Meldetermin: 01.05. des jeweiligen Jahres - Handball-Verband ...
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Durchführungsbestimmungen <strong>des</strong> HVSA und seiner Gliederungen – Spieljahr 2011/2012<br />
Am letzten Spieltag finden die Spiele in den einzelnen Staffeln zu einheitlichen Zeiten statt. Entscheidungen der<br />
Spielleitenden Stelle müssen innerhalb von 14 Tagen getroffen werden. Dies betrifft vor allem Wertungen von<br />
Spielen und Ordnungsmaßnahmen, die sich aus vorliegenden <strong>Handball</strong>-Spielberichten ergeben. Ist das aus<br />
bestimmten Gründen nicht möglich, muss ein Zwischenbescheid den Betroffenen zugestellt werden. Alle Spiele<br />
der Hinrunde müssen bis zum Beginn der Rückrunde ausgetragen sein, Abweichungen können nur in<br />
begründeten Fällen vorgenommen werden.<br />
9. Spielverlegungen, auch zeitliche und örtliche, können nur durch die zuständigen Staffelleiter vorgenommen<br />
werden. Schiedsrichteransetzer, Schiedsrichterbeobachter-Ansetzer und SR - Wart <strong>des</strong> SpB sind darüber zu<br />
informieren. Erfolgt eine Spielabsetzung durch die Spielleitende Stelle auf der Anerkennung durch kurzfristige<br />
Krankmeldungen von Aktiven einer Mannschaft (mind. vier Stammspieler, die in den letzten vier Spielen dieser<br />
Mannschaft zum Einsatz kamen), muss dies durch den Nachweis der Krankschreibungen [Kopie] belegt werden.<br />
Dies kann jedoch nur bis zwei Tage vor dem betreffenden Spiel beantragt werden. Danach ist die Mannschaft<br />
verpflichtet, das Spiel entsprechend abzusichern.<br />
In jedem Fall entscheidet die Spielleitende Stelle auf Neuansetzung bzw. Spielverlustwertung nach § 50 SpO<br />
und §§ 25 und 25/I RO DHB/HVSA. Ein Spiel gilt erst dann als abgesetzt, verlegt oder neu angesetzt, wenn dies<br />
den beteiligten Vereinen schriftlich vorliegt. Dies kann auch per E-Mail-Information geschehen. Ist das nicht der<br />
Fall, gilt das Spiel als nicht abgesetzt. Die Informationen müssen in jedem Fall durch den Empfänger bestätigt<br />
werden. Bei Spielverlegungen sind vorgeschriebene Anträge <strong>des</strong> HVSA zu verwenden. Spielverlegungen werden<br />
nur dann vorgenommen, wenn diese ausreichend begründet und der neue Spieltermin mit dem Gegner bereits<br />
schriftlich vereinbart wurde. Bei Streitigkeiten entscheidet die Spielleitende Stelle. Der neue Spieltermin muss in<br />
der Regel zeitnah an dem im Spielplan ausgedruckten Termin liegen. Die Spielverlegungsgebühren betragen<br />
75,00 € plus 10,00 € Bearbeitungsgebühr (§ 4 Gebührenordnung HVSA).<br />
Ein Spielverlegungsantrag ist auch dann zu stellen, wenn durch Sporthallenvergabe oder -kündigung,<br />
höherklassige Punkt- / Pokalspiele die Durchführung <strong>des</strong> Spieles unmöglich wird. Dieser kann bei einer Folge von<br />
Spielen (Blockansetzung) von dem betreffenden Verein auch formlos gestellt werden. Bei Spielverlegungen<br />
innerhalb eines Kalendertages wird nur eine Bearbeitungsgebühr erhoben. In Ausnahmefällen ist die<br />
Spielleitende Stelle berechtigt, Spiele an Wochentagen anzusetzen. Eine vorherige Abstimmung mit den<br />
Beteiligten muss vorgenommen werden. Werden Spiele, trotz Hinweis der Spielleitenden Stelle, auf Feiertage<br />
(Feiertagsgesetz) gelegt und müssen dann verlegt werden, sind Spielverlegungsgebühren zu bezahlen. Als<br />
Nichtantreten zählt auch, wenn eine Mannschaft mit weniger als 1:4 (§ 50, Absatz 1c SpO DHB/HVSA<br />
Spielern/Spielerinnen antritt. Auch in diesem Fall wird das Rückspiel, falls es noch aussteht, wieder beim Gegner<br />
durchgeführt.<br />
Ist ein Verein gezwungen, ein Spiel abzusagen, so muss er folgende Stellen davon in Kenntnis setzen:<br />
1. Spielgegner;<br />
2. zuständiger Staffelleiter;<br />
3. Schiedsrichteransetzer HVSA;<br />
4. zuständiger SR - Ansetzer SpB<br />
5. Ansetzer SR-Beobachtung;<br />
6. und falls bekannt, auch die/den angesetzten Schiedsrichter und ZN.<br />
Innerhalb von drei Werktagen müssen die erforderlichen Unterlagen der zuständigen Spielleitenden Stelle<br />
zugestellt sein (Datum <strong>des</strong> Poststempels)<br />
10. Wartezeit für alle Beteiligten (auch Schiedsrichter) beträgt maximal 15 Minuten. Sie entfällt, wenn dadurch die<br />
Durchführung von nachfolgenden Spielen gefährdet ist. Punktspiele dürfen aus o. g. Gründen nicht abgebrochen<br />
werden.<br />
11. Spielkleidung<br />
Wird in § 56/I SpO/HVSA geregelt.<br />
Die Offiziellen haben entsprechend der Eintragung im Spielbericht mit den Buchstaben A, B, C, D versehene<br />
Umhängebänder zu tragen. (siehe Anhang zur DB)<br />
12. Auf- und Abstiegsregelung<br />
a. Sachsen-Anhalt-Liga Männer/Frauen<br />
- Die Lan<strong>des</strong>meister sind Aufsteiger zur Mitteldeutschen Oberliga (im weiteren MHV-Oberliga genannt).<br />
Verzichtet der Aufstiegsberechtigte auf den Aufstieg, so hat er eine Geldbuße in Höhe <strong>des</strong> doppelten<br />
Spielklassenbeitrages zu entrichten. In diesem Fall kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft bis Platz 3 den<br />
Aufstieg wahrnehmen.<br />
- Die Vereine, der für den Aufstieg in die MHV-Oberliga in Frage kommenden Mannschaften erklären die<br />
verbindliche Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung eines eventuellen Aufstiegsrechtes bis zum 14.04.2012<br />
schriftlich an die zuständige Spielleitende Stelle. Sollte kein Interesse an einem Aufstieg in die MHV-Oberliga<br />
bestehen, so ist dies ausdrücklich mitzuteilen.<br />
- Erhält eine Mannschaft der Bun<strong>des</strong>ligen oder 3. Liga nicht die erforderliche Lizenz oder verzichtet aus<br />
unterschiedlichen Gründen auf die Teilnahme in der Spielklasse, wird sie in die Sachsen-Anhalt-Liga<br />
eingegliedert. (§ 63 SpO DHB).<br />
- Männer: Die auf Tabellenplatz 13 und tiefer liegenden Mannschaften steigen in die <strong>Verband</strong>sliga ab.<br />
- Frauen: Die letzten beiden Mannschaften der Staffel sind Absteiger in die Bezirksligen. Bei Abstieg einer oder<br />
mehrerer Mannschaft(en) aus der MDOL steigt eine weitere Mannschaft aus der Sachsen-Anhalt-Liga ab.