong>am</strong><br />

hat die falschen Reifen aufgezogen. Altmeister Delecour<br />

Aus dem Eggesiner Vereinsleben<br />

Der Automobilrallyesport feiert den hundertsten Geburtstag<br />

Rallye Trans Reisegruppe<br />

ist der Gewinner im Reifenpoker mit spikebereiften Winterreifen<br />

fegt er von Platz sechs auf Platz zwei vor, sein Markenkollege<br />

Bouffier ist noch einen Tick schneller und fährt als Spitzenreiter<br />

zur Finaletappe. Der legendäre Col de Turini blieb aber schneefrei<br />

und das Reifenroulett vom Vortag fiel aus. Hunderte von begeisterten<br />

Rallyefans aus aller Welt haben sich auf der Passquerung<br />

in 1607 Metern Höhe bei minus 10 Grad vers<strong>am</strong>melt, um in<br />

dieser Nacht der langen Messer den Rallyepiloten zu zujubeln.<br />

Volksmusik und Gesänge in vielen Sprachen werden diese Nacht<br />

in Erinnerung unvergessen machen. Aber auch die Schneeballschlachten<br />

zwischen den Fans, während der Wartezeit, lassen die<br />

Straße langs<strong>am</strong> glatt werden und treiben manchen Rallyefahrer<br />

die Schweißperlen unter den Helm. Für den Spitzenreiter Bouffier<br />

aber keine Hürde, der fährt den Sieg routiniert nach Hause.<br />

Die Siegerehrung findet traditionell auf dem Platz vor dem Fürstenpalast<br />

statt, bei strahlendem Sonnenschein nahm das monegassische<br />

Staatsoberhaupt Fürst Albert II. die Siegerehrung vor und<br />

überreichte die glänzenden Pokale. Da zur gleichen Zeit auch<br />

das Zirkusfestival Monte Carlo stattfand, gab es noch für alle Zuschauer<br />

und die Aktiven eine Gratisvorstellung der Hochseilartisten<br />

der F<strong>am</strong>ilie Weissheit aus dem thüringischen Gotha.<br />

Über den Wolken soll ja die Einfallsgabe gar grenzenlos sein und<br />

so nutzen die Eggesiner die Zeit um neue Pläne zu schmieden,<br />

die Vorbereitung der 10. RALLYE STETTINER HAFF war dabei<br />

ein wichtiges Thema, eine neue Streckenführung und einige<br />

neue Inhalte waren dabei Gesprächsinhalt und das der Aufbau<br />

eines neuen Rallye- Wartburgs dabei mit besprochen wurde, ist<br />

wohl dem MDR- Beitrag kurz vor Reisebeginn geschuldet. Die<br />

Wartburg –Werker driften für den Sozialismus schrieb vor vielen<br />

Jahren eine westdeutsche Automobilzeitung. „ Vielleicht driften<br />

wir im 2<strong>5.</strong> Rallye Trans Jahr mit diesem Wartburg bei der Monte<br />

Historik mit“ kommentiert der Rallye Sekretär Jürgen Kaufmann<br />

aus Berlin den Abschluss der Reise nach Monte Carlo.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 24 - Nr. 11/02<br />

Skatturnier<br />

Am 04. Februar belegten folgende Skatfreunde die Plätze:<br />

<strong>1.</strong> Jörg Masewski mit 2549 Punkten<br />

2. Heinz Höster mit 2157 Punkten sowie<br />

3. Egon Landsberg mit 2149 Punkten.<br />

Gratulation zum Jubiläum<br />

Während der Gemeindekirchenratssitzung <strong>am</strong> 19. Januar bedankte<br />

sich Pfarrer Leder mit einem Blumenstrauß bei Roswitha Lieckfeldt<br />

für Ihre 35 Jahre währende Mitarbeit im Gemeindekirchenrat.<br />

Termine bitte vormerken:<br />

<strong>1.</strong> Am 26.02.2011, 19.00 Uhr Karneval im Lindenhof<br />

2. Winterwanderung mit dem Förster Hans Christian Clodius<br />

Termin wird kurzfristig bekannt gegeben (wetterabhängig)<br />

(Nähere Angaben erhalten Sie rechtzeitig!)<br />

Dank den Helfern<br />

An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön den Frauen, die<br />

während des Neujahrsempfangs hinter dem Tresen für einen reibungslosen<br />

Ablauf und ständigen Nachschub sorgten.<br />

Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen<br />

Öffnungszeiten Im Jugendclub<br />

Montag: 16.00 - 19.00 Uhr<br />

Mittwoch: 16.00 - 19.00 Uhr<br />

Freitag: 16.00 - 22.00 Uhr<br />

Vortrag im Begegnungszentrum<br />

Oberstabsfeldwebel Thomas Bauch-Krönert lud <strong>am</strong> 03. Februar<br />

interessierte Bürger unserer Gemeinde zu einem Informationsabend<br />

über seine Tätigkeit für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

in den letzten Jahren ein. Mit Soldaten aus seiner<br />

Kompanie war er mehrfach in Lettland zur Pflege von Soldatengräbern<br />

des ersten und zweiten Weltkrieges im Einsatz. Mit sehr<br />

anschaulichen Fotos konnten alle Anwesenden diese interessanten<br />

Einsätze verfolgen.<br />

Noch einmal bedankte sich Thomas Bauch-Krönert bei allen<br />

Liepgartenern für ihre Spendenbereitschaft während der S<strong>am</strong>mlung<br />

des Volksbundes, machen die Spenden diese Arbeiten doch<br />

erst möglich.<br />

Pflasterarbeiten beendet<br />

In den letzten Tagen wurden Pflasterarbeiten zur Befestigung <strong>am</strong><br />

Ländlichen Wegebau in der Nähe der Ziegelei abgeschlossen.


Nr. 11/02 - 25 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung der FFW<br />

Am <strong>5.</strong> Februar lud der Vorstand alle Mitglieder unserer FFW zur<br />

Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung ein. Der Einladung folgten auch die<br />

Leiter der Nachbarwehren aus Torgelow-Holl. und Ferdinandshof/Meiersberg,<br />

der <strong>Amt</strong>swehrführer, der Ordnungs<strong>am</strong>tsleiter des<br />

<strong>Amt</strong>es Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong> sowie Gemeindevertreter.<br />

In seinem Jahresbericht konnte der Wehrführer auf 12 erfolgreiche<br />

Monate zurückblicken. Zur Zeit hat unsere Feuerwehr<br />

22 Mitglieder; die Jugendfeuerwehr hat 15 Mitglieder. 14 tägige<br />

Ausbildungen, die Teilnahme an gemeins<strong>am</strong>en Übungen und<br />

Wettkämpfen, <strong>am</strong> Erntefest, Volkstrauertag oder <strong>am</strong> Weihnachtsmarkt<br />

in der Gemeinde seien nur kurz angesprochen. Es wurden<br />

neue Helme für Atemschutzträger angeschafft und ein neuer<br />

Flachspiegelbrunnen <strong>am</strong><br />

Apfelweg gebohrt. Erwähnt<br />

wurden auch einige<br />

Umbaumaßnahmen im<br />

Feuerwehrgerätehaus So<br />

wurde unter anderem die<br />

neue Garderobe für die<br />

Jugendwehr eingebaut.<br />

Sehr viel Lob erhielt F<strong>am</strong>ilie<br />

Rademacher für ihren<br />

unermüdlichen Einsatz in<br />

der Jugendwehr.<br />

Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen<br />

Michael Faust wurde zum Hauptfeuerwehrmann<br />

befördert.<br />

Christian und<br />

Sebastian Wloch<br />

sowie Martin<br />

Krüger erhielten<br />

für ihre Unterstützung<br />

beim<br />

Küchenaufbau<br />

einen Blumenstrauß.<br />

Franz Laschtowitz und Harald Köhn sowie Andreas Boesel, Andreas<br />

Krüger und Amo Brauns wurden für ihre Unterstützung<br />

während der Umbauarbeiten im Feuerwehrgerätehaus geehrt.<br />

Neues Kinderförderungsgesetz<br />

Das neue Kalenderjahr brachte mit dem inkrafttretenden Kinderförderungsgesetz<br />

für Kindereinrichtungen einige Veränderungen mit.<br />

Ein Punkt ist die Vollverpflegung in der Kita. Die Erzieherinnen<br />

waren anfangs skeptisch und die Eltern erwartungsvoll. Doch die<br />

Kinder haben diese Veränderungen mit großer Freude angenommen.<br />

Die Brottaschen bleiben nun zu Hause. Gegessen wird im<br />

Kreise der Freunde und jeder hat die gleiche Auswahl. Die „Kleinen“,<br />

d.h. die Krippenkinder, bekommen von den Erziehern<br />

vorbereitete Brote oder Brötchen. Die „Großen“, also unsere Kindergartenkinder,<br />

