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Zentrenkonzept - Stadt Calw

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Das STEP-Büro informiert:<br />

<strong>Zentrenkonzept</strong><br />

1. Definition und Funktion des <strong>Zentrenkonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong><br />

2. Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt<br />

3. Instrumentelles Konzept: Zentrenrelevante Sortimente<br />

4. Umsetzung und Fazit<br />

STEP-Büro Ansprechpartnerin: Tilla Steinbach<br />

Lederstraße 1 Tel: 07051- 1679051<br />

75365 <strong>Calw</strong> E-Mail: step2025@calw.de


Das STEP-Büro informiert:<br />

1. Definition und Funktion des <strong>Zentrenkonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong><br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong> hat im Jahr 2002 ein <strong>Zentrenkonzept</strong> in Auftrag gegeben, das vom Beratungsbüro für<br />

<strong>Stadt</strong>- und Regionalentwicklung AGENDA erarbeitet wurde. Die imakomm AKADEMIE GmbH, Aalen,<br />

hat dann 2010/2011 eine Aktualisierung des <strong>Zentrenkonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong> übernommen. Ziel<br />

des Konzeptes ist die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und damit der Ausschluss von<br />

Einzelhandelsbetrieben in den Randlagen.<br />

Funktion des <strong>Zentrenkonzept</strong>es:<br />

Bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu.<br />

Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen<br />

Absicherung dieser Konzepte durch Bauleitpläne können die Gemeinden die Entwicklung ihrer<br />

Zentren und Nebenzentren unterstützen.<br />

Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die<br />

Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben wie auch andererseits Planungs- und<br />

Investitionssicherheit für den Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer. (…) In den<br />

Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel und die<br />

Standorte für die weitere Entwicklung des Einzelhandels fest.<br />

(Quelle: Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten – Raumordnung,<br />

Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben, vom 21. Februar 2001)<br />

Einzelhandel in <strong>Calw</strong>:<br />

Entsprechend der Analysen aus dem Jahr 2010 ist folgender Sachstand zu verzeichnen: 168<br />

Einzelhandelsbetriebe vereinen rund 41.490 m2 Verkaufsfläche und erwirtschaften rund 133 Mio.<br />

Euro Umsatz pro Jahr. Im Vergleich zum Jahr 2002 gelang es dem <strong>Calw</strong>er Einzelhandel, trotz gleichbleibender<br />

Verkaufsflächen (= Zunahme Verkaufsfläche Lebensmittel bei gleichzeitiger Abnahme der<br />

Verkaufsfläche im Nicht- Lebensmittelbereich), seine Leistungsstärke zu erhöhen (vgl. folgende<br />

Tabelle). Insgesamt gilt für einen Vergleich <strong>Calw</strong>s mit ähnlich großen Städten: Die Verkaufsflächenausstattung<br />

ist durchschnittlich bis eher unterdurchschnittlich (Zunahme der Betriebszahlen, gleichbleibende<br />

Verkaufsfläche insgesamt, ca. 1.760 m2 pro 1.000 Einwohner), die Kaufkraftbindungsquoten<br />

ist ebenfalls nur durchschnittlich (ca. 63-64% gesamter Einzelhandel) wie auch die Umsatz-<br />

/Kaufkraftrelation (ca. 98).<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung und Einzelhandel:<br />

Die gesellschaftliche Aufgabe des Einzelhandels liegt in der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern.<br />

In einem Mittelzentrum erstreckt sich diese Aufgabe auf die qualifizierte Versorgung mit Gütern des<br />

täglichen Bedarfs und darüber hinaus auf diejenige mit Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs.<br />

Im mittel-/ langfristigen Bereich sollen dabei neben der eigenen Bevölkerung auch Einwohner im<br />

Verflechtungsbereich des Mittelzentrums versorgt werden.<br />

Dem Einzelhandel werden "stadtbildende Funktionen" zugesprochen: Städtisches Leben, urbane<br />

Attraktivität und Multifunktionalität sind ohne Einzelhandel nur schwer vorstellbar. Im Zuge des<br />

