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Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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www.handwerk-rww.de<br />

BRENNPUNKT<br />

<strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Elternzeit<br />

KHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> 56410 Montabaur<br />

PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />

3. Jhg. 4. Ausgabe<br />

13. Dezember 2005 3 3,-<br />

Zum<br />

Jahreswechsel<br />

Erholungsurlaub<br />

+ Kündigungsschutz<br />

während <strong>der</strong> Elternzeit<br />

Anrechnung<br />

Berufsschuluntericht<br />

Mustertexte


Seite 2 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Inhalt 4/2005<br />

� Zum Jahreswechsel<br />

� Elternzeit und<br />

3<br />

Erholungsurlaub 4-5<br />

� Anrechnung des<br />

Berufsschulunterichts 6<br />

� Steuern und Abgaben 7<br />

� Arbeits- und Sozialrecht 8<br />

� Empfang<br />

des Handwerks 10-11<br />

� Neuregelung<br />

Entgeltfortzahlung +<br />

Riester-Rente 13<br />

� Internet über WLAN 15<br />

� Aus den Innungen<br />

� Fahrt zur<br />

16<br />

Handwerksmesse 17<br />

� Handwerksmarketing +<br />

Rahmenvertrag<br />

Lexware 18<br />

� Reiseangebot<br />

Namibia 20-21<br />

� Verrechnung<br />

Lehrlingslohn 22<br />

� Online<br />

Ausschreibung 23<br />

� Mustertexte 29-31<br />

� Lehrlingstest 34<br />

� Mietrecht 36<br />

� Duale Oberschule 37<br />

� Vertrags- und Baurecht 38<br />

Erscheinungstermine 2006<br />

BRENNPUNKT<br />

Erscheinungstermine: Anzeigenschluss:<br />

7./8. März 17. Februar<br />

6./7. Juni 17. Mai<br />

5./6. September 15. August<br />

5./6. Dezember 15. November<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-rww.de<br />

3. Jahresempfang <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid bei seiner Festansprache.<br />

Der Einladung zum diesjährigen Jahresempfang<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> in die Stadthalle<br />

Ransbach-Baumbach folgten<br />

fast 300 Gäste aus Handwerk, Wirtschaft,<br />

Politik, Kommunen und Schulen.<br />

Neben den Gedankenaustausch<br />

und interessanten Gesprächen zwischen<br />

den Gästen stand die Ehrung<br />

<strong>der</strong> Sieger und Prüfungsbesten <strong>der</strong><br />

Innungen im Mittelpunkt des Empfangs.<br />

Stolz konnte <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid<br />

vermelden, dass aus dem<br />

Bezirk ein erster und ein zweiter Bundessieger<br />

zur Ehrung anstehen.<br />

Im festlichen Rahmen eröffnete Dirk<br />

Schmidt, Kreishandwerksmeister<br />

<strong>Westerwald</strong>, die Veranstaltung, die<br />

zum dritten Mal stattfand. "Gott schütze<br />

das ehrbare Handwerk." Mit diesem<br />

traditionellen Handwerksgruß hieß<br />

Schmidt die Gäste, darunter die Landtagsabgeordneten<br />

Ulla Schmidt,<br />

Angela Schnei<strong>der</strong>-Forst und Harald<br />

Schweitzer, sowie zahlreiche Verbandsbürgermeister<br />

und Repräsentanten<br />

handwerksnaher Organisationen,<br />

Schulen und Verbände willkom-<br />

men. Ganz beson<strong>der</strong>s begrüßte er die<br />

erfolgreichen Prüflinge mit <strong>der</strong>en Eltern<br />

und Vertretern <strong>der</strong> Ausbildungsbetriebe.<br />

Der Westerwäl<strong>der</strong> Landrat Peter-Paul<br />

Weinert fasste die Grüße <strong>der</strong> anwesenden<br />

Kommunalpolitiker zusammen und<br />

wand sich beson<strong>der</strong>s an die Prüflinge:<br />

"Eine Gesellschaft kann nicht existieren<br />

ohne Eliten, sie sind wie die Lokomotive,<br />

die den Zug zieht." Weinert<br />

dankte allen Betrieben, die junge Menschen<br />

ausbilden und ihnen das Gefühl<br />

geben, gebraucht zu werden. Mit den<br />

neuesten Zahlen zur allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Lage ermunterte er die<br />

Gäste. So sei beispielsweise <strong>der</strong><br />

<strong>Westerwald</strong>kreis beim Konjunkturindex<br />

immerhin vom zehnten auf den<br />

dritten Platz im Bezirk Koblenz hochgestiegen.<br />

Positiver Ehrgeiz muss sein,<br />

wenn es weiter gehen soll, erklärte<br />

Weinert weiter. Die heutige Auszeichnung<br />

sei für die Jugendlichen ein gutes<br />

Fundament für den weiteren Weg.<br />

Fleiß, Anpacken, nach neuen Zielen<br />

schauen, bei den Besten sein zu wollen,<br />

dass müsse man anstreben.<br />

(Fortsetzung auf Seite 10)


Zum Jahreswechsel<br />

Das alte Jahr liegt nun bald hinter uns. Für viele selbstständige Handwerker war es erneut kein<br />

leichtes Jahr. Zwar hat sich <strong>der</strong> Abwärtstrend etwas abgeschwächt. Für eine Entwarnung ist es<br />

jedoch noch zu früh. Nach wie vor kämpfen viele Betriebe mit <strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation.<br />

Doch nicht nur Insolvenzen und Beschäftigtenabbau zeichnen das Bild des Handwerks. Viele<br />

Betriebe haben die letzten Jahre genutzt, um sich auf die verän<strong>der</strong>ten Marktbedingungen einzustellen.<br />

Sie ernten heute schon die Früchte. Im Bereich <strong>der</strong> Innungen und <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

gibt es auch im vierten Jahr nach <strong>der</strong> Fusion noch viele neue Ideen und unternehmerischen<br />

Elan. Darauf können Sie in Ihren Betrieben und wir in <strong>der</strong> Handwerksorganisation weiter aufbauen.<br />

Mut machen erste Ansätze <strong>der</strong> neuen Regierung. Der Koalitionsvertrag ist allenfalls eine Eröffnungsbilanz.<br />

In vielen Punkten ist er offen formuliert und wir werden auf die Einhaltung <strong>der</strong> Zusagen<br />

drängen müssen und dort Nachfor<strong>der</strong>ungen einfor<strong>der</strong>n, wo die Zusagen nicht genügen. Ob<br />

und in welchem Umfang die geplanten Maßnahmen jedoch umgesetzt werden und welche Wirkung<br />

sie zeigen, bleibt abzuwarten.<br />

Wie auch in <strong>der</strong> Vergangenheit haben wir Handwerker den notwendigen Optimismus, <strong>der</strong> uns trotz<br />

aller politischen und wirtschaftlichen Widrigkeiten zum verlässlichen Partner in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

macht. Daher gilt in diesem Jahr unser beson<strong>der</strong>er Dank allen, die sich entschlossen haben, Jugendliche<br />

auszubilden. Je<strong>der</strong> Ausbildungsplatz ist eine Investition in unsere Zukunft. Und wer investiert,<br />

ist optimistisch. In wenigen Jahren werden wir Lehrlinge und Facharbeiter suchen. Deshalb verbinden<br />

wir diese Grüße mit dem Appell, auch im kommenden Jahr bei den Ausbildungsanstrengungen<br />

nicht nachzulassen.<br />

Allen Innungsmitglie<strong>der</strong>n, <strong>der</strong>en Familien- und Betriebsangehörigen sowie unseren Geschäftsfreunden<br />

wünschen wir ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr<br />

2006.<br />

Kurt Krautscheid<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Kreishandwerksmeister<br />

Friedhelm Adorf<br />

Kreishandwerksmeister<br />

Daniela Kretschmann<br />

Raumausstatter-Innung RWW<br />

Hubert Quirmbach<br />

Bäcker-Innung WW<br />

Hiltrud Enkelmann<br />

Bekleidungs- u.<br />

Schuhmacher-Innung RWW<br />

Rainer Jung<br />

Kfz-Innung WW<br />

Dirk Hüttenbrauck<br />

Kälte- und Klimatechniker-<br />

Innung RLP<br />

Peter Kremer<br />

Schornsteinfeger-Innung MT<br />

Hans-Peter Vierschilling<br />

Maler- und<br />

Lackierer-Innung AK<br />

Eckard Kleppel<br />

Fleischer-Innung WW<br />

Dipl.-Ing. Jürgen Mertgen<br />

Baugewerks-Innung RWW<br />

Friedrich Heidrich<br />

Tischler-Innung AK<br />

Hilde Mallm<br />

Friseur-Innung WW<br />

Kurt Hof<br />

Maler- und<br />

Lackierer-Innung WW<br />

Udo Runkel<br />

Geschäftsführer<br />

Burkhard Löcherbach<br />

Dachdecker-Innung AK<br />

Wilhelm Schumacher<br />

Bäcker-Innung AK<br />

Bernd Becker<br />

Maler- und<br />

Lackierer-Innung NR<br />

Rudolf Röser<br />

Kfz-Innung NR<br />

Uwe Heuser<br />

Sanitär Heizung<br />

Klima-Innung RWW<br />

Heidi Thelen-Krämer<br />

Friseur-Innung NR<br />

Hartmut Räß<br />

Metallhandwerker-<br />

Innung AK<br />

Friedhelm Adorf<br />

Kfz-Innung AK<br />

Kurt Krautscheid<br />

Dachdecker-Innung NR<br />

Hans-Lothar Müller<br />

Dachdecker-Innung WW<br />

Pia Hillen<br />

Fleischer-Innung NR<br />

Elke Müller<br />

Friseur-Innung AK<br />

Siegfried Schmidt<br />

Tischler-Innung WW<br />

Erwin Haubrich<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Dirk Schmidt<br />

Kreishandwerksmeister<br />

Franz-Josef Schmidt<br />

Elektrotechniker-Innung NR<br />

Christoph Hebgen<br />

Elektro-Innung WW<br />

Roland Giefer<br />

Töpfer- und Keramiker<br />

Innung RLP<br />

Norbert Dinter<br />

Tischler-Innung NR<br />

Wolfgang Held<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-WW<br />

Peter Müller<br />

Steinmetz-Innung WW<br />

Franz Beissel<br />

Uhrmacher-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Ahr-WW<br />

Hans-Jörg Wirths<br />

Fleischer-Innung AK<br />

Wolfgang Hild<br />

Elektro-Innung AK<br />

Horst Stöbbauer<br />

Bäcker-Innung NR<br />

Volker Höhn<br />

Zimmerer-Innung RWW<br />

Frank Jonas<br />

Informationstechniker-Innung<br />

RLP Nord


Seite 4 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Ab dem 01.01.2001 gilt das Gesetz<br />

zum Erziehungsgeld und Elternzeit<br />

BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz).<br />

Es hat grundlegende Neuerungen<br />

gegenüber <strong>der</strong> früheren Rechtslage<br />

gebracht. Nach <strong>der</strong> neuen Regelung<br />

haben Mutter bzw. Vater je Kind<br />

das Recht, 3 Jahre Elternzeit zu nehmen.<br />

Diese "Elternzeit" von insgesamt<br />

3 Jahren (36 Monaten) je Kind, kann<br />

in bis zu 2 Zeitabschnitten zwischen<br />

Mutter und Vater gestückelt werden<br />

und von <strong>der</strong> Geburt bis zum 3.<br />

Geburtstag des Kindes für gemeinsame<br />

o<strong>der</strong> getrennte Elternzeit<br />

genutzt werden.<br />

Das einmal gewählte Elternzeitmodell<br />

ist verbindlich. Der Mutterschutz nach<br />

<strong>der</strong> Geburt (8 Wochen, bei einer Frühgeburt<br />

12 Wochen) wird auf die<br />

Höchstgrenze von 36 Monaten angerechnet.<br />

Mit Zustimmung des Arbeitgebers<br />

können bis zu 12 <strong>der</strong> 36 Monate<br />

auch in die Zeit vom 3. bis 8.<br />

Geburtstag des Kindes gelegt werden.<br />

Wechselt <strong>der</strong> Elternzeitnehmer<br />

während <strong>der</strong> Elternzeit den Arbeitgeber,<br />

so kann <strong>der</strong> Rest <strong>der</strong> Elternzeit<br />

beim neuen Arbeitgeber geltend<br />

gemacht werden. Wie auch beim alten<br />

Arbeitgeber genießt er dort wie<strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutz.<br />

Elternzeit und Erholungsurlaub<br />

Soll die Elternzeit direkt nach <strong>der</strong><br />

Geburt o<strong>der</strong> dem Mutterschutzurlaub<br />

angetreten werden, muss dem<br />

Betrieb spätestens 6 Wochen vorher<br />

schriftlich Mitteilung gemacht werden.<br />

Wird er zu einem späteren Zeitpunkt<br />

begonnen, spätestens 8 Wochen vorher.<br />

Der Arbeitnehmer muss dabei<br />

exakt erklären, wann und wie lange er<br />

in den nächsten 2 Jahren Elternzeit in<br />

Anspruch nimmt.<br />

Während <strong>der</strong> Elternzeit darf je<strong>der</strong><br />

Elternteil bis zu 30 Stunden Teilzeitarbeit<br />

leisten. Beabsichtigt ein<br />

Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung<br />

zwischen 15 und 30 Stunden aufzunehmen,<br />

hat er beim Arbeitgeber<br />

einen entsprechenden Antrag zu stellen.<br />

In Betrieben bis zu 15 Beschäftigten<br />

(ohne Lehrlinge) besteht kein<br />

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, es<br />

sei denn, <strong>der</strong> Arbeitnehmer hat schon<br />

vor <strong>der</strong> Geburt des Kindes ein Teilzeitarbeitsverhältnis.<br />

In Betrieben ab 16 Beschäftigten<br />

(ohne Lehrlinge) haben Arbeitnehmer,<br />

die länger als 6 Monate im Betrieb<br />

sind, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.<br />

Bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Betriebsgröße<br />

zählen Teilzeitkräfte als Vollarbeitskraft<br />

(nicht anteilig). Voraussetzung<br />

ist, dass dies 8 Wochen vorher<br />

dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt<br />

wird und keine dringenden betrieblichen<br />

Gründe entgegenstehen.<br />

Was versteht man<br />

unter betrieblichen Gründen?<br />

Betriebliche Gründe liegen insbeson<strong>der</strong>e<br />

dann vor, wenn die Verringerung<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit die Organisation,<br />

den Arbeitsablauf o<strong>der</strong><br />

die Sicherheit im Betrieb wesentlich<br />

beeinträchtigt o<strong>der</strong> unverhältnismäßige<br />

Kosten verursacht. Der<br />

Gesetzgeber kann hierzu wegen<br />

<strong>der</strong> Vielgestaltigkeit <strong>der</strong> in den einzelnen<br />

Betrieben denkbaren Sachverhalte<br />

nur einen Rahmen vorgeben.<br />

Zu den betrieblichen Gründen<br />

gehören aber eindeutig erhebliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Organisation,<br />

des Arbeitsablaufes so z.B.<br />

das Fehlen einer Ersatzkraft, <strong>der</strong><br />

Sicherheit im Betrieb o<strong>der</strong> auch<br />

unverhältnismäßig hohe Kosten.<br />

Der Elternzeitnehmer ist weiter berechtigt,<br />

zweimal eine Verringerung<br />

<strong>der</strong> Arbeitszeit zu beanspruchen. Ist<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber damit nicht einverstanden,<br />

muss er diesen Antrag innerhalb<br />

von 4 Wochen schriftlich ableh-<br />

nen. Dagegen kann <strong>der</strong> Elternzeitnehmer<br />

vor dem Arbeitsgericht klagen.<br />

Soll Teilzeitarbeit bei einem an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmen erfolgen, bedarf dies<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des bisherigen<br />

Arbeitgebers.<br />

Wird während <strong>der</strong> Elternzeit ein weiteres<br />

Kind geboren, kann von den<br />

Eltern die Elternzeit nicht mit dem Hinweis<br />

auf neue Mutterschutz- o<strong>der</strong><br />

Elternzeitansprüche vorzeitig beendet<br />

werden. Ein Teil des Anspruchs geht<br />

verloren. Allerdings kann die Elternzeit<br />

mit Einverständnis des Arbeitgebers<br />

verkürzt werden.<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

ab Juni 2001<br />

Am 16.06.2001 sind wichtige Neuerungen<br />

in Kraft getreten. Danach sind<br />

Zeiten, in denen eine Schwangere<br />

o<strong>der</strong> Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes<br />

o<strong>der</strong> während <strong>der</strong><br />

Mutterschutzfrist nicht arbeitete, als<br />

Beschäftigungszeit anzusehen. Diese<br />

Fehlzeiten sind also bei <strong>der</strong> Berechnung<br />

des Jahresurlaubs mit anzurechnen.<br />

Auch erhalten die schwangeren<br />

Mitarbeiterinnen einen<br />

Anspruch auf Urlaubsübertragung.<br />

Wurde vor <strong>der</strong> Geburt nicht <strong>der</strong><br />

gesamte Resturlaub genommen, so<br />

kann er auf das Jahr übertragen werden,<br />

in dem die Mutterschutzfrist<br />

endet. Ist dies nicht möglich, kann <strong>der</strong><br />

Resturlaub auch auf das folgende<br />

Urlaubsjahr übertragen werden. Eine<br />

Urlaubsabgeltung kommt nicht in<br />

Betracht. Der jährliche Erholungsurlaub<br />

kann aber für jeden vollen Kalen<strong>der</strong>monat,<br />

für den <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel<br />

gekürzt werden. Einzelheiten zum<br />

Urlaub sind § 17 BErzGG zu entnehmen.<br />

Einen Antrag auf Elternzeit finden<br />

Sie im hinteren Teil.<br />

Durch Nutzung <strong>der</strong> Elternzeit können<br />

vor allem kleinere Betriebe vor erhebliche<br />

personelle Probleme gestellt<br />

werden. Es bietet sich als möglicher<br />

Ausweg eine Teilzeitbeschäftigung<br />

von bis zu 30 Stunden pro Woche an.<br />

So kann in den Fällen, in denen we<strong>der</strong><br />

auf eine Ersatzkraft zurückgegriffen<br />

o<strong>der</strong> eine befristete Neueinstellung<br />

möglich ist, eine Lösung für den<br />

Betrieb gefunden werden.<br />

Als Ergänzung zum bestehenden<br />

Arbeitsvertrag sollten Sie mit <strong>der</strong><br />

Elternzeit eine Vereinbarung über die


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 5<br />

wöchentliche Arbeitszeit und <strong>der</strong>en<br />

Verteilung treffen. Falls möglich, kann<br />

auch schon eine Vereinbarung über<br />

den Umfang <strong>der</strong> Arbeitszeit nach<br />

Beendigung <strong>der</strong> Elternzeit getroffen<br />

werden. Wegen <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />

Wochenarbeitszeit auf max. 30 Stunden<br />

und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

höheren Entlohnung sowie Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Freigrenze, reduziert<br />

sich möglicherweise <strong>der</strong> Erziehungsgeldanspruch<br />

des Elternzeitnehmers<br />

o<strong>der</strong> er entfällt ganz.<br />

Kündigung und Kündigungsschutz<br />

während<br />

<strong>der</strong> Elternzeit<br />

Kündigung durch den Arbeitgeber<br />

Eine Kündigung ist während <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft und bis zum Ablauf<br />

von vier Monaten nach <strong>der</strong> Entbindung<br />

unzulässig, wenn dem Arbeitgeber<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Kündigung<br />

die Schwangerschaft bekannt ist o<strong>der</strong><br />

er innerhalb von zwei Wochen nach<br />

Ausspruch <strong>der</strong> Kündigung von seiner<br />

Mitarbeiterin darüber informiert wird.<br />

Versäumt die Arbeitnehmerin die<br />

Zwei-Wochen-Frist unverschuldet,<br />

behält sie den Kündigungsschutz,<br />

wenn sie die Mitteilung <strong>der</strong> Schwangerschaft<br />

an den Arbeitgeber unverzüglich<br />

nachholt. Wer Elternzeit in<br />

Anspruch nimmt, ist nicht nur für die<br />

Zeit <strong>der</strong> Elternzeit (max. 3 Jahre), son<strong>der</strong>n<br />

bereits ab Antragstellung,<br />

höchstens jedoch 6 Wochen vor<br />

Beginn <strong>der</strong> Elternzeit, geschützt.<br />

Wichtig: Der Kündigungsschutz<br />

ist zwingend und das Kündigungsverbot<br />

absolut. Es ist deshalb<br />

auch eine außerordentliche<br />

Kündigung aus wichtigem Grund<br />

unzulässig. Wird trotzdem eine<br />

Kündigung egal aus welchem<br />

Grund ausgesprochen, ist diese<br />

unwirksam.<br />

Das Mutterschutzgesetz sieht zwar<br />

die Möglichkeit <strong>der</strong> Kündigung in<br />

beson<strong>der</strong>en Fällen und nach Genehmigung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

(nach Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlich)<br />

vor, dem Autor sind aber<br />

nur ganz wenige Fälle bekannt, in<br />

denen außergewöhnliche Umstände<br />

die Kündigung nach vorheriger<br />

Zustimmung ermöglichten. Vereinbarungen<br />

mit einer Arbeitnehmerin, die<br />

eine Umgehung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutzbestimmungen<br />

zum<br />

Inhalt haben, sind ungültig.<br />

Kündigung durch<br />

die Arbeitnehmerin<br />

In <strong>der</strong> Praxis ist häufig festzustellen,<br />

dass eine Arbeitnehmerin entgegen<br />

ihren vorherigen Aussagen nach <strong>der</strong><br />

Geburt des Kindes die Arbeit nicht<br />

wie<strong>der</strong> aufnehmen will. Beson<strong>der</strong>s<br />

häufig sind die Fälle, in denen von<br />

einem Vollzeit auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis<br />

gewechselt werden<br />

soll.<br />

Die Arbeitnehmerin kann während <strong>der</strong><br />

Schutzfrist unter Einhaltung einer Frist<br />

von drei Monaten zum Ende <strong>der</strong><br />

Elternzeit kündigen. Auch kann sie<br />

während <strong>der</strong> Schwangerschaft und<br />

acht Wochen bei Früh und Mehrlingsgeburten<br />

12 Wochen nach <strong>der</strong><br />

Entbindung das Arbeitsverhältnis zum<br />

Ende <strong>der</strong> Schutzfrist kündigen. Kündigungsfristen<br />

brauchen dabei nicht<br />

eingehalten zu werden. Unter Einhaltung<br />

einer Kündigungszeit von einem<br />

Monat kann die Arbeitnehmerin ferner<br />

das Arbeitsverhältnis zum Ende<br />

des Mutterschaftsurlaubs kündigen.<br />

An<strong>der</strong>e Kündigungsfristen sind in diesem<br />

Fall je nach tariflicher o<strong>der</strong> einzelarbeitsvertraglicher<br />

Vereinbarung<br />

möglich. Kündigt eine schwangere<br />

Mitarbeiterin o<strong>der</strong> tritt die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses durch einen<br />

Aufhebungsvertrag ein, muss <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber sofort die Aufsichtsbehörde<br />

unterrichten.<br />

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

durch einen Aufhebungsvertrag<br />

im gemeinsamen Einvernehmen<br />

ist möglich. Auf die beson<strong>der</strong>en Informationspflichten<br />

des Arbeitgebers vor<br />

Abschluss <strong>der</strong> Vereinbarung ist hinzuweisen,<br />

Einzelheiten dazu finden<br />

Sie in <strong>der</strong> letzten Ausgabe von Brennpunkt<br />

Handwerk (3/2005).<br />

Was gilt bei:<br />

Befristeten Arbeitsverhältnissen<br />

Ein von Anfang an befristetes Arbeitsverhältnis<br />

endet grundsätzlich mit<br />

Zeitablauf, auch während <strong>der</strong> Elternzeit.<br />

Lehrlingen<br />

Die Elternzeit wird auf die Berufsbildungszeiten<br />

nicht angerechnet. Die<br />

Ausbildungszeit verlängert sich also<br />

grundsätzlich entsprechend. Es<br />

besteht jedoch die Möglichkeit, die<br />

Berufsbildung zu verkürzen, wenn<br />

auch ohne Verlängerung das Ausbildungsziel<br />

erreicht werden kann<br />

Sonstigen<br />

Anspruchsberechtigten<br />

Auch Personen, die Kin<strong>der</strong> in Vollzeitpflege<br />

(§ 33 SGB VIII) o<strong>der</strong> in<br />

Adoptionspflege (§ 1744 BGB) aufgenommen<br />

haben, haben Anspruch<br />

auf Elternzeit. Bei ihnen besteht <strong>der</strong><br />

dreijährige Anspruch auf Elternzeit<br />

nicht ab <strong>der</strong> Geburt des Kindes, son<strong>der</strong>n<br />

ab <strong>der</strong> Aufnahme bei <strong>der</strong> berechtigten<br />

Person, längstens jedoch bis<br />

zur Vollendung des achten Lebensjahres<br />

des Kindes.<br />

www.marketinghandwerk.de<br />

Haftungsausschluss: Die in diesem<br />

<strong>Magazin</strong> abgedruckten Artikel, Formulare<br />

und Empfehlungen sind mit<br />

Sorgfalt recherchiert. Sie erheben<br />

aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Die Verfallzeit von Gesetzen<br />

und Verordnungen wird immer kürzer.<br />

Sie werden deshalb verstehen,<br />

dass keine Haftung für die inhaltliche<br />

Richtigkeit übernommen werden<br />

kann. Sollten Sie bei <strong>der</strong> Anwendung<br />

Zweifel an <strong>der</strong> Gültigkeit haben o<strong>der</strong><br />

benötigen Sie Unterstützung bei <strong>der</strong><br />

Formulierung von Ergänzungen, wenden<br />

Sie sich bitte an die Geschäftsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.