bereiten sich ihr Frühstück selbst zu. Anfangs<br />

fiel es ihnen noch schwer, die Butter auf das Brot zu zaubern.<br />

Aber mit der Zeit klappt es immer besser. Gern helfen wir Erzieher<br />

mit Rat und Tat.<br />

Wir legen großen Wert auf gesunde Ernährung. Deshalb bieten<br />

wir hauptsächlich Vollkornbrote, auch Vollkornbrötchen, Käse,<br />

Quark, Obst, Gemüse, Salate ... an.<br />

Spaß haben die Kinder aber auch bei der Zubereitung ihrer Mahlzeiten.<br />

Gern schneiden sie das Obst für den Obstsalat.<br />

Doch sündigen ist auch erlaubt. Jedes Kind braucht auch mal<br />

süße Marmelade die vielgeliebte Milchschnitte oder selbstgebackenen<br />

Kuchen. Beim Backen haben die Kindergartenkinder<br />

schon Übung. Sie messen das Mehl und den Zucker allein ab,<br />

schlagen die Eier auf und es geht kaum noch was vorbei.<br />

Veränderungen können also auch interessant und lehrreich sein,<br />

und somit zur Selbständigkeit der Kinder beitragen.<br />

Allen Kinder weiterhin viel Freude und Spaß beim Spielen, Lernen<br />

und Essen in unserer Kita „Uns Kinnerhus“ in Liepgarten.<br />

Etwa 13.000 Euro wurden investiert, um den Kindern der KITA<br />

einen neuen Spielplatz zu gestalten. Nach Vollendung der Arbeiten<br />

fehlt nur noch das richtige Wetter, das die Inbesitznahme der<br />

neuen Gegebenheiten ermöglicht. Dank an die Fa. Pawlak!<br />

Gratulation<br />

Gertrud Boll, langjährige Vorsitzende der Ortsgruppe der Volkssolidarität<br />

Liepgarten, feierte ihren 8<strong>5.</strong> Geburtstag. Bürgermeister<br />

Ernst Heidschmidt und Kompaniefeldwebel Thomas Bauch-Kröhnert<br />

gehörten zu den zahlreichen Gratulanten.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 26 - Nr. 11/02<br />

Papilio- Kindertagesstätte „ Regenbogen e. V.“<br />

Meiersberg<br />

Urlaub bei Paula<br />

Unser Kobold „ Zornibold“ ist wieder da. Viele Tage trauerten die<br />

Kinder und hofften, dass er bald wieder zu uns kommt. Wie strahlten<br />

die Kinderaugen, als sie ihn in seiner Reisekiste entdeckten.<br />

Er berichtete von seinen Erlebnissen bei Paula und den vielen<br />

anderen Kindern aus der Bärengruppe. Alle Kinder hatten Spaß<br />

daran, die Gefühle des Zorniboldes darzustellen, z.B. wie fühle<br />

ich mich, wenn ich wütend bin oder mich ärgere - oder - was<br />

kann ich tun, d<strong>am</strong>it ich mich besser fühle.<br />

Unser Kobold freute sich wieder bei seinen Freunden „Heulibold,<br />

Freudibold und Bibberbold“ zu sein. Gemeins<strong>am</strong> erleben sie nun<br />

mit den Kindern den abwechslungsreichen Kindergartenalltag.<br />

Spielzeug macht Ferien- Tag<br />

Im Puppenwagen fanden die Kinder einen großen Brief. Aufgeregt<br />

und neugierig bestaunten sie die Schrift. Lena, ein Vorschulkind,<br />

versuchte ihn zu lesen. Aber es gelang ihr nicht.<br />

Mit Hilfe der Erzieherin erfuhren die Kinder, dass unser Spielzeug<br />

einen Tag in der Woche Urlaub machen möchte.<br />

Alle Kinder einigten sich auf den Dienstag. Wie jedes Jahr wurden<br />

gemeins<strong>am</strong> Regeln aufgestellt, was und womit <strong>am</strong> „Spielzeug<br />

macht Ferien- Tag“ gespielt werden kann und darf.<br />

Wir freuen uns schon auf die vielen Ideen unserer Kinder, z.B.<br />

aus Pappkartons Höhlen zu bauen und mit Naturmaterialien kreativ<br />

zu sein.<br />

Die Erzieherinnen<br />

Informationen aus den Gemeinden<br />

Lesestübchen Ahlbeck startet ins Jahr 2011<br />

Vor interessiertem Publikum las der Eggesiner Klaus Chuchulowski<br />

aus seinem autobiografischen Werk „Ein Flüchtlingsjunge<br />

aus Masuren“.<br />

Wir empfehlen für den Monat März:<br />

<strong>am</strong> 17.03.11 15:00 Uhr - Die „Zeitbank“ Eggesin stellt sich vor<br />

mit Frau Neumann vom Te<strong>am</strong> des Gemeinschaftszentrums<br />

Zeitbank e.V.<br />

<strong>am</strong> 24.03.11 14:00 Uhr - Kreatives Gestalten von Ker<strong>am</strong>ik<br />

Jeder sucht sich seine Ker<strong>am</strong>ikfigur aus,<br />

um sie unter fachkundiger Anleitung zu<br />

bemalen. Wegen des großen Zuspruchs<br />

nun bereits zum vierten Mal.<br />

Jeder Besucher ist gern gesehen und kann bei der Gelegenheit<br />

unseren beachtlichen Bücherfundus kennenlernen und sich vielleicht<br />

etwas für die häusliche Lektüre aussuchen.<br />

Die nächsten Termine des Kulturst<strong>am</strong>mtischs Luckow:<br />

2<strong>5.</strong>02.2011 19:00 Uhr<br />

Dankeschönveranstaltung („Ronny´s Saloon“)<br />

23.04.2011 17:30 Uhr<br />

Osterfeuer (Dorfplatz)<br />

30.04.2011<br />

18:00 Uhr Maibaumaufstellen („Ronny´s Saloon“)<br />

Karneval in Luckow:<br />

0<strong>5.</strong>03.2011 Abendveranstaltung<br />

06.03.2011 Kinderfasching<br />

07.03.2011 Seniorenfasching


Nr. 11/02 - 27 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Luckow<br />

Am 08. Januar 2011 vers<strong>am</strong>melten sich die K<strong>am</strong>eraden der FFw<br />

Luckow gemeins<strong>am</strong> mit ihren Gästen von der FFw Rieth und der<br />

Patenfeuerwehr aus Tanowo (Polen) im Gemeinschaftshaus.<br />

Der Vers<strong>am</strong>mlungsleiter, K<strong>am</strong>erad Stephan Behrendt begrüßte<br />

als Gäste die Bürgermeisterin H. Schwebmeyer, den Kreiswehrführer<br />

Marko Stange, den <strong>Amt</strong>swehrleiter Bodo Hübner und den<br />

Leiter des Ordnungs<strong>am</strong>tes Andreas Texter.<br />

Den Rechenschaftsbericht des Jahres 2010 hielt Wehrführer<br />

Heinz Krüger. Zu 10 Einsätzen rückten die K<strong>am</strong>eraden aus, jeder<br />

K<strong>am</strong>erad nahm im Durchschnitt an 42 Ausbildungsstunden teil.<br />

2 K<strong>am</strong>eraden machten die Truppführerausbildung, 2 K<strong>am</strong>eraden<br />

absolvierten die Atemschutzausbildung, 1 K<strong>am</strong>erad wurde LF-<br />

Maschinist und 4 K<strong>am</strong>eraden legten die Sprechfunkerprüfung ab,<br />

dazu kommen die regelmäßigen Weiterbildungsabende. Auch<br />

nahmen die K<strong>am</strong>eraden <strong>am</strong> <strong>Amt</strong>sfeuerwehrtag in Lübs teil und<br />

an der Übung „Tutti-Fratelli“ auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück.<br />

Dank der Gemeinde konnte auch wieder technische<br />

Ausrüstung angeschafft werden und nach dem Totalausfall wurde<br />

auch die TS kurzfristig ersetzt.<br />

Wie auch in den vergangenen Jahren hat sich auch 2010 die<br />

Feuerwehr an den Veranstaltungen im Dorf beteiligt, diesmal im<br />

größeren Rahmen anlässlich der 750-Jahrfeier inklusive Brandeinsatz.<br />

Dafür der Dank an alle K<strong>am</strong>eraden, ebenso für ihre ständige<br />

