Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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www.handwerk-rww.de<br />
BRENNPUNKT<br />
<strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Elternzeit<br />
KHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> 56410 Montabaur<br />
PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />
3. Jhg. 4. Ausgabe<br />
13. Dezember 2005 3 3,-<br />
Zum<br />
Jahreswechsel<br />
Erholungsurlaub<br />
+ Kündigungsschutz<br />
während <strong>der</strong> Elternzeit<br />
Anrechnung<br />
Berufsschuluntericht<br />
Mustertexte
Seite 2 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Inhalt 4/2005<br />
� Zum Jahreswechsel<br />
� Elternzeit und<br />
3<br />
Erholungsurlaub 4-5<br />
� Anrechnung des<br />
Berufsschulunterichts 6<br />
� Steuern und Abgaben 7<br />
� Arbeits- und Sozialrecht 8<br />
� Empfang<br />
des Handwerks 10-11<br />
� Neuregelung<br />
Entgeltfortzahlung +<br />
Riester-Rente 13<br />
� Internet über WLAN 15<br />
� Aus den Innungen<br />
� Fahrt zur<br />
16<br />
Handwerksmesse 17<br />
� Handwerksmarketing +<br />
Rahmenvertrag<br />
Lexware 18<br />
� Reiseangebot<br />
Namibia 20-21<br />
� Verrechnung<br />
Lehrlingslohn 22<br />
� Online<br />
Ausschreibung 23<br />
� Mustertexte 29-31<br />
� Lehrlingstest 34<br />
� Mietrecht 36<br />
� Duale Oberschule 37<br />
� Vertrags- und Baurecht 38<br />
Erscheinungstermine 2006<br />
BRENNPUNKT<br />
Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:<br />
7./8. März 17. Februar<br />
6./7. Juni 17. Mai<br />
5./6. September 15. August<br />
5./6. Dezember 15. November<br />
Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />
www.handwerk-rww.de<br />
3. Jahresempfang <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid bei seiner Festansprache.<br />
Der Einladung zum diesjährigen Jahresempfang<br />
<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> in die Stadthalle<br />
Ransbach-Baumbach folgten<br />
fast 300 Gäste aus Handwerk, Wirtschaft,<br />
Politik, Kommunen und Schulen.<br />
Neben den Gedankenaustausch<br />
und interessanten Gesprächen zwischen<br />
den Gästen stand die Ehrung<br />
<strong>der</strong> Sieger und Prüfungsbesten <strong>der</strong><br />
Innungen im Mittelpunkt des Empfangs.<br />
Stolz konnte <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid<br />
vermelden, dass aus dem<br />
Bezirk ein erster und ein zweiter Bundessieger<br />
zur Ehrung anstehen.<br />
Im festlichen Rahmen eröffnete Dirk<br />
Schmidt, Kreishandwerksmeister<br />
<strong>Westerwald</strong>, die Veranstaltung, die<br />
zum dritten Mal stattfand. "Gott schütze<br />
das ehrbare Handwerk." Mit diesem<br />
traditionellen Handwerksgruß hieß<br />
Schmidt die Gäste, darunter die Landtagsabgeordneten<br />
Ulla Schmidt,<br />
Angela Schnei<strong>der</strong>-Forst und Harald<br />
Schweitzer, sowie zahlreiche Verbandsbürgermeister<br />
und Repräsentanten<br />
handwerksnaher Organisationen,<br />
Schulen und Verbände willkom-<br />
men. Ganz beson<strong>der</strong>s begrüßte er die<br />
erfolgreichen Prüflinge mit <strong>der</strong>en Eltern<br />
und Vertretern <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe.<br />
Der Westerwäl<strong>der</strong> Landrat Peter-Paul<br />
Weinert fasste die Grüße <strong>der</strong> anwesenden<br />
Kommunalpolitiker zusammen und<br />
wand sich beson<strong>der</strong>s an die Prüflinge:<br />
"Eine Gesellschaft kann nicht existieren<br />
ohne Eliten, sie sind wie die Lokomotive,<br />
die den Zug zieht." Weinert<br />
dankte allen Betrieben, die junge Menschen<br />
ausbilden und ihnen das Gefühl<br />
geben, gebraucht zu werden. Mit den<br />
neuesten Zahlen zur allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Lage ermunterte er die<br />
Gäste. So sei beispielsweise <strong>der</strong><br />
<strong>Westerwald</strong>kreis beim Konjunkturindex<br />
immerhin vom zehnten auf den<br />
dritten Platz im Bezirk Koblenz hochgestiegen.<br />
Positiver Ehrgeiz muss sein,<br />
wenn es weiter gehen soll, erklärte<br />
Weinert weiter. Die heutige Auszeichnung<br />
sei für die Jugendlichen ein gutes<br />
Fundament für den weiteren Weg.<br />
Fleiß, Anpacken, nach neuen Zielen<br />
schauen, bei den Besten sein zu wollen,<br />
dass müsse man anstreben.<br />
(Fortsetzung auf Seite 10)
Zum Jahreswechsel<br />
Das alte Jahr liegt nun bald hinter uns. Für viele selbstständige Handwerker war es erneut kein<br />
leichtes Jahr. Zwar hat sich <strong>der</strong> Abwärtstrend etwas abgeschwächt. Für eine Entwarnung ist es<br />
jedoch noch zu früh. Nach wie vor kämpfen viele Betriebe mit <strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation.<br />
Doch nicht nur Insolvenzen und Beschäftigtenabbau zeichnen das Bild des Handwerks. Viele<br />
Betriebe haben die letzten Jahre genutzt, um sich auf die verän<strong>der</strong>ten Marktbedingungen einzustellen.<br />
Sie ernten heute schon die Früchte. Im Bereich <strong>der</strong> Innungen und <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
gibt es auch im vierten Jahr nach <strong>der</strong> Fusion noch viele neue Ideen und unternehmerischen<br />
Elan. Darauf können Sie in Ihren Betrieben und wir in <strong>der</strong> Handwerksorganisation weiter aufbauen.<br />
Mut machen erste Ansätze <strong>der</strong> neuen Regierung. Der Koalitionsvertrag ist allenfalls eine Eröffnungsbilanz.<br />
In vielen Punkten ist er offen formuliert und wir werden auf die Einhaltung <strong>der</strong> Zusagen<br />
drängen müssen und dort Nachfor<strong>der</strong>ungen einfor<strong>der</strong>n, wo die Zusagen nicht genügen. Ob<br />
und in welchem Umfang die geplanten Maßnahmen jedoch umgesetzt werden und welche Wirkung<br />
sie zeigen, bleibt abzuwarten.<br />
Wie auch in <strong>der</strong> Vergangenheit haben wir Handwerker den notwendigen Optimismus, <strong>der</strong> uns trotz<br />
aller politischen und wirtschaftlichen Widrigkeiten zum verlässlichen Partner in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
macht. Daher gilt in diesem Jahr unser beson<strong>der</strong>er Dank allen, die sich entschlossen haben, Jugendliche<br />
auszubilden. Je<strong>der</strong> Ausbildungsplatz ist eine Investition in unsere Zukunft. Und wer investiert,<br />
ist optimistisch. In wenigen Jahren werden wir Lehrlinge und Facharbeiter suchen. Deshalb verbinden<br />
wir diese Grüße mit dem Appell, auch im kommenden Jahr bei den Ausbildungsanstrengungen<br />
nicht nachzulassen.<br />
Allen Innungsmitglie<strong>der</strong>n, <strong>der</strong>en Familien- und Betriebsangehörigen sowie unseren Geschäftsfreunden<br />
wünschen wir ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr<br />
2006.<br />
Kurt Krautscheid<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Kreishandwerksmeister<br />
Friedhelm Adorf<br />
Kreishandwerksmeister<br />
Daniela Kretschmann<br />
Raumausstatter-Innung RWW<br />
Hubert Quirmbach<br />
Bäcker-Innung WW<br />
Hiltrud Enkelmann<br />
Bekleidungs- u.<br />
Schuhmacher-Innung RWW<br />
Rainer Jung<br />
Kfz-Innung WW<br />
Dirk Hüttenbrauck<br />
Kälte- und Klimatechniker-<br />
Innung RLP<br />
Peter Kremer<br />
Schornsteinfeger-Innung MT<br />
Hans-Peter Vierschilling<br />
Maler- und<br />
Lackierer-Innung AK<br />
Eckard Kleppel<br />
Fleischer-Innung WW<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Mertgen<br />
Baugewerks-Innung RWW<br />
Friedrich Heidrich<br />
Tischler-Innung AK<br />
Hilde Mallm<br />
Friseur-Innung WW<br />
Kurt Hof<br />
Maler- und<br />
Lackierer-Innung WW<br />
Udo Runkel<br />
Geschäftsführer<br />
Burkhard Löcherbach<br />
Dachdecker-Innung AK<br />
Wilhelm Schumacher<br />
Bäcker-Innung AK<br />
Bernd Becker<br />
Maler- und<br />
Lackierer-Innung NR<br />
Rudolf Röser<br />
Kfz-Innung NR<br />
Uwe Heuser<br />
Sanitär Heizung<br />
Klima-Innung RWW<br />
Heidi Thelen-Krämer<br />
Friseur-Innung NR<br />
Hartmut Räß<br />
Metallhandwerker-<br />
Innung AK<br />
Friedhelm Adorf<br />
Kfz-Innung AK<br />
Kurt Krautscheid<br />
Dachdecker-Innung NR<br />
Hans-Lothar Müller<br />
Dachdecker-Innung WW<br />
Pia Hillen<br />
Fleischer-Innung NR<br />
Elke Müller<br />
Friseur-Innung AK<br />
Siegfried Schmidt<br />
Tischler-Innung WW<br />
Erwin Haubrich<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Dirk Schmidt<br />
Kreishandwerksmeister<br />
Franz-Josef Schmidt<br />
Elektrotechniker-Innung NR<br />
Christoph Hebgen<br />
Elektro-Innung WW<br />
Roland Giefer<br />
Töpfer- und Keramiker<br />
Innung RLP<br />
Norbert Dinter<br />
Tischler-Innung NR<br />
Wolfgang Held<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-WW<br />
Peter Müller<br />
Steinmetz-Innung WW<br />
Franz Beissel<br />
Uhrmacher-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Ahr-WW<br />
Hans-Jörg Wirths<br />
Fleischer-Innung AK<br />
Wolfgang Hild<br />
Elektro-Innung AK<br />
Horst Stöbbauer<br />
Bäcker-Innung NR<br />
Volker Höhn<br />
Zimmerer-Innung RWW<br />
Frank Jonas<br />
Informationstechniker-Innung<br />
RLP Nord
Seite 4 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Ab dem 01.01.2001 gilt das Gesetz<br />
zum Erziehungsgeld und Elternzeit<br />
BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz).<br />
Es hat grundlegende Neuerungen<br />
gegenüber <strong>der</strong> früheren Rechtslage<br />
gebracht. Nach <strong>der</strong> neuen Regelung<br />
haben Mutter bzw. Vater je Kind<br />
das Recht, 3 Jahre Elternzeit zu nehmen.<br />
Diese "Elternzeit" von insgesamt<br />
3 Jahren (36 Monaten) je Kind, kann<br />
in bis zu 2 Zeitabschnitten zwischen<br />
Mutter und Vater gestückelt werden<br />
und von <strong>der</strong> Geburt bis zum 3.<br />
Geburtstag des Kindes für gemeinsame<br />
o<strong>der</strong> getrennte Elternzeit<br />
genutzt werden.<br />
Das einmal gewählte Elternzeitmodell<br />
ist verbindlich. Der Mutterschutz nach<br />
<strong>der</strong> Geburt (8 Wochen, bei einer Frühgeburt<br />
12 Wochen) wird auf die<br />
Höchstgrenze von 36 Monaten angerechnet.<br />
Mit Zustimmung des Arbeitgebers<br />
können bis zu 12 <strong>der</strong> 36 Monate<br />
auch in die Zeit vom 3. bis 8.<br />
Geburtstag des Kindes gelegt werden.<br />
Wechselt <strong>der</strong> Elternzeitnehmer<br />
während <strong>der</strong> Elternzeit den Arbeitgeber,<br />
so kann <strong>der</strong> Rest <strong>der</strong> Elternzeit<br />
beim neuen Arbeitgeber geltend<br />
gemacht werden. Wie auch beim alten<br />
Arbeitgeber genießt er dort wie<strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutz.<br />
Elternzeit und Erholungsurlaub<br />
Soll die Elternzeit direkt nach <strong>der</strong><br />
Geburt o<strong>der</strong> dem Mutterschutzurlaub<br />
angetreten werden, muss dem<br />
Betrieb spätestens 6 Wochen vorher<br />
schriftlich Mitteilung gemacht werden.<br />
Wird er zu einem späteren Zeitpunkt<br />
begonnen, spätestens 8 Wochen vorher.<br />
Der Arbeitnehmer muss dabei<br />
exakt erklären, wann und wie lange er<br />
in den nächsten 2 Jahren Elternzeit in<br />
Anspruch nimmt.<br />
Während <strong>der</strong> Elternzeit darf je<strong>der</strong><br />
Elternteil bis zu 30 Stunden Teilzeitarbeit<br />
leisten. Beabsichtigt ein<br />
Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung<br />
zwischen 15 und 30 Stunden aufzunehmen,<br />
hat er beim Arbeitgeber<br />
einen entsprechenden Antrag zu stellen.<br />
In Betrieben bis zu 15 Beschäftigten<br />
(ohne Lehrlinge) besteht kein<br />
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, es<br />
sei denn, <strong>der</strong> Arbeitnehmer hat schon<br />
vor <strong>der</strong> Geburt des Kindes ein Teilzeitarbeitsverhältnis.<br />
In Betrieben ab 16 Beschäftigten<br />
(ohne Lehrlinge) haben Arbeitnehmer,<br />
die länger als 6 Monate im Betrieb<br />
sind, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.<br />
Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Betriebsgröße<br />
zählen Teilzeitkräfte als Vollarbeitskraft<br />
(nicht anteilig). Voraussetzung<br />
ist, dass dies 8 Wochen vorher<br />
dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt<br />
wird und keine dringenden betrieblichen<br />
Gründe entgegenstehen.<br />
Was versteht man<br />
unter betrieblichen Gründen?<br />
Betriebliche Gründe liegen insbeson<strong>der</strong>e<br />
dann vor, wenn die Verringerung<br />
<strong>der</strong> Arbeitszeit die Organisation,<br />
den Arbeitsablauf o<strong>der</strong><br />
die Sicherheit im Betrieb wesentlich<br />
beeinträchtigt o<strong>der</strong> unverhältnismäßige<br />
Kosten verursacht. Der<br />
Gesetzgeber kann hierzu wegen<br />
<strong>der</strong> Vielgestaltigkeit <strong>der</strong> in den einzelnen<br />
Betrieben denkbaren Sachverhalte<br />
nur einen Rahmen vorgeben.<br />
Zu den betrieblichen Gründen<br />
gehören aber eindeutig erhebliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Organisation,<br />
des Arbeitsablaufes so z.B.<br />
das Fehlen einer Ersatzkraft, <strong>der</strong><br />
Sicherheit im Betrieb o<strong>der</strong> auch<br />
unverhältnismäßig hohe Kosten.<br />
Der Elternzeitnehmer ist weiter berechtigt,<br />
zweimal eine Verringerung<br />
<strong>der</strong> Arbeitszeit zu beanspruchen. Ist<br />
<strong>der</strong> Arbeitgeber damit nicht einverstanden,<br />
muss er diesen Antrag innerhalb<br />
von 4 Wochen schriftlich ableh-<br />
nen. Dagegen kann <strong>der</strong> Elternzeitnehmer<br />
vor dem Arbeitsgericht klagen.<br />
Soll Teilzeitarbeit bei einem an<strong>der</strong>en<br />
Unternehmen erfolgen, bedarf dies<br />
<strong>der</strong> Zustimmung des bisherigen<br />
Arbeitgebers.<br />
Wird während <strong>der</strong> Elternzeit ein weiteres<br />
Kind geboren, kann von den<br />
Eltern die Elternzeit nicht mit dem Hinweis<br />
auf neue Mutterschutz- o<strong>der</strong><br />
Elternzeitansprüche vorzeitig beendet<br />
werden. Ein Teil des Anspruchs geht<br />
verloren. Allerdings kann die Elternzeit<br />
mit Einverständnis des Arbeitgebers<br />
verkürzt werden.<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
ab Juni 2001<br />
Am 16.06.2001 sind wichtige Neuerungen<br />
in Kraft getreten. Danach sind<br />
Zeiten, in denen eine Schwangere<br />
o<strong>der</strong> Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes<br />
o<strong>der</strong> während <strong>der</strong><br />
Mutterschutzfrist nicht arbeitete, als<br />
Beschäftigungszeit anzusehen. Diese<br />
Fehlzeiten sind also bei <strong>der</strong> Berechnung<br />
des Jahresurlaubs mit anzurechnen.<br />
Auch erhalten die schwangeren<br />
Mitarbeiterinnen einen<br />
Anspruch auf Urlaubsübertragung.<br />
Wurde vor <strong>der</strong> Geburt nicht <strong>der</strong><br />
gesamte Resturlaub genommen, so<br />
kann er auf das Jahr übertragen werden,<br />
in dem die Mutterschutzfrist<br />
endet. Ist dies nicht möglich, kann <strong>der</strong><br />
Resturlaub auch auf das folgende<br />
Urlaubsjahr übertragen werden. Eine<br />
Urlaubsabgeltung kommt nicht in<br />
Betracht. Der jährliche Erholungsurlaub<br />
kann aber für jeden vollen Kalen<strong>der</strong>monat,<br />
für den <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />
Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel<br />
gekürzt werden. Einzelheiten zum<br />
Urlaub sind § 17 BErzGG zu entnehmen.<br />
Einen Antrag auf Elternzeit finden<br />
Sie im hinteren Teil.<br />
Durch Nutzung <strong>der</strong> Elternzeit können<br />
vor allem kleinere Betriebe vor erhebliche<br />
personelle Probleme gestellt<br />
werden. Es bietet sich als möglicher<br />
Ausweg eine Teilzeitbeschäftigung<br />
von bis zu 30 Stunden pro Woche an.<br />
So kann in den Fällen, in denen we<strong>der</strong><br />
auf eine Ersatzkraft zurückgegriffen<br />
o<strong>der</strong> eine befristete Neueinstellung<br />
möglich ist, eine Lösung für den<br />
Betrieb gefunden werden.<br />
Als Ergänzung zum bestehenden<br />
Arbeitsvertrag sollten Sie mit <strong>der</strong><br />
Elternzeit eine Vereinbarung über die
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 5<br />
wöchentliche Arbeitszeit und <strong>der</strong>en<br />
Verteilung treffen. Falls möglich, kann<br />
auch schon eine Vereinbarung über<br />
den Umfang <strong>der</strong> Arbeitszeit nach<br />
Beendigung <strong>der</strong> Elternzeit getroffen<br />
werden. Wegen <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />
Wochenarbeitszeit auf max. 30 Stunden<br />
und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
höheren Entlohnung sowie Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Freigrenze, reduziert<br />
sich möglicherweise <strong>der</strong> Erziehungsgeldanspruch<br />
des Elternzeitnehmers<br />
o<strong>der</strong> er entfällt ganz.<br />
Kündigung und Kündigungsschutz<br />
während<br />
<strong>der</strong> Elternzeit<br />
Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
Eine Kündigung ist während <strong>der</strong><br />
Schwangerschaft und bis zum Ablauf<br />
von vier Monaten nach <strong>der</strong> Entbindung<br />
unzulässig, wenn dem Arbeitgeber<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kündigung<br />
die Schwangerschaft bekannt ist o<strong>der</strong><br />
er innerhalb von zwei Wochen nach<br />
Ausspruch <strong>der</strong> Kündigung von seiner<br />
Mitarbeiterin darüber informiert wird.<br />
Versäumt die Arbeitnehmerin die<br />
Zwei-Wochen-Frist unverschuldet,<br />
behält sie den Kündigungsschutz,<br />
wenn sie die Mitteilung <strong>der</strong> Schwangerschaft<br />
an den Arbeitgeber unverzüglich<br />
nachholt. Wer Elternzeit in<br />
Anspruch nimmt, ist nicht nur für die<br />
Zeit <strong>der</strong> Elternzeit (max. 3 Jahre), son<strong>der</strong>n<br />
bereits ab Antragstellung,<br />
höchstens jedoch 6 Wochen vor<br />
Beginn <strong>der</strong> Elternzeit, geschützt.<br />
Wichtig: Der Kündigungsschutz<br />
ist zwingend und das Kündigungsverbot<br />
absolut. Es ist deshalb<br />
auch eine außerordentliche<br />
Kündigung aus wichtigem Grund<br />
unzulässig. Wird trotzdem eine<br />
Kündigung egal aus welchem<br />
Grund ausgesprochen, ist diese<br />
unwirksam.<br />
Das Mutterschutzgesetz sieht zwar<br />
die Möglichkeit <strong>der</strong> Kündigung in<br />
beson<strong>der</strong>en Fällen und nach Genehmigung<br />
<strong>der</strong> zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
(nach Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlich)<br />
vor, dem Autor sind aber<br />
nur ganz wenige Fälle bekannt, in<br />
denen außergewöhnliche Umstände<br />
die Kündigung nach vorheriger<br />
Zustimmung ermöglichten. Vereinbarungen<br />
mit einer Arbeitnehmerin, die<br />
eine Umgehung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutzbestimmungen<br />
zum<br />
Inhalt haben, sind ungültig.<br />
Kündigung durch<br />
die Arbeitnehmerin<br />
In <strong>der</strong> Praxis ist häufig festzustellen,<br />
dass eine Arbeitnehmerin entgegen<br />
ihren vorherigen Aussagen nach <strong>der</strong><br />
Geburt des Kindes die Arbeit nicht<br />
wie<strong>der</strong> aufnehmen will. Beson<strong>der</strong>s<br />
häufig sind die Fälle, in denen von<br />
einem Vollzeit auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis<br />
gewechselt werden<br />
soll.<br />
Die Arbeitnehmerin kann während <strong>der</strong><br />
Schutzfrist unter Einhaltung einer Frist<br />
von drei Monaten zum Ende <strong>der</strong><br />
Elternzeit kündigen. Auch kann sie<br />
während <strong>der</strong> Schwangerschaft und<br />
acht Wochen bei Früh und Mehrlingsgeburten<br />
12 Wochen nach <strong>der</strong><br />
Entbindung das Arbeitsverhältnis zum<br />
Ende <strong>der</strong> Schutzfrist kündigen. Kündigungsfristen<br />
brauchen dabei nicht<br />
eingehalten zu werden. Unter Einhaltung<br />
einer Kündigungszeit von einem<br />
Monat kann die Arbeitnehmerin ferner<br />
das Arbeitsverhältnis zum Ende<br />
des Mutterschaftsurlaubs kündigen.<br />
An<strong>der</strong>e Kündigungsfristen sind in diesem<br />
Fall je nach tariflicher o<strong>der</strong> einzelarbeitsvertraglicher<br />
Vereinbarung<br />
möglich. Kündigt eine schwangere<br />
Mitarbeiterin o<strong>der</strong> tritt die Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses durch einen<br />
Aufhebungsvertrag ein, muss <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber sofort die Aufsichtsbehörde<br />
unterrichten.<br />
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
durch einen Aufhebungsvertrag<br />
im gemeinsamen Einvernehmen<br />
ist möglich. Auf die beson<strong>der</strong>en Informationspflichten<br />
des Arbeitgebers vor<br />
Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung ist hinzuweisen,<br />
Einzelheiten dazu finden<br />
Sie in <strong>der</strong> letzten Ausgabe von Brennpunkt<br />
Handwerk (3/2005).<br />
Was gilt bei:<br />
Befristeten Arbeitsverhältnissen<br />
Ein von Anfang an befristetes Arbeitsverhältnis<br />
endet grundsätzlich mit<br />
Zeitablauf, auch während <strong>der</strong> Elternzeit.<br />
Lehrlingen<br />
Die Elternzeit wird auf die Berufsbildungszeiten<br />
nicht angerechnet. Die<br />
Ausbildungszeit verlängert sich also<br />
grundsätzlich entsprechend. Es<br />
besteht jedoch die Möglichkeit, die<br />
Berufsbildung zu verkürzen, wenn<br />
auch ohne Verlängerung das Ausbildungsziel<br />
erreicht werden kann<br />
Sonstigen<br />
Anspruchsberechtigten<br />
Auch Personen, die Kin<strong>der</strong> in Vollzeitpflege<br />
(§ 33 SGB VIII) o<strong>der</strong> in<br />
Adoptionspflege (§ 1744 BGB) aufgenommen<br />
haben, haben Anspruch<br />
auf Elternzeit. Bei ihnen besteht <strong>der</strong><br />
dreijährige Anspruch auf Elternzeit<br />
nicht ab <strong>der</strong> Geburt des Kindes, son<strong>der</strong>n<br />
ab <strong>der</strong> Aufnahme bei <strong>der</strong> berechtigten<br />
Person, längstens jedoch bis<br />
zur Vollendung des achten Lebensjahres<br />
des Kindes.<br />
www.marketinghandwerk.de<br />
Haftungsausschluss: Die in diesem<br />
<strong>Magazin</strong> abgedruckten Artikel, Formulare<br />
und Empfehlungen sind mit<br />
Sorgfalt recherchiert. Sie erheben<br />
aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Die Verfallzeit von Gesetzen<br />
und Verordnungen wird immer kürzer.<br />
Sie werden deshalb verstehen,<br />
dass keine Haftung für die inhaltliche<br />
Richtigkeit übernommen werden<br />
kann. Sollten Sie bei <strong>der</strong> Anwendung<br />
Zweifel an <strong>der</strong> Gültigkeit haben o<strong>der</strong><br />
benötigen Sie Unterstützung bei <strong>der</strong><br />
Formulierung von Ergänzungen, wenden<br />
Sie sich bitte an die Geschäftsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.
