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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

<strong>Fläche</strong>: 83.878 km 2<br />

E<strong>in</strong>wohnerInnen: 8.443.018<br />

Erwerbstätige Bevölkerung:<br />

<strong>in</strong> der Landwirtschaft: 5%<br />

<strong>in</strong> der Industrie: 23%<br />

im Dienstleistungsbereich: 72%


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. EINFÜHRUNG 5<br />

1.1 Geografie <strong>und</strong> Bevölkerung 5<br />

1.2 Das politische System 6<br />

1.3 Klima 6<br />

1.4 Sprachen 6<br />

1.5 Kultur <strong>und</strong> Religion 6<br />

1.6 Arbeitsmarktpolitische Daten <strong>und</strong> Zahlen 7<br />

2. EINREIsE NacH ÖstERREIcH 8<br />

2.1 Meldepflicht 8<br />

2.2 Aufenthalt 8<br />

2.3 Mitnehmen von Haus- <strong>und</strong> Heimtieren nach <strong>Österreich</strong> 9<br />

3. LEbENsbEdINGUNGEN 10<br />

3.1 Vergleichende Preisniveaus der <strong>Leben</strong>shaltungskosten 10<br />

3.2 Internationale Vorwahl 10<br />

3.2.1 Notrufnummern 10<br />

3.3 Öffnungszeiten – Geschäfte 11<br />

3.4 Eröffnung e<strong>in</strong>es Bankkontos 11<br />

3.5 Kraftfahrzeuge 11<br />

3.5.1 Führersche<strong>in</strong> 11<br />

3.5.2 KFZ-Zulassungssche<strong>in</strong> 12<br />

3.6 Wohnen 12<br />

3.6.1 Vorübergehender Aufenthalt <strong>in</strong> Hotels <strong>und</strong> Jugendherbergen 12<br />

3.6.2 Wichtige Informationen r<strong>und</strong> ums Wohnen 12<br />

3.6.3 F<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>er dauerhaften Unterkunft 13<br />

3.6.4 Zugangsbestimmungen für Geme<strong>in</strong>dewohnungen 13<br />

3.6.5 Zugangsbestimmungen zu Genossenschaftswohnungen 13<br />

3.6.6 Anmeldung von Radio <strong>und</strong> Fernsehen 14<br />

3.6.7 Anmeldung von Gas <strong>und</strong> Strom 14<br />

3.6.8 Anmeldung von Festnetztelefon <strong>und</strong> Mobiltelefon („Handy“) 14<br />

4. aRbEItsUcHE IN ÖstERREIcH 15<br />

4.1 Arbeitsuche aus dem EU/EWR-Ausland <strong>und</strong> der Schweiz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>,<br />

Arbeitsuche für Drittstaatsangehörige 15<br />

4.2 EURES (European Employment Services) 15<br />

4.3 <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS) <strong>Österreich</strong> 16<br />

4.4 Tageszeitungen 19<br />

4.5 Private Arbeitsvermittler 19<br />

4.6 Verdeckter Arbeitsmarkt 19<br />

4.7 Au-pair 20<br />

4.8 Saisonarbeit 21<br />

4.9 Übergangsbestimmungen für bulgarische <strong>und</strong> rumänische<br />

Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen am österreichischen Arbeitsmarkt 21<br />

4.10 Bewerbungsunterlagen 22<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

2


5. aRbEItsbEdINGUNGEN 23<br />

5.1 Arbeitsrecht – Überblick 23<br />

5.2 Vertretung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen 23<br />

5.2.1 Arbeiterkammer <strong>und</strong> <strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong> 23<br />

5.2.2 Betriebsrat 24<br />

5.3 Beschäftigungsverhältnisse 24<br />

5.3.1 Arbeitsvertrag <strong>und</strong> Dienstzettel 25<br />

5.3.1.1 Arbeitszeit <strong>und</strong> Urlaubsanspruch 25<br />

5.3.1.2 Kündigung 26<br />

5.3.2 Freier Dienstvertrag 26<br />

5.3.3 Werkvertrag 27<br />

5.4 Bildungskarenz <strong>und</strong> Sabbatical 29<br />

5.5 Familienhospizkarenz 29<br />

6. aNERkENNUNG voN aUsLäNdIscHEN dIpLomEN<br />

UNd bERUFszULassUNG 30<br />

6.1 Allgeme<strong>in</strong>e Informationen 30<br />

6.2 Beispiele für reglementierte Berufe 31<br />

6.2.1 Lehrer/Lehrer<strong>in</strong>nen 31<br />

6.2.2 Ges<strong>und</strong>heitsberufe 31<br />

6.2.2.1 Ärzte/Ärzt<strong>in</strong>nen 31<br />

6.2.3 Rechtsanwälte/Rechtsanwält<strong>in</strong>nen 31<br />

6.2.4 Architekten/Architekt<strong>in</strong>nen – Bau<strong>in</strong>genieure/Bau<strong>in</strong>genieur<strong>in</strong>nen –<br />

Ziviltechniker/Ziviltechniker<strong>in</strong>nen 32<br />

6.3 Anerkennung schulischer <strong>und</strong> beruflicher Diplome 32<br />

7. stEUERN 33<br />

7.1 E<strong>in</strong>kommenssteuer <strong>und</strong> Arbeitnehmerveranlagung 33<br />

8. sozIaLE sIcHERHEIt 36<br />

8.1 Krankenversicherung 37<br />

8.2 Unfallversicherung 38<br />

8.3 Pensionsversicherung 38<br />

8.4 Arbeitslosenversicherung 39<br />

8.4.1 F<strong>in</strong>anzielle Leistungen 39<br />

8.4.2 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz 39<br />

8.4.2.1 Bezug von Arbeitslosengeld aus dem EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz<br />

während der Arbeitsuche <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 39<br />

