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Beteiligung fachfremder Betriebe an - Einfeld, Halfmann, Biernoth

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D<strong>an</strong>eben ist entscheidend, ob für das äußere Erscheinungsbild der Anlage auch unterEinbeziehung der näheren Umgebung gärtnerisch-gestalterischen Elemente prägendsind.Jedenfalls bei Erstellung, Reparatur usw. von Verkehrswegen selbst mit Grünstreifenund/oder einzelnen Bäumen treten die Möglichkeiten l<strong>an</strong>dschaftgärtnerischer Prägungderart in den Hintergrund, dass GaLaBau-<strong>Betriebe</strong> von vornherein nicht als zulässigeBewerber nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A <strong>an</strong>gesehen werden können. Ihnen dürfen daherschon die Vergabeunterlagen bereits nicht zuges<strong>an</strong>dt werden.III. Wertung der Angebote,Eignung der Bieter,Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und ZuverlässigkeitSollten die Vergabeunterlagen im Einzelfall doch <strong>an</strong> einen solchen Bewerber vers<strong>an</strong>dtworden sein, fehlt es bei nicht gärtnerisch geprägtem Gesamtcharakter einer Anlagejedenfalls m<strong>an</strong>gels Befassung <strong>an</strong> der erforderlichen Eignung des fachfremden <strong>Betriebe</strong>s,so dass er nach § 25 Nr.2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen ist. Wegen der zwingendenBestimmung des § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A ist das pflichtgemäße Ermessen der vergebendenStelle hier auf Null reduziert. Der ungeeignete Bieter ist auszuschließen.Da gelegentlich bei Anforderung der Ausschreibungsunterlagen noch nicht erkennbarsein k<strong>an</strong>n, ob sich ein Bewerber mit der ausgeschriebenen Leistung gewerbsmäßig hinreichendin oben dargestelltem Sinn und Umf<strong>an</strong>g beschäftigt, ist zur Sicherstellung derausreichenden Befassung allen Bietern schon mit der Ausschreibung im Hinblick auf § 2Nr. 1 VOB/A aufzugeben, die Befassung nachzuweisen. Gelingt ein solcher Nachweisnicht, muss auch d<strong>an</strong>n zwingend ein Ausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A erfolgen(siehe OLG Celle, NZBau 2002, S. 518; BayObLG, GewA 2003, S. 167).D<strong>an</strong>eben stellt sich die generelle Frage der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeitnach § 2 Nr. 1 S. 1 VOB/A. Nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A - insbesondere dessenlit. g)- ist es möglich, umfassende Referenzen und Nachweise zur persönlichen undvor allem auch fachlichen Eignung zu verl<strong>an</strong>gen. Fehlen diese Nachweise bei Ablauf derAngebotsfrist, sind die Angebote bereits auf der ersten Wertungsstufe nach § 25 Nr. 1Abs. 1 lit. b) VOB/A i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zwingend auszuschließen (s. OLGSchleswig 1 Verg 5/06 v. 22.05.2006 bei fehlendem aktuellen Gewerberegisterauszug).

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