Seite 6 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Impressum<br />
Impressum<br />
Anrechnung des Berufsschulunterichts<br />
auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />
Die Anrechnung von Berufsschulzeiten<br />
auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />
stellt sich für alle Beteiligten<br />
immer wie<strong>der</strong> problematisch dar.<br />
Anhand einiger Beispiele wollen wir<br />
Ihnen Hilfestellung geben.<br />
Die Freistellung für die Teilnahme am<br />
Berufsschulunterricht ist für alle Auszubildenden<br />
im §7 BBiG geregelt. Zu<br />
beachten ist, dass zwischen min<strong>der</strong>jährigen<br />
und volljährigen Auszubildenden<br />
zu unterscheiden ist.<br />
Die Anrechnung <strong>der</strong> Berufsschulzeiten<br />
auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />
ist für unter 18-jährige Auszubildende<br />
im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
in § 9 geregelt. Für erwachsene<br />
Auszubildende fehlt seit 1997<br />
(Än<strong>der</strong>ung des JArbSchG) eine gesetz-<br />
„Brennpunkt Handwerk“ - <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
erscheint mind. 4 x jährlich.<br />
Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />
<strong>Rhein</strong>straße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Telefon 02624/911- 0, Fax: 02624/911-195;<br />
Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.;<br />
Andreas Brobeck, Geschäftsführer<br />
Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />
KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths;<br />
Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare<br />
KHS Limburg – Weilburg: GF Stefan Lassmann,<br />
Ausgabe B: Auflage: 1.150 Exemplare<br />
KHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong>: HGF Erwin Haubrich,<br />
Ausgabe C: Auflage 2.450 Exemplare<br />
KHS Mainz-Bingen; RA Tobias Schuhmacher<br />
Ausgabe D: Auflage 1.300 Exemplare<br />
KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich<br />
Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare<br />
Den Mitgliedsbetrieben <strong>der</strong> Innungen wird das <strong>Magazin</strong><br />
kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind<br />
im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,— e<br />
/Stück zzgl. Versandkosten.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und<br />
Zeichnungen übernimmt <strong>der</strong> Herausgeber sowie die<br />
beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en keine Haftung; sie<br />
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o<strong>der</strong> Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber<br />
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sowie die beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />
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<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G., Bismarckstr. 7,<br />
57518 Betzdorf;<br />
Telefon 02741/9341- 0 Fax: 02741/934129<br />
liche Anrechnungsregelung. Daher gab<br />
vor allem die Regelung für über 18jährige<br />
immer wie<strong>der</strong> Anlass, zu allerlei<br />
unterschiedlichen Varianten <strong>der</strong><br />
Anrechnung. 2004 hatte über dieses<br />
Thema das Bundesarbeitsgericht zu<br />
urteilen:<br />
Auf Grund <strong>der</strong> gegebenen Gesetzeslage<br />
kamen die Arbeitsrichter zu dem<br />
Schluss, dass sowohl für über als auch<br />
für unter 18-jährige die Unterrichtszeit<br />
einschließlich <strong>der</strong> Pausen und <strong>der</strong> Wegstrecken<br />
zwischen Betrieb und Schule<br />
o<strong>der</strong> umgekehrt auf die wöchentliche<br />
Ausbildungszeit anzurechnen sind.<br />
Dabei gilt für unter 18-jährige weiterhin:<br />
Der Berufsschultag, <strong>der</strong> mindestens<br />
sechs Unterrichtseinheiten hat<br />
(also mindestens 6 x 45 Minuten), ist<br />
mit 8 Stunden auf die wöchentliche<br />
Ausbildungszeit anzurechnen. Für unter<br />
18-jährige wird <strong>der</strong> zweite Berufsschultag<br />
und für über 18-jährige werden<br />
beide Berufsschultage mit <strong>der</strong><br />
tatsächlich in <strong>der</strong> Schule verbrachten<br />
Zeit einschließlich <strong>der</strong> Pausen angerechnet.<br />
Kommt <strong>der</strong> Auszubildende<br />
direkt von <strong>der</strong> Berufsschule zum Ausbildungsplatz<br />
o<strong>der</strong> geht <strong>der</strong> Auszubildende<br />
direkt vom Betrieb in die Schule,<br />
zählen diese Wegstrecken ebenfalls<br />
mit zur wöchentlichen Ausbildungszeit.<br />
Nicht zur Ausbildungszeit zählen<br />
Wegstrecken zwischen zu Hause und<br />
Schule o<strong>der</strong> Betrieb und zu Hause.<br />
Allgemein gilt für die Berechnung <strong>der</strong><br />
Berufsschulzeiten auf die wöchentliche<br />
Ausbildungszeit für:<br />
-> Unter 18-jährige über 18-jährige
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 7<br />
Wollen Sie am Jahreswechsel<br />
Geld verlieren?<br />
Auch an diesem Jahreswechsel werden<br />
am 31.12.2005 wie<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen<br />
in Milliardenhöhe verjähren. Das<br />
muss nicht sein. Deshalb: Rechtzeitig<br />
zum Jahresende alle Außenstände auf<br />
mögliche Verjährung überprüfen. Säumige<br />
Schuldner profitieren häufig<br />
davon, dass Gläubiger ihre Ansprüche<br />
nicht geltend machen, so dass<br />
diese schließlich verjähren. Denn: Nach<br />
Ablauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist kann sich<br />
<strong>der</strong> Schuldner auf die Verjährung berufen<br />
und die Zahlung verweigern. Eine<br />
gerichtliche Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs<br />
ist dem Gläubiger<br />
dann nicht mehr möglich, obwohl sein<br />
Anspruch durch die Verjährung nicht<br />
erlischt. Der Schuldner kann den Anspruch<br />
aber nur noch freiwillig erfüllen,<br />
was er in <strong>der</strong> Regel nicht mehr tut.<br />
Bitte beachten: Alle For<strong>der</strong>ungen die<br />
aus dem Jahre 2002 stammen, verjähren<br />
mit Ablauf des 31.12.05. Entgegen<br />
<strong>der</strong> landläufigen Meinung<br />
kann <strong>der</strong> Ablauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist<br />
we<strong>der</strong> durch einfache Mahnungen<br />
noch durch Mahnungen per Einschreiben<br />
gehemmt werden. Hierzu<br />
bedarf es <strong>der</strong> Erhebung einer entsprechenden<br />
Klage o<strong>der</strong> des Antrages<br />
auf Erlass eines Mahnbescheides.<br />
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des<br />
Jahres, in dem <strong>der</strong> Anspruch entstanden<br />
ist. Die Verjährung einer For<strong>der</strong>ung<br />
tritt nicht ein, wenn sie unterbrochen<br />
ist. Wer die Verjährung wirkungsvoll<br />
unterbrechen will, ist am<br />
besten mit dem Antrag und <strong>der</strong> Zustellung<br />
eines gerichtlichen Mahnbescheides<br />
beraten. Bitte denken Sie<br />
aber an die Feiertage und eventuell<br />
längere Postlaufzeiten während <strong>der</strong><br />
Feiertage und dem Jahreswechsel. Soll<br />
ein Mahnbescheid Rechtskraft erwirken,<br />
muss er spätestens am<br />
31.12.2005 beim Mahngericht eingegangen<br />
sein. Auch die Einreichung<br />
einer Klage unterbricht den Lauf <strong>der</strong><br />
Verjährung. Bitte beachten Sie, dass<br />
eine Mahnung von Ihnen die Verjährung<br />
nicht unterbricht.<br />
Erbschaftssteuer<br />
Wenn ein Unternehmer innerhalb von<br />
fünf Jahren seinen geerbten Betrieb<br />
aufgibt, fällt die Steuerbefreiung nach<br />
dem Erbschaftssteuergesetz in jedem<br />
Fall weg. Der Bundesfinanzhof hat dies<br />
in einem Fall entschieden, in dem ein<br />
Min<strong>der</strong>heitsgesellschafter die Betriebs-<br />
Steuern, Abgaben und Finanzen<br />
aufgabe nicht verhin<strong>der</strong>n konnte und<br />
dazu sogar noch Geld zuführen musste<br />
(BFH, II R 39/03).<br />
Lohnsteuer: Haftung des<br />
Gesellschaftergeschäftsführers<br />
Die Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers<br />
einer GmbH wegen<br />
nicht abgeführter Lohnsteuer greift<br />
unabhängig von <strong>der</strong> Höhe seiner Beteilung,<br />
auch wenn diese unter 50% liegt<br />
und auch dann, wenn die Löhne aus<br />
den eigenen privaten Mitteln des<br />
Geschäftsführers unmittelbar an die<br />
Arbeitnehmer bezahlt werden.<br />
Gutscheine ohne Verfallsdatum<br />
Geschäfte, die Geschenkgutscheine,<br />
die zuvor bereits bezahlt wurden, nur<br />
bis zu einem bestimmten Datum einlösen,<br />
handeln nicht rechtens. So<br />
urteilte das Landgericht (LG) München<br />
unter dem Aktenzeichen 70 2109/95.<br />
Egal, welche Frist o<strong>der</strong> Gültigkeit auf<br />
die Scheine gedruckt ist, es gibt kein<br />
Verfallsdatum. Kunden, die einen<br />
Geschenkgutschein besitzen, können<br />
diesen somit theoretisch auch noch<br />
nach Jahren einlösen.<br />
Beiträge zur<br />
Berufsgenossenschaft absetzbar<br />
Unternehmer können ihren Beitrag zur<br />
Berufsgenossenschaft von <strong>der</strong> Steuer<br />
abziehen. Das betrifft die Beiträge<br />
für die Mitarbeiter ebenso wie für die<br />
Unternehmer. Dies gilt auch, wenn sich<br />
<strong>der</strong> Unternehmer mit einer höheren<br />
Versicherungssumme als <strong>der</strong> Mindestversicherungssumme<br />
abgesichert<br />
hat. In allen Fällen handelt es sich um<br />
Betriebsausgaben. Die Beiträge für im<br />
Unternehmen tätige Ehepartner können<br />
ebenfalls abgezogen werden, sind<br />
aber als Son<strong>der</strong>ausgaben zu deklarieren.<br />
Sprechen Sie hierzu mit Ihrem<br />
Steuerberater.<br />
Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit<br />
– Zahlungsstockung<br />
Der Bundesgerichtshof hat entschieden,<br />
wann ein Unternehmen zahlungsunfähig<br />
ist und Insolvenz anmelden<br />
muss und wann nur eine - vorübergehende<br />
- Zahlungsstockung vorliegt,<br />
die noch keinen Insolvenzgrund<br />
darstellt. Eine bloße Zahlungsstockung<br />
ist anzunehmen, wenn <strong>der</strong> Zeitraum<br />
nicht überschritten wird, den eine<br />
kreditwürdige Person benötigt, um sich<br />
die benötigten Mittel zu leihen. Dafür<br />
erscheinen drei Wochen erfor<strong>der</strong>lich,<br />
aber auch ausreichend. Beträgt eine<br />
innerhalb von drei Wochen nicht zu<br />
beseitigende Liquiditätslücke des<br />
Schuldners weniger als 10 Prozent seiner<br />
fälligen Gesamtverbindlichkeiten,<br />
ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit<br />
auszugehen, es sei denn, es ist bereits<br />
absehbar, dass die Lücke demnächst<br />
mehr als 10 Prozent erreichen wird.<br />
Beträgt die Liquiditätslücke des<br />
Schuldners 10 Prozent o<strong>der</strong> mehr, ist<br />
regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit<br />
auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise<br />
mit an Sicherheit grenzen<strong>der</strong><br />
Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist,<br />
dass die Liquiditätslücke demnächst<br />
vollständig o<strong>der</strong> fast vollständig beseitigt<br />
werden wird und den Gläubigern<br />
ein Zuwarten nach den beson<strong>der</strong>en<br />
Umständen des Einzelfalls zuzumuten<br />
ist. (BGH, 24.5.2005, IX ZR 123/04)<br />
Leasing von Berufskleidung<br />
...kann sich lohnen. Beim Kauf von<br />
Berufskleidung sind lediglich die reinen<br />
Kaufkosten als betriebliche Ausgaben<br />
steuerlich absetzbar. Beim Leasing<br />
fließen Folgekosten wie Pflege,<br />
Reparaturen und Lieferung komplett<br />
in fest kalkulierbare, monatliche Raten<br />
ein. Somit ist <strong>der</strong> gesamte Aufwand,<br />
den Sie als Arbeitgeber für Berufskleidung<br />
tragen, erfasst und steuermin<strong>der</strong>nd<br />
absetzbar.<br />
Verzugszinssätze, Stand 1.12.05<br />
Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />
Fassung 2000:<br />
• alle Verbrauchergruppen 5% über<br />
Spitzenrefinanzierungsfacilität<br />
ab Datum SRF Satz Verzugszinsen<br />
06.06.03 3,0 % 8,0 %<br />
Zinsberechnung nach §16 Nr.5 VOB/B<br />
Fassung 2002, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />
• (Privat-) Verbraucher 5% über Basiszins<br />
• Unternehmen 8% über Basiszins<br />
ab Datum Basissatz Verzugszinsen<br />
01.07.05 1,17% 6,17% Verbr.<br />
9,17% Untern.<br />
Der Basiszinssatz kann sich am 1.1.<br />
und 1.7. eines Jahres än<strong>der</strong>n!<br />
Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann<br />
gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch<br />
ein höherer Verzugszins berechnet werden.<br />
Link auf den Zinsrechner:<br />
www.basiszinssatz.info<br />
www.marketinghandwerk.de
Seite 8 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Kein Anspruch auf finanziellen<br />
Ausgleich für Urlaub<br />
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch<br />
auf finanzielle Abgeltung seines nicht<br />
genommenen Urlaubs des Vorjahres,<br />
den er wegen einer Erkrankung nicht<br />
antreten konnte. (§ 7 BUrlaG). Zudem<br />
kann ein Ausgleichsanspruch nicht auf<br />
Zahlung eines Geldbetrages gerichtet<br />
werden, son<strong>der</strong>n nur mit einer Befreiung<br />
von <strong>der</strong> Arbeitspflicht erfüllt werden.<br />
(AG FFM, 13.07.2004 - 5 Ca<br />
3046/04)<br />
Rauer Ton ist noch kein Mobbing<br />
Nicht jede scharf formulierte Kritik des<br />
Chefs ist gleich Mobbing. Allein<br />
geschmacklose Äußerungen und Kritik<br />
an <strong>der</strong> Arbeit rechtfertigen noch keinen<br />
Mobbing-Vorwurf. Erfor<strong>der</strong>lich für<br />
den Sachverhalt des Mobbings sei<br />
eine „...fortgesetzte, aufeinan<strong>der</strong> aufbauende<br />
und ineinan<strong>der</strong> übergreifende,<br />
<strong>der</strong> Anfeindung, Schikane o<strong>der</strong><br />
Diskriminierung dienende Verhaltensweise,<br />
die in ihrer Gesamtheit das allgemeine<br />
Persönlichkeitsrecht, die Ehre<br />
o<strong>der</strong> die Gesundheit des Betroffenen<br />
verletzen.“ (LAG München, Urteil vom<br />
07.09.05, Az.: 15 O 25369/04)<br />
Befristeter Arbeitsvertrag<br />
Wird ein Arbeitnehmer in einem Betrieb<br />
befristet eingestellt, so hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
nicht schon bei Beginn des<br />
Beschäftigungsverhältnisses die<br />
Pflicht, ihn vorsorglich darauf hinzuweisen,<br />
dass er die Arbeitsagentur<br />
rechtzeitig über das Ende seiner Tätigkeit<br />
zu informieren hat. (LAG Düsseldorf,<br />
4 Sa 1919/04)<br />
Chef haftet nicht für fehlenden<br />
Arbeitsagenturhinweis<br />
Melden sich Arbeitnehmer verspätet<br />
arbeitslos, können sie dafür nicht ihren<br />
Arbeitgeber verantwortlich machen.<br />
Auch wenn Firmen ihre Mitarbeiter<br />
nicht über die Meldepflicht bei den<br />
Arbeitsagenturen informieren, müssen<br />
sie dennoch keinen Schadensersatz<br />
zahlen, stellte jüngst das Bundesar-<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
beitsgericht in Erfurt fest. Die im<br />
Gesetz festgeschriebene Informationspflicht<br />
diene nicht dem Schutz des<br />
Vermögens des Arbeitnehmers. Sie<br />
bezweckt viel mehr eine bessere<br />
Zusammenarbeit von Arbeitgebern,<br />
Arbeitnehmern und Arbeitsagenturen.<br />
(BAG, 29.09.05, Az.: 8 AZR 571/04)<br />
Bitte beachten: Ungeachtet dieses<br />
Urteils sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch<br />
verpflichtet, Ihren Mitarbeiter<br />
über die Meldepflicht beim<br />
Arbeitsamt aufzuklären. Daher sollte<br />
in keiner Kündigung <strong>der</strong> Hinweis<br />
auf die umgehende Meldepflicht<br />
fehlen. Im Einzelfall kann auch wie<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>s entschieden werden.<br />
Achtung:<br />
Bei unberechtigter Kündigung<br />
ist <strong>der</strong> Lohn nachzuzahlen<br />
Spricht ein Arbeitgeber eine unberechtigte<br />
Kündigung aus, dann muss<br />
er dem Betroffenen grundsätzlich den<br />
vollen Lohn nachzahlen. Das gilt insbeson<strong>der</strong>e,<br />
wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber dem<br />
Mitarbeiter verboten hat, weiter für ihn<br />
tätig zu sein. Der Mitarbeiter hat dann<br />
das Recht, zu Hause zu bleiben und<br />
dennoch den vollen Lohn einzufor<strong>der</strong>n.<br />
(LAG RLP, 04.05.05, Az.: 9 Sa 1026/04<br />
Falsche Anschrift<br />
schützt nicht vor Kündigung<br />
Arbeitnehmer können sich nicht auf<br />
die verspätete Postzustellung einer<br />
Kündigung berufen, wenn sie die Verzögerung<br />
selber zu verantworten<br />
haben. Arbeitnehmer müssen sich so<br />
behandeln lassen, als habe <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
die entsprechenden Fristen<br />
gewahrt. Nach einem Urteil des BAG<br />
gelte dies zumindest dann, wenn <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber alles Erfor<strong>der</strong>liche und ihm<br />
Zumutbare getan habe, damit eine<br />
Kündigung den Adressaten erreichen<br />
konnte. Im Streitfall war dem Arbeitgeber<br />
während <strong>der</strong> gesamten Dauer<br />
des Arbeitsverhältnisses die richtige<br />
Anschrift des gekündigten Mitarbeiters<br />
nicht bekannt. Der Arbeitnehmer<br />
hatte dem Unternehmen wie<strong>der</strong>holt<br />
die Adresse einer Wohnung gegeben,<br />
aus <strong>der</strong> er schon vor Beginn des<br />
Arbeitsverhältnisses ausgezogen war.<br />
Das Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen<br />
einer „treuwidrigen<br />
Zugangsvereitelung” als erfüllt an. Die<br />
Kündigung sei fristgemäß erfolgt.<br />
(BAG, 22.09.05, Az.: 2 AZR 366/04)<br />
Kundenabwerbung<br />
Ein Beschäftigter, <strong>der</strong> vor dem Ausscheiden<br />
aus einem Arbeitsverhältnis<br />
unter Verwendung des Adressenmaterials<br />
seines Arbeitgebers ein Verabschiedungsschreiben<br />
an die bislang<br />
von ihm betreuten und ihm dabei<br />
durch ein Vertrauensverhältnis verbundenen<br />
Kunden richtet, handelt<br />
wettbewerbswidrig, wenn er direkt<br />
o<strong>der</strong> indirekt (hier u.a. durch Angabe<br />
seiner privaten Adresse und Telefonnummer)<br />
auf seine zukünftige Tätigkeit<br />
als Wettbewerber o<strong>der</strong> für einen<br />
Wettbewerber hinweist. (BAG, Az.: I<br />
ZR 303/I)<br />
Qualm erlaubt<br />
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer<br />
keinen Anspruch darauf, dass an seinem<br />
Arbeitsplatz auch außerhalb seiner<br />
Arbeitszeit nicht geraucht wird.<br />
(LAG Berlin, 6 Sa 2585/04)<br />
Kündigungsschutz<br />
- Eltern gehen vor<br />
Mitarbeiter mit Kin<strong>der</strong>n sind bei Kündigungen<br />
beson<strong>der</strong>s schutzbedürftig.<br />
Nach <strong>der</strong>zeitiger Meinung bestehe für<br />
Eltern regelmäßig eine beson<strong>der</strong>e<br />
soziale Schutzbedürftigkeit, hinter die<br />
an<strong>der</strong>e soziale Aspekte, wie etwa das<br />
Lebensalter des Arbeitnehmers o<strong>der</strong><br />
die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit,<br />
zurücktreten müssten. Das<br />
Gericht gab mit seinem Urteil <strong>der</strong> Kündigungsschutzklage<br />
einer Mutter statt<br />
und hielt dem Arbeitgeber vor, seine<br />
Sozialauswahl falsch gewichtet zu<br />
haben. So nahmen die Richter insbeson<strong>der</strong>e<br />
daran Anstoß, dass ein Kind<br />
etwa genau so bewertet wurde wie<br />
zwei Jahre Betriebszugehörigkeit. Das<br />
Gericht räumte zwar ein, dass das<br />
BAG in <strong>der</strong> Vergangenheit ein solches<br />
Punktesystem gebilligt habe. In <strong>der</strong><br />
heutigen Zeit sei es jedoch mit Blick<br />
auf die „katastrophalen Geburtenraten”<br />
nicht mehr zu verantworten. (AG<br />
Lgh, 08.02.05, Az.: 8 Ca 2824/04)<br />
Man sieht: auch Entscheidungen<br />
eines BAG haben nur eine<br />
beschränkte „Haltbarkeit“. Schon<br />
morgen kann <strong>der</strong> gleiche Fall ganz<br />
an<strong>der</strong>s abgeurteilt werden.
