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Die britische Armee im 18. Jahrhundert Totaler Krieg in ... - MGFA

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Der »Lebensborn e.V.«<br />

Organisation <strong>in</strong> Norwegen<br />

Ähnlich wie se<strong>in</strong> deutsches Gegenstück<br />

geriet der norwegische Vere<strong>in</strong><br />

<strong>im</strong>mer mehr unter den E<strong>in</strong>fluss der SS.<br />

Anfangs war er noch der Abteilung Gesundheitswesen<br />

<strong>in</strong> der Hauptabteilung<br />

für Ernährung und Landwirtschaft des<br />

Reichskommissariats Norwegen unterstellt.<br />

Im August 1941 erfolgte dann die<br />

direkte Unterstellung unter die Hauptabteilung<br />

des Reichskommissariats.<br />

Der norwegische Hauptsitz der Lebensborn-Mütterhilfe<br />

e.V. befand sich<br />

<strong>in</strong> Oslo. Wegen der dünnen Besiedlung<br />

des Landes, der schlechten Infrastruktur<br />

und »der Mentalität der Norweger«<br />

wurden Außenstellen <strong>in</strong> Bergen (für<br />

Westnorwegen) und <strong>in</strong> Trondhe<strong>im</strong> (für<br />

Nordnorwegen) errichtet. <strong>Die</strong> Außenstellen<br />

des Reichskommissariats <strong>in</strong> den<br />

größeren Städten wurden ebenfalls <strong>in</strong><br />

das Lebensborn-Netzwerk e<strong>in</strong>gebunden.<br />

Nach deutschem Vorbild kam es<br />

zur Gründung von Entb<strong>in</strong>dungs- und<br />

K<strong>in</strong>derhe<strong>im</strong>en. Zusätzlich wurden<br />

Stadthe<strong>im</strong>e, Vorhe<strong>im</strong>e und Mütterschulen<br />

aufgebaut. <strong>Die</strong> Stadthe<strong>im</strong>e<br />

sollten den Müttern als erste Zwischenstation<br />

dienen, bevor sie e<strong>in</strong>em weiteren<br />

He<strong>im</strong> zugewiesen wurden oder<br />

die Ausreise nach Deutschland antraten.<br />

<strong>Die</strong> Vorhe<strong>im</strong>e und Mütterschulen<br />

wiederum entlasteten die Entb<strong>in</strong>dungshe<strong>im</strong>e<br />

und sollten den Müttern<br />

die nationalsozialistische Weltanschauung<br />

näherbr<strong>in</strong>gen. Stadthe<strong>im</strong>e entstanden<br />

<strong>in</strong> Oslo, <strong>in</strong> Hop nahe Bergen und<br />

<strong>in</strong> Trondhe<strong>im</strong>, Vorhe<strong>im</strong>e wurde <strong>in</strong><br />

Geilo und nahe Hamar <strong>in</strong> ehemaligen<br />

Hotels e<strong>in</strong>gerichtet. Als Entb<strong>in</strong>dungshe<strong>im</strong>e<br />

fungierten die He<strong>im</strong>e »Hurdal<br />

Verk« <strong>in</strong> Hurdal und »Klekken« bei<br />

Hønefoss. K<strong>in</strong>derhe<strong>im</strong>e standen nahe<br />

Oslo (»Godthab«), <strong>in</strong> Voss (»Stalhe<strong>im</strong>«)<br />

und nahe Bergen (»Moldegard«).<br />

Schließlich wurde e<strong>in</strong>e Mütterschule<br />

bei Drammen mit dem Namen<br />

»Reistad« geschaffen.<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen <strong>in</strong> Norwegen<br />

Der Vere<strong>in</strong> entlastete die werdenden<br />

Eltern. Sofern die Väter Angehörige<br />

der SS, Polizei oder Wehrmacht waren,<br />

wurden sie für die <strong>Krieg</strong>sdauer von<br />

Unterhaltszahlungen befreit. Gegen<br />

diese Männer sollten ke<strong>in</strong>e Gerichtsverfahren<br />

wegen der Vaterschaft geführt<br />

werden. Es wurde aber erwartet,<br />

20 Militärgeschichte · Zeitschrift für historische Bildung · Ausgabe 1/2010<br />

dass sie sich ihrer Verantwortung stellten<br />

und sich nicht mit e<strong>in</strong>er »rassenm<strong>in</strong>derwertigen«<br />

Frau – worunter<br />

»Lappen« (Samen), Prostituierte und<br />

beh<strong>in</strong>derte Norweger<strong>in</strong>nen fielen –<br />

e<strong>in</strong>ließen. Auch bei der Anerkennung<br />

der Vaterschaft half die Lebensborn-<br />

Mütterhilfe. Sie versuchte generell, die<br />

Identität der Väter festzustellen und<br />

diese zu kontaktieren. Erkannte der<br />

Soldat se<strong>in</strong>e Vaterschaft nicht an, so<br />

schaltete die Mütterhilfe das Wehrmachtgericht<br />

e<strong>in</strong>. <strong>Die</strong>ses ordnete <strong>in</strong> der<br />

Folge die Entnahme e<strong>in</strong>er Blutprobe an<br />

und ermahnte den Soldaten, sich se<strong>in</strong>en<br />

Pflichten gegenüber Mutter und<br />

K<strong>in</strong>d zu stellen. Damit e<strong>in</strong>her g<strong>in</strong>gen<br />

erb- und rassenkundliche Untersuchungen.<br />

Verweigerte e<strong>in</strong> Soldat die<br />

Untersuchungen, konnte er dazu gezwungen<br />

werden. Insgesamt schaffte<br />

es die Mütterhilfe, bei mehr als der<br />

Hälfte der rund 7600 strittigen Fälle,<br />

die Väter zweifelsfrei zu identifizieren.<br />

<strong>Die</strong> Schwangeren erhielten – neben<br />

dem Schutz vor möglichen Vergeltungsaktionen<br />

ihrer Landsleute – weitreichende<br />

Unterstützung: erstens e<strong>in</strong>e<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung der Mütter an e<strong>in</strong>em<br />

