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Alten- und Pflegeheim Heilig–Geist–Stiftung, Nesselwang

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<strong>Alten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegeheim</strong><br />

<strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />

Z. Hd. Frau Klingner-Oerder<br />

Füssener Str. 16<br />

87484 <strong>Nesselwang</strong><br />

Fachstelle für Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen<br />

(FQA)<br />

Bearbeitung: Sabine Götz<br />

Zimmer: 110<br />

Tel.: 08342/911-295<br />

Fax: 08342/911-563<br />

sabine.goetz@lra-oal.bayern.de<br />

Aktenzeichen: 20-4810<br />

(bitte bei Antwort angeben)<br />

Ihr Schreiben vom:<br />

Ihr Zeichen:<br />

Marktoberdorf, 17.11.2011<br />

Vollzug des Bayerischen Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)<br />

Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(BayVwVfG);<br />

Träger der Einrichtung: <strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />

Füssener Str. 16<br />

87484 <strong>Nesselwang</strong><br />

Geprüfte Einrichtung: <strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />

Füssener Str. 16<br />

87484 <strong>Nesselwang</strong><br />

Anlagen<br />

1 Kostenbescheid<br />

1 Kostenrechnung<br />

Sehr geehrte Frau Klingner-Oerder,<br />

in der Einrichtung wurde am 07.07.2011 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung<br />

durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:<br />

Von Seiten der Fachstelle für Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung <strong>und</strong><br />

Aufsicht – (FQA):<br />

Koordinator<br />

Verwaltung<br />

Arzt<br />

Pflegefachkraft<br />

Schwabenstraße 11 • 87616 Marktoberdorf • Sparkasse Allgäu (BLZ 733 500 00) • Konto 240 007 260<br />

www.ostallgaeu.de


Von Seiten der Einrichtung:<br />

Einrichtungsleitung<br />

Pflegedienstleitung<br />

Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:<br />

Wohnqualität<br />

� Hausr<strong>und</strong>gang<br />

� Überprüfung der Reinigungswägen<br />

� Besuch von Bewohnern in ihren Zimmern<br />

� Gespräche mit Bewohnern<br />

Soziale Betreuung<br />

� Teilnahme bei der Gymnastikgruppe Sturzprävention<br />

� Teilnahme beim Besuch auf vier Pfoten mit H<strong>und</strong> „Jojo“<br />

Verpflegung<br />

Freiheit einschränkende Maßnahmen<br />

Pflege <strong>und</strong> Dokumentation<br />

� Besuch von 3 Bewohnern in ihren Zimmern<br />

� Teilnehmende Beobachtung einer Pflegehandlung<br />

� Durchführung von 3 Pflegekontrollen mit Einsicht in die Dokumentation<br />

� Gespräche mit 2 Mitarbeitern in der Pflege <strong>und</strong> 2 Bewohnern<br />

� Gespräche mit der Einrichtungs- <strong>und</strong> Pflegedienstleitung<br />

Qualitätsmanagement<br />

� Überprüfung des Pflegekonzepts<br />

� Brandschutz Alarmierung<br />

Arzneimittel<br />

� Überprüfung des Umgangs mit Betäubungsmitteln<br />

� Umgang mit Medikamenten<br />

Hygiene<br />

� Hausr<strong>und</strong>gang mit Überprüfung der Hygiene<br />

� Überprüfung der Hygieneunterlagen<br />

Personal<br />

� Überprüfung der Dienstpläne<br />

� Überprüfung der Fachkraftquote<br />

� Überprüfung des Einsatzes der Alltagsbegleiter gem. § 89 b SGB XI<br />

Mitwirkung<br />

Bauliche Gegebenheiten<br />

Finanzielles<br />

2


Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung (07.07.2011) folgendes festgestellt:<br />

I. Daten zur Einrichtung:<br />

Einrichtungsart<br />

Stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen<br />

Stationäre Pflegeeinrichtung<br />

Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz<br />

Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen<br />

Angebotene Wohnformen<br />

Beschützender Wohnbereich<br />

Angebotene Plätze 82<br />

davon beschützende Plätze: 11<br />

Belegte Plätze: 79<br />

Einzelzimmerquote: 100 %<br />

Fachkraftquote (gesetzliche Mindest-<br />

anforderung 50 %): 52,80 %<br />

Anzahl der auszubildenden Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4<br />