Seite 10 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Frank San<strong>der</strong>, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> KSK <strong>Westerwald</strong>, dankte für die<br />
Einladung <strong>der</strong> Sparkassen, auch im<br />
Namen <strong>der</strong> KSK Altenkirchen und <strong>der</strong><br />
SK Neuwied: " Unsere Anwesenheit<br />
zeigt die enge Verbundenheit zum<br />
Handwerk. Die Sparkassen kennen die<br />
Ziele und Wünsche. Diese Nähe<br />
erlaubt es uns, nicht nur nach Aktenlage<br />
zu entscheiden, wenn es um Investitionen<br />
o<strong>der</strong> Ausbildungsplätze geht."<br />
San<strong>der</strong> überreichte Hauptgeschäftsführer<br />
Erwin Haubrich aus Anlass seines<br />
25-jährigen Dienstjubiläums ein<br />
Präsent: "Sie haben sich um das<br />
Handwerk sehr verdient gemacht“,<br />
stellte San<strong>der</strong> unter dem Beifall <strong>der</strong><br />
Gäste fest.<br />
Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister<br />
Kurt Krautscheid, Neustadt/Wied,<br />
zeigte sich erfreut über die gute Resonanz<br />
des nunmehr dritten Jahresempfangs.<br />
„Vielleicht können wir bald<br />
schon von einer traditionellen Veranstaltung<br />
sprechen“, freute sich Krautscheid.<br />
Er lobte die jungen Handwerkskollegen<br />
und –kolleginnen und<br />
ermunterte sie, sich nach den Tugenden<br />
des Handwerks wie Zuverlässigkeit,<br />
Fleiß, Pünktlichkeit und Pioniergeist<br />
zu richten. Zugleich for<strong>der</strong>te er<br />
sie auf, sich weiterzubilden und sich<br />
nicht auf den Staat zu verlassen, denn<br />
gut ausgebildete Fachkräfte seien das<br />
A und O <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
Krautscheid ging in seiner Ansprache<br />
auch auf die aktuelle Lage ein. Das<br />
Handwerk sei einem ständigen Wandel<br />
unterzogen. Die „Geiz-ist-geil“ –<br />
Manie hätte sich in vielen Köpfen verankert<br />
und schlage immer seltsamere<br />
Blüten. Das auch in diesem Jahr erneut<br />
gesunkene Realeinkommen <strong>der</strong> Verbraucher<br />
habe nicht nur den privaten<br />
Konsum geschwächt, son<strong>der</strong>n auch<br />
den Preisdruck weiter verschärft. Ich-<br />
AG’ler und Wettbewerber aus den osteuropäischen<br />
Län<strong>der</strong>n machten den<br />
seriösen Handwerkern das Leben noch<br />
schwerer. Dabei solle je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufträge<br />
vergibt daran denken, dass nur<br />
die Betriebe „vor Ort“ Arbeits- und<br />
Ausbildungsstellen bereitstellen.<br />
Erfreut zeigte sich Krautscheid über<br />
die Zahl <strong>der</strong> Lehrstellen in diesem Jahr.<br />
Trotz schwierigster wirtschaftlicher<br />
Rahmenbedingungen sei es gelungen,<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Lehrlinge im Bezirk <strong>der</strong><br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
auf dem Niveau des Vorjahres zu<br />
halten. Ausdrücklich dankte er den<br />
Betrieben für ihr Engagement und die<br />
Bereitschaft einzelner, auch über den<br />
eigenen Bedarf hinaus auszubilden.<br />
Diese hohe Ausbildungsbereitschaft<br />
müsse, so Krautscheid, auch in den<br />
kommenden Jahren wegen hoher<br />
Schulentlassjahrgänge noch beibehalten<br />
werden.<br />
Allen Gästen gab Krautscheid mit auf<br />
den Weg, sich aktiv in die Politik einzubinden.<br />
Je<strong>der</strong> könne dadurch seinen<br />
Unmut an richtiger Stelle äußern<br />
und mithelfen, das die Politik die notwendigen<br />
Än<strong>der</strong>ungen einleite.<br />
Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich<br />
mo<strong>der</strong>ierte die anschließenden Ehrung<br />
<strong>der</strong> vielen Prüflinge. Dabei war die<br />
schon große Bühne <strong>der</strong> Stadthalle fast<br />
zu klein. Haubrich stellte die Leistungen<br />
<strong>der</strong> Prüflinge in den einzelnen<br />
Wettbewerben auf Kammer-, Landesund<br />
Bundesebene vor. So stiegen die<br />
Sieger auf Kammerebene in den Landeswettbewerb<br />
und schließlich in den<br />
Bundeswettbewerb auf. Die Bilanz <strong>der</strong><br />
Jugendlichen aus dem gesamten<br />
Bezirk <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> könne sich sehen<br />
lassen. Unter den Ausgezeichneten<br />
befindet sich mit dem Sattler Nicolei<br />
Paravicini (Obersteinebach), Aus-bildungsbetrieb<br />
Christoph Rieser (Obersteinebach)<br />
ein erster und mit Feinwerkmechaniker<br />
Viktor Penner (Giershofen),<br />
Ausbildungsbetrieb Egon Reuth<br />
(Großmaischeid) ein zweiter Bundes-<br />
sieger. Aber auch die Leistung <strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Prüflinge war hervorragend.<br />
Auffallend, dass in einigen <strong>der</strong> „sogenannten“<br />
Männerberufe die jungen<br />
Frauen ihre männlichen Kollegen<br />
schlecht aussehen ließen. Als Dank<br />
und Anerkennung für ihre herausragende<br />
Leistung erhielten die geehrten<br />
Prüflinge ein Geld- und ein Buchgeschenk<br />
von Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />
Die komplette Siegerund<br />
Ehrenliste ist auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden<br />
Seite abgedruckt.<br />
Friedhelm Adorf, Kreishandwerksmeister<br />
Altenkirchen, war es vorbehalten<br />
das Schlusswort zu sprechen. Die Ausbildung<br />
bezeichnete er als Grundstock<br />
für das wahre berufliche Leben und<br />
stellte fest, dass „die Ansprüche an<br />
jeden, vom Chef bis zum jüngsten Mitarbeiter,<br />
heute ungleich höher sind als<br />
sie es einmal waren“. Er riet den Gesellen<br />
und Gesellinnen, es nicht bei <strong>der</strong><br />
guten Grundausbildung zu belassen.<br />
„Die Zukunft liegt vor euren Füssen.<br />
Denkt daran, auch heute noch hat<br />
Handwerk goldenen Boden, wenn ihr<br />
selbstbewusst zum gelernten Beruf<br />
steht und euch ständig weiterbildet“,<br />
zog Adorf sein Resümee. Ganz beson<strong>der</strong>s<br />
dankte Adorf <strong>der</strong> Gruppe „Vocal<br />
Heroes“, die nun schon zum zweiten<br />
Mal einem Jahresempfang den musikalischen<br />
Rahmen gegeben hatte<br />
sowie Horst Schuster, Mitarbeiter <strong>der</strong><br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>, für die Mo<strong>der</strong>ation.<br />
Zum Abschluss lud Adorf für<br />
den Jahresempfang im November<br />
2006 wie<strong>der</strong> in den Kreis Altenkirchen<br />
ein.<br />
Gestärkt durch einen leckeren Imbiß,<br />
setzten sich interessante Gespräche<br />
und ein intensiver Gedankenaustausch<br />
bis in den frühen Abend fort.
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 11<br />
Deutsche Meister 2005<br />
zugleich Landessieger RLP,<br />
Kammersieger HwK Koblenz<br />
und innungsbester Prüfling<br />
Raumausstatter-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
1. Bundessieger<br />
Sattler Nicolai Paravincini,<br />
Obersteinebach<br />
(Christoph Rieser, Obersteinebach)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
2. Bundessieger<br />
Feinwerkmechaniker<br />
Viktor Penner, Giershofen<br />
(Egon Reuth GmbH, Großmaischeid)<br />
Landessieger RLP 2005<br />
zugleich Kammersieger HwK Koblenz<br />
und innungsbester Prüfling<br />
Bäcker-Innung Altenkirchen<br />
Bäckereifachverkäuferin<br />
Olga Richert, Etzbach<br />
(Dirk Müllers Backstube, Wissen)<br />
Informationstechniker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Nord<br />
Informationselektroniker<br />
Fachrichtung Bürosystemtechnik<br />
Christian Freund, Melzbach<br />
(Grigull Bürowelt, Neuwied)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
Altenkirchen<br />
Metallbauer Sebastian Cappi,<br />
Weitefeld (Stahlverarbeitung<br />
Weitefeld GmbH, Weitefeld)<br />
Steinmetz-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Steinmetz Matthias Bell, Eitelborn<br />
(Thomas Gerling, Höhr-Grenzhausen)<br />
Zimmerer-Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Zimmerer Jan Paul Fandler, Caan<br />
(Bernd Engel, Maxsain)<br />
Landessieger RLP 2005<br />
zugleich Kammersieger HwK Koblenz<br />
Informationstechniker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Nord<br />
Informationselektroniker Fachrichtung:<br />
Geräte- und Systemtechnik Ingo Petri,<br />
Burbach-Lippe (Achim Opfer, Hof)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
Altenkirchen<br />
Metallbauer Fachrichtung:<br />
Konstruktionstechnik Heiko Klein, Erblingen<br />
(Strahltec Wirths GmbH, Hamm)<br />
Metallhandwerker-Innnung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
Mechatroniker Benjamin Antwerber,<br />
Flammersfeld (Heinen GmbH, Neustadt)<br />
Kammersieger 2005<br />
HwK Koblenz<br />
zugleich innungsbester Prüfling<br />
Fleischer-Innung Neuwied<br />
Fleischereifachverkäuferin Katharina<br />
Kaul, Anhausen (Pia Hillen, Neuwied)<br />
Kammersieger 2005<br />
HwK Koblenz<br />
Elektro-Innung Altenkirchen<br />
Elektroinstallateur<br />
Patrick Seeger, Stürzelbach<br />
(Elektro Conze GmbH, Wissen)<br />
Kraftfahrzeug-Innung Neuwied<br />
Automobilkaufmann<br />
Sven Mürtz, Neuwied<br />
(Autohaus Mürtz GmbH, Neuwied)<br />
Steinmetz-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Steinmetzin Antonia Wagner,<br />
Marienheide (Thomas Gerling,<br />
Höhr-Grenzhausen)<br />
Innungsbeste Prüflinge<br />
Bäcker-Innung Altenkirchen<br />
Bäcker Benjamin Romroth,Birkenbeul<br />
(Klaus-Josef Acher, Betzdorf)<br />
Bäcker-Innung Neuwied<br />
Bäckereifachverkäuferin<br />
Nina Bermel, Neuwied<br />
(Geisen GmbH, Neuwied)<br />
Bäcker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Bäckereifachverkäuferin Olga Janzen,<br />
Rehe (Heiko Reeh, Rehe)<br />
Bäcker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Bäckerin Nailja Zeh, Montabaur<br />
(Werner Burggraf GmbH, Staudt)<br />
Baugewerks-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Maurer Lukas Schmidt, Wallmerod<br />
(Berthold Hannappel & Söhne GmbH,<br />
Bilkheim)<br />
Bekleidungs- und Schuhmacher-<br />
Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Damenschnei<strong>der</strong>in Sonja Richter,<br />
Wilnsdorf (Berufsbildende Schule<br />
Betzdorf-Kirchen)<br />
Dachdecker-Innung Altenkirchen<br />
Dachdecker Hendrik Zöller,<br />
Niedefischbach (Uwe Grossert, Kirchen)<br />
Dachdecker-Innung Neuwied<br />
Dachdecker Maximilian Schmuck,<br />
Bonefeld (Horst <strong>Rhein</strong>hard GmbH,<br />
Oberhonnefeld)<br />
Dachdecker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Dachdecker Cem Aykac, Siershahn<br />
(Theo Fetz, Welschneudorf)<br />
Elektro-Innung Altenkirchen<br />
Elektroinstallateur Stefan-Peter Weiler,<br />
Daaden (Tanja Schmidt, Wallmenroth)<br />
Elektro-Innung Neuwied<br />
Elektroinstallateur Johannes Peter,<br />
Michelbach (Hans-Peter Fritsch, Hanroth)<br />
Elektro-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Elektroinstallateur<br />
Dominik Herold, Maxsain (Albert Pulte<br />
GmbH & Co. KG, Montabaur)<br />
Fleischer-Innung Altenkirchen<br />
Fleischer Fachrichtung Verkauf<br />
Evgenij Görlitz, Mammelzen<br />
(Hermes GmbH, Hamm)<br />
Fleischer-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Fleischereifachverkäuferin<br />
Öznur Altun, Höhr-Grenzhausen<br />
(Rewe-Supermarkt, Höhr-Grenzh.)<br />
Fleischer-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Fleischerin Regine Pitton, Rennerod<br />
(Karl Heinz Pitton, Rennerod)<br />
Friseur-Innung Altenkirchen<br />
Friseurin Helena Dilger, Altenkirchen<br />
(Elke Müller, Wissen)<br />
Friseur-Innung Neuwied<br />
Friseurin Katja Paffhausen, Neuwied<br />
(Christoph u. Petra Witteriede,<br />
Neuwied)<br />
Friseur-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Friseurin Thi-Thuy-Ngoc Riedel,<br />
Ransbach-Baumbach (HBH Hair and<br />
Beauty-House GmbH, Wallmerod)<br />
Innung für Kälteund<br />
Klimatechnik RLP<br />
Kälteanlagenbauer Jens Häßner,<br />
Epgert (Gärtner GmbH, Mülheim - Kärlich)<br />
Kraftfahrzeug-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Kfz.-Mechaniker<br />
Manuel Thielecke, Arzbach<br />
(Reinhold Efferz GmbH, Neuhäusel)<br />
Kraftfahrzeug-Innung Altenkirchen<br />
Kfz.-Mechaniker<br />
Christian Lichtenthäler, Neunkirchen<br />
(Roth GmbH, Daaden)<br />
Kraftfahrzeug-Innung Neuwied<br />
Kfz.-Mechaniker<br />
Hendrik Lehnert, Straßenhaus<br />
(Hans K. Schmitt, Oberhonnefeld)<br />
Maler- und Lackierer-Innung Neuwied<br />
Maler und Lackierer Christian<br />
Reidick, Erpel (Pitsch GmbH, Erpel)<br />
Maler- und Lackierer-Innung<br />
<strong>Westerwald</strong><br />
Maler- und Lackiererin Annika Mohn,<br />
Mün<strong>der</strong>sbach (Frank Krämer, Borod)<br />
Metallhandwerker- Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
Werkzeugmacher Patrick Ecker, Meinborn<br />
(Egon Reuth GmbH, Großmaischeid)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
Metallbau – Konstruktionstechniker<br />
Marc-Florian Matern, Miehlen<br />
(Michael Schrobiltgen, Miehlen)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
Technischer Zeichner Benjamin Müller,<br />
Bad Marienberg (Fahrzeugbau Kempf<br />
GmbH, Bad Marienberg)<br />
Metallhandwerker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />
Maschinenbaumechaniker<br />
Florian Nitschke, Nister<br />
(Wezek GmbH, Steinebach)<br />
Sanitär-Heizung-Klima Technik-<br />
Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer<br />
Johannes Schochow, Kescheid<br />
(Dirk Lichtenthäler, Kescheid)<br />
Tischler-Innung Altenkirchen<br />
Tischlerin Ina Pick, Helmenzen<br />
(Klaus Schnei<strong>der</strong>, Flammersfeld)<br />
Tischler-Innung Neuwied<br />
Tischler Emanuel Sommer, Leutesdorf<br />
(Gregor Sommer, Breitscheid)<br />
Tischler-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
Tischler<br />
Bastian Euteneuer, Höchstenbach<br />
(Gerd Schumann GmbH, Altenkirchen)<br />
Töpfer- und Keramiker-Innung<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz<br />
Keramikerin Nelly Thiessen, Hilgert<br />
(Hans-Werner Schmidt, Oberdreis)<br />
Stand (18.11.2005)
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 13<br />
Wichtige Information! Neue Regelung<br />
zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
Zum Jahreswechsel wird es voraussichtlich<br />
eine weitere gravierende<br />
Rechtsän<strong>der</strong>ung geben. Die Regelungen<br />
zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
im Lohnfortzahlungsgesetz sollen<br />
durch das Aufwendungsausgleichsgesetz<br />
abgelöst werden.<br />
Hintergrund: Nach einem Beschluss<br />
des Bundesverfassungsgerichts ist die<br />
Beschränkung <strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
auf Betriebe mit<br />
maximal 30 Arbeitnehmern bei den<br />
Kosten für Mutterschaft (Zuschuss<br />
zum Mutterschaftsgeld, Entgeltzahlung<br />
während eines Beschäftigungsverbots),<br />
also die sogenannte U2, nicht<br />
mit dem Grundgesetz vereinbar<br />
(Beschluss vom 18. November 2003 -<br />
Aktenzeichen 1 BvR 302/96). Dem<br />
Gesetzgeber räumte das Gericht Zeit<br />
bis Ende 2005 ein, um eine neue, verfassungskonforme<br />
Regelung zu schaffen.<br />
Ein Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
sieht folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
ab 01.01.2006 vor: Die Versicherung<br />
für die Erstattung <strong>der</strong> Mutterschaftsaufwendungen<br />
wird auf alle<br />
Unternehmen, unabhängig von <strong>der</strong><br />
Zahl <strong>der</strong> Arbeitnehmer ausgeweitet.<br />
Zugleich werden die Ausnahmen für<br />
bestimmte öffentliche Arbeitgeber<br />
abgeschafft, sodass künftig auch diese<br />
die Beiträge zur U2 zu zahlen haben.<br />
Die U1 (Versicherung für die Entgeltfortzahlung<br />
im Krankheitsfall) wird auf<br />
Angestellte ausgedehnt (bisher galt sie<br />
nur für gewerbliche Arbeitnehmer und<br />
Auszubildende). Einmalig gezahltes<br />
Entgelt ist nicht mehr beitragspflichtig<br />
in <strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung.<br />
Künftig führen alle Krankenkassen<br />
diese Versicherung durch. Der Gesetzentwurf<br />
muss noch durch (den neuen)<br />
Bundestag und den Bundesrat<br />
beschlossen werden, ein Inkrafttreten<br />
<strong>der</strong> neuen Regelungen ist aber sehr<br />
wahrscheinlich. Deshalb informieren<br />
wir Sie schon jetzt über die geplanten<br />
Än<strong>der</strong>ungen, damit insbeson<strong>der</strong>e die<br />
größeren Unternehmen, die bisher von<br />
<strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung<br />
nicht betroffen waren, die zusätzlichen<br />
Kosten bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigen<br />
können. Über Detailfragen informieren<br />
wir Sie, wenn die neuen<br />
Bestimmungen verabschiedet sind.<br />
"Riester-Rente" wird 2006 für Männer teurer<br />
Sie sind selbständiger Handwerksmeister<br />
und Ihre Ehefrau haben Sie im<br />
Betrieb angestellt? Dann ist dieser Tipp<br />
Geld für Sie wert:<br />
Männer müssen ab 2006 für die staatlich<br />
geför<strong>der</strong>te "Riester-Rente" tiefer<br />
in die Tasche greifen. Nur wenn<br />
"Mann" die entsprechende „Riester-<br />
Rente“ noch 2005 vereinbart, sichert<br />
er sich den <strong>der</strong>zeitigen Beitragsvorteil.<br />
Und das für die gesamte Laufzeit des<br />
Vertrages. Warum diese Verteuerung?<br />
Versicherungsgesellschaften sind ab<br />
2006 gesetzlich verpflichtet, für diese<br />
Vorsorgevariante ausschließlich sogenannte<br />
Unisex-Produkte anzubieten.<br />
Im Klartext: Männer und Frauen<br />
erhalten für den gleichen Beitrag eine<br />
gleich hohe Rente. Bisher wurden die<br />
Beiträge geschlechtsspezifisch kalkuliert,<br />
was bei allen an<strong>der</strong>en privaten<br />
Rentenversicherungen weiterhin <strong>der</strong><br />
Fall ist. Für Männer, die durchschnittlich<br />
eine kürzere Lebenserwartung<br />
haben als Frauen, somit ihre Rente statistisch<br />
gesehen nicht so lange beziehen,<br />
ist diese Neuerung ein schlechtes<br />
Geschäft. Denn sie bezahlen die<br />
"Gleichbehandlung" mit einer geringeren<br />
Rente bei unverän<strong>der</strong>tem Beitrag.<br />
Also, Männer: Nicht mehr warten,<br />
son<strong>der</strong>n noch 2005 starten. Günstiger<br />
ist die "Neue Rente"/"Neue<br />
Rente Invest" über das Versorgungswerk<br />
<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> nicht<br />
zu haben. Zumal <strong>der</strong> Staat den<br />
tatsächlichen Eigenbeitrag durch<br />
"satte" Grund- und Kin<strong>der</strong>zulagen för<strong>der</strong>t.<br />
Der Schritt sollte umso leichter<br />
fallen, weil für dieses Produkt jetzt ver-<br />
besserte Bedingungen gelten: So hat<br />
<strong>der</strong> Kunde bei Rentenbeginn das<br />
Recht, sich bis zu 30 Prozent des<br />
gesparten Kapitals auszahlen zu lassen.<br />
Auch ist <strong>der</strong> bürokratische Aufwand<br />
geringer als früher. An<strong>der</strong>s als<br />
in den Vorjahren, müssen Zulagen<br />
nicht immer wie<strong>der</strong> neu beantragt werden.<br />
Ab 2005 gestellte Anträge gelten<br />
als Dauerzulageanträge.<br />
Um diese Zulagen je<strong>der</strong>zeit in voller<br />
Höhe ausschöpfen zu können, sollte<br />
<strong>der</strong> Vertrag einschließlich <strong>der</strong> angebotenen<br />
"Zulagendynamik" vereinbart<br />
Die „Riestertreppe“<br />
Die „Riestertreppe“ macht<br />
deutlich, wie sich Beiträge<br />
und Zulagen für die geför<strong>der</strong>te<br />
Rente (Neue Rente/<br />
Neue Rente Invvest) entwickeln.<br />
Vor dem Start 2002<br />
bis zur letzten Stufe im<br />
Jahre 2008. Um die staatliche<br />
För<strong>der</strong>ung komplett<br />
ausschöpfen zu können, ist<br />
<strong>der</strong> jeweilige Höchstbetrag<br />
zu entrichten. Also: Entwe<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> entsprechende Prozentsatz<br />
vom jährlichen<br />
Bruttoeinkommen des Vorjahres<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Maximalbeitrag.<br />
Da die Zulagen auf<br />
die Beiträge angerechnet<br />
werden,<br />
kann es sein, dass<br />
<strong>der</strong> Kunde mit<br />
einem äußerst nied-<br />
2002/03<br />
Jahresbeitrag: 1%<br />
- max. 525 e<br />
Grundzulage: 38 e<br />
Zulage pro Kind: 46 e<br />
2004/05<br />
Jahresbeitrag: 2%<br />
- max. 1.050 e<br />
Grundzulage: 76 e<br />
Zulage pro Kind: 92 e<br />
werden. So steigen Leistungen, Beiträge<br />
sowie För<strong>der</strong>beträge kontinuierlich<br />
an, wie es die so genannte "Riestertreppe"<br />
vorsieht.<br />
Nicht neu, aber gut zu wissen ist, dass<br />
die "Neue Rente"/"Neue Rente Invest"<br />
auch bei Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht<br />
werden muss „ weil "Hartz IV<br />
- sicher". Das Schattendasein dieser<br />
"Riesterprodukte" sollte damit ein<br />
Ende haben. Denn eines ist klar:<br />
Zusatzversorgung fürs Alter ist ein<br />
Muss.<br />
rigen Eigenbeitrag wegkommt. Bei geringem<br />
Einkommen und hoher För<strong>der</strong>ung –<br />
z.B. Grundzulage plus Kin<strong>der</strong>zulagen –<br />
könnte die staatliche För<strong>der</strong>ung den Beitrag<br />
für die Rente sogar übersteigen. In<br />
diesen Fällen wird allerdings ein jährlicher<br />
Sockelbeitrag von 60 e fällig.<br />
2006/07<br />
Jahresbeitrag: 3%<br />
- max. 1.575 e<br />
Grundzulage: 114 e<br />
Zulage<br />
pro Kind: 138 e<br />
ab 2008<br />
Jahresbeitrag: 4%<br />
- max. 2.100 e<br />
Grundzulage: 154 e<br />
Zulage<br />
pro Kind: 185 e<br />
*vom Vorjahres-<br />
Bruttoeinkommen<br />
Grafik: SIGNAL IDUNA
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />
Handwerk mobil: Internet über WLAN sicher nutzen<br />
Internet unterwegs: Drahtlose lokale<br />
Netze, kurz WLAN (Wireless Local Area<br />
Networks) erleichtern die mobile Kommunikation:<br />
Mit ihnen lassen sich unterwegs<br />
unkompliziert E-mails lesen o<strong>der</strong><br />
Daten aus dem Firmennetz bearbeiten.<br />
Mit dem Laptop und WLAN ausgestattet<br />
lassen sich bequem Daten mit Kunden<br />
o<strong>der</strong> Kollegen austauschen o<strong>der</strong><br />
Aufträge und Info-Materialen übermitteln.<br />
Drahtlose Internet-Zugänge sogenannte<br />
Hotspots auf Messen, Flughäfen,<br />
Hotels und mittlerweile auch in vielen<br />
