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Empfehlungen zur Erstversorgung SHT.pdf - Österreichische ...

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Therapie der Hypothermie: Ziel ist es, die Körpertemperatur des Patienten nichtweiter absinken zu lassen; Normothermie wird in der Regel nicht zu erreichen sein.Im Schockraum sollten vorgewärmte Infusionen verfügbar sein, zusätzlich solltenInfusions- und Blutwärmer zum Einsatz kommen. Externe Wärmezufuhr mittelsZufuhr gewärmter Luft über Wärmedecken ist eine gute Option. Letztlich sollte dieRaumtemperatur im Schockraum den Bedürfnissen des Patienten (und nicht denendes Behandlungsteams!) angepasst werden und damit höher sein als üblich.Zugangswege: Vorrangig ist bei instabilen Patienten primär das Anlegen weiterervenöser Zugangswege durch Kanülierung peripherer Venen mit großem Lumen (fürBlutabnahmen und Narkose), und sekundär durch Legen eines zentralvenösenKatheters. In zweiter Linie sollte ein arterieller Zugang geschaffen werden. Danachsollte ein Harnkatheter (ideal mit Temperatur-Monitoring) gelegt werden. BeiPatienten, die primär in den Schockraum eingeliefert wurden, dürfen dieseMaßnahmen die weiterführende Diagnostik und Therapie nicht unnötig verzögern.Die Möglichkeit, einen intraossären Zugang anzulegen, muss gegeben sein.Immobilisationskragen: Das Abnehmen des Kragens sollte erst erfolgen, nachdemVerletzungen der Halswirbelsäule ausgeschlossen wurden.Fortführung der Volumentherapie mit vorgewärmten Infusionen. Das Ziel ist, wieschon in der präklinischen Phase, die konsequente Vermeidung/Behebung vonHypotonie und Erhaltung der zerebralen Perfusion. Hinsichtlich des Blutdrucks geltendie oben bereits angegebenen Werte. Mittel der Wahl sind auch im Schockraumisotone Elektrolyt- oder Kolloidlösungen. Bei kreislaufinstabilen Patienten sollte dieIndikation <strong>zur</strong> Gabe eines Bolus von 4 ml/kg 7,2% NaCl-Lösung oder einesadäquaten Volumens einer anderen hypertonen Infusionslösung großzügig gestelltwerden, wenn diese nicht bereits in der präklinischen Phase gegeben wurden. DieWiederholung der Gabe einer hypertonen Infusionslösung ist nur dann zulässig,wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass das Serumnatrium nicht >145 mmol liegt 35 !Bei Patienten mit erkennbaren Blutverlusten und/oder einem Hämoglobingehalt von

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