Nachrichten NR. 5 - Euro-Funker
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Betriebsfunkanlagen Gebührenfrei<br />
Ab 1. Januar 2013 können folgende Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu aufgeführten<br />
Merkmale und Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt werden:<br />
Zulässige Kanäle im<br />
Frequenzband<br />
Name Technische<br />
Vorschriften<br />
430.125 - 430.350 MHz PMR RIR0507-06<br />
Bemerkungen<br />
12.5 kHz, 2.5 W (Portable<br />
applications)<br />
27420 - 27910 kHz PMR RIR0507-31 Professional applications<br />
27800 - 27890 kHz PMR RIR0507-32 Public utilities (police)<br />
27840 - 27930 kHz PMR RIR0507-33 Fire brigade applications<br />
27450 - 27450 kHz PMR RIR0507-34 Rescue applications<br />
Die Verwendung der Kanäle 430.1375, 430.1625 und 430.3375 MHz ist noch bis Ende 2015<br />
möglich. Ab 1. Januar 2016 dürfen diese Kanäle nicht mehr für diese Anwendung genutzt<br />
werden. Diese drei Kanäle wurden vor langer Zeit eingeführt, bevor die vielen von der<br />
Konzession befreiten PMR 446-Kanäle zur Verfügung standen und lange bevor das<br />
Mobilfunknetz weit verbreitet war. Diese drei PMR-Kanäle befinden sich in einem<br />
Frequenzband, das einem anderen Dienst sowohl in der Schweiz als auch im angrenzenden<br />
Ausland mit primärem Status zugewiesen ist und das durch diese PMR Anwendung gestört und<br />
in seiner Verbreitung behindert wird.<br />
Quelle:<br />
http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/03948/03950/index.html?lang=de<br />
CB-Funk in der Schweiz ab 2013 anmelde- und<br />
gebührenfrei<br />
Der CB-Funk in der Schweiz wird voraussichtlich ab Anfang 2013 anmelde- und gebührenfrei.<br />
Das gab das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) bekannt. Eine<br />
entsprechende "Verordnungsrevision" soll im Sommer dieses Jahres durchgeführt und am 1.<br />
Januar 2013 in Kraft treten.<br />
Bisher müssen Schweizer Bürger für den Betrieb von CB-Funk-Anlagen eine sogenannte<br />
"Konzession" erwerben, die jährlich 12 Franken kostet. Hinzu kommt eine jährliche<br />
Verwaltungsgebühr für die "Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenzspektrums" von<br />
60 Franken. Diese Konzessionspflicht soll nun fallen. Die Behörde begründet ihren Schritt<br />
damit, dass die Freigabe des CB-Funks "dem allgemeinen internationalen Trend" entspräche.<br />
Außerdem sei dies "in der Vergangenheit auch immer wieder aus Kreisen der entsprechenden<br />
Frequenznutzerinnen und -nutzer gewünscht" worden.<br />
Ebenfalls zum 1. Januar 2013 soll in der Schweiz die Zuteilung bzw. Registrierung von CB-<br />
Funk-Rufzeichen durch das BAKOM entfallen. Nach Auffassung der Behörde gibt es "weder<br />
technische noch juristische Gründe, (die) eine Beibehaltung dieser Registrierung weiterhin<br />
erfordern".<br />
Der Schweizer CB-Funk-Verband "Swiss CB Organisation" (SCBO), der sich stets für eine<br />
Beibehaltung der Konzessionspflicht ausgesprochen hat, überlegt, ob er selbst die Rufzeichen-<br />
Registrierung übernehmen soll. Eine Entscheidung dazu gibt es noch nicht - sie soll auf der<br />
"Präsidentenkonferenz" der SCBO am 25. August 2012 fallen.<br />
Die sog. "Circulation Card" läuft zum 31. Dezember 2012 aus und wird dem BAKOM zufolge<br />
"in Absprache mit den bisher beteiligten Verwaltungen nicht mehr erneuert".<br />
Neben dem CB-Funk sollen in Schweiz ab 2013 auch bestimmte Betriebsfunkanlagen, drahtlose<br />
Mikrofone, Personenrufanlagen und Radaranlagen auf Binnenschiffen von der<br />
Konzessionspflicht befreit werden.<br />
Der vollständige Wortlaut der entsprechenden BAKOM-Mitteilung lautet: