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Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info

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Wohngeld<br />

Unser Staat macht es<br />

jedem f<strong>in</strong>anziell möglich,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er angemessenen<br />

Wohnung zu leben. Wer<br />

die Miete für e<strong>in</strong>e solche<br />

Wohnung nicht bezahlen<br />

kann, hat unter bestimmten<br />

Voraussetzungen e<strong>in</strong>en Anspruch auf Wohngeld. Das gilt<br />

selbstverständlich auch für <strong>Sen</strong>ior<strong>in</strong>nen und <strong><strong>Sen</strong>ioren</strong>, sowie für<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen, selbst wenn sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim,<br />

e<strong>in</strong>em Eigenheim oder e<strong>in</strong>er Eigentumswohnung wohnen.<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen, die im Besitz e<strong>in</strong>es<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweises s<strong>in</strong>d und e<strong>in</strong> Pflegegeld erhalten,<br />

kann je nach dem Grad der Erwerbsm<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong><br />

erhöhtes Wohngeld gezahlt werden.<br />

Um Ihnen die gesetzliche Regelung des Wohngeldes und<br />

Ihre möglichen Ansprüche zu erläutern, stehen Ihnen unsere<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen im Bürger- und Sozialbüro gern mit Rat und<br />

Tat zur Seite.<br />

Wenden Sie sich bitte an die Stadt <strong>Rendsburg</strong>, Bürger- und<br />

Sozialbüro, Am Gymnasium 4, Rathaus, Zimmer 29 bis 30,<br />

Tel. 0 43 31 / 206-129, 206-130 und 206-629.<br />

Rundfunkgebührenbefreiung<br />

Der Norddeutsche Rundfunk gewährt unter besonderen<br />

Voraussetzungen auf Antrag e<strong>in</strong>e Rundfunkgebühren-<br />

8<br />

<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong><br />

befreiung, wenn Sie zu e<strong>in</strong>em der folgenden Personenkreise<br />

gehören:<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Arbeitslosengeld II<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Asylbewerberleistungen<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> BAföG-Leistungen<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Leistungen nach § 27 e<br />

Bundesversorgungsgesetz<br />

• Schwerbeh<strong>in</strong>derte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“<br />

im Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Hilfe zur Pflege nach dem<br />

Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz<br />

• Empfänger/ -<strong>in</strong> von Leistungen nach § 267<br />

Lastenausgleichgesetz<br />

Den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung erhalten Sie<br />

unter anderem bei der Service-Zentrale der Stadtverwaltung<br />

<strong>Rendsburg</strong>, Am Gymnasium 4, Rathaus.<br />

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch die<br />

Gebührene<strong>in</strong>zugszentrale (GEZ) <strong>in</strong> 50656 Köln. Bitte beachten<br />

Sie, dass dem von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen<br />

Antrag die entsprechenden Nachweise (z.B. Bescheid<br />

über die Gewährung von Grundsicherungsleistungen oder<br />

der Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis) im Orig<strong>in</strong>al oder als beglaubigte<br />

Kopie beigelegt werden müssen. Das Orig<strong>in</strong>al wird von<br />

der GEZ wieder an Sie zurückgesendet.

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