Bereitschaft zur Absicherung der Einsatzfähigkeit der Löschgruppe.<br />

Ein Höhepunkt im Jahr 2011 wird der <strong>Amt</strong>sfeuerwehrtag<br />

<strong>am</strong> 14. Mai in Luckow sein. Anschließend übernahm Anne Tillaire<br />

als neuer Jugendwart den Bericht über die Aktivitäten der<br />

Jugendfeuerwehr im vergangenen Jahr. Auch die Gäste, besonders<br />

die Bürgermeisterin Frau Schwebmeyer, bedankten sich für<br />

Einsatzbereitschaft der K<strong>am</strong>eraden der Feuerwehr.<br />

Nach Besuch der geforderten Lehrgänge und Mindestdienstzeit<br />

wurden folgende K<strong>am</strong>eraden befördert: Stephan Behrendt<br />

– Hauptlöschmeister, Hans-Joachim Tillaire – Oberlöschmeister,<br />

Anne Tillaire und Uwe Neumeister – Oberfeuerwehrmann.<br />

Als neuer K<strong>am</strong>erad wurde Dirk Zeisler aufgenommen.<br />

Anne Tillaire beim Verlesen des Rechenschaftsberichts der<br />

Jugendfeuerwehr<br />

Treffen bei Bratwurst und Glühwein<br />

Für den Sonntagnachmittag, 16.0<strong>1.</strong>2011<br />

hatten die K<strong>am</strong>eradinnen und K<strong>am</strong>eraden<br />

der FFw Luckow das Verbrennen der<br />

Weihnachtsbäume auf dem Dorfplatz organisiert.<br />

Duftschwaden von Bratwurst und<br />

die Rauschwaden von den glimmenden<br />

Weihnachtsbäumen konkurrierten sich.<br />

Viele Luckower nutzten den Sonntagsspaziergang,<br />

um sich auf dem Dorfplatz zum<br />

Schwatz zu treffen und nebenbei ein Glas<br />

Glühwein oder Kinderpunsch zu trinken<br />

bzw. eine Bratwurst zu essen. Auch die<br />

Kinder fühlten sich wohl, konnten sie doch<br />

auf den restlichen Schneebergen herumtollen.<br />

Ein guter Auftakt für das Jahr 201<strong>1.</strong><br />

Feuerwehrinformationen<br />

Die FFw Lübs informiert:<br />

Truppmannausbildung erfolgreich abgeschlossen<br />

Am 29.1<strong>1.</strong>2011 wurde der Truppmannlehrgang mit einer Prüfung<br />

abgeschlossen. Alle Teilnehmer haben das Ziel erreicht. Die<br />

Prüfung wurde vom K<strong>am</strong>eraden Klaus-Dieter Schulz – Kreisausbilder<br />

in der Theorie und Praxis abgenommen. Kristin Lange,<br />

Juliane Fürchau, Jessy Eben, Alexander Beckmann, Sebastian<br />

Kühl , Sven Schulz sowie Markus Hirte sind jetzt ausgebildete<br />

Truppmänner oder auch Frauen. Dank an die Teilnehmer für das<br />

gezeigte Durchhaltevermögen sowie an die Ausbilder für die Vermittlung<br />

der Grundlagen.<br />

Gemeindewehrführer hält Rückblick<br />

Die Jahreshauptvers<strong>am</strong>mlung der FFw Lübs fand <strong>am</strong> 12.02 .2011<br />

statt. Im Rechenschaftsbericht konnte eingeschätzt werden, dass<br />

gegenwärtig 80 Mitglieder in der Wehr organisiert sind. An Einsätzen<br />

waren 5 zu verzeichnen. Dennoch konnten vielfältige Aktivitäten<br />

ausgemacht werden. Die K<strong>am</strong>eradinnen und K<strong>am</strong>eraden<br />

leisteten 3200 Stunden. Das ist Zeit. Das ist Freizeit die geleistet<br />

wird die nicht vergütet wird und auch nicht in jedem Fall Anerkennung<br />

findet. Es ist die Ausbildung, Einsätze, Wettkämpfe, Sport<br />

oder die Tätigkeiten an den Fahrzeugen und Gebäuden, die Erhalten<br />

werden müssen. Nicht zu vergessen Veranstaltungen die<br />

in den Orten betreut werden.<br />

Es wurden 17 neue Helme angeschafft sowie weitere benötigte<br />

Materialien. Sponsorengelder wurden für Sportbekleidung sowie<br />

für die Jugendfeuerwehr eingesetzt. Mit der Kindertagesstätte<br />

der AWO haben wir den Kontakt und führten dort Brandschutzgerechtes<br />

Verhalten durch. Diese Maßnahme werden wir in diesem<br />

Jahr ebenfalls wieder durchführen.<br />

Es wurden Ehrungen und Beförderungen vorgenommen. Die Urkunde<br />

für 10 jährige Mitgliedschaft erhielt Tommy Neckel.<br />

Befördert wurden: Zur Feuerwehrfrau bzw. Mann – Juliane<br />

Fürchau, Kristin Lange, Jessy Eben und Alexander Beckmann.<br />

Zum Oberfeuerwehrmann: Sebastian Kühl und Markus Hirte.<br />

Zum Löschmeister Sven Schulz. Dank an alle K<strong>am</strong>eradinnen und<br />

K<strong>am</strong>eraden für die im Jahr 2010 gezeigten Leistungen.<br />

Gratulation<br />

zum Geburtstag<br />

<strong>am</strong> 02.02.2011 K<strong>am</strong>erad Willi Kummert


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 28 - Nr. 11/02<br />

Hort der KITA „<strong>Haff</strong>knirpse“<br />

Alles neu macht der …… Februar<br />

Am <strong>1.</strong> Februar war der lang ersehnte Tag gekommen. Im Hort der<br />

KITA „<strong>Haff</strong>knirpse“ waren die neuen Möbel geliefert worden.<br />

Wir bek<strong>am</strong>en eine neue Ausstattung für den Speiseraum: Kind<br />

gerechte solide Tische und Stühle, ein großes Regal mit viel<br />

Stauraum für unser Bastelmaterial und eine fahrbare Theke - alles<br />

in freundlichem Buche farbenem Furnier.<br />

Viel wichtiger und interessanter waren für uns aber die neuen<br />

Sachen für den Gruppenraum.<br />

Hier gab es neben einem Schrank, einem Stehpult für die Erzieher<br />

und neuen Stühlen schöne geschwungene Tische in gelb<br />

und blau, die sich zu verschiedenen Figuren zus<strong>am</strong>men stellen<br />

lassen - so wie wir es gerade brauchen können.<br />

Das Allerbeste und Schönste für uns ist aber die Hochecke. Die<br />

bietet uns oben Platz zum Spielen und unten eine gemütliche<br />

Höhle. Außerdem finden sich ringsherum noch Regale und Rollkästen<br />

zum Unterbringen verschiedener Dinge.<br />

Sicher könnt Ihr Euch vorstellen, dass wir im Rest der Woche mit<br />

fast nichts Anderem mehr spielen wollten.<br />

die Hortkinder aus Leopoldshagen<br />

Informationen aus den Gemeinden<br />

Weihnachtsbaumverbrennen in Mönkebude<br />

Zur Tradition gehört schon, mit den Jahren, das Weihnachtsbaumverbrennen.<br />

Dieses Jahr fand es <strong>am</strong> 29.0<strong>1.</strong>2011, ab 17.00<br />

statt. Die K<strong>am</strong>eraden der Freiwilligen Feuerwehr luden alle Bürger<br />

und Gäste der <strong>Haff</strong>gemeinde ein.<br />

Trotz des eiskalten Winterwetters <strong>am</strong> Strand k<strong>am</strong> eine gemütliche<br />

Atmosphäre zustande. Bei Glühwein und Grillwurst <strong>am</strong> Feuer<br />

konnte man ein letztes einmal seinen Baum bestaunen.<br />

Diese wurden von den K<strong>am</strong>eraden, zwei Wochen zuvor, kostenlos<br />

einges<strong>am</strong>melt, was auf positive Resonanz stieß.<br />

Wir, die „Freiwillige Feuerwehr Mönkebude“, möchten allen Bürgen<br />

und Gästen danken, die mit uns diesen schönen Nachmittag<br />

vollbracht haben. Wir freuen uns auf ein wiedersehen zum „Osterfeuer“<br />

im Strandpark Mönkebude.<br />

Ihre Feuerwehr Mönkebude<br />

Gr<strong>am</strong>biner Bäckermeister Jörg Reichau<br />

wirbt auf der Grünen Woche in Berlin<br />

„<strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>, da waren wir schon, sehr schön“, so begann so<br />

manches Gespräch <strong>am</strong> Tourismusstand des Landkreises Uecker-<br />

Randow auf der Grünen Woche. Schnell k<strong>am</strong> man ins Gespräch,<br />

was der Landkreis neben seiner schönen Natur an Möglichkeiten<br />

für Aktivurlaub zu Wasser und zu Lande zu bieten hat. Übernachtungsmöglichkeiten,<br />

Wassersport und vor allem Radfahren über<br />

die Fernradwege und Radtouren sternförmig in unsere Region<br />

wurden hinterfragt. Die Besonderheiten wie der Lokschuppen,<br />

die S<strong>am</strong>endarre, das Ukranenland oder die Bockwindmühle stießen<br />

ebenfalls auf großes Interesse.<br />

Kräftig wurde auch <strong>am</strong> letzten S<strong>am</strong>stag in einem zweistündigen<br />

Progr<strong>am</strong>m insbesondere für diese Einrichtungen die Werbetrommel<br />

gerührt. Die Mönkebuder Musikanten, der Sänger Robert<br />

Pieper und der Solotrompeter Kurt Witt erfreuten das Publikum<br />

mit ihren gelungenen Beiträgen.<br />

Die Internationale Grüne Woche in Berlin trägt wesentlich zur<br />

Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Region <strong>am</strong> <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong><br />

bei. Im Nachmessegeschäft der Grünen Woche gibt es schon die<br />

ersten Nachfragen und auch Buchungen, so ist von den Touristikern<br />

aus Pasewalk, Mönkebude und Ueckermünde zu vernehmen.<br />

Für die ausstellenden Unternehmen war es wichtig, mit ihrer Präsenz<br />

die Vielfalt des Produktangebotes aus unserem Landkreis<br />

darzustellen, neue Kontakte zu knüpfen und Produktneuheiten<br />

vorzustellen. Die Messenachbereitung ist in vollem Gange.


