Untitled - Industrieensemble Neuthal
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Bedrohung für die Belegschaft darstellten. Nicht selten kam es zu schweren<br />
Unfällen, wobei die Fabrikbesitzer bis 1881 1 nicht verpflichtet waren, für die<br />
Schäden aufzukommen. Auch gesundheitliche Langzeitschäden traten bei den<br />
Fabrikangestellten auf; zum Beispiel führte die Staubentwicklung in den<br />
Baumwollspinnereien sehr oft zu einer Erkrankung der Atmungsorgane. Auch<br />
dieses Thema wird im Annelibuch erwähnt: eine junge Fabrikarbeiterin und gute<br />
Freundin der Hauptfigur stirbt infolge einer Lungenkrankheit.<br />
3.3. "Jedermann soll ruhig und fleissig seiner Arbeit warten" 2<br />
In der Fabrik herrschten autoritäre Strukturen, die Arbeiter mussten sich den<br />
Anordnungen des Fabrikherren und der Spinnermeister fügen. Es wurde<br />
Gehorsam, Pünktlichkeit und Fleiss gefordert. In dem 1850 verfassten<br />
Fabrikreglement von der Firma Kölla und Renker in Gossau heisst es:<br />
"Jedermann soll ruhig, ... und fleissig seiner Arbeit warten, auf gute Ordnung und<br />
Pünktlichkeit halten,...besonders wird das Weggehen vom angewiesenen Posten<br />
und das unnötige Sprechen untersagt..." 2<br />
Jedes Vergehen wurde bestraft, entweder mit Bussen, welche vom Lohn<br />
abgezogen wurden oder jüngere Arbeiter wurden teilweise auch körperlich<br />
gezüchtigt von den Aufsehern. Bei schwereren Vergehen drohte die sofortige<br />
Entlassung ohne Auszahlung des ausstehenden Lohnes.<br />
1 1881: Erlass des eidgenössischen Haftpflichtgesetzes verpflichtet die Fabrikbesitzer, für<br />
Unfallschäden der Angestellten aufzukommen.<br />
2 Fabrik-Reglement der Firma Kölla und Renker, zit. in: Jäger, Reto u.a. , "Baumwollgarn als<br />
Schicksalsfaden", Chronos, Zürich, 1986<br />
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