Alten- und Pflegeheim Heilig–Geist–Stiftung, Nesselwang
Alten- und Pflegeheim Heilig–Geist–Stiftung, Nesselwang
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<strong>Alten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegeheim</strong><br />
<strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />
Z. Hd. Frau Klingner-Oerder<br />
Füssener Str. 16<br />
87484 <strong>Nesselwang</strong><br />
Fachstelle für Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen<br />
(FQA)<br />
Bearbeitung: Sabine Götz<br />
Zimmer: 110<br />
Tel.: 08342/911-295<br />
Fax: 08342/911-563<br />
sabine.goetz@lra-oal.bayern.de<br />
Aktenzeichen: 20-4810<br />
(bitte bei Antwort angeben)<br />
Ihr Schreiben vom:<br />
Ihr Zeichen:<br />
Marktoberdorf, 17.11.2011<br />
Vollzug des Bayerischen Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)<br />
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz<br />
(BayVwVfG);<br />
Träger der Einrichtung: <strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />
Füssener Str. 16<br />
87484 <strong>Nesselwang</strong><br />
Geprüfte Einrichtung: <strong>Heilig–Geist–Stiftung</strong><br />
Füssener Str. 16<br />
87484 <strong>Nesselwang</strong><br />
Anlagen<br />
1 Kostenbescheid<br />
1 Kostenrechnung<br />
Sehr geehrte Frau Klingner-Oerder,<br />
in der Einrichtung wurde am 07.07.2011 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung<br />
durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen:<br />
Von Seiten der Fachstelle für Pflege- <strong>und</strong> Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung <strong>und</strong><br />
Aufsicht – (FQA):<br />
Koordinator<br />
Verwaltung<br />
Arzt<br />
Pflegefachkraft<br />
Schwabenstraße 11 • 87616 Marktoberdorf • Sparkasse Allgäu (BLZ 733 500 00) • Konto 240 007 260<br />
www.ostallgaeu.de
Von Seiten der Einrichtung:<br />
Einrichtungsleitung<br />
Pflegedienstleitung<br />
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:<br />
Wohnqualität<br />
� Hausr<strong>und</strong>gang<br />
� Überprüfung der Reinigungswägen<br />
� Besuch von Bewohnern in ihren Zimmern<br />
� Gespräche mit Bewohnern<br />
Soziale Betreuung<br />
� Teilnahme bei der Gymnastikgruppe Sturzprävention<br />
� Teilnahme beim Besuch auf vier Pfoten mit H<strong>und</strong> „Jojo“<br />
Verpflegung<br />
Freiheit einschränkende Maßnahmen<br />
Pflege <strong>und</strong> Dokumentation<br />
� Besuch von 3 Bewohnern in ihren Zimmern<br />
� Teilnehmende Beobachtung einer Pflegehandlung<br />
� Durchführung von 3 Pflegekontrollen mit Einsicht in die Dokumentation<br />
� Gespräche mit 2 Mitarbeitern in der Pflege <strong>und</strong> 2 Bewohnern<br />
� Gespräche mit der Einrichtungs- <strong>und</strong> Pflegedienstleitung<br />
Qualitätsmanagement<br />
� Überprüfung des Pflegekonzepts<br />
� Brandschutz Alarmierung<br />
Arzneimittel<br />
� Überprüfung des Umgangs mit Betäubungsmitteln<br />
� Umgang mit Medikamenten<br />
Hygiene<br />
� Hausr<strong>und</strong>gang mit Überprüfung der Hygiene<br />
� Überprüfung der Hygieneunterlagen<br />
Personal<br />
� Überprüfung der Dienstpläne<br />
� Überprüfung der Fachkraftquote<br />
� Überprüfung des Einsatzes der Alltagsbegleiter gem. § 89 b SGB XI<br />
Mitwirkung<br />
Bauliche Gegebenheiten<br />
Finanzielles<br />
2
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung (07.07.2011) folgendes festgestellt:<br />
I. Daten zur Einrichtung:<br />