Strukturwandels und hier insbesondere der Suburbanisierung (<strong>Stadt</strong>flucht) der Einzelhandelsstandorte<br />

seit Mitte der siebziger Jahre hat die Handelsfunktion jedoch viel von ihrer stadtbildenden Kraft<br />

verloren.<br />

Städtebauliche Wirkungen der Einzelhandelsentwicklung:<br />

1. Die Suburbanisierung der Handelsstandorte gefährdet die Rentabilität stadtzentrenbezogener<br />

Entwicklungskonzepte. Die fehlende wirtschaftliche Perspektive führt zum Rückzug weiterer<br />

Einzelhandelsunternehmen aus den Innenstädten.<br />

2. Die aus betriebswirtschaftlichen Effizienzgründen für erforderlich erachtete Mindestverkaufsfläche<br />

steigt in allen Einzelhandelsbranchen an und erschwert in Kombination mit der vorherrschenden<br />

eingeschossigen Bauweise die Integration der Betriebe in die gewachsenen Strukturen der<br />

Innenstädte.


Das STEP-Büro informiert:<br />

3. Die schwindende Attraktivität der Innenstadt als Einkaufsort hemmt die Bereitschaft, in verbesserte<br />

innerstädtische ÖPNV-Konzepte zu investieren. Es ist die Ausnahme, dass die autokundenorientierten<br />

Einzelhandelsgroßbetriebe im Umland der Städte an öffentliche Verkehrsmittel angebunden werden<br />

wollen. Die Größe des Einzugsgebietes des suburbanen Einzelhandels führt zu einem zusätzlichen<br />

Anstieg des Individualverkehrs.<br />

Städtebaulich-funktionale Stärken-Schwächen-Analyse Innenstadt:<br />

Die Entwicklungsfähigkeit von Innenstädten wird neben ökonomischen Funktionen auch von<br />

räumlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Strukturen geprägt und beeinflusst.<br />

Im Folgenden werden die Stärken und Schwächen der Innenstadt von <strong>Calw</strong> dargestellt.<br />

Charakteristisch für die Innenstadt von <strong>Calw</strong> sind die Lage im relativ engen Nagoldtal und der sich<br />

nördlich der Nagold erstreckende mittelalterliche <strong>Stadt</strong>kern mit einer Vielzahl von Fachwerkhäusern.<br />

Die Fußgängerzone Lederstraße und der Marktplatz sind die zentralen Bereiche der Innenstadt.<br />

Marktplatz – Stärken: Prägend für den Marktplatz sind die giebelständigen gut sanierten<br />

Fachwerkhäuser, das historische Rathausgebäude und die Evangelische <strong>Stadt</strong>kirche. Der Marktplatz<br />

gehört zum Fußgängerzonenbereich und ist gerade deshalb als städtebauliches Ensemble in seiner<br />

Gesamtheit erlebbar. Anders als in der Lederstraße ergibt sich die funktionale Bedeutung des<br />

Marktplatzes<br />

weniger durch das Einzelhandelsangebot, sondern eher durch das Rathaus und das Hermann-Hesse-<br />

Museum sowie den Wochenmarkt und verschiedene Veranstaltungen.<br />

Marktplatz – Schwächen: Die Anbindung an die Fußgängerzone Lederstraße ist trotz Biergasse und<br />

Kronengasse vor allem wegen der Hanglage problematisch. Die Aufenthaltsqualität auf dem<br />

Marktplatz ist z.T. durch parkende Autos beeinträchtigt. Die Dichte der Einzelhandelsnutzungen ist im<br />

Vergleich zur Fußgängerzone Lederstraße relativ gering. Das geringe Angebot an gastronomischen<br />

Betrieben wird der zentralen Funktion des Marktplatzes und der touristischen Bedeutung der <strong>Stadt</strong><br />

insgesamt nicht gerecht. Die für Flair und Atmosphäre so wichtige Außengastronomie ist kaum<br />

entwickelt.<br />

2. Stärkung des Einzelhandels in <strong>Calw</strong>:<br />

Angesichts der topographischen Situation und der damit verbundenen Flächenknappheit in der<br />