Seite 6 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Impressum<br />

Impressum<br />

Anrechnung des Berufsschulunterichts<br />

auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />

Die Anrechnung von Berufsschulzeiten<br />

auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />

stellt sich für alle Beteiligten<br />

immer wie<strong>der</strong> problematisch dar.<br />

Anhand einiger Beispiele wollen wir<br />

Ihnen Hilfestellung geben.<br />

Die Freistellung für die Teilnahme am<br />

Berufsschulunterricht ist für alle Auszubildenden<br />

im §7 BBiG geregelt. Zu<br />

beachten ist, dass zwischen min<strong>der</strong>jährigen<br />

und volljährigen Auszubildenden<br />

zu unterscheiden ist.<br />

Die Anrechnung <strong>der</strong> Berufsschulzeiten<br />

auf die wöchentliche Ausbildungszeit<br />

ist für unter 18-jährige Auszubildende<br />

im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

in § 9 geregelt. Für erwachsene<br />

Auszubildende fehlt seit 1997<br />

(Än<strong>der</strong>ung des JArbSchG) eine gesetz-<br />

„Brennpunkt Handwerk“ - <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

erscheint mind. 4 x jährlich.<br />

Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />

<strong>Rhein</strong>straße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />

Telefon 02624/911- 0, Fax: 02624/911-195;<br />

Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.;<br />

Andreas Brobeck, Geschäftsführer<br />

Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />

KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths;<br />

Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare<br />

KHS Limburg – Weilburg: GF Stefan Lassmann,<br />

Ausgabe B: Auflage: 1.150 Exemplare<br />

KHS <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong>: HGF Erwin Haubrich,<br />

Ausgabe C: Auflage 2.450 Exemplare<br />

KHS Mainz-Bingen; RA Tobias Schuhmacher<br />

Ausgabe D: Auflage 1.300 Exemplare<br />

KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich<br />

Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare<br />

Den Mitgliedsbetrieben <strong>der</strong> Innungen wird das <strong>Magazin</strong><br />

kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind<br />

im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3,— e<br />

/Stück zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und<br />

Zeichnungen übernimmt <strong>der</strong> Herausgeber sowie die<br />

beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en keine Haftung; sie<br />

werden nicht zurückgeschickt. Mit <strong>der</strong> Annahme eines<br />

Manuskriptes gehen sämtliche Verlagsrechte und alle<br />

Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung<br />

auf den Herausgeber über. Für die mit Namen<br />

o<strong>der</strong> Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber<br />

und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber<br />

sowie die beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />

sind für Inhalte, Formulierungen, Richtigkeit und verfolgten<br />

Zielen von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich.<br />

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen<br />

gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Der Herausgeber<br />

behält sich das Recht vor, ohne Angabe von<br />

Gründen, bestellte Anzeigen o<strong>der</strong> Textbeiträge nicht<br />

zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch<br />

auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art<br />

und Technik bedürfen <strong>der</strong> vorherigen schriftlichen<br />

Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung<br />

ohne Verschulden des Herausgebers o<strong>der</strong> infolge höherer<br />

Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc.,<br />

bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und<br />

beteiligte <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en.<br />

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G., Bismarckstr. 7,<br />

57518 Betzdorf;<br />

Telefon 02741/9341- 0 Fax: 02741/934129<br />

liche Anrechnungsregelung. Daher gab<br />

vor allem die Regelung für über 18jährige<br />

immer wie<strong>der</strong> Anlass, zu allerlei<br />

unterschiedlichen Varianten <strong>der</strong><br />

Anrechnung. 2004 hatte über dieses<br />

Thema das Bundesarbeitsgericht zu<br />

urteilen:<br />

Auf Grund <strong>der</strong> gegebenen Gesetzeslage<br />

kamen die Arbeitsrichter zu dem<br />

Schluss, dass sowohl für über als auch<br />

für unter 18-jährige die Unterrichtszeit<br />

einschließlich <strong>der</strong> Pausen und <strong>der</strong> Wegstrecken<br />

zwischen Betrieb und Schule<br />

o<strong>der</strong> umgekehrt auf die wöchentliche<br />

Ausbildungszeit anzurechnen sind.<br />

Dabei gilt für unter 18-jährige weiterhin:<br />

Der Berufsschultag, <strong>der</strong> mindestens<br />

sechs Unterrichtseinheiten hat<br />

(also mindestens 6 x 45 Minuten), ist<br />

mit 8 Stunden auf die wöchentliche<br />

Ausbildungszeit anzurechnen. Für unter<br />

18-jährige wird <strong>der</strong> zweite Berufsschultag<br />

und für über 18-jährige werden<br />

beide Berufsschultage mit <strong>der</strong><br />

tatsächlich in <strong>der</strong> Schule verbrachten<br />

Zeit einschließlich <strong>der</strong> Pausen angerechnet.<br />

Kommt <strong>der</strong> Auszubildende<br />

direkt von <strong>der</strong> Berufsschule zum Ausbildungsplatz<br />

o<strong>der</strong> geht <strong>der</strong> Auszubildende<br />

direkt vom Betrieb in die Schule,<br />

zählen diese Wegstrecken ebenfalls<br />

mit zur wöchentlichen Ausbildungszeit.<br />

Nicht zur Ausbildungszeit zählen<br />

Wegstrecken zwischen zu Hause und<br />

Schule o<strong>der</strong> Betrieb und zu Hause.<br />

Allgemein gilt für die Berechnung <strong>der</strong><br />

Berufsschulzeiten auf die wöchentliche<br />

Ausbildungszeit für:<br />

-> Unter 18-jährige über 18-jährige


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 7<br />

Wollen Sie am Jahreswechsel<br />

Geld verlieren?<br />

Auch an diesem Jahreswechsel werden<br />

am 31.12.2005 wie<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen<br />

in Milliardenhöhe verjähren. Das<br />

muss nicht sein. Deshalb: Rechtzeitig<br />

zum Jahresende alle Außenstände auf<br />

mögliche Verjährung überprüfen. Säumige<br />

Schuldner profitieren häufig<br />

davon, dass Gläubiger ihre Ansprüche<br />

nicht geltend machen, so dass<br />

diese schließlich verjähren. Denn: Nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist kann sich<br />

<strong>der</strong> Schuldner auf die Verjährung berufen<br />

und die Zahlung verweigern. Eine<br />

gerichtliche Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs<br />

ist dem Gläubiger<br />

dann nicht mehr möglich, obwohl sein<br />

Anspruch durch die Verjährung nicht<br />

erlischt. Der Schuldner kann den Anspruch<br />

aber nur noch freiwillig erfüllen,<br />

was er in <strong>der</strong> Regel nicht mehr tut.<br />

Bitte beachten: Alle For<strong>der</strong>ungen die<br />

aus dem Jahre 2002 stammen, verjähren<br />

mit Ablauf des 31.12.05. Entgegen<br />

<strong>der</strong> landläufigen Meinung<br />

kann <strong>der</strong> Ablauf <strong>der</strong> Verjährungsfrist<br />

we<strong>der</strong> durch einfache Mahnungen<br />

noch durch Mahnungen per Einschreiben<br />

gehemmt werden. Hierzu<br />

bedarf es <strong>der</strong> Erhebung einer entsprechenden<br />

Klage o<strong>der</strong> des Antrages<br />

auf Erlass eines Mahnbescheides.<br />

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des<br />

Jahres, in dem <strong>der</strong> Anspruch entstanden<br />

ist. Die Verjährung einer For<strong>der</strong>ung<br />

tritt nicht ein, wenn sie unterbrochen<br />

ist. Wer die Verjährung wirkungsvoll<br />

unterbrechen will, ist am<br />

besten mit dem Antrag und <strong>der</strong> Zustellung<br />

eines gerichtlichen Mahnbescheides<br />

beraten. Bitte denken Sie<br />

aber an die Feiertage und eventuell<br />

längere Postlaufzeiten während <strong>der</strong><br />

Feiertage und dem Jahreswechsel. Soll<br />

ein Mahnbescheid Rechtskraft erwirken,<br />

muss er spätestens am<br />

31.12.2005 beim Mahngericht eingegangen<br />

sein. Auch die Einreichung<br />

einer Klage unterbricht den Lauf <strong>der</strong><br />

Verjährung. Bitte beachten Sie, dass<br />

eine Mahnung von Ihnen die Verjährung<br />

nicht unterbricht.<br />

Erbschaftssteuer<br />

Wenn ein Unternehmer innerhalb von<br />

fünf Jahren seinen geerbten Betrieb<br />

aufgibt, fällt die Steuerbefreiung nach<br />

dem Erbschaftssteuergesetz in jedem<br />

Fall weg. Der Bundesfinanzhof hat dies<br />

in einem Fall entschieden, in dem ein<br />

Min<strong>der</strong>heitsgesellschafter die Betriebs-<br />

Steuern, Abgaben und Finanzen<br />

aufgabe nicht verhin<strong>der</strong>n konnte und<br />

dazu sogar noch Geld zuführen musste<br />

(BFH, II R 39/03).<br />

Lohnsteuer: Haftung des<br />

Gesellschaftergeschäftsführers<br />

Die Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers<br />

einer GmbH wegen<br />

nicht abgeführter Lohnsteuer greift<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Höhe seiner Beteilung,<br />

auch wenn diese unter 50% liegt<br />

und auch dann, wenn die Löhne aus<br />

den eigenen privaten Mitteln des<br />

Geschäftsführers unmittelbar an die<br />

Arbeitnehmer bezahlt werden.<br />

Gutscheine ohne Verfallsdatum<br />

Geschäfte, die Geschenkgutscheine,<br />

die zuvor bereits bezahlt wurden, nur<br />

bis zu einem bestimmten Datum einlösen,<br />

handeln nicht rechtens. So<br />

urteilte das Landgericht (LG) München<br />

unter dem Aktenzeichen 70 2109/95.<br />

Egal, welche Frist o<strong>der</strong> Gültigkeit auf<br />

die Scheine gedruckt ist, es gibt kein<br />

Verfallsdatum. Kunden, die einen<br />

Geschenkgutschein besitzen, können<br />

diesen somit theoretisch auch noch<br />

nach Jahren einlösen.<br />

Beiträge zur<br />

Berufsgenossenschaft absetzbar<br />

Unternehmer können ihren Beitrag zur<br />

Berufsgenossenschaft von <strong>der</strong> Steuer<br />

abziehen. Das betrifft die Beiträge<br />

für die Mitarbeiter ebenso wie für die<br />

Unternehmer. Dies gilt auch, wenn sich<br />

<strong>der</strong> Unternehmer mit einer höheren<br />

Versicherungssumme als <strong>der</strong> Mindestversicherungssumme<br />

abgesichert<br />

hat. In allen Fällen handelt es sich um<br />

Betriebsausgaben. Die Beiträge für im<br />

Unternehmen tätige Ehepartner können<br />

ebenfalls abgezogen werden, sind<br />

aber als Son<strong>der</strong>ausgaben zu deklarieren.<br />

Sprechen Sie hierzu mit Ihrem<br />

Steuerberater.<br />

Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit<br />

– Zahlungsstockung<br />

Der Bundesgerichtshof hat entschieden,<br />

wann ein Unternehmen zahlungsunfähig<br />

ist und Insolvenz anmelden<br />

muss und wann nur eine - vorübergehende<br />

- Zahlungsstockung vorliegt,<br />

die noch keinen Insolvenzgrund<br />

darstellt. Eine bloße Zahlungsstockung<br />

ist anzunehmen, wenn <strong>der</strong> Zeitraum<br />

nicht überschritten wird, den eine<br />

kreditwürdige Person benötigt, um sich<br />

die benötigten Mittel zu leihen. Dafür<br />

erscheinen drei Wochen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

aber auch ausreichend. Beträgt eine<br />

innerhalb von drei Wochen nicht zu<br />

beseitigende Liquiditätslücke des<br />

Schuldners weniger als 10 Prozent seiner<br />

fälligen Gesamtverbindlichkeiten,<br />

ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit<br />

auszugehen, es sei denn, es ist bereits<br />

absehbar, dass die Lücke demnächst<br />

mehr als 10 Prozent erreichen wird.<br />

Beträgt die Liquiditätslücke des<br />

Schuldners 10 Prozent o<strong>der</strong> mehr, ist<br />

regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit<br />

auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise<br />

mit an Sicherheit grenzen<strong>der</strong><br />

Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist,<br />

dass die Liquiditätslücke demnächst<br />

vollständig o<strong>der</strong> fast vollständig beseitigt<br />

werden wird und den Gläubigern<br />

ein Zuwarten nach den beson<strong>der</strong>en<br />

Umständen des Einzelfalls zuzumuten<br />

ist. (BGH, 24.5.2005, IX ZR 123/04)<br />

Leasing von Berufskleidung<br />

...kann sich lohnen. Beim Kauf von<br />

Berufskleidung sind lediglich die reinen<br />

Kaufkosten als betriebliche Ausgaben<br />

steuerlich absetzbar. Beim Leasing<br />

fließen Folgekosten wie Pflege,<br />

Reparaturen und Lieferung komplett<br />

in fest kalkulierbare, monatliche Raten<br />

ein. Somit ist <strong>der</strong> gesamte Aufwand,<br />

den Sie als Arbeitgeber für Berufskleidung<br />

tragen, erfasst und steuermin<strong>der</strong>nd<br />

absetzbar.<br />

Verzugszinssätze, Stand 1.12.05<br />

Zinsberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2000:<br />

• alle Verbrauchergruppen 5% über<br />

Spitzenrefinanzierungsfacilität<br />

ab Datum SRF Satz Verzugszinsen<br />

06.06.03 3,0 % 8,0 %<br />

Zinsberechnung nach §16 Nr.5 VOB/B<br />

Fassung 2002, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />

• (Privat-) Verbraucher 5% über Basiszins<br />

• Unternehmen 8% über Basiszins<br />

ab Datum Basissatz Verzugszinsen<br />

01.07.05 1,17% 6,17% Verbr.<br />

9,17% Untern.<br />

Der Basiszinssatz kann sich am 1.1.<br />

und 1.7. eines Jahres än<strong>der</strong>n!<br />

Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann<br />

gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch<br />

ein höherer Verzugszins berechnet werden.<br />

Link auf den Zinsrechner:<br />

www.basiszinssatz.info<br />

www.marketinghandwerk.de


Seite 8 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Kein Anspruch auf finanziellen<br />

Ausgleich für Urlaub<br />

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch<br />

auf finanzielle Abgeltung seines nicht<br />

genommenen Urlaubs des Vorjahres,<br />

den er wegen einer Erkrankung nicht<br />

antreten konnte. (§ 7 BUrlaG). Zudem<br />

kann ein Ausgleichsanspruch nicht auf<br />

Zahlung eines Geldbetrages gerichtet<br />

werden, son<strong>der</strong>n nur mit einer Befreiung<br />

von <strong>der</strong> Arbeitspflicht erfüllt werden.<br />

(AG FFM, 13.07.2004 - 5 Ca<br />

3046/04)<br />

Rauer Ton ist noch kein Mobbing<br />

Nicht jede scharf formulierte Kritik des<br />

Chefs ist gleich Mobbing. Allein<br />

geschmacklose Äußerungen und Kritik<br />

an <strong>der</strong> Arbeit rechtfertigen noch keinen<br />

Mobbing-Vorwurf. Erfor<strong>der</strong>lich für<br />

den Sachverhalt des Mobbings sei<br />

eine „...fortgesetzte, aufeinan<strong>der</strong> aufbauende<br />

und ineinan<strong>der</strong> übergreifende,<br />

<strong>der</strong> Anfeindung, Schikane o<strong>der</strong><br />

Diskriminierung dienende Verhaltensweise,<br />

die in ihrer Gesamtheit das allgemeine<br />

Persönlichkeitsrecht, die Ehre<br />

o<strong>der</strong> die Gesundheit des Betroffenen<br />

verletzen.“ (LAG München, Urteil vom<br />

07.09.05, Az.: 15 O 25369/04)<br />

Befristeter Arbeitsvertrag<br />

Wird ein Arbeitnehmer in einem Betrieb<br />

befristet eingestellt, so hat <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

nicht schon bei Beginn des<br />

Beschäftigungsverhältnisses die<br />

Pflicht, ihn vorsorglich darauf hinzuweisen,<br />

dass er die Arbeitsagentur<br />

rechtzeitig über das Ende seiner Tätigkeit<br />

zu informieren hat. (LAG Düsseldorf,<br />

4 Sa 1919/04)<br />

Chef haftet nicht für fehlenden<br />

Arbeitsagenturhinweis<br />

Melden sich Arbeitnehmer verspätet<br />

arbeitslos, können sie dafür nicht ihren<br />

Arbeitgeber verantwortlich machen.<br />

Auch wenn Firmen ihre Mitarbeiter<br />

nicht über die Meldepflicht bei den<br />

Arbeitsagenturen informieren, müssen<br />

sie dennoch keinen Schadensersatz<br />

zahlen, stellte jüngst das Bundesar-<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

beitsgericht in Erfurt fest. Die im<br />

Gesetz festgeschriebene Informationspflicht<br />

diene nicht dem Schutz des<br />

Vermögens des Arbeitnehmers. Sie<br />

bezweckt viel mehr eine bessere<br />

Zusammenarbeit von Arbeitgebern,<br />

Arbeitnehmern und Arbeitsagenturen.<br />

(BAG, 29.09.05, Az.: 8 AZR 571/04)<br />

Bitte beachten: Ungeachtet dieses<br />

Urteils sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch<br />

verpflichtet, Ihren Mitarbeiter<br />

über die Meldepflicht beim<br />

Arbeitsamt aufzuklären. Daher sollte<br />

in keiner Kündigung <strong>der</strong> Hinweis<br />

auf die umgehende Meldepflicht<br />

fehlen. Im Einzelfall kann auch wie<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>s entschieden werden.<br />

Achtung:<br />

Bei unberechtigter Kündigung<br />

ist <strong>der</strong> Lohn nachzuzahlen<br />

Spricht ein Arbeitgeber eine unberechtigte<br />

Kündigung aus, dann muss<br />

er dem Betroffenen grundsätzlich den<br />

vollen Lohn nachzahlen. Das gilt insbeson<strong>der</strong>e,<br />

wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber dem<br />

Mitarbeiter verboten hat, weiter für ihn<br />

tätig zu sein. Der Mitarbeiter hat dann<br />

das Recht, zu Hause zu bleiben und<br />

dennoch den vollen Lohn einzufor<strong>der</strong>n.<br />

(LAG RLP, 04.05.05, Az.: 9 Sa 1026/04<br />

Falsche Anschrift<br />

schützt nicht vor Kündigung<br />

Arbeitnehmer können sich nicht auf<br />

die verspätete Postzustellung einer<br />

Kündigung berufen, wenn sie die Verzögerung<br />

selber zu verantworten<br />

haben. Arbeitnehmer müssen sich so<br />

behandeln lassen, als habe <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

die entsprechenden Fristen<br />

gewahrt. Nach einem Urteil des BAG<br />

gelte dies zumindest dann, wenn <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber alles Erfor<strong>der</strong>liche und ihm<br />

Zumutbare getan habe, damit eine<br />

Kündigung den Adressaten erreichen<br />

konnte. Im Streitfall war dem Arbeitgeber<br />

während <strong>der</strong> gesamten Dauer<br />

des Arbeitsverhältnisses die richtige<br />

Anschrift des gekündigten Mitarbeiters<br />

nicht bekannt. Der Arbeitnehmer<br />

hatte dem Unternehmen wie<strong>der</strong>holt<br />

die Adresse einer Wohnung gegeben,<br />

aus <strong>der</strong> er schon vor Beginn des<br />

Arbeitsverhältnisses ausgezogen war.<br />

Das Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen<br />

einer „treuwidrigen<br />

Zugangsvereitelung” als erfüllt an. Die<br />

Kündigung sei fristgemäß erfolgt.<br />

(BAG, 22.09.05, Az.: 2 AZR 366/04)<br />

Kundenabwerbung<br />

Ein Beschäftigter, <strong>der</strong> vor dem Ausscheiden<br />

aus einem Arbeitsverhältnis<br />

unter Verwendung des Adressenmaterials<br />

seines Arbeitgebers ein Verabschiedungsschreiben<br />

an die bislang<br />

von ihm betreuten und ihm dabei<br />

durch ein Vertrauensverhältnis verbundenen<br />

Kunden richtet, handelt<br />

wettbewerbswidrig, wenn er direkt<br />

o<strong>der</strong> indirekt (hier u.a. durch Angabe<br />

seiner privaten Adresse und Telefonnummer)<br />

auf seine zukünftige Tätigkeit<br />

als Wettbewerber o<strong>der</strong> für einen<br />

Wettbewerber hinweist. (BAG, Az.: I<br />

ZR 303/I)<br />

Qualm erlaubt<br />

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer<br />

keinen Anspruch darauf, dass an seinem<br />

Arbeitsplatz auch außerhalb seiner<br />

Arbeitszeit nicht geraucht wird.<br />

(LAG Berlin, 6 Sa 2585/04)<br />

Kündigungsschutz<br />

- Eltern gehen vor<br />

Mitarbeiter mit Kin<strong>der</strong>n sind bei Kündigungen<br />

beson<strong>der</strong>s schutzbedürftig.<br />

Nach <strong>der</strong>zeitiger Meinung bestehe für<br />

Eltern regelmäßig eine beson<strong>der</strong>e<br />

soziale Schutzbedürftigkeit, hinter die<br />

an<strong>der</strong>e soziale Aspekte, wie etwa das<br />

Lebensalter des Arbeitnehmers o<strong>der</strong><br />

die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit,<br />

zurücktreten müssten. Das<br />

Gericht gab mit seinem Urteil <strong>der</strong> Kündigungsschutzklage<br />

einer Mutter statt<br />

und hielt dem Arbeitgeber vor, seine<br />

Sozialauswahl falsch gewichtet zu<br />

haben. So nahmen die Richter insbeson<strong>der</strong>e<br />

daran Anstoß, dass ein Kind<br />

etwa genau so bewertet wurde wie<br />

zwei Jahre Betriebszugehörigkeit. Das<br />

Gericht räumte zwar ein, dass das<br />

BAG in <strong>der</strong> Vergangenheit ein solches<br />

Punktesystem gebilligt habe. In <strong>der</strong><br />

heutigen Zeit sei es jedoch mit Blick<br />

auf die „katastrophalen Geburtenraten”<br />

nicht mehr zu verantworten. (AG<br />

Lgh, 08.02.05, Az.: 8 Ca 2824/04)<br />

Man sieht: auch Entscheidungen<br />

eines BAG haben nur eine<br />

beschränkte „Haltbarkeit“. Schon<br />

morgen kann <strong>der</strong> gleiche Fall ganz<br />

an<strong>der</strong>s abgeurteilt werden.


