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Tanklöschfahrzeug (TLF) 4.1.2 - GVZ

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Pflichtenheft <strong>Tanklöschfahrzeug</strong> (<strong>TLF</strong>)<br />

Rostschutz<br />

Lackierung<br />

- Hohlraum- und Unterbodenschutz an Fahrgestell und Aufbau<br />

- Kabine und Fahrzeugaufbau lemon (z.B. Durocal A 21378/ Dold Wallisellen oder H-1431/<br />

Graf Lack AG, Wetzikon)<br />

- Fahrgestell Werkslackierung (dunkelrot, grau, schwarz)<br />

- Felgen silber, inkl. Reserverad<br />

- Stossstange vorn schwarz (bei Kunststoff Originalfarbe)<br />

- Schlusstraverse schwarz bzw. feuerverzinkt<br />

- Anhängekupplung schwarz<br />

- Gerippe und Geräteräume innen grundiert und in hellem Farbton<br />

- Alle Teile sind grundiert und lackiert in Zweikomponentenlack oder gleichwertiger Lackqualität,<br />

ausser:<br />

- verzinkte Teile<br />

- Leichtmetalle<br />

- rostfreie Stahlteile<br />

- Kunststoffteile<br />

- elektrische Armaturen, Apparate und Kabel<br />

- Gummiteile<br />

Zusätzliche Kennzeichnung<br />

Beschriftung<br />

Abnahme<br />

- An Fahrerkabine bzw. Aufbau vorn, seitlich und hinten horizontal mitten auf der lackierten<br />

Fläche ein ca. 300 mm breiter Streifen in hellroter Tagesleuchtfarbe RAL 3024. Dieser ist<br />

oben und unten begrenzt durch ein 30 mm breites weisses, retroreflektierendes Band.<br />

- "Feuerwehr" weiss retroreflektierend, vorne im hellroten Streifen<br />

- "Tel. 118" weiss retroreflektierend, heckseitig, im hellroten Streifen<br />

- Beschriftung aller Tablare, Fächer und Behälter mit bedruckten Schildern<br />

- Reifendruck über dem entsprechenden Rad<br />

- Angabe der Fahrzeughöhe im Blickfeld des Fahrers<br />

- Allfällige Gemeindewappen und Funkrufnamen (Nummern) auf den Türen (nicht im hellroten<br />

Streifen) sind nicht subventionsberechtigt.<br />

- Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich<br />

- Prüfung der gesamten Starkstrominstallation (Fahrzeug und gebäudeseitige Anschlüsse)<br />

durch einen konzessionierten Starkstrominstallateur.<br />

- Das Ergebnis ist in einem Prüfbericht festzuhalten.<br />

- Für den Restwegfahrtschreiber ist durch den Lieferanten ein Prüfbericht zu erstellen.<br />

- Feuerwehrtechnische Abnahme mit Pumpenprüfung durch einen von der <strong>GVZ</strong> bestimmten<br />

Experten.<br />

2007/01 4.1 Feuerwehrfahrzeuge 8

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