Innenstadt und der Kernstadt einerseits und der Verfügbarkeit von Flächen in den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

andererseits ist insbesondere in <strong>Calw</strong> eine klare Strategie mit Zielen und Grundsätzen für die<br />

räumliche Einzelhandelsentwicklung erforderlich. Grundsätzlich hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong> an dem<br />

bestehenden <strong>Zentrenkonzept</strong> fest.<br />

Erfahrungsgemäß hat die <strong>Stadt</strong> nur wenige Möglichkeiten, die Einzelhandelsentwicklung positiv zu<br />

beeinflussen, sie kann lediglich Rahmenbedingungen schaffen, die eine negative Entwicklung<br />

verhindern. Für die positive Entwicklung des Einzelhandels sind vor allem die Einzelhändler selbst<br />

verantwortlich.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Calw</strong> besitzt eine mäßige Ausstrahlungskraft in das Umland mit einem relativ kleinen<br />

Einzugsbereich. Das Umland von <strong>Calw</strong> ist eher zur Großstadt Stuttgart, den Einkaufszentren<br />

Böblingen/ Sindelfingen und der <strong>Stadt</strong> Pforzheim orientiert. Den überwiegenden Anteil des Umsatzes<br />

erzielt der <strong>Calw</strong>er Einzelhandel durch Kunden aus <strong>Calw</strong>.<br />

Funktion der Innenstadt:<br />

Der Begriff Innenstadt wird für das Teilgebiet einer <strong>Stadt</strong> verwendet, das sich durch die Konzentration<br />

von vielfältigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionen auf engstem Raum auszeichnet.<br />

Die verschiedenen Einzelhandelslagen einer Innenstadt sollten ein enges Netz von Verbindungen und<br />

Verflechtungen bilden, da die Aufenthaltsqualität erheblich von der Erlebbarkeit des gesamten<br />

innerstädtischen Raums abhängig ist. Einer linearen Entwicklung sollte zu Gunsten einer funktionalen<br />

Konzentration - im Sinne einer (Innen-)<strong>Stadt</strong> der kurzen Wege - entgegengewirkt werden.


Das STEP-Büro informiert:<br />

Das Einkaufen ist - wie die vorliegende und verschiedene andere Untersuchungen belegen - nach wie<br />

vor das Hauptmotiv für den Besuch einer Innenstadt. Die städtebauliche Qualität der Innenstadt von<br />

<strong>Calw</strong> kann demzufolge im Sinne einer attraktiven lebendigen Innenstadt nur zum Tragen kommen,<br />

wenn auch entsprechende Einkaufsmöglichkeiten gegeben sind.<br />

Die Funktionsvielfalt der Innenstadt von <strong>Calw</strong> ist von besonderer Bedeutung. Die Vielfalt an<br />

Funktionen in der Innenstadt ist eine Mischung von Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie,<br />

Kultur und Wohnen.<br />

3. Instrumentelles Konzept<br />

Für das Mittelzentrum <strong>Calw</strong> ist als klare Strategie bzw. als klares Entwicklungsziel eine Stärkung der<br />

Innenstadt wichtig. Für eine sichere planungsrechtliche Steuerung wurde im <strong>Zentrenkonzept</strong>e eine<br />

Sortimentsliste sowie eine Zentrenabgrenzung für das Mittelzentrum <strong>Calw</strong> vorgenommen.<br />

Zentrenrelevante Sortimente:<br />

Im <strong>Zentrenkonzept</strong> wurde eine Sortimentsliste erarbeite, die Aufschluss über die Zentrenrelevanz gibt.<br />

Zentrenrelevante Sortimente sollen nur noch in der Innenstadt von <strong>Calw</strong> bzw. in den übrigen zentralen<br />

Bereichen angesiedelt werden, um deren Versorgungsfunktion zu erhalten bzw. zu stärken. Als Basis<br />

für die räumliche Beschränkung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelhandelsvorhaben ist es<br />

notwendig, eine Sortimentsliste zu erstellen, welche nach zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten<br />