Seite 10 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Frank San<strong>der</strong>, Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> KSK <strong>Westerwald</strong>, dankte für die<br />

Einladung <strong>der</strong> Sparkassen, auch im<br />

Namen <strong>der</strong> KSK Altenkirchen und <strong>der</strong><br />

SK Neuwied: " Unsere Anwesenheit<br />

zeigt die enge Verbundenheit zum<br />

Handwerk. Die Sparkassen kennen die<br />

Ziele und Wünsche. Diese Nähe<br />

erlaubt es uns, nicht nur nach Aktenlage<br />

zu entscheiden, wenn es um Investitionen<br />

o<strong>der</strong> Ausbildungsplätze geht."<br />

San<strong>der</strong> überreichte Hauptgeschäftsführer<br />

Erwin Haubrich aus Anlass seines<br />

25-jährigen Dienstjubiläums ein<br />

Präsent: "Sie haben sich um das<br />

Handwerk sehr verdient gemacht“,<br />

stellte San<strong>der</strong> unter dem Beifall <strong>der</strong><br />

Gäste fest.<br />

Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister<br />

Kurt Krautscheid, Neustadt/Wied,<br />

zeigte sich erfreut über die gute Resonanz<br />

des nunmehr dritten Jahresempfangs.<br />

„Vielleicht können wir bald<br />

schon von einer traditionellen Veranstaltung<br />

sprechen“, freute sich Krautscheid.<br />

Er lobte die jungen Handwerkskollegen<br />

und –kolleginnen und<br />

ermunterte sie, sich nach den Tugenden<br />

des Handwerks wie Zuverlässigkeit,<br />

Fleiß, Pünktlichkeit und Pioniergeist<br />

zu richten. Zugleich for<strong>der</strong>te er<br />

sie auf, sich weiterzubilden und sich<br />

nicht auf den Staat zu verlassen, denn<br />

gut ausgebildete Fachkräfte seien das<br />

A und O <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

Krautscheid ging in seiner Ansprache<br />

auch auf die aktuelle Lage ein. Das<br />

Handwerk sei einem ständigen Wandel<br />

unterzogen. Die „Geiz-ist-geil“ –<br />

Manie hätte sich in vielen Köpfen verankert<br />

und schlage immer seltsamere<br />

Blüten. Das auch in diesem Jahr erneut<br />

gesunkene Realeinkommen <strong>der</strong> Verbraucher<br />

habe nicht nur den privaten<br />

Konsum geschwächt, son<strong>der</strong>n auch<br />

den Preisdruck weiter verschärft. Ich-<br />

AG’ler und Wettbewerber aus den osteuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n machten den<br />

seriösen Handwerkern das Leben noch<br />

schwerer. Dabei solle je<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufträge<br />

vergibt daran denken, dass nur<br />

die Betriebe „vor Ort“ Arbeits- und<br />

Ausbildungsstellen bereitstellen.<br />

Erfreut zeigte sich Krautscheid über<br />

die Zahl <strong>der</strong> Lehrstellen in diesem Jahr.<br />

Trotz schwierigster wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen sei es gelungen,<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Lehrlinge im Bezirk <strong>der</strong><br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

auf dem Niveau des Vorjahres zu<br />

halten. Ausdrücklich dankte er den<br />

Betrieben für ihr Engagement und die<br />

Bereitschaft einzelner, auch über den<br />

eigenen Bedarf hinaus auszubilden.<br />

Diese hohe Ausbildungsbereitschaft<br />

müsse, so Krautscheid, auch in den<br />

kommenden Jahren wegen hoher<br />

Schulentlassjahrgänge noch beibehalten<br />

werden.<br />

Allen Gästen gab Krautscheid mit auf<br />

den Weg, sich aktiv in die Politik einzubinden.<br />

Je<strong>der</strong> könne dadurch seinen<br />

Unmut an richtiger Stelle äußern<br />

und mithelfen, das die Politik die notwendigen<br />

Än<strong>der</strong>ungen einleite.<br />

Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich<br />

mo<strong>der</strong>ierte die anschließenden Ehrung<br />

<strong>der</strong> vielen Prüflinge. Dabei war die<br />

schon große Bühne <strong>der</strong> Stadthalle fast<br />

zu klein. Haubrich stellte die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Prüflinge in den einzelnen<br />

Wettbewerben auf Kammer-, Landesund<br />

Bundesebene vor. So stiegen die<br />

Sieger auf Kammerebene in den Landeswettbewerb<br />

und schließlich in den<br />

Bundeswettbewerb auf. Die Bilanz <strong>der</strong><br />

Jugendlichen aus dem gesamten<br />

Bezirk <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> könne sich sehen<br />

lassen. Unter den Ausgezeichneten<br />

befindet sich mit dem Sattler Nicolei<br />

Paravicini (Obersteinebach), Aus-bildungsbetrieb<br />

Christoph Rieser (Obersteinebach)<br />

ein erster und mit Feinwerkmechaniker<br />

Viktor Penner (Giershofen),<br />

Ausbildungsbetrieb Egon Reuth<br />

(Großmaischeid) ein zweiter Bundes-<br />

sieger. Aber auch die Leistung <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Prüflinge war hervorragend.<br />

Auffallend, dass in einigen <strong>der</strong> „sogenannten“<br />

Männerberufe die jungen<br />

Frauen ihre männlichen Kollegen<br />

schlecht aussehen ließen. Als Dank<br />

und Anerkennung für ihre herausragende<br />

Leistung erhielten die geehrten<br />

Prüflinge ein Geld- und ein Buchgeschenk<br />

von Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />

Die komplette Siegerund<br />

Ehrenliste ist auf <strong>der</strong> gegenüberliegenden<br />

Seite abgedruckt.<br />

Friedhelm Adorf, Kreishandwerksmeister<br />

Altenkirchen, war es vorbehalten<br />

das Schlusswort zu sprechen. Die Ausbildung<br />

bezeichnete er als Grundstock<br />

für das wahre berufliche Leben und<br />

stellte fest, dass „die Ansprüche an<br />

jeden, vom Chef bis zum jüngsten Mitarbeiter,<br />

heute ungleich höher sind als<br />

sie es einmal waren“. Er riet den Gesellen<br />

und Gesellinnen, es nicht bei <strong>der</strong><br />

guten Grundausbildung zu belassen.<br />

„Die Zukunft liegt vor euren Füssen.<br />

Denkt daran, auch heute noch hat<br />

Handwerk goldenen Boden, wenn ihr<br />

selbstbewusst zum gelernten Beruf<br />

steht und euch ständig weiterbildet“,<br />

zog Adorf sein Resümee. Ganz beson<strong>der</strong>s<br />

dankte Adorf <strong>der</strong> Gruppe „Vocal<br />

Heroes“, die nun schon zum zweiten<br />

Mal einem Jahresempfang den musikalischen<br />

Rahmen gegeben hatte<br />

sowie Horst Schuster, Mitarbeiter <strong>der</strong><br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong>, für die Mo<strong>der</strong>ation.<br />

Zum Abschluss lud Adorf für<br />

den Jahresempfang im November<br />

2006 wie<strong>der</strong> in den Kreis Altenkirchen<br />

ein.<br />

Gestärkt durch einen leckeren Imbiß,<br />

setzten sich interessante Gespräche<br />

und ein intensiver Gedankenaustausch<br />

bis in den frühen Abend fort.


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 11<br />

Deutsche Meister 2005<br />

zugleich Landessieger RLP,<br />

Kammersieger HwK Koblenz<br />

und innungsbester Prüfling<br />

Raumausstatter-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

1. Bundessieger<br />

Sattler Nicolai Paravincini,<br />

Obersteinebach<br />

(Christoph Rieser, Obersteinebach)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

2. Bundessieger<br />

Feinwerkmechaniker<br />

Viktor Penner, Giershofen<br />

(Egon Reuth GmbH, Großmaischeid)<br />

Landessieger RLP 2005<br />

zugleich Kammersieger HwK Koblenz<br />

und innungsbester Prüfling<br />

Bäcker-Innung Altenkirchen<br />

Bäckereifachverkäuferin<br />

Olga Richert, Etzbach<br />

(Dirk Müllers Backstube, Wissen)<br />

Informationstechniker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Nord<br />

Informationselektroniker<br />

Fachrichtung Bürosystemtechnik<br />

Christian Freund, Melzbach<br />

(Grigull Bürowelt, Neuwied)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

Altenkirchen<br />

Metallbauer Sebastian Cappi,<br />

Weitefeld (Stahlverarbeitung<br />

Weitefeld GmbH, Weitefeld)<br />

Steinmetz-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Steinmetz Matthias Bell, Eitelborn<br />

(Thomas Gerling, Höhr-Grenzhausen)<br />

Zimmerer-Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Zimmerer Jan Paul Fandler, Caan<br />

(Bernd Engel, Maxsain)<br />

Landessieger RLP 2005<br />

zugleich Kammersieger HwK Koblenz<br />

Informationstechniker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Nord<br />

Informationselektroniker Fachrichtung:<br />

Geräte- und Systemtechnik Ingo Petri,<br />

Burbach-Lippe (Achim Opfer, Hof)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

Altenkirchen<br />

Metallbauer Fachrichtung:<br />

Konstruktionstechnik Heiko Klein, Erblingen<br />

(Strahltec Wirths GmbH, Hamm)<br />

Metallhandwerker-Innnung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

Mechatroniker Benjamin Antwerber,<br />

Flammersfeld (Heinen GmbH, Neustadt)<br />

Kammersieger 2005<br />

HwK Koblenz<br />

zugleich innungsbester Prüfling<br />

Fleischer-Innung Neuwied<br />

Fleischereifachverkäuferin Katharina<br />

Kaul, Anhausen (Pia Hillen, Neuwied)<br />

Kammersieger 2005<br />

HwK Koblenz<br />

Elektro-Innung Altenkirchen<br />

Elektroinstallateur<br />

Patrick Seeger, Stürzelbach<br />

(Elektro Conze GmbH, Wissen)<br />

Kraftfahrzeug-Innung Neuwied<br />

Automobilkaufmann<br />

Sven Mürtz, Neuwied<br />

(Autohaus Mürtz GmbH, Neuwied)<br />

Steinmetz-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Steinmetzin Antonia Wagner,<br />

Marienheide (Thomas Gerling,<br />

Höhr-Grenzhausen)<br />

Innungsbeste Prüflinge<br />

Bäcker-Innung Altenkirchen<br />

Bäcker Benjamin Romroth,Birkenbeul<br />

(Klaus-Josef Acher, Betzdorf)<br />

Bäcker-Innung Neuwied<br />

Bäckereifachverkäuferin<br />

Nina Bermel, Neuwied<br />

(Geisen GmbH, Neuwied)<br />

Bäcker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Bäckereifachverkäuferin Olga Janzen,<br />

Rehe (Heiko Reeh, Rehe)<br />

Bäcker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Bäckerin Nailja Zeh, Montabaur<br />

(Werner Burggraf GmbH, Staudt)<br />

Baugewerks-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Maurer Lukas Schmidt, Wallmerod<br />

(Berthold Hannappel & Söhne GmbH,<br />

Bilkheim)<br />

Bekleidungs- und Schuhmacher-<br />

Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Damenschnei<strong>der</strong>in Sonja Richter,<br />

Wilnsdorf (Berufsbildende Schule<br />

Betzdorf-Kirchen)<br />

Dachdecker-Innung Altenkirchen<br />

Dachdecker Hendrik Zöller,<br />

Niedefischbach (Uwe Grossert, Kirchen)<br />

Dachdecker-Innung Neuwied<br />

Dachdecker Maximilian Schmuck,<br />

Bonefeld (Horst <strong>Rhein</strong>hard GmbH,<br />

Oberhonnefeld)<br />

Dachdecker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Dachdecker Cem Aykac, Siershahn<br />

(Theo Fetz, Welschneudorf)<br />

Elektro-Innung Altenkirchen<br />

Elektroinstallateur Stefan-Peter Weiler,<br />

Daaden (Tanja Schmidt, Wallmenroth)<br />

Elektro-Innung Neuwied<br />

Elektroinstallateur Johannes Peter,<br />

Michelbach (Hans-Peter Fritsch, Hanroth)<br />

Elektro-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Elektroinstallateur<br />

Dominik Herold, Maxsain (Albert Pulte<br />

GmbH & Co. KG, Montabaur)<br />

Fleischer-Innung Altenkirchen<br />

Fleischer Fachrichtung Verkauf<br />

Evgenij Görlitz, Mammelzen<br />

(Hermes GmbH, Hamm)<br />

Fleischer-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Fleischereifachverkäuferin<br />

Öznur Altun, Höhr-Grenzhausen<br />

(Rewe-Supermarkt, Höhr-Grenzh.)<br />

Fleischer-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Fleischerin Regine Pitton, Rennerod<br />

(Karl Heinz Pitton, Rennerod)<br />

Friseur-Innung Altenkirchen<br />

Friseurin Helena Dilger, Altenkirchen<br />

(Elke Müller, Wissen)<br />

Friseur-Innung Neuwied<br />

Friseurin Katja Paffhausen, Neuwied<br />

(Christoph u. Petra Witteriede,<br />

Neuwied)<br />

Friseur-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Friseurin Thi-Thuy-Ngoc Riedel,<br />

Ransbach-Baumbach (HBH Hair and<br />

Beauty-House GmbH, Wallmerod)<br />

Innung für Kälteund<br />

Klimatechnik RLP<br />

Kälteanlagenbauer Jens Häßner,<br />

Epgert (Gärtner GmbH, Mülheim - Kärlich)<br />

Kraftfahrzeug-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Kfz.-Mechaniker<br />

Manuel Thielecke, Arzbach<br />

(Reinhold Efferz GmbH, Neuhäusel)<br />

Kraftfahrzeug-Innung Altenkirchen<br />

Kfz.-Mechaniker<br />

Christian Lichtenthäler, Neunkirchen<br />

(Roth GmbH, Daaden)<br />

Kraftfahrzeug-Innung Neuwied<br />

Kfz.-Mechaniker<br />

Hendrik Lehnert, Straßenhaus<br />

(Hans K. Schmitt, Oberhonnefeld)<br />

Maler- und Lackierer-Innung Neuwied<br />

Maler und Lackierer Christian<br />

Reidick, Erpel (Pitsch GmbH, Erpel)<br />

Maler- und Lackierer-Innung<br />

<strong>Westerwald</strong><br />

Maler- und Lackiererin Annika Mohn,<br />

Mün<strong>der</strong>sbach (Frank Krämer, Borod)<br />

Metallhandwerker- Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

Werkzeugmacher Patrick Ecker, Meinborn<br />

(Egon Reuth GmbH, Großmaischeid)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

Metallbau – Konstruktionstechniker<br />

Marc-Florian Matern, Miehlen<br />

(Michael Schrobiltgen, Miehlen)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

Technischer Zeichner Benjamin Müller,<br />

Bad Marienberg (Fahrzeugbau Kempf<br />

GmbH, Bad Marienberg)<br />

Metallhandwerker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>-Lahn-<strong>Westerwald</strong><br />

Maschinenbaumechaniker<br />

Florian Nitschke, Nister<br />

(Wezek GmbH, Steinebach)<br />

Sanitär-Heizung-Klima Technik-<br />

Innung <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Zentralheizungs- und Lüftungsbauer<br />

Johannes Schochow, Kescheid<br />

(Dirk Lichtenthäler, Kescheid)<br />

Tischler-Innung Altenkirchen<br />

Tischlerin Ina Pick, Helmenzen<br />

(Klaus Schnei<strong>der</strong>, Flammersfeld)<br />

Tischler-Innung Neuwied<br />

Tischler Emanuel Sommer, Leutesdorf<br />

(Gregor Sommer, Breitscheid)<br />

Tischler-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

Tischler<br />

Bastian Euteneuer, Höchstenbach<br />

(Gerd Schumann GmbH, Altenkirchen)<br />

Töpfer- und Keramiker-Innung<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz<br />

Keramikerin Nelly Thiessen, Hilgert<br />

(Hans-Werner Schmidt, Oberdreis)<br />

Stand (18.11.2005)


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 13<br />

Wichtige Information! Neue Regelung<br />

zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

Zum Jahreswechsel wird es voraussichtlich<br />

eine weitere gravierende<br />

Rechtsän<strong>der</strong>ung geben. Die Regelungen<br />

zur Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

im Lohnfortzahlungsgesetz sollen<br />

durch das Aufwendungsausgleichsgesetz<br />

abgelöst werden.<br />

Hintergrund: Nach einem Beschluss<br />

des Bundesverfassungsgerichts ist die<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

auf Betriebe mit<br />

maximal 30 Arbeitnehmern bei den<br />

Kosten für Mutterschaft (Zuschuss<br />

zum Mutterschaftsgeld, Entgeltzahlung<br />

während eines Beschäftigungsverbots),<br />

also die sogenannte U2, nicht<br />

mit dem Grundgesetz vereinbar<br />

(Beschluss vom 18. November 2003 -<br />

Aktenzeichen 1 BvR 302/96). Dem<br />

Gesetzgeber räumte das Gericht Zeit<br />

bis Ende 2005 ein, um eine neue, verfassungskonforme<br />

Regelung zu schaffen.<br />

Ein Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

sieht folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

ab 01.01.2006 vor: Die Versicherung<br />

für die Erstattung <strong>der</strong> Mutterschaftsaufwendungen<br />

wird auf alle<br />

Unternehmen, unabhängig von <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Arbeitnehmer ausgeweitet.<br />

Zugleich werden die Ausnahmen für<br />

bestimmte öffentliche Arbeitgeber<br />

abgeschafft, sodass künftig auch diese<br />

die Beiträge zur U2 zu zahlen haben.<br />

Die U1 (Versicherung für die Entgeltfortzahlung<br />

im Krankheitsfall) wird auf<br />

Angestellte ausgedehnt (bisher galt sie<br />

nur für gewerbliche Arbeitnehmer und<br />

Auszubildende). Einmalig gezahltes<br />

Entgelt ist nicht mehr beitragspflichtig<br />

in <strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung.<br />

Künftig führen alle Krankenkassen<br />

diese Versicherung durch. Der Gesetzentwurf<br />

muss noch durch (den neuen)<br />

Bundestag und den Bundesrat<br />

beschlossen werden, ein Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> neuen Regelungen ist aber sehr<br />

wahrscheinlich. Deshalb informieren<br />

wir Sie schon jetzt über die geplanten<br />

Än<strong>der</strong>ungen, damit insbeson<strong>der</strong>e die<br />

größeren Unternehmen, die bisher von<br />

<strong>der</strong> Entgeltfortzahlungsversicherung<br />

nicht betroffen waren, die zusätzlichen<br />

Kosten bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigen<br />

können. Über Detailfragen informieren<br />

wir Sie, wenn die neuen<br />

Bestimmungen verabschiedet sind.<br />

"Riester-Rente" wird 2006 für Männer teurer<br />

Sie sind selbständiger Handwerksmeister<br />

und Ihre Ehefrau haben Sie im<br />

Betrieb angestellt? Dann ist dieser Tipp<br />

Geld für Sie wert:<br />

Männer müssen ab 2006 für die staatlich<br />

geför<strong>der</strong>te "Riester-Rente" tiefer<br />

in die Tasche greifen. Nur wenn<br />

"Mann" die entsprechende „Riester-<br />

Rente“ noch 2005 vereinbart, sichert<br />

er sich den <strong>der</strong>zeitigen Beitragsvorteil.<br />

Und das für die gesamte Laufzeit des<br />

Vertrages. Warum diese Verteuerung?<br />

Versicherungsgesellschaften sind ab<br />

2006 gesetzlich verpflichtet, für diese<br />

Vorsorgevariante ausschließlich sogenannte<br />

Unisex-Produkte anzubieten.<br />

Im Klartext: Männer und Frauen<br />

erhalten für den gleichen Beitrag eine<br />

gleich hohe Rente. Bisher wurden die<br />

Beiträge geschlechtsspezifisch kalkuliert,<br />

was bei allen an<strong>der</strong>en privaten<br />

Rentenversicherungen weiterhin <strong>der</strong><br />

Fall ist. Für Männer, die durchschnittlich<br />

eine kürzere Lebenserwartung<br />

haben als Frauen, somit ihre Rente statistisch<br />

gesehen nicht so lange beziehen,<br />

ist diese Neuerung ein schlechtes<br />

Geschäft. Denn sie bezahlen die<br />

"Gleichbehandlung" mit einer geringeren<br />

Rente bei unverän<strong>der</strong>tem Beitrag.<br />

Also, Männer: Nicht mehr warten,<br />

son<strong>der</strong>n noch 2005 starten. Günstiger<br />

ist die "Neue Rente"/"Neue<br />

Rente Invest" über das Versorgungswerk<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> nicht<br />

zu haben. Zumal <strong>der</strong> Staat den<br />

tatsächlichen Eigenbeitrag durch<br />

"satte" Grund- und Kin<strong>der</strong>zulagen för<strong>der</strong>t.<br />

Der Schritt sollte umso leichter<br />

fallen, weil für dieses Produkt jetzt ver-<br />

besserte Bedingungen gelten: So hat<br />

<strong>der</strong> Kunde bei Rentenbeginn das<br />

Recht, sich bis zu 30 Prozent des<br />

gesparten Kapitals auszahlen zu lassen.<br />

Auch ist <strong>der</strong> bürokratische Aufwand<br />

geringer als früher. An<strong>der</strong>s als<br />

in den Vorjahren, müssen Zulagen<br />

nicht immer wie<strong>der</strong> neu beantragt werden.<br />

Ab 2005 gestellte Anträge gelten<br />

als Dauerzulageanträge.<br />

Um diese Zulagen je<strong>der</strong>zeit in voller<br />

Höhe ausschöpfen zu können, sollte<br />

<strong>der</strong> Vertrag einschließlich <strong>der</strong> angebotenen<br />

"Zulagendynamik" vereinbart<br />

Die „Riestertreppe“<br />

Die „Riestertreppe“ macht<br />

deutlich, wie sich Beiträge<br />

und Zulagen für die geför<strong>der</strong>te<br />

Rente (Neue Rente/<br />

Neue Rente Invvest) entwickeln.<br />

Vor dem Start 2002<br />

bis zur letzten Stufe im<br />

Jahre 2008. Um die staatliche<br />

För<strong>der</strong>ung komplett<br />

ausschöpfen zu können, ist<br />

<strong>der</strong> jeweilige Höchstbetrag<br />

zu entrichten. Also: Entwe<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> entsprechende Prozentsatz<br />

vom jährlichen<br />

Bruttoeinkommen des Vorjahres<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Maximalbeitrag.<br />