Cafe´s unterstützen Reisende dabei,<br />
schnell und problemlos ins Internet zu<br />
gelangen. Die Vorteile dieser mobilen<br />
Kommunikation lassen sich aber nur<br />
effektiv nutzen, wenn die Sicherheit mitbedacht<br />
wird. Zwar bemühen sich die<br />
Anbieter <strong>der</strong> Hotspots um einen reibungslosen<br />
Zugang, für einen sicheren<br />
Weg ins Internet muss aber je<strong>der</strong> Einzelne<br />
seinen Beitrag leisten.<br />
WLAN sicher nutzen:<br />
Hotspot-Checkliste<br />
Folgende Tipps betreffen die Einstellungen,<br />
die Sie an Ihrem Computer vornehmen<br />
sollten bzw. die Punkte auf die<br />
Sie Ihr Systemhaus ansprechen sollten:<br />
☛ Die meisten Betriebssysteme wie<br />
Windows 2000 o<strong>der</strong> Linux erlauben es,<br />
Benutzern unterschiedliche Rechte<br />
zuzuweisen. Wenn Sie Hotspots nutzen,<br />
melden Sie sich nicht als Benutzer<br />
mit den Rechten eines Administrators<br />
Seit dem 01.07.05 haben sich einige<br />
Än<strong>der</strong>ungen beim Kreislaufwirtschaft-<br />
/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ergeben.<br />
Eine Folge des „Gesetzes zur Umsetzung<br />
von Vorschlägen zu Bürokratieabbau<br />
und Deregulierung aus den<br />
Regionen“ vom 21.06.05. Dieses<br />
Gesetz hat auch Auswirkungen für<br />
Handwerksbetriebe, aber statt zu verkomplizieren,<br />
wurden diesmal tatsächlich<br />
Bereiche vereinfacht. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
wurden Erleichterungen bei <strong>der</strong><br />
Abfallbilanzierung und <strong>der</strong> Erstellung<br />
von Abfallwirtschaftskonzepten für<br />
Abfallerzeuger geschaffen.<br />
Bisher mussten Abfallerzeuger, die<br />
mehr als 2.000 kg beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />
Abfälle o<strong>der</strong><br />
2.000 t überwachungsbedürftige Abfälle<br />
erzeugten, Abfallwirtschaftskonzepte<br />
(§ 19 KrW-/AbfG) und Abfallbilanzen<br />
(§20 KrW-/AbfG) erstellen. Hierzu sind<br />
sie seit dem 01.07.2005 nicht mehr<br />
verpflichtet.<br />
an. Der Administrator besitzt im Gegensatz<br />
zu einem normalen Benutzer<br />
zusätzliche Rechte, die bei einem unerlaubten<br />
Zugriff auf den Laptop größere<br />
Schäden ermöglichen. Nutzen Sie ein<br />
Benutzerkonto mit eingeschränktem<br />
Zugriff.<br />
☛ Deaktivieren Sie in jedem Fall die<br />
Datei- und Verzeichnisfreigabe für Netzwerke.<br />
Ansonsten haben an<strong>der</strong>e Rechner<br />
im WLAN-Funkbereich die Möglichkeit<br />
zum Zugriff auf Ihre Festplatte<br />
und an<strong>der</strong>e Datenträger.<br />
☛ Sind Sie auf die Freigabe bestimmter<br />
Dateien o<strong>der</strong> Verzeichnisse angewiesen,<br />
so achten Sie darauf, dass z.B.<br />
nicht die gesamte Festplatte o<strong>der</strong> alle<br />
Verzeichnisse eines USB-Sticks freigegeben<br />
werden. Die freigegebenen Dateien<br />
und Verzeichnisse sollten Sie mit<br />
einem sicheren Passwort schützen.<br />
Schalten Sie die Anzeige freigegebener<br />
Verzeichnisse ab, damit diese für<br />
Außenstehende nicht sichtbar sind.<br />
☛ Für die Internetverbindung wird nur<br />
das TCP/IP-Protokoll benötigt. Lassen<br />
Sie weitere, nicht benötigte Netzwerk-<br />
Protokolle von Ihrem Administrator<br />
deaktivieren.<br />
☛ Beachten Sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen<br />
beim Internet- und<br />
E-mail-Zugriff, insbeson<strong>der</strong>e die möglichst<br />
restriktive Konfiguration Ihres<br />
Bürokratieabbau im Abfallbereich<br />
Als beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />
Abfälle gelten: Ölverschmutzte<br />
Betriebsmittel, Öl-/Benzinabschei<strong>der</strong>inhalte,<br />
Farben, Lösemittel, Chemikalien,<br />
u.ä. und überwachungsbedürftige<br />
Abfälle sind zum Beispiel: Altreifen,<br />
wässrige Farb- und Lackabfälle, allgemeine<br />
Abfälle ohne gefährliche<br />
Bestandteile. Da waren 2.000 kg bei<br />
einem KFZ-Fachbetrieb mit einem<br />
Ölabschei<strong>der</strong> mit einem Volumen von<br />
3 cbm schnell erreicht, aber auch<br />
ölverschmutzte Betriebsmittel, Brems-<br />
/ Kühlflüssigkeit, Farb– und Lackabfälle<br />
summierten sich innerhalb eines<br />
Jahres schnell über dem genannten<br />
Grenzwert. Von <strong>der</strong> Abfallwirtschaftkonzept-<br />
und Bilanzpflicht nicht befreit<br />
bleiben: – Kommunen zur Information<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit – Von öffentlichrechtlichen<br />
Entsorgungsträgern mit <strong>der</strong><br />
Entsorgung beauftragte Dritte – Abfallerzeuger,<br />
die Abfälle in eigenen Anlagen<br />
entsorgen (Selbstentsorger)<br />
Webbrowsers, Mail-Clients und<br />
Betriebssystems. Das Ausführen aktiver<br />
Inhalte (ActiveX, JavaScript) ist -<br />
sofern bei <strong>der</strong> Hotspot-Nutzung möglich<br />
- zu deaktivieren, ebenso das Speichern<br />
von Formulardaten und Kennwörtern<br />
durch den Browser. Fehlermeldungen<br />
wegen ungültiger SSL-Zertifikate<br />
sollten unbedingt beachtet und<br />
daraufhin die Verbindung beendet werden.<br />
☛ Achten Sie darauf, dass Ihre Software<br />
(insbeson<strong>der</strong>e Webbrowser, Mail-<br />
Client und Betriebssystem) immer mit<br />
den aktuellen Sicherheitsupdates <strong>der</strong><br />
Hersteller ausgestattet ist.<br />
☛ Deaktivieren Sie die WLAN-Komponenten<br />
stets, wenn Sie mit Ihrem<br />
Rechner keinen WLAN-Zugriff mehr<br />
benötigen, um keine unnötigen Angriffsmöglichkeiten<br />
auf Ihr System zu eröffnen.<br />
Ein Verzeichnis öffentlicher Hotspots<br />
finden Sie unter: www.portel.de/<br />
hotspot (www.mittelstand-sicher-iminternet.de)<br />
Unabhängig davon sind aber durch alle<br />
Abfallerzeuger die Nachweisbücher entsprechend<br />
<strong>der</strong> Nachweisverordnung<br />
weiterzuführen! Und auch Entsorgungsfachbetriebe<br />
müssen weiterhin<br />
das Betriebstagebuch nach § 5 EfbV<br />
führen.<br />
Bei Rückfragen und weiterreichenden<br />
Informationen stehen Ihnen die Fachberater<br />
<strong>der</strong> REMONDIS Industrie Service<br />
GmbH & Co. KG, unter <strong>der</strong> Tel.<br />
Nr. 02632/ 42041 gerne zur Verfügung.
Wir begrüßen unsere neuen<br />
Innungsmitglie<strong>der</strong> in einer<br />
starken Gemeinschaft!<br />
Baugewerks-Innung RWW<br />
Glässer Massivbau GmbH, Meudt<br />
Bekleidungs- und<br />
Schuhmacher-Innung RWW<br />
Arno Klaus Metzler, Hilgert<br />
Elektro-Innung AK<br />
EBS – Elektrotechnik GmbH, Kirchen<br />
Elektro-Innung NR<br />
Neumatec e. K.,<br />
Inh. Werner Neumann, Roßbach<br />
ELKOM GmbH, Neuwied<br />
Elektro-Innung WW<br />
Kurt Decker, Montabaur<br />
Jung Elektrotechnik GmbH,<br />
Westerburg<br />
Irma und Patric Schuhen, Atzelgift<br />
Fleischer-Innung AK<br />
Christel Schmidt u. Rudolf Bleeser,<br />
Katzwinkel<br />
Fleischer-Innung NR<br />
Heike M. Fürste-Carnemolla,<br />
Neuwied<br />
J. Menzenbach Fleischwaren und<br />
Tiefkühlkost GmbH & Co. KG,<br />
Kurtscheid<br />
Friseur-Innung NR<br />
Susanne Günster-Furtwengler,<br />
Neuwied<br />
Innung für Kälteund<br />
Klimatechnik RLP<br />
Josef Burghuber GmbH,<br />
Zweibrücken<br />
Tischler-Innung NR<br />
Eric Schaaf, Großmaischeid<br />
Tischler-Innung WW<br />
Maik Leyendecker, Hattert<br />
Zimmerer-Innung RWW<br />
Rüdiger Vohl, Maxsain<br />
Kfz.-Innung NR<br />
Autohaus Mürtz GmbH & Co. KG,<br />
Neuwied<br />
Bierbaum GmbH, Neuwied<br />
Kfz.-Innung WW<br />
Jerome Breitenstein, Rennerod<br />
Frank Engels, Deesen<br />
Horst Fellenberg, Meudt<br />
Handycap Spezialumbauten<br />
Kfz.-Meisterbetrieb e. K., Inh. Bernd<br />
Pu<strong>der</strong>bach, Ransbach-Baumbach<br />
Andreas Vohl, Hattert<br />
Maler- u. Lackierer-Innung AK<br />
Michael Grünebach, Herdorf<br />
Marcus Jung, Nie<strong>der</strong>fischbach<br />
Horst Klein, Birken-Honigsessen<br />
Metall-Innung RLWW<br />
Sascha Schwa<strong>der</strong>lapp, Nie<strong>der</strong>sayn<br />
Udo Schöffler, Herold<br />
Produktvorstellung:<br />
Sicherheitsschuhe mit Heizung<br />
Unser Rahmenvertragspartner engelbert<br />
strauss, entwickelte einen Winter-<br />
Sicherheitsschuh <strong>der</strong> Klasse S3 mit<br />
integriertem Heizsystem.<br />
Die Sicherheitsschuhe „Thermic“ –<br />
exklusiv bei engelbert strauss – halten<br />
Ihre Füße während des gesamten<br />
Arbeitstages angenehm warm. Wie bei<br />
einer Heizung wird die Wärme gleichmäßig<br />
an den Fuß abgegeben. 3 verschiedene<br />
Wärme-Stufen ermöglichen<br />
die individuelle Einstellung <strong>der</strong> Temperatur.<br />
Die Akkupacks, die sich einfach<br />
an den Winterstiefeln befestigen<br />
lassen, versorgen das Schuhheizungs-<br />
System mit <strong>der</strong> benötigten Energie.<br />
Der Käufer hat die Wahl zwischen Batterie-<br />
o<strong>der</strong> Akkubetrieb. Gesunde<br />
Wärme: Durch das patentierte ic<br />
Impulse Control System erzeugen<br />
Therm-ic-Schuhheizungen nicht nur<br />
angenehm wohlige son<strong>der</strong>n auch<br />
gesunde Wärme. Sie regen auch<br />
gleichzeitig die Blutzirkulation auf<br />
natürliche Weise an. Berufsgruppen,<br />
die überwiegend im Freien arbeiten,<br />
profitieren beson<strong>der</strong>s von dieser Entwicklung.<br />
Die Idee stammt ursprünglich<br />
aus dem Wintersportbereich. Für<br />
eine bis zu 50 % bessere Wärmeisolierung<br />
und 80 % besseren Feuchtigkeitstransport<br />
als herkömmliches<br />
Fleecematerial sorgt das Mali-Velours-<br />
Innenfutter. Wärmekomfort mit<br />
Sicherheit: Natürlich wird bei allem<br />
Wärmekomfort die Sicherheit und das<br />
Tragegefühl nicht außer Acht gelassen.<br />
„Thermic“ ist ein Sicherheitsschuh<br />
<strong>der</strong> Klasse S3, d. h. Stahlkappe, Stahlsohle,<br />
hitzebeständig bis 140 ° C, öl-,<br />
benzin-, säureresistent, antistatisch.<br />
Weitere Informationen hierzu finden<br />
Sie im Katalog von engelbert<br />
strauss. Diesen können Sie unter<br />
<strong>der</strong> Telefonnummer 0180/5776175<br />
anfor<strong>der</strong>n. Denken Sie daran bei<br />
Ihrer Bestellung die Rahmenvertragsnummer<br />
–8900- anzugeben.<br />
Sie sparen dadurch weitere 3%<br />
zuzgl. evtl. Skonto. Wo Sie die<br />
Nummer eintragen steht im folgenden<br />
Artikel.<br />
Wollen Sie beim Bezug von Berufsbekleidung<br />
Arbeitsschutz und Handwerksbedarf richtig sparen?<br />
Wenn ja, nutzen Sie das Angebot <strong>der</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. Durch ein Rahmenabkommen<br />
mit dem Handwerksausrüster Engelbert Strauss erhalten Innungsmitglie<strong>der</strong><br />
bei jedem Einkauf 3% Nachlass zusätzlich zum eventuell gewährten<br />
Skonto. Dies ist umso erfreulicher, da Strauss ansonsten außer Skonto keine<br />
Rabatte gewährt.<br />
Die günstige Einkaufsmöglichkeit bei Strauss kann durch Angabe <strong>der</strong> Bestell-<br />
Nummer – 8900 – genutzt werden. Auch wenn Sie bereits Kunde sind, können<br />
Sie problemlos die günstigen Rahmenkonditionen nutzen, indem Sie diese Nummer<br />
angeben. Einen Katalog <strong>der</strong> Firma Strauss haben Sie mit <strong>der</strong> letzten Ausgabe<br />
unseres <strong>Magazin</strong>s „Brennpunkt Handwerk“ erhalten. Dort war die Nummer auf<br />
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Bitte beachten Sie, dass die Bestellnummer – 8900 – auch für zukünftige Kataloge<br />
und Bestellungen gilt. Sollten Sie ein neutrales Bestellformular benutzen, tragen<br />
Sie die Bestell-Nummer bitte wie auf dem Bild unten gezeigt ein. Haben Sie<br />
noch Fragen, dann wenden Sie sich an Andreas Brobeck o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en Mitarbeiter<br />
<strong>der</strong> Geschäftsstelle. (Telefon 02602/1005-0)
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 17<br />
58. Internationale<br />
Handwerksmesse München<br />
Die 58. Internationale Handwerksmesse in München findet in <strong>der</strong> Zeit vom 16. bis<br />
21. März 2006 statt. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
führt wie<strong>der</strong> eine Gruppenfahrt durch vom<br />
Die Fahrt in einem mo<strong>der</strong>nen Reisebus<br />
beginnt am Donnerstag, 16.<br />
März, 7.oo Uhr in Neuwied. Zusteigemöglichkeiten<br />
bestehen in Willroth,<br />
am ICE Bahnhof Montabaur. Am<br />
frühen Nachmittag erreichen wir<br />
München; somit bleibt auch am Anreisetag<br />
genügend Zeit für eine erste<br />
Stadterkundung.<br />
Unser Hotel “Stachus” ist zentral gelegen<br />
und bietet einen guten Ausgangspunkt<br />
für den Aufenthalt. Im<br />
günstigen Reisepreis von 220, e p. P.<br />
(zzgl. MwSt) sind folgende Leistungen<br />
enthalten: Die Fahrtkosten, ein<br />
hier abtrennen und per Post o<strong>der</strong> Fax einsenden<br />
16. bis 19 März 2006.<br />
Mittagessen (ohne Getränk) auf <strong>der</strong><br />
Hinfahrt und drei Übernachtungen mit<br />
Frühstück im Doppelzimmer. Wenn<br />
Sie ein Einzelzimmer wünschen, bitten<br />
wir um frühzeitige Reservierung,<br />
da nur wenige Einzelzimmer zur Verfügung<br />
stehen. EZ-Zuschlag 75, e p.<br />
P. (zzgl. MwSt).<br />
Für den Messebesuch steht ausreichend<br />
Zeit zur Verfügung. Daneben<br />
bestehen Möglichkeiten zur Besichtigung<br />
<strong>der</strong> Münchner Sehenswürdigkeiten<br />
wie z. B. dem Olympiagelände,<br />
das Deutsche Museum, Theaterbesuche,<br />
Stadtbummel usw. Zurück<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Kurt Krautscheid Udo Runkel<br />
Vors. Kreishandwerksmeister Geschäftsführer<br />
geht es am Sonntag um 14.oo Uhr ab<br />
dem Hotel “Stachus”.<br />
Die genauen Abfahrtszeiten und Haltepunkte<br />
werden Ihnen rechtzeitig<br />
bekannt gegeben.<br />
Es stehen nur eine begrenzte Anzahl<br />
Plätze zur Verfügung. Wir bitten deshalb<br />
bei Interesse um kurzfristige<br />
Anmeldung. Diese berücksichtigen<br />
wir in <strong>der</strong> Reihenfolge ihres Eingangs.<br />
Ihr Vertragspartner ist die <strong>Rhein</strong>-<br />
<strong>Westerwald</strong> e.G., Betzdorf. Haben Sie<br />
Fragen? Informationen erhalten Sie<br />
bei GF Udo Runkel Tel. 02631/ 94640.<br />
Anmeldung zur 58. I.H.M. Einsenden per Post o<strong>der</strong> Fax an: 0 26 31/94 64 11<br />
Hiermit melde(n) ich/wir ............ Personen verbindlich an.<br />
Der Betrag in Höhe von (220,- e/p.P ggf. + EZ-Zuschlag von 75,- e p.P. zzgl. MwSt) soll nach Rechnungsstellung<br />
abgebucht werden von meinem/unserem<br />
Konto Nr. _______________________ bei Kreditinstitut___________________________ BLZ__________________ .<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
An die<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> RWW<br />
Langendorfer Straße 91<br />
56564 Neuwied<br />
Absen<strong>der</strong>anschrift/Stempel:<br />
Name <strong>der</strong> einzelnen Teilnehmer:<br />
1. Frau/Herr<br />
2. Frau/Herr<br />
3. Frau/Herr<br />
4. Frau/Herr
Seite 18 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Machen Sie 2006 zu Ihrem Jahr!<br />
Mit wirkungsvollem Marketing und pfiffiger Öffentlichkeitsarbeit<br />
Über die heilsame Wirkung von gezieltem<br />
Marketing fürs Handwerk ist in <strong>der</strong><br />
letzten Zeit viel geredet worden. Viel<br />
passiert ist aber nicht. Dass etwas<br />
getan werden muss, um langfristig die<br />
Überlebensfähigkeit des Betriebes zu<br />
sichern, ist den meisten Handwerkern<br />
schon klar. Nur was? Fakt ist, dass das<br />
Handwerk in Zukunft mehr denn je<br />
unter Wettbewerbsdruck stehen wird.<br />
Märkte und Kunden haben sich geän<strong>der</strong>t.<br />
Der Kunde wird immer anspruchsvoller<br />
und ist durch die Medien, beson<strong>der</strong>s<br />
durch das Internet besser informiert<br />
denn je. Um in diesem verän<strong>der</strong>ten<br />
Markt bestehen zu können, ist ein<br />
wirkungsvolles Marketing in Kombination<br />
mit gezielter PR dringend notwendig.<br />
Denn was nützt es Ihnen, wenn Sie<br />
auf Ihrem Gebiet einsame Spitze sind,<br />
aber <strong>der</strong> viel schlechtere Kollege sich<br />
geschickter in Ihrer Zielgruppe präsentiert?<br />
Kennt Sie heute schon je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />
von Ihren Produkten o<strong>der</strong> Dienstleistungen<br />
profitieren könnte? „Tue Gutes<br />
und sprich darüber“, lautet eine alte<br />
Weisheit <strong>der</strong> PR-Arbeit. Und das sollten<br />
Sie im nächsten Jahr ausführlich<br />
tun! Nutzen Sie die letzten Wochen des<br />
Jahres und planen Sie Ihre Kommunikation<br />
für das Jahr 2006. Dafür sollten<br />
Sie Ihr Unternehmen, aber auch Ihre<br />
Wettbewerber, kritisch untersuchen.<br />
Rahmenvertrag mit Lexware<br />
bringt Innungsmitglie<strong>der</strong>n 20% Rabatt<br />
Lexware: wirksames Mittel gegen Bürokratie<br />
Jetzt ist es amtlich: Die kleinsten<br />
Unternehmen leiden am stärksten<br />
unter den staatlich verordneten Aufgaben,<br />
bestätigt nun die Bürokratiekostenstudie<br />
des Bonner Instituts für<br />
Mittelstandsforschung. An <strong>der</strong> Spitze<br />
<strong>der</strong> Bürokratie-Hitliste stehen Zwangsaufgaben<br />
im Zusammenhang mit den<br />
Vorschriften zur Sozialversicherung.<br />
Erschwerend kommen die häufigen<br />
Än<strong>der</strong>ungen von Gesetzen, <strong>der</strong>en<br />
geringe Verständlichkeit<br />
und<br />
die Komplexität<br />
<strong>der</strong> Regelungen<br />
hinzu. Ab 01.<br />
Januar 2006<br />
kommt nun <strong>der</strong><br />
elektronische<br />
Versand <strong>der</strong> Versicherungsmeldungen<br />
und Bei-<br />
Allein dadurch, dass Sie sich mit dem<br />
Thema auseinan<strong>der</strong>setzen, können Sie<br />
nur gewinnen. Finden Sie Antworten<br />
z.B. auf folgende Fragen:<br />
• Welche Ihrer Werbemaßnahmen<br />
haben in diesem Jahr gut funktioniert,<br />
welche weniger? Haben Sie überhaupt<br />
was gemacht?<br />
• Auf welchen Veranstaltungen, bei<br />
welchen Son<strong>der</strong>aktionen haben Sie<br />
sich präsentiert? Und hat dann die<br />
Presse darüber berichtet?<br />
• Wie hat sich <strong>der</strong> Wettbewerb präsentiert,<br />
welche Son<strong>der</strong>aktionen konnten<br />
Sie beobachten? Gibt es neue<br />
Konkurrenz o<strong>der</strong> hat wie<strong>der</strong> wer aufgeben<br />
müssen?<br />
• Was hat sich generell am Markt verän<strong>der</strong>t,<br />
gibt es neue Trends?<br />
• Haben sich Ihre Kunden an<strong>der</strong>s verhalten<br />
als sonst, vielleicht mehr o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Dinge nachgefragt als früher?<br />
Überhaupt: Wie genau kennen Sie Ihre<br />
Kunden?<br />
• Sind Ihre Preise noch marktgerecht?<br />
Wann haben Sie das letzte Mal eine<br />
Nachkalkulation gemacht?<br />
Nehmen Sie sich auch ein bisschen<br />
Zeit und überlegen Sie in Ruhe, wie<br />
Sie sich nach Außen darstellen und<br />
welche Punkte vielleicht verbesserungsfähig<br />
wären. Als was sieht Sie<br />
tragsnachweise zum Tragen. Mit Software<br />
aus dem Hause Lexware ist die<br />
Buchhaltung immer topaktuell und <strong>der</strong><br />
Unternehmer braucht sich nicht um<br />
die permanenten Än<strong>der</strong>ungen zu kümmern.<br />
Die <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. hat für<br />
die Innungsmitglie<strong>der</strong> unserer<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> ein Rahmenabkommen<br />
mit dem Finanzsoftware–Hersteller<br />
Lexware geschlossen.<br />
Das Freiburger Unternehmen<br />
ist vor allem für seine<br />
anwen<strong>der</strong>freundlichen und preisgünstigen<br />
Standardprodukte bekannt.<br />
Das Rahmenabkommen<br />
sieht vor, dass Mitgliedsunternehmen<br />
unserer <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
auf die Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware<br />
aus dem<br />
Hause Lexware einen Rabatt von<br />
<strong>der</strong> Kunde o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s gefragt: Wie<br />
möchten Sie wahrgenommen werden?<br />
Haben Sie ein aussagekräftiges Logo,<br />
das dafür sorgt, dass Ihre Firmenfahrzeuge,<br />
Baustellenschil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Anzeigen<br />
sofort ins Auge fallen? Sind Ihre<br />
Mitarbeiter auf Baustellen aufgrund<br />
ihrer bedruckten Arbeitskleidung sofort<br />
zu erkennen?<br />
Die Möglichkeiten, sich positiv vom<br />
Wettbewerb abzuheben, sind unendlich<br />
und können hier gar nicht abschließend<br />
aufgeführt werden. Nicht<br />
alles macht Sinn für jede Branche und<br />
jeden Geldbeutel. Trotzdem sollten Sie<br />
keine Scheu haben und damit beginnen.<br />
Und zwar nicht als einmalige Aktion,<br />
son<strong>der</strong>n planvoll und kontinuierlich.<br />
Und damit langfristig Ihre Existenz<br />
sichern. Denn die Zeiten, in denen <strong>der</strong><br />
Handwerker entspannt, und lediglich<br />
mit einem Eintrag in den gelben Seiten<br />
„bewaffnet“ auf seine Kunden warten<br />
konnte, sind vorbei. Fangen Sie an<br />
– jetzt!<br />
Fragen zum Einsatz von wirkungsvollem<br />
Marketing im Handwerk, beantwortet<br />
Ihnen Frauke Krummeich,<br />
(Krummeich Kommunikation) unter<br />
02626/926525 und Andreas Brobeck,<br />
(<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.), unter<br />
02602/100514.<br />
bis zu 20% erhalten. Als weiteres<br />
Bonbon stellt Lexware allen Mitgliedsunternehmen<br />
auf Anfrage<br />
Lernsoftware zum Thema Finanzund<br />
Lohnbuchhaltung kostenlos<br />
zur Verfügung.<br />
Denn nicht je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> selbstständig ist,<br />
hat automatisch ein Buchhalterzertifikat.<br />
Anhand des interaktiven Lernprogramms<br />
lernen Sie die Grundlagen <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung<br />
und Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />
kennen und können anschließend<br />
Ihre eigene Buchhaltung organisieren.<br />
Weitere Informationen zum Rahmenabkommen<br />
sowie zur kostenlosen<br />
Lernsoftware erhalten Sie von Frau Monika<br />
Ott, Tel.: 01805 / 398018 o<strong>der</strong> per<br />
Mail: Monika.Ott@hlsc.de. Fragen zum<br />
Rahmenvertrag beantwortet Ihnen Andreas<br />
Brobeck, <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.,<br />
unter 02602/100514.
