Ausgabe Juni 2011 - Allmannsweiler
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Behördenrufnummer 115<br />
Unter der zentralen Behörden-Rufnummer 115 erhalten die Bürgerinnen<br />
und Bürger Auskünfte auf ihre Fragen. Die Servicenummer ist von montags<br />
bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr erreichbar.<br />
65 Prozent der Fragen können beim ersten Kontakt gelöst werden. Wenn eine<br />
Anfrage nicht sofort beantwortet werden kann, erhält der Anrufer eine Rückmeldung<br />
per Mail, Fax oder Rückruf. In den nächsten Tagen werden an alle Friedrichshafener<br />
Haushalte Informationsflyer verteilt, die über die Servicenummer 115 informieren.<br />
Der Service ist nicht ganz kostenfrei: Ein Anruf bei der 115 aus dem Festnetz kostet<br />
sieben Cent pro Minute. Die Tarife aus den Mobilfunknetzen können davon<br />
abweichen.<br />
Herausgabe eines Bürgerbuches<br />
Veröffentlichung von Jubiläumsdaten<br />
Das Bürgermeisteramt teilt der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe jährlich zum<br />
Zwecke der Herausgabe eines Bürgerbuches Vor- und Familiennamen, Doktorgrade<br />
und Anschriften aller volljährigen Einwohner mit.<br />
Das Bürgermeisteramt übermittelt ferner der örtlichen Presse aus dem Melderegister<br />
regelmäßig Namen, Doktorgrade, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums von<br />
Altersjubilaren (ab Vollendung 70. Lebensjahres) und Ehejubilaren (Goldene<br />
Hochzeiten und spätere Ehejubiläen).<br />
Jeder Einwohner hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten in Presse und<br />
Bürgerbuch zu widersprechen. Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht<br />
Gebrauch machen wollen, werden gebeten, dies dem Bürgeramt (Adenauerplatz 1,<br />
Erdgeschoss) bzw. dem Bürgeramt Fischbach (Zeppelinstr. 306) oder den<br />
Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch, Kluftern bzw. Raderach mitzuteilen. Für die<br />
Ausübung des Widerspruchsrechts gegen die Veröffentlichung von Daten im<br />
Bürgerbuch wird gern. § 34 Abs. 4 Nr. 2 des Meldegesetzes eine Frist bis 15.6.<strong>2011</strong><br />
gesetzt.<br />
Eine Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher eine entsprechende<br />
Erklärung abgegeben worden ist.