II. Informationen zur Einrichtung<br />

II.1 Positive Aspekte <strong>und</strong> allgemeine Informationen<br />

Verwaltung<br />

3<br />

Die Prüfung konnte vollkommen problemlos durchgeführt werden, alle von den Prüfern<br />

gewünschten Unterlagen wurden vorgelegt. Die Gesprächspartner zeigten im<br />

Rahmen der Qualitätsprüfung eine hervorragende Kooperation.<br />

Auskunftsfähige Bewohner, Angehörige <strong>und</strong> das Personal äußerten sich sehr positiv<br />

über das herzliche Klima in der Einrichtung. Dies war während des gesamten Prüfungstages<br />

spürbar. Es ist ein fre<strong>und</strong>licher <strong>und</strong> wertschätzender Umgang zwischen<br />

Personal <strong>und</strong> Bewohnern ersichtlich. So werden selbst die „Messie“ Eigenschaften<br />

<strong>und</strong> ein unordentliches Zimmer eines Bewohners toleriert. Von Seiten der Einrichtungsleitung<br />

wird großer Wert darauf gelegt, dass auch die bettlägerigen Bewohner<br />

in die Aufenthaltsräume der Wohnbereiche gebracht werden, um ihnen die Teilnahme<br />

am Gesellschaftsleben zu ermöglichen.<br />

Trotz der schwülen Hitze am Begehungstag herrschte im gesamten Haus ein angenehmes<br />

Raumklima vor, da die Lüftungsmöglichkeiten vor allem zum Garten hin, intensiv<br />

genutzt wurden.


Soziale Betreuung<br />

4<br />

Am Begehungstag konnte die Auditorin am Kraft- <strong>und</strong> Balancetraining, das die Alltagsbegleiterin<br />

Frau Schraudolf gestaltete, beobachtend teilnehmen. Sie ging auf<br />

die Möglichkeiten der einzelnen Bewohner ein <strong>und</strong> setzte auch Hanteln <strong>und</strong> Fußmanschetten<br />

(beschriftet mit den Bewohnernamen) ein. Unterstützt wurde sie von<br />

der Alltagsbegleiterin, Frau Reichart, die sich zeitgleich auch fürsorglich um die immobilen<br />

Bewohner im Garten kümmerte, damit sie immer im Schatten saßen.<br />

Einmal wöchentlich bringt Frau Schraudolf ihren Mischlingsh<strong>und</strong> „Jojo“ mit in die<br />

Einrichtung, der mit seiner lebhaften Art von den Bewohnern, vor allem im beschützenden<br />

Wohnbereich, gut angenommen wird.<br />

Für die Bewohner im beschützenden Wohnbereich hat Frau Schraudolf von ihrem<br />

Mann ein großes, drehbares Holzspielbrett anfertigen lassen, um mit den Bewohnern<br />

„Stadt, Land, Fluss“ spielen zu können. Entsprechend den Bedürfnissen der<br />

Bewohner wurden Begriffe wie „Namen, Tiere“ eingefügt, da diese den Bewohnern<br />

geläufiger sind.<br />

Die allgemeinen Angebote der „Sozialen Betreuung“ sind an den Bedürfnissen des<br />

überwiegend pflegebedürftigen Klientels der Einrichtung angepasst. Eine individuelle<br />

Betreuung wird nach Bedarf von Ehrenamtlichen (z.B. spielt Herr Pfarrer Hutzmann<br />

jeden Mittag mir einem Bewohner Karten), Pflegepersonal oder den Alltagsbegleitern<br />

abgedeckt. Ebenso sind Physiotherapeuten <strong>und</strong> eine Fußpflegerin nach<br />

Bedarf tätig.<br />

Pflege<br />

Bereits beim Betreten der Einrichtung ist der wohnliche <strong>und</strong> gepflegte Charakter des<br />

