IHRE GASTGEBER - Tiroler Oberland
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WICHTIGE INFOS<br />
ÖSTERREICHISCHES HOTELREGLEMENT<br />
Rechtliche Beurteilung bei Abbestellung von reservierten Zimmern. Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte- und – pflichten sind oft<br />
nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht<br />
als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für<br />
sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtslage nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder<br />
abbestellen will. Die Fachgruppe der Hotels und Beherbergungsbetriebe hat hierzu die folgenden Geschäftsbedingungen zusammengestellt, die in ständiger<br />
Rechtsprechung Anerkennung finden:<br />
§ 1 Allgemeines<br />
Die (allgemeinen) Österreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu<br />
welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit ihren Gästen Beherbergungsverträge<br />
abschließen. Die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.<br />
§ 3 Vertragsabschluss<br />
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder<br />
mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.<br />
(2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.<br />
(3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.<br />
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung<br />
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.<br />
(2) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages<br />
nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeit-<br />
punkt vereinbart wurde.<br />
(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis<br />
spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.<br />
(4) Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene<br />
Nacht als erste Übernachtung.<br />
(5) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 12 Uhr frei zu machen.<br />
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag<br />
(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag<br />
ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklä-<br />
rung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten<br />
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.<br />
(2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag<br />
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine<br />
Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss<br />
bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des<br />
Vertragspartners sein.<br />
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunfts-<br />
tages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sein denn, dass ein späterer Ankunftszeit-<br />
punkt vereinbart wurde.<br />
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis<br />
spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.<br />
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist<br />
er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der<br />
Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines<br />
Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume<br />
erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1<br />
Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten<br />
Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.<br />
(6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in<br />
Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB).<br />
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft<br />
(1) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies<br />
dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.<br />
(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume)<br />
unbenützbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige<br />
wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.<br />
(3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<br />
§ 7 Rechte des Gastes<br />
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen<br />
Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise<br />
und ohne besondere Bedingung den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche<br />
Bedienung.<br />
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.<br />
(3) Ist Vollpension oder Halbpension vereinbart, so hat der Gast das Recht, für Mahlzeiten, die er nicht<br />
in Anspruch nimmt, eine angemessene Ersatzverpflegung (Lunchpaket) oder einen Bon zu<br />
verlangen, sofern er dies rechtzeitig, das ist 18 Uhr des Vortages, gemeldet hat.<br />
(4) Sonst hat der Gast bei Leistungsbereitschaft des Beherbergers, wenn er die vereinbarte Mahlzeit<br />
nicht innerhalb der üblichen Tageszeiten und in den hierfür bestimmten Räumlichkeiten in<br />
Anspruch nimmt, keinen Ersatzanspruch.<br />
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort bzw. das für den Betriebsort sachlich zustän -<br />
dige Gericht. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder<br />
betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen<br />
handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der<br />
auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen<br />
durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht<br />
darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen<br />
konnte.<br />
WICHTIGE, ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
FÜR UNSERE GÄSTE:<br />
HINWEISE:<br />
Der in der vorliegenden Preisliste enthaltene Zimmerpreis wurde dem Tourismusverband<br />
von den Vermietern beigestellt. Der rechtsgültige Preis kommt nur durch die Vereinbarung<br />
mit dem Vermieter zustande. Für Kurzaufenthalte (bis zu 3 Tagen) sind die angegebenen<br />
Preise nicht bindend. Bei den Ferienwohnungen ist die Endreinigung teilweise zusätzlich<br />
zu entrichten.<br />
Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe): nach lokalen Tarifen<br />
Für alle Betriebe gilt das Österreichische Hotelreglement und das Gegenseitigkeitsabkommen.<br />
Angaben ohne Gewähr.<br />
PLEASE NOTE:<br />
The above room prices were supplied to the Tourist Office by the room renters themselves.<br />
The legally binding price is that wich is agreed upon between renter and guest.<br />
For short stays (up to 3 days), the above prices are not binding. In holiday apartments, a<br />
supplement is charged for end-of-stay cleaning.<br />
Local tax: the local tax is based on local rates<br />
For all hotels and pensions, the Austrian Hotel Regulations and the Cooperation Agreement<br />
apply. Information without guarantee.<br />
REMARQUES:<br />
les prix des chambres indiqués dans la présente liste ont été communiqués à l’office du<br />
tourisme par les hotels. Le tarif applicable est celui convenu avec l’hotelier. Les prix indiqués<br />
peuvent varier pour les séjours de courte durée (jusqu’à 3 jours). Pour les appartements de<br />
vacances, le nettoyage final est en sus.<br />
Taxe (locale) de séjour: la taxe de séjour est calculée au tarif local<br />
La réglementation hotelière autrichienne et l’accord de réciprocité sont valable pour tous<br />
les établissements. Informations sans aucune garantie.<br />
AVVISO:<br />
Si prega di notare che i prezzi delle camera sopra elencati sono stati dati all’ufficio<br />
del turismo dagli affittacamere. Legalmente vincolante sarà il prezzo convenuto fra<br />
l’affittacamere ed il cliente. Per brevi soggiorni (fino a 3 giorni) i prezzi sopra elencati non<br />
sono vincolanti. Per l’affitto di appartamenti di vacanza, viene fatturato un supplemento<br />
per la pulizia dei locali al termine della permanenza.<br />
Tassa locale: tassa – dipendente da un luogo all`altro<br />
La regolamentazione alberghiera austriaca e l’accordo di reciprocità sono valevoli per<br />
tutti i luoghi di permanenza. Informationi senza garanzia.<br />
OPMERKINGEN:<br />
De kamerprijzen in de klaarliggende prijzenlijst werden middels de verhuurders aan de<br />
bond voor toerisme doorgegeven. De rechtsgeldige prijs komt slechts door afspraak met<br />
de verhuurder tot stand. Voor verblijven van korte duur (tot 3 dagen) zign de aangegeven<br />
prijzen niet verpflichtend. Bij de vakantiehuizen is de grote schoonmaak extra te betalen.<br />
Verblijfsafgifte (plaatselijke taks): volgens de lokale tarieven<br />
Voor alle bedrijven geldt het oostenrijkse hotelreglement en de overeenkomst van wederkerigheid.<br />
Alle opgaven onder voorbehoud.