Die Wüste Namib, die Namibia seinen<br />
Namen gab, ist eine Wüste wie sie im<br />
Buche steht: staubtrocken, fast ohne<br />
Vegetation und brennend heiß. Bis an<br />
den Horizont reihen sich die Dünen im<br />
Namib Naukluft Nationalpark aneinan<strong>der</strong>,<br />
<strong>der</strong>en Farbe von dunklem<br />
Braun über leuchtendes Rot bis zu sattem<br />
Gelb wechselt. Am berühmten<br />
Wüstenpunkt Sossusvlei türmen sie<br />
sich bis zu 350 Metern hoch. Nur ab<br />
und an zieht eine einsame Antilope ihre<br />
Spur, duckt sich ein uralter Kameldornbaum<br />
vor <strong>der</strong> gnadenlos sengenden<br />
Sonne. Autofahrer sind ohne Allrad<br />
verloren und ziehen eine kilometerlange<br />
Staubfahne hinter sich her.<br />
Sogar die einstmals reichste Stadt Afrikas,<br />
Kolmankop, konnte sich nicht<br />
gegen die Wüste wehren. In <strong>der</strong> verlassenen<br />
Diamantenstadt steht <strong>der</strong><br />
Sand meterhoch in den Häusern. Verwehte<br />
Läden, Theater und Schulen<br />
sind zur Touristenattraktion geworden.<br />
Reisetermin:<br />
23.09. bis 03.10.2006<br />
Reisepreis:<br />
ab h 1.899,- p. P. im DZ<br />
Veranstalter:<br />
mundo-Reisen<br />
in Verbindung mit<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> eG<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten, es<br />
gelten die AGB’s und Reisebedingungen<br />
von mundo-Reisen<br />
Namibia<br />
Wun<strong>der</strong>bare Natur & Kultur<br />
mit deutscher Geschichte<br />
mit <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> vom<br />
23. September bis 3. Oktober 2006<br />
Ihr Reiseprogramm...<br />
1. Tag: Deutschland – Windhoek<br />
Gegen Abend startet Ihr Flug nach Namibia.<br />
2. Tag: Windhoek – Khomas-Hochland – Sossusvlei<br />
Heute fahren Sie über den Remhoogtepass und<br />
durch das wun<strong>der</strong>schöne Khomas-Hochland Richtung<br />
Süden. Entlang des Namib Naukluft Parks<br />
erreichen Sie anschließend die Sossusvlei-Lodge.<br />
Übernachtung in <strong>der</strong> Lodge.<br />
3. Tag: Sossusvlei – Sesriem-Canyon – Sossusvlel<br />
In den kühlen Morgenstunden starten Sie Ihren Ausflug<br />
zum Sossusviel, einer riesigen Lehmbodensenke,<br />
die von den höchsten Dünen <strong>der</strong> Welt<br />
umringt ist. Mit etwas Glück können Sie hier Antilopen,<br />
Springböcke und Strauße sehen. Während<br />
des Licht- und Schattenspiels des Snnenaufgangs<br />
stellt dieser Teil <strong>der</strong> Erde einen außergewöhnlich<br />
schönen und eindrucksvollen Platz dar. Das Frühstück<br />
nehmen Sie als Picknick inmitten <strong>der</strong> höchsten<br />
Sanddünen <strong>der</strong> Welt ein. Nach einer kurzen<br />
Fahrt durch die Dünen besuchen Sie den Sesriem<br />
Canyon, wo <strong>der</strong> Tsauchabfluss über Millionen von<br />
Jahren eine tiefe Schlucht in den Sand-, Kies- und<br />
Konglomeratschichten des Namib Randes gegraben<br />
hat. Übernachtung in <strong>der</strong> Lodge.<br />
4. Tag: Sossusvlei – Swakopmund<br />
Nach dem Frühstück geht es zurück durch das<br />
Khomas-Hochland und entlang <strong>der</strong> Namib-Wüste<br />
nach Swakopmund. Unterwegs erleben Sie die<br />
bizarre Mondlandschaft, ein zerrissenes, fast vegetationsloses<br />
Felstal des Swakop-Flusses, welches<br />
durch Erosion entstanden ist. Weiterhin sehen Sie<br />
die einzigartige Welwitschia Mirabilis, <strong>der</strong>en<br />
Hauptverbreitungsgebiet ein relativ schmaler Streifen<br />
entlang <strong>der</strong> Namib Wüste bis nach Südangola<br />
ist. Diese Pflanze kann bis zu 2000 Jahren alt<br />
werden und kommt allein mit <strong>der</strong> Nebelfeuchtigkeit<br />
aus. Die Straße führt immer weiter bergab<br />
und erreicht in den beliebten Bade- und Ferienort.<br />
Übernachtung im Hotel Hansa.<br />
5. Tag: Swakopmund – Walvis Bay – Namib Wüste<br />
– Swakopmund<br />
Sie haben am Vormittag die Gelegenheit an einem<br />
fakultativen Bootsausflug in <strong>der</strong> Hafenstadt Walfisch<br />
Bucht teilzunehmen. Sie wird mit mehreren<br />
kleinen Booten durchgeführt und von Ihrem Rei-<br />
seleiter begleitet. Auf dem Boot werden Sekt und<br />
frische Austern gereicht. Abfahrt vom Hotel ist ca.<br />
gegen 8:30 Uhr und Rückkehr ca. gegen 12:30.<br />
Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Übernachtung<br />
im Hotel.<br />
6. Tag: Swakopmund – Henties Bay – Twyfelfonte<br />
Heute verlassen Sie Swakopmund und fahren an<br />
<strong>der</strong> Küste entlang, über Wlotzkasbaken und Henties<br />
Bay zu den Robbenkolonien beim Kreuzkap.<br />
Hier leben 80 000 bis 150 000 Pelzrobben, auch<br />
Seelöwe o<strong>der</strong> Ohrenrobbe genannt. Kreuzkap ist<br />
auch von historischem Interesse, denn hier betrat<br />
Diego Cao im Jahre 1486 als erster Europäer namischen<br />
Boden und errichtete im Namen Portugals<br />
ein 2 m hohes Steinkreuz. Das Originalkreuz befindet<br />
sich heute in einem Berliner Museum. Danach<br />
geht die Reise in den Nordwesten Namibias, in<br />
das Damaraland. Ihre Route führt via Uis, an dem<br />
Brandberg Massiv vorbei nach Twyfelfontein.<br />
Übernachtung in <strong>der</strong> Twyfelfontein Lodge o.ä..<br />
7. Tag: Twyfelfontein – Etoscha Nationalpark<br />
Heute geht die Fahrt in das Wildparadies Namibias,<br />
den Etoscha Nationalpark. Der Park wurde<br />
1907 von Gouverneur von Lindequist als Nationalpark<br />
proklamiert und bedeckt heute ein Gebiet<br />
von 22 270 Quadratkilometern. Der Blickfang des<br />
Parks ist die Etoscha Pfanne, eine salzverkrustete<br />
Fläche, die 129 km lang und 104 km breit ist.<br />
Gleich nach <strong>der</strong> Ankunft im Park unternehmen Sie<br />
Ihre erste Pirschfahrt. Unterwegs zur Etoscha Pfanne<br />
besuchen Sie den Versteinerten Wald, wo Sie<br />
die etwa 200 Millionen Jahre alten Überreste von<br />
Baumstämmen vorfinden. Übernachtung in <strong>der</strong><br />
Okaukuejo Lodge o.ä..<br />
8. Tag: Etoscha Nationalpark<br />
Den ganzen Tag über unternehmen Sie Wildbeobachtungsfahrten<br />
im Park in Ihrem Reisebus, <strong>der</strong><br />
mit Schiebefenstern ausgestattet ist und besuchen<br />
verschiedene Wasserstellen. Im Etoscha<br />
Nationalpark findet man große Herden an Wildarten,<br />
die einzigartig für das südliche Afrika sind,<br />
wie beispielsweise verschiedene Antilopenarten,<br />
Giraffen, Zebras und mit etwas Glück auch Löwen<br />
und Nashörner. Auch für den Vogelfreund bietet<br />
sich hier die Gelegenheit, eine Vielzahl von Vogelarten<br />
zu beobachten. Kurz vor Sonnenuntergang<br />
verlassen Sie den Park durch das Von-Lindequist-
Tor an <strong>der</strong> Ostgrenze und fahren zu <strong>der</strong> nahegelegenen<br />
Mokuti Lodge. Übernachtung.<br />
9. Tag: Etoscha Nationalpark – Otjikotosee –<br />
Tsumeb – Otjiwarongo<br />
Am Vormittag unternehmen Sie weitere Pirschfahrten<br />
im Park und verlassen dann den Etoscha<br />
Nationalpark in südliche Richtung. Kurz vor Tsumeb<br />
machen Sie einen Abstecher zum mysteriösen<br />
Otjikotosee. Der kreisrunde See entstand, als<br />
die Decke einer riesigen Dolomithöhle einstürzte.<br />
Der Otjikotosee formt, zusammen mit dem nahegelegenen<br />
Guinassee, Teil eines großen unterirdischen<br />
Wassersystems, das bis heute noch nicht<br />
voll erforscht ist. Im ersten Weltkrieg versenkten<br />
hier die deutschen Truppen ihre schweren Waffen<br />
und Transportfahrzeuge, ehe sie sich ergaben. In<br />
<strong>der</strong> Minenstadt Tsumeb werden Sie das Museum<br />
besuchen, wo Sie Wissenswertes über die interessante<br />
Geschichte des Ortes und seiner Umgebung<br />
erfahren können. Ihre Reise geht weiter über<br />
den landschaftlich sehr schönen Otavi-Tsumeb-<br />
Pass und das kleine Städtchen Otjiwarongo, das<br />
Mittelpunkt eines <strong>der</strong> landwirtschaftlich reichsten<br />
und fruchtbarsten Gebiete Namibias ist. Übernachtung<br />
in <strong>der</strong> Otjibamba Lodge o.ä..<br />
10. Tag: Otjiwarongo – Khomas-Hochland – Windhoek<br />
– Deutschland<br />
Im kleinen Städtchen Okahandja besuchen Sie<br />
den beliebten Markt <strong>der</strong> Kavango Holzschnitzer.<br />
Vielleicht möchten Sie hier ein handgeschnitztes<br />
Souvenir erstehen? Auf <strong>der</strong> reizvollen Strecke<br />
durch das Herzland <strong>der</strong> Farmen lassen Sie die<br />
schroffen Berge des Khomas-Hochlands sowie<br />
die steilen Vorberge des Otjihavera-Gebirges hinter<br />
sich und passieren die Eros-Berge. Schließlich<br />
erreichen Sie wie<strong>der</strong> Windhoek, den Ausgangspunkt<br />
Ihrer Reise. Rückflug nach Deutschland.<br />
11.Tag: Ankunft in Deutschland<br />
Am Vormittag erreichen Sie wie<strong>der</strong> den Flughafen<br />
Frankfurt/Main.<br />
VERLÄNGERUNG KAPSTADT:<br />
10.Tag: Windhoek – Kapstadt<br />
Frühstück. Dann erfolgt <strong>der</strong> Transfer zum internationalen<br />
Flughafen von Windhoek, rechtzeitig<br />
Unser Son<strong>der</strong>preis für Mitglie<strong>der</strong>:<br />
Einzelzimmer-Zuschlag e 325,-<br />
zum Check-In für Ihren Weiterflug nach Kapstadt.<br />
Nach Ankunft Transfer zu Ihrem Hotel. Abendessen<br />
und Übernachtung.<br />
11. Tag: Kapstadt / Stadtrundfahrt<br />
Frühstück im Hotel. Den Morgen haben Sie zur<br />
freien Verfügung, um sich zu entspannen. Am<br />
Nachmittag startet Ihre Stadtrundfahrt, bei <strong>der</strong> Sie<br />
die Schönheiten <strong>der</strong> Stadt kennen lernen. Bei<br />
gutem Wetter fahren Sie mit <strong>der</strong> Seilbahn auf den<br />
Tafelberg, von wo aus Sie den atemberaubenden<br />
Blick über das Kap genießen können. Anschließend<br />
erwartet Sie mit dem Sonnenuntergang,<br />
den Sie mit einem kleinen Cocktail auf dem Signal<br />
Hill beobachten, ein ganz beson<strong>der</strong>er Augenblick.<br />
Abendessen und Übernachtung in Kapstadt.<br />
Erstes Ziel ist die Shopping- und Flaniermeile Victoria<br />
& Alfred Waterfront in <strong>der</strong> Tafelbucht: Vom<br />
ältesten Teil <strong>der</strong> Hafenanlagen mit seinen liebevoll<br />
restaurierten Gebäuden und Restaurants<br />
genießen Sie die Aussicht auf den Tafelberg, den<br />
Sie sowohl mit <strong>der</strong> Seilbahn, als auch per pedes<br />
erklimmen können. Der Panoramablick von oben<br />
ist unschlagbar. Von <strong>der</strong> Waterfront aus starten<br />
Boote zum Alcatraz Südafrikas, <strong>der</strong> Gefängnisinsel.<br />
Kapstadt vom Wasser<br />
12. Tag: Kapstadt / Ganztagesausflug in die<br />
Weinanbaugebiete<br />
Nach dem Frühstück fahren Sie in das Weinanbaugebiet<br />
Südafrikas. Überzeugen Sie sich bei<br />
einer Weinprobe selbst vom hohen Qualitätsstandard<br />
südafrikanischer Weine. In den historischen<br />
Orten Paarl und Franschoek, sowie im Zentrum<br />
des Weinlandes, dem Provinzstädtchen Stellenbosch,<br />
können Sie die noch ursprüngliche nie<strong>der</strong>ländische<br />
Lebensart genießen. Mittagessen<br />
unterwegs. Übernachtung in Kapstadt.<br />
Winelands: Fest für Auge und Gaumen<br />
15 Kilometer südlich von Kapstadts City, in dem<br />
exklusiven Vorort Constantia, beginnt das Weinland<br />
Südafrika. Die Constantia Wine Route verbindet<br />
die ältesten Weingüter Südafrikas. Sie liegen<br />
in malerischer Landschaft und besitzen zum<br />
g 1.899,-<br />
VORAB BUCHBAR:<br />
• Mahlzeitenpaket (8x Frühstück, 6x Mittagessen) p.P. e 109,–<br />
• Reiserücktrittskostenversicherung p.P. e 39,–<br />
• Verlängerung Kapstadt:<br />
4 Nächte im 4-Sterne Hotel inkl. Frühstück p.P. e 279,–<br />
Einzelzimmerzuschlag p.P. e 149,–<br />
Ausflugspaket p.P. e 159,–<br />
IM PREIS EINGESCHLOSSEN:<br />
• Linienflug mit Air Namibia (o<strong>der</strong> vergleichbare Fluggesellschaft) von Frankfurt/Main<br />
nach Windhoek und zurück<br />
• Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land & Leute am Ankunftstag in <strong>der</strong> Lodge<br />
• 8 Übernachtungen in Hotels <strong>der</strong> einfachen bis gehobenen Mittelklasse im Doppelzimmer<br />
mit Bad/Dusche und WC<br />
• Transfers im klimatisierten Reisebus gemäß Ausschreibung<br />
• Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgel<strong>der</strong><br />
• Alle Flughafensteuern und -gebühren<br />
• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer<br />
• Reisepreis-Sicherungsschein<br />
• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung<br />
• Infoabend<br />
Anmeldung über: <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Langendorfer Straße 91 · 56564 Neuwied<br />
Telefon 0 26 31/94 64-0 · Telefax 0 26 31/94 64 11<br />
Teil uralte, herrliche kapholländische Häuser. Die<br />
meisten bieten Wein-Verkostungen und Kellerführungen<br />
an und haben erstklassige Restaurants<br />
Das Weingut Zevenwacht<br />
Top-Adressen: Groot Constantia, das älteste Weingut<br />
Südafrikas, Buitenverwachting, Klein Constantia<br />
und Constantia Uitsig. Hier werden vor<br />
allem die Rebsorten Shiraz, Cabernet Sauvignon,<br />
Pinotage (eine südafrikanische Kreuzung aus Pinot<br />
Noir und Cinsaut), Riesling und Chardonnay angebaut.<br />
13. Tag: Kapstadt / Ganztagesausflug Kap <strong>der</strong><br />
guten Hoffnung<br />
Frühstück. Die Panoramafahrt führt Sie von Kapstadt<br />
an <strong>der</strong> Westküste <strong>der</strong> Halbinsel entlang, ehe<br />
Sie das „Kap <strong>der</strong> guten Hoffnung“ erreichen. Hier<br />
haben Sie eine ausgezeichnete Sicht über das<br />
Meer und die Kap – Halbinsel. Sie fahren weiter<br />
nach Simon’s Town, dem Schulungsort <strong>der</strong> Kriegesmarine<br />
mit seinen historischen Bauten. Danach<br />
geht die Fahrt zurück nach Kapstadt, wo Sie noch<br />
den Botanischen Garten besuchen. Am Abend<br />
genießen Sie in einem typisch südafrikanischen<br />
Lokal an <strong>der</strong> berühmten Waterfront in Kapstadt<br />
die Spezialitäten des Landes. Übernachtung im<br />
Hotel.<br />
14. Tag: Rückflug nach Deutschland<br />
Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von<br />
Kapstadt und Rückflug nach Deutschland.<br />
16. Tag: Ankunft in Deutschland<br />
Heute landen Sie wie<strong>der</strong> in Deutschland.<br />
GUT ZU WISSEN...<br />
Hotels:<br />
Bei den Unterkünften handelt es sich<br />
um landestypische Hotels und Lodges<br />
<strong>der</strong> Mittelklasse. Teilweise sind die Lodges<br />
einfach aber zweckmäßig ausgestattet.<br />
An<strong>der</strong>e hingegen verfügen über<br />
eine sehr komfortable Einrichtung.<br />
Gemeinsam ist ihnen allen <strong>der</strong> typisch<br />
namibische Stil und die Freundlichkeit<br />
des Personals.<br />
Klimatabelle:<br />
Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen<br />
werden in den<br />
genannten Monaten erfahrungsgemäß<br />
erreicht.<br />
Ziel Sep. Okt. Nov.<br />
Windhoek 25°C 29°C 29°C<br />
Einreisevorschriften:<br />
Deutsche Staatsbürger benötigen zur<br />
Einreise nach Namibia einen noch min.<br />
6 Monate über den Rückreisetermin<br />
hinaus gültigen Reisepass.<br />
Gesundheitsvorsorge:<br />
Es sind keine Impfungen für Namibia<br />
vorgeschrieben. Das Land verfügt über<br />
eine ausreichende medizinische Infrastruktur.<br />
Bitte befragen Sie Ihren Hausarzt,<br />
welche Impfungen/Prophylaxen er<br />
für diese Reise empfiehlt.