Ort zur Entb<strong>in</strong>dung, später <strong>in</strong> den norwegischen<br />

He<strong>im</strong>en des Lebensborn e.V.,<br />

sofern e<strong>in</strong>e Hausgeburt nicht möglich<br />

war; zweitens die Übernahme der Entb<strong>in</strong>dungskosten;<br />

drittens die Zahlung<br />

des Verdienstausfalles und des Unterhaltsgeldes;<br />

viertens <strong>in</strong> besonderen<br />

Fällen f<strong>in</strong>anzielle Beihilfen zur Beschaffung<br />

von Säugl<strong>in</strong>gswäsche, K<strong>in</strong>derwagen,<br />

aber auch die Erstattung der<br />

Mehrkosten für die Entb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>derkl<strong>in</strong>iken<br />

oder Krankenhäusern; und<br />

fünftens die Vermittlung e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle<br />

nach der Entb<strong>in</strong>dung. <strong>Die</strong> drei<br />

letztgenannten f<strong>in</strong>anziellen Leistungen<br />

wurden zunächst als Darlehen gewährt.<br />

Weiterh<strong>in</strong> befasste sich der Lebensborn<br />

mit der Übersiedlung der Mütter<br />

nach Deutschland. Er übernahm anfallende<br />

Reisekosten, wenn e<strong>in</strong> »Führerentscheid«<br />

e<strong>in</strong>e »Eheschließung von<br />

Wehrmachtangehörigen mit rassisch<br />

verwandten Personen der germanischen<br />

Nachbarvölker Holland, Norwegen,<br />

Dänemark und Schweden« erlaubte.<br />

H<strong>im</strong>mler hatte sich persönlich für<br />

diese Lösung e<strong>in</strong>gesetzt, sollte doch<br />

»e<strong>in</strong> großgermanisches Reich« aufgebaut<br />

werden. Alle Anträge auf Hei-<br />

ratsbewilligung waren jedoch dem<br />

Oberkommando der Wehrmacht vorzulegen,<br />

das <strong>in</strong> jedem Falle die Entscheidung<br />

von höchster Stelle, also von<br />

Hitler, e<strong>in</strong>zuholen hatte. Jedem Gesuch<br />

sollten zwei Lichtbilder der Braut<br />

beiliegen. <strong>Die</strong> Braut und ihre Familie<br />

waren politisch durch die Sicherheitspolizei<br />

und den Sicherheitsdienst zu<br />

beurteilen. Im Falle e<strong>in</strong>er Genehmigung<br />

hatte die Frau als Angehörige<br />

e<strong>in</strong>es Soldaten der Wehrmacht sofort<br />

nach Deutschland auszureisen.<br />

Zu den Aufgaben des Lebensborn <strong>in</strong><br />

Norwegen gehörte auch die Verwaltung<br />

von Adoptionen. Ab Mitte 1944<br />

wurde das norwegische Justizm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>in</strong> dieser Angelegenheit vollkommen<br />

übergangen. Der Vere<strong>in</strong> benötigte<br />

nur mehr e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung<br />

der Mutter, um das K<strong>in</strong>d zur Adoption<br />

nach Deutschland freizugeben, sofern<br />

es »rassisch wertvoll« war.<br />

Der Lebensborn widmete sich noch<br />

weiteren Fragen der sogenannten Rassenpolitik.<br />

Dazu gehörte das »H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>schleusen<br />

von norwegischen Mädels«<br />

<strong>in</strong>s Deutsche Reich, um das »Bauerntum<br />

Deutschlands« zu stärken. H<strong>im</strong>mler<br />

wollte Männer genannt bekommen,<br />

die »<strong>in</strong>sbesondere als Bauernsöhne <strong>im</strong><br />

heiratsfähigen Alter noch nicht verheiratet«<br />

waren. Der Vere<strong>in</strong> fragte sich<br />

auch, »wie <strong>in</strong> geeigneter Form Bekanntschaften<br />

zwischen norwegischen<br />

Mädels und Deutschen« möglich waren.<br />

<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung dieser <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

wurde durch das Reichskommissariat<br />

übernommen, das für<br />

se<strong>in</strong>e He<strong>im</strong>e auf beschlagnahmtes<br />

Geldvermögen der staatlichen »Norges<br />

Bank« zurückgriff.<br />

Der Weg <strong>in</strong> die He<strong>im</strong>e<br />

<strong>Die</strong> Hilfe des Lebensborn <strong>in</strong> Norwegen<br />

konnte nur nach e<strong>in</strong>er direkten Meldung<br />

durch die Mutter oder den Vater<br />

des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>setzen. Offizielle Aufrufe<br />

und Rundschreiben an die norwegischen<br />

Frauen wurden wegen der erwarteten<br />

Erfolglosigkeit und wegen<br />

etwaiger politischer Schwierigkeiten<br />

abgelehnt.<br />

Laut Befehlslage hatte e<strong>in</strong> Soldat dem<br />

Fürsorge-Offizier se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heit umgehend<br />

mitzuteilen, wenn e<strong>in</strong>e Norweger<strong>in</strong><br />

von ihm schwanger war. <strong>Die</strong>ser<br />

hatte die Information an das Reichskommissariat<br />

weiterzuleiten. Ebenso

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