Alten- und Pflegeheim Heilig–Geist–Stiftung, Nesselwang
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III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)<br />
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Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgr<strong>und</strong> derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach<br />
Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt.<br />
Hinweis:<br />
Die Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen<br />
Anspruch auf Verbindlichkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit. Die Art <strong>und</strong> Weise der Umsetzung der<br />
Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung, bzw. dem Träger überlassen.<br />
III.1 Qualitätsbereich: Wohnqualität<br />
III.1.1. Sachverhalt:<br />
a) Die Reinigungswägen im 1. Stock im beschützenden Wohnbereich 4 <strong>und</strong> im Wohnbereich<br />
2 waren während der Putzarbeiten der Reinigungskraft ordnungsgemäß mit<br />
beiden Bremsen arretiert. Da die Bremsen aber durch den häufigen Gebrauch ausgeschlagen<br />
waren, standen die Wägen nicht mehr fest <strong>und</strong> sicher <strong>und</strong> stellten somit<br />
ein Sturzrisiko für die Bewohner dar.<br />
b) Der Feuerlöscher im abgeschlossenen, beschützenden Wohnbereich 4 im 1. Stock<br />
wurde entfernt. Der Feuerlöscher im Treppenhaus ist nicht erreichbar, da die Türe –<br />
nach Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr – wegen der weglaufgefährdeten<br />
Bewohner auf Dauer abgeschlossen ist, bzw. das Türschloss entfernt wurde. Der<br />
nächste, erreichbare Feuerlöscher befindet sich erst im nächsten Brandabschnitt<br />
nach dem abgeschlossenen, ca. 1 m hohen Sicherheitsgitter.<br />
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
a) Die Bremsen an den Reinigungswägen im 1. Stock, Wohnbereich 4 <strong>und</strong> Wohnbereich<br />
2 sollten umgehend ausgewechselt werden.<br />
b) Aus sicherheitstechnischen Gründen ist ein Feuerlöscher pro Brandabschnitt erforderlich.<br />
Nach Rücksprache mit der Heimleiterin, Frau Klingner-Oerder kann der<br />
Feuerlöscher in der Teeküche des Wohnbereichs 4 installiert werden. Dort ist er mit<br />
einer gesicherten Schwingtüre vor dem unbefugten Zugriff der dementen Bewohner<br />
gesichert, kann aber vom Personal benutzt werden.