Seite 22 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Haftung bei<br />
schlampigem Umgang mit Daten<br />
Der fahrlässige Umgang mit Unternehmensdaten<br />
kann zukünftig teuer<br />
werden. Nach einem veröffentlichten<br />
Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm<br />
wurde einem Betrieb 14.000 Euro<br />
Schadenersatz verweigert, weil es bei<br />
<strong>der</strong> Datensicherung im eigenen Unternehmen<br />
nur unzureichend vorgegangen<br />
ist.<br />
Der Betrieb hatte einen Computer-<br />
Reparaturdienst beauftragt, nach dem<br />
Grund für eine Fehlermeldung zu<br />
suchen. Dabei war <strong>der</strong> Server abgestürzt<br />
und so Daten gelöscht worden.<br />
Da <strong>der</strong> Betrieb seine Daten noch nicht<br />
einmal monatlich gesichert hatte,<br />
waren Teile <strong>der</strong> Daten unwie<strong>der</strong>bringlich<br />
verloren. Nach Ansicht des<br />
Gerichts hätte die Sicherung täglich<br />
erfolgen müssen, die Vollsicherung<br />
mindestens einmal wöchentlich. Das<br />
Verhalten des IT-Verantwortlichen<br />
bezeichnete das Gericht als "blauäugig"<br />
und lehnte deshalb Schadenersatzansprüche<br />
gegen den Reparaturdienst<br />
ab (OLG Hamm, AZ 13 U<br />
133/03).<br />
Das Gericht hat mit diesem Urteil einen<br />
Präzedenzfall geschaffen: Entspricht<br />
die IT-Sicherheit im Unternehmen nicht<br />
dem Stand <strong>der</strong> Technik, kann den IT-<br />
Verantwortlichen eine Mitschuld am<br />
Schaden zugesprochen werden. Auch<br />
in an<strong>der</strong>en Fällen haben Gerichte<br />
bereits gegen betroffene Unternehmen<br />
entschieden. Dabei war nicht nur die<br />
mangelhafte Datensicherung wie im<br />
Fall Thema <strong>der</strong> Verhandlung, son<strong>der</strong>n<br />
auch die grob fahrlässige Weiterverbreitung<br />
von Viren und Würmern. Denn<br />
wer sich nicht um Virenschutz kümmert,<br />
kann haftbar gemacht werden.<br />
Für den IT-Verantwortlichen in einem<br />
Unternehmen kann ein solches Verhalten<br />
gravierende Folgen haben. Nach<br />
dem Gesetz haftet er gegenüber seinem<br />
Unternehmen wegen einer positiven<br />
Verletzung des Arbeitsvertrages.<br />
Dieses Verhalten kann eine Abmahnung,<br />
im wie<strong>der</strong>holten Falle sogar die<br />
Kündigung nach sich ziehen. Auf <strong>der</strong><br />
sicheren Seite steht nur <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong><br />
mit <strong>der</strong> Unternehmensleitung Sicherheitsrichtlinien<br />
aufstellt, die konkrete<br />
Handlungsanweisungen vorsehen. Wer<br />
keine Ressourcen zur Sicherung <strong>der</strong><br />
Firmendaten hat und hiermit einen<br />
Dienstleister beauftragt, sollte auch<br />
hier eindeutige vertragliche Regelungen<br />
mit Haftungszuweisungen treffen.<br />
Verhin<strong>der</strong>n Sie Schadensfälle, bevor<br />
es zum Schlimmsten kommt:<br />
• Spielen Sie regelmäßig alle Sicherheitsupdates<br />
für Browser, Betriebssystem<br />
und an<strong>der</strong>e Software ein,<br />
• schützen Sie sich gegen Viren,<br />
• organisieren Sie eine regelmäßige<br />
Datensicherung.<br />
(Stefan Gehrke; www. mcert.de).<br />
Verrechnungen von<br />
Leistungen eines Lehrlings<br />
Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, stehen<br />
bei <strong>der</strong> Gestaltung ihrer Rechnungen<br />
oftmals vor <strong>der</strong> Frage, welche Stundenverrechnungssätze<br />
zu berücksichtigen<br />
sind, wenn die Auszubildenden<br />
„produktiv” eingesetzt werden. Eine<br />
generelle Regelung gibt es nicht, sodas<br />
es oft zu Meinungsverschiedenheiten,<br />
ja sogar zu gerichtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />
kommen kann.<br />
Bei Betrieben mit mehreren Dutzend<br />
Beschäftigten ist es oftmals üblich, die<br />
Kosten für die Lehrlinge in den Gemeinkosten<br />
<strong>der</strong> Facharbeiter unterzubringen.<br />
Die Kosten, die durch den Einsatz<br />
<strong>der</strong> Auszubildenden entstandenen sind,<br />
werden so nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />
Bei kleineren Betrieben dagegen<br />
werden diese Kosten direkt verrechnet.<br />
Nach einem (zwischenzeitlich aufgehobenen)<br />
Erlass des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Finanzen aus<br />
dem Jahr 1972, konnten bei öffentlichen<br />
Aufträgen folgende Grundbeträge<br />
des jeweiligen Facharbeiter- bzw.<br />
Gesellenlohnes angesetzt werden:<br />
1. Lehrjahr: 45 %;<br />
2. Lehrjahr: 55 %;<br />
3. Lehrjahr: 65 %<br />
Dies war offensichtlich sehr praxisnah;<br />
daher ist diese Verrechnung von weiten<br />
Teilen <strong>der</strong> Handwerkerschaft auch<br />
gegenüber privaten Auftraggebern<br />
übernommen worden und findet heute<br />
noch seine Anwendung.
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 23<br />
Suchen Sie Aufträge?<br />
Online fischen und den dicken Fang machen!<br />
Es ist wie beim Angeln: Alle fischen<br />
nach dem großen Auftrag. Um Ihrem<br />
„Anglerglück“ auf die Sprünge zu<br />
helfen, stellen wir Ihnen als eine<br />
Form <strong>der</strong> elektronischen Ausschreibung<br />
das ausschreibungs-abc<br />
vor. Das Ausschreibungs-abc ist die<br />
bundesweite Plattform für Ausschreibungen<br />
<strong>der</strong> Landesausschreibungsblätter<br />
und Staatsanzeiger in<br />
Zusammenarbeit mit dem Bundesausschreibungsblatt.<br />
Es sind ständig<br />
etwa 7.000 aktuelle Ausschreibungen<br />
zur Recherche verfügbar.<br />
Die Möglichkeit besteht, eines o<strong>der</strong><br />
mehrere Verlagsangebote zu abonnieren.<br />
Teilweise stehen auch Vergabeunterlagen<br />
zum download zur<br />
Verfügung.<br />
Wer bei Ausschreibungen in Zukunft<br />
im Rennen bleiben möchte, muss sich<br />
mit <strong>der</strong> elektronischen Vergabe<br />
beschäftigen. Denn die Privatwirtschaft<br />
verlagert immer größere Teile<br />
ihrer Beschaffung ins Internet. Und<br />
öffentliche Stellen müssen laut EU-<br />
Plan bis 2010 die Auftragsvergabe von<br />
Papier komplett auf Internet umstellen.<br />
Höchste Zeit für Handwerksbetriebe,<br />
sich auf die Online-Vergabe einzustellen.<br />
Die Europäische Union forciert<br />
die Umstellung des Vergabeverfahrens<br />
von Papier auf digitale Daten.<br />
Ab Februar 2006 müssen die Kommunen,<br />
Län<strong>der</strong> und staatlichen Stellen<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsstaaten beginnen,<br />
öffentliche Aufträge elektronisch zu<br />
vergeben. Ab 2010 schließlich soll die<br />
elektronische Vergabe o<strong>der</strong> E-Vergabe<br />
die Regel sein.<br />
Das Angebot<br />
Handwerksbetriebe kommen durch die<br />
Recherche im Ausschreibungs-abc<br />
schneller an die Information über<br />
öffentliche Aufträge und haben mehr<br />
Zeit für das Bearbeiten <strong>der</strong> Angebote.<br />
Auf <strong>der</strong> Plattform www.ausschreibungs-abc<br />
sind die öffentlichen<br />
Bekanntmachungen nach VOB, VOL<br />
und VOF aus allen 16 Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
eingestellt. Die Handwerker können<br />
wählen, ob sie nur eine Region, mehrere<br />
Regionen o<strong>der</strong> das Gesamtangebot<br />
nutzen wollen. Im Gesamtangebot<br />
sind auch die deutschsprachigen Ausschreibungen<br />
aus <strong>der</strong> Datenbank <strong>der</strong><br />
Europäischen Union enthalten. Da in<br />
den Medien <strong>der</strong> beteiligten Ausschreibungsdienstleister(Staatsanzeiger<br />
und Ausschreibungsverlage) in<br />
<strong>der</strong> Regel die Originärveröffentlichung<br />
stattfindet,<br />
sind die Abgabetermine<br />
<strong>der</strong> Vergabestelleoptimal<br />
auf den Einstellungstermin<br />
im Ausschreibungs-abcabgestimmt.<br />
In an<strong>der</strong>en<br />
Medien wird<br />
zum Teil erheblich<br />
später veröffentlicht,<br />
was die<br />
Bewerbungsfrist<br />
für Bietinteressentenentsprechend<br />
verkürzt.<br />
Die Bekanntmachungstexte<br />
sind für Handwerker auf<br />
verschiedene Arten zugänglich. Eine<br />
Variante: <strong>der</strong> Betrieb hinterlegt ein<br />
Suchprofil und bekommt die zutreffenden<br />
Texte per E-Mail o<strong>der</strong> Fax am<br />
Erscheinungstag zugeschickt. In einer<br />
an<strong>der</strong>en Variante kann aber auch aktiv<br />
einmal o<strong>der</strong> mehrmals die Woche<br />
recherchiert werden. Dazu können bis<br />
zu 10 verschiedene Suchprofile fest<br />
hinterlegt werden. Die Ordnung nach<br />
Schlagworten nach dem Waren- und<br />
Dienstleistungscode <strong>der</strong> EU ermöglicht<br />
es dabei, die Suchmaske sehr<br />
zielgenau einzustellen – z. B. auf einzelne<br />
Bundeslän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> PLZ-Bereiche.<br />
Jährlich werden weit über<br />
100.000 Gewerke/Leistungen und<br />
damit konkrete Auftragschancen im<br />
Ausschreibungs-abc veröffentlicht.<br />
Nach Einsicht in den Bekanntmachungstext<br />
können in vielen Fällen<br />
auch die Vergabeunterlagen am Bildschirm<br />
abgerufen werden. Damit bietet<br />
die Plattform einen beson<strong>der</strong>en<br />
Service, da vor dem Bestellvorgang<br />
die Vergabeunterlagen im Lesemodus<br />
ohne Mehrkosten eingesehen werden<br />
können. Überflüssige Bestellungen<br />
gehören so weitgehend <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
an. Die Vergabeunterlagen<br />
werden anschließend zu einem um<br />
mindestens 50% reduzierten Preis herunter<br />
geladen. Dazu steht das Softwarewerkzeug<br />
abc-cockpit auf <strong>der</strong><br />
Plattform zum installieren beim Bietinteressenten<br />
bereit. Mit abc-cockpit<br />
kann das Angebot am Bildschirm<br />
bearbeitet werden, sofern die Vergabestelle<br />
bearbeitbare Dateien bereitgestellt<br />
hat.<br />
Ein integriertes Ausfüllprogramm für<br />
das Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> VOB-<br />
Ausschreibungen erleichtert die Arbeit<br />
für Handwerker die keine eigene Kalkulationssoftware<br />
haben. Die Angebotsabgabe<br />
kann entwe<strong>der</strong> herkömmlich<br />
in Papierform o<strong>der</strong>, falls die<br />
Vergabestelle dies zugelassen hat,<br />
auch elektronisch erfolgen. Die elektronische<br />
Angebotsabgabe ist für den<br />
Handwerker sehr schnell und kostengünstig.<br />
Allerdings benötigt er dazu<br />
noch ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte<br />
für die qualifizierte elektronische<br />
Signatur. In stark zunehmen<strong>der</strong><br />
Zahl stehen die Vergabeunterlagen<br />
elektronisch im Ausschreibungsabc<br />
bereit.<br />
Weitere Informationen: ausschreibungs-abc-GmbH;<br />
Breitscheidstraße<br />
69; 70176 Stuttgart; Tel: 0711/<br />
66601-491; Fax: 0711/66601-86<br />
Auszug aus den Vorteilen die das<br />
Ausschreibungs-abc für den Handwerker<br />
bietet:<br />
1. Er hat kostenlose Einsicht in das<br />
Leistungsverzeichnis. 2. Ihm bieten<br />
sich über 100.000 Auftragschancen<br />
für Handwerk und Dienstleistung im<br />
öffentlichen Bereich. 3. Er erzielt<br />
schnelle Rechercheergebnisse bei<br />
über 90 % Zeitersparnis gegenüber<br />
<strong>der</strong> herkömmlichen Suche in den<br />
Papierausgaben. 4. Im Ausschreibungs-abc<br />
finden sich nur originär von<br />
den Vergabestellen veröffentlichte<br />
Bekanntmachungen. Weitere Vorteile<br />
finden Sie im Internet unter www.ausschreibungs-abc.de
Seite 24 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Preisän<strong>der</strong>ung beim Pauschalpreisvertrag<br />
Pauschalverträge sind häufig Gegenstand<br />
von gerichtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen.<br />
Der Auftraggeber beruft<br />
sich in <strong>der</strong> Regel darauf, dass <strong>der</strong> Preis<br />
unverän<strong>der</strong>t sei, egal, welche Leistung<br />
<strong>der</strong> Auftragnehmer dafür erbringt. Der<br />
Auftragnehmer seinerseits möchte,<br />
wenn unvorhergesehene o<strong>der</strong> zusätzliche<br />
Leistungen erfor<strong>der</strong>lich werden,<br />
hierfür eine geson<strong>der</strong>te Vergütung.<br />
Die Rechtsprechung unterscheidet<br />
zwei Preistypen. Der sog. Detailpauschalpreisvertrag<br />
und <strong>der</strong> Globalpauschalpreisvertrag.<br />
Während beim<br />
Detailpauschalpreisvertrag <strong>der</strong> pauschalierten<br />
Preisbildung ein detailliertes<br />
Leistungsverzeichnis zugrunde<br />
liegt, wird beim Globalpauschalpreisvertrag<br />
die Leistung in <strong>der</strong> Regel nur<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage einer funktionalen<br />
Leistungsbeschreibung beschrieben.<br />
Hier geht <strong>der</strong> Auftragnehmer das Risiko<br />
ein, nicht kalkulierte Leistungen<br />
erbringen zu müssen.<br />
Das OLG Düsseldorf hatte einen Pauschalpreisvertrag<br />
zu prüfen, bei dem<br />
<strong>der</strong> Bauvertrag ein detailliertes Leistungsverzeichnis<br />
enthielt. Der Auftraggeber<br />
verlangte nachträglich die<br />
Ausführung zusätzlicher Leistungen.<br />
Diese waren im Leistungsverzeichnis<br />
nicht enthalten. Die vom AN gestellte<br />
Nachtragsfor<strong>der</strong>ung lehnte <strong>der</strong> AG<br />
unter Verweis auf den Pauschalpreis<br />
ab. Des Weiteren behauptete er, die<br />
Leistungen seien ohnehin im Leistungsverzeichnis<br />
enthalten, ohne dies<br />
allerdings näher darzulegen.<br />
Das Gericht hat deutlich klargestellt,<br />
dass durch den Pauschalpreis nur die<br />
Leistungen abgegolten sind, die durch<br />
Auslegung <strong>der</strong> vertraglichen Leistungsbeschreibung<br />
geschuldet sind.<br />
Später gefor<strong>der</strong>te Zusatzarbeiten werden<br />
vom Pauschalpreis nicht erfasst.<br />
Der Auftraggeber muss sie geson<strong>der</strong>t<br />
vergüten. Wenn bei einem Pauschalpreis<br />
die geschuldete Leistung durch<br />
ein Leistungsverzeichnis näher<br />
bestimmt wird, kommt es für die<br />
Abgrenzung zwischen den vertraglich<br />
geschuldeten und den zusätzlichen Leistungen<br />
darauf an, ob die zusätzliche<br />
Leistung in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />
bereits enthalten ist. Nur dann, wenn<br />
das Leistungsziel (funktional) im Vor<strong>der</strong>grund<br />
steht und es den Parteien<br />
nicht auf die Beschreibung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Leistungen ankommt, <strong>der</strong> Leistungsumfang<br />
also pauschaliert wurde,<br />
findet eine Anpassung des Pauschalpreises<br />
nicht statt. Auch beim Pauschalpreisvertrag<br />
ist also entscheidend,<br />
welche Vereinbarungen <strong>der</strong> Preisbil-<br />
dung zugrunde liegen. Der Auftragnehmer<br />
schuldet nur das, was in <strong>der</strong><br />
Leistungsbeschreibung angegeben ist.<br />
Ergeben sich später Än<strong>der</strong>ungen, auch<br />
wenn diese nur geringfügig sind, lösen<br />
diese einen zusätzlichen Preisanpassungsanspruch<br />
aus. (OLG Düsseldorf,<br />
09.12.2003, 23 U 220/02) - RA Stefanie<br />
Theis, Mainz theis@theis heukro dt<br />
bauer de<br />
Impressum auf<br />
privaten Websites<br />
Auch auf privaten Websites muss das<br />
Impressum deutlich sichtbar sein.<br />
Sonst drohe ein Rechtsstreit, so die in<br />
München erscheinende Zeitschrift «PC<br />
Professionell» (Ausgabe 03/2005). Zum<br />
Beispiel sollte das Impressum von je<strong>der</strong><br />
einzelnen Seite her aufrufbar sein.<br />
Außerdem sollte <strong>der</strong> entsprechende<br />
Link nicht nur mit «Kontakt», son<strong>der</strong>n<br />
mit «Impressum» gekennzeichnet sein.<br />
Zu den notwendigen Angaben im<br />
Impressum einer privaten Website zählt<br />
laut dem <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> Name des Inhabers<br />
<strong>der</strong> Website sowie dessen<br />
Wohnanschrift. Bei juristischen Personen,<br />
zum Beispiel einer GmbH o<strong>der</strong><br />
einer AG, müssen demnach auch die<br />
so genannten Vertretungsberechtigten,<br />
das Handelsregister, bei dem das<br />
Unternehmen eingetragen ist sowie die<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
angegeben werden.
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 25<br />
EQJ – Son<strong>der</strong>programm Türöffner zur Lehre im Handwerk<br />
Das Son<strong>der</strong>programm zur Einstiegsqualifizierung<br />
Jugendlicher ist Teil des<br />
Paktes für Ausbildung. Mit diesem Programm<br />
soll Jugendlichen bis 25 Jahren,<br />
die ohne Ausbildungsplatz geblieben sind,<br />
eine Perspektive geboten werden. In diesen<br />
Fällen werden ausbildungsvorbereitende<br />
Praktika mit einer Dauer von 6 bis<br />
12 Monaten durch einen Zuschuss von<br />
192 Euro zum (Netto-) Unterhalt des Praktikanten<br />
geför<strong>der</strong>t. Auch werden die entsprechendenGesamtsozialversicherungsbeiträge<br />
bis zur Höhe von 102 Euro<br />
übernommen. Gleiches gilt auch generell<br />
für Jugendliche, die noch nicht in vollem<br />
Maße über die erfor<strong>der</strong>liche Ausbildungsbefähigung<br />
verfügen.<br />
Das Son<strong>der</strong>programm Einstiegsqualifizierung<br />
Jugendlicher bietet verschiedene<br />
Vorteile:<br />
• Betriebe können potentiellen Nachwuchs<br />
kennen lernen und jenseits des<br />
Schulzeugnisses auswählen<br />
• Es entstehen Einstiegsmöglichkeiten<br />
für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet<br />
haben<br />
• Für die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten<br />
bestehen flexible Gestaltungsmöglichkeiten<br />
• Es bieten sich Chancen für benachteiligte<br />
Jugendliche und die Möglichkeiten<br />
des Imagegewinns für das Unternehmen<br />
Voraussetzung für die För<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong><br />
Abschluss eines Praktikumvertrages<br />
zwischen dem Arbeitgeber und dem<br />
Jugendlichen sowie die Beantragung bei<br />
<strong>der</strong> örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.<br />
Eine Kopie dieses Antrages ist bei <strong>der</strong><br />
Handwerkskammer vorzulegen.<br />
Die Lerninhalte und Tätigkeiten während<br />
<strong>der</strong> EQJ-Zeit sind eng an die Ausbildungsberufe<br />
geknüpft. Die Handwerksorganisation<br />
hat zur praktischen Durchführung<br />
bisher mehr als 60 Qualifizierungsbausteine<br />
entwickelt. Diese sollen<br />
den nahtlosen Übergang vom Praktikum<br />
in eine Ausbildung gewährleisten. Im Einzelfall<br />
kann auf Antrag des Betriebes die<br />
Dauer <strong>der</strong> EQJ auf die anschließende Ausbildung<br />
angerechnet werden.<br />
Am Ende <strong>der</strong> Einstiegsqualifizierung stellt<br />
<strong>der</strong> Betrieb dem Praktikanten ein Zertifikat<br />
über die erworbenen Qualifikationen<br />
aus, das von den Kammern anerkannt<br />
wird. So wird eine Aufwertung des Praktikums<br />
und vor allem eine Verkürzung<br />
späterer Ausbildungszeiten durch<br />
Anrechnung des Praktikums um bis zu<br />
6 Monate angestrebt.<br />
Das Son<strong>der</strong>programm Einstiegsqualifizierung<br />
Jugendlicher endet am<br />
31.12.2007. För<strong>der</strong>ungen werden letztmalig<br />
am 31.12.2006 bewilligt.<br />
Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages<br />
kann zwischen sechs und zwölf Monaten<br />
betragen.<br />
249 EQJ-Verträge wurden seit <strong>der</strong> Einführung<br />
dieses Programmes im Oktober<br />
vergangenen Jahres bei <strong>der</strong> HwK Koblenz<br />
registriert. Und das Programm hat sich in<br />
<strong>der</strong> Praxis bewährt. Dies zeigt die deutlich<br />
geringe Abbruchquote, die bei 16,8<br />
Prozent liegt. 172 junge Leute haben<br />
inzwischen die EQJ beendet. Für 95 von<br />
ihnen hat sich diese Zeit in je<strong>der</strong> Hinsicht<br />
gelohnt – sie wurden im Anschluss an das<br />
Praktikum in ein Lehrverhältnis übernommen.<br />
Einige sind noch unentschlossen,<br />
an<strong>der</strong>e möchten im Anschluss eine<br />
schulische Laufbahn einschlagen, manch<br />
einer meint nach <strong>der</strong> EQJ, für diesen Beruf<br />
doch nicht geeignet zu sein und strebt<br />
eine an<strong>der</strong>e Ausbildung an.<br />
Informationen zu EQJ bei <strong>der</strong> Handwerkskammer<br />
Koblenz, Tel.: 0261/398-<br />
323, email: aubira@hwk-koblenz.de<br />
So verliert <strong>der</strong> Winter seine Schrecken – Tips Ihrer KFZ-Innung<br />
Die richtige Vorbereitung für mehr Verkehrssicherheit im Winter<br />
Schnee- o<strong>der</strong> eisbedeckte Straßen<br />
gehören für viele Autofahrer immer noch<br />
zu den Schreckensvisionen eines langen<br />
und harten Winters. Hinzu kommen<br />
plötzlicher Schneebruch auf bewaldeten<br />
Straßen sowie Schneeverwehungen<br />
auf freien Strecken, die selbst „winterfeste“<br />
Vielfahrer vor Probleme stellen.<br />
Ein winterlicher Autofahrertag kann aber<br />
auch weniger dramatisch beginnen. Wer<br />
morgens aus dem Haus kommt und sein<br />
Auto unter einer dicken Schneehaube<br />
o<strong>der</strong> Eisschicht wie<strong>der</strong> findet, benötigt<br />
bereits jetzt ein Minimum an Hilfsmitteln,<br />
um sorglos starten zu können. So<br />
gehören Handschuhe, ein stabiler Eiskratzer,<br />
ein Handfeger, Enteisungsspray<br />
für Scheiben und Türschlösser, Überbrückungskabel,<br />
Abschleppseil - o<strong>der</strong><br />
besser noch Abschleppstange - sowie<br />
Frostschutz für die Scheibenwaschanlage<br />
ins Auto bzw. die Manteltasche. Bei<br />
Fahrten ins Gebirge o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />
schneereiche Regionen sind Schneeketten<br />
oftmals die letzte Rettung, manchmal<br />
sogar zwingend vorgeschrieben. Lei<strong>der</strong><br />
ist es auch heute noch keine Selbstverständlichkeit,<br />
dass spätestens Ende<br />
Oktober Winterreifen mit mindestens vier<br />
Millimetern Profiltiefe aufgezogen werden,<br />
<strong>der</strong> Frostschutz im Kühlwasser-<br />
kreislauf sowie in <strong>der</strong> Waschanlage überprüft<br />
und die Beleuchtung auf einwandfreie<br />
Funktion gecheckt werden. Wer auf<br />
Nummer Sicher gehen will, findet im Kfz-<br />
Meisterbetrieb den kompetenten<br />
Ansprechpartner für die richtige Winterausrüstung.<br />
Nachdem Türen, Lampen und Blinker<br />
sowie die Scheiben rundum vom Schnee<br />
o<strong>der</strong> Eis befreit sind, kann es losgehen.<br />
Aber aufgepasst: Niemals versuchen,<br />
die kalten Scheiben auch bei hartnäckigster<br />
Vereisung mit heißem Wasser<br />
aufzutauen. Ein Bruch des Glases<br />
wäre aufgrund <strong>der</strong> extremen Temperaturunterschiede<br />
die unausweichliche<br />
Folge. Auch die Umluftschaltung <strong>der</strong> Heizung<br />
zur schnelleren Innenraumerwärmung<br />
sollte nur ganz kurz zum Einsatz<br />
kommen. Ansonsten beschlagen die<br />
Scheiben schnell von innen. Während<br />
<strong>der</strong> ersten Meter nach dem Start bei freier<br />
Strecke unbedingt eine Bremsprobe<br />
machen, um die Haftung <strong>der</strong> Reifen zu<br />
überprüfen. Anschließend die Fahrweise<br />
den winterlichen Straßenverhältnissen<br />
anpassen. Dies bedeutet:<br />
• Erhöhung des Sicherheitsabstands<br />
zum Vor<strong>der</strong>mann, um rechtzeitig und mit<br />
Gefühl bremsen zu können.<br />
– Anzeige –<br />
• Abruptes Bremsen o<strong>der</strong> Lenken vermeiden,<br />
um nicht ins Schleu<strong>der</strong>n zu<br />
geraten.<br />
• Vorausschauend fahren, um wechselnde<br />
Straßenbeläge zu erkennen.<br />
• Vorsicht auf Brücken, Hochebenen und<br />
Waldschneisen.<br />
Achtung: Allradantrieb und elektronische<br />
Fahrhilfen verkürzen auf keinen<br />
Fall den Bremsweg.