Einrichtungsart<br />
Stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen<br />
Stationäre Pflegeeinrichtung<br />
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz<br />
Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen<br />
Angebotene Wohnformen<br />
Beschützender Wohnbereich<br />
Angebotene Plätze 82<br />
davon beschützende Plätze: 11<br />
Belegte Plätze: 79<br />
Einzelzimmerquote: 100 %<br />
Fachkraftquote (gesetzliche Mindest-<br />
anforderung 50 %): 52,80 %<br />
Anzahl der auszubildenden Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 4<br />
II. Informationen zur Einrichtung<br />
II.1 Positive Aspekte <strong>und</strong> allgemeine Informationen<br />
Verwaltung<br />
3<br />
Die Prüfung konnte vollkommen problemlos durchgeführt werden, alle von den Prüfern<br />
gewünschten Unterlagen wurden vorgelegt. Die Gesprächspartner zeigten im<br />
Rahmen der Qualitätsprüfung eine hervorragende Kooperation.<br />
Auskunftsfähige Bewohner, Angehörige <strong>und</strong> das Personal äußerten sich sehr positiv<br />
über das herzliche Klima in der Einrichtung. Dies war während des gesamten Prüfungstages<br />
spürbar. Es ist ein fre<strong>und</strong>licher <strong>und</strong> wertschätzender Umgang zwischen<br />
Personal <strong>und</strong> Bewohnern ersichtlich. So werden selbst die „Messie“ Eigenschaften<br />
<strong>und</strong> ein unordentliches Zimmer eines Bewohners toleriert. Von Seiten der Einrichtungsleitung<br />
wird großer Wert darauf gelegt, dass auch die bettlägerigen Bewohner<br />
in die Aufenthaltsräume der Wohnbereiche gebracht werden, um ihnen die Teilnahme<br />
am Gesellschaftsleben zu ermöglichen.<br />
Trotz der schwülen Hitze am Begehungstag herrschte im gesamten Haus ein angenehmes<br />
Raumklima vor, da die Lüftungsmöglichkeiten vor allem zum Garten hin, intensiv<br />
genutzt wurden.
Soziale Betreuung<br />
4<br />
Am Begehungstag konnte die Auditorin am Kraft- <strong>und</strong> Balancetraining, das die Alltagsbegleiterin<br />
Frau Schraudolf gestaltete, beobachtend teilnehmen. Sie ging auf<br />
die Möglichkeiten der einzelnen Bewohner ein <strong>und</strong> setzte auch Hanteln <strong>und</strong> Fußmanschetten<br />
(beschriftet mit den Bewohnernamen) ein. Unterstützt wurde sie von<br />
der Alltagsbegleiterin, Frau Reichart, die sich zeitgleich auch fürsorglich um die immobilen<br />
Bewohner im Garten kümmerte, damit sie immer im Schatten saßen.<br />
Einmal wöchentlich bringt Frau Schraudolf ihren Mischlingsh<strong>und</strong> „Jojo“ mit in die<br />
Einrichtung, der mit seiner lebhaften Art von den Bewohnern, vor allem im beschützenden<br />
Wohnbereich, gut angenommen wird.<br />
Für die Bewohner im beschützenden Wohnbereich hat Frau Schraudolf von ihrem<br />
Mann ein großes, drehbares Holzspielbrett anfertigen lassen, um mit den Bewohnern<br />
„Stadt, Land, Fluss“ spielen zu können. Entsprechend den Bedürfnissen der<br />
Bewohner wurden Begriffe wie „Namen, Tiere“ eingefügt, da diese den Bewohnern<br />
geläufiger sind.<br />
Die allgemeinen Angebote der „Sozialen Betreuung“ sind an den Bedürfnissen des<br />
überwiegend pflegebedürftigen Klientels der Einrichtung angepasst. Eine individuelle<br />
Betreuung wird nach Bedarf von Ehrenamtlichen (z.B. spielt Herr Pfarrer Hutzmann<br />
jeden Mittag mir einem Bewohner Karten), Pflegepersonal oder den Alltagsbegleitern<br />