Hauses spürbar. Während der Begehung sind immer wieder mobile Bewohner <strong>und</strong><br />

auch in ihrer Bewegung eingeschränkte Bewohner (mit entsprechenden Hilfsmitteln)<br />

in den Aufenthaltsräumen <strong>und</strong> im w<strong>und</strong>erschönen, parkähnlichen, Garten anzutreffen.<br />

Im Garten ist ein „Barfußbereich“ mit Kies, Steinen, Holzschnitzel <strong>und</strong> Holzbretter<br />

angelegt. Die Bewohner werden auf den Terrassen zum Schutz gegen Sonneneinstrahlung<br />

mit Sonnenschirmen versorgt. Getränke stehen für jeden Bewohner auf<br />

den Gartentischen <strong>und</strong> Esstischen zur Verfügung <strong>und</strong> werden auch gerne angenommen.<br />

Auf einem leicht zugänglichen Kleiderständer im Aufenthaltsraum des<br />

Erdgeschosses stehen den Bewohnern verschiedene Sonnenhüte zur Verfügung,<br />

die sie für den Gartenbesuch benützen können.<br />

In der Einrichtung sowie in den Zimmern sind Vögel, Kaninchen <strong>und</strong> ein „Heimh<strong>und</strong>“<br />

für alle Mitbewohner zum Kontakt vorhanden, eigene Tiere in den Bewohnerzimmern<br />

sind erlaubt, sogar erwünscht. Auf allen Wohnbereichen sind Lese- Spiel- <strong>und</strong><br />

Malecken eingerichtet <strong>und</strong> werden gern genutzt. Das Haus ist mit liebevollen Dekorationen,<br />

z. B. mit Bildern <strong>und</strong> Farben, geschmückt. Vor den Bewohnerfenstern befinden<br />

sich Fliegen- <strong>und</strong> Mückengitter.<br />

Auf die individuellen Wünsche der Bewohner wird eingegangen. So bekommt ein<br />

Bewohner am Abend ein Glas Rotwein, so wie er es immer gewöhnt war <strong>und</strong> benötigt<br />

daher keine Schlaftabletten zum Einschlafen.


Teilnehmende Beobachtung beim Mittagessen im Wohnbereich 4<br />

5<br />

Der Speiseraum hat ein wohnliches Ambiente. Die 11 anwesenden Bewohner werden<br />

gut versorgt. Jeder Bewohner hat ein Getränk auf dem Tisch vor sich stehen.<br />

Die Bewohner bekommen Servietten oder je nach Bedarf eine Serviette (Baumwolllatz)<br />

umgeb<strong>und</strong>en. Einem Bewohner gibt die Pflegefachkraft das Essen ein <strong>und</strong> ein<br />

Bewohner wird beim Essen von dem Alltagsbegleiter bei der Nahrungsaufnahme<br />

unterstützt. Die Pflegefachkräfte <strong>und</strong> der Alltagsbegleiter unterhalten sich mit den<br />

Bewohnern fre<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> mit viel Geduld. Nach dem Essen wird ein Bewohner laut<br />

Anordnung vom Zahnarzt zum Zähneputzen aktiviert.<br />

Hygiene<br />

In der Einrichtung wurde vor Kurzem eine Hygienekommission eingerichtet <strong>und</strong> im<br />

Juni bereits eine Sitzung abgehalten. Die Einrichtung machte am Tag der Überprüfung<br />

einen sehr sauberen <strong>und</strong> ordentlichen Eindruck.<br />

II.2 Qualitätsentwicklung<br />

Zur Erweiterung der Aufenthaltsbereiche im 1. <strong>und</strong> 2. Obergeschoss ist ein Wintergarten<br />

über 2 Etagen geplant, der offen zum Wohnbereich übergeht.<br />

Die Heimleiterin Frau Klingner-Oerder beschafft jedes Jahr 5 Niedrigbetten. Damit<br />

wird die freiheitsentziehende Maßnahme „Bettgitter“ für die Bewohner überflüssig<br />

<strong>und</strong> dem Pflegepersonal wird die tägliche Pflege erleichtert.<br />