Da die Zulagen auf<br />

die Beiträge angerechnet<br />

werden,<br />

kann es sein, dass<br />

<strong>der</strong> Kunde mit<br />

einem äußerst nied-<br />

2002/03<br />

Jahresbeitrag: 1%<br />

- max. 525 e<br />

Grundzulage: 38 e<br />

Zulage pro Kind: 46 e<br />

2004/05<br />

Jahresbeitrag: 2%<br />

- max. 1.050 e<br />

Grundzulage: 76 e<br />

Zulage pro Kind: 92 e<br />

werden. So steigen Leistungen, Beiträge<br />

sowie För<strong>der</strong>beträge kontinuierlich<br />

an, wie es die so genannte "Riestertreppe"<br />

vorsieht.<br />

Nicht neu, aber gut zu wissen ist, dass<br />

die "Neue Rente"/"Neue Rente Invest"<br />

auch bei Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht<br />

werden muss „ weil "Hartz IV<br />

- sicher". Das Schattendasein dieser<br />

"Riesterprodukte" sollte damit ein<br />

Ende haben. Denn eines ist klar:<br />

Zusatzversorgung fürs Alter ist ein<br />

Muss.<br />

rigen Eigenbeitrag wegkommt. Bei geringem<br />

Einkommen und hoher För<strong>der</strong>ung –<br />

z.B. Grundzulage plus Kin<strong>der</strong>zulagen –<br />

könnte die staatliche För<strong>der</strong>ung den Beitrag<br />

für die Rente sogar übersteigen. In<br />

diesen Fällen wird allerdings ein jährlicher<br />

Sockelbeitrag von 60 e fällig.<br />

2006/07<br />

Jahresbeitrag: 3%<br />

- max. 1.575 e<br />

Grundzulage: 114 e<br />

Zulage<br />

pro Kind: 138 e<br />

ab 2008<br />

Jahresbeitrag: 4%<br />

- max. 2.100 e<br />

Grundzulage: 154 e<br />

Zulage<br />

pro Kind: 185 e<br />

*vom Vorjahres-<br />

Bruttoeinkommen<br />

Grafik: SIGNAL IDUNA


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />

Handwerk mobil: Internet über WLAN sicher nutzen<br />

Internet unterwegs: Drahtlose lokale<br />

Netze, kurz WLAN (Wireless Local Area<br />

Networks) erleichtern die mobile Kommunikation:<br />

Mit ihnen lassen sich unterwegs<br />

unkompliziert E-mails lesen o<strong>der</strong><br />

Daten aus dem Firmennetz bearbeiten.<br />

Mit dem Laptop und WLAN ausgestattet<br />

lassen sich bequem Daten mit Kunden<br />

o<strong>der</strong> Kollegen austauschen o<strong>der</strong><br />

Aufträge und Info-Materialen übermitteln.<br />

Drahtlose Internet-Zugänge sogenannte<br />

Hotspots auf Messen, Flughäfen,<br />

Hotels und mittlerweile auch in vielen<br />

Cafe´s unterstützen Reisende dabei,<br />

schnell und problemlos ins Internet zu<br />

gelangen. Die Vorteile dieser mobilen<br />

Kommunikation lassen sich aber nur<br />

effektiv nutzen, wenn die Sicherheit mitbedacht<br />

wird. Zwar bemühen sich die<br />

Anbieter <strong>der</strong> Hotspots um einen reibungslosen<br />

Zugang, für einen sicheren<br />

Weg ins Internet muss aber je<strong>der</strong> Einzelne<br />

seinen Beitrag leisten.<br />

WLAN sicher nutzen:<br />

Hotspot-Checkliste<br />

Folgende Tipps betreffen die Einstellungen,<br />

die Sie an Ihrem Computer vornehmen<br />

sollten bzw. die Punkte auf die<br />

Sie Ihr Systemhaus ansprechen sollten:<br />

☛ Die meisten Betriebssysteme wie<br />

Windows 2000 o<strong>der</strong> Linux erlauben es,<br />

Benutzern unterschiedliche Rechte<br />

zuzuweisen. Wenn Sie Hotspots nutzen,<br />

melden Sie sich nicht als Benutzer<br />

mit den Rechten eines Administrators<br />

Seit dem 01.07.05 haben sich einige<br />

Än<strong>der</strong>ungen beim Kreislaufwirtschaft-<br />

/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ergeben.<br />

Eine Folge des „Gesetzes zur Umsetzung<br />

von Vorschlägen zu Bürokratieabbau<br />

und Deregulierung aus den<br />

Regionen“ vom 21.06.05. Dieses<br />

Gesetz hat auch Auswirkungen für<br />

Handwerksbetriebe, aber statt zu verkomplizieren,<br />

wurden diesmal tatsächlich<br />

Bereiche vereinfacht. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

wurden Erleichterungen bei <strong>der</strong><br />

Abfallbilanzierung und <strong>der</strong> Erstellung<br />

von Abfallwirtschaftskonzepten für<br />

Abfallerzeuger geschaffen.<br />

Bisher mussten Abfallerzeuger, die<br />

mehr als 2.000 kg beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />

Abfälle o<strong>der</strong><br />

2.000 t überwachungsbedürftige Abfälle<br />

erzeugten, Abfallwirtschaftskonzepte<br />

(§ 19 KrW-/AbfG) und Abfallbilanzen<br />

(§20 KrW-/AbfG) erstellen. Hierzu sind<br />

sie seit dem 01.07.2005 nicht mehr<br />

verpflichtet.<br />

an. Der Administrator besitzt im Gegensatz<br />

zu einem normalen Benutzer<br />

zusätzliche Rechte, die bei einem unerlaubten<br />

Zugriff auf den Laptop größere<br />

Schäden ermöglichen. Nutzen Sie ein<br />

Benutzerkonto mit eingeschränktem<br />

Zugriff.<br />

☛ Deaktivieren Sie in jedem Fall die<br />

Datei- und Verzeichnisfreigabe für Netzwerke.<br />

Ansonsten haben an<strong>der</strong>e Rechner<br />

im WLAN-Funkbereich die Möglichkeit<br />

zum Zugriff auf Ihre Festplatte<br />

und an<strong>der</strong>e Datenträger.<br />

☛ Sind Sie auf die Freigabe bestimmter<br />

Dateien o<strong>der</strong> Verzeichnisse angewiesen,<br />

so achten Sie darauf, dass z.B.<br />

nicht die gesamte Festplatte o<strong>der</strong> alle<br />

Verzeichnisse eines USB-Sticks freigegeben<br />

werden. Die freigegebenen Dateien<br />

und Verzeichnisse sollten Sie mit<br />

einem sicheren Passwort schützen.<br />

Schalten Sie die Anzeige freigegebener<br />

Verzeichnisse ab, damit diese für<br />

Außenstehende nicht sichtbar sind.<br />

☛ Für die Internetverbindung wird nur<br />

das TCP/IP-Protokoll benötigt. Lassen<br />

Sie weitere, nicht benötigte Netzwerk-<br />

Protokolle von Ihrem Administrator<br />

deaktivieren.<br />

☛ Beachten Sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen<br />

beim Internet- und<br />

E-mail-Zugriff, insbeson<strong>der</strong>e die möglichst<br />

restriktive Konfiguration Ihres<br />

Bürokratieabbau im Abfallbereich<br />

Als beson<strong>der</strong>s überwachungsbedürftige<br />

Abfälle gelten: Ölverschmutzte<br />

Betriebsmittel, Öl-/Benzinabschei<strong>der</strong>inhalte,<br />

Farben, Lösemittel, Chemikalien,<br />

u.ä. und überwachungsbedürftige<br />

Abfälle sind zum Beispiel: Altreifen,<br />

wässrige Farb- und Lackabfälle, allgemeine<br />

Abfälle ohne gefährliche<br />

Bestandteile. Da waren 2.000 kg bei<br />

einem KFZ-Fachbetrieb mit einem<br />

Ölabschei<strong>der</strong> mit einem Volumen von<br />

3 cbm schnell erreicht, aber auch<br />

ölverschmutzte Betriebsmittel, Brems-<br />

/ Kühlflüssigkeit, Farb– und Lackabfälle<br />

summierten sich innerhalb eines<br />

Jahres schnell über dem genannten<br />

Grenzwert. Von <strong>der</strong> Abfallwirtschaftkonzept-<br />

und Bilanzpflicht nicht befreit<br />

bleiben: – Kommunen zur Information<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit – Von öffentlichrechtlichen<br />

Entsorgungsträgern mit <strong>der</strong><br />

Entsorgung beauftragte Dritte – Abfallerzeuger,<br />

die Abfälle in eigenen Anlagen<br />

entsorgen (Selbstentsorger)<br />

Webbrowsers, Mail-Clients und<br />

Betriebssystems. Das Ausführen aktiver<br />

Inhalte (ActiveX, JavaScript) ist -<br />

sofern bei <strong>der</strong> Hotspot-Nutzung möglich<br />

- zu deaktivieren, ebenso das Speichern<br />

von Formulardaten und Kennwörtern<br />

durch den Browser. Fehlermeldungen<br />

wegen ungültiger SSL-Zertifikate<br />

sollten unbedingt beachtet und<br />

daraufhin die Verbindung beendet werden.<br />

☛ Achten Sie darauf, dass Ihre Software<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Webbrowser, Mail-<br />

Client und Betriebssystem) immer mit<br />

den aktuellen Sicherheitsupdates <strong>der</strong><br />

Hersteller ausgestattet ist.<br />

☛ Deaktivieren Sie die WLAN-Komponenten<br />

stets, wenn Sie mit Ihrem<br />

Rechner keinen WLAN-Zugriff mehr<br />

benötigen, um keine unnötigen Angriffsmöglichkeiten<br />

auf Ihr System zu eröffnen.<br />

Ein Verzeichnis öffentlicher Hotspots<br />

finden Sie unter: www.portel.de/<br />

hotspot (www.mittelstand-sicher-iminternet.de)<br />

Unabhängig davon sind aber durch alle<br />

Abfallerzeuger die Nachweisbücher entsprechend<br />

<strong>der</strong> Nachweisverordnung<br />

weiterzuführen! Und auch Entsorgungsfachbetriebe<br />

müssen weiterhin<br />

das Betriebstagebuch nach § 5 EfbV<br />

führen.<br />

Bei Rückfragen und weiterreichenden<br />

Informationen stehen Ihnen die Fachberater<br />

<strong>der</strong> REMONDIS Industrie Service<br />

GmbH & Co. KG, unter <strong>der</strong> Tel.<br />

Nr. 02632/ 42041 gerne zur Verfügung.


Wir begrüßen unsere neuen<br />

Innungsmitglie<strong>der</strong> in einer<br />

starken Gemeinschaft!<br />

Baugewerks-Innung RWW<br />

Glässer Massivbau GmbH, Meudt<br />

Bekleidungs- und<br />

Schuhmacher-Innung RWW<br />

Arno Klaus Metzler, Hilgert<br />

Elektro-Innung AK<br />

EBS – Elektrotechnik GmbH, Kirchen<br />

Elektro-Innung NR<br />

Neumatec e. K.,<br />

Inh. Werner Neumann, Roßbach<br />

ELKOM GmbH, Neuwied<br />

Elektro-Innung WW<br />

Kurt Decker, Montabaur<br />

Jung Elektrotechnik GmbH,<br />

Westerburg<br />

Irma und Patric Schuhen, Atzelgift<br />

Fleischer-Innung AK<br />

Christel Schmidt u. Rudolf Bleeser,<br />

Katzwinkel<br />

Fleischer-Innung NR<br />

Heike M. Fürste-Carnemolla,<br />

Neuwied<br />

J. Menzenbach Fleischwaren und<br />

Tiefkühlkost GmbH & Co. KG,<br />

Kurtscheid<br />

Friseur-Innung NR<br />

Susanne Günster-Furtwengler,<br />

Neuwied<br />

Innung für Kälteund<br />

Klimatechnik RLP<br />

Josef Burghuber GmbH,<br />

Zweibrücken<br />

Tischler-Innung NR<br />

Eric Schaaf, Großmaischeid<br />

Tischler-Innung WW<br />

Maik Leyendecker, Hattert<br />

Zimmerer-Innung RWW<br />

Rüdiger Vohl, Maxsain<br />

Kfz.-Innung NR<br />

Autohaus Mürtz GmbH & Co. KG,<br />

Neuwied<br />

Bierbaum GmbH, Neuwied<br />

Kfz.-Innung WW<br />

Jerome Breitenstein, Rennerod<br />

Frank Engels, Deesen<br />

Horst Fellenberg, Meudt<br />

Handycap Spezialumbauten<br />

Kfz.-Meisterbetrieb e. K., Inh. Bernd<br />

Pu<strong>der</strong>bach, Ransbach-Baumbach<br />

Andreas Vohl, Hattert<br />

Maler- u. Lackierer-Innung AK<br />

Michael Grünebach, Herdorf<br />

Marcus Jung, Nie<strong>der</strong>fischbach<br />

Horst Klein, Birken-Honigsessen<br />

Metall-Innung RLWW<br />

Sascha Schwa<strong>der</strong>lapp, Nie<strong>der</strong>sayn<br />

Udo Schöffler, Herold<br />

Produktvorstellung:<br />

Sicherheitsschuhe mit Heizung<br />

Unser Rahmenvertragspartner engelbert<br />

strauss, entwickelte einen Winter-<br />

Sicherheitsschuh <strong>der</strong> Klasse S3 mit<br />

integriertem Heizsystem.<br />

Die Sicherheitsschuhe „Thermic“ –<br />

exklusiv bei engelbert strauss – halten<br />

Ihre Füße während des gesamten<br />

Arbeitstages angenehm warm. Wie bei<br />

einer Heizung wird die Wärme gleichmäßig<br />

an den Fuß abgegeben. 3 verschiedene<br />

Wärme-Stufen ermöglichen<br />

die individuelle Einstellung <strong>der</strong> Temperatur.<br />

Die Akkupacks, die sich einfach<br />

an den Winterstiefeln befestigen<br />

lassen, versorgen das Schuhheizungs-<br />

System mit <strong>der</strong> benötigten Energie.<br />

Der Käufer hat die Wahl zwischen Batterie-<br />

o<strong>der</strong> Akkubetrieb. Gesunde<br />

Wärme: Durch das patentierte ic<br />

Impulse Control System erzeugen<br />

Therm-ic-Schuhheizungen nicht nur<br />

angenehm wohlige son<strong>der</strong>n auch<br />

gesunde Wärme. Sie regen auch<br />

gleichzeitig die Blutzirkulation auf<br />

natürliche Weise an. Berufsgruppen,<br />

die überwiegend im Freien arbeiten,<br />

profitieren beson<strong>der</strong>s von dieser Entwicklung.<br />

Die Idee stammt ursprünglich<br />

aus dem Wintersportbereich. Für<br />

eine bis zu 50 % bessere Wärmeisolierung<br />

und 80 % besseren Feuchtigkeitstransport<br />

als herkömmliches<br />

Fleecematerial sorgt das Mali-Velours-<br />

Innenfutter. Wärmekomfort mit<br />

Sicherheit: Natürlich wird bei allem<br />

Wärmekomfort die Sicherheit und das<br />

Tragegefühl nicht außer Acht gelassen.<br />

„Thermic“ ist ein Sicherheitsschuh<br />

<strong>der</strong> Klasse S3, d. h. Stahlkappe, Stahlsohle,<br />

hitzebeständig bis 140 ° C, öl-,<br />

benzin-, säureresistent, antistatisch.<br />

Weitere Informationen hierzu finden<br />

Sie im Katalog von engelbert<br />

strauss. Diesen können Sie unter<br />

<strong>der</strong> Telefonnummer 0180/5776175<br />

anfor<strong>der</strong>n. Denken Sie daran bei<br />

Ihrer Bestellung die Rahmenvertragsnummer<br />

–8900- anzugeben.<br />

Sie sparen dadurch weitere 3%<br />

zuzgl. evtl. Skonto. Wo Sie die<br />

Nummer eintragen steht im folgenden<br />

Artikel.<br />

Wollen Sie beim Bezug von Berufsbekleidung<br />

Arbeitsschutz und Handwerksbedarf richtig sparen?<br />

Wenn ja, nutzen Sie das Angebot <strong>der</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. Durch ein Rahmenabkommen<br />

mit dem Handwerksausrüster Engelbert Strauss erhalten Innungsmitglie<strong>der</strong><br />

bei jedem Einkauf 3% Nachlass zusätzlich zum eventuell gewährten<br />

Skonto. Dies ist umso erfreulicher, da Strauss ansonsten außer Skonto keine<br />

Rabatte gewährt.<br />

Die günstige Einkaufsmöglichkeit bei Strauss kann durch Angabe <strong>der</strong> Bestell-<br />

Nummer – 8900 – genutzt werden. Auch wenn Sie bereits Kunde sind, können<br />

Sie problemlos die günstigen Rahmenkonditionen nutzen, indem Sie diese Nummer<br />

angeben. Einen Katalog <strong>der</strong> Firma Strauss haben Sie mit <strong>der</strong> letzten Ausgabe<br />

unseres <strong>Magazin</strong>s „Brennpunkt Handwerk“ erhalten. Dort war die Nummer auf<br />

dem Bestellformular bereits eingedruckt. Sollten Sie weitere Kataloge benötigen,<br />

erhalten Sie diese von Engelbert Strauss unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0180/5776175;<br />

zudem finden sie das aktuelle Angebot im Internet unter www.engelbert-strauss.de.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Bestellnummer – 8900 – auch für zukünftige Kataloge<br />

und Bestellungen gilt. Sollten Sie ein neutrales Bestellformular benutzen, tragen<br />

Sie die Bestell-Nummer bitte wie auf dem Bild unten gezeigt ein. Haben Sie<br />

noch Fragen, dann wenden Sie sich an Andreas Brobeck o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en Mitarbeiter<br />

<strong>der</strong> Geschäftsstelle. (Telefon 02602/1005-0)


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 17<br />

58. Internationale<br />

Handwerksmesse München<br />

Die 58. Internationale Handwerksmesse in München findet in <strong>der</strong> Zeit vom 16. bis<br />

21. März 2006 statt. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

führt wie<strong>der</strong> eine Gruppenfahrt durch vom<br />

Die Fahrt in einem mo<strong>der</strong>nen Reisebus<br />

beginnt am Donnerstag, 16.<br />

März, 7.oo Uhr in Neuwied. Zusteigemöglichkeiten<br />

bestehen in Willroth,<br />

am ICE Bahnhof Montabaur. Am<br />

frühen Nachmittag erreichen wir<br />

München; somit bleibt auch am Anreisetag<br />

genügend Zeit für eine erste<br />

Stadterkundung.<br />

Unser Hotel “Stachus” ist zentral gelegen<br />

und bietet einen guten Ausgangspunkt<br />

für den Aufenthalt. Im<br />

günstigen Reisepreis von 220, e p. P.<br />

(zzgl. MwSt) sind folgende Leistungen<br />

enthalten: Die Fahrtkosten, ein<br />

hier abtrennen und per Post o<strong>der</strong> Fax einsenden<br />

16. bis 19 März 2006.<br />

Mittagessen (ohne Getränk) auf <strong>der</strong><br />

Hinfahrt und drei Übernachtungen mit<br />

Frühstück im Doppelzimmer. Wenn<br />

Sie ein Einzelzimmer wünschen, bitten<br />

wir um frühzeitige Reservierung,<br />

da nur wenige Einzelzimmer zur Verfügung<br />

stehen. EZ-Zuschlag 75, e p.<br />

P. (zzgl. MwSt).<br />

Für den Messebesuch steht ausreichend<br />

Zeit zur Verfügung. Daneben<br />

bestehen Möglichkeiten zur Besichtigung<br />

<strong>der</strong> Münchner Sehenswürdigkeiten<br />

wie z. B. dem Olympiagelände,<br />

das Deutsche Museum, Theaterbesuche,<br />

Stadtbummel usw. Zurück<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Kurt Krautscheid Udo Runkel<br />

Vors. Kreishandwerksmeister Geschäftsführer<br />

geht es am Sonntag um 14.oo Uhr ab<br />

dem Hotel “Stachus”.<br />

Die genauen Abfahrtszeiten und Haltepunkte<br />

werden Ihnen rechtzeitig<br />

bekannt gegeben.<br />

Es stehen nur eine begrenzte Anzahl<br />

Plätze zur Verfügung. Wir bitten deshalb<br />

bei Interesse um kurzfristige<br />

Anmeldung. Diese berücksichtigen<br />

wir in <strong>der</strong> Reihenfolge ihres Eingangs.<br />

Ihr Vertragspartner ist die <strong>Rhein</strong>-<br />

<strong>Westerwald</strong> e.G., Betzdorf. Haben Sie<br />

Fragen? Informationen erhalten Sie<br />

bei GF Udo Runkel Tel. 02631/ 94640.<br />

Anmeldung zur 58. I.H.M. Einsenden per Post o<strong>der</strong> Fax an: 0 26 31/94 64 11<br />

Hiermit melde(n) ich/wir ............ Personen verbindlich an.<br />

Der Betrag in Höhe von (220,- e/p.P ggf. + EZ-Zuschlag von 75,- e p.P. zzgl. MwSt) soll nach Rechnungsstellung<br />

abgebucht werden von meinem/unserem<br />

Konto Nr. _______________________ bei Kreditinstitut___________________________ BLZ__________________ .<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

An die<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> RWW<br />

Langendorfer Straße 91<br />

56564 Neuwied<br />

Absen<strong>der</strong>anschrift/Stempel:<br />

Name <strong>der</strong> einzelnen Teilnehmer:<br />

1. Frau/Herr<br />

2. Frau/Herr<br />

3. Frau/Herr<br />

4. Frau/Herr


Seite 18 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Machen Sie 2006 zu Ihrem Jahr!<br />

Mit wirkungsvollem Marketing und pfiffiger Öffentlichkeitsarbeit<br />

Über die heilsame Wirkung von gezieltem<br />

Marketing fürs Handwerk ist in <strong>der</strong><br />

letzten Zeit viel geredet worden. Viel<br />

passiert ist aber nicht. Dass etwas<br />

getan werden muss, um langfristig die<br />

Überlebensfähigkeit des Betriebes zu<br />

sichern, ist den meisten Handwerkern<br />

schon klar. Nur was? Fakt ist, dass das<br />

Handwerk in Zukunft mehr denn je<br />

unter Wettbewerbsdruck stehen wird.<br />

Märkte und Kunden haben sich geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Kunde wird immer anspruchsvoller<br />

und ist durch die Medien, beson<strong>der</strong>s<br />

durch das Internet besser informiert<br />

denn je. Um in diesem verän<strong>der</strong>ten<br />

Markt bestehen zu können, ist ein<br />

wirkungsvolles Marketing in Kombination<br />

mit gezielter PR dringend notwendig.<br />

Denn was nützt es Ihnen, wenn Sie<br />

auf Ihrem Gebiet einsame Spitze sind,<br />

aber <strong>der</strong> viel schlechtere Kollege sich<br />

geschickter in Ihrer Zielgruppe präsentiert?<br />

Kennt Sie heute schon je<strong>der</strong>, <strong>der</strong><br />

von Ihren Produkten o<strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

profitieren könnte? „Tue Gutes<br />

und sprich darüber“, lautet eine alte<br />

Weisheit <strong>der</strong> PR-Arbeit. Und das sollten<br />

Sie im nächsten Jahr ausführlich<br />

tun! Nutzen Sie die letzten Wochen des<br />

Jahres und planen Sie Ihre Kommunikation<br />

für das Jahr 2006. Dafür sollten<br />

Sie Ihr Unternehmen, aber auch Ihre<br />

Wettbewerber, kritisch untersuchen.<br />

Rahmenvertrag mit Lexware<br />

bringt Innungsmitglie<strong>der</strong>n 20% Rabatt<br />

Lexware: wirksames Mittel gegen Bürokratie<br />

Jetzt ist es amtlich: Die kleinsten<br />

Unternehmen leiden am stärksten<br />

unter den staatlich verordneten Aufgaben,<br />

bestätigt nun die Bürokratiekostenstudie<br />

des Bonner Instituts für<br />

Mittelstandsforschung. An <strong>der</strong> Spitze<br />

<strong>der</strong> Bürokratie-Hitliste stehen Zwangsaufgaben<br />

im Zusammenhang mit den<br />

Vorschriften zur Sozialversicherung.<br />

Erschwerend kommen die häufigen<br />

Än<strong>der</strong>ungen von Gesetzen, <strong>der</strong>en<br />

geringe Verständlichkeit<br />

und<br />

die Komplexität<br />

<strong>der</strong> Regelungen<br />

hinzu. Ab 01.<br />

Januar 2006<br />

kommt nun <strong>der</strong><br />

elektronische<br />

Versand <strong>der</strong> Versicherungsmeldungen<br />

und Bei-<br />

Allein dadurch, dass Sie sich mit dem<br />

Thema auseinan<strong>der</strong>setzen, können Sie<br />

nur gewinnen. Finden Sie Antworten<br />

z.B. auf folgende Fragen:<br />

• Welche Ihrer Werbemaßnahmen<br />

haben in diesem Jahr gut funktioniert,<br />

welche weniger? Haben Sie überhaupt<br />

was gemacht?<br />

• Auf welchen Veranstaltungen, bei<br />

welchen Son<strong>der</strong>aktionen haben Sie<br />

sich präsentiert? Und hat dann die<br />

Presse darüber berichtet?<br />

• Wie hat sich <strong>der</strong> Wettbewerb präsentiert,<br />

welche Son<strong>der</strong>aktionen konnten<br />

Sie beobachten? Gibt es neue<br />

Konkurrenz o<strong>der</strong> hat wie<strong>der</strong> wer aufgeben<br />

müssen?<br />

• Was hat sich generell am Markt verän<strong>der</strong>t,<br />

gibt es neue Trends?<br />

• Haben sich Ihre Kunden an<strong>der</strong>s verhalten<br />

als sonst, vielleicht mehr o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e Dinge nachgefragt als früher?<br />

Überhaupt: Wie genau kennen Sie Ihre<br />

Kunden?<br />

• Sind Ihre Preise noch marktgerecht?<br />

Wann haben Sie das letzte Mal eine<br />

Nachkalkulation gemacht?<br />

Nehmen Sie sich auch ein bisschen<br />

Zeit und überlegen Sie in Ruhe, wie<br />

Sie sich nach Außen darstellen und<br />

welche Punkte vielleicht verbesserungsfähig<br />

wären. Als was sieht Sie<br />

tragsnachweise zum Tragen. Mit Software<br />

aus dem Hause Lexware ist die<br />

Buchhaltung immer topaktuell und <strong>der</strong><br />

Unternehmer braucht sich nicht um<br />

die permanenten Än<strong>der</strong>ungen zu kümmern.<br />

Die <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. hat für<br />

die Innungsmitglie<strong>der</strong> unserer<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> ein Rahmenabkommen<br />

mit dem Finanzsoftware–Hersteller<br />

Lexware geschlossen.<br />

Das Freiburger Unternehmen<br />

ist vor allem für seine<br />

anwen<strong>der</strong>freundlichen und preisgünstigen<br />

Standardprodukte bekannt.<br />

Das Rahmenabkommen<br />

sieht vor, dass Mitgliedsunternehmen<br />

unserer <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

auf die Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware<br />

aus dem<br />

Hause Lexware einen Rabatt von<br />

<strong>der</strong> Kunde o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s gefragt: Wie<br />

möchten Sie wahrgenommen werden?<br />

Haben Sie ein aussagekräftiges Logo,<br />

das dafür sorgt, dass Ihre Firmenfahrzeuge,<br />

Baustellenschil<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Anzeigen<br />

sofort ins Auge fallen? Sind Ihre<br />

Mitarbeiter auf Baustellen aufgrund<br />

ihrer bedruckten Arbeitskleidung sofort<br />

zu erkennen?<br />

Die Möglichkeiten, sich positiv vom<br />

Wettbewerb abzuheben, sind unendlich<br />

und können hier gar nicht abschließend<br />

aufgeführt werden. Nicht<br />

alles macht Sinn für jede Branche und<br />

jeden Geldbeutel. Trotzdem sollten Sie<br />

keine Scheu haben und damit beginnen.<br />

Und zwar nicht als einmalige Aktion,<br />

son<strong>der</strong>n planvoll und kontinuierlich.<br />

Und damit langfristig Ihre Existenz<br />

sichern. Denn die Zeiten, in denen <strong>der</strong><br />

Handwerker entspannt, und lediglich<br />

mit einem Eintrag in den gelben Seiten<br />

„bewaffnet“ auf seine Kunden warten<br />

konnte, sind vorbei. Fangen Sie an<br />

– jetzt!<br />

Fragen zum Einsatz von wirkungsvollem<br />

Marketing im Handwerk, beantwortet<br />

Ihnen Frauke Krummeich,<br />

(Krummeich Kommunikation) unter<br />

02626/926525 und Andreas Brobeck,<br />

(<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.), unter<br />

02602/100514.<br />

bis zu 20% erhalten. Als weiteres<br />

Bonbon stellt Lexware allen Mitgliedsunternehmen<br />

auf Anfrage<br />

Lernsoftware zum Thema Finanzund<br />

Lohnbuchhaltung kostenlos<br />

zur Verfügung.<br />

Denn nicht je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> selbstständig ist,<br />

hat automatisch ein Buchhalterzertifikat.<br />

Anhand des interaktiven Lernprogramms<br />

lernen Sie die Grundlagen <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung<br />

und Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

kennen und können anschließend<br />

Ihre eigene Buchhaltung organisieren.<br />

Weitere Informationen zum Rahmenabkommen<br />

sowie zur kostenlosen<br />

Lernsoftware erhalten Sie von Frau Monika<br />

Ott, Tel.: 01805 / 398018 o<strong>der</strong> per<br />

Mail: Monika.Ott@hlsc.de. Fragen zum<br />

Rahmenvertrag beantwortet Ihnen Andreas<br />

Brobeck, <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.,<br />

unter 02602/100514.