abgedeckt. Ebenso sind Physiotherapeuten <strong>und</strong> eine Fußpflegerin nach<br />
Bedarf tätig.<br />
Pflege<br />
Bereits beim Betreten der Einrichtung ist der wohnliche <strong>und</strong> gepflegte Charakter des<br />
Hauses spürbar. Während der Begehung sind immer wieder mobile Bewohner <strong>und</strong><br />
auch in ihrer Bewegung eingeschränkte Bewohner (mit entsprechenden Hilfsmitteln)<br />
in den Aufenthaltsräumen <strong>und</strong> im w<strong>und</strong>erschönen, parkähnlichen, Garten anzutreffen.<br />
Im Garten ist ein „Barfußbereich“ mit Kies, Steinen, Holzschnitzel <strong>und</strong> Holzbretter<br />
angelegt. Die Bewohner werden auf den Terrassen zum Schutz gegen Sonneneinstrahlung<br />
mit Sonnenschirmen versorgt. Getränke stehen für jeden Bewohner auf<br />
den Gartentischen <strong>und</strong> Esstischen zur Verfügung <strong>und</strong> werden auch gerne angenommen.<br />
Auf einem leicht zugänglichen Kleiderständer im Aufenthaltsraum des<br />
Erdgeschosses stehen den Bewohnern verschiedene Sonnenhüte zur Verfügung,<br />
die sie für den Gartenbesuch benützen können.<br />
In der Einrichtung sowie in den Zimmern sind Vögel, Kaninchen <strong>und</strong> ein „Heimh<strong>und</strong>“<br />
für alle Mitbewohner zum Kontakt vorhanden, eigene Tiere in den Bewohnerzimmern<br />
sind erlaubt, sogar erwünscht. Auf allen Wohnbereichen sind Lese- Spiel- <strong>und</strong><br />
Malecken eingerichtet <strong>und</strong> werden gern genutzt. Das Haus ist mit liebevollen Dekorationen,<br />
z. B. mit Bildern <strong>und</strong> Farben, geschmückt. Vor den Bewohnerfenstern befinden<br />
sich Fliegen- <strong>und</strong> Mückengitter.<br />
Auf die individuellen Wünsche der Bewohner wird eingegangen. So bekommt ein<br />
Bewohner am Abend ein Glas Rotwein, so wie er es immer gewöhnt war <strong>und</strong> benötigt<br />
daher keine Schlaftabletten zum Einschlafen.
Teilnehmende Beobachtung beim Mittagessen im Wohnbereich 4<br />
5<br />
Der Speiseraum hat ein wohnliches Ambiente. Die 11 anwesenden Bewohner werden<br />
gut versorgt. Jeder Bewohner hat ein Getränk auf dem Tisch vor sich stehen.<br />
Die Bewohner bekommen Servietten oder je nach Bedarf eine Serviette (Baumwolllatz)<br />
umgeb<strong>und</strong>en. Einem Bewohner gibt die Pflegefachkraft das Essen ein <strong>und</strong> ein<br />
Bewohner wird beim Essen von dem Alltagsbegleiter bei der Nahrungsaufnahme<br />
unterstützt. Die Pflegefachkräfte <strong>und</strong> der Alltagsbegleiter unterhalten sich mit den<br />
Bewohnern fre<strong>und</strong>lich <strong>und</strong> mit viel Geduld. Nach dem Essen wird ein Bewohner laut<br />
Anordnung vom Zahnarzt zum Zähneputzen aktiviert.<br />
Hygiene<br />
In der Einrichtung wurde vor Kurzem eine Hygienekommission eingerichtet <strong>und</strong> im<br />
Juni bereits eine Sitzung abgehalten. Die Einrichtung machte am Tag der Überprüfung<br />
einen sehr sauberen <strong>und</strong> ordentlichen Eindruck.<br />
II.2 Qualitätsentwicklung<br />
Zur Erweiterung der Aufenthaltsbereiche im 1. <strong>und</strong> 2. Obergeschoss ist ein Wintergarten<br />
über 2 Etagen geplant, der offen zum Wohnbereich übergeht.<br />
Die Heimleiterin Frau Klingner-Oerder beschafft jedes Jahr 5 Niedrigbetten. Damit<br />
wird die freiheitsentziehende Maßnahme „Bettgitter“ für die Bewohner überflüssig<br />
<strong>und</strong> dem Pflegepersonal wird die tägliche Pflege erleichtert.<br />
