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FOÈ RDERUNG DES SPORTS<br />

Ein wichtiger Teilbereich der Verwaltung ist die FoÈ rderung verschiedener Lebensbereiche<br />

durch Subventionen. Dazu gehoÈ rt auch der Sport.<br />

Der Sport hat einen bedeutenden Stellenwert im Leben der Menschen und in der Gesellschaft.<br />

Es ist daher Ziel des Sportgesetzes, den Sport in NiederoÈ sterreich in all seinen Erscheinungsformen<br />

bestmoÈ glich zu foÈ rdern (§ 1 NOÈ Sportgesetz, LGBl. 5710-0).<br />

Zur Erreichung dieses Zieles foÈ rdert das Land NiederoÈ sterreich den Sport, wobei eine<br />

FoÈ rderung aber nur fuÈ r solche Vorhaben gewaÈ hrt werden darf, die nicht uÈ berwiegend<br />

Erwerbszwecken dienen.<br />

Die FoÈ rderung selbst kann in der GewaÈhrung einer nicht ruÈ ckzahlbaren Beihilfe oder<br />

eines Zinsenzuschusses bestehen. Auch sind die FoÈ rderungsmaûnahmen des Landes mit<br />

solchen des Bundes und der Gemeinden abzustimmen und auf sonstige zur VerfuÈ gung<br />

gestellte Mittel ist Bedacht zu nehmen.<br />

Nach diesen grundsaÈ tzlichen AusfuÈ hrungen (§ 2 NOÈ Sportgesetz), soll auf die foÈ rderungswuÈ<br />

rdigen Zwecke hingewiesen werden, woruÈ ber das Sportgesetz ± auf Grund jahrzehntelanger<br />

Erfahrungen ± eine beispielhafte Auflistung enthaÈ lt, um gegebenenfalls<br />

neuen Entwicklungen im Sport Rechnung tragen zu koÈ nnen.<br />

Das Land foÈ rdert aus dem Sportbudget entsprechend seinen finanziellen MoÈ glichkeiten:<br />

1. den Erwerb, die Errichtung und Erhaltung von SportstaÈtten.<br />

GefoÈ rdert wird aber nicht nur die Errichtung von neuen Sportanlagen, sondern auch<br />

die Instandsetzung und Modernisierung bestehender Anlagen.<br />

2. kostenaufwendige SportgeraÈ te.<br />

Moderne GeraÈ te sind sowohl im Breiten-, als auch im Spitzensport (RennraÈ der,<br />

Boote, Matten, Tischtennistische, TurngeraÈ te, u. a.) erforderlich.<br />

3. Jugendausbildungs- und Leistungszentren.<br />

Dieser Gesichtspunkt der SportfoÈ rderung bezieht sich auf<br />

a) vereinsoffene und vom zustaÈ ndigen Verband anerkannte Trainingszentren, und<br />

b) sportliche Schwerpunktbildungen im schulischen Bereich.<br />

Aus diesem Bereich werden Jugendsportausbildungs- und Trainingszentren gefoÈrdert.<br />

4. die Aus- und Fortbildung von UÈ bungsleitern, Sportlehrern, Lehrwarten, Trainern<br />

und FunktionaÈren.<br />

5. den Einsatz von Sportlehrern, gepruÈ ften Lehrwarten und Trainern.<br />

6. die sportmedizinische Betreuung.<br />

Eine gruÈ ndliche sportaÈ rztliche Untersuchung ist unbedingt erforderlich, um eine gezielte<br />

SportausuÈ bung vor allem im Leistungssport zu ermoÈ glichen.<br />

UÈ ber Ansuchen werden von der Sportabteilung Gutscheine ausgestellt, welche zur<br />

sportaÈ rztlichen Untersuchung berechtigen. Bevorzugt werden zunaÈ chst die AngehoÈrigen<br />

anerkannter Leistungszentren sowie SchuÈ ler von Sporthauptschulen.<br />

In diesem Zusammenhang muû auch die seit 1. 1. 1988 bestehende Sportversicherung<br />

erwaÈ hnt werden.<br />

7. Sportveranstaltungen von uÈ beroÈ rtlichem Interesse und die Pflege internationaler<br />

Kontakte.<br />

8. die Herausgabe von Sportpublikationen.<br />

Hier wurden sportwissenschaftliche Forschungsprojekte, wie ¹Sport in NiederoÈ sterreich``<br />

mit den Nachfolgestudien ¹Schule und Sozialisation zum Sport`` und ¹Tiefenanalyse<br />

der SportaktivitaÈ t und Sportabstinenz`` mit einem bedeutenden Zuschuû<br />

versehen.<br />

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