II.3 Qualitätsempfehlungen<br />

Es wird empfohlen, über die Hygienebegehungen in der Einrichtung ein Mängelprotokoll<br />

zu führen, Vorschläge zur Beseitigung festzulegen <strong>und</strong> die Behebung eventueller<br />

Mängel zu dokumentieren.<br />

Im Bewohnerbad des Wohnbereichs 4 sollte ein Desinfektionsplan ausgehängt<br />

werden.<br />

Im „reinen“ Bereich der Wäscherei, in dem aus technischen Gründen (Wasseranschlüsse)<br />

zwei kleinere Waschmaschinen betrieben werden, soll dringend ein Händedesinfektionsmittelspender<br />

angebracht werden, um zu gewährleisten, dass unmittelbar<br />

nach Kontakt mit Schmutzwäsche regelmäßig eine Händedesinfektion erfolgen<br />

kann.<br />

In der Wäscherei sollte der Hygiene/Desinfektionsplan – Wäscherei aus dem Hygienehandbuch<br />

aufgehängt werden.<br />

Trotz nur begrenzter Lagermöglichkeiten sollte es dringend vermieden werden,<br />

Rollatoren, Rollstühle etc. in Badezimmern oder unreinen Räumen abzustellen <strong>und</strong><br />

aufzubewahren.<br />

Stühle, Nachtkästchen oder Spiele, die verunreinigt sind, sollten schnellstmöglich<br />

gereinigt <strong>und</strong> gegebenenfalls desinfiziert <strong>und</strong> nicht in Bädern oder unreinen Räumen<br />

zwischengelagert werden.


III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)<br />

6<br />

Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgr<strong>und</strong> derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach<br />

Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt.<br />

Hinweis:<br />

Die Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen<br />

Anspruch auf Verbindlichkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit. Die Art <strong>und</strong> Weise der Umsetzung der<br />

Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung, bzw. dem Träger überlassen.<br />

III.1 Qualitätsbereich: Wohnqualität<br />

III.1.1. Sachverhalt:<br />

a) Die Reinigungswägen im 1. Stock im beschützenden Wohnbereich 4 <strong>und</strong> im Wohnbereich<br />

2 waren während der Putzarbeiten der Reinigungskraft ordnungsgemäß mit<br />

beiden Bremsen arretiert. Da die Bremsen aber durch den häufigen Gebrauch ausgeschlagen<br />

waren, standen die Wägen nicht mehr fest <strong>und</strong> sicher <strong>und</strong> stellten somit<br />

ein Sturzrisiko für die Bewohner dar.<br />

b) Der Feuerlöscher im abgeschlossenen, beschützenden Wohnbereich 4 im 1. Stock<br />

wurde entfernt. Der Feuerlöscher im Treppenhaus ist nicht erreichbar, da die Türe –<br />

nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr – wegen der weglaufgefährdeten<br />

Bewohner auf Dauer abgeschlossen ist, bzw. das Türschloss entfernt wurde. Der<br />

nächste, erreichbare Feuerlöscher befindet sich erst im nächsten Brandabschnitt<br />

nach dem abgeschlossenen, ca. 1 m hohen Sicherheitsgitter.<br />

III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

a) Die Bremsen an den Reinigungswägen im 1. Stock, Wohnbereich 4 <strong>und</strong> Wohnbereich<br />

2 sollten umgehend ausgewechselt werden.<br />

b) Aus sicherheitstechnischen Gründen ist ein Feuerlöscher pro Brandabschnitt erforderlich.<br />

Nach Rücksprache mit der Heimleiterin, Frau Klingner-Oerder kann der<br />

Feuerlöscher in der Teeküche des Wohnbereichs 4 installiert werden. Dort ist er mit<br />

einer gesicherten Schwingtüre vor dem unbefugten Zugriff der dementen Bewohner<br />

gesichert, kann aber vom Personal benutzt werden.