Nr. 11/02 - 29 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Wehrpflichtige Rekruten geloben vorerst<br />

zum letzten Mal in der Öffentlichkeit<br />

Am 3. März 2011 findet im Bundeswehrstandort Torgelow das<br />

vorerst letzte Feierliche Gelöbnis wehrpflichtiger Rekruten statt.<br />

Ort für dieses Ereignis ist das „Historischen U“ in Pasewalk, der<br />

Partnerstadt der Panzergrenadierbrigade 41 -Vorpommern-. Diese<br />

Partnerschaft wurde <strong>am</strong> 13. Januar diesen Jahres beim gemeins<strong>am</strong>en<br />

Neujahrsempfang beschlossen.<br />

Die rund 150 jungen Männer der Brigade aus dem Logistikbataillon<br />

142, dem Panzerbataillon 413 und dem Panzergrenadierbataillon<br />

411 werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit geloben,<br />

der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen. Das Gelöbnis<br />

wird in Anwesenheit von Herrn Lorenz Caffier, Innenminister des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern, vollzogen, der diese Gelegenheit<br />

wahrnimmt, ein Grußwort an die Soldaten zu richten.<br />

Mit dem SV Christophorus in den Frühling<br />

Am 14.0<strong>5.</strong> 2011 wird der SV Christophorus mit seiner Tanzshow<br />

„Honeymoon“ die Tanzveranstaltungen des Frühjahrs und Sommers<br />

eröffnen. An der Tanzshow werden ca. 130 Mitwirkende aller<br />

Sportsektionen des SV Christophorus beteiligt sein. Der größte<br />

Teil der Show werden von den Tänzerinnen und Tänzern des Line<br />

Dance, den Tänzerinnen des IrishStep sowie den Tänzerinnen der<br />

Bauchtanzgruppe Ayana bestritten. Umrahmt wird das Progr<strong>am</strong>m<br />

von den Trommlern und den Aktiven der Sektion Drachenboot.<br />

„Die größte Herausforderung ist die Koordination der einzelnen<br />

Tanzgruppen sowie das Beschaffen entsprechender Kostüme“ so<br />

Sybille Vigehls nach einer Besprechung des Organisationste<strong>am</strong>s.<br />

Denn es soll dem Publikum nicht nur ein musikalischer Genuss sondern<br />

auch ein Feuerwerk der Farben geboten werden. Über den<br />

Inhalt der Tanzshow wollte Sybille Vigehls noch nicht viel verraten,<br />

nur ein „es ist so schön wie ein Urlaub“ lässt sie sich entlocken.<br />

Dass diese Veranstaltung nicht nur für den kleinen Rahmen gedacht<br />

ist zeigt der Veranstaltungsort, die Stadthalle in Torgelow. Auch an<br />

die gastronomische Versorgung ist gedacht, versicherte Sybille Vigehls<br />

im Gespräch. Der Kartenvorverkauf beginnt Ende Februar<br />

und wird nochmals gesondert bekannt gegeben.<br />

Sachbearbeiter des Abfallgebühreneinzuges<br />

Frau Blücher Stadt Ueckermünde (03973) 255-458<br />

<strong>Amt</strong> Torgelow-Ferd‘hof<br />

Frau Baumann Stadt Strasburg (03973) 255-448<br />

<strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

(Stadt Eggesin)<br />

<strong>Amt</strong> Löcknitz-Penkun<br />

Frau Runge Stadt Pasewalk (03973) 255-428<br />

<strong>Amt</strong> Uecker-Randow-Tal<br />

<strong>Amt</strong> „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Das sollten Sie wissen<br />

Standortältester weist auf das bestehende Betretungsverbot<br />

vom Truppenpübungsplatz und die<br />

von dort ausgehenden Gefahren hin<br />

Kürzlich wurde im Zuge einer routinemäßigen Kontrollfahrt eine sich<br />

unerlaubt auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück aufhaltende Person<br />

aufgegriffen und im Anschluss zur weiteren strafrechtlichen Ermittlung<br />

der Polizei übergeben. Der Standortälteste Torgelow weist aus<br />

diesem Grunde nochmals darauf hin, dass der Standortübungsplatz<br />

und die Standortanlagen der Bundeswehr grundsätzlich ganzjährig<br />

durch die Zivilbevölkerung, auch im eigenen Interesse, nicht zu betreten<br />

sind. Gefahr besteht schon allein durch die meist nicht erkennbaren<br />

K<strong>am</strong>pfstände, Gräben und angelegten Hindernisse. Weiterhin<br />

wird auf dem Truppenübungsplatz im Rahmen der Schießausbildung<br />

scharfe Munition verwendet! Der ges<strong>am</strong>te Bereich ist durch entsprechende<br />

Hinweisschilder und Schranken gekennzeichnet.<br />

Abfallberaterin gibt Bürgern Tipps zu<br />

Frostproblemen mit der Mülltonne<br />

Duldungsfrist für Gebührenmarke läuft im März ab<br />

Landkreis Uecker-Randow. „Müll- und Wertstofftonnen, die<br />

ungeschützt im Freien stehen, sind frostgefährdet. Die Behälterinhalte<br />

frieren fest und die Tonnen können <strong>am</strong> Abfuhrtag meist<br />

nicht vollständig geleert werden, wie uns Bürger auch in diesem<br />

Winter berichtet haben“, sagt die Abfallberaterin des Landkreises<br />

Uecker-Randow Petra Brentführer. Die Tonnen sollten deshalb<br />

möglichst an einem geschützten Ort, beispielsweise in der Garage<br />

oder unter einem Carport oder auch dicht an der Hauswand,<br />

abgestellt und erst <strong>am</strong> Abfuhrtag gegen 06:00 Uhr an die Straße<br />

zur Leerung bereitgestellt werden, da die Inhalte oftmals in der<br />

Nacht oder <strong>am</strong> frühen Morgen gefrieren.<br />

„Restmüll sollte nur in fest zugebundenen Mülltüten in die Tonne<br />

gegeben werden, so kann eventuelle Feuchtigkeit nicht austreten<br />

und festfrieren. Feuchte Küchenabfälle sind unbedingt in Zeitungspapier<br />

einzuschlagen. Wenn der Behälterboden und auch<br />

die Behälterinnenwände mit Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier)<br />

ausgekleidet werden, kann auch die Feuchtigkeit aufgesogen<br />

werden und die Abfälle gefrieren nicht <strong>am</strong> Boden oder an den<br />

Innenwänden fest“, empfiehlt Brentführer. Auch ein wenig Holzhächsel<br />

oder Sägespäne von unbehandeltem Holz bänden die<br />

Feuchtigkeit. Seien die Abfälle in der Tonne bereits festgefroren,<br />

so die Abfallberaterin, sollten sie vor dem Abfuhrtag mechanisch<br />

gelockert werden, indem der Tonneninhalt mit einem Besenstiel<br />

oder einem Spaten vorsichtig vom Behälterrand gelöst werde.<br />

Keinesfalls solle man mit harten Gegenständen an die Kunststofftonne<br />

schlagen, da sie bei großer Kälte leicht brechen könne.<br />

Zur Beantwortung aller Fragen rund um das Thema Entsorgung<br />

steht Petra Brentführer, Abfallberaterin des Landkreises, unter<br />

der Telefonnummer 03973 255 429 gern zur Verfügung.<br />

Wie in den Vorjahren, werden auch für 2011 Abfallgebührenmarken<br />

mit den Jahresgebührenbescheiden Mitte Januar an die<br />

Haushalte verschickt. Die neuen Aufkleber sollten umgehend an<br />

frostfreien Tagen <strong>am</strong> Abfallgefäß aufgebracht werden. Denn ohne<br />

Marke erfolgt keine Entleerung! Nach einer Duldungsfrist bis zum<br />

26. März 2011, somit ab der 13. Kalenderwoche, werden Abfallbehälter<br />

ohne Gebührenmarke nicht mehr geleert. In diesem<br />

Fall weist ein Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter<br />

auf das Fehlen der gültigen Abfallgebührenmarke hin.Bei einer<br />

solchen Beanstandung sollten die Bürger kurzfristig Kontakt zum<br />

Abfallgebühreneinzug der Kreisverwaltung aufnehmen.<br />

Die Sachbearbeiter des Abfallgebühreneinzuges stehen allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern <strong>am</strong> Dienstag von 08:00 bis12:00 Uhr<br />

und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, <strong>am</strong> Donnerstag von 08:00<br />

bis12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie <strong>am</strong> Freitag von<br />

08:00 bis 12:00 Uhr gern zur Verfügung. Am Montag und <strong>am</strong> Mittwoch<br />

können Termine nach Absprache vereinbart werden.