II.3 Qualitätsempfehlungen<br />
Es wird empfohlen, über die Hygienebegehungen in der Einrichtung ein Mängelprotokoll<br />
zu führen, Vorschläge zur Beseitigung festzulegen <strong>und</strong> die Behebung eventueller<br />
Mängel zu dokumentieren.<br />
Im Bewohnerbad des Wohnbereichs 4 sollte ein Desinfektionsplan ausgehängt<br />
werden.<br />
Im „reinen“ Bereich der Wäscherei, in dem aus technischen Gründen (Wasseranschlüsse)<br />
zwei kleinere Waschmaschinen betrieben werden, soll dringend ein Händedesinfektionsmittelspender<br />
angebracht werden, um zu gewährleisten, dass unmittelbar<br />
nach Kontakt mit Schmutzwäsche regelmäßig eine Händedesinfektion erfolgen<br />
kann.<br />
In der Wäscherei sollte der Hygiene/Desinfektionsplan – Wäscherei aus dem Hygienehandbuch<br />
aufgehängt werden.<br />
Trotz nur begrenzter Lagermöglichkeiten sollte es dringend vermieden werden,<br />
Rollatoren, Rollstühle etc. in Badezimmern oder unreinen Räumen abzustellen <strong>und</strong><br />
aufzubewahren.<br />
Stühle, Nachtkästchen oder Spiele, die verunreinigt sind, sollten schnellstmöglich<br />
gereinigt <strong>und</strong> gegebenenfalls desinfiziert <strong>und</strong> nicht in Bädern oder unreinen Räumen<br />
zwischengelagert werden.
III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)<br />
6<br />
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgr<strong>und</strong> derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach<br />
Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt.<br />
Hinweis:<br />
Die Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen<br />
Anspruch auf Verbindlichkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit. Die Art <strong>und</strong> Weise der Umsetzung der<br />
Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung, bzw. dem Träger überlassen.<br />
III.1 Qualitätsbereich: Wohnqualität<br />
III.1.1. Sachverhalt:<br />
a) Die Reinigungswägen im 1. Stock im beschützenden Wohnbereich 4 <strong>und</strong> im Wohnbereich<br />
2 waren während der Putzarbeiten der Reinigungskraft ordnungsgemäß mit<br />
beiden Bremsen arretiert. Da die Bremsen aber durch den häufigen Gebrauch ausgeschlagen<br />
waren, standen die Wägen nicht mehr fest <strong>und</strong> sicher <strong>und</strong> stellten somit<br />
ein Sturzrisiko für die Bewohner dar.<br />
b) Der Feuerlöscher im abgeschlossenen, beschützenden Wohnbereich 4 im 1. Stock<br />
wurde entfernt. Der Feuerlöscher im Treppenhaus ist nicht erreichbar, da die Türe –<br />
nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr – wegen der weglaufgefährdeten<br />
Bewohner auf Dauer abgeschlossen ist, bzw. das Türschloss entfernt wurde. Der<br />
nächste, erreichbare Feuerlöscher befindet sich erst im nächsten Brandabschnitt<br />
nach dem abgeschlossenen, ca. 1 m hohen Sicherheitsgitter.<br />
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
a) Die Bremsen an den Reinigungswägen im 1. Stock, Wohnbereich 4 <strong>und</strong> Wohnbereich<br />
2 sollten umgehend ausgewechselt werden.<br />
b) Aus sicherheitstechnischen Gründen ist ein Feuerlöscher pro Brandabschnitt erforderlich.<br />
Nach Rücksprache mit der Heimleiterin, Frau Klingner-Oerder kann der<br />
Feuerlöscher in der Teeküche des Wohnbereichs 4 installiert werden. Dort ist er mit<br />
einer gesicherten Schwingtüre vor dem unbefugten Zugriff der dementen Bewohner<br />
gesichert, kann aber vom Personal benutzt werden.
