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58. Riedlinger Fohlenauktion am 27. August 2015

Fohlenauktion des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg am 27. August 2015 in Riedlingen

Fohlenauktion des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg am 27. August 2015 in Riedlingen

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Versteigerungsbedingungen1. Veranstalter ist der Pferdezuchtverein Riedlingen e. V., der im Auftragund in Vollmacht des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg e. V.die Veranstaltung durchführt. Der Verband verkauft die Fohlen im N<strong>am</strong>enund in Vollmacht des Beschickers als Vermittler.2. Das Anbieten der Fohlen erfolgt in Euro, das Mindestgebot beträgt2000 Euro. Es werden nur Mehrgebote von mindestens 50 Euro angenommen.Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Bei Zweifeln an der Gültigkeitdes Zuschlags kann die Versteigerung fortgesetzt oder wiederholt werden.Die Anmeldung von Einwänden gegen die Wirks<strong>am</strong>keit des Zuschlagesentscheiden ein Beauftragter des Verbandes, der Auktionsleiter und derAuktionator. Vom Käufer sind auf den Zuschlagspreis 6 % Vermittlungsgebührfür das erste, 3 % für das zweite ersteigerte Fohlen zu entrichten, fürweitere Fohlen werden keine Vermittlungsgebühren erhoben.Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zus<strong>am</strong>men: Zuschlagspreis plusUmsatzsteuer + Vermittlungsgebühr und MWST + 2 % Versicherungsprämieaus diesem Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer beträgt je nach Verkäufer:bei Landwirten 10,7 %, bei gewerblichen Pferdezüchtern 19 %, bei Privatpersonen0 % und ist bei den Fohlen jeweils angegebenDer Abrechnungsbetrag ist in bar, durch Scheck oder durch Erteilung einesSepa-Basis-Lastschriftmandates an den Verband im Auktionsbüro zu entrichten.Die Lastschrift wird innerhalb von 14 Banktagen eingezogen. Fürjedes Fohlen besteht eine Versicherung in Höhe des Zuschlagspreises, maximaljedoch in Höhe des Kaufpreises für den Fall von Tod, Nottötung unddauernder Unbrauchbarkeit inkl. unfallbedingter Schäden durch Ataxieund Sehnenverletzungen. Die Auszahlung erfolgt zu 80 % an den Käufer.Der Versicherungsschutz wird gewährt ab Gefahr übergang und endet mitdem vollendeten 6. Lebensmonat, spätestens <strong>am</strong> 31. 12. <strong>2015</strong>. Die Gefahrgeht mit dem Zuschlag auf den Käufer über, das Eigentum verbleibt beimBeschicker bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages.Die Abnahme des Fohlens hat durch den Käufer spätestens 6 Monate nachder Geburt des Fohlens zu erfolgen. Eine frühere Abnahme des Fohlensdurch den Käufer ist im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Ausstellermöglich. Bis zur Abnahme trägt der Beschicker die Kosten für Tierarzt und80

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