7<br />

III.2 Qualitätsbereich: Angemessener Umgang mit Medikamenten im Wohnbereich 4<br />

III.2.1. Sachverhalt:<br />

a) Der Kühlschrank zeigte eine Temperatur von nur 2 °C an, da er vollkommen vereist<br />

war <strong>und</strong> sich der Temperaturnehmer unmittelbar vor der Eisschicht befand.<br />

b) Bei dem Medikament „Dominal“ fehlte der Bewohnername.<br />

c) Die Tropfen „Novaminsulfon ratiopharm“ waren zwar schon angebrochen, aber der<br />

Verschluss war so defekt (Verschluss abgedreht), dass eine Entnahme kaum mehr<br />

möglich sein dürfte.<br />

d) Die Tropfen „Novaminsulfon 1 A Pharma“ haben ein Aufbrauchdatum von 6 Monaten<br />

<strong>und</strong> nicht wie beschriftet von nur 5 Monaten.<br />

III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

a) Der Kühlschrank ist umgehend zu enteisen.<br />

b) Auf eine ordnungsgemäße Beschriftung der einzelnen Medikamente sollte geachtet<br />

werden.<br />

c) Die Tropfen sollten entsorgt werden, da eine Entnahme nicht mehr möglich ist.<br />

d) Bei der nächsten Medikamentenbelehrung sollte nochmals die Berechnung der<br />

Aufbrauch- <strong>und</strong> Verfallsdaten, sowie die Beschriftung der Medikamente <strong>und</strong> Tropfen<br />

geschult werden.


III.3. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege <strong>und</strong> Dokumentation<br />

Begutachtung der Pflegequalität bei drei Bewohnern<br />

8<br />

Im Rahmen der Qualitätsprüfung wurden drei Bewohner entsprechend der Schichtung<br />

der Pflegestufen in der Einrichtung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Nach<br />

Bek<strong>und</strong>ung des Einverständnisses bzw. nach Rücksprache mit den Betreuern/gesetzlichen<br />

Vertretern erfolgte eine Inaugenscheinnahme des ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

<strong>und</strong> pflegerischen Zustandes. Zusätzlich wurden die Pflegedokumentationsunterlagen<br />

herangezogen <strong>und</strong> ergänzende Informationen bei den an der Versorgung<br />

beteiligten Mitarbeitern eingeholt.<br />

III.3.1. Sachverhalt:<br />

a) Der begutachtete Bewohner A, der gepflegt wirkt, sitzt in einem geräumigen Einzelzimmer<br />

mit Nasszelle, welches mit eigenen Gegenständen ausgestattet ist. Er ist für<br />

die Jahreszeit sehr warm angezogen, da es ihn nach eigenen Angaben recht leicht<br />

fröstelt. Er ist mit zwei Brillen <strong>und</strong> einer Lupe zum Lesen ausgestattet. Vor dem Bewohner<br />

liegt eine Zeitschrift, in dieser löst er das Kreuzworträtsel. Es wird ein papiergestütztes<br />

Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen<br />

Daten erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle<br />

wichtigen Daten. Es werden alle relevanten Daten im Rahmen des internen Qualitätsmanagement<br />

berücksichtigt.<br />

Sachverhalt der Mängel: nach Angaben der Pflegefachkraft kann der Bewohner die<br />

Trinkmengenliste nicht selbstständig führen, ihm wird die tägliche Trinkmenge lediglich<br />

ins Zimmer gestellt.<br />

b) Der begutachtete Bewohner B, der gepflegt wirkt, liegt in einem Einzelzimmer, das<br />

mit eigenen Gegenständen ausgestattet ist. Beim Besuch liegt der Bewohner in einem<br />

Pflegebett, ein Seitenteil des Bettgitters ist nach oben gestellt. Es wird ein papiergestütztes<br />

Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen<br />

Daten erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle<br />

wichtigen Daten. Es werden alle relevanten Expertenstandards des DNQP im Rahmen<br />

des internen Qualitätsmanagement berücksichtigt.<br />

Sachverhalt der Mängel:<br />

Auf den Salbentuben im Zimmer fehlt das Anbruchs- <strong>und</strong> Aufbrauchdatum.<br />

Zudem ist in der Pflegeplanung dokumentiert, den Bewohner alle zwei St<strong>und</strong>en zu<br />

lagern. Nach der Dokumentation auf dem Mobilisationsplan ist der Bewohner am<br />