Angebot für betriebliche<br />
Fortbildungen und Veranstaltungen<br />
Sie sind ein Handwerksbetrieb,<br />
<strong>der</strong> Räume sucht, in denen Sie<br />
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Es handelt sich um eine Mehrlings- o<strong>der</strong> Frühgeburt: ● Nein* ● Ja*<br />
Es ist geplant, die Elternzeit zwischen den Eltern aufzuteilen:<br />
Wenn ja, Arbeitgeber des an<strong>der</strong>en Elternteils (Firmenname, Anschrift):<br />
● Nein* ● Ja*<br />
_________________________________________________________________________________________________________<br />
Es ist geplant, einen Teil <strong>der</strong> Elternzeit (max. 12 Monate)<br />
in die Zeit vom 3. bis 8. Geburtstag zu legen: ● Nein* ● Ja*<br />
Da die vom Gesetz gefor<strong>der</strong>ten Voraussetzungen erfüllt sind, melde ich hiermit meine Elternzeit an:<br />
vom_______________________bis_______________________und vom_______________________bis_______________________<br />
Der an<strong>der</strong>e Elternteil wird Elternzeit machen:<br />
vom_______________________bis_______________________und vom_______________________bis_______________________<br />
Ich beabsichtige, während <strong>der</strong> Elternzeit<br />
bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten: ● Nein* ● Ja*<br />
Wenn ja, konkret möchte ich_______Stunden wöchentlich arbeiten. Ich bitte um Rücksprache zur Klärung <strong>der</strong> Details.<br />
Mir ist bekannt, dass sich mein Erholungsurlaub für jeden vollen Elternzeitmonat um 1/12 reduziert und dass bei Überschreitung<br />
<strong>der</strong> Freigrenze <strong>der</strong> Erziehungsgeldanspruch möglicherweise entfällt o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird.<br />
_______________________________________________________ _______________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer(in)<br />
* Zutreffendes ist markiert<br />
Füllt die Personalabteilung aus:<br />
Berechnung des Resturlaubs:<br />
Jahresurlaub für_____________=______________Arbeitstage ./.______________/12 gemäß § 17 BErzGG =_____________Tage
Anfor<strong>der</strong>ungsschreiben For<strong>der</strong>ungsübergang<br />
nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />
Eine Situation, wie sie jeden Tag passieren<br />
kann: Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens<br />
wird anlässlich eines Verkehrsunfalls,<br />
ohne sein Verschulden, verletzt<br />
und ist für mehrere Tage bzw.<br />
Wochen arbeitsunfähig.<br />
In diesem Fall hat <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
gegenüber seinem Arbeitgeber auch<br />
dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung,<br />
wenn ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit<br />
verursacht hat. Es kommt dabei<br />
nicht darauf an, ob dies während o<strong>der</strong><br />
außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit geschieht.<br />
Kann Ihr Mitarbeiter von einem Dritten<br />
wegen des Verdienstausfalles infolge <strong>der</strong><br />
Arbeitsunfähigkeit Schadenersatz verlangen,<br />
so geht dieser Anspruch insoweit<br />
auf den Arbeitgeber über, als dieser<br />
seinem Mitarbeiter tatsächlich auch<br />
Arbeitsentgelt fortgezahlt hat. Dies wird<br />
als For<strong>der</strong>ungsübergang bezeichnet.<br />
Geltendmachung<br />
des Anspruchs<br />
Der Arbeitgeber muss den auf ihn übergegangenen<br />
Schadenersatzanspruch<br />
gegenüber dem Schädiger grundsätzlich<br />
selbst geltend machen. Nimmt er<br />
am Ausgleichskassenverfahren teil, so<br />
wird die Krankenkasse die Erstattung<br />
nur gewähren, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber den<br />
auf ihn übergegangenen Anspruch bis<br />
zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrages<br />
an die Krankenkasse abtritt.<br />
Nicht zu ersetzende Aufwendungen<br />
Grundsätzlich gilt: Erstattungsfähig sind<br />
nur solche Aufwendungen des Arbeitgebers,<br />
die direkt dem Erwerb des<br />
Arbeitnehmers zuzurechnen sind. Folgende<br />
Aufwendungen können somit<br />
nicht als anteilig zu ersetzend berücksichtigt<br />
werden:<br />
• Aufwendungen für eine Ersatzkraft<br />
Gemeinkosten o<strong>der</strong> Verwaltungskostenzuschläge<br />
• Haftpflichtversicherung, Mehrwertsteuer<br />
• Beiträge zur Berufsorganisation<br />
• Beiträge zur Lohnausgleichskasse<br />
Unter diesem Text ist ein Musterbrief<br />
abgedruckt, auf dem die einzelnen Positionen<br />
zum Umfang des Erstattungsanspruchs<br />
aufgeführt sind.<br />
Pflichten des Arbeitnehmers<br />
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem<br />
Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung<br />
eines Schadenersatzanspruches<br />
notwendigen Angaben zu<br />
machen. Er hat den Schadenverursacher<br />
zu nennen sowie evtl. Zeugen, polizeiliches<br />
Aktenzeichen u. ä.<br />
For<strong>der</strong>ungsübergang gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />
An: ____________________________________________________________________________________(Anschrift Schadenverursacher)<br />
hier: Unfall am: ____________________<br />
Sehr geehrte ________________________________________________<br />
hiermit zeige ich Ihnen an, dass Herr/Frau__________________________________ bei mir/uns beschäftigt ist. Aufgrund des<br />
von Ihnen verursachten Schadens ist Herr/Frau___________________________________ für den Zeitraum von<br />
_______________ bis_______________ arbeitsunfähig erkrankt. Nach §1 Entgeltfortzahlungsgesetz sind wir zur Fortzahlung<br />
<strong>der</strong> Bezüge für diesen Zeitraum verpflichtet. Gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz geht insoweit <strong>der</strong> Anspruch auf Verdienstausfall<br />
des Geschädigten gesetzlich auf uns über.<br />
Wir machen den nachfolgend näher spezifizierten Betrag geltend:<br />
1. Bruttoarbeitsentgelt<br />
a. Grundlohn (regelmäßige Arbeitszeit x Stundenlohn x Krankentage) _______________<br />
b. Zuschläge für Mehr , Nacht , Sonn o<strong>der</strong> Feiertagsarbeit und Überstunden _______________<br />
(Berechnung allerdings nur dann, wenn die Zuschläge auch bei<br />
Arbeitsunfähigkeit zu zahlen gewesen wären)<br />
2. anteilige Feiertagsentlohnung _______________<br />
3. anteiliges Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld _______________<br />
(in <strong>der</strong> Bauwirtschaft Sozialaufwand für Urlaubsvergütung)<br />
4. anteiliges tarifliches Weihnachtsgeld/13. Monatseinkommen o. a. _______________<br />
5. anteilige Vermögenswirksame Leistungen _______________<br />
6. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung _______________<br />
Unterliegt Ihr Unternehmen den Tarifverträgen des Bau-, Dachdecker- o<strong>der</strong> Malerhandwerks,<br />
dann können Sie zusätzlich folgende For<strong>der</strong>ungen geltend machen:<br />
7. Sozialkassenbeitrag Urlaubskasse _______________<br />
8. Sozialkassenbeitrag Lohnausgleichskasse _______________<br />
9. Sozialkassenbeitrag - Zusatzversorgungskasse _______________<br />
Gesamtbetrag_______________<br />
Ich/Wir bitte(n) um Überweisung des Betrages bis zum __________________ (Datum eintragen.)<br />
Mit freundlichen Grüßen
Einsatz von Fremdfirmen bzw. Leiharbeitnehmern<br />
Im Rahmen des Einsatzes betriebsfrem<strong>der</strong> Personen im Unternehmen muss unterschieden werden, ob diese als Leiharbeiter,<br />
also in den eigenen Personalstamm und in eigene Betriebsabläufe integriert, o<strong>der</strong> räumlich und organisatorisch<br />
getrennt als Werkvertragsunternehmer tätig werden. Der Einsatz betriebsfrem<strong>der</strong> Personen im Unternehmen erfor<strong>der</strong>t<br />
klare Regelungen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, je<br />
nachdem ob Leiharbeiter o<strong>der</strong> Werkvertragsnehmer im Betrieb tätig werden, selbst geeignete Maßnahmen zu veranlassen<br />
o<strong>der</strong> zumindest zu überprüfen, ob bei Werkvertragsnehmern Regelungen existieren und umgesetzt werden. Wichtig<br />
ist, dass alle auf dem Betriebsgelände tätigen Personen unter gleichen Arbeitsschutzrahmenbedingungen arbeiten<br />
können. Die folgende Auflistung ermöglicht einen einfachen Überblick.<br />
Ansprechpartner für Rückfragen ist <strong>der</strong> Autor dieses Textes: Dipl.-Ing. Werner Dörr; Fleischerei-BG, Abt. Prävention,<br />
Tel.: 0173/3033881; E-mail: werner.doerr@fleischerei-bg.de o<strong>der</strong> Ihre <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> .<br />
Vertragsart Werkvertrag Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung )<br />
Vertrag Erstellen eines Produktes, eines Werkes<br />
o<strong>der</strong> einer Dienstleistung<br />
Vertragsführung Fremdfirma in eigener Verantwortung mit<br />
eigenen Mitarbeitern, Verantwortung für<br />
das Arbeitsergebnis liegt ausschließlich<br />
bei <strong>der</strong> Fremdfirma.<br />
Beschäftigungsstatus Keine Einglie<strong>der</strong>ung in die Arbeitsprozesse<br />
des Auftraggebers räumliche und organisatorische<br />
Trennung Auftraggeber ist<br />
gegenüber dem Arbeitnehmer nicht weisungsbefugt<br />
Reklamation nur an den Vorgesetzten<br />
<strong>der</strong> Fremdfirma.<br />
Unterweisung Obliegt Fremdfirma in eigener Verantwortung<br />
Kontrolle, ob Regelungen getroffen<br />
sind, durch Auftraggeber.<br />
Ärztl. Überwachung, Vorsorge Obliegt Fremdfirma in eigener Verantwortung<br />
Auftraggeber weist auf Beson<strong>der</strong>heiten<br />
hin.<br />
Persönliche Schutzausrüstung ( PSA) Fremdfirma muss geeigneten PSA zur Verfügung<br />
stellen. Festlegung im Vertrag Kontrolle<br />
durch Koordinator.<br />
Erste Hilfe Ersthelfer werden von Fremdfirma gestellt(<br />
Regelung im Vertrag) Überprüfung durch<br />
Auftraggeber.<br />
Sicherheitstechnische und<br />
arbeitsmedizinische Betreuung<br />
Fremdfirma gewährleistet beides. Berücksichtigung<br />
im Vertrag, Überprüfung durch<br />
Auftraggeber<br />
Schnittstellen Bestellung eines Koordinators durch Auftraggeber,<br />
sobald gegenseitige Gefährdung/<br />
Beeinträchtigung vorhanden ist,<br />
Information an Fremdfirma.<br />
Überlassen von geeigneten Arbeitnehmern<br />
auf Zeit ( nur mit Erlaubnis zulässig<br />
AÜG)<br />
Verantwortung für das Arbeitsergebnis<br />
liegt beim Entleiher, nicht beim Verleiher.<br />
Einglie<strong>der</strong>ung des Leiharbeiters in die<br />
Arbeitsprozesse des Entleihers. Weisungsrecht<br />
gegenüber dem Leiharbeitnehmer.<br />
Einsatz nur nach Absprache mit<br />
Verleiher.<br />
Entleiher hat die gleichen Verpflichtungen<br />
wie bei eigenen Beschäftigten ( Erstunterweisung,<br />
Unterweisung bei Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Verhältnisse bzw. Fehlverhalten).<br />
Entleiher prüft vor Annahme <strong>der</strong> Tätigkeit,<br />
ob erfor<strong>der</strong>liche Untersuchungen durchgeführt<br />
sind erfor<strong>der</strong>lichenfalls Veranlassung<br />
durch Verleiher.<br />
Absprache bezüglich Auswahl und Bereitstellung<br />
zwischen Verleiher und Entleiher<br />
keine Zweiklassengesellschaft. Entleiher<br />
trägt Verantwortung für die Benutzung.<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Leiharbeiter bei <strong>der</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Ersthelfer. Informationen über<br />
Erste Hilfe an Leiharbeiter.<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Leiharbeiter bei <strong>der</strong><br />
Berechnung <strong>der</strong> Einsatzzeiten von<br />
Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
durch Entleiher<br />
Benennung einer verantwortlichen Person,<br />
die Weisungen erteilt. Information an<br />
Leiharbeiter, gemeinsame Arbeitsplatzgestaltung.
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 35<br />
Meldeverfahren zur Sozialversicherung<br />
ab 01. Januar 2006 nur noch elektronisch<br />
Ab 1. Januar 2006 dürfen die Krankenkassen<br />
Meldungen und Beitragsnachweise<br />
auf Papierformularen o<strong>der</strong><br />
Datenträgern per Gesetz nicht mehr<br />
annehmen. Stellen Sie deshalb so<br />
schnell wie möglich auf das elektronische<br />
Meldeverfahren um.<br />
Meldungen und Beitragsnachweise<br />
sind dann nur noch durch gesicherte<br />
und verschlüsselte Datenübertragung,<br />
also durch ein Entgeltabrechnungsprogramm<br />
per Datenfernübertragung<br />
o<strong>der</strong> per E-Mail sowie durch elektronische<br />
Ausfüllhilfen, zu übermitteln.<br />
Wer noch kein Entgeltabrechnungsprogramm<br />
besitzt und sich zum Kauf<br />
einer solchen Software entscheidet,<br />
sollte darauf achten, dass das Programm<br />
von <strong>der</strong> Informationstechnischen<br />
Service-Stelle <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung, kurz ITSG,<br />
geprüft ist. Eine Übersicht aller geprüf-<br />
ten Entgeltabrechnungsprogramme ist<br />
im Internet unter www.gkv-ag.de zu<br />
finden. Eine kostengünstige Alternative<br />
bietet die maschinelle Datenübertragung<br />
mit Hilfe einer EDV-gestützten<br />
Ausfüllhilfe. Um den Einstieg in das<br />
maschinelle Meldeverfahren zu erleichtern,<br />
bieten die gesetzlichen Krankenkassen<br />
die kostenlose Ausfüllhilfe sv.net<br />
an. Die Anwendung steht in den Varianten<br />
sv.net/classic (Software für PC-<br />
Installation) und sv.net/online (Internetbasierte<br />
Online-Anwendung) zur Verfügung.<br />
Allerdings ist zu beachten,<br />
dass diese Ausfüllhilfen kein Ersatz<br />
für klassische Entgeltabrechnungsprogramme<br />
sind. Es werden we<strong>der</strong><br />
Entgelte noch Sozialversicherungs- und<br />
Steueranteile errechnet. Umfangreiche<br />
Informationen zum Thema sind in einem<br />
speziellen Internet-Angebot zusammengefasst.<br />
Hier finden sich neben <strong>der</strong><br />
Darstellung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen<br />
und Vereinbarungen zum Datenaustausch<br />
auch Informationen und<br />
Bezugsmöglichkeiten für die Ausfüllhilfen<br />
sv.net/classic und sv.net/online.<br />
www.datenaustausch.de<br />
Informationen werden auch von den<br />
Krankenkassen direkt bereitgestellt.<br />
So z.B. durch die AOK unter<br />
www.aok-business.de/ unter Service<br />
/ Formulare / o<strong>der</strong> dem Suchbegriff<br />
„sv-net“ und Firmenkunden <strong>der</strong> IKK<br />
finden den Zugang zu sv.net/online<br />
unter www.ikk.de.sv.net/classic.<br />
Die Software für PC-Installation, können<br />
Arbeitgeber kostenfrei bei <strong>der</strong><br />
zentralen Vertriebsstelle ITSG GmbH<br />
im Internet unter www.itsg.de o<strong>der</strong><br />
schriftlich bei: ITSG GmbH, Postfach<br />
50 01 52, 63094 Rodgau, Telefax:<br />
0 61 06/85 26 30 bestellen.<br />
25 Jahre im Dienste des Handwerks<br />
Am 01.10.2005 blickte Hauptgeschäftsführer<br />
Erwin Haubrich auf eine<br />
25-jährige Dienstzeit bei <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
zurück. Nach einer<br />
Ausbildung zum Industriekaufmann<br />
schloss Erwin Haubrich am 31.03.1974<br />
einen Studiengang als staatlich geprüfter<br />
Betriebswirt an <strong>der</strong> Wirtschaftsfachschule<br />
Köln ab. Während seines<br />
beruflichen Werdegangs war er im Verwaltungs-<br />
und Organisationswesen,<br />
im Verkauf, im Einkauf und im Export<br />
in einer Reihe namhafter Westerwäl<strong>der</strong><br />
Unternehmen tätig.<br />
Durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
des <strong>Westerwald</strong>kreises wurde er zum<br />
01. Oktober 1980 als Nachfolger des<br />
damaligen Geschäftsführers Willi Kunoth<br />
eingestellt. Nach Genehmigung<br />
<strong>der</strong> Einstellung durch die HwK Koblenz<br />
nahm Erwin Haubrich seine Arbeit auf<br />
und reformierte die Geschäftsstelle<br />
und den Organisationsablauf in<br />
wesentlichen Teilen.<br />
Zuerst stand die Fusion <strong>der</strong> restlichen<br />
Ober- und Unterwesterwäl<strong>der</strong> Innungen<br />
im Zuge <strong>der</strong> Verwaltungsreform<br />
an. Die Gründung des Versorgungswerkes,<br />
die Herausgabe des ersten<br />
Handwerkerverzeichnisses, Einrichtung<br />
einer Rechtsberatungsstelle mit<br />
Mahn- und Inkassoabteilung sowie die<br />
Anschaffung <strong>der</strong> ersten EDV-Anlage<br />
Der Vors. Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid überreichte die Ehrenurkunde<br />
<strong>der</strong> Handwerkskammer Koblenz. Im Bild: (v. l.) Die Kreishandwerksmeister<br />
Kurt Krautscheid, Dirk Schmidt, HGF Erwin Haubrich, Ehefrau Cornelia<br />
Haubrich sowie Friedhelm Adorf<br />
waren weitere Schwerpunkte. Die<br />
räumlichen Verhältnisse in <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle Montabaur wurden<br />
durch Renovierung des Altbaus verbessert<br />
und im Jahr 1989 wurde die<br />
Raumnot durch Bezug eines Anbaus<br />
beseitigt. Im Laufe <strong>der</strong> Jahre kam <strong>der</strong><br />
Anschluss <strong>der</strong> Westerwäl<strong>der</strong> Innungen<br />
an die Innungskrankenkasse Koblenz,<br />
<strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen<br />
Beratung und die erste Internetpräsentation<br />
dazu. 1997 wurde Erwin<br />
Haubrich zum Hauptgeschäftsführer<br />
ernannt. Mit <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
und einiger Innungen<br />
im Jahr 2001 wurde <strong>der</strong> Tätig-<br />
keitsbereich von Erwin Haubrich auch<br />
auf die fusionierten Kreise Altenkirchen,<br />
Neuwied und <strong>Westerwald</strong> übertragen.<br />
Als Vertreter des Handwerks<br />
ist Haubrich Mitglied im Verwaltungsausschuss<br />
<strong>der</strong> Arbeitsagentur Montabaur<br />
sowie Vorstandsmitglied <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz.<br />
In einer kleinen Feierstunde ehrte <strong>der</strong><br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
den Jubilar. „Erwin Haubrich hat sich<br />
um das Handwerk verdient gemacht“<br />
stellte <strong>der</strong> Vorsitzende Kreishandwerksmeister<br />
Kurt Krautscheid<br />
gemeinsam mit seinen Kollegen fest.