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 30 - Nr. 11/02<br />

Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten mit Gr<strong>am</strong>bin<br />

Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen<br />

sind Sie sehr herzlich eingeladen! Die Veranstaltungen in<br />

Liepgarten sind mit der Ortsbezeichnung „Kirche in Liepgarten“<br />

versehen, alle weiteren finden in Ueckermünde statt.<br />

Besonderes<br />

Weltgebetstag aus Chile<br />

„Wie viele Brote habt ihr?“ diesen Titel haben die Frauen<br />

aus dem süd<strong>am</strong>erikanischen Chile dem Gottesdienst gegeben.<br />

Am Sonntag, den 6. März, wird er um 10 Uhr in der Ueckermünder<br />

Kreuzkirche gefeiert. Chile ist ein Land der extremen<br />

Gegensätze. Auf der einen Seite Naturschönheiten<br />

und Reichtum an Bodenschätzen. Auf der anderen Seite leiden<br />

viele unter großer Armut. Das schwere Erdbeben in Chile<br />

Anfang 2010 hat den Menschen ganz konkret vor Augen<br />

geführt: Wir müssen das, was wir haben, solidarisch teilen!<br />

Anschließend an den Gottesdienst wird zu einem Imbiss<br />

nach chilenischen Rezepten eingeladen.<br />

Gemeindefahrt nach Barth<br />

Am Sonnabend, den 9. April, besuchen wir das Niederdeutsche<br />

Bibelzentrum in Barth und besichtigen die St. Marienkirche.<br />

Geplant ist, dass auch unsere Lübecker Partnergemeinde<br />

St. Aegidien dabei ist und wir uns noch besser<br />

kennenlernen.<br />

Abfahrt ca. 7: 5 Uhr, Rückkehr ca. 19 Uhr, Kosten: 30 Euro<br />

(zuzüglich Essen und Getränke)<br />

Bitte melden Sie sich sobald wie möglich über das Gemeindebüro<br />

oder im Pfarr<strong>am</strong>t an!<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, 27.02.2011<br />

10 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche<br />

15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten<br />

Sonntag, 06.03.2011<br />

10 Uhr Gottesdienst zum Weltgebetstag, Kreuzkirche<br />

Sonntag, 13.03.2011<br />

10 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Gemeinderaum, Schulstr.<br />

21<br />

Sonntag, 20.03.2011<br />

10 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche<br />

Sonntag, 27.03.2011<br />

10 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche<br />

15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten<br />

Gottesdienst im Seniorenzentrum (Am Tierpark 6)<br />

donnerstags, 10.30 Uhr<br />

Gottesdienste<br />

<strong>am</strong> Sonntag 27.02. um 09.00 Uhr<br />

Gottesdienst Kirche Meiersberg<br />

<strong>am</strong> Freitag 04.03. um 18.00 Uhr<br />

Weltgebetstagsfest Ferdinandshof Betsaal<br />

<strong>am</strong> Sonntag 13.03. um 09.00 Uhr<br />

Gottesdienst Kirche Meiersberg<br />

Evangelische Kirchengemeinde Meiersberg<br />

Musikalisches<br />

Flötengruppe I (Anfänger)<br />

Donnerstags, 1<strong>5.</strong>15 bis 16.00 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Flötengruppe II<br />

Donnerstags, 16 bis 17 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Flötengruppe für Erwachsene<br />

Donnerstags, 17 bis 18 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,<br />

Leitung: A. Schulz<br />

Kirchenchor<br />

Dienstags, 19.30 Uhr, Kreuzkirche, Leitung: A. Schulz<br />

Thematisches<br />

Kindertag<br />

Sonnabend, 26.02.2011, 10-1 Uhr, Kreuzkirche<br />

Sonnabend, 26.03.2011, 10-1 Uhr, Kreuzkirche<br />

Konfirmandenunterricht<br />

Sonnabend, 12.03.2011, Fahrt zu Diakonischen Einrichtungen<br />

in Greifswald<br />

Frauenfrühstück<br />

Mittwoch, 02.03.2011, 9 Uhr, Kreuzkirche<br />

Bibelgesprächskreis<br />

Dienstags (1 -täglich), 22.02., …, 1 .30 Uhr, Kreuzkirche<br />

Körperbehindertennachmittag<br />

Mittwoch, 16.03.2011, 1 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr. 21<br />

Seniorennachmittag<br />

Mittwoch, 23.03.2011, 1 .30 Uhr, Kreuzkirche<br />

Gemeindekirchgeld<br />

Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann auf das<br />

Konto der Evangelischen Kirchengemeinde Ueckermünde<br />

überwiesen werden: Ktnr. 321 000 136, bei der Sparkasse<br />

Uecker-Randow, BLZ: 150 50 00, Zweck: Gemeindekirchgeld.<br />

Das Gemeindekirchgeld kann auch bar im Gemeindebüro,<br />

Schulstr. 21, bezahlt werden. Vielen Dank allen, die so<br />

zur Erhaltung der Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen<br />

wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus!<br />

Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie folgt: Pfarrerin<br />

S. Leder und Pfarrer St. Leder: Belliner Str. 38, Tel.: 039771/23 63<br />

E-Mail: ueckermuende.2@kirchenkreis-pasewalk.de<br />

Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten unter Tel.:<br />

039771/23267<br />

Gemeindenachmittag<br />

<strong>am</strong> Mittwoch 23.02. um 14:30 Uhr<br />

Kirche Meiersberg<br />

Es grüßt Sie herzlich im N<strong>am</strong>en der Kirchengemeinde<br />

Ihre P. Jahn!


Nr. 11/02 - 31 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEN<br />

ALTWIGSHAGEN, LEOPOLDSHAGEN & MÖNKEBUDE<br />

Evangelisches Pfarr<strong>am</strong>t - Dorfstr. 46 - 17375 Leopoldshagen - Pfarrer Rainer Schild<br />

Tel:039774-20247 – Fax: 039774-29953 – E-Mail: st.petri-moenkebude@online.de<br />

Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Februar & März 2011<br />

Altwigshagen<br />

Sonntag Estomihi – 06.März – 10.30 Uhr<br />

Gottesdienst im Pfarrhaus<br />

Leopoldshagen<br />

Sonntag Sexagesimae – 27.Februar – 10.00 Uhr<br />

Bibelwochenabschluß – St.Petri-Kirche Mönkebude<br />

START: 9.30 Uhr – Bischof-von-Scheven-Haus<br />

Lübs<br />

Sonntag Estomihi – 06.März – 09.30 Uhr<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

Neuendorf A<br />

Sexagesimae – 27.Februar – 14.00 Uh<br />

Gottesdienst in der Dorfkirche<br />

Wichtige Termine und Informationen zu unserer und den Nachbarkirchengemeinden finden Sie<br />

auch im Internet: www.kirchenkreis-pasewalk.de<br />

REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN GEMEINDEN<br />

Männerclub im Leopoldshagener Bischof-von-Scheven-Haus<br />

Montag – 07.März 2011 – 14.30 Uhr<br />

Montag – 04.April 2011 – 14.30 Uhr<br />

Nachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen im Altwigshagener Pfarrhaus<br />

Mittwoch – 09.März 2011 – 14.30 Uhr<br />

Mittwoch – 13.April 2011 – 14.30 Uhr<br />

Nachmittag für die ältere Generation<br />

Montag – 28.Februar – 13.30 Uhr in Mönkebude<br />

Montag – 28.März 2011– 13.30 Uhr in Leopoldshagen<br />

DIE BIBEL FÜR SICH ENTDECKEN<br />

BIBELWOCHEN 2011 - Mönkebude: Montag – 2<strong>1.</strong>Februar – Freitag – 2<strong>5.</strong>Februar – täglich. 1<strong>5.</strong>30 Uhr<br />

Sonntag – 27.Februar – 10.00 Uhr – Abschluß mit Abendmahlsfeier<br />

BIBELGESPRÄCHSNACHMITTAG – Montag – 14.März 2011 – 14.30 Uhr – Bischof-von-Scheven-Haus<br />

BIBELGESPRÄCHSABEND – Montag – 14.März 2011 – 19.30 Uhr – Bischof-von-Scheven-Haus Leop.<br />

