Die britische Armee im 18. Jahrhundert Totaler Krieg in ... - MGFA
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Der »Lebensborn e.V.«<br />
Organisation <strong>in</strong> Norwegen<br />
Ähnlich wie se<strong>in</strong> deutsches Gegenstück<br />
geriet der norwegische Vere<strong>in</strong><br />
<strong>im</strong>mer mehr unter den E<strong>in</strong>fluss der SS.<br />
Anfangs war er noch der Abteilung Gesundheitswesen<br />
<strong>in</strong> der Hauptabteilung<br />
für Ernährung und Landwirtschaft des<br />
Reichskommissariats Norwegen unterstellt.<br />
Im August 1941 erfolgte dann die<br />
direkte Unterstellung unter die Hauptabteilung<br />
des Reichskommissariats.<br />
Der norwegische Hauptsitz der Lebensborn-Mütterhilfe<br />
e.V. befand sich<br />
<strong>in</strong> Oslo. Wegen der dünnen Besiedlung<br />
des Landes, der schlechten Infrastruktur<br />
und »der Mentalität der Norweger«<br />
wurden Außenstellen <strong>in</strong> Bergen (für<br />
Westnorwegen) und <strong>in</strong> Trondhe<strong>im</strong> (für<br />
Nordnorwegen) errichtet. <strong>Die</strong> Außenstellen<br />
des Reichskommissariats <strong>in</strong> den<br />
größeren Städten wurden ebenfalls <strong>in</strong><br />
das Lebensborn-Netzwerk e<strong>in</strong>gebunden.<br />
Nach deutschem Vorbild kam es<br />
zur Gründung von Entb<strong>in</strong>dungs- und<br />
K<strong>in</strong>derhe<strong>im</strong>en. Zusätzlich wurden<br />
Stadthe<strong>im</strong>e, Vorhe<strong>im</strong>e und Mütterschulen<br />
aufgebaut. <strong>Die</strong> Stadthe<strong>im</strong>e<br />
sollten den Müttern als erste Zwischenstation<br />
dienen, bevor sie e<strong>in</strong>em weiteren<br />
He<strong>im</strong> zugewiesen wurden oder<br />
die Ausreise nach Deutschland antraten.<br />
<strong>Die</strong> Vorhe<strong>im</strong>e und Mütterschulen<br />
wiederum entlasteten die Entb<strong>in</strong>dungshe<strong>im</strong>e<br />
und sollten den Müttern<br />
die nationalsozialistische Weltanschauung<br />
näherbr<strong>in</strong>gen. Stadthe<strong>im</strong>e entstanden<br />
<strong>in</strong> Oslo, <strong>in</strong> Hop nahe Bergen und<br />
<strong>in</strong> Trondhe<strong>im</strong>, Vorhe<strong>im</strong>e wurde <strong>in</strong><br />
Geilo und nahe Hamar <strong>in</strong> ehemaligen<br />
Hotels e<strong>in</strong>gerichtet. Als Entb<strong>in</strong>dungshe<strong>im</strong>e<br />
fungierten die He<strong>im</strong>e »Hurdal<br />
Verk« <strong>in</strong> Hurdal und »Klekken« bei<br />
Hønefoss. K<strong>in</strong>derhe<strong>im</strong>e standen nahe<br />
Oslo (»Godthab«), <strong>in</strong> Voss (»Stalhe<strong>im</strong>«)<br />
und nahe Bergen (»Moldegard«).<br />
Schließlich wurde e<strong>in</strong>e Mütterschule<br />
bei Drammen mit dem Namen<br />
»Reistad« geschaffen.<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen <strong>in</strong> Norwegen<br />
Der Vere<strong>in</strong> entlastete die werdenden<br />
Eltern. Sofern die Väter Angehörige<br />
der SS, Polizei oder Wehrmacht waren,<br />
wurden sie für die <strong>Krieg</strong>sdauer von<br />
Unterhaltszahlungen befreit. Gegen<br />
diese Männer sollten ke<strong>in</strong>e Gerichtsverfahren<br />
wegen der Vaterschaft geführt<br />
werden. Es wurde aber erwartet,<br />
20 Militärgeschichte · Zeitschrift für historische Bildung · Ausgabe 1/2010<br />
dass sie sich ihrer Verantwortung stellten<br />
und sich nicht mit e<strong>in</strong>er »rassenm<strong>in</strong>derwertigen«<br />
Frau – worunter<br />
»Lappen« (Samen), Prostituierte und<br />
beh<strong>in</strong>derte Norweger<strong>in</strong>nen fielen –<br />
e<strong>in</strong>ließen. Auch bei der Anerkennung<br />
der Vaterschaft half die Lebensborn-<br />
Mütterhilfe. Sie versuchte generell, die<br />
Identität der Väter festzustellen und<br />
diese zu kontaktieren. Erkannte der<br />
Soldat se<strong>in</strong>e Vaterschaft nicht an, so<br />
schaltete die Mütterhilfe das Wehrmachtgericht<br />
e<strong>in</strong>. <strong>Die</strong>ses ordnete <strong>in</strong> der<br />
Folge die Entnahme e<strong>in</strong>er Blutprobe an<br />
und ermahnte den Soldaten, sich se<strong>in</strong>en<br />
Pflichten gegenüber Mutter und<br />
K<strong>in</strong>d zu stellen. Damit e<strong>in</strong>her g<strong>in</strong>gen<br />
erb- und rassenkundliche Untersuchungen.<br />
Verweigerte e<strong>in</strong> Soldat die<br />
Untersuchungen, konnte er dazu gezwungen<br />
werden. Insgesamt schaffte<br />
es die Mütterhilfe, bei mehr als der<br />
Hälfte der rund 7600 strittigen Fälle,<br />
die Väter zweifelsfrei zu identifizieren.<br />
<strong>Die</strong> Schwangeren erhielten – neben<br />
dem Schutz vor möglichen Vergeltungsaktionen<br />