8.4.2.2 Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus Beschäftigung<br />

im EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz 39<br />

8.5 Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung 40<br />

9. LEbEN mIt kINdERN 41<br />

9.1 Mutterschutz 41<br />

9.1.1 Angestellte/Arbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte 41<br />

9.1.2 Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Werkunternehmer<strong>in</strong>nen 41<br />

9.1.3 Selbstständig Erwerbstätige 42<br />

9.1.4 Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass 42<br />

9.2 Karenz, K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Elternteilzeit 42<br />

9.3 Familienbeihilfe 44<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

3


10. bILdUNGswEsEN 46<br />

10.1 Bildung <strong>und</strong> Ausbildung – Überblick 46<br />

10.2 Berufliche Erstausbildung – Lehre 47<br />

10.3 Weiterbildung 47<br />

11. cHEckLIst FÜR dIE ÜbERsIEdELUNG NacH ÖstERREIcH 49<br />

12. EUREs-bERatER/EUREs-bERatERINNEN IN ÖstERREIcH 51<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

4


1. EINFÜHRUNG<br />

1.1 Geografie <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

<strong>Österreich</strong> hat e<strong>in</strong>e <strong>Fläche</strong> von 83.878 km² <strong>und</strong> 8.443.018 E<strong>in</strong>wohner/E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen (Bevölkerungsstand:<br />

1.1.2012), darunter 970.541 ausländische Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen (11,5% der<br />

Gesamtbevölkerung).<br />

Die Bevölkerungsdichte ist mit 4.175 E<strong>in</strong>wohnern/E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen pro km 2 <strong>in</strong> Wien am höchsten <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> Tirol mit 57 E<strong>in</strong>wohnern/E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen pro km 2 am ger<strong>in</strong>gsten (Bevölkerungsstand: 1.1.2012).<br />

Die <strong>Leben</strong>serwartung e<strong>in</strong>es im Jahr 2010 Neugeborenen beträgt durchschnittlich 80 Jahre.<br />

<strong>Österreich</strong>s Nachbarländer s<strong>in</strong>d die Schweiz, Liechtenste<strong>in</strong>, Deutschland, die Tschechische Republik,<br />

Slowakei, Ungarn, Slowenien <strong>und</strong> Italien.<br />

<strong>Österreich</strong> besteht aus neun B<strong>und</strong>esländern, jedes B<strong>und</strong>esland hat se<strong>in</strong>e eigene Landeshauptstadt:<br />

Quelle: webs.schule.at<br />

B<strong>und</strong>esland<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

E<strong>in</strong>wohner/<br />

E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen<br />

01.01.2012<br />

Landeshauptstadt<br />

E<strong>in</strong>wohner/<br />

E<strong>in</strong>wohner<strong>in</strong>nen<br />

01.01.2012<br />

Burgenland 286.215 Eisenstadt 13.165<br />

Kärnten 557.773 Klagenfurt 94.796<br />

Niederösterreich 1.617.455 St. Pölten 52.048<br />

Oberösterreich 1.416.772 L<strong>in</strong>z 191.107<br />

Salzburg 534.122 Salzburg 148.521<br />

Steiermark 1.213.255 Graz 265.318<br />

Tirol 714.449 Innsbruck 121.329<br />

Vorarlberg 371.741 Bregenz 28.007<br />

Wien 1,731.236 Wien 1,731.236<br />

5


1.2 Das politische System<br />

<strong>Österreich</strong> ist e<strong>in</strong>e demokratische Republik. Der B<strong>und</strong>espräsident ist der oberste Repräsentant des<br />

Staates. Neben anderen Aufgaben (oberster Befehlshaber des B<strong>und</strong>esheeres, Angelobung der<br />

B<strong>und</strong>esregierung sowie der Landeshauptleute, Abschließen von Staatsverträgen etc.) vertritt er die<br />

Republik nach außen.<br />

Nationalrat <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat, die beiden Kammern des Parlaments, s<strong>in</strong>d die gesetzgebenden Organe<br />

<strong>Österreich</strong>s. An der Spitze der B<strong>und</strong>esregierung steht der B<strong>und</strong>eskanzler/die B<strong>und</strong>eskanzler<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />

führt mit dem Vizekanzler/der Vizekanzler<strong>in</strong>, B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>istern/B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Staatssekretären/Staatssekretär<strong>in</strong>nen<br />

die Regierungsgeschäfte.<br />

Jedes B<strong>und</strong>esland wird von e<strong>in</strong>er Landesregierung verwaltet, an deren Spitze der Landeshauptmann/die<br />

Landeshauptfrau steht.<br />

<strong>Österreich</strong> ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union.<br />

1.3 Klima<br />

Für <strong>Österreich</strong> ist das mitteleuropäische Übergangsklima (warme Sommer, kalte W<strong>in</strong>ter, ausreichend<br />

Niederschlag) charakteristisch. Innerhalb <strong>Österreich</strong>s lassen sich zwei weitere spezielle Klimabereiche<br />

unterscheiden: Der Osten ist vom pannonischen Klima geprägt (warme bis heiße Sommer<br />

relativ niederschlagsarm, kalte W<strong>in</strong>ter); die <strong>in</strong>neralp<strong>in</strong>en Regionen stehen unter dem E<strong>in</strong>fluss des<br />

alp<strong>in</strong>en Klimas (im Vergleich zum Osten vermehrter Niederschlag im Sommer, lange schneereiche<br />

W<strong>in</strong>ter).<br />

1.4 Sprachen<