7<br />
III.2 Qualitätsbereich: Angemessener Umgang mit Medikamenten im Wohnbereich 4<br />
III.2.1. Sachverhalt:<br />
a) Der Kühlschrank zeigte eine Temperatur von nur 2 °C an, da er vollkommen vereist<br />
war <strong>und</strong> sich der Temperaturnehmer unmittelbar vor der Eisschicht befand.<br />
b) Bei dem Medikament „Dominal“ fehlte der Bewohnername.<br />
c) Die Tropfen „Novaminsulfon ratiopharm“ waren zwar schon angebrochen, aber der<br />
Verschluss war so defekt (Verschluss abgedreht), dass eine Entnahme kaum mehr<br />
möglich sein dürfte.<br />
d) Die Tropfen „Novaminsulfon 1 A Pharma“ haben ein Aufbrauchdatum von 6 Monaten<br />
<strong>und</strong> nicht wie beschriftet von nur 5 Monaten.<br />
III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
a) Der Kühlschrank ist umgehend zu enteisen.<br />
b) Auf eine ordnungsgemäße Beschriftung der einzelnen Medikamente sollte geachtet<br />
werden.<br />
c) Die Tropfen sollten entsorgt werden, da eine Entnahme nicht mehr möglich ist.<br />
d) Bei der nächsten Medikamentenbelehrung sollte nochmals die Berechnung der<br />
Aufbrauch- <strong>und</strong> Verfallsdaten, sowie die Beschriftung der Medikamente <strong>und</strong> Tropfen<br />
geschult werden.
III.3. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege <strong>und</strong> Dokumentation<br />
Begutachtung der Pflegequalität bei drei Bewohnern<br />
8<br />
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wurden drei Bewohner entsprechend der Schichtung<br />
der Pflegestufen in der Einrichtung nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Nach<br />
Bek<strong>und</strong>ung des Einverständnisses bzw. nach Rücksprache mit den Betreuern/gesetzlichen<br />
Vertretern erfolgte eine Inaugenscheinnahme des ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
<strong>und</strong> pflegerischen Zustandes. Zusätzlich wurden die Pflegedokumentationsunterlagen<br />
herangezogen <strong>und</strong> ergänzende Informationen bei den an der Versorgung<br />
beteiligten Mitarbeitern eingeholt.<br />
III.3.1. Sachverhalt:<br />
a) Der begutachtete Bewohner A, der gepflegt wirkt, sitzt in einem geräumigen Einzelzimmer<br />
mit Nasszelle, welches mit eigenen Gegenständen ausgestattet ist. Er ist für<br />
die Jahreszeit sehr warm angezogen, da es ihn nach eigenen Angaben recht leicht<br />
fröstelt. Er ist mit zwei Brillen <strong>und</strong> einer Lupe zum Lesen ausgestattet. Vor dem Bewohner<br />
liegt eine Zeitschrift, in dieser löst er das Kreuzworträtsel. Es wird ein papiergestütztes<br />
Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen<br />
Daten erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle<br />
wichtigen Daten. Es werden alle relevanten Daten im Rahmen des internen Qualitätsmanagement<br />
berücksichtigt.<br />
Sachverhalt der Mängel: nach Angaben der Pflegefachkraft kann der Bewohner die<br />
Trinkmengenliste nicht selbstständig führen, ihm wird die tägliche Trinkmenge lediglich<br />
ins Zimmer gestellt.<br />
b) Der begutachtete Bewohner B, der gepflegt wirkt, liegt in einem Einzelzimmer, das<br />
mit eigenen Gegenständen ausgestattet ist. Beim Besuch liegt der Bewohner in einem<br />
Pflegebett, ein Seitenteil des Bettgitters ist nach oben gestellt. Es wird ein papiergestütztes<br />
Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen<br />
Daten erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle<br />
wichtigen Daten. Es werden alle relevanten Expertenstandards des DNQP im Rahmen<br />
des internen Qualitätsmanagement berücksichtigt.<br />
Sachverhalt der Mängel:<br />
Auf den Salbentuben im Zimmer fehlt das Anbruchs- <strong>und</strong> Aufbrauchdatum.<br />
Zudem ist in der Pflegeplanung dokumentiert, den Bewohner alle zwei St<strong>und</strong>en zu<br />
lagern. Nach der Dokumentation auf dem Mobilisationsplan ist der Bewohner am<br />
05.07.2011, am 06.07.2011 <strong>und</strong> am 07.07.2011 jeweils einmal am Tag nur dreistündlich<br />
gelagert worden.<br />
c) Beim Besuch sitzt der Bewohner C im Aufenthaltsraum in einem Pflegerollstuhl. Auf<br />
Wunsch der Prüferin wird der Bewohner ins Pflegebett gebracht. Das geräumige<br />
Einzelzimmer ist mit persönlichen Gegenständen ausgestattet. Der Bewohner hat<br />
Kontrakturen. Nach Angaben der Pflegefachkraft ist die komplette Übernahme der<br />
gr<strong>und</strong>pflegerischen Tätigkeiten erforderlich. Ein Gespräch mit dem Bewohner ist nur<br />
bedingt möglich. Insgesamt wirkt der Bewohner gut gepflegt. Es wird ein papiergestütztes<br />
Dokumentationssystem vorgehalten, im Rahmen dessen alle wichtigen Daten<br />
erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Das überprüfte Stammblatt enthält alle wichtigen<br />
Daten. Es werden alle relevanten Expertenstandards des DNQP im Rahmen<br />
des internen Qualitätsmanagement berücksichtigt.
