Tanklöschfahrzeug (TLF) 4.1.2 - GVZ
Tanklöschfahrzeug (TLF) 4.1.2 - GVZ
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Pflichtenheft <strong>Tanklöschfahrzeug</strong> (<strong>TLF</strong>)<br />
Rostschutz<br />
Lackierung<br />
- Hohlraum- und Unterbodenschutz an Fahrgestell und Aufbau<br />
- Kabine und Fahrzeugaufbau lemon (z.B. Durocal A 21378/ Dold Wallisellen oder H-1431/<br />
Graf Lack AG, Wetzikon)<br />
- Fahrgestell Werkslackierung (dunkelrot, grau, schwarz)<br />
- Felgen silber, inkl. Reserverad<br />
- Stossstange vorn schwarz (bei Kunststoff Originalfarbe)<br />
- Schlusstraverse schwarz bzw. feuerverzinkt<br />
- Anhängekupplung schwarz<br />
- Gerippe und Geräteräume innen grundiert und in hellem Farbton<br />
- Alle Teile sind grundiert und lackiert in Zweikomponentenlack oder gleichwertiger Lackqualität,<br />
ausser:<br />
- verzinkte Teile<br />
- Leichtmetalle<br />
- rostfreie Stahlteile<br />
- Kunststoffteile<br />
- elektrische Armaturen, Apparate und Kabel<br />
- Gummiteile<br />
Zusätzliche Kennzeichnung<br />
Beschriftung<br />
Abnahme<br />
- An Fahrerkabine bzw. Aufbau vorn, seitlich und hinten horizontal mitten auf der lackierten<br />
Fläche ein ca. 300 mm breiter Streifen in hellroter Tagesleuchtfarbe RAL 3024. Dieser ist<br />
oben und unten begrenzt durch ein 30 mm breites weisses, retroreflektierendes Band.<br />
- "Feuerwehr" weiss retroreflektierend, vorne im hellroten Streifen<br />
- "Tel. 118" weiss retroreflektierend, heckseitig, im hellroten Streifen<br />
- Beschriftung aller Tablare, Fächer und Behälter mit bedruckten Schildern<br />
- Reifendruck über dem entsprechenden Rad<br />
- Angabe der Fahrzeughöhe im Blickfeld des Fahrers<br />
- Allfällige Gemeindewappen und Funkrufnamen (Nummern) auf den Türen (nicht im hellroten<br />
Streifen) sind nicht subventionsberechtigt.<br />
- Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich<br />
- Prüfung der gesamten Starkstrominstallation (Fahrzeug und gebäudeseitige Anschlüsse)<br />
durch einen konzessionierten Starkstrominstallateur.<br />
- Das Ergebnis ist in einem Prüfbericht festzuhalten.<br />
- Für den Restwegfahrtschreiber ist durch den Lieferanten ein Prüfbericht zu erstellen.<br />
- Feuerwehrtechnische Abnahme mit Pumpenprüfung durch einen von der <strong>GVZ</strong> bestimmten<br />
Experten.<br />
2007/01 4.1 Feuerwehrfahrzeuge 8