Sortimenten unterscheidet.<br />

Unter Berücksichtigung der Aussagen des <strong>Zentrenkonzept</strong>es wurden Randsortimente bis zu einer<br />

bestimmten Größenordnung zugelassen. Mit Randsortimenten darf eine Fläche von 10% der<br />

Verkaufsfläche bzw. von 50m² nicht überschritten werden.<br />

Zentrenrelevant sind Sortimente, die<br />

⇒ täglich oder wöchentlich nachgefragt werden - kurzfristiger Bedarf;<br />

⇒ eine bestimmte Funktion am Standort erfüllen - z.B. als Frequenzbringer39;<br />

⇒ vom Kunden gleich mitgenommen werden können ("Handtaschensortiment");<br />

⇒ einer zentralen Lage bedürfen, weil sie auf Frequenzbringer angewiesen sind;<br />

⇒ Konkurrenz benötigen, um ein entsprechendes Absatzpotenzial zu erreichen;<br />

⇒ für einen attraktiven Branchenmix notwendig sind;<br />

⇒ in der Innenstadt und in den zentralen Bereichen am stärksten vertreten sind.<br />

a) Nahversorgungsrelevante Sortimente / Warengruppen, zugleich zentrenrelevant6<br />

� Lebensmittel / Getränke<br />

� Apotheken<br />

� Gesundheit- / Körperpflege / Drogeriewaren (inkl. Putz-, Wasch- und Reinigungsmittel) /<br />

� Parfümerie- und Kosmetikartikel<br />

� Genussmittel / Tabakwaren<br />

� Zeitschriften / Zeitungen<br />

b) Sonstige zentrenrelevante Sortimente / Warengruppen<br />

� Reformwaren (vorrangig Lebensmittel)<br />

� Blumen<br />

� Bücher, auch antiquarische Bücher<br />

� Papier, Bürobedarf, Schreibwaren<br />

� Spielwaren, inkl. Modellbau<br />

� Bastelartikel<br />

� Bekleidung (gemischtes Sortiment, Damenoberbekleidung, Herrenoberbekleidung, Kinder-/<br />

� Babybekleidung, Sportbekleidung, sonstige Oberbekleidung)<br />

� Haus- und Heimtextilien / Kurzwaren / Handarbeit / Nähzubehör / Stoffe<br />

� Baby- und Kinderartikel (z.B. Bekleidung, Spielwaren speziell für Babys und Kleinkinder,


Das STEP-Büro informiert:<br />

� großteilige Baby- und Kinderartikel, Bettwaren, Kindersitze / Autositze, Matratzen,<br />

� Kinderwagen)<br />

� Schuhe (auch Sportschuhe)<br />

� Lederwaren, Taschen, Koffer, Schirme<br />

� Kleinteilige Elektrowaren (z.B. Toaster, Kaffeemaschinen, Rühr- und Mixgeräte, Staubsauger,<br />

� Bügeleisen) sowie Unterhaltungselektronik (z.B. fototechnische Geräte, Rundfunkgeräte)<br />

� Telekommunikationsendgeräte / Mobilfunkgeräte und Zubehör<br />

� Haushaltswaren (z.B. Schneidwaren / Bestecke, Tafelgeschirr, Silberwaren), Glas / Porzellan<br />

� / Keramik, Einrichtungsbedarf (ohne Möbel), Dekorationsartikel, Geschenkartikel<br />

� und Souvenirs<br />

� Medizinisch-orthopädische Artikel<br />

� Augenoptik<br />

� Hörgeräte<br />

� Kunstgewerbe, Bilder, Rahmen<br />

� Briefmarken / Münzen<br />

� Uhren, Schmuck<br />

� Musikalien / Musikinstrumente und Zubehör<br />

c) Nicht zentrenrelevante Sortimente / Warengruppen<br />

� Bettwaren (z.B. Matratzen, Lattenroste, Ober- / Unterdecken), Tapeten, Bodenbeläge<br />

� (inkl. Teppiche), Gardinenstangen<br />

� Korb-, Kork- und Flechtwaren<br />

� Pflanzen / Gartenbedarf (z.B. Düngemittel, Erde, Torf, Gartenhäuser, Pflanzengefäße,<br />