Seite 36 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Nach dem Ende eines Mietverhältnisses<br />
bekommt <strong>der</strong> Vermieter die vermietete<br />
Wohnung oftmals seit langer<br />
Zeit erstmals wie<strong>der</strong> zu Gesicht. Bei<br />
<strong>der</strong> Wohnungsübergabe muss er dann<br />
nicht selten feststellen, dass die Wohnung<br />
beschädigt wurde, Einbauten<br />
nicht entfernt o<strong>der</strong> die vereinbarten<br />
Schönheitsreparaturen schlecht o<strong>der</strong><br />
gar nicht vom Mieter ausgeführt wurden.<br />
Wenn sich <strong>der</strong> Vermieter dann<br />
länger als sechs Monate nach Rückgabe<br />
<strong>der</strong> Wohnung mit <strong>der</strong> Durchsetzung<br />
seiner Ansprüche gegenüber<br />
dem ehemaligen Mieter Zeit lässt, drohen<br />
ihm unwie<strong>der</strong>bringliche finanzielle<br />
Verluste!<br />
Die Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung<br />
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung<br />
dem Vermieter im vertragsgemäßen<br />
Zustand zurückzugeben.<br />
Dies bedeutet, dass bspw. etwaige<br />
Mietereinbauten wie<strong>der</strong> zu entfernen<br />
sind, Schäden aus <strong>der</strong> Mietzeit spätestens<br />
jetzt beseitigt werden müssen<br />
und die regelmäßig übernommenen<br />
Schönheitsreparaturen vom Mieter<br />
auszuführen sind. Übrigens müssen<br />
sämtliche Arbeiten entgegen einer<br />
weit verbreiteten Meinung noch<br />
innerhalb <strong>der</strong> Mietzeit ausgeführt<br />
Vermieter müssen sich<br />
nach dem Mietende sputen, o<strong>der</strong>:<br />
Warum Herumtrödeln manchmal bares Geld kostet<br />
werden. Die Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung<br />
erfolgt anschließend durch Schlüsselübergabe<br />
an den Vermieter.<br />
Muss <strong>der</strong> Vermieter eine nicht<br />
renovierte Wohnung annehmen?<br />
Es kommt nicht darauf an, in welchem<br />
Zustand sich die Wohnung bei Rückgabe<br />
tatsächlich befindet, da rechtlich<br />
gesehen auch die Rückgabe einer<br />
stark renovierungsbedürftigen Wohnung<br />
eine Rückgabe darstellt. Vermieter<br />
sollten daher in jedem Fall die<br />
Schlüssel vom Mieter bei Übergabe<br />
<strong>der</strong> Wohnung annehmen, um nicht in<br />
„Annahmeverzug” zu geraten. Gleichzeitig<br />
sollte <strong>der</strong> Mieter dann zur Schadenbeseitigung<br />
o<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Schönheitsreparaturen aufgefor<strong>der</strong>t<br />
werden und dem Mieter zu diesem<br />
Zweck ein Schlüssel überlassen werden.<br />
Verweigert <strong>der</strong> Mieter hingegen<br />
ausdrücklich und ernsthaft jede weitere<br />
Arbeit, so braucht <strong>der</strong> Vermieter<br />
ihn natürlich nicht weiter aufzufor<strong>der</strong>n.<br />
Die Verweigerung <strong>der</strong> Arbeiten sollte<br />
sich <strong>der</strong> Vermieter in dem Rückgabeprotokoll<br />
<strong>der</strong> Wohnung am besten<br />
schriftlich bestätigen lassen.<br />
Achtung : kurze Verjährungsfrist !<br />
Das Gesetz sieht in § 548 Abs. 1 BGB<br />
eine nur sechsmonatige Verjährungs-<br />
frist für Ansprüche wegen Verschlechterung<br />
o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Wohnung vor. Der Vermieter muss<br />
daher so schnell wie möglich die Voraussetzungen<br />
für eine Durchsetzung<br />
seiner Ansprüche vor Gericht schaffen.<br />
Hierzu sollten rechtzeitig (!)<br />
Kostenvoranschläge eingeholt und<br />
auch daran gedacht werden, sich die<br />
neue Adresse des ausgezogenen Mieters<br />
zu beschaffen, damit eine Klage<br />
zugestellt werden kann, die die Verjährung<br />
dann hemmt. Ganz wichtig ist<br />
für den Vermieter zu beachten, dass<br />
die Verjährungsfrist bereits an dem Tag<br />
<strong>der</strong> Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung - also<br />
regelmäßig mit Schlüsselrückgabe zu<br />
laufen beginnt, wie <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />
nunmehr entschieden hat<br />
(BGH, Urteil v.19.01.2005, VIZI ZR<br />
114/04). Im Zweifelsfall sollte <strong>der</strong> Vermieter<br />
rechtzeitig einen Anwalt einschalten,<br />
um unwie<strong>der</strong>bringliche<br />
Rechtsnachteile zu vermeiden.<br />
(Markus Brümann)<br />
Dr. Jur. Lothar Feuerpfeil – Markus<br />
Brümann – Rechtsanwälte und Steuerberater<br />
- In <strong>der</strong> Pützgewann 6<br />
(Nähe Brauhaus) – 56218 Mühlheim-<br />
Kärlich, Tel. 02630/94460<br />
Son<strong>der</strong>fahrt für Innungsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> organisiert jedes<br />
Jahr Reisen zu den unterschiedlichsten Zielen. Ein Highlight<br />
2006 ist die Reise zu den Passionsspiele 2006 in St. Margarethen.<br />
Diese Passionsspiele sind etwas ganz Beson<strong>der</strong>es. Sie<br />
finden nur alle 5 Jahre statt, daher sind die Karten, verständlicherweise,<br />
heiß begehrt!<br />
Es ist uns gelungen, Karten für die Passionsspiele zu reservieren.<br />
Erleben Sie mit uns im Römersteinbruch diese einmalige<br />
Aufführung. Neben den Spielen bieten wir auch ein überaus<br />
interessantes Rahmenprogramm an, u. a. einen Tagesausflug<br />
nach Wien.<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ausführliche Informationen<br />
erhalten Sie über die Geschäftsstelle Neuwied <strong>der</strong> KHS<br />
<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong>, Tel.: 02631/94640, Fax: 02631/946411.<br />
Ihr Ansprechpartner für diese Reise ist Herr Runkel.<br />
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um kurzfristige<br />
Anmeldung. Die Anmeldungen werden in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />
ihres Eingangs berücksichtigt. Vertragspartner ist die <strong>Rhein</strong>-<br />
<strong>Westerwald</strong> e.G. Betzdorf.
Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 37<br />
Die Duale Oberschule -<br />
Vom Modellversuch zur Regelschule<br />
Duale Oberschule - Eine neue Schule?<br />
Ja und nein!<br />
Nein, weil es sie bereits seit Jahren<br />
gibt. So umfasst die Ausbildung - in<br />
Betzdorf, Hachenburg, Kirchen,<br />
Linz, Montabaur, Nastätten und<br />
Neuwied -die beiden Bildungsgänge<br />
<strong>der</strong> Haupt- und Realschule. Sie vergibt<br />
in zwei getrennten, jedoch durchlässig<br />
organisierten Profilstufen die traditionellen<br />
Abschlüsse des Hauptschulabschlusses<br />
und <strong>der</strong> mittleren<br />
Reife. Beson<strong>der</strong>s qualifizierten<br />
Schüler/innen wird in <strong>der</strong> Berufsschule<br />
die Möglichkeit eröffnet, schneller<br />
die Fachhochschulreife zu erreichen.<br />
Ja, weil sie jetzt Regelschule wird. Hier<br />
werden allgemeine Bildung, praxisorientiertes<br />
Lernen sowie Berufsorientierung<br />
neu miteinan<strong>der</strong> verknüpft und<br />
konsequent auf die Duale Ausbildung<br />
vorbereitet. Das bisherige, bewährte<br />
Konzept wird weitestgehend weitergeführt.<br />
Nach <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Kultusministerin<br />
Doris Ahnen werden die Dualen<br />
Oberschulen (DOS) im Laufe des<br />
Schuljahres 2005/06 zu Regelschulen.<br />
Die Ministerin begründete diese Entscheidung<br />
damit, dass DOS mit ihrem<br />
eigenständigen Profil <strong>der</strong> systematischen<br />
Berufswahlvorbereitung in enger<br />
Kooperation mit den Berufsbildenden<br />
Schulen beson<strong>der</strong>e Akzente setze.<br />
Die DOS bereitet weniger auf akademische<br />
als vielmehr auf praxisorientierte<br />
Berufe in Handwerk, Industrie<br />
und Verwaltung vor. Ihre Schüler/innen<br />
sehen ihre Chance hauptsächlich in<br />
einer beruflichen Ausbildung, halten<br />
sich aber die Möglichkeit für weiter<br />
führende Bildungsabschlüsse offen.<br />
Neben <strong>der</strong> Allgemeinbildung, die auch<br />
an an<strong>der</strong>en Schulen vermittelt wird,<br />
wird in <strong>der</strong> DOS eine gezielte Berufsvorbereitung<br />
betrieben durch zwei<br />
Betriebspraktika in den Klassenstufen<br />
8 und 9, Berufsfindungstage und<br />
Betriebserkundungen. Eine intensive<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> berufsbildenden<br />
Schule ist fester Bestandteil<br />
einer systematischen Vorbereitung auf<br />
die individuelle Berufsentscheidung an<br />
je<strong>der</strong> Dualen Oberschule<br />
Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen<br />
wie Team- und Kommunikationsfähigkeit,Verantwortungssowie<br />
Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
erfolgt durch fest eingerichtete Trai-<br />
ningseinheiten ab Klassenstufe 5. Jede<br />
Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler erhält<br />
neben dem klassischen Zeugnis zum<br />
Ende jedes Schulhalbjahres eine Verbalbeurteilung,<br />
die sich auf Schlüsselqualifikationen<br />
bezieht. Diese<br />
zusätzliche Art <strong>der</strong> Beurteilung ist bei<br />
Eltern und Betrieben sehr beliebt, weil<br />
sie die Stärken und Schwächen <strong>der</strong><br />
Schülerinnen und Schüler treffen<strong>der</strong><br />
wie<strong>der</strong>gibt als Zeugnisnoten allein.<br />
Die wissenschaftliche Begleitung des<br />
Modellversuchs "Duale Oberschule"<br />
kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
"Die Duale Oberschule hat sich in<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz zu einem leistungsfähigen<br />
Bildungsangebot <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />
I entwickelt. Es gilt, das Profil<br />
<strong>der</strong> Dualen Oberschule bezüglich<br />
ihrer Art individueller För<strong>der</strong>ung, dem<br />
Konzept ganzheitlichen Lernens und<br />
Am 9.11.2005 fand in <strong>der</strong> DOS Montabaur ein Gespräch mit Herrn Ministerialrat<br />
Karl Dangelmayer, Kultusministerium RLP, statt. Zusammen mit<br />
Vertretern ausbilden<strong>der</strong> Betriebe und <strong>der</strong> Schulleitung diskutierte HGF Haubrich<br />
(2. v.l.) den Entwicklungsstand und Perspektive <strong>der</strong> Dualen Oberschulen.<br />
In dem neuen Fach "Praxis in <strong>der</strong><br />
Schule", dem Leitfach <strong>der</strong> DOS, werden<br />
praktisches und theoretisches Lernen<br />
miteinan<strong>der</strong> vernetzt. Ab Klassenstufe<br />
6 findet <strong>der</strong> Unterricht in diesem<br />
Fach in Form berufsbezogener<br />
Projekte statt. Den Schüler/innen <strong>der</strong><br />
DOS werden beson<strong>der</strong>s gute Kenntnisse<br />
im Umgang mit dem Computer<br />
bescheinigt. Dies ist auf die intensive<br />
Informationstechnische Grundbildung<br />
und den überdurchschnittlich häufigen<br />
Gebrauch des Computers im allgemeinen<br />
Unterricht zurückzuführen.<br />
einer in enger Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
berufsbildenden Schule und <strong>der</strong> ausbildenden<br />
Wirtschaft entwickelten<br />
systematischen Berufsorientierung zu<br />
sichern und konsequent weiterzuführen."<br />
Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> RWW<br />
unterstützt die Dualen Oberschulen in<br />
ihrem Bezirk. Wer sich über die Angebote<br />
und Leistungen eingehend<br />
informieren will, wende sich bitte an<br />
die Schulleiter <strong>der</strong> eingangs aufgeführten<br />
Dualen Oberschulen.<br />
Hier klicken und sparen:<br />
www.handwerk-rww.de/vorteile<br />
Geldwerte Vorteile <strong>der</strong> Innungsmitgliedschaft
Seite 38 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />
Bedeutung von unterschriebenen<br />
Stundenlohnzetteln<br />
Wenn die Werkleistung erbracht ist,<br />
und <strong>der</strong> Werklohn gefor<strong>der</strong>t wird, kann<br />
sich <strong>der</strong> Auftragnehmer hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> in Ansatz zu bringenden Massen<br />
nicht einfach auf die vom Auftraggeber<br />
unterschriebenen Stundenlohnzettel<br />
verlassen. Diese haben nur die<br />
Wirkung eines deklaratorischen Anerkenntnisses.<br />
Hiermit steht dem Auftraggeber<br />
<strong>der</strong> Beweis offen, dass<br />
Arbeiten überhaupt nicht ausgeführt<br />
wurden, nicht mit dem abgerechneten<br />
Zeitaufwand, bzw. das sie mit diesem<br />
Aufwand nicht notwendig waren. Der<br />
Unternehmer ist beim Stundenlohnvertrag<br />
verpflichtet, auch auf eine wirtschaftliche<br />
Betriebsführung zu achten.<br />
Dies stellt eine vertragliche Nebenpflicht<br />
dar, <strong>der</strong>en Verletzung eine<br />
Schadensersatzpflicht auslösen kann.<br />
Im zu verhandelnden Fall hatte <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
bewiesen, dass die abgerechneten<br />
Arbeiten in dem abgerechneten<br />
Umfang jedenfalls nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />
waren. Der Unternehmer konnte<br />
nur das abrechnen, was bei wirtschaftlicher<br />
Handhabung an Kosten<br />
angefallen war. (OG Bamberg vom<br />
28.1.2004 - 3 U 65/00)<br />
VOB – Abnahme ist Abnahme<br />
Ein Auftraggeber unterzeichnete ein<br />
förmliches Abnahmeprotokoll, in dem<br />
eine Reihe von Mängeln aufgeführt<br />
war, die er sich ausdrücklich vorbehielt.<br />
Auch in diesem Fall liegt rechtstechnisch<br />
eine Abnahme vor mit allen<br />
rechtlichen Folgen. Durch die Unterzeichnung<br />
des Protokolls hat <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
das Werk als im wesentlichen<br />
vertragsgerecht abgenommen.<br />
Art und Umfang <strong>der</strong> Mängel sind dabei<br />
nicht erheblich. (OG Brandenburg,<br />
20.03.2003, Az. 12 U 14/02)<br />
Fälligkeit des Werklohns<br />
Wurde bei einem Auftrag die VOB vereinbart<br />
und hat <strong>der</strong> Auftraggeber nicht<br />
binnen zwei Monaten nach Zugang <strong>der</strong><br />
Schlussrechnung Einwendungen<br />
gegen <strong>der</strong>en Prüfbarkeit erhoben, wird<br />
<strong>der</strong> Werklohn auch dann fällig, wenn<br />
die Rechnung objektiv nicht prüfbar<br />
ist. Diese Auffassung hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />
im Urteil vom 23.9.2004 -<br />
VII ZR 173/03 - vertreten.<br />
Das Erfor<strong>der</strong>nis einer prüfbaren<br />
Rechnung dient nämlich dem Interesse<br />
bei<strong>der</strong> Parteien und hat den<br />
Zweck, das Verfahren über die<br />
Abrechnung zu vereinfachen und zu<br />
Vertrags- und Baurecht<br />
beschleunigen. Mit diesem Zweck<br />
ist es nicht vereinbar, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
den Einwand <strong>der</strong> fehlenden<br />
Prüfbarkeit erst nach längerer<br />
Zeit erhebt. Versäumt <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
die Frist, findet nur noch die<br />
Prüfung statt, ob die For<strong>der</strong>ung<br />
berechtigt ist. Sie muss schlüssig<br />
dargelegt werden und eine ausreichende<br />
Grundlage für eine Schätzung<br />
durch das Gericht ergeben.<br />
Fehlendes Schiedsgutachten<br />
macht Klage unzulässig!<br />
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages,<br />
dass bei Meinungsverschiedenheiten<br />
über das Vorliegen von<br />
Mängeln ein Sachverständiger die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Feststellungen mit binden<strong>der</strong><br />
Wirkung treffen soll, liegt eine<br />
Schiedsgutachtervereinbarung vor.<br />
Wendet <strong>der</strong> Auftraggeber im Vergütungsprozess<br />
des Auftragnehmers<br />
Mängel ein, ohne dass das vereinbarte<br />
Schiedsgutachterverfahren durchlaufen<br />
wurde, ist die Klage als <strong>der</strong>zeit<br />
unzulässig abzuweisen. (KG, Berlin,<br />
24.09.2004 - 7 U 228/03)<br />
Rücktritt vom Kaufvertrag<br />
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfor<strong>der</strong>t<br />
stets eine Ablehnungsandrohung mit<br />
Fristsetzung. Das Oberlandesgericht<br />
Celle hatte sich mit <strong>der</strong> bislang höchstrichterlich<br />
ungeklärten Frage zu befassen,<br />
ob ein Käufer, <strong>der</strong> zunächst auf<br />
Erfüllung des Vertrags gepocht hatte,<br />
ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag<br />
zurücktreten könne. Im vorliegenden<br />
Fall setzte ein Käufer seinem säumigen<br />
Vertragspartner eine Frist zur Vertragserfüllung<br />
mit dem Bemerken, er<br />
werde nach Fristablauf keinen weiteren<br />
Tag zögern und sofort Klage auf<br />
Erfüllung des Kaufvertrages erheben.<br />
Ferner kündigte er Schadensersatzansprüche,<br />
insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> nicht<br />
rechtzeitigen Vertragserfüllung an.<br />
Als <strong>der</strong> Verkäufer seinen vertraglichen<br />
Verpflichtungen wie<strong>der</strong>um nicht nachkam,<br />
entschloss sich <strong>der</strong> Käufer kurzerhand,<br />
doch vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Das Gericht war <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass das Verlangen <strong>der</strong> Vertragserfüllung<br />
zunächst zum Wegfall seiner<br />
Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich<br />
führe. Leistet <strong>der</strong> Schuldner<br />
auf das Erfüllungsverlangen hin nicht,<br />
so muss <strong>der</strong> Gläubiger (hier <strong>der</strong> Käufer)<br />
die tatsächlichen Voraussetzungen<br />
für die Begründung eines Rücktrittsrechts<br />
und eines neuen Schadenser-<br />
satzanspruches grundsätzlich durch<br />
eine weitere, mit einer neuerlichen Fristsetzung<br />
verbundenen Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />
Leistung schaffen. (PR OLG Celle)<br />
Begründen unterschriebene<br />
Stundenlohnzettel eine<br />
Stundenlohnabrede?<br />
1. Aus dem Vorliegen von ständig vom<br />
Auftraggeber unterzeichneten Stundenlohnzetteln<br />
kann im Einzelfall bei<br />
entsprechen<strong>der</strong> Würdigung <strong>der</strong><br />
Gesamtumstände auf das Vorliegen<br />
einer Stundenlohnvereinbarung geschlossen<br />
werden. 2. Zahlt <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
Abschlagsrechnungen, in<br />
denen exakt Stundenzahl und Stundensatz<br />
angegeben sind, in voller<br />
Höhe, kann auch darin ein Anerkenntnis<br />
einer entsprechenden Vertragsabrede<br />
gesehen werden (OG Düsseldorf,<br />
10.09.2004 - 22 U 15/04 - www.ibronline.de)<br />
Pfusch bei Schwarzarbeit:<br />
Kein Anspruch<br />
auf Beseitigung <strong>der</strong> Mängel<br />
Wer einen Auftrag an einen Handwerker<br />
schwarz vergibt und anschließend<br />
nicht mit <strong>der</strong> Leistung zufrieden ist, hat<br />
we<strong>der</strong> einen Anspruch auf Mängelbeseitigung<br />
noch auf Rückzahlung des<br />
Arbeitslohns. Der so genannte Werkvertrag,<br />
<strong>der</strong> mit dem Ziel <strong>der</strong> Steuerverkürzung<br />
abgeschlossen worden sei,<br />
sei sittenwidrig und nichtig, entschied<br />
das OLG Saarbrücken. Für die Beseitigung<br />
<strong>der</strong> Mängel fehle daher die vertragliche<br />
Grundlage. Der Auftraggeber<br />
könne dem Handwerker aber auch<br />
keine ungerechtfertigte Bereicherung<br />
vorhalten, da er sich selbst nicht gesetzestreu<br />
verhalten habe. (OLG Saarbrücken,<br />
1 U 298/99-56)<br />
VOB/C sind AGB<br />
Die DIN-Normen in <strong>der</strong> VOB/C sind als<br />
allgemeine Geschäftsbedingungen einzustufen.<br />
Wenn Wortlaut und Sinn <strong>der</strong><br />
dort enthaltenen Regelungen nicht zu<br />
einem eindeutigen Ergebnis führen,<br />
dann sind sie nach objektiven Maßstäben<br />
auszulegen. Die Auslegung hat<br />
dann so zu erfolgen, wie sie die an diesen<br />
Geschäften beteiligten Verkehrskreise<br />
verstehen.<br />
(BGH, 17.06.2004, Ar Vll ZR 75/03, IBR<br />
2004, S 487)<br />
Morgen Meister!<br />
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Arbeitgeberseminare<br />
<strong>der</strong> IKK Südwest-Plus<br />
Än<strong>der</strong>ungen zum Jahreswechsel werden vorgestellt<br />
Auch in diesem Jahr bietet die IKK<br />
Südwest-Plus wie<strong>der</strong> ihre kostenfreien<br />
Arbeitgeberseminare an. Die Seminare<br />
finden ab 29. November 2005 an<br />
verschiedenen Orten in <strong>Rhein</strong>land-<br />
Pfalz statt.<br />
Bereits seit mehreren Jahren informiert<br />
die IKK Südwest-Plus ihre Arbeitgeber<br />
zum Jahreswechsel über Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Neuerungen im Gesundheitswesen<br />
und in <strong>der</strong> Sozialversicherung.<br />
Nach <strong>der</strong> Bundestagswahl wird <strong>der</strong>zeit<br />
weiterhin intensiv über die Zukunft<br />
des deutschen Gesundheitswesens<br />
diskutiert. Die mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform<br />
2004 verbundene Erwartung<br />
nach einem Absinken <strong>der</strong> Beiträge auf<br />
breiter Front hat sich nicht erfüllt. Im<br />
Gegenteil: Viele Kassen stellen bereits<br />
aufgrund <strong>der</strong> starken Ausgabenentwicklung<br />
in diesem Jahr, insbeson<strong>der</strong>e<br />
im Arzneimittelbereich, Beitragssatzerhöhungen<br />
zum Jahresende in<br />
Aussicht.<br />
Die IKK Südwest-Plus hat dagegen<br />
das erste Halbjahr 2005 mit einem<br />
Überschuss <strong>der</strong> Einnahmen in Höhe<br />
von 2,5 Millionen Euro abgeschlossen<br />
und ihren Beitragssatz zum 01. Juli<br />
2005 von 14,5 % auf 13,3 % gesenkt.<br />
Damit setzt die IKK ihre seit Jahren<br />
seriöse und solide Finanzpolitik fort<br />
und ist eine <strong>der</strong> wenigen gesetzlichen<br />
Krankenkassen im Bundesgebiet, die<br />
schuldenfrei ist.<br />
Neben diesen aktuellen politischen<br />
Themen informiert die IKK Unternehmen<br />
in ihren Arbeitgeberseminaren<br />
auch über die weiteren Än<strong>der</strong>ungen in<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherung zum Jahresende.<br />
So tritt zum 01. Januar 2006 mit dem<br />
Gesetz zur Vereinfachung <strong>der</strong> Verwaltungsverfahren<br />
im Sozialrecht eine<br />
Än<strong>der</strong>ung des Meldeverfahrens in<br />
Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
können dann Meldungen und<br />
Beitragsnachweise nur noch auf elek-<br />
– Anzeige –<br />
tronischem Wege übermittelt werden.<br />
Än<strong>der</strong>n wird sich auch die Fälligkeit<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Waren die Beiträge bislang zum 15.<br />
eines jeden Monats fällig, so müssen<br />
sie künftig bereits am drittletzten Bankarbeitstag<br />
des laufenden Monats entrichtet<br />
werden.<br />
„Mit unseren Seminaren zum Jahreswechsel<br />
möchten wir Arbeitgeber und<br />
Steuerberater optimal auf die praktische<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen in<br />
<strong>der</strong> Sozialversicherung vorbereiten“,<br />
so Roland Spengler, Leiter Marketing<br />
<strong>der</strong> IKK Südwest-Plus.<br />
Eine Terminübersicht und Anmeldeformulare<br />
können angefor<strong>der</strong>t werden<br />
bei Beate Bingenheimer, Telefon: 0 61<br />
31/28 22-179.<br />
Alle Termine können zudem unter<br />
www.ikk.de abgerufen werden. Dort<br />
sind auch Anmeldungen für die Seminare<br />
möglich.