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Nachrichten NR. 5 - Euro-Funker

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Betriebsfunkanlagen Gebührenfrei<br />

Ab 1. Januar 2013 können folgende Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu aufgeführten<br />

Merkmale und Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt werden:<br />

Zulässige Kanäle im<br />

Frequenzband<br />

Name Technische<br />

Vorschriften<br />

430.125 - 430.350 MHz PMR RIR0507-06<br />

Bemerkungen<br />

12.5 kHz, 2.5 W (Portable<br />

applications)<br />

27420 - 27910 kHz PMR RIR0507-31 Professional applications<br />

27800 - 27890 kHz PMR RIR0507-32 Public utilities (police)<br />

27840 - 27930 kHz PMR RIR0507-33 Fire brigade applications<br />

27450 - 27450 kHz PMR RIR0507-34 Rescue applications<br />

Die Verwendung der Kanäle 430.1375, 430.1625 und 430.3375 MHz ist noch bis Ende 2015<br />

möglich. Ab 1. Januar 2016 dürfen diese Kanäle nicht mehr für diese Anwendung genutzt<br />

werden. Diese drei Kanäle wurden vor langer Zeit eingeführt, bevor die vielen von der<br />

Konzession befreiten PMR 446-Kanäle zur Verfügung standen und lange bevor das<br />

Mobilfunknetz weit verbreitet war. Diese drei PMR-Kanäle befinden sich in einem<br />

Frequenzband, das einem anderen Dienst sowohl in der Schweiz als auch im angrenzenden<br />

Ausland mit primärem Status zugewiesen ist und das durch diese PMR Anwendung gestört und<br />

in seiner Verbreitung behindert wird.<br />

Quelle:<br />

http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/03948/03950/index.html?lang=de<br />

CB-Funk in der Schweiz ab 2013 anmelde- und<br />

gebührenfrei<br />

Der CB-Funk in der Schweiz wird voraussichtlich ab Anfang 2013 anmelde- und gebührenfrei.<br />

Das gab das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) bekannt. Eine<br />

entsprechende "Verordnungsrevision" soll im Sommer dieses Jahres durchgeführt und am 1.<br />

Januar 2013 in Kraft treten.<br />

Bisher müssen Schweizer Bürger für den Betrieb von CB-Funk-Anlagen eine sogenannte<br />

"Konzession" erwerben, die jährlich 12 Franken kostet. Hinzu kommt eine jährliche<br />

Verwaltungsgebühr für die "Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums" von<br />

60 Franken. Diese Konzessionspflicht soll nun fallen. Die Behörde begründet ihren Schritt<br />

damit, dass die Freigabe des CB-Funks "dem allgemeinen internationalen Trend" entspräche.<br />

Außerdem sei dies "in der Vergangenheit auch immer wieder aus Kreisen der entsprechenden<br />

Frequenznutzerinnen und -nutzer gewünscht" worden.<br />

Ebenfalls zum 1. Januar 2013 soll in der Schweiz die Zuteilung bzw. Registrierung von CB-<br />

Funk-Rufzeichen durch das BAKOM entfallen. Nach Auffassung der Behörde gibt es "weder<br />

technische noch juristische Gründe, (die) eine Beibehaltung dieser Registrierung weiterhin<br />

erfordern".<br />

Der Schweizer CB-Funk-Verband "Swiss CB Organisation" (SCBO), der sich stets für eine<br />

Beibehaltung der Konzessionspflicht ausgesprochen hat, überlegt, ob er selbst die Rufzeichen-<br />

Registrierung übernehmen soll. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht - sie soll auf der<br />

"Präsidentenkonferenz" der SCBO am 25. August 2012 fallen.<br />

Die sog. "Circulation Card" läuft zum 31. Dezember 2012 aus und wird dem BAKOM zufolge<br />

"in Absprache mit den bisher beteiligten Verwaltungen nicht mehr erneuert".<br />

Neben dem CB-Funk sollen in Schweiz ab 2013 auch bestimmte Betriebsfunkanlagen, drahtlose<br />

Mikrofone, Personenrufanlagen und Radaranlagen auf Binnenschiffen von der<br />

Konzessionspflicht befreit werden.<br />

Der vollständige Wortlaut der entsprechenden BAKOM-Mitteilung lautet:

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