Die Wüste Namib, die Namibia seinen<br />

Namen gab, ist eine Wüste wie sie im<br />

Buche steht: staubtrocken, fast ohne<br />

Vegetation und brennend heiß. Bis an<br />

den Horizont reihen sich die Dünen im<br />

Namib Naukluft Nationalpark aneinan<strong>der</strong>,<br />

<strong>der</strong>en Farbe von dunklem<br />

Braun über leuchtendes Rot bis zu sattem<br />

Gelb wechselt. Am berühmten<br />

Wüstenpunkt Sossusvlei türmen sie<br />

sich bis zu 350 Metern hoch. Nur ab<br />

und an zieht eine einsame Antilope ihre<br />

Spur, duckt sich ein uralter Kameldornbaum<br />

vor <strong>der</strong> gnadenlos sengenden<br />

Sonne. Autofahrer sind ohne Allrad<br />

verloren und ziehen eine kilometerlange<br />

Staubfahne hinter sich her.<br />

Sogar die einstmals reichste Stadt Afrikas,<br />

Kolmankop, konnte sich nicht<br />

gegen die Wüste wehren. In <strong>der</strong> verlassenen<br />

Diamantenstadt steht <strong>der</strong><br />

Sand meterhoch in den Häusern. Verwehte<br />

Läden, Theater und Schulen<br />

sind zur Touristenattraktion geworden.<br />

Reisetermin:<br />

23.09. bis 03.10.2006<br />

Reisepreis:<br />

ab h 1.899,- p. P. im DZ<br />

Veranstalter:<br />

mundo-Reisen<br />

in Verbindung mit<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> eG<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten, es<br />

gelten die AGB’s und Reisebedingungen<br />

von mundo-Reisen<br />

Namibia<br />

Wun<strong>der</strong>bare Natur & Kultur<br />

mit deutscher Geschichte<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> vom<br />

23. September bis 3. Oktober 2006<br />

Ihr Reiseprogramm...<br />

1. Tag: Deutschland – Windhoek<br />

Gegen Abend startet Ihr Flug nach Namibia.<br />

2. Tag: Windhoek – Khomas-Hochland – Sossusvlei<br />

Heute fahren Sie über den Remhoogtepass und<br />

durch das wun<strong>der</strong>schöne Khomas-Hochland Richtung<br />

Süden. Entlang des Namib Naukluft Parks<br />

erreichen Sie anschließend die Sossusvlei-Lodge.<br />

Übernachtung in <strong>der</strong> Lodge.<br />

3. Tag: Sossusvlei – Sesriem-Canyon – Sossusvlel<br />

In den kühlen Morgenstunden starten Sie Ihren Ausflug<br />

zum Sossusviel, einer riesigen Lehmbodensenke,<br />

die von den höchsten Dünen <strong>der</strong> Welt<br />

umringt ist. Mit etwas Glück können Sie hier Antilopen,<br />

Springböcke und Strauße sehen. Während<br />

des Licht- und Schattenspiels des Snnenaufgangs<br />

stellt dieser Teil <strong>der</strong> Erde einen außergewöhnlich<br />

schönen und eindrucksvollen Platz dar. Das Frühstück<br />

nehmen Sie als Picknick inmitten <strong>der</strong> höchsten<br />

Sanddünen <strong>der</strong> Welt ein. Nach einer kurzen<br />

Fahrt durch die Dünen besuchen Sie den Sesriem<br />

Canyon, wo <strong>der</strong> Tsauchabfluss über Millionen von<br />

Jahren eine tiefe Schlucht in den Sand-, Kies- und<br />

Konglomeratschichten des Namib Randes gegraben<br />

hat. Übernachtung in <strong>der</strong> Lodge.<br />

4. Tag: Sossusvlei – Swakopmund<br />

Nach dem Frühstück geht es zurück durch das<br />

Khomas-Hochland und entlang <strong>der</strong> Namib-Wüste<br />

nach Swakopmund. Unterwegs erleben Sie die<br />

bizarre Mondlandschaft, ein zerrissenes, fast vegetationsloses<br />

Felstal des Swakop-Flusses, welches<br />

durch Erosion entstanden ist. Weiterhin sehen Sie<br />

die einzigartige Welwitschia Mirabilis, <strong>der</strong>en<br />

Hauptverbreitungsgebiet ein relativ schmaler Streifen<br />

entlang <strong>der</strong> Namib Wüste bis nach Südangola<br />

ist. Diese Pflanze kann bis zu 2000 Jahren alt<br />

werden und kommt allein mit <strong>der</strong> Nebelfeuchtigkeit<br />

aus. Die Straße führt immer weiter bergab<br />

und erreicht in den beliebten Bade- und Ferienort.<br />

Übernachtung im Hotel Hansa.<br />

5. Tag: Swakopmund – Walvis Bay – Namib Wüste<br />

– Swakopmund<br />

Sie haben am Vormittag die Gelegenheit an einem<br />

fakultativen Bootsausflug in <strong>der</strong> Hafenstadt Walfisch<br />

Bucht teilzunehmen. Sie wird mit mehreren<br />

kleinen Booten durchgeführt und von Ihrem Rei-<br />

seleiter begleitet. Auf dem Boot werden Sekt und<br />

frische Austern gereicht. Abfahrt vom Hotel ist ca.<br />

gegen 8:30 Uhr und Rückkehr ca. gegen 12:30.<br />

Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Übernachtung<br />

im Hotel.<br />

6. Tag: Swakopmund – Henties Bay – Twyfelfonte<br />

Heute verlassen Sie Swakopmund und fahren an<br />

<strong>der</strong> Küste entlang, über Wlotzkasbaken und Henties<br />

Bay zu den Robbenkolonien beim Kreuzkap.<br />

Hier leben 80 000 bis 150 000 Pelzrobben, auch<br />

Seelöwe o<strong>der</strong> Ohrenrobbe genannt. Kreuzkap ist<br />

auch von historischem Interesse, denn hier betrat<br />

Diego Cao im Jahre 1486 als erster Europäer namischen<br />

Boden und errichtete im Namen Portugals<br />

ein 2 m hohes Steinkreuz. Das Originalkreuz befindet<br />

sich heute in einem Berliner Museum. Danach<br />

geht die Reise in den Nordwesten Namibias, in<br />

das Damaraland. Ihre Route führt via Uis, an dem<br />

Brandberg Massiv vorbei nach Twyfelfontein.<br />

Übernachtung in <strong>der</strong> Twyfelfontein Lodge o.ä..<br />

7. Tag: Twyfelfontein – Etoscha Nationalpark<br />

Heute geht die Fahrt in das Wildparadies Namibias,<br />

den Etoscha Nationalpark. Der Park wurde<br />

1907 von Gouverneur von Lindequist als Nationalpark<br />

proklamiert und bedeckt heute ein Gebiet<br />

von 22 270 Quadratkilometern. Der Blickfang des<br />

Parks ist die Etoscha Pfanne, eine salzverkrustete<br />

Fläche, die 129 km lang und 104 km breit ist.<br />

Gleich nach <strong>der</strong> Ankunft im Park unternehmen Sie<br />

Ihre erste Pirschfahrt. Unterwegs zur Etoscha Pfanne<br />

besuchen Sie den Versteinerten Wald, wo Sie<br />

die etwa 200 Millionen Jahre alten Überreste von<br />

Baumstämmen vorfinden. Übernachtung in <strong>der</strong><br />

Okaukuejo Lodge o.ä..<br />

8. Tag: Etoscha Nationalpark<br />

Den ganzen Tag über unternehmen Sie Wildbeobachtungsfahrten<br />

im Park in Ihrem Reisebus, <strong>der</strong><br />

mit Schiebefenstern ausgestattet ist und besuchen<br />

verschiedene Wasserstellen. Im Etoscha<br />

Nationalpark findet man große Herden an Wildarten,<br />

die einzigartig für das südliche Afrika sind,<br />

wie beispielsweise verschiedene Antilopenarten,<br />

Giraffen, Zebras und mit etwas Glück auch Löwen<br />

und Nashörner. Auch für den Vogelfreund bietet<br />

sich hier die Gelegenheit, eine Vielzahl von Vogelarten<br />

zu beobachten. Kurz vor Sonnenuntergang<br />

verlassen Sie den Park durch das Von-Lindequist-


Tor an <strong>der</strong> Ostgrenze und fahren zu <strong>der</strong> nahegelegenen<br />

Mokuti Lodge. Übernachtung.<br />

9. Tag: Etoscha Nationalpark – Otjikotosee –<br />

Tsumeb – Otjiwarongo<br />

Am Vormittag unternehmen Sie weitere Pirschfahrten<br />

im Park und verlassen dann den Etoscha<br />

Nationalpark in südliche Richtung. Kurz vor Tsumeb<br />

machen Sie einen Abstecher zum mysteriösen<br />

Otjikotosee. Der kreisrunde See entstand, als<br />

die Decke einer riesigen Dolomithöhle einstürzte.<br />

Der Otjikotosee formt, zusammen mit dem nahegelegenen<br />

Guinassee, Teil eines großen unterirdischen<br />

Wassersystems, das bis heute noch nicht<br />

voll erforscht ist. Im ersten Weltkrieg versenkten<br />

hier die deutschen Truppen ihre schweren Waffen<br />

und Transportfahrzeuge, ehe sie sich ergaben. In<br />

<strong>der</strong> Minenstadt Tsumeb werden Sie das Museum<br />

besuchen, wo Sie Wissenswertes über die interessante<br />

Geschichte des Ortes und seiner Umgebung<br />

erfahren können. Ihre Reise geht weiter über<br />

den landschaftlich sehr schönen Otavi-Tsumeb-<br />

Pass und das kleine Städtchen Otjiwarongo, das<br />

Mittelpunkt eines <strong>der</strong> landwirtschaftlich reichsten<br />

und fruchtbarsten Gebiete Namibias ist. Übernachtung<br />

in <strong>der</strong> Otjibamba Lodge o.ä..<br />

10. Tag: Otjiwarongo – Khomas-Hochland – Windhoek<br />

– Deutschland<br />

Im kleinen Städtchen Okahandja besuchen Sie<br />

den beliebten Markt <strong>der</strong> Kavango Holzschnitzer.<br />

Vielleicht möchten Sie hier ein handgeschnitztes<br />

Souvenir erstehen? Auf <strong>der</strong> reizvollen Strecke<br />

durch das Herzland <strong>der</strong> Farmen lassen Sie die<br />

schroffen Berge des Khomas-Hochlands sowie<br />

die steilen Vorberge des Otjihavera-Gebirges hinter<br />

sich und passieren die Eros-Berge. Schließlich<br />

erreichen Sie wie<strong>der</strong> Windhoek, den Ausgangspunkt<br />

Ihrer Reise. Rückflug nach Deutschland.<br />

11.Tag: Ankunft in Deutschland<br />

Am Vormittag erreichen Sie wie<strong>der</strong> den Flughafen<br />

Frankfurt/Main.<br />

VERLÄNGERUNG KAPSTADT:<br />

10.Tag: Windhoek – Kapstadt<br />

Frühstück. Dann erfolgt <strong>der</strong> Transfer zum internationalen<br />

Flughafen von Windhoek, rechtzeitig<br />

Unser Son<strong>der</strong>preis für Mitglie<strong>der</strong>:<br />

Einzelzimmer-Zuschlag e 325,-<br />

zum Check-In für Ihren Weiterflug nach Kapstadt.<br />

Nach Ankunft Transfer zu Ihrem Hotel. Abendessen<br />

und Übernachtung.<br />

11. Tag: Kapstadt / Stadtrundfahrt<br />

Frühstück im Hotel. Den Morgen haben Sie zur<br />

freien Verfügung, um sich zu entspannen. Am<br />

Nachmittag startet Ihre Stadtrundfahrt, bei <strong>der</strong> Sie<br />

die Schönheiten <strong>der</strong> Stadt kennen lernen. Bei<br />

gutem Wetter fahren Sie mit <strong>der</strong> Seilbahn auf den<br />

Tafelberg, von wo aus Sie den atemberaubenden<br />

Blick über das Kap genießen können. Anschließend<br />

erwartet Sie mit dem Sonnenuntergang,<br />

den Sie mit einem kleinen Cocktail auf dem Signal<br />

Hill beobachten, ein ganz beson<strong>der</strong>er Augenblick.<br />

Abendessen und Übernachtung in Kapstadt.<br />

Erstes Ziel ist die Shopping- und Flaniermeile Victoria<br />

& Alfred Waterfront in <strong>der</strong> Tafelbucht: Vom<br />

ältesten Teil <strong>der</strong> Hafenanlagen mit seinen liebevoll<br />

restaurierten Gebäuden und Restaurants<br />

genießen Sie die Aussicht auf den Tafelberg, den<br />

Sie sowohl mit <strong>der</strong> Seilbahn, als auch per pedes<br />

erklimmen können. Der Panoramablick von oben<br />

ist unschlagbar. Von <strong>der</strong> Waterfront aus starten<br />

Boote zum Alcatraz Südafrikas, <strong>der</strong> Gefängnisinsel.<br />

Kapstadt vom Wasser<br />

12. Tag: Kapstadt / Ganztagesausflug in die<br />

Weinanbaugebiete<br />

Nach dem Frühstück fahren Sie in das Weinanbaugebiet<br />

Südafrikas. Überzeugen Sie sich bei<br />

einer Weinprobe selbst vom hohen Qualitätsstandard<br />

südafrikanischer Weine. In den historischen<br />

Orten Paarl und Franschoek, sowie im Zentrum<br />

des Weinlandes, dem Provinzstädtchen Stellenbosch,<br />

können Sie die noch ursprüngliche nie<strong>der</strong>ländische<br />

Lebensart genießen. Mittagessen<br />

unterwegs. Übernachtung in Kapstadt.<br />

Winelands: Fest für Auge und Gaumen<br />

15 Kilometer südlich von Kapstadts City, in dem<br />

exklusiven Vorort Constantia, beginnt das Weinland<br />

Südafrika. Die Constantia Wine Route verbindet<br />

die ältesten Weingüter Südafrikas. Sie liegen<br />

in malerischer Landschaft und besitzen zum<br />

g 1.899,-<br />

VORAB BUCHBAR:<br />

• Mahlzeitenpaket (8x Frühstück, 6x Mittagessen) p.P. e 109,–<br />

• Reiserücktrittskostenversicherung p.P. e 39,–<br />

• Verlängerung Kapstadt:<br />

4 Nächte im 4-Sterne Hotel inkl. Frühstück p.P. e 279,–<br />

Einzelzimmerzuschlag p.P. e 149,–<br />

Ausflugspaket p.P. e 159,–<br />

IM PREIS EINGESCHLOSSEN:<br />

• Linienflug mit Air Namibia (o<strong>der</strong> vergleichbare Fluggesellschaft) von Frankfurt/Main<br />

nach Windhoek und zurück<br />

• Empfangs-Cocktail mit Informationen über Land & Leute am Ankunftstag in <strong>der</strong> Lodge<br />

• 8 Übernachtungen in Hotels <strong>der</strong> einfachen bis gehobenen Mittelklasse im Doppelzimmer<br />

mit Bad/Dusche und WC<br />

• Transfers im klimatisierten Reisebus gemäß Ausschreibung<br />

• Alle gemäß dem Programm anfallenden Eintrittsgel<strong>der</strong><br />

• Alle Flughafensteuern und -gebühren<br />

• Ausführliche Reiseunterlagen inkl. Reiseführer<br />

• Reisepreis-Sicherungsschein<br />

• Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung<br />

• Infoabend<br />

Anmeldung über: <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Langendorfer Straße 91 · 56564 Neuwied<br />

Telefon 0 26 31/94 64-0 · Telefax 0 26 31/94 64 11<br />

Teil uralte, herrliche kapholländische Häuser. Die<br />

meisten bieten Wein-Verkostungen und Kellerführungen<br />

an und haben erstklassige Restaurants<br />

Das Weingut Zevenwacht<br />

Top-Adressen: Groot Constantia, das älteste Weingut<br />

Südafrikas, Buitenverwachting, Klein Constantia<br />

und Constantia Uitsig. Hier werden vor<br />

allem die Rebsorten Shiraz, Cabernet Sauvignon,<br />

Pinotage (eine südafrikanische Kreuzung aus Pinot<br />

Noir und Cinsaut), Riesling und Chardonnay angebaut.<br />

13. Tag: Kapstadt / Ganztagesausflug Kap <strong>der</strong><br />

guten Hoffnung<br />

Frühstück. Die Panoramafahrt führt Sie von Kapstadt<br />

an <strong>der</strong> Westküste <strong>der</strong> Halbinsel entlang, ehe<br />

Sie das „Kap <strong>der</strong> guten Hoffnung“ erreichen. Hier<br />

haben Sie eine ausgezeichnete Sicht über das<br />

Meer und die Kap – Halbinsel. Sie fahren weiter<br />

nach Simon’s Town, dem Schulungsort <strong>der</strong> Kriegesmarine<br />

mit seinen historischen Bauten. Danach<br />

geht die Fahrt zurück nach Kapstadt, wo Sie noch<br />

den Botanischen Garten besuchen. Am Abend<br />

genießen Sie in einem typisch südafrikanischen<br />

Lokal an <strong>der</strong> berühmten Waterfront in Kapstadt<br />

die Spezialitäten des Landes. Übernachtung im<br />

Hotel.<br />

14. Tag: Rückflug nach Deutschland<br />

Nach dem Frühstück Transfer zum Flughafen von<br />

Kapstadt und Rückflug nach Deutschland.<br />

16. Tag: Ankunft in Deutschland<br />

Heute landen Sie wie<strong>der</strong> in Deutschland.<br />

GUT ZU WISSEN...<br />

Hotels:<br />

Bei den Unterkünften handelt es sich<br />

um landestypische Hotels und Lodges<br />

<strong>der</strong> Mittelklasse. Teilweise sind die Lodges<br />

einfach aber zweckmäßig ausgestattet.<br />

An<strong>der</strong>e hingegen verfügen über<br />

eine sehr komfortable Einrichtung.<br />

Gemeinsam ist ihnen allen <strong>der</strong> typisch<br />

namibische Stil und die Freundlichkeit<br />

des Personals.<br />

Klimatabelle:<br />

Folgende durchschnittliche Tageshöchsttemperaturen<br />

werden in den<br />

genannten Monaten erfahrungsgemäß<br />

erreicht.<br />

Ziel Sep. Okt. Nov.<br />

Windhoek 25°C 29°C 29°C<br />

Einreisevorschriften:<br />

Deutsche Staatsbürger benötigen zur<br />

Einreise nach Namibia einen noch min.<br />

6 Monate über den Rückreisetermin<br />

hinaus gültigen Reisepass.<br />

Gesundheitsvorsorge:<br />

Es sind keine Impfungen für Namibia<br />

vorgeschrieben. Das Land verfügt über<br />

eine ausreichende medizinische Infrastruktur.<br />

Bitte befragen Sie Ihren Hausarzt,<br />

welche Impfungen/Prophylaxen er<br />

für diese Reise empfiehlt.


Seite 22 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Haftung bei<br />

schlampigem Umgang mit Daten<br />

Der fahrlässige Umgang mit Unternehmensdaten<br />

kann zukünftig teuer<br />

werden. Nach einem veröffentlichten<br />

Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm<br />

wurde einem Betrieb 14.000 Euro<br />

Schadenersatz verweigert, weil es bei<br />

<strong>der</strong> Datensicherung im eigenen Unternehmen<br />

nur unzureichend vorgegangen<br />

ist.<br />

Der Betrieb hatte einen Computer-<br />

Reparaturdienst beauftragt, nach dem<br />

Grund für eine Fehlermeldung zu<br />

suchen. Dabei war <strong>der</strong> Server abgestürzt<br />

und so Daten gelöscht worden.<br />

Da <strong>der</strong> Betrieb seine Daten noch nicht<br />

einmal monatlich gesichert hatte,<br />

waren Teile <strong>der</strong> Daten unwie<strong>der</strong>bringlich<br />

verloren. Nach Ansicht des<br />

Gerichts hätte die Sicherung täglich<br />

erfolgen müssen, die Vollsicherung<br />

mindestens einmal wöchentlich. Das<br />

Verhalten des IT-Verantwortlichen<br />

bezeichnete das Gericht als "blauäugig"<br />

und lehnte deshalb Schadenersatzansprüche<br />

gegen den Reparaturdienst<br />

ab (OLG Hamm, AZ 13 U<br />

133/03).<br />

Das Gericht hat mit diesem Urteil einen<br />

Präzedenzfall geschaffen: Entspricht<br />

die IT-Sicherheit im Unternehmen nicht<br />

dem Stand <strong>der</strong> Technik, kann den IT-<br />

Verantwortlichen eine Mitschuld am<br />

Schaden zugesprochen werden. Auch<br />

in an<strong>der</strong>en Fällen haben Gerichte<br />

bereits gegen betroffene Unternehmen<br />

entschieden. Dabei war nicht nur die<br />

mangelhafte Datensicherung wie im<br />

Fall Thema <strong>der</strong> Verhandlung, son<strong>der</strong>n<br />

auch die grob fahrlässige Weiterverbreitung<br />

von Viren und Würmern. Denn<br />

wer sich nicht um Virenschutz kümmert,<br />

kann haftbar gemacht werden.<br />

Für den IT-Verantwortlichen in einem<br />

Unternehmen kann ein solches Verhalten<br />

gravierende Folgen haben. Nach<br />

dem Gesetz haftet er gegenüber seinem<br />

Unternehmen wegen einer positiven<br />

Verletzung des Arbeitsvertrages.<br />

Dieses Verhalten kann eine Abmahnung,<br />

im wie<strong>der</strong>holten Falle sogar die<br />

Kündigung nach sich ziehen. Auf <strong>der</strong><br />

sicheren Seite steht nur <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong><br />

mit <strong>der</strong> Unternehmensleitung Sicherheitsrichtlinien<br />

aufstellt, die konkrete<br />

Handlungsanweisungen vorsehen. Wer<br />

keine Ressourcen zur Sicherung <strong>der</strong><br />

Firmendaten hat und hiermit einen<br />

Dienstleister beauftragt, sollte auch<br />

hier eindeutige vertragliche Regelungen<br />

mit Haftungszuweisungen treffen.<br />

Verhin<strong>der</strong>n Sie Schadensfälle, bevor<br />

es zum Schlimmsten kommt:<br />

• Spielen Sie regelmäßig alle Sicherheitsupdates<br />

für Browser, Betriebssystem<br />

und an<strong>der</strong>e Software ein,<br />

• schützen Sie sich gegen Viren,<br />

• organisieren Sie eine regelmäßige<br />

Datensicherung.<br />

(Stefan Gehrke; www. mcert.de).<br />

Verrechnungen von<br />

Leistungen eines Lehrlings<br />

Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, stehen<br />

bei <strong>der</strong> Gestaltung ihrer Rechnungen<br />

oftmals vor <strong>der</strong> Frage, welche Stundenverrechnungssätze<br />

zu berücksichtigen<br />

sind, wenn die Auszubildenden<br />

„produktiv” eingesetzt werden. Eine<br />

generelle Regelung gibt es nicht, sodas<br />

es oft zu Meinungsverschiedenheiten,<br />

ja sogar zu gerichtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />

kommen kann.<br />

Bei Betrieben mit mehreren Dutzend<br />

Beschäftigten ist es oftmals üblich, die<br />

Kosten für die Lehrlinge in den Gemeinkosten<br />

<strong>der</strong> Facharbeiter unterzubringen.<br />

Die Kosten, die durch den Einsatz<br />

<strong>der</strong> Auszubildenden entstandenen sind,<br />

werden so nicht geson<strong>der</strong>t ausgewiesen.<br />

Bei kleineren Betrieben dagegen<br />

werden diese Kosten direkt verrechnet.<br />

Nach einem (zwischenzeitlich aufgehobenen)<br />

Erlass des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Finanzen aus<br />

dem Jahr 1972, konnten bei öffentlichen<br />

Aufträgen folgende Grundbeträge<br />

des jeweiligen Facharbeiter- bzw.<br />

Gesellenlohnes angesetzt werden:<br />

1. Lehrjahr: 45 %;<br />

2. Lehrjahr: 55 %;<br />

3. Lehrjahr: 65 %<br />

Dies war offensichtlich sehr praxisnah;<br />

daher ist diese Verrechnung von weiten<br />

Teilen <strong>der</strong> Handwerkerschaft auch<br />

gegenüber privaten Auftraggebern<br />

übernommen worden und findet heute<br />

noch seine Anwendung.


