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Meldetermin: 01.05. des jeweiligen Jahres - Handball-Verband ...

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Erwachsenenmannschaft 150,00 Euro<br />

Jugendmannschaften<br />

(Jugend A-C) 75,00 Euro<br />

(Jugend D-E) 50,00 Euro<br />

Ziffer 14.2:<br />

Zieht ein Verein eine zum Spielbetrieb gemeldete Mannschaft nach Fertigstellung <strong>des</strong> Spielplanes<br />

zurück, so zieht dies eine Ordnungsgebühr in Höhe von<br />

Erwachsenenmannschaft 200,00 Euro Jugendmannschaften<br />

(Jugend A-C) 100,00 Euro<br />

(Jugend D-E) 50,00 Euro<br />

nach sich.<br />

Ziffer 14.3:<br />

Zieht ein Verein eine zum Spielbetrieb gemeldete Mannschaft nach Beginn der<br />

Meisterschaftsspiele für den Bereich <strong>des</strong> HVSA (erstes Spiel der Meisterschaft ist der<br />

Eröffnungstermin lt. Durchführungsbestimmung) zurück, so wird grundsätzlich als Ordnungsgebühr<br />

der dreifache Spielbeitrag fällig.<br />

Der Spielbeitrag für die Spielserie ist zusätzlich zu entrichten.<br />

Ziffer 14.4:<br />

Wird eine Mannschaft zum Spielbetrieb (MT: <strong>01.05.</strong> d. <strong>Jahres</strong>) gemeldet und egal zu welchem<br />

Zeitpunkt wieder zurückgezogen, so ist der Mitgliedsbeitrag auf jeden Fall zu entrichten.<br />

Rechtsinstanzen, Zuständigkeit, Rechtsbehelfe, Fristen und Kosten, § 29,<br />

Zusammensetzung der Rechtsinstanzen<br />

§ 29/I §<br />

(1) Sportgerichte entscheiden mit den auf den <strong>Verband</strong>s- , Spielbezirks- und Kreistagen gewählten<br />

Mitgliedern.<br />

(2) Steht im Einzelfall kein gewähltes Mitglied der Rechtsinstanz zur Verfügung, kann<br />

ausnahmsweise der Vorsitzende der Rechtsinstanz andere geeignete Personen zur Mitwirkung im<br />

Sportgericht bestimmen.<br />

Rechtsinstanzen, Zuständigkeit, Rechtsbehelfe, Fristen und Kosten, § 30, Zuständigkeit der<br />

Rechtsinstanzen<br />

§ 30/I §<br />

Im HVSA sind zuständig<br />

(1) In 1. Instanz:<br />

a) das Spielbezirkssportgericht für Einsprüche und Entscheidungen auf Kreis- und<br />

Spielbezirksebene<br />

b) das <strong>Verband</strong>ssportgericht für Einsprüche und Entscheidungen auf <strong>Verband</strong>sebene<br />

c) das <strong>Verband</strong>ssportgericht <strong>des</strong> Norddeutschen <strong>Handball</strong>-Verban<strong>des</strong> für Einsprüche und<br />

Entscheidungen auf der Ebene <strong>des</strong> NHV.<br />

d) das <strong>Verband</strong>ssportgericht <strong>des</strong> Norddeutschen <strong>Handball</strong>-Verban<strong>des</strong> für Einsprüche und<br />

Entscheidungen auf der Ebene <strong>des</strong> NHV.<br />

(2) In 2. Instanz:<br />

a) das <strong>Verband</strong>ssportgericht für Berufungen gegen Entscheidungen <strong>des</strong><br />

Spielbezirkssportgerichtes,<br />

b) das <strong>Verband</strong>ssportgericht <strong>des</strong> NHV für Berufungen gegen Entscheidungen <strong>des</strong><br />

<strong>Verband</strong>ssportgerichtes <strong>des</strong> HVSA und <strong>des</strong> <strong>Verband</strong>ssportgerichtes <strong>des</strong> NHV.<br />

(3) In 3. Instanz:<br />

a) das <strong>Verband</strong>sgericht <strong>des</strong> NHV für Revisionen gegen Berufungsentscheidungen <strong>des</strong><br />

<strong>Verband</strong>ssportgerichtes <strong>des</strong> HVSA,<br />

b) das <strong>Verband</strong>ssportgericht <strong>des</strong> NHV für Revisionen gegen Berufungsentscheidungen <strong>des</strong><br />

<strong>Verband</strong>ssportgerichtes <strong>des</strong> HVSA,<br />

c) das Bun<strong>des</strong>gericht <strong>des</strong> DHB für Revisionen gegen Berufungsentscheidungen <strong>des</strong><br />

<strong>Verband</strong>sgerichtes <strong>des</strong> NHV,<br />

(4) das <strong>Verband</strong>ssportgericht <strong>des</strong> HVSA für Entscheidungen über Streitigkeiten zwischen<br />

Spielbezirken und Kreisen oder Vereinen, sofern sie verschiedenen Spielbezirken und Kreisen<br />

angehören.<br />

(5) Weitere Zuständigkeiten vergleiche § 30 RO DHB.

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