� Bäume, Sträucher, Beetpflanzen, Baumschul- und Topfpflanzen, Gartengeräte)<br />

� Möbel (z.B. Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel, Badeinrichtungen, antiquarische<br />

� Möbel, Betten)<br />

� Sportgeräte<br />

� Fahrrad / Fahrradzubehör<br />

� Güter des zoologischen Bedarfs<br />

� Großteilige Elektrowaren (z.B. Weiße Ware wie Waschmaschinen, Küchengeräte und<br />

� Braune Ware, hierbei v.a. Fernseher)<br />

� Computer und Zubehör, Software und Zubehör<br />

� Einzelhandel mit Gebrauchtwaren und sperrigen Antiquitäten<br />

� Bau- und Heimwerkerbedarf (z.B. Bauelemente, Baustoffe, Werkzeuge, Maschinen,<br />

� Leitern), großteilige Sport- und Campingartikel (z.B. Zelte, Tische, Stühle), Holz /<br />

Holzmaterialien,<br />

� Naturhölzer<br />

� Großteilige Baby- und Kinderartikel (z.B. Möbel, Bettwaren, Kindersitze / Autositze, Matratzen,<br />

� Kinderwagen)<br />

� Farben, Lacke, Malereibedarf<br />

� Boote und Zubehör<br />

� Brennstoffe<br />

� Eisenwaren, Beschläge, Schlösser<br />

� Fenster, Gitter<br />

� Markisen, Rollläden<br />

� Kfz- und Motorrad-Zubehör<br />

� Mineralölerzeugnisse<br />

� Gartengeräte, Gartenmöbel und Polsterauflagen, Gartenhäuser<br />

� Bad- / Sanitäreinrichtungen und Zubehör<br />

� Türen, Zäune<br />

� Büromaschinen und Einrichtungen<br />

� Elektroinstallationsmaterial<br />

� Heizungen, Kamine und (Kachel-)Öfen<br />

� Lampen und Leuchten, Leuchtmittel<br />

� Waffen, Angler-, Reit- und Jagdbedarf (ohne Bekleidung im Hauptsortiment)<br />

� Erotikartikel


Das STEP-Büro informiert:<br />

Um tatsächlich auch eine belastbare Sortimentsliste als Instrument zu haben, wurde eine Begründung<br />

für die jeweilige Einordnung von Sortimenten als zentrenrelevant oder aber nicht zentrenrelevant<br />

erstellt. Die Begründungen greifen explizit die Anforderungen der Rechtsprechung an ortsspezifische<br />

Sortimentslisten auf, wonach jeweils die örtlichen Gegebenheiten (und somit der spezifischen<br />

Begründung für einen Standort) entscheidende Bedeutung für diese Einteilungen zukommen (vgl.<br />

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.05.2005, 8 S 1848/04, Urteil vom 30.01.2006, 1 S 1259/05).<br />

Diese Grundsätze werden bei der räumlichen Entwicklung des Einzelhandels berücksichtigt.<br />

Zentrenrelevanter Einzelhandel soll ausschließlich in der abgegrenzten Innenstadt und den<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren von <strong>Calw</strong> zulässig sein. Lediglich nicht zentrenrelevanter Einzelhandel soll außerhalb<br />

der Innenstadt und den <strong>Stadt</strong>teilzentren zugelassen werden.<br />

4. Umsetzung und Fazit<br />

Das „<strong>Zentrenkonzept</strong> <strong>Calw</strong>“ ist letztlich vom Gemeinderat <strong>Calw</strong> zu beschließen. Damit wird das<br />

Konzept zur künftigen Entscheidungsbasis bei der Einzelhandelsentwicklung in <strong>Calw</strong> im Sinne eines<br />

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Bei der Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen ist das Konzept dann zu berücksichtigen<br />

Fazit: Aus den dargelegten Grundsätzen und der räumlichen Konkretisierung, wurde im Rahmen des<br />

<strong>Zentrenkonzept</strong>es Gesamtstrategie für die Einzelhandelsentwicklung im <strong>Stadt</strong>gebiet von <strong>Calw</strong><br />

entwickelt.

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