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 23<br />

Suchen Sie Aufträge?<br />

Online fischen und den dicken Fang machen!<br />

Es ist wie beim Angeln: Alle fischen<br />

nach dem großen Auftrag. Um Ihrem<br />

„Anglerglück“ auf die Sprünge zu<br />

helfen, stellen wir Ihnen als eine<br />

Form <strong>der</strong> elektronischen Ausschreibung<br />

das ausschreibungs-abc<br />

vor. Das Ausschreibungs-abc ist die<br />

bundesweite Plattform für Ausschreibungen<br />

<strong>der</strong> Landesausschreibungsblätter<br />

und Staatsanzeiger in<br />

Zusammenarbeit mit dem Bundesausschreibungsblatt.<br />

Es sind ständig<br />

etwa 7.000 aktuelle Ausschreibungen<br />

zur Recherche verfügbar.<br />

Die Möglichkeit besteht, eines o<strong>der</strong><br />

mehrere Verlagsangebote zu abonnieren.<br />

Teilweise stehen auch Vergabeunterlagen<br />

zum download zur<br />

Verfügung.<br />

Wer bei Ausschreibungen in Zukunft<br />

im Rennen bleiben möchte, muss sich<br />

mit <strong>der</strong> elektronischen Vergabe<br />

beschäftigen. Denn die Privatwirtschaft<br />

verlagert immer größere Teile<br />

ihrer Beschaffung ins Internet. Und<br />

öffentliche Stellen müssen laut EU-<br />

Plan bis 2010 die Auftragsvergabe von<br />

Papier komplett auf Internet umstellen.<br />

Höchste Zeit für Handwerksbetriebe,<br />

sich auf die Online-Vergabe einzustellen.<br />

Die Europäische Union forciert<br />

die Umstellung des Vergabeverfahrens<br />

von Papier auf digitale Daten.<br />

Ab Februar 2006 müssen die Kommunen,<br />

Län<strong>der</strong> und staatlichen Stellen<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsstaaten beginnen,<br />

öffentliche Aufträge elektronisch zu<br />

vergeben. Ab 2010 schließlich soll die<br />

elektronische Vergabe o<strong>der</strong> E-Vergabe<br />

die Regel sein.<br />

Das Angebot<br />

Handwerksbetriebe kommen durch die<br />

Recherche im Ausschreibungs-abc<br />

schneller an die Information über<br />

öffentliche Aufträge und haben mehr<br />

Zeit für das Bearbeiten <strong>der</strong> Angebote.<br />

Auf <strong>der</strong> Plattform www.ausschreibungs-abc<br />

sind die öffentlichen<br />

Bekanntmachungen nach VOB, VOL<br />

und VOF aus allen 16 Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

eingestellt. Die Handwerker können<br />

wählen, ob sie nur eine Region, mehrere<br />

Regionen o<strong>der</strong> das Gesamtangebot<br />

nutzen wollen. Im Gesamtangebot<br />

sind auch die deutschsprachigen Ausschreibungen<br />

aus <strong>der</strong> Datenbank <strong>der</strong><br />

Europäischen Union enthalten. Da in<br />

den Medien <strong>der</strong> beteiligten Ausschreibungsdienstleister(Staatsanzeiger<br />

und Ausschreibungsverlage) in<br />

<strong>der</strong> Regel die Originärveröffentlichung<br />

stattfindet,<br />

sind die Abgabetermine<br />

<strong>der</strong> Vergabestelleoptimal<br />

auf den Einstellungstermin<br />

im Ausschreibungs-abcabgestimmt.<br />

In an<strong>der</strong>en<br />

Medien wird<br />

zum Teil erheblich<br />

später veröffentlicht,<br />

was die<br />

Bewerbungsfrist<br />

für Bietinteressentenentsprechend<br />

verkürzt.<br />

Die Bekanntmachungstexte<br />

sind für Handwerker auf<br />

verschiedene Arten zugänglich. Eine<br />

Variante: <strong>der</strong> Betrieb hinterlegt ein<br />

Suchprofil und bekommt die zutreffenden<br />

Texte per E-Mail o<strong>der</strong> Fax am<br />

Erscheinungstag zugeschickt. In einer<br />

an<strong>der</strong>en Variante kann aber auch aktiv<br />

einmal o<strong>der</strong> mehrmals die Woche<br />

recherchiert werden. Dazu können bis<br />

zu 10 verschiedene Suchprofile fest<br />

hinterlegt werden. Die Ordnung nach<br />

Schlagworten nach dem Waren- und<br />

Dienstleistungscode <strong>der</strong> EU ermöglicht<br />

es dabei, die Suchmaske sehr<br />

zielgenau einzustellen – z. B. auf einzelne<br />

Bundeslän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> PLZ-Bereiche.<br />

Jährlich werden weit über<br />

100.000 Gewerke/Leistungen und<br />

damit konkrete Auftragschancen im<br />

Ausschreibungs-abc veröffentlicht.<br />

Nach Einsicht in den Bekanntmachungstext<br />

können in vielen Fällen<br />

auch die Vergabeunterlagen am Bildschirm<br />

abgerufen werden. Damit bietet<br />

die Plattform einen beson<strong>der</strong>en<br />

Service, da vor dem Bestellvorgang<br />

die Vergabeunterlagen im Lesemodus<br />

ohne Mehrkosten eingesehen werden<br />

können. Überflüssige Bestellungen<br />

gehören so weitgehend <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

an. Die Vergabeunterlagen<br />

werden anschließend zu einem um<br />

mindestens 50% reduzierten Preis herunter<br />

geladen. Dazu steht das Softwarewerkzeug<br />

abc-cockpit auf <strong>der</strong><br />

Plattform zum installieren beim Bietinteressenten<br />

bereit. Mit abc-cockpit<br />

kann das Angebot am Bildschirm<br />

bearbeitet werden, sofern die Vergabestelle<br />

bearbeitbare Dateien bereitgestellt<br />

hat.<br />

Ein integriertes Ausfüllprogramm für<br />

das Leistungsverzeichnis <strong>der</strong> VOB-<br />

Ausschreibungen erleichtert die Arbeit<br />

für Handwerker die keine eigene Kalkulationssoftware<br />

haben. Die Angebotsabgabe<br />

kann entwe<strong>der</strong> herkömmlich<br />

in Papierform o<strong>der</strong>, falls die<br />

Vergabestelle dies zugelassen hat,<br />

auch elektronisch erfolgen. Die elektronische<br />

Angebotsabgabe ist für den<br />

Handwerker sehr schnell und kostengünstig.<br />

Allerdings benötigt er dazu<br />

noch ein Kartenlesegerät und eine Signaturkarte<br />

für die qualifizierte elektronische<br />

Signatur. In stark zunehmen<strong>der</strong><br />

Zahl stehen die Vergabeunterlagen<br />

elektronisch im Ausschreibungsabc<br />

bereit.<br />

Weitere Informationen: ausschreibungs-abc-GmbH;<br />

Breitscheidstraße<br />

69; 70176 Stuttgart; Tel: 0711/<br />

66601-491; Fax: 0711/66601-86<br />

Auszug aus den Vorteilen die das<br />

Ausschreibungs-abc für den Handwerker<br />

bietet:<br />

1. Er hat kostenlose Einsicht in das<br />

Leistungsverzeichnis. 2. Ihm bieten<br />

sich über 100.000 Auftragschancen<br />

für Handwerk und Dienstleistung im<br />

öffentlichen Bereich. 3. Er erzielt<br />

schnelle Rechercheergebnisse bei<br />

über 90 % Zeitersparnis gegenüber<br />

<strong>der</strong> herkömmlichen Suche in den<br />

Papierausgaben. 4. Im Ausschreibungs-abc<br />

finden sich nur originär von<br />

den Vergabestellen veröffentlichte<br />

Bekanntmachungen. Weitere Vorteile<br />

finden Sie im Internet unter www.ausschreibungs-abc.de


Seite 24 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Preisän<strong>der</strong>ung beim Pauschalpreisvertrag<br />

Pauschalverträge sind häufig Gegenstand<br />

von gerichtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzungen.<br />

Der Auftraggeber beruft<br />

sich in <strong>der</strong> Regel darauf, dass <strong>der</strong> Preis<br />

unverän<strong>der</strong>t sei, egal, welche Leistung<br />

<strong>der</strong> Auftragnehmer dafür erbringt. Der<br />

Auftragnehmer seinerseits möchte,<br />

wenn unvorhergesehene o<strong>der</strong> zusätzliche<br />

Leistungen erfor<strong>der</strong>lich werden,<br />

hierfür eine geson<strong>der</strong>te Vergütung.<br />

Die Rechtsprechung unterscheidet<br />

zwei Preistypen. Der sog. Detailpauschalpreisvertrag<br />

und <strong>der</strong> Globalpauschalpreisvertrag.<br />

Während beim<br />

Detailpauschalpreisvertrag <strong>der</strong> pauschalierten<br />

Preisbildung ein detailliertes<br />

Leistungsverzeichnis zugrunde<br />

liegt, wird beim Globalpauschalpreisvertrag<br />

die Leistung in <strong>der</strong> Regel nur<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage einer funktionalen<br />

Leistungsbeschreibung beschrieben.<br />

Hier geht <strong>der</strong> Auftragnehmer das Risiko<br />

ein, nicht kalkulierte Leistungen<br />

erbringen zu müssen.<br />

Das OLG Düsseldorf hatte einen Pauschalpreisvertrag<br />

zu prüfen, bei dem<br />

<strong>der</strong> Bauvertrag ein detailliertes Leistungsverzeichnis<br />

enthielt. Der Auftraggeber<br />

verlangte nachträglich die<br />

Ausführung zusätzlicher Leistungen.<br />

Diese waren im Leistungsverzeichnis<br />

nicht enthalten. Die vom AN gestellte<br />

Nachtragsfor<strong>der</strong>ung lehnte <strong>der</strong> AG<br />

unter Verweis auf den Pauschalpreis<br />

ab. Des Weiteren behauptete er, die<br />

Leistungen seien ohnehin im Leistungsverzeichnis<br />

enthalten, ohne dies<br />

allerdings näher darzulegen.<br />

Das Gericht hat deutlich klargestellt,<br />

dass durch den Pauschalpreis nur die<br />

Leistungen abgegolten sind, die durch<br />

Auslegung <strong>der</strong> vertraglichen Leistungsbeschreibung<br />

geschuldet sind.<br />

Später gefor<strong>der</strong>te Zusatzarbeiten werden<br />

vom Pauschalpreis nicht erfasst.<br />

Der Auftraggeber muss sie geson<strong>der</strong>t<br />

vergüten. Wenn bei einem Pauschalpreis<br />

die geschuldete Leistung durch<br />

ein Leistungsverzeichnis näher<br />

bestimmt wird, kommt es für die<br />

Abgrenzung zwischen den vertraglich<br />

geschuldeten und den zusätzlichen Leistungen<br />

darauf an, ob die zusätzliche<br />

Leistung in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />

bereits enthalten ist. Nur dann, wenn<br />

das Leistungsziel (funktional) im Vor<strong>der</strong>grund<br />

steht und es den Parteien<br />

nicht auf die Beschreibung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Leistungen ankommt, <strong>der</strong> Leistungsumfang<br />

also pauschaliert wurde,<br />

findet eine Anpassung des Pauschalpreises<br />

nicht statt. Auch beim Pauschalpreisvertrag<br />

ist also entscheidend,<br />

welche Vereinbarungen <strong>der</strong> Preisbil-<br />

dung zugrunde liegen. Der Auftragnehmer<br />

schuldet nur das, was in <strong>der</strong><br />

Leistungsbeschreibung angegeben ist.<br />

Ergeben sich später Än<strong>der</strong>ungen, auch<br />

wenn diese nur geringfügig sind, lösen<br />

diese einen zusätzlichen Preisanpassungsanspruch<br />

aus. (OLG Düsseldorf,<br />

09.12.2003, 23 U 220/02) - RA Stefanie<br />

Theis, Mainz theis@theis heukro dt<br />

bauer de<br />

Impressum auf<br />

privaten Websites<br />

Auch auf privaten Websites muss das<br />

Impressum deutlich sichtbar sein.<br />

Sonst drohe ein Rechtsstreit, so die in<br />

München erscheinende Zeitschrift «PC<br />

Professionell» (Ausgabe 03/2005). Zum<br />

Beispiel sollte das Impressum von je<strong>der</strong><br />

einzelnen Seite her aufrufbar sein.<br />

Außerdem sollte <strong>der</strong> entsprechende<br />

Link nicht nur mit «Kontakt», son<strong>der</strong>n<br />

mit «Impressum» gekennzeichnet sein.<br />

Zu den notwendigen Angaben im<br />

Impressum einer privaten Website zählt<br />

laut dem <strong>Magazin</strong> <strong>der</strong> Name des Inhabers<br />

<strong>der</strong> Website sowie dessen<br />

Wohnanschrift. Bei juristischen Personen,<br />

zum Beispiel einer GmbH o<strong>der</strong><br />

einer AG, müssen demnach auch die<br />

so genannten Vertretungsberechtigten,<br />

das Handelsregister, bei dem das<br />

Unternehmen eingetragen ist sowie die<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

angegeben werden.


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 25<br />

EQJ – Son<strong>der</strong>programm Türöffner zur Lehre im Handwerk<br />

Das Son<strong>der</strong>programm zur Einstiegsqualifizierung<br />

Jugendlicher ist Teil des<br />

Paktes für Ausbildung. Mit diesem Programm<br />

soll Jugendlichen bis 25 Jahren,<br />

die ohne Ausbildungsplatz geblieben sind,<br />

eine Perspektive geboten werden. In diesen<br />

Fällen werden ausbildungsvorbereitende<br />

Praktika mit einer Dauer von 6 bis<br />

12 Monaten durch einen Zuschuss von<br />

192 Euro zum (Netto-) Unterhalt des Praktikanten<br />

geför<strong>der</strong>t. Auch werden die entsprechendenGesamtsozialversicherungsbeiträge<br />

bis zur Höhe von 102 Euro<br />

übernommen. Gleiches gilt auch generell<br />

für Jugendliche, die noch nicht in vollem<br />

Maße über die erfor<strong>der</strong>liche Ausbildungsbefähigung<br />

verfügen.<br />

Das Son<strong>der</strong>programm Einstiegsqualifizierung<br />

Jugendlicher bietet verschiedene<br />

Vorteile:<br />

• Betriebe können potentiellen Nachwuchs<br />

kennen lernen und jenseits des<br />

Schulzeugnisses auswählen<br />

• Es entstehen Einstiegsmöglichkeiten<br />

für Betriebe, die bisher nicht ausgebildet<br />

haben<br />

• Für die Tätigkeitsbereiche des Praktikanten<br />

bestehen flexible Gestaltungsmöglichkeiten<br />

• Es bieten sich Chancen für benachteiligte<br />

Jugendliche und die Möglichkeiten<br />

des Imagegewinns für das Unternehmen<br />

Voraussetzung für die För<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong><br />

Abschluss eines Praktikumvertrages<br />

zwischen dem Arbeitgeber und dem<br />

Jugendlichen sowie die Beantragung bei<br />

<strong>der</strong> örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.<br />

Eine Kopie dieses Antrages ist bei <strong>der</strong><br />

Handwerkskammer vorzulegen.<br />

Die Lerninhalte und Tätigkeiten während<br />

<strong>der</strong> EQJ-Zeit sind eng an die Ausbildungsberufe<br />

geknüpft. Die Handwerksorganisation<br />

hat zur praktischen Durchführung<br />

bisher mehr als 60 Qualifizierungsbausteine<br />

entwickelt. Diese sollen<br />

den nahtlosen Übergang vom Praktikum<br />

in eine Ausbildung gewährleisten. Im Einzelfall<br />

kann auf Antrag des Betriebes die<br />

Dauer <strong>der</strong> EQJ auf die anschließende Ausbildung<br />

angerechnet werden.<br />

Am Ende <strong>der</strong> Einstiegsqualifizierung stellt<br />

<strong>der</strong> Betrieb dem Praktikanten ein Zertifikat<br />

über die erworbenen Qualifikationen<br />

aus, das von den Kammern anerkannt<br />

wird. So wird eine Aufwertung des Praktikums<br />

und vor allem eine Verkürzung<br />

späterer Ausbildungszeiten durch<br />

Anrechnung des Praktikums um bis zu<br />

6 Monate angestrebt.<br />

Das Son<strong>der</strong>programm Einstiegsqualifizierung<br />

Jugendlicher endet am<br />

31.12.2007. För<strong>der</strong>ungen werden letztmalig<br />

am 31.12.2006 bewilligt.<br />

Die Laufzeit des Qualifizierungsvertrages<br />

kann zwischen sechs und zwölf Monaten<br />

betragen.<br />

249 EQJ-Verträge wurden seit <strong>der</strong> Einführung<br />

dieses Programmes im Oktober<br />

vergangenen Jahres bei <strong>der</strong> HwK Koblenz<br />

registriert. Und das Programm hat sich in<br />

<strong>der</strong> Praxis bewährt. Dies zeigt die deutlich<br />

geringe Abbruchquote, die bei 16,8<br />

Prozent liegt. 172 junge Leute haben<br />

inzwischen die EQJ beendet. Für 95 von<br />

ihnen hat sich diese Zeit in je<strong>der</strong> Hinsicht<br />

gelohnt – sie wurden im Anschluss an das<br />

Praktikum in ein Lehrverhältnis übernommen.<br />

Einige sind noch unentschlossen,<br />

an<strong>der</strong>e möchten im Anschluss eine<br />

schulische Laufbahn einschlagen, manch<br />

einer meint nach <strong>der</strong> EQJ, für diesen Beruf<br />

doch nicht geeignet zu sein und strebt<br />

eine an<strong>der</strong>e Ausbildung an.<br />

Informationen zu EQJ bei <strong>der</strong> Handwerkskammer<br />

Koblenz, Tel.: 0261/398-<br />

323, email: aubira@hwk-koblenz.de<br />

So verliert <strong>der</strong> Winter seine Schrecken – Tips Ihrer KFZ-Innung<br />

Die richtige Vorbereitung für mehr Verkehrssicherheit im Winter<br />

Schnee- o<strong>der</strong> eisbedeckte Straßen<br />

gehören für viele Autofahrer immer noch<br />

zu den Schreckensvisionen eines langen<br />

und harten Winters. Hinzu kommen<br />

plötzlicher Schneebruch auf bewaldeten<br />

Straßen sowie Schneeverwehungen<br />

auf freien Strecken, die selbst „winterfeste“<br />

Vielfahrer vor Probleme stellen.<br />

Ein winterlicher Autofahrertag kann aber<br />

auch weniger dramatisch beginnen. Wer<br />

morgens aus dem Haus kommt und sein<br />

Auto unter einer dicken Schneehaube<br />

o<strong>der</strong> Eisschicht wie<strong>der</strong> findet, benötigt<br />

bereits jetzt ein Minimum an Hilfsmitteln,<br />

um sorglos starten zu können. So<br />

gehören Handschuhe, ein stabiler Eiskratzer,<br />

ein Handfeger, Enteisungsspray<br />

für Scheiben und Türschlösser, Überbrückungskabel,<br />

Abschleppseil - o<strong>der</strong><br />

besser noch Abschleppstange - sowie<br />

Frostschutz für die Scheibenwaschanlage<br />

ins Auto bzw. die Manteltasche. Bei<br />

Fahrten ins Gebirge o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

schneereiche Regionen sind Schneeketten<br />

oftmals die letzte Rettung, manchmal<br />

sogar zwingend vorgeschrieben. Lei<strong>der</strong><br />

ist es auch heute noch keine Selbstverständlichkeit,<br />

dass spätestens Ende<br />

Oktober Winterreifen mit mindestens vier<br />

Millimetern Profiltiefe aufgezogen werden,<br />

<strong>der</strong> Frostschutz im Kühlwasser-<br />

kreislauf sowie in <strong>der</strong> Waschanlage überprüft<br />

und die Beleuchtung auf einwandfreie<br />

Funktion gecheckt werden. Wer auf<br />

Nummer Sicher gehen will, findet im Kfz-<br />

Meisterbetrieb den kompetenten<br />

Ansprechpartner für die richtige Winterausrüstung.<br />

Nachdem Türen, Lampen und Blinker<br />

sowie die Scheiben rundum vom Schnee<br />

o<strong>der</strong> Eis befreit sind, kann es losgehen.<br />

Aber aufgepasst: Niemals versuchen,<br />

die kalten Scheiben auch bei hartnäckigster<br />

Vereisung mit heißem Wasser<br />

aufzutauen. Ein Bruch des Glases<br />

wäre aufgrund <strong>der</strong> extremen Temperaturunterschiede<br />

die unausweichliche<br />

Folge. Auch die Umluftschaltung <strong>der</strong> Heizung<br />

zur schnelleren Innenraumerwärmung<br />

sollte nur ganz kurz zum Einsatz<br />

kommen. Ansonsten beschlagen die<br />

Scheiben schnell von innen. Während<br />

<strong>der</strong> ersten Meter nach dem Start bei freier<br />

Strecke unbedingt eine Bremsprobe<br />

machen, um die Haftung <strong>der</strong> Reifen zu<br />

überprüfen. Anschließend die Fahrweise<br />

den winterlichen Straßenverhältnissen<br />

anpassen. Dies bedeutet:<br />

• Erhöhung des Sicherheitsabstands<br />

zum Vor<strong>der</strong>mann, um rechtzeitig und mit<br />

Gefühl bremsen zu können.<br />

– Anzeige –<br />

• Abruptes Bremsen o<strong>der</strong> Lenken vermeiden,<br />

um nicht ins Schleu<strong>der</strong>n zu<br />

geraten.<br />

• Vorausschauend fahren, um wechselnde<br />

Straßenbeläge zu erkennen.<br />

• Vorsicht auf Brücken, Hochebenen und<br />

Waldschneisen.<br />

Achtung: Allradantrieb und elektronische<br />

Fahrhilfen verkürzen auf keinen<br />

Fall den Bremsweg.


