Bioenergie - umweltfreundliche Erzeugung und Nutzung von ... - TLL
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� Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während<br />
der tilgungsfreien Jahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Im<br />
übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden<br />
� Besicherung: Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B.<br />
� Gr<strong>und</strong>schulden<br />
� Bürgschaften (incl. Bürgschaften <strong>von</strong> Bürgschaftsbanken)<br />
�<br />
Form <strong>und</strong> Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Investor<br />
<strong>und</strong> seiner Hausbank vereinbart.<br />
Schulderlass: Nach Abschluss der Investition erhält der Darlehensnehmer einen Schulderlass in Höhe<br />
bestimmter Festbeträge.<br />
Für die Maßnahmen zur <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> Biomasse <strong>und</strong> Biogas wird ein Schulderlass auf das Darlehen in<br />
folgender Höhe gewährt:<br />
Bei Errichtung <strong>von</strong> automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse<br />
� 120 DM je kW errichtete installierte Nennwärmeleistung<br />
� zusätzlich 360 DM je kW errichtete installierte elektrische Leistung bei Kraft-Wärme-Kopplungs-<br />
Anlagen.<br />
Der Schulderlass beträgt höchstens 1 500 000 DM je Einzelanlage.<br />
Bei Errichtung <strong>von</strong> Biogasanlagen wird ein Schulderlass in Abhängigkeit <strong>von</strong> der elektrischen Anschlussleistung<br />
gewährt. Der Schulderlass beträgt höchstens 30% der Investitionskosten <strong>und</strong> höchstens<br />
300 000 DM je Einzelanlage. Die maximal förderfähigen Anlagenleistungen <strong>von</strong> Biogasanlagen beruhen<br />
auf folgenden input-bezogen ermittelten Umrechnungsfaktoren:<br />
1 Großvieheinheit Rinder/Schweine = 0,14 kWel 1 Großvieheinheit Geflügel = 0,47 kWel 1 ha für die Biogasgewinnung genutzte Anbaufläche = 1,54 kWel Die Darlehen werden <strong>von</strong> der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Anträge<br />
sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) einzureichen.<br />
Die Verwendung des Darlehens wird nach Abschluss der Investition durch einen Verwendungsnachweis<br />
(KfW - Formblatt) nachgewiesen.<br />
Die Darlehen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Bei Förderbeträgen <strong>von</strong><br />
mehr als 500 000 DM ist vor Zusage eines Darlehens das B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie<br />
zu informieren.<br />
Darlehensanträge können bis zum 15.10.2002 gestellt werden.<br />
Telefonische Auskunft zum B<strong>und</strong>esprogramm:<br />
� B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft: 06196/404-0<br />
(bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung <strong>von</strong> Zuschüssen)<br />
� Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau:<br />
(bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung <strong>von</strong> Darlehen)<br />
01801/335577<br />
� Informationsdienst BINE des Fachinformationszentrums Karlsruhe,<br />
Büro Bonn:<br />
(bei allgemeinen Fragen zur Förderung zu erneuerbaren Energien)<br />
0228/92379-14<br />
5. Thüringer <strong>Bioenergie</strong>tag 28<br />
7/1999