05.07.2011, am 06.07.2011 <strong>und</strong> am 07.07.2011 jeweils einmal am Tag nur dreistündlich<br />

gelagert worden.<br />

c) Beim Besuch sitzt der Bewohner C im Aufenthaltsraum in einem Pflegerollstuhl. Auf<br />

Wunsch der Prüferin wird der Bewohner ins Pflegebett gebracht. Das geräumige<br />

Einzelzimmer ist mit persönlichen Gegenständen ausgestattet. Der Bewohner hat<br />

Kontrakturen. Nach Angaben der Pflegefachkraft ist die komplette Übernahme der<br />

gr<strong>und</strong>pflegerischen Tätigkeiten erforderlich. Ein Gespräch mit dem Bewohner ist nur<br />

bedingt möglich. Insgesamt wirkt der Bewohner gut gepflegt. Es wird ein papiergestütztes<br />

Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen Daten<br />

erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle wichtigen<br />

Daten. Es werden alle relevanten Expertenstandards des DNQP im Rahmen<br />

des internen Qualitätsmanagement berücksichtigt.


9<br />

Sachverhalt der Mängel:<br />

Auf dem Leistungsnachweisblatt für Behandlungspflege, Tropfen vorbereiten <strong>und</strong><br />

verabreichen fehlt das Handzeichen für den 1., 2. <strong>und</strong> 3. Juli. In der Pflegeplanung<br />

ist dokumentiert, den Bewohner alle drei St<strong>und</strong>en zu lagern. Auf dem Mobilisationsplan<br />

im Juni ist vermerkt, dass der Bewohner tagsüber nicht regelmäßig an vier Tagen,<br />

alle drei St<strong>und</strong>en gelagert wurde. Für die Prüferin ist es nicht nachvollziehbar,<br />

ob es hier um einen Eintragungsfehler handelt oder der Bewohner nicht gelagert<br />

wurde.<br />

III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.3.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

a) Es wird empfohlen die „Trinkmengenliste führen“ in der Pflegeplanung zu streichen.<br />

b) Es wird dringend empfohlen, die Salbentuben mit den Anbruchs- <strong>und</strong> Aufbrauchdatum<br />

zu beschriften.<br />

Es wird angeraten, den Bewohner gemäß der Pflegeplanung alle zwei St<strong>und</strong>en zu<br />

lagern.<br />

c) Ein lückenloses Abzeichnen des Leistungsnachweisblattes für Behandlungspflege,<br />

Tropfen „Vorbereiten <strong>und</strong> Verabreichen“ wird dringend empfohlen. Es wird angeraten<br />

gemäß Pflegeplanung, den Bewohner alle drei St<strong>und</strong>en zu lagern.<br />

Die Probleme <strong>und</strong> Defizite wurden im Tagesverlauf, wie auch im gesamten Abschlussgespräch<br />

besprochen, thematisiert <strong>und</strong> konkrete Verbesserungsvorschläge<br />

unterbreitet.<br />

III.4. Qualitätsbereich: Umgang mit Betäubungsmitteln<br />

III.4.1. Sachverhalt<br />

Der Bestand an Betäubungsmitteln stimmt mit der Dokumentation im Betäubungsmittelbuch<br />

exakt überein. Die verordnenden Ärzte haben jedoch bisher die Betäubungsmittelbestände<br />

nicht, wie in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung<br />

zwingend vorgesehen, monatlich kontrolliert <strong>und</strong> abgezeichnet.<br />

III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.4.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

Die verordnenden Ärzte sollten künftig die Betäubungsmittelbestände, wie in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung<br />

zwingend vorgesehen, monatlich kontrolliert<br />

<strong>und</strong> abgezeichnet.


IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist<br />

10<br />

Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der<br />

Abstellung der Mängel, aufgr<strong>und</strong> derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG<br />

geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:<br />

Am Tag der Überprüfung wurde in den geprüften Qualitätsbereichen keine „erneuten Mängel“<br />

festgestellt.<br />

V. Festgestellte erhebliche Mängel<br />

Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgr<strong>und</strong> derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13<br />

Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:<br />

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereich keine „erheblichen Mängel“<br />

festgestellt.<br />

Sabine Götz<br />

Regierungsamtfrau

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