Angebot für betriebliche<br />

Fortbildungen und Veranstaltungen<br />

Sie sind ein Handwerksbetrieb,<br />

<strong>der</strong> Räume sucht, in denen Sie<br />

ungestört mit Ihren Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern eine<br />

Fortbildung o<strong>der</strong> Tagung durchführen<br />

können? Sie suchen für<br />

Ihren Verein Räumlichkeiten für<br />

Veranstaltungen?<br />

Wir haben die Lösung!<br />

Das Forstliche Bildungszentrum<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz (FBZ) steht neben<br />

Kunden aus den Landesforsten allen<br />

Handwerkern, Unternehmen, Vereinen<br />

und interessierten Bürgern als<br />

Seminar- und Veranstaltungshaus<br />

offen. Wir bieten Ihnen eine räumliche<br />

und technische Ausstattung, die<br />

eine zeitgemäße Fortbildung gewähr-<br />

Internetsurfen<br />

mit VR-Web DSL<br />

bis 500 MB kostenlos.<br />

Bis 500 MB surfen Sie jeden Monat<br />

kostenlos und das bei Download-<br />

Geschwindigkeiten von 1024 Kbit/s,<br />

2048 Kbit/s und 6016 Kbit/s. Es sind<br />

lediglich die monatlichen VR-Web DSL<br />

Anschlussgebühren zu bezahlen. Wer<br />

tatsächlich mehr als 500 MB surft, wird<br />

in <strong>der</strong> günstigen Flatrate eingestuft:<br />

Surfen so viel man will für 9,90 EUR.<br />

Während des Aktionszeitraums bis<br />

31.12.2005 erhalten Neuanmel<strong>der</strong> ein<br />

kostenloses DSL-Modem, außerdem<br />

fällt keine Einrichtungsgebühr an.<br />

Zusammen mit einem großen Paket<br />

an Zusatzleistungen, wie z.B. 10 E-<br />

Mailadressen, eine eigene Homepage<br />

und sicherer Schutz vor Viren und<br />

Spam, als zusätzlichen Anreiz. Die VR-<br />

Web DSL Anschlussgebühr beträgt je<br />

nach DSL-Geschwindigkeit ab 16,90<br />

EUR monatlich. Weitere Informationen<br />

in allen Geschäftsstellen <strong>der</strong> <strong>Westerwald</strong><br />

Bank o<strong>der</strong> besuchen Sie uns im<br />

Internet unter www.westerwaldbank.de.<br />

leistet. Hierzu gehören Seminar-,<br />

Gruppen- und Werkräume für<br />

Gruppengrößen zwischen 4 und 55<br />

Teilnehmenden, ausgestattet mit<br />

allen Mo<strong>der</strong>ationsmedien wie Pinnwand,<br />

Flipchart, Overhead und Beamer.<br />

Wir bieten mo<strong>der</strong>ne Seminarräume,<br />

Ruhe zum Arbeiten und Entspannen.<br />

Eine gute Küche, die vom<br />

Frühstück bis zum Abendessen zur<br />

Verfügung steht und Ihre Wünsche<br />

vom Tagungsgetränk bis zum Menü<br />

berücksichtigen kann, ergänzt unser<br />

Angebot.<br />

21 Zimmer (42 Betten) mit Dusche<br />

und WC warten auf Sie, ein Zimmer<br />

ist behin<strong>der</strong>tengerecht ausgestattet.<br />

Eigener Parkplatz ist vorhanden.<br />

Die zu Fuß durch den schönen Burggarten<br />

erreichbare Innenstadt von<br />

Hachenburg lädt Sie ein, den Seminartag<br />

ausklingen zu lassen. Auf<br />

Wunsch bieten wir Ihnen als Beiprogramm<br />

fachkundige Führungen in<br />

unseren Wäl<strong>der</strong>n an.<br />

Geld zurück mit <strong>der</strong> RZ-Card<br />

Am 28. Januar 2006 startet die <strong>Rhein</strong>-<br />

Zeitung mit ihren Heimatausgaben ein<br />

neues Projekt: Die RZ-Card. Diese<br />

Kundenkarte ist eine echte Geldzurück-Karte.<br />

Mehr als 850 Geschäfte<br />

und Dienstleister haben sich schon<br />

jetzt bereit erklärt, die Karte zu akzeptieren<br />

und den Zeitungs-Abonnenten<br />

Preisnachlässe zu gewähren.<br />

Bestehende Kunden halten, neue Kunden<br />

gewinnen – das ist die Basis für<br />

stetigen Geschäftserfolg. Mit seinem<br />

großen und innovativen Kundenbindungsprogramm<br />

spricht <strong>der</strong> Mittelrhein-Verlag<br />

sowohl die Geschäftsleute<br />

<strong>der</strong> Region zwischen Bonn und<br />

Mainz, Betzdorf und Idar-Oberstein an,<br />

Morgen<br />

Meister!<br />

www.morgen-meister.de<br />

Wenn Sie das Forstliche Bildungszentrum<br />

für Ihre Fortbildung, Ihre<br />

Tagung o<strong>der</strong> sonstige Veranstaltung<br />

nutzen wollen, unterbreiten wir Ihnen<br />

gerne ein Angebot!<br />

Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektion Süd<br />

- Forstliches Bildungszentrum<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz<br />

In <strong>der</strong> Burgbitz 4<br />

57627 Hachenburg<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Alfred Zimmer<br />

(Alfred.Zimmer@wald-rlp.de)<br />

Tel.: 02662 / 9547 - 0<br />

Besuchen Sie auch:<br />

www.wald-rlp.de<br />

als auch <strong>der</strong>en Kunden. Die Karte wird<br />

vor, während und nach <strong>der</strong> Einführung<br />

im gesamten nördlichen <strong>Rhein</strong>land-<br />

Pfalz bei 680.000 Lesern massiv<br />

beworben – auch im Internet auf einer<br />

eigenen Homepage.<br />

Als Kooperationspartner haben Handwerker<br />

und an<strong>der</strong>e Dienstleister erhebliche<br />

Chancen, neue Kunden zu gewinnen<br />

und ihre Umsätze zu steigern.<br />

Haben Sie Interesse mit Ihrem<br />

Geschäft Akzeptanzstelle <strong>der</strong> RZ-Card<br />

zu werden? Wie es funktioniert erfahren<br />

Sie hier: Das Projektteam informiert<br />

Sie gern: Telefon 0261/892-308, 892-<br />

487 o<strong>der</strong> 892-514.


Antrag auf Elternzeit<br />

Bitte diesem Antrag Geburtsurkunde und Bewilligungsbescheid über Erziehungsgeld beifügen.<br />

Absen<strong>der</strong>:_________________________________________________________________________Abt./Pers.Nr.:__________<br />

An (Arbeitgeberanschrift):<br />

_____________________________________________________________________________________________________________<br />

Anmeldung zur Elternzeit<br />

Entbindungstag meines Kindes war <strong>der</strong>:____________________ Ich bin krankenversichert bei <strong>der</strong>:__________________<br />

Es handelt sich um eine Mehrlings- o<strong>der</strong> Frühgeburt: ● Nein* ● Ja*<br />

Es ist geplant, die Elternzeit zwischen den Eltern aufzuteilen:<br />

Wenn ja, Arbeitgeber des an<strong>der</strong>en Elternteils (Firmenname, Anschrift):<br />

● Nein* ● Ja*<br />

_________________________________________________________________________________________________________<br />

Es ist geplant, einen Teil <strong>der</strong> Elternzeit (max. 12 Monate)<br />

in die Zeit vom 3. bis 8. Geburtstag zu legen: ● Nein* ● Ja*<br />

Da die vom Gesetz gefor<strong>der</strong>ten Voraussetzungen erfüllt sind, melde ich hiermit meine Elternzeit an:<br />

vom_______________________bis_______________________und vom_______________________bis_______________________<br />

Der an<strong>der</strong>e Elternteil wird Elternzeit machen:<br />

vom_______________________bis_______________________und vom_______________________bis_______________________<br />

Ich beabsichtige, während <strong>der</strong> Elternzeit<br />

bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten: ● Nein* ● Ja*<br />

Wenn ja, konkret möchte ich_______Stunden wöchentlich arbeiten. Ich bitte um Rücksprache zur Klärung <strong>der</strong> Details.<br />

Mir ist bekannt, dass sich mein Erholungsurlaub für jeden vollen Elternzeitmonat um 1/12 reduziert und dass bei Überschreitung<br />

<strong>der</strong> Freigrenze <strong>der</strong> Erziehungsgeldanspruch möglicherweise entfällt o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t wird.<br />

_______________________________________________________ _______________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer(in)<br />

* Zutreffendes ist markiert<br />

Füllt die Personalabteilung aus:<br />

Berechnung des Resturlaubs:<br />

Jahresurlaub für_____________=______________Arbeitstage ./.______________/12 gemäß § 17 BErzGG =_____________Tage


Anfor<strong>der</strong>ungsschreiben For<strong>der</strong>ungsübergang<br />

nach § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

Eine Situation, wie sie jeden Tag passieren<br />

kann: Ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens<br />

wird anlässlich eines Verkehrsunfalls,<br />

ohne sein Verschulden, verletzt<br />

und ist für mehrere Tage bzw.<br />

Wochen arbeitsunfähig.<br />

In diesem Fall hat <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

gegenüber seinem Arbeitgeber auch<br />

dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung,<br />

wenn ein Dritter die Arbeitsunfähigkeit<br />

verursacht hat. Es kommt dabei<br />

nicht darauf an, ob dies während o<strong>der</strong><br />

außerhalb <strong>der</strong> Arbeitszeit geschieht.<br />

Kann Ihr Mitarbeiter von einem Dritten<br />

wegen des Verdienstausfalles infolge <strong>der</strong><br />

Arbeitsunfähigkeit Schadenersatz verlangen,<br />

so geht dieser Anspruch insoweit<br />

auf den Arbeitgeber über, als dieser<br />

seinem Mitarbeiter tatsächlich auch<br />

Arbeitsentgelt fortgezahlt hat. Dies wird<br />

als For<strong>der</strong>ungsübergang bezeichnet.<br />

Geltendmachung<br />

des Anspruchs<br />

Der Arbeitgeber muss den auf ihn übergegangenen<br />

Schadenersatzanspruch<br />

gegenüber dem Schädiger grundsätzlich<br />

selbst geltend machen. Nimmt er<br />

am Ausgleichskassenverfahren teil, so<br />

wird die Krankenkasse die Erstattung<br />

nur gewähren, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber den<br />

auf ihn übergegangenen Anspruch bis<br />

zur anteiligen Höhe des Erstattungsbetrages<br />

an die Krankenkasse abtritt.<br />

Nicht zu ersetzende Aufwendungen<br />

Grundsätzlich gilt: Erstattungsfähig sind<br />

nur solche Aufwendungen des Arbeitgebers,<br />

die direkt dem Erwerb des<br />

Arbeitnehmers zuzurechnen sind. Folgende<br />

Aufwendungen können somit<br />

nicht als anteilig zu ersetzend berücksichtigt<br />

werden:<br />

• Aufwendungen für eine Ersatzkraft<br />

Gemeinkosten o<strong>der</strong> Verwaltungskostenzuschläge<br />

• Haftpflichtversicherung, Mehrwertsteuer<br />

• Beiträge zur Berufsorganisation<br />

• Beiträge zur Lohnausgleichskasse<br />

Unter diesem Text ist ein Musterbrief<br />

abgedruckt, auf dem die einzelnen Positionen<br />

zum Umfang des Erstattungsanspruchs<br />

aufgeführt sind.<br />

Pflichten des Arbeitnehmers<br />

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem<br />

Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung<br />

eines Schadenersatzanspruches<br />

notwendigen Angaben zu<br />

machen. Er hat den Schadenverursacher<br />

zu nennen sowie evtl. Zeugen, polizeiliches<br />

Aktenzeichen u. ä.<br />

For<strong>der</strong>ungsübergang gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

An: ____________________________________________________________________________________(Anschrift Schadenverursacher)<br />

hier: Unfall am: ____________________<br />

Sehr geehrte ________________________________________________<br />

hiermit zeige ich Ihnen an, dass Herr/Frau__________________________________ bei mir/uns beschäftigt ist. Aufgrund des<br />

von Ihnen verursachten Schadens ist Herr/Frau___________________________________ für den Zeitraum von<br />

_______________ bis_______________ arbeitsunfähig erkrankt. Nach §1 Entgeltfortzahlungsgesetz sind wir zur Fortzahlung<br />

<strong>der</strong> Bezüge für diesen Zeitraum verpflichtet. Gem. § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz geht insoweit <strong>der</strong> Anspruch auf Verdienstausfall<br />

des Geschädigten gesetzlich auf uns über.<br />

Wir machen den nachfolgend näher spezifizierten Betrag geltend:<br />

1. Bruttoarbeitsentgelt<br />

a. Grundlohn (regelmäßige Arbeitszeit x Stundenlohn x Krankentage) _______________<br />

b. Zuschläge für Mehr , Nacht , Sonn o<strong>der</strong> Feiertagsarbeit und Überstunden _______________<br />

(Berechnung allerdings nur dann, wenn die Zuschläge auch bei<br />

Arbeitsunfähigkeit zu zahlen gewesen wären)<br />

2. anteilige Feiertagsentlohnung _______________<br />

3. anteiliges Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld _______________<br />

(in <strong>der</strong> Bauwirtschaft Sozialaufwand für Urlaubsvergütung)<br />

4. anteiliges tarifliches Weihnachtsgeld/13. Monatseinkommen o. a. _______________<br />

5. anteilige Vermögenswirksame Leistungen _______________<br />

6. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung _______________<br />

Unterliegt Ihr Unternehmen den Tarifverträgen des Bau-, Dachdecker- o<strong>der</strong> Malerhandwerks,<br />

dann können Sie zusätzlich folgende For<strong>der</strong>ungen geltend machen:<br />

7. Sozialkassenbeitrag Urlaubskasse _______________<br />

8. Sozialkassenbeitrag Lohnausgleichskasse _______________<br />

9. Sozialkassenbeitrag - Zusatzversorgungskasse _______________<br />

Gesamtbetrag_______________<br />

Ich/Wir bitte(n) um Überweisung des Betrages bis zum __________________ (Datum eintragen.)<br />

Mit freundlichen Grüßen


Einsatz von Fremdfirmen bzw. Leiharbeitnehmern<br />

Im Rahmen des Einsatzes betriebsfrem<strong>der</strong> Personen im Unternehmen muss unterschieden werden, ob diese als Leiharbeiter,<br />

also in den eigenen Personalstamm und in eigene Betriebsabläufe integriert, o<strong>der</strong> räumlich und organisatorisch<br />

getrennt als Werkvertragsunternehmer tätig werden. Der Einsatz betriebsfrem<strong>der</strong> Personen im Unternehmen erfor<strong>der</strong>t<br />

klare Regelungen in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung, je<br />

nachdem ob Leiharbeiter o<strong>der</strong> Werkvertragsnehmer im Betrieb tätig werden, selbst geeignete Maßnahmen zu veranlassen<br />

o<strong>der</strong> zumindest zu überprüfen, ob bei Werkvertragsnehmern Regelungen existieren und umgesetzt werden. Wichtig<br />

ist, dass alle auf dem Betriebsgelände tätigen Personen unter gleichen Arbeitsschutzrahmenbedingungen arbeiten<br />

können. Die folgende Auflistung ermöglicht einen einfachen Überblick.<br />

Ansprechpartner für Rückfragen ist <strong>der</strong> Autor dieses Textes: Dipl.-Ing. Werner Dörr; Fleischerei-BG, Abt. Prävention,<br />

Tel.: 0173/3033881; E-mail: werner.doerr@fleischerei-bg.de o<strong>der</strong> Ihre <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> .<br />

Vertragsart Werkvertrag Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung )<br />

Vertrag Erstellen eines Produktes, eines Werkes<br />

o<strong>der</strong> einer Dienstleistung<br />

Vertragsführung Fremdfirma in eigener Verantwortung mit<br />

eigenen Mitarbeitern, Verantwortung für<br />

das Arbeitsergebnis liegt ausschließlich<br />

bei <strong>der</strong> Fremdfirma.<br />

Beschäftigungsstatus Keine Einglie<strong>der</strong>ung in die Arbeitsprozesse<br />

des Auftraggebers räumliche und organisatorische<br />

Trennung Auftraggeber ist<br />

gegenüber dem Arbeitnehmer nicht weisungsbefugt<br />

Reklamation nur an den Vorgesetzten<br />

<strong>der</strong> Fremdfirma.<br />

Unterweisung Obliegt Fremdfirma in eigener Verantwortung<br />

Kontrolle, ob Regelungen getroffen<br />

sind, durch Auftraggeber.<br />

Ärztl. Überwachung, Vorsorge Obliegt Fremdfirma in eigener Verantwortung<br />

Auftraggeber weist auf Beson<strong>der</strong>heiten<br />

hin.<br />

Persönliche Schutzausrüstung ( PSA) Fremdfirma muss geeigneten PSA zur Verfügung<br />

stellen. Festlegung im Vertrag Kontrolle<br />

durch Koordinator.<br />

Erste Hilfe Ersthelfer werden von Fremdfirma gestellt(<br />

Regelung im Vertrag) Überprüfung durch<br />

Auftraggeber.<br />

Sicherheitstechnische und<br />

arbeitsmedizinische Betreuung<br />

Fremdfirma gewährleistet beides. Berücksichtigung<br />

im Vertrag, Überprüfung durch<br />

Auftraggeber<br />

Schnittstellen Bestellung eines Koordinators durch Auftraggeber,<br />

sobald gegenseitige Gefährdung/<br />

Beeinträchtigung vorhanden ist,<br />

Information an Fremdfirma.<br />

Überlassen von geeigneten Arbeitnehmern<br />

auf Zeit ( nur mit Erlaubnis zulässig<br />

AÜG)<br />

Verantwortung für das Arbeitsergebnis<br />

liegt beim Entleiher, nicht beim Verleiher.<br />

Einglie<strong>der</strong>ung des Leiharbeiters in die<br />

Arbeitsprozesse des Entleihers. Weisungsrecht<br />

gegenüber dem Leiharbeitnehmer.<br />

Einsatz nur nach Absprache mit<br />

Verleiher.<br />

Entleiher hat die gleichen Verpflichtungen<br />

wie bei eigenen Beschäftigten ( Erstunterweisung,<br />

Unterweisung bei Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Verhältnisse bzw. Fehlverhalten).<br />

Entleiher prüft vor Annahme <strong>der</strong> Tätigkeit,<br />

ob erfor<strong>der</strong>liche Untersuchungen durchgeführt<br />

sind erfor<strong>der</strong>lichenfalls Veranlassung<br />

durch Verleiher.<br />

Absprache bezüglich Auswahl und Bereitstellung<br />

zwischen Verleiher und Entleiher<br />

keine Zweiklassengesellschaft. Entleiher<br />

trägt Verantwortung für die Benutzung.<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Leiharbeiter bei <strong>der</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Ersthelfer. Informationen über<br />

Erste Hilfe an Leiharbeiter.<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Leiharbeiter bei <strong>der</strong><br />

Berechnung <strong>der</strong> Einsatzzeiten von<br />

Betriebsrat und Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

durch Entleiher<br />

Benennung einer verantwortlichen Person,<br />

die Weisungen erteilt. Information an<br />

Leiharbeiter, gemeinsame Arbeitsplatzgestaltung.


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 35<br />

Meldeverfahren zur Sozialversicherung<br />

ab 01. Januar 2006 nur noch elektronisch<br />

Ab 1. Januar 2006 dürfen die Krankenkassen<br />

Meldungen und Beitragsnachweise<br />

auf Papierformularen o<strong>der</strong><br />

Datenträgern per Gesetz nicht mehr<br />

annehmen. Stellen Sie deshalb so<br />

schnell wie möglich auf das elektronische<br />

Meldeverfahren um.<br />

Meldungen und Beitragsnachweise<br />

sind dann nur noch durch gesicherte<br />

und verschlüsselte Datenübertragung,<br />

also durch ein Entgeltabrechnungsprogramm<br />

per Datenfernübertragung<br />

o<strong>der</strong> per E-Mail sowie durch elektronische<br />

Ausfüllhilfen, zu übermitteln.<br />

Wer noch kein Entgeltabrechnungsprogramm<br />

besitzt und sich zum Kauf<br />

einer solchen Software entscheidet,<br />

sollte darauf achten, dass das Programm<br />

von <strong>der</strong> Informationstechnischen<br />

Service-Stelle <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, kurz ITSG,<br />

geprüft ist. Eine Übersicht aller geprüf-<br />

ten Entgeltabrechnungsprogramme ist<br />

im Internet unter www.gkv-ag.de zu<br />

finden. Eine kostengünstige Alternative<br />

bietet die maschinelle Datenübertragung<br />

mit Hilfe einer EDV-gestützten<br />

Ausfüllhilfe. Um den Einstieg in das<br />

maschinelle Meldeverfahren zu erleichtern,<br />

bieten die gesetzlichen Krankenkassen<br />

die kostenlose Ausfüllhilfe sv.net<br />

an. Die Anwendung steht in den Varianten<br />

sv.net/classic (Software für PC-<br />

Installation) und sv.net/online (Internetbasierte<br />

Online-Anwendung) zur Verfügung.<br />

Allerdings ist zu beachten,<br />

dass diese Ausfüllhilfen kein Ersatz<br />

für klassische Entgeltabrechnungsprogramme<br />

sind. Es werden we<strong>der</strong><br />

Entgelte noch Sozialversicherungs- und<br />

Steueranteile errechnet. Umfangreiche<br />

Informationen zum Thema sind in einem<br />

speziellen Internet-Angebot zusammengefasst.<br />

Hier finden sich neben <strong>der</strong><br />

Darstellung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen<br />

und Vereinbarungen zum Datenaustausch<br />

auch Informationen und<br />

Bezugsmöglichkeiten für die Ausfüllhilfen<br />

sv.net/classic und sv.net/online.<br />

www.datenaustausch.de<br />

Informationen werden auch von den<br />

Krankenkassen direkt bereitgestellt.<br />

So z.B. durch die AOK unter<br />

www.aok-business.de/ unter Service<br />

/ Formulare / o<strong>der</strong> dem Suchbegriff<br />

„sv-net“ und Firmenkunden <strong>der</strong> IKK<br />

finden den Zugang zu sv.net/online<br />

unter www.ikk.de.sv.net/classic.<br />

Die Software für PC-Installation, können<br />

Arbeitgeber kostenfrei bei <strong>der</strong><br />

zentralen Vertriebsstelle ITSG GmbH<br />

im Internet unter www.itsg.de o<strong>der</strong><br />

schriftlich bei: ITSG GmbH, Postfach<br />

50 01 52, 63094 Rodgau, Telefax:<br />

0 61 06/85 26 30 bestellen.<br />

25 Jahre im Dienste des Handwerks<br />

Am 01.10.2005 blickte Hauptgeschäftsführer<br />

Erwin Haubrich auf eine<br />

25-jährige Dienstzeit bei <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

zurück. Nach einer<br />

Ausbildung zum Industriekaufmann<br />

schloss Erwin Haubrich am 31.03.1974<br />

einen Studiengang als staatlich geprüfter<br />

Betriebswirt an <strong>der</strong> Wirtschaftsfachschule<br />

Köln ab. Während seines<br />

beruflichen Werdegangs war er im Verwaltungs-<br />

und Organisationswesen,<br />

im Verkauf, im Einkauf und im Export<br />

in einer Reihe namhafter Westerwäl<strong>der</strong><br />

Unternehmen tätig.<br />

Durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

des <strong>Westerwald</strong>kreises wurde er zum<br />

01. Oktober 1980 als Nachfolger des<br />

damaligen Geschäftsführers Willi Kunoth<br />

eingestellt. Nach Genehmigung<br />

<strong>der</strong> Einstellung durch die HwK Koblenz<br />

nahm Erwin Haubrich seine Arbeit auf<br />

und reformierte die Geschäftsstelle<br />

und den Organisationsablauf in<br />

wesentlichen Teilen.<br />

Zuerst stand die Fusion <strong>der</strong> restlichen<br />

Ober- und Unterwesterwäl<strong>der</strong> Innungen<br />

im Zuge <strong>der</strong> Verwaltungsreform<br />

an. Die Gründung des Versorgungswerkes,<br />

die Herausgabe des ersten<br />

Handwerkerverzeichnisses, Einrichtung<br />

einer Rechtsberatungsstelle mit<br />

Mahn- und Inkassoabteilung sowie die<br />

Anschaffung <strong>der</strong> ersten EDV-Anlage<br />

Der Vors. Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid überreichte die Ehrenurkunde<br />

<strong>der</strong> Handwerkskammer Koblenz. Im Bild: (v. l.) Die Kreishandwerksmeister<br />

Kurt Krautscheid, Dirk Schmidt, HGF Erwin Haubrich, Ehefrau Cornelia<br />

Haubrich sowie Friedhelm Adorf<br />

waren weitere Schwerpunkte. Die<br />

räumlichen Verhältnisse in <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle Montabaur wurden<br />

durch Renovierung des Altbaus verbessert<br />

und im Jahr 1989 wurde die<br />

Raumnot durch Bezug eines Anbaus<br />

beseitigt. Im Laufe <strong>der</strong> Jahre kam <strong>der</strong><br />

Anschluss <strong>der</strong> Westerwäl<strong>der</strong> Innungen<br />

an die Innungskrankenkasse Koblenz,<br />

<strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> betriebswirtschaftlichen<br />

Beratung und die erste Internetpräsentation<br />

dazu. 1997 wurde Erwin<br />

Haubrich zum Hauptgeschäftsführer<br />

ernannt. Mit <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

und einiger Innungen<br />

im Jahr 2001 wurde <strong>der</strong> Tätig-<br />

keitsbereich von Erwin Haubrich auch<br />

auf die fusionierten Kreise Altenkirchen,<br />

Neuwied und <strong>Westerwald</strong> übertragen.<br />

Als Vertreter des Handwerks<br />

ist Haubrich Mitglied im Verwaltungsausschuss<br />

<strong>der</strong> Arbeitsagentur Montabaur<br />

sowie Vorstandsmitglied <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz.<br />

In einer kleinen Feierstunde ehrte <strong>der</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

den Jubilar. „Erwin Haubrich hat sich<br />

um das Handwerk verdient gemacht“<br />

stellte <strong>der</strong> Vorsitzende Kreishandwerksmeister<br />

Kurt Krautscheid<br />

gemeinsam mit seinen Kollegen fest.