KINDERNACHMITTAG<br />

Die Vorbereitungsgruppe lädt ein zum nächsten Altwigshagener Kindernachmittag<br />

<strong>am</strong> Freitag, dem 1<strong>1.</strong>März 201<strong>1.</strong> In bewährter Weise findet der zweite Kindernachmittag 2011 im<br />

Altwigshagener Pfarrhaus statt. Eingeladen sind alle Kinder vom Vorschulalter bis zur sechsten Klasse, die<br />

Freude daran haben, miteinander einen Nachmittag zu verbringen. Wir werden in abwechslungsreicher Weise<br />

einem Thema nachgehen und dabei spielen, basteln, gemeins<strong>am</strong> essen, trinken, Spaß haben.<br />

Gemeins<strong>am</strong> werden die Kinder wiederum auch in diesem Jahr ihren Muttertagsgottesdienst <strong>am</strong> 08.Mai 2011<br />

gestalten – dann heißt es wieder „Kirche mit Kindern“ für unsere Gemeinden.<br />

KONFIRMANDENKURS 2009-2011<br />

Der Konfirmandenkurs für Jugendliche, die die Klassen 7 bzw. 8 besuchen und sich auf die Einsegnung zu<br />

Pfingsten 2011 freuen, geht durch die zweite Runde. Einmal im Monat kommen die Konfirmanden aus den<br />

Pfarrbereichen Ducherow und Leopoldshagen <strong>am</strong> Freitag in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr zu ihrem<br />

gemeins<strong>am</strong>en Kursabend zus<strong>am</strong>men. Zum nächsten gemeins<strong>am</strong>en Kurs treffen sich alle Teilnehmer wieder <strong>am</strong><br />

Freitag, der 2<strong>5.</strong>Februar2011, im Ducherower Pfarrhaus. Als Folgetermin steht bereits Freitag, der 2<strong>5.</strong>März<br />

2011, um 17.00 Uhr in Leopoldshagen fest.<br />

Es grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen<br />

eine gesegnete Zeit<br />

Ihr Pastor Rainer Schild<br />

FRÜHLINGSFAHRT���<br />

INS��BLAUE��2011��<br />

#�Montag�–�30.Mai�2011<br />

Bankverbindungen: Sparkasse Uecker-Randow (BLZ 150 50 400);<br />

Ev. Kirchengemeinde Altwigshagen - KtoNr.: 3320003428;<br />

Ev. Kirchengemeinde Leopoldshagen – Kto.Nr.: 3210002885;<br />

Ev. Kirchengemeinde Mönkebude – KtoNr.: 3210001315


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 32 - Nr. 11/02<br />

Am 4. März ist Weltgebetstag<br />

Weltgebetstag aus Chile <strong>am</strong> Freitag, den<br />

. März 2011 - Wie viele Brote habt ihr?<br />

Der Weltgebetstag 2011 kommt aus<br />

„dem letzten Winkel der Welt“, wie die<br />

Chileninnen und Chilenen selbst ihr Land<br />

nennen. Er geht mit der Titelfrage<br />

„Wie viele Brote habt ihr?“<br />

sogleich „zur Sache“: Ihr<br />

Christinnen und Christen weltweit<br />

– was habt ihr zu bieten? Was tut<br />

ihr gegen den Hunger in der<br />

Welt? Was und wo sind eure Gaben / eure Fähigkeiten,<br />

die ihr teilen und einsetzen könnt dort, wo sie gebraucht<br />

werden? So direkt ist uns schon lange kein Weltgebetstag<br />

mehr „zu Leibe gerückt“.<br />

Wie viele Brote habt ihr? fragte Jesus seine Jünger, die<br />

ratlos vor den <strong>5.</strong>000 Hungrigen standen und ermutigte sie<br />

zum gesegneten Teilen der geringen Brotvorräte. Und alle<br />

wurden satt. Diese Mutmachgeschichte aus dem Markus-<br />

Evangelium stellen die Weltgebetstagsfrauen in den Mittelpunkt<br />

ihres Gottesdienstes. Auch wenn bereits 1936<br />

schon einmal eine Gottesdienstordnung aus Chile k<strong>am</strong>, ist<br />

die heutige Weltgebetstagsbewegung in Chile jung. Denn<br />

erst im Jahr 2000 haben Frauen, die in verschiedenen<br />

Fraueninitiativen engagiert waren, eine Gruppe gebildet,<br />

aus der heraus das WGT-Komitee erwachsen ist. Ein<br />

Zeichen für ökumenische Tatkraft, die für das überwiegend<br />

römisch-katholische Chile (gut 70%) etwas Neues<br />

ist. Auch unter den ca. 15% protestantischen Christinnen<br />

und Christen war Ökumene bisher kaum ein Thema. Ökumenisches<br />

Miteinander ist schon geografisch gesehen<br />

nicht leicht: Die Schriftstellerin Isabel Allende nennt ihre<br />

Heimat Chile ein „spannelanges Land... wo alle Wege enden<br />

an dieser Lanze im Süden des Südens von Amerika,<br />

viertausenddreihundert Kilometer Berge, Täler, Seen und<br />

Meer.“ Dieser schmale, klimatisch sehr gegensätzliche<br />

Küstenstreifen wird von rund 16 Mio. Menschen bewohnt,<br />

die sich scharf in Reich und Arm und die verschiedenen<br />

Bevölkerungsgruppen aufspalten. Im Gefolge des Spaniers<br />

Magellan, der 1520 das Land hinter den Anden „entdeckte“,<br />

wurde gegen die indigene Bevölkerung um Land<br />

und Lebensrechte gekämpft. Und bis heute kämpfen die<br />

indigenen Völker Chiles, die ca. 10% der Einwohner<br />

ausmachen, um ihre Rechte: die Aymaras ganz im Norden<br />

und vor allem die Mapuche im Süden.<br />

In der Weltgebetstagsliturgie werden wir nicht nur in der<br />

Landessprache Spanisch begrüßt, sondern auch mit Worten<br />

aus den indigenen Sprachen. Ein Hoffnungszeichen,<br />

dass unter Christinnen und Christen die ethnischen Grenzen<br />

überwunden werden sollen. Vom 19. Jhd. an wurden<br />

Deutsche - überwiegend evangelisch-lutherischer Konfession<br />

– auf fruchtbarem Land der Mapuche angesiedelt.<br />

Vergessen ist das nicht. Auch andere dunkle Zeiten und<br />

vor allem die schlimmen Jahre der Militärdiktatur unter Pinochet<br />

von 1973 bis 1990 sind unvergessen und kommen<br />

auch in der Gottesdienstordnung zur Sprache. Als die Liturgie<br />

schon fertig geschrieben war, erschütterten das<br />

Land das Erdbeben und die Flut vom Februar 2010. Aber<br />

das Thema der Liturgie: Wie viele Brote habt ihr? wurde für<br />

die Verfasserinnen zur aktuellen Überlebensfrage und zur<br />

dringenden Bitte nach Solidarität an alle Christinnen und<br />

Christen weltweit.<br />

Bildtitel: Wie<br />

viele Brote habt<br />

ihr?, Las<br />

Bordadoras de<br />

Copiulemu<br />

Bildrechte bei:<br />

Weltgebetstag<br />

der Frauen -<br />

Deutsches<br />

Komitee e.V.<br />

Bei der Weltgebetstagsveranstaltung für den Pfarrsprengel<br />

erwartet Sie ein buntes Progr<strong>am</strong>m, das Ihnen<br />

Land und Leute, Kultur und ihre Frömmigkeit näher bringen<br />

möchte. Unter anderem erwarten Sie typische Gerichte.<br />

Vorbereitet wird die diesjährige Weltgebetstagsveranstaltung<br />

von den Mitgliedern des Frauenfrühstücks bzw. des<br />

Singekreises und Frauen aus den übrigen Gemeindebereichen.<br />

Sollten Sie Mitfahrgelegenheit benötigen, wenden<br />

Sie sich bitte ans Pfarr<strong>am</strong>t Ahlbeck (Tel. 039775/20213).<br />

Weltgebetstag<br />

Zentrale Veranstaltung für Ahlbeck, Hintersee und Eggesin<br />

<strong>am</strong> Freitag, den 4. März um 18.30 Uhr<br />

in der Alten Fachwerkkirche in Eggesin.<br />

Ein Fahrdienst aus Ahlbeck und Hintersee ist organisiert.<br />

Wenden Sie sich hierzu ans Pfarr<strong>am</strong>t.<br />

Vorankündigung:<br />

Jubiläumskonfirmation Eggesin<br />

In diesem Jahr wollen wir in Eggesin das fünfzig- bzw.<br />

sechzigjährige Konfirmationsjubiläum begehen.<br />

Eingeladen sind die Konfirmationsjahrgänge 19 9-1951<br />

und 1959-6<strong>1.</strong> Für die Recherche der Anschriften – wir<br />

möchten alle Konfirmandinnen und Konfirmanden aus den<br />

Eggesiner Kirchenbüchern schriftlich dazu einladen – benötigen<br />

wie Ihre Hilfe. Falls Sie weiterhelfen können, wenden<br />

Sie sich bitte ans Pfarr<strong>am</strong>t (039775/20213).<br />

Sollten Sie mitfeiern wollen (auch wenn Sie nicht in Ahlbeck/Hintersee<br />

konfirmiert wurden), melden Sie sich bitte<br />

auch im Pfarr<strong>am</strong>t Ahlbeck.