ihrer Landsleute – weitreichende<br />
Unterstützung: erstens e<strong>in</strong>e<br />
Unterbr<strong>in</strong>gung der Mütter an e<strong>in</strong>em<br />
Ort zur Entb<strong>in</strong>dung, später <strong>in</strong> den norwegischen<br />
He<strong>im</strong>en des Lebensborn e.V.,<br />
sofern e<strong>in</strong>e Hausgeburt nicht möglich<br />
war; zweitens die Übernahme der Entb<strong>in</strong>dungskosten;<br />
drittens die Zahlung<br />
des Verdienstausfalles und des Unterhaltsgeldes;<br />
viertens <strong>in</strong> besonderen<br />
Fällen f<strong>in</strong>anzielle Beihilfen zur Beschaffung<br />
von Säugl<strong>in</strong>gswäsche, K<strong>in</strong>derwagen,<br />
aber auch die Erstattung der<br />
Mehrkosten für die Entb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> K<strong>in</strong>derkl<strong>in</strong>iken<br />
oder Krankenhäusern; und<br />
fünftens die Vermittlung e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle<br />
nach der Entb<strong>in</strong>dung. <strong>Die</strong> drei<br />
letztgenannten f<strong>in</strong>anziellen Leistungen<br />
wurden zunächst als Darlehen gewährt.<br />
Weiterh<strong>in</strong> befasste sich der Lebensborn<br />
mit der Übersiedlung der Mütter<br />
nach Deutschland. Er übernahm anfallende<br />
Reisekosten, wenn e<strong>in</strong> »Führerentscheid«<br />
e<strong>in</strong>e »Eheschließung von<br />
Wehrmachtangehörigen mit rassisch<br />
verwandten Personen der germanischen<br />
Nachbarvölker Holland, Norwegen,<br />
Dänemark und Schweden« erlaubte.<br />
H<strong>im</strong>mler hatte sich persönlich für<br />
diese Lösung e<strong>in</strong>gesetzt, sollte doch<br />
»e<strong>in</strong> großgermanisches Reich« aufgebaut<br />
werden. Alle Anträge auf Hei-<br />
ratsbewilligung waren jedoch dem<br />
Oberkommando der Wehrmacht vorzulegen,<br />
das <strong>in</strong> jedem Falle die Entscheidung<br />
von höchster Stelle, also von<br />
Hitler, e<strong>in</strong>zuholen hatte. Jedem Gesuch<br />
sollten zwei Lichtbilder der Braut<br />
beiliegen. <strong>Die</strong> Braut und ihre Familie<br />
waren politisch durch die Sicherheitspolizei<br />
und den Sicherheitsdienst zu<br />
beurteilen. Im Falle e<strong>in</strong>er Genehmigung<br />
hatte die Frau als Angehörige<br />
e<strong>in</strong>es Soldaten der Wehrmacht sofort<br />
nach Deutschland auszureisen.<br />
Zu den Aufgaben des Lebensborn <strong>in</strong><br />
Norwegen gehörte auch die Verwaltung<br />
von Adoptionen. Ab Mitte 1944<br />
wurde das norwegische Justizm<strong>in</strong>isterium<br />
<strong>in</strong> dieser Angelegenheit vollkommen<br />
übergangen. Der Vere<strong>in</strong> benötigte<br />
nur mehr e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung<br />
der Mutter, um das K<strong>in</strong>d zur Adoption<br />
nach Deutschland freizugeben, sofern<br />
es »rassisch wertvoll« war.<br />
Der Lebensborn widmete sich noch<br />
weiteren Fragen der sogenannten Rassenpolitik.<br />
Dazu gehörte das »H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>schleusen<br />
von norwegischen Mädels«<br />
<strong>in</strong>s Deutsche Reich, um das »Bauerntum<br />
Deutschlands« zu stärken. H<strong>im</strong>mler<br />
wollte Männer genannt bekommen,<br />
die »<strong>in</strong>sbesondere als Bauernsöhne <strong>im</strong><br />
heiratsfähigen Alter noch nicht verheiratet«<br />
waren. Der Vere<strong>in</strong> fragte sich<br />
auch, »wie <strong>in</strong> geeigneter Form Bekanntschaften<br />
zwischen norwegischen<br />
Mädels und Deutschen« möglich waren.<br />
<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung dieser <strong>Die</strong>nstleistungen<br />
wurde durch das Reichskommissariat<br />
übernommen, das für<br />
se<strong>in</strong>e He<strong>im</strong>e auf beschlagnahmtes<br />
Geldvermögen der staatlichen »Norges<br />
Bank« zurückgriff.<br />
Der Weg <strong>in</strong> die He<strong>im</strong>e<br />
<strong>Die</strong> Hilfe des Lebensborn <strong>in</strong> Norwegen<br />
konnte nur nach e<strong>in</strong>er direkten Meldung<br />
durch die Mutter oder den Vater<br />
des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>setzen. Offizielle Aufrufe<br />
und Rundschreiben an die norwegischen<br />
Frauen wurden wegen der erwarteten<br />
Erfolglosigkeit und wegen<br />
etwaiger politischer Schwierigkeiten<br />
abgelehnt.<br />
Laut Befehlslage hatte e<strong>in</strong> Soldat dem<br />
Fürsorge-Offizier se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heit umgehend<br />
mitzuteilen, wenn e<strong>in</strong>e Norweger<strong>in</strong><br />
von ihm schwanger war. <strong>Die</strong>ser<br />
hatte die Information an das Reichskommissariat<br />
weiterzuleiten. Ebenso