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Hausordnung - Gymnasium Buchloe

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Leistungserhebungen (vgl. §§ 53 - 55 GSO)Am <strong>Gymnasium</strong> gibt es große und kleine Leistungsnachweise.Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Diese müssen mindestens eine Woche vorherangekündigt werden und dauern maximal 60 Minuten.In den modernen Fremdsprachen gibt es auch mündliche Schulaufgaben. In jeder modernenFremdsprache muss in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe oder einTeil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden.Im Fach Englisch (1. FS ab Jahrgangsstufe 5) findet diese verbindlich in Jahrgangsstufe 6 statt.Kleine Leistungsnachweise sinda) Mündliche Leistungsnachweise(insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate)b) Schriftliche LeistungsnachweiseStegreifaufgaben werden nicht angekündigt, sie beziehen sich auf maximal zweiunmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20Minuten betragen. Die Bearbeitungszeit bei Kurzarbeiten beträgt maximal 30 Minuten,bei Leistungstests maximal 45 Minuten.Große Leistungsnachweise zählen im Verhältnis zu kleinen Leistungsnachweisen 2 : 1.Für Schüler mit attestierter Legasthenie gelten nach Festlegung durch einenSchulpsychologen u. U. andere Gewichtungen.Zentrale Leistungstests gibt es in folgenden Fächern und Jahrgangsstufen:a) Deutsch in den Jahrgangsstufen 6 und 8b) Mathematik in den Jahrgangsstufen 8 und 10c) Englisch als 1. Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 6 und 10d) Natur und Technik in Jahrgangsstufe 68

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