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ZDB-Direkt 1-2012.pdf - Zentralverband Deutsches Baugewerbe

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12<br />

Spezialisierte Baukammern gefordert<br />

Überlange Verfahrensdauern belasten Bauunternehmen<br />

Oftmals ist zu beobachten, dass<br />

sich Bauherren weigern, ein<br />

fertiggestelltes Bauwerk vollständig<br />

zu bezahlen. Bauunternehmer<br />

werden in Anbetracht<br />

von langen Verfahrensdauern<br />

bei Bauprozessen vor die Wahl<br />

gestellt, Abzüge zu akzeptieren,<br />

um zumindest den Restbetrag<br />

ausgezahlt zu bekommen,<br />

oder gar keine Zahlung auf die<br />

Schlussrechnung zu erhalten.<br />

„Diese Taktik mancher Auftraggeber,<br />

auf den „Justizkredit“ zu<br />

setzen, kann nicht länger hingenommen<br />

werden.“ erklärte der<br />

Präsident der <strong>Zentralverband</strong><br />

<strong>Deutsches</strong> <strong>Baugewerbe</strong>, Dr.-Ing.<br />

Hans-Hartwig Loewenstein, in<br />

Berlin. „Überlange Verfahrensdauern<br />

von Bauprozessen und<br />

der Zwang zur Vorfinanzierung<br />

der Bau- und Verfahrenskosten<br />

führen insbesondere bei mittelständischen<br />

und kleinen Bauun-<br />

ternehmen zu erheblichen Liquiditäts-<br />

und Bonitätsengpässen<br />

und erweisen sich damit in den<br />

letzten Jahren als immer gravierenderes<br />

Problem.“<br />

Nach einer Erhebung des Statistischen<br />

Bundesamts aus<br />

dem Jahr 2010 dauern zivilgerichtliche<br />

Verfahren (nicht<br />

beschränkt auf Bauprozesse) in<br />

der Eingangsinstanz (bundes-)<br />

durchschnittlich 8,1 Monate.<br />

Bei den Landgerichten liegt die<br />

Spanne zwischen 6,3 und 11,0<br />

Monaten. 13 % der Prozesse vor<br />

den Landgerichten dauern länger<br />

als 12 Monate und 6 % länger<br />

als 24 Monate. Hiervon noch<br />

nicht umfasst ist die weitere<br />

Verfahrensdauer für die Rechtsmittelinstanzen.<br />

Erfahrungsgemäß steigt bei<br />

Bauprozessen aufgrund der<br />

Innerstädtische Umweltzonen<br />

Komplexität der aufzuklärenden<br />

Sachverhalte und der zu entscheidenden<br />

Rechtsfragen die<br />

Verfahrensdauer noch erheblich<br />

an. Deshalb fordert der <strong>ZDB</strong>,<br />

dass in jedem Landgerichtsbezirk<br />

spezialisierte Baukammern<br />

eingerichtet werden. Diese<br />

können durch ihre Fachkunde<br />

und Kompetenz dazu beitragen,<br />

dass Verfahren in Bausachen<br />

effektiver bearbeitet und somit<br />

beschleunigt werden.<br />

Loewenstein: „Spezialisierte<br />

Baukammern führen nach unserer<br />

Erfahrung auch zu einer<br />

Verbesserung der Qualität der<br />

Urteile. Wir sind daher der Überzeugung,<br />

dass durch die Einrichtung<br />

von Baukammern sowohl<br />

die Dauer der Verfahren als auch<br />

die Akzeptanz bei den Parteien<br />

entscheidend verbessert werden.“<br />

Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen angemahnt<br />

Der <strong>ZDB</strong> wandte sich an das<br />

Bundesumweltministerium und<br />

an das Bundeswirtschaftsministerium,<br />

um dafür zu werben,<br />

dass zwischen Bund und Ländern<br />

einheitliche Leitlinien für<br />

eine gegenseitige Anerkennung<br />

verabschiedet werden.<br />

Die Einrichtung von innerstädtischen<br />

Umweltzonen zur<br />

Reduzierung der Luftschadstoffbelastung<br />

ist für viele<br />

baugewerbliche Betriebe eine<br />

erhebliche bürokratische und<br />

finanzielle Belastung. Ein wichtiger<br />

Schritt zum Bürokratieabbau<br />

wäre die gegenseitige<br />

verbindliche und gebührenfreie<br />

Anerkennung der in einer Stadt<br />

gewährten Ausnahmegenehmigung<br />

in allen anderen Städten<br />

mit Umweltzonen. Deshalb<br />

hatte sich der <strong>ZDB</strong> in dieser<br />

Angelegenheit im vergangenen<br />

Jahr bereits an das Bundesministerium<br />

für Umwelt gewandt<br />

Zwischenzeitlich hat das Umweltministerium<br />

einen Leitlinienentwurf<br />

zur Vereinheitlichung<br />

von Ausnahmeregelungen in<br />

Abstimmung mit den Umweltministerien<br />

der Länder erarbeitet.<br />

Da der Abstimmungsprozess<br />

innerhalb der Bundesregierung<br />

noch nicht abgeschlossen ist,<br />

hat sich der <strong>ZDB</strong> gegenüber dem<br />

Bundeswirtschaftsministerium<br />

und erneut gegenüber dem<br />

Bundesumweltministerium im<br />

Hinblick auf die Probleme der<br />

Betriebe für eine abgestimmte<br />

einheitliche Leitlinien eingesetzt.

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