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Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info

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Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />

werden K<strong>in</strong>der und Eltern des/der Leistungsberechtigten<br />

nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn das E<strong>in</strong>kommen<br />

und/oder Vermögen unter 100.000 Euro (jährlich) liegt.<br />

Hilfe <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen<br />

Auch wenn Sie normalerweise Ihren Lebensunterhalt selbst<br />

bestreiten, können Sie doch unverhofft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Situation<br />

geraten, die Ihre f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten überfordert.<br />

Dafür s<strong>in</strong>d dann die folgenden Hilfen nach den Kapiteln 5 bis<br />

10 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gedacht:<br />

• Hilfen zur Gesundheit<br />

• E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen<br />

• Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim<br />

(vorrangig s<strong>in</strong>d jedoch die Leistungen der Pflegekasse)<br />

• Hilfe zur Überw<strong>in</strong>dung besonderer sozialer<br />

Schwierigkeiten<br />

• Hilfen <strong>in</strong> anderen Lebenslagen<br />

Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder<br />

Sachleistung erbracht. Die Gewährung der Hilfen setzt e<strong>in</strong>e<br />

besondere Lebenssituation, wie beispielsweise e<strong>in</strong>e<br />

Krankheit, e<strong>in</strong>e Pflegebedürftigkeit oder e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung<br />

voraus. Wenn Sie glauben, e<strong>in</strong>en solchen oder ähnlichen<br />

Anspruch zu haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir können<br />

hier nur e<strong>in</strong>ige Fälle beispielhaft aufführen.<br />

Sozialhilfe ist ke<strong>in</strong> Almosen; auf viele Leistungen bestehen<br />

Rechtsansprüche. Die Sozialhilfe wird, wie der überwiegende<br />

Teil staatlicher Leistungen, aus Steuergeldern gewährt. Da<br />

mit diesen Geldern sehr sorgsam umgegangen werden<br />

muss, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre besondere Notlage<br />

mitteilen und durch Nachweise glaubhaft machen.<br />

Wenden Sie sich bezüglich der Antragstellung bitte rechtzeitig<br />

und vertrauensvoll an das Bürger- und Sozialbüro, Am<br />

Gymnasium 4, Rathaus, Tel. 0 43 31 / 206-129.<br />

Bezüglich e<strong>in</strong>er ausführlichen Beratung wenden Sie sich<br />

bitte an den Kreis <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde, Fachdienst 1.5 –<br />

Soziale Sicherung, Kreishaus, Tel. 0 43 31 / 2 02-0. E<strong>in</strong>e<br />

Beratung kostet nichts, hat aber schon oft geholfen, das<br />

Leben wieder hoffnungsvoll und zuversichtlich zu gestalten.<br />

<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong> 7

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