Seite 36 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Nach dem Ende eines Mietverhältnisses<br />

bekommt <strong>der</strong> Vermieter die vermietete<br />

Wohnung oftmals seit langer<br />

Zeit erstmals wie<strong>der</strong> zu Gesicht. Bei<br />

<strong>der</strong> Wohnungsübergabe muss er dann<br />

nicht selten feststellen, dass die Wohnung<br />

beschädigt wurde, Einbauten<br />

nicht entfernt o<strong>der</strong> die vereinbarten<br />

Schönheitsreparaturen schlecht o<strong>der</strong><br />

gar nicht vom Mieter ausgeführt wurden.<br />

Wenn sich <strong>der</strong> Vermieter dann<br />

länger als sechs Monate nach Rückgabe<br />

<strong>der</strong> Wohnung mit <strong>der</strong> Durchsetzung<br />

seiner Ansprüche gegenüber<br />

dem ehemaligen Mieter Zeit lässt, drohen<br />

ihm unwie<strong>der</strong>bringliche finanzielle<br />

Verluste!<br />

Die Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung<br />

Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung<br />

dem Vermieter im vertragsgemäßen<br />

Zustand zurückzugeben.<br />

Dies bedeutet, dass bspw. etwaige<br />

Mietereinbauten wie<strong>der</strong> zu entfernen<br />

sind, Schäden aus <strong>der</strong> Mietzeit spätestens<br />

jetzt beseitigt werden müssen<br />

und die regelmäßig übernommenen<br />

Schönheitsreparaturen vom Mieter<br />

auszuführen sind. Übrigens müssen<br />

sämtliche Arbeiten entgegen einer<br />

weit verbreiteten Meinung noch<br />

innerhalb <strong>der</strong> Mietzeit ausgeführt<br />

Vermieter müssen sich<br />

nach dem Mietende sputen, o<strong>der</strong>:<br />

Warum Herumtrödeln manchmal bares Geld kostet<br />

werden. Die Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung<br />

erfolgt anschließend durch Schlüsselübergabe<br />

an den Vermieter.<br />

Muss <strong>der</strong> Vermieter eine nicht<br />

renovierte Wohnung annehmen?<br />

Es kommt nicht darauf an, in welchem<br />

Zustand sich die Wohnung bei Rückgabe<br />

tatsächlich befindet, da rechtlich<br />

gesehen auch die Rückgabe einer<br />

stark renovierungsbedürftigen Wohnung<br />

eine Rückgabe darstellt. Vermieter<br />

sollten daher in jedem Fall die<br />

Schlüssel vom Mieter bei Übergabe<br />

<strong>der</strong> Wohnung annehmen, um nicht in<br />

„Annahmeverzug” zu geraten. Gleichzeitig<br />

sollte <strong>der</strong> Mieter dann zur Schadenbeseitigung<br />

o<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Schönheitsreparaturen aufgefor<strong>der</strong>t<br />

werden und dem Mieter zu diesem<br />

Zweck ein Schlüssel überlassen werden.<br />

Verweigert <strong>der</strong> Mieter hingegen<br />

ausdrücklich und ernsthaft jede weitere<br />

Arbeit, so braucht <strong>der</strong> Vermieter<br />

ihn natürlich nicht weiter aufzufor<strong>der</strong>n.<br />

Die Verweigerung <strong>der</strong> Arbeiten sollte<br />

sich <strong>der</strong> Vermieter in dem Rückgabeprotokoll<br />

<strong>der</strong> Wohnung am besten<br />

schriftlich bestätigen lassen.<br />

Achtung : kurze Verjährungsfrist !<br />

Das Gesetz sieht in § 548 Abs. 1 BGB<br />

eine nur sechsmonatige Verjährungs-<br />

frist für Ansprüche wegen Verschlechterung<br />

o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Wohnung vor. Der Vermieter muss<br />

daher so schnell wie möglich die Voraussetzungen<br />

für eine Durchsetzung<br />

seiner Ansprüche vor Gericht schaffen.<br />

Hierzu sollten rechtzeitig (!)<br />

Kostenvoranschläge eingeholt und<br />

auch daran gedacht werden, sich die<br />

neue Adresse des ausgezogenen Mieters<br />

zu beschaffen, damit eine Klage<br />

zugestellt werden kann, die die Verjährung<br />

dann hemmt. Ganz wichtig ist<br />

für den Vermieter zu beachten, dass<br />

die Verjährungsfrist bereits an dem Tag<br />

<strong>der</strong> Rückgabe <strong>der</strong> Wohnung - also<br />

regelmäßig mit Schlüsselrückgabe zu<br />

laufen beginnt, wie <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />

nunmehr entschieden hat<br />

(BGH, Urteil v.19.01.2005, VIZI ZR<br />

114/04). Im Zweifelsfall sollte <strong>der</strong> Vermieter<br />

rechtzeitig einen Anwalt einschalten,<br />

um unwie<strong>der</strong>bringliche<br />

Rechtsnachteile zu vermeiden.<br />

(Markus Brümann)<br />

Dr. Jur. Lothar Feuerpfeil – Markus<br />

Brümann – Rechtsanwälte und Steuerberater<br />

- In <strong>der</strong> Pützgewann 6<br />

(Nähe Brauhaus) – 56218 Mühlheim-<br />

Kärlich, Tel. 02630/94460<br />

Son<strong>der</strong>fahrt für Innungsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> organisiert jedes<br />

Jahr Reisen zu den unterschiedlichsten Zielen. Ein Highlight<br />

2006 ist die Reise zu den Passionsspiele 2006 in St. Margarethen.<br />

Diese Passionsspiele sind etwas ganz Beson<strong>der</strong>es. Sie<br />

finden nur alle 5 Jahre statt, daher sind die Karten, verständlicherweise,<br />

heiß begehrt!<br />

Es ist uns gelungen, Karten für die Passionsspiele zu reservieren.<br />

Erleben Sie mit uns im Römersteinbruch diese einmalige<br />

Aufführung. Neben den Spielen bieten wir auch ein überaus<br />

interessantes Rahmenprogramm an, u. a. einen Tagesausflug<br />

nach Wien.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ausführliche Informationen<br />

erhalten Sie über die Geschäftsstelle Neuwied <strong>der</strong> KHS<br />

<strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong>, Tel.: 02631/94640, Fax: 02631/946411.<br />

Ihr Ansprechpartner für diese Reise ist Herr Runkel.<br />

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher bitten wir um kurzfristige<br />

Anmeldung. Die Anmeldungen werden in <strong>der</strong> Reihenfolge<br />

ihres Eingangs berücksichtigt. Vertragspartner ist die <strong>Rhein</strong>-<br />

<strong>Westerwald</strong> e.G. Betzdorf.


Brennpunkt Handwerk 4/2005 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 37<br />

Die Duale Oberschule -<br />

Vom Modellversuch zur Regelschule<br />

Duale Oberschule - Eine neue Schule?<br />

Ja und nein!<br />

Nein, weil es sie bereits seit Jahren<br />

gibt. So umfasst die Ausbildung - in<br />

Betzdorf, Hachenburg, Kirchen,<br />

Linz, Montabaur, Nastätten und<br />

Neuwied -die beiden Bildungsgänge<br />

<strong>der</strong> Haupt- und Realschule. Sie vergibt<br />

in zwei getrennten, jedoch durchlässig<br />

organisierten Profilstufen die traditionellen<br />

Abschlüsse des Hauptschulabschlusses<br />

und <strong>der</strong> mittleren<br />

Reife. Beson<strong>der</strong>s qualifizierten<br />

Schüler/innen wird in <strong>der</strong> Berufsschule<br />

die Möglichkeit eröffnet, schneller<br />

die Fachhochschulreife zu erreichen.<br />

Ja, weil sie jetzt Regelschule wird. Hier<br />

werden allgemeine Bildung, praxisorientiertes<br />

Lernen sowie Berufsorientierung<br />

neu miteinan<strong>der</strong> verknüpft und<br />

konsequent auf die Duale Ausbildung<br />

vorbereitet. Das bisherige, bewährte<br />

Konzept wird weitestgehend weitergeführt.<br />

Nach <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Kultusministerin<br />

Doris Ahnen werden die Dualen<br />

Oberschulen (DOS) im Laufe des<br />

Schuljahres 2005/06 zu Regelschulen.<br />

Die Ministerin begründete diese Entscheidung<br />

damit, dass DOS mit ihrem<br />

eigenständigen Profil <strong>der</strong> systematischen<br />

Berufswahlvorbereitung in enger<br />

Kooperation mit den Berufsbildenden<br />

Schulen beson<strong>der</strong>e Akzente setze.<br />

Die DOS bereitet weniger auf akademische<br />

als vielmehr auf praxisorientierte<br />

Berufe in Handwerk, Industrie<br />

und Verwaltung vor. Ihre Schüler/innen<br />

sehen ihre Chance hauptsächlich in<br />

einer beruflichen Ausbildung, halten<br />

sich aber die Möglichkeit für weiter<br />

führende Bildungsabschlüsse offen.<br />

Neben <strong>der</strong> Allgemeinbildung, die auch<br />

an an<strong>der</strong>en Schulen vermittelt wird,<br />

wird in <strong>der</strong> DOS eine gezielte Berufsvorbereitung<br />

betrieben durch zwei<br />

Betriebspraktika in den Klassenstufen<br />

8 und 9, Berufsfindungstage und<br />

Betriebserkundungen. Eine intensive<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> berufsbildenden<br />

Schule ist fester Bestandteil<br />

einer systematischen Vorbereitung auf<br />

die individuelle Berufsentscheidung an<br />

je<strong>der</strong> Dualen Oberschule<br />

Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen<br />

wie Team- und Kommunikationsfähigkeit,Verantwortungssowie<br />

Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

erfolgt durch fest eingerichtete Trai-<br />

ningseinheiten ab Klassenstufe 5. Jede<br />

Schülerin und je<strong>der</strong> Schüler erhält<br />

neben dem klassischen Zeugnis zum<br />

Ende jedes Schulhalbjahres eine Verbalbeurteilung,<br />

die sich auf Schlüsselqualifikationen<br />

bezieht. Diese<br />

zusätzliche Art <strong>der</strong> Beurteilung ist bei<br />

Eltern und Betrieben sehr beliebt, weil<br />

sie die Stärken und Schwächen <strong>der</strong><br />

Schülerinnen und Schüler treffen<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>gibt als Zeugnisnoten allein.<br />

Die wissenschaftliche Begleitung des<br />

Modellversuchs "Duale Oberschule"<br />

kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

"Die Duale Oberschule hat sich in<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz zu einem leistungsfähigen<br />

Bildungsangebot <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

I entwickelt. Es gilt, das Profil<br />

<strong>der</strong> Dualen Oberschule bezüglich<br />

ihrer Art individueller För<strong>der</strong>ung, dem<br />

Konzept ganzheitlichen Lernens und<br />

Am 9.11.2005 fand in <strong>der</strong> DOS Montabaur ein Gespräch mit Herrn Ministerialrat<br />

Karl Dangelmayer, Kultusministerium RLP, statt. Zusammen mit<br />

Vertretern ausbilden<strong>der</strong> Betriebe und <strong>der</strong> Schulleitung diskutierte HGF Haubrich<br />

(2. v.l.) den Entwicklungsstand und Perspektive <strong>der</strong> Dualen Oberschulen.<br />

In dem neuen Fach "Praxis in <strong>der</strong><br />

Schule", dem Leitfach <strong>der</strong> DOS, werden<br />

praktisches und theoretisches Lernen<br />

miteinan<strong>der</strong> vernetzt. Ab Klassenstufe<br />

6 findet <strong>der</strong> Unterricht in diesem<br />

Fach in Form berufsbezogener<br />

Projekte statt. Den Schüler/innen <strong>der</strong><br />

DOS werden beson<strong>der</strong>s gute Kenntnisse<br />

im Umgang mit dem Computer<br />

bescheinigt. Dies ist auf die intensive<br />

Informationstechnische Grundbildung<br />

und den überdurchschnittlich häufigen<br />

Gebrauch des Computers im allgemeinen<br />

Unterricht zurückzuführen.<br />

einer in enger Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

berufsbildenden Schule und <strong>der</strong> ausbildenden<br />

Wirtschaft entwickelten<br />

systematischen Berufsorientierung zu<br />

sichern und konsequent weiterzuführen."<br />

Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> RWW<br />

unterstützt die Dualen Oberschulen in<br />

ihrem Bezirk. Wer sich über die Angebote<br />

und Leistungen eingehend<br />

informieren will, wende sich bitte an<br />

die Schulleiter <strong>der</strong> eingangs aufgeführten<br />

Dualen Oberschulen.<br />

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Geldwerte Vorteile <strong>der</strong> Innungsmitgliedschaft


Seite 38 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 4/2005<br />

Bedeutung von unterschriebenen<br />

Stundenlohnzetteln<br />

Wenn die Werkleistung erbracht ist,<br />

und <strong>der</strong> Werklohn gefor<strong>der</strong>t wird, kann<br />

sich <strong>der</strong> Auftragnehmer hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> in Ansatz zu bringenden Massen<br />

nicht einfach auf die vom Auftraggeber<br />

unterschriebenen Stundenlohnzettel<br />

verlassen. Diese haben nur die<br />

Wirkung eines deklaratorischen Anerkenntnisses.<br />

Hiermit steht dem Auftraggeber<br />

<strong>der</strong> Beweis offen, dass<br />

Arbeiten überhaupt nicht ausgeführt<br />

wurden, nicht mit dem abgerechneten<br />

Zeitaufwand, bzw. das sie mit diesem<br />

Aufwand nicht notwendig waren. Der<br />

Unternehmer ist beim Stundenlohnvertrag<br />

verpflichtet, auch auf eine wirtschaftliche<br />

Betriebsführung zu achten.<br />

Dies stellt eine vertragliche Nebenpflicht<br />

dar, <strong>der</strong>en Verletzung eine<br />

Schadensersatzpflicht auslösen kann.<br />

Im zu verhandelnden Fall hatte <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

bewiesen, dass die abgerechneten<br />

Arbeiten in dem abgerechneten<br />

Umfang jedenfalls nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

waren. Der Unternehmer konnte<br />

nur das abrechnen, was bei wirtschaftlicher<br />

Handhabung an Kosten<br />

angefallen war. (OG Bamberg vom<br />

28.1.2004 - 3 U 65/00)<br />

VOB – Abnahme ist Abnahme<br />

Ein Auftraggeber unterzeichnete ein<br />

förmliches Abnahmeprotokoll, in dem<br />

eine Reihe von Mängeln aufgeführt<br />

war, die er sich ausdrücklich vorbehielt.<br />

Auch in diesem Fall liegt rechtstechnisch<br />

eine Abnahme vor mit allen<br />

rechtlichen Folgen. Durch die Unterzeichnung<br />

des Protokolls hat <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

das Werk als im wesentlichen<br />

vertragsgerecht abgenommen.<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Mängel sind dabei<br />

nicht erheblich. (OG Brandenburg,<br />

20.03.2003, Az. 12 U 14/02)<br />

Fälligkeit des Werklohns<br />

Wurde bei einem Auftrag die VOB vereinbart<br />

und hat <strong>der</strong> Auftraggeber nicht<br />

binnen zwei Monaten nach Zugang <strong>der</strong><br />

Schlussrechnung Einwendungen<br />

gegen <strong>der</strong>en Prüfbarkeit erhoben, wird<br />

<strong>der</strong> Werklohn auch dann fällig, wenn<br />

die Rechnung objektiv nicht prüfbar<br />

ist. Diese Auffassung hat <strong>der</strong> Bundesgerichtshof<br />

im Urteil vom 23.9.2004 -<br />

VII ZR 173/03 - vertreten.<br />

Das Erfor<strong>der</strong>nis einer prüfbaren<br />

Rechnung dient nämlich dem Interesse<br />

bei<strong>der</strong> Parteien und hat den<br />

Zweck, das Verfahren über die<br />

Abrechnung zu vereinfachen und zu<br />

Vertrags- und Baurecht<br />

beschleunigen. Mit diesem Zweck<br />

ist es nicht vereinbar, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

den Einwand <strong>der</strong> fehlenden<br />

Prüfbarkeit erst nach längerer<br />

Zeit erhebt. Versäumt <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

die Frist, findet nur noch die<br />

Prüfung statt, ob die For<strong>der</strong>ung<br />

berechtigt ist. Sie muss schlüssig<br />

dargelegt werden und eine ausreichende<br />

Grundlage für eine Schätzung<br />

durch das Gericht ergeben.<br />

Fehlendes Schiedsgutachten<br />

macht Klage unzulässig!<br />

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages,<br />

dass bei Meinungsverschiedenheiten<br />

über das Vorliegen von<br />

Mängeln ein Sachverständiger die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Feststellungen mit binden<strong>der</strong><br />

Wirkung treffen soll, liegt eine<br />

Schiedsgutachtervereinbarung vor.<br />

Wendet <strong>der</strong> Auftraggeber im Vergütungsprozess<br />

des Auftragnehmers<br />

Mängel ein, ohne dass das vereinbarte<br />

Schiedsgutachterverfahren durchlaufen<br />

wurde, ist die Klage als <strong>der</strong>zeit<br />

unzulässig abzuweisen. (KG, Berlin,<br />

24.09.2004 - 7 U 228/03)<br />

Rücktritt vom Kaufvertrag<br />

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfor<strong>der</strong>t<br />

stets eine Ablehnungsandrohung mit<br />

Fristsetzung. Das Oberlandesgericht<br />

Celle hatte sich mit <strong>der</strong> bislang höchstrichterlich<br />

ungeklärten Frage zu befassen,<br />

ob ein Käufer, <strong>der</strong> zunächst auf<br />

Erfüllung des Vertrags gepocht hatte,<br />

ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag<br />

zurücktreten könne. Im vorliegenden<br />

Fall setzte ein Käufer seinem säumigen<br />

Vertragspartner eine Frist zur Vertragserfüllung<br />

mit dem Bemerken, er<br />

werde nach Fristablauf keinen weiteren<br />

Tag zögern und sofort Klage auf<br />

Erfüllung des Kaufvertrages erheben.<br />

Ferner kündigte er Schadensersatzansprüche,<br />

insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> nicht<br />

rechtzeitigen Vertragserfüllung an.<br />

Als <strong>der</strong> Verkäufer seinen vertraglichen<br />

Verpflichtungen wie<strong>der</strong>um nicht nachkam,<br />

entschloss sich <strong>der</strong> Käufer kurzerhand,<br />

doch vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Das Gericht war <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass das Verlangen <strong>der</strong> Vertragserfüllung<br />

zunächst zum Wegfall seiner<br />

Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich<br />

führe. Leistet <strong>der</strong> Schuldner<br />

auf das Erfüllungsverlangen hin nicht,<br />

so muss <strong>der</strong> Gläubiger (hier <strong>der</strong> Käufer)<br />

die tatsächlichen Voraussetzungen<br />

für die Begründung eines Rücktrittsrechts<br />

und eines neuen Schadenser-<br />

satzanspruches grundsätzlich durch<br />

eine weitere, mit einer neuerlichen Fristsetzung<br />

verbundenen Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />

Leistung schaffen. (PR OLG Celle)<br />

Begründen unterschriebene<br />

Stundenlohnzettel eine<br />

Stundenlohnabrede?<br />

1. Aus dem Vorliegen von ständig vom<br />

Auftraggeber unterzeichneten Stundenlohnzetteln<br />

kann im Einzelfall bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> Würdigung <strong>der</strong><br />

Gesamtumstände auf das Vorliegen<br />

einer Stundenlohnvereinbarung geschlossen<br />

werden. 2. Zahlt <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

Abschlagsrechnungen, in<br />

denen exakt Stundenzahl und Stundensatz<br />

angegeben sind, in voller<br />

Höhe, kann auch darin ein Anerkenntnis<br />

einer entsprechenden Vertragsabrede<br />

gesehen werden (OG Düsseldorf,<br />

10.09.2004 - 22 U 15/04 - www.ibronline.de)<br />

Pfusch bei Schwarzarbeit:<br />

Kein Anspruch<br />

auf Beseitigung <strong>der</strong> Mängel<br />

Wer einen Auftrag an einen Handwerker<br />

schwarz vergibt und anschließend<br />

nicht mit <strong>der</strong> Leistung zufrieden ist, hat<br />

we<strong>der</strong> einen Anspruch auf Mängelbeseitigung<br />

noch auf Rückzahlung des<br />

Arbeitslohns. Der so genannte Werkvertrag,<br />

<strong>der</strong> mit dem Ziel <strong>der</strong> Steuerverkürzung<br />

abgeschlossen worden sei,<br />

sei sittenwidrig und nichtig, entschied<br />

das OLG Saarbrücken. Für die Beseitigung<br />

<strong>der</strong> Mängel fehle daher die vertragliche<br />

Grundlage. Der Auftraggeber<br />

könne dem Handwerker aber auch<br />

keine ungerechtfertigte Bereicherung<br />

vorhalten, da er sich selbst nicht gesetzestreu<br />

verhalten habe. (OLG Saarbrücken,<br />

1 U 298/99-56)<br />

VOB/C sind AGB<br />

Die DIN-Normen in <strong>der</strong> VOB/C sind als<br />

allgemeine Geschäftsbedingungen einzustufen.<br />

Wenn Wortlaut und Sinn <strong>der</strong><br />

dort enthaltenen Regelungen nicht zu<br />

einem eindeutigen Ergebnis führen,<br />

dann sind sie nach objektiven Maßstäben<br />

auszulegen. Die Auslegung hat<br />

dann so zu erfolgen, wie sie die an diesen<br />

Geschäften beteiligten Verkehrskreise<br />

verstehen.<br />

(BGH, 17.06.2004, Ar Vll ZR 75/03, IBR<br />

2004, S 487)<br />

Morgen Meister!<br />

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Arbeitgeberseminare<br />

<strong>der</strong> IKK Südwest-Plus<br />

Än<strong>der</strong>ungen zum Jahreswechsel werden vorgestellt<br />

Auch in diesem Jahr bietet die IKK<br />

Südwest-Plus wie<strong>der</strong> ihre kostenfreien<br />

Arbeitgeberseminare an. Die Seminare<br />

finden ab 29. November 2005 an<br />

verschiedenen Orten in <strong>Rhein</strong>land-<br />

Pfalz statt.<br />

Bereits seit mehreren Jahren informiert<br />

die IKK Südwest-Plus ihre Arbeitgeber<br />

zum Jahreswechsel über Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Neuerungen im Gesundheitswesen<br />

und in <strong>der</strong> Sozialversicherung.<br />

Nach <strong>der</strong> Bundestagswahl wird <strong>der</strong>zeit<br />

weiterhin intensiv über die Zukunft<br />

des deutschen Gesundheitswesens<br />

diskutiert. Die mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform<br />

2004 verbundene Erwartung<br />

nach einem Absinken <strong>der</strong> Beiträge auf<br />

breiter Front hat sich nicht erfüllt. Im<br />

Gegenteil: Viele Kassen stellen bereits<br />

aufgrund <strong>der</strong> starken Ausgabenentwicklung<br />

in diesem Jahr, insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Arzneimittelbereich, Beitragssatzerhöhungen<br />

zum Jahresende in<br />

Aussicht.<br />

Die IKK Südwest-Plus hat dagegen<br />

das erste Halbjahr 2005 mit einem<br />

Überschuss <strong>der</strong> Einnahmen in Höhe<br />

von 2,5 Millionen Euro abgeschlossen<br />

und ihren Beitragssatz zum 01. Juli<br />

2005 von 14,5 % auf 13,3 % gesenkt.<br />

Damit setzt die IKK ihre seit Jahren<br />

seriöse und solide Finanzpolitik fort<br />

und ist eine <strong>der</strong> wenigen gesetzlichen<br />

Krankenkassen im Bundesgebiet, die<br />

schuldenfrei ist.<br />

Neben diesen aktuellen politischen<br />

Themen informiert die IKK Unternehmen<br />

in ihren Arbeitgeberseminaren<br />

auch über die weiteren Än<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherung zum Jahresende.<br />

So tritt zum 01. Januar 2006 mit dem<br />

Gesetz zur Vereinfachung <strong>der</strong> Verwaltungsverfahren<br />

im Sozialrecht eine<br />

Än<strong>der</strong>ung des Meldeverfahrens in<br />

Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

können dann Meldungen und<br />

Beitragsnachweise nur noch auf elek-<br />

– Anzeige –<br />

tronischem Wege übermittelt werden.<br />

Än<strong>der</strong>n wird sich auch die Fälligkeit<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Waren die Beiträge bislang zum 15.<br />

eines jeden Monats fällig, so müssen<br />

sie künftig bereits am drittletzten Bankarbeitstag<br />

des laufenden Monats entrichtet<br />

werden.<br />

„Mit unseren Seminaren zum Jahreswechsel<br />

möchten wir Arbeitgeber und<br />

Steuerberater optimal auf die praktische<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen in<br />

<strong>der</strong> Sozialversicherung vorbereiten“,<br />

so Roland Spengler, Leiter Marketing<br />

<strong>der</strong> IKK Südwest-Plus.<br />

Eine Terminübersicht und Anmeldeformulare<br />

können angefor<strong>der</strong>t werden<br />

bei Beate Bingenheimer, Telefon: 0 61<br />

31/28 22-179.<br />

Alle Termine können zudem unter<br />

www.ikk.de abgerufen werden. Dort<br />

sind auch Anmeldungen für die Seminare<br />

möglich.

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