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Beteiligung fachfremder Betriebe an - Einfeld, Halfmann, Biernoth

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IV. Nach der Vergabe:Überprüfung der Einhaltung der Tariftreue,Pflichten des AuftraggebersSollte die ausgeschriebene Bauleistung im Einzelfall eine besondere l<strong>an</strong>dschaftsgärtnerischerPrägung aufweisen, kommt grundsätzlich auch ein Betrieb des Garten- undL<strong>an</strong>dschaftsbaus als fachlich geeigneter Bieter in Betracht.Solche <strong>Betriebe</strong> fahren möglicherweise jedoch "unter falscher Flagge". Sie firmieren alsL<strong>an</strong>dschaftsgärtner, führen aber zum überwiegenden Teil ihrer Tätigkeit Straßenbaubzw.Pflasterarbeiten aus. Wenn das der Fall ist, müssen auch diese <strong>Betriebe</strong> Beiträgezur SoKa Bau und <strong>an</strong> die Tiefbau-Berufsgenossenschaft entrichten, sowie Tariflöhne imBaugewerbe zahlen. Das geschieht in vielen Fällen in rechtswidriger Weise nicht.Indem die <strong>Betriebe</strong> formal Garten- und L<strong>an</strong>dschaftsbau betreiben, entziehen sie sichdiesen Zahlungsverpflichtungen und können wegen günstigerer Kostenstruktur ihreLeistungen zur niedrigeren Preisen als Straßenbauunternehmen <strong>an</strong>bieten. Das stellteinen rechtswidrigen Vorteil im Wettbewerb dar, der nach § 2 Nr. 1 S. 2 VOB/A vomAuftraggeber zu bekämpfen ist.Um diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen, sollte schon in den Ausschreibungsunterlagender Nachweis gefordert werden, dass der sich bewerbende Betrieb in den letztenJahren jeweils mindestens die Hälfte seiner Tätigkeiten im eigentlichen GaLaBau erbrachthat. Grundlage einer solchen Forderung ist § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A.In die Bauverträge können und werden im übrigen üblicherweise „Tariftreueerklärungen“aufgenommen, die dem Auftraggeber weitere Kontrollrechte einräumen, etwa die Verpflichtungdes Auftragnehmers, auf Anforderung die Namen einschließlich Geburtsdatender auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zwecks Weiterleitung <strong>an</strong> die zuständigenSozialkassen des Baugewerbes schriftlich mitzuteilen.Nur indem also der öffentliche Auftraggeber zum einen vor Auftragsvergabe den Nachweis,dass überwiegend GaLaBau ausgeübt wird, verl<strong>an</strong>gt, und zum <strong>an</strong>deren währendder Auftragsdurchführung die Beitragsabführung usw. überprüft, k<strong>an</strong>n der Zweck des

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