9<br />
Sachverhalt der Mängel:<br />
Auf dem Leistungsnachweisblatt für Behandlungspflege, Tropfen vorbereiten <strong>und</strong><br />
verabreichen fehlt das Handzeichen für den 1., 2. <strong>und</strong> 3. Juli. In der Pflegeplanung<br />
ist dokumentiert, den Bewohner alle drei St<strong>und</strong>en zu lagern. Auf dem Mobilisationsplan<br />
im Juni ist vermerkt, dass der Bewohner tagsüber nicht regelmäßig an vier Tagen,<br />
alle drei St<strong>und</strong>en gelagert wurde. Für die Prüferin ist es nicht nachvollziehbar,<br />
ob es hier um einen Eintragungsfehler handelt oder der Bewohner nicht gelagert<br />
wurde.<br />
III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.3.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
a) Es wird empfohlen die „Trinkmengenliste führen“ in der Pflegeplanung zu streichen.<br />
b) Es wird dringend empfohlen, die Salbentuben mit den Anbruchs- <strong>und</strong> Aufbrauchdatum<br />
zu beschriften.<br />
Es wird angeraten, den Bewohner gemäß der Pflegeplanung alle zwei St<strong>und</strong>en zu<br />
lagern.<br />
c) Ein lückenloses Abzeichnen des Leistungsnachweisblattes für Behandlungspflege,<br />
Tropfen „Vorbereiten <strong>und</strong> Verabreichen“ wird dringend empfohlen. Es wird angeraten<br />
gemäß Pflegeplanung, den Bewohner alle drei St<strong>und</strong>en zu lagern.<br />
Die Probleme <strong>und</strong> Defizite wurden im Tagesverlauf, wie auch im gesamten Abschlussgespräch<br />
besprochen, thematisiert <strong>und</strong> konkrete Verbesserungsvorschläge<br />
unterbreitet.<br />
III.4. Qualitätsbereich: Umgang mit Betäubungsmitteln<br />
III.4.1. Sachverhalt<br />
Der Bestand an Betäubungsmitteln stimmt mit der Dokumentation im Betäubungsmittelbuch<br />
exakt überein. Die verordnenden Ärzte haben jedoch bisher die Betäubungsmittelbestände<br />
nicht, wie in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung<br />
zwingend vorgesehen, monatlich kontrolliert <strong>und</strong> abgezeichnet.<br />
III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.4.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
Die verordnenden Ärzte sollten künftig die Betäubungsmittelbestände, wie in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung<br />
zwingend vorgesehen, monatlich kontrolliert<br />
<strong>und</strong> abgezeichnet.
IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist<br />
10<br />
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der<br />
Abstellung der Mängel, aufgr<strong>und</strong> derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG<br />
geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:<br />
Am Tag der Überprüfung wurde in den geprüften Qualitätsbereichen keine „erneuten Mängel“<br />
festgestellt.<br />
V. Festgestellte erhebliche Mängel<br />
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgr<strong>und</strong> derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13<br />
Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:<br />
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereich keine „erheblichen Mängel“<br />
festgestellt.<br />
Sabine Götz<br />
Regierungsamtfrau