Nr. 11/02 - 33 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Wir fahren zum <strong>Kirchentag</strong> – fahren Sie mit!<br />

2011 ist bereits zum dritten Mal ein Deutscher Evangelischer<br />

<strong>Kirchentag</strong> zu Gast in Sachsen. Die sächsische<br />

Landeshauptstadt Dresden, die wegen ihrer barocken Innenstadt<br />

nicht umsonst auch auf den N<strong>am</strong>en Elbflorenz<br />

hört, lädt Sie ein, den <strong>Kirchentag</strong> mitzufeiern - in Veranstaltungsorten<br />

entlang der Elbe vom Messegelände bis<br />

zum Neumarkt.<br />

Das Wort aus dem Matthäusevangelium "... da wird auch<br />

dein Herz sein" und die biblischen Texte für Gottesdienste,<br />

Feierabendmahle und Bibelarbeiten werden den 33.<br />

Deutschen Evangelischen <strong>Kirchentag</strong> in Dresden prägen.<br />

Aufbauend auf diese sind die Podien, Zentren und Foren<br />

in drei Themenbereiche unterteilt: einen geistlichen, einen<br />

gesellschaftlich-politischen und einen internationalen. Der<br />

Titel des Hauptpodiums lautet „Gott Glück Geld“. Hier wird<br />

das Schätzes<strong>am</strong>meln im Himmel und auf der Erde thematisiert.<br />

„Im theologischen Bereich wollen wir die großen<br />

Themen unseres Glaubens noch einmal durchbuchstabieren.“,<br />

so Generalsekretärin Ellen Ueberschär. Dazu gehört<br />

auch das Thema „Glaubenskommunikation im säkulären<br />

Raum“. „Dieser <strong>Kirchentag</strong> wird der ökumenischste von allen<br />

evangelischen sein“, erklärt <strong>Kirchentag</strong>spräsidentin<br />

Katrin Göring-Eckardt.<br />

<strong>Kirchentag</strong> <strong>1.</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Juni</strong><br />

Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich für nähere<br />

Informationen ans Pfarr<strong>am</strong>t Ahlbeck.<br />

Termine und Veranstaltungen<br />

wöchentliche Veranstaltungen:<br />

Wann Was Ort<br />

montags<br />

18.30 Uhr bis 19.30 Uhr<br />

Singekreis<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

Datum Was Ort<br />

16. Februar<br />

23. Februar<br />

27. Februar<br />

2. März<br />

2. März<br />

1<strong>5.</strong>00 - 17.00 Uhr gemeins<strong>am</strong>er<br />

Seniorenkreis Ahlbeck/Hintersee<br />

und Eggesin<br />

(Mitfahrmöglichkeiten<br />

aus Ahlbeck und Hintersee<br />

organisiert Frau Stein<br />

(039775/20119)<br />

Ges<strong>am</strong>tkonvent aller Pfarrerinnen<br />

und Pfarrer des<br />

Kirchenkreises<br />

Gottesdienste: 9.30 Uhr<br />

in Ahlbeck<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

10. 5 Uhr in Hintersee<br />

Gemeinderaum<br />

Ahlbeck<br />

Kirche Hintersee<br />

9.00 -1<strong>1.</strong>00 Frauenfrüh- Alte Fachwerkstückkirche<br />

Eggesin<br />

1<strong>5.</strong>00 - 17.00 Uhr Senio- Alte Fachwerkrenkreis<br />

Eggesin kirche Eggesin<br />

. März 18.30 Uhr Weltgebetstag<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

<strong>5.</strong> März 10.00 – 1<strong>5.</strong>30 Kindertag<br />

Pfarrhaus Ahlbeck<br />

6. März<br />

Gottesdienst: 9.30 Uhr in<br />

Eggesin<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

Johanna-<br />

12. März<br />

KU-Tag zum Thema<br />

Diakonie<br />

Odebrecht-<br />

Stiftung<br />

Greifswald<br />

Gottesdienste: 9.30 Uhr Gemeinderaum<br />

13. März<br />

in Ahlbeck<br />

Ahlbeck<br />

10. 5 Uhr in Hintersee Kirche Hintersee<br />

16. März<br />

9.00 -1<strong>1.</strong>00 Frauenfrühstück<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

16. März<br />

1<strong>5.</strong>00 - 17.00 Uhr Seniorenkreis<br />

Eggesin<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

17. März<br />

17.00 – 18.00 Uhr „Bibelteilen“<br />

Kirche Hintersee<br />

20. März<br />

Gottesdienst: 9.30 Uhr in<br />

Eggesin<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

22. März 20.00 Uhr Gesprächskreis<br />

Pfarrhaus Ahlbeck<br />

Gottesdienste: 9.30 Uhr Gemeinderaum<br />

27. März<br />

in Ahlbeck<br />

Ahlbeck<br />

10. 5 Uhr in Hintersee Kirche Hintersee<br />

<strong>1.</strong>-3. April<br />

Übernachtung der Konfirmandinnen<br />

und Konfirmanden<br />

in der<br />

Alten Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

3. April<br />

Vorstellungsgottesdienst<br />

der Konfirmanden: 10.00<br />

Uhr in Eggesin (zentral mit<br />

der Kirchengemeinde Ueckermünde<br />

in Eggesin<br />

– in Ueckermünde kein<br />

Gottesdienst)<br />

Alte Fachwerkkirche<br />

Eggesin<br />

Taufkurs für Erwachsene nach Rücksprache<br />

Bitte beachten Sie: Gegenüber der<br />

Veröffentlichung hier im <strong>Amt</strong>sblatt können sich<br />

Änderungen ergeben<br />

– Verbindlich finden Sie unsere Veranstaltungshinweise<br />

als Aushang in den Schaukästen!<br />

Herzliche Einladung zu allen<br />

Veranstaltungen,


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 34 - Nr. 11/02<br />

Rückblick auf 55 Jahre Nationalen Volksarmee von Willi Eckert und Wolfgang Ksionzek<br />

In wenigen Tagen erreicht der Jahreskalender das Datum 0<strong>1.</strong><br />

März. Einst, für viele Menschen unserer Region, ein bemerkenswerter,<br />

feierlicher Tag. Es war der Tag der Nationalen Volksarmee.<br />

Ein Tag vieler Reden, anerkennender Worte, Tagesbefehle,<br />

Ehrungen und Auszeichnungen aber auch ein Tag den Soldaten<br />

und Bevölkerung gerne gemeins<strong>am</strong> erlebten. Viele erinnern sich<br />

auch und besonders in den diesen Wochen an das, was einmal<br />

war. Die Autoren dieses Artikels natürlich auch.<br />

Mit der Unterzeichnung der Urkunde über die bedingungslose<br />

Kapitulation, im Mai 1945, übernahmen die Siegermächte die absolute<br />

Macht in Deutschland und stellten ihre Weichen für die europäische<br />

Nachkriegsentwicklung. Von 1947 bis 1990 wurde das<br />

machtpolitische Denken und Handeln von den geostrategischen<br />

Interessen der Führungsmächte (USA und UdSSR) beherrscht.<br />

Beide Supermächte wollten einander, unter Nutzung ihrer Einflusssphären,<br />

in der Weltpolitik ausschalten.<br />

Durch den eskalierenden Konflikt der Alliierten und die Mitwirkung<br />

der politischen Kräfte in Deutschland wurde die Ges<strong>am</strong>tstaatlichkeit<br />

aufgegeben. Die politischen Führer in Deutschtand<br />

unterwarfen sich dem Einfluss der Besatzungsmächte. Sie übernahmen<br />

deren Wertesystem und beteiligten sich an ihrer Sicherheitsstrategie.<br />

Das bewirkte im Westen die Fortsetzung und im<br />

Osten den Bruch mit den Vorkriegsstrukturen, den Aufbau der<br />

Gesellschaftsordnung nach dem Vorbild der Sowjetunion und<br />

die Einbindung in deren strategisches Sicherheitskonzept. Die<br />

Mehrheit der westwie ostdeutschen Bevölkerung hatte diese<br />

Entwicklung akzeptiert und mitgetragen. Das führte schließlich<br />

zur Teilung und europäischen Nachkriegsordnung. Die Demarkationslinie<br />

später Staatsgrenze zwischen DDR und BRD wurde<br />

zur Frontlinie. Andere Alternativen wurden unter den d<strong>am</strong>aligen<br />

