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Betriebsreglement - Fliegerschule St. Gallen

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<strong>Fliegerschule</strong> <strong>St</strong>. <strong>Gallen</strong> – Altenrhein AG<strong>Betriebsreglement</strong>9 ANHÄNGE9.1 ANHANG 1, VERSICHERUNGENDie aktuellsten Angaben sind auf der Webseite der FSA unter www.pilotenschule.ch publiziert.Verbindlich ist in jedem Fall die aktuelle Police der Versicherung. Diese Angaben beziehen sichausschliesslich auf jene Flugzeuge, wo die FSA als Halter auftritt.9.1.1 HAFTPFLICHTVERSICHERUNGGesetzliche Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Dritter ausserhalb des Luftfahrzeugessowie für Personenschäden der Passagiere und Flugschüler mit Fluglehrer am Doppelsteuer(Einheitsdeckung CSL).9.1.2 KASKOVERSICHERUNGAlle Flugzeuge, bei denen die FSA als Halter genannt ist, sind Kasko versichert.9.1.3 INSASSENVERSICHERUNGZusätzlich besteht für Besatzungsmitglieder und Passagiere eine Versicherung9.1.4 FLUGSCHEINWird ein Passagier gegen Entgelt befördert, so muss ein Flugschein ausgestellt werden. Bei Unterlassungoder Mängel im Inhalt des Beförderungsscheines hat die Versicherung nur eine Leistung in dem Umfang zuerbringen, wie wenn ein Beförderungsschein (beschränkte Haftung) ausgehändigt worden wäre. Fürweitergehende Forderungen haftet der Pilot.Massgeblich sind in jedem Fall die seitens der Versicherung gegenüber der FSA anzuwendendenVertragsbestimmungen.Altenrhein, 20. August 2013Autor : QMName : <strong>Betriebsreglement</strong>Erstellt: 12.08.2013Version: 3© 2013 FSA AG, Altenrhein17 / 22

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