Senioren in Rendsburg 4 Senioren in Rendsburg - Sen-Info
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Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsm<strong>in</strong>derung<br />
werden K<strong>in</strong>der und Eltern des/der Leistungsberechtigten<br />
nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn das E<strong>in</strong>kommen<br />
und/oder Vermögen unter 100.000 Euro (jährlich) liegt.<br />
Hilfe <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen<br />
Auch wenn Sie normalerweise Ihren Lebensunterhalt selbst<br />
bestreiten, können Sie doch unverhofft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Situation<br />
geraten, die Ihre f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten überfordert.<br />
Dafür s<strong>in</strong>d dann die folgenden Hilfen nach den Kapiteln 5 bis<br />
10 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) gedacht:<br />
• Hilfen zur Gesundheit<br />
• E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen<br />
• Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim<br />
(vorrangig s<strong>in</strong>d jedoch die Leistungen der Pflegekasse)<br />
• Hilfe zur Überw<strong>in</strong>dung besonderer sozialer<br />
Schwierigkeiten<br />
• Hilfen <strong>in</strong> anderen Lebenslagen<br />
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder<br />
Sachleistung erbracht. Die Gewährung der Hilfen setzt e<strong>in</strong>e<br />
besondere Lebenssituation, wie beispielsweise e<strong>in</strong>e<br />
Krankheit, e<strong>in</strong>e Pflegebedürftigkeit oder e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung<br />
voraus. Wenn Sie glauben, e<strong>in</strong>en solchen oder ähnlichen<br />
Anspruch zu haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir können<br />
hier nur e<strong>in</strong>ige Fälle beispielhaft aufführen.<br />
Sozialhilfe ist ke<strong>in</strong> Almosen; auf viele Leistungen bestehen<br />
Rechtsansprüche. Die Sozialhilfe wird, wie der überwiegende<br />
Teil staatlicher Leistungen, aus Steuergeldern gewährt. Da<br />
mit diesen Geldern sehr sorgsam umgegangen werden<br />
muss, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihre besondere Notlage<br />
mitteilen und durch Nachweise glaubhaft machen.<br />
Wenden Sie sich bezüglich der Antragstellung bitte rechtzeitig<br />
und vertrauensvoll an das Bürger- und Sozialbüro, Am<br />
Gymnasium 4, Rathaus, Tel. 0 43 31 / 206-129.<br />
Bezüglich e<strong>in</strong>er ausführlichen Beratung wenden Sie sich<br />
bitte an den Kreis <strong>Rendsburg</strong>-Eckernförde, Fachdienst 1.5 –<br />
Soziale Sicherung, Kreishaus, Tel. 0 43 31 / 2 02-0. E<strong>in</strong>e<br />
Beratung kostet nichts, hat aber schon oft geholfen, das<br />
Leben wieder hoffnungsvoll und zuversichtlich zu gestalten.<br />
<strong><strong>Sen</strong>ioren</strong> <strong>in</strong> <strong>Rendsburg</strong> 7