Bedingungen nicht akzeptiert.<br />

Die Geschichte hat unser persönliches Schicksal bestimmt. In<br />

den ersten Jahren nach 1945 war das Denken und Fühlen der<br />

Menschen in Ost und West stark geprägt durch die schrecklichen<br />

Erlebnisse des 2. Weltkrieges. Nie wieder Krieg, nie wieder darf<br />

Gewalt von deutschem Boden ausgehen so die vorherrschende<br />

Meinung. Das änderte sich aber recht bald auf beiden Seiten und<br />

das gründlich.<br />

Der Aufbau einer „neuen Wehrmacht“ im Westteil Deutschlands<br />

durch 44 kriegsbelastete Generale und Offiziere begann. Die Militärelite<br />

des Ostfeldzuges erhielt den streng geheimen Auftrag<br />

zum Aufbau westdeutscher Streitkräfte. Am 8. Februar 1952 gab<br />

der Bundestag dazu seine Zustimmung. Im Mai 1955 wurde die<br />

BRD Mitglied der NATO und im November wurden die ersten Ernennungen<br />

für die „neue Wehrmacht“ vorgenommen. Sie wurde<br />

erst danach (22. Februar 1956) in Bundeswehr umbenannt.<br />

Die NVA wurde als Antwortreaktion geschaffen. Ihre Bildung<br />

erfolgte also erst, als alle Weichen des Kalten Krieges bereits<br />

gestellt waren. Sie war der Hauptträger des Militärwesens der<br />

DDR und erwies sich unstrittig als Instrument deren Friedenspolitik.<br />

Auch wenn das heute aus Unkenntnis oder wider besserem<br />

Wissens geleugnet wird, fand ihre Existenz und Auftrag bei<br />

der Mehrheit der Bürger eine ungeteilte Zustimmung. Allein das<br />

Wissen um die erneute Bedrohung des Friedens, rechtfertigte<br />

die Existenz eigener Streitkräfte und deren Auftrag zum zuverlässigen<br />

Schutz der DDR und seiner Bürger. Mit dem Beitritt der<br />

Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik <strong>am</strong><br />

03.10.1990 beendete auch die Nationale Volksarmee (NVA) ihre<br />

Existenz.<br />

Sie entstand 1956 auf der Grundlage des von der Volksk<strong>am</strong>mer<br />

der Deutschen Demokratischen Republik <strong>am</strong> 18.0<strong>1.</strong>1956<br />

beschlossenen Gesetzes Ober die Schaffung der Nationalen<br />

Volksarmee und eines Ministeriums für Nationale Verteidigung.<br />

Die 1952 geschaffene Kasernierte Volkspolizei war die personelle<br />

und materielle Grundlage. Mit der Vereidigung der ersten<br />

Einheiten <strong>am</strong> 0<strong>1.</strong> März 1956 ist dieser Tag als Tag der Nationalen<br />

Volksarmee in die Geschichte eingegangen.<br />

Der Altkreis Ueckermünde wurde der größte Militärstandort der DDR.<br />

Seine Schaffung (18% der Kreisfläche wurden vom Militär genutzt)<br />

führte auch zum deutlichen Wachstum der Bevölkerung, Bau von<br />

Wohnungen, der Ansiedlung von Industrie, Schaffung von Arbeitsplätzen<br />

sowie zur Entwicklung von Handwerk und Gewerbe.<br />

Die NVA war die reguläre Armee des deutschen Staates, der sich<br />

als historische Alternative zu jener unheilvollen Entwicklung in<br />

Deutschland verstand, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts<br />

zu zwei verheerenden Weltkriegen geführt hatte. Sie leitete<br />

ihre Legitimation aus dem Völkerrecht, aus den Gesetzen der<br />

DDR und aus der historischen Entwicklung ab.<br />

In den über 34 Jahren des Bestehens der NVA haben hunderttausende<br />

Menschen in ihr gedient. Die Mehrheit von ihnen leistete<br />

den militärischen Dienst sicher nicht mit Begeisterung aber doch<br />

aus der Einsicht, dass der äußere Schutz der DDR notwendig sei,<br />

aber auch weil sie gesetzlich dazu verpflichtet waren. Die Ausbildung<br />

und Erziehung der Soldaten war hart, entbehrungsreich,<br />

forderte die ganze Person und erfolgte mit dem ausschließlichen<br />

Ziel zur Sicherung des Friedens und zum Schutz des Staates<br />

gegen äußere Bedrohung.<br />

Anstatt Entmilitarisierung, wie in Potsd<strong>am</strong> vereinbart, wurden die<br />

beiden deutschen Staaten aufgerüstet und fest in die jeweiligen<br />

Blöcke integriert. Natürlich in Übereinstimmung mit den jeweils<br />

Regierenden. Verkündet war aber zum Ende des Krieges, dass<br />

Deutschland keine eigenen Streitkräfte aufbauen und unterhalten<br />

darf. Übrigens war das auch, wie weiter oben genannt, der Wille<br />

der Mehrheit des deutschen Volkes.<br />

Gleich nach dem 2. Weltkrieg zeigten sich mit aller Deutlichkeit<br />

die Widersprüche (ideologische, geostrategische...) zwischen<br />

den Koalitionspartnern der Antihitlerkoalition.<br />

Im Februar 1945 auf der Krim und im Juli/August 1945 in Potsd<strong>am</strong><br />

wurde die Nachkriegspolitik ausgehandelt und beschlossen.<br />

Jeder hatte nur die Erfüllurig seiner Interessen im Auge. Die Basis<br />

für die Zus<strong>am</strong>menarbeit war mit dem Ende des Weltkrieges verschwunden.<br />

Zu Grundsätzlich verschieden waren die politischen<br />

Systeme. Die ideologischen Gegensätze wurden zur bestimmenden<br />

Maxime des Umgangs miteinander. Jede politische oder<br />

militärische Äußerung führender Politiker oder auch Maßnahmen<br />

galten als Beweis für den Expansionskurs der Gegenseite.<br />

Beide Seiten konzentrierten sich darauf, ihre eroberten geostrategischen<br />

Positionen zu stabilisieren und zu festigen.<br />

Das war keine gute Grundlage für das Zus<strong>am</strong>menleben der Völker.<br />

Wechselseitig eskalierten die Konfrontationen zwischen der<br />

USA und der Sowjetunion (SU), dann zwischen den Blöcken<br />

NATO und Warschauer Vertrag, wobei immer beim Anderen die<br />

Ursachen, Schuld gesucht und propagiert wurde. Die Außen- und<br />

Sicherheitspolitik basierte oft auf Androhung von Gewalt. Eine<br />

äußerst gefährliche Rolle wurde dabei dem Militär übertragen.<br />

Beide Seiten, die USA und die SU, strebten bis zum Ende der<br />

Blockkonfrontation danach, die im Ergebnis des 2. Weltkrieges<br />

gewonnenen Einflusssphären als Basis für weitergehende geostrategische<br />

Ziele zu behaupten. Auch eine Zurückdrängung des<br />

Gegners sollte wenn möglich erzwungen werden. Verfestigung<br />

der Feindbilder und die gegenseitige Wahrnehmung als Bedrohung<br />

waren die logische Konsequenz. Beide waren bestrebt einander<br />

in der Weltpolitik zu kontrollieren und wenn möglich auszuschalten.<br />

Einen Krieg gegeneinander wollten sie jedoch nicht<br />

riskieren. Immer getreu dem Motto, wer zuerst schießt, stirbt als<br />

Zweiter. Diesen Gedanken ordneten sich die Koalitionspartner<br />

fasst bedingungslos unter.<br />

Deutschland wurde zum Hauptschauplatz des kalten Krieges.<br />

Die BRD als Bollwerk gegen den Kommunismus, die DDR der<br />

Eckpfeiler des Sozialismus in Europa. Und das gründlich.<br />

Die Bewahrung des Friedens und der äußere Schutz ihres Staates<br />

war aufrichtiges Anliegen der Angehörigen der Nationalen<br />

Volksarmee.<br />

Wir wollen und dürfen nicht vergessen ohne aktive Friedenspolitik<br />

der SU und DDR sowie vieler anderer Staaten hätte es keinen<br />

Moskauer Vertrag, kein Helsinki, keinen Übergang von Konfrontation<br />

zur Entspannung gegeben. Das ist geschichtliche Wahrheit,<br />

die nicht unter den Teppich gekehrt werden darf.<br />

Diese Haltung zeigte sich auch unmissverständlich in den Jahren<br />

1989/90.<br />

Die NVA hat ihre humanistische Grundhaltung, die ihnen die<br />

Anwendung von Waffengewalt gegen das eigene Volk verbot,<br />

strikt eingehalten. Das Verdienst aller Armeeangehörigen besteht<br />

darin, in einer Armee gedient zu haben, deren Soldaten niemals<br />

Krieg führten.


Nr. 02/11 - 35 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“


„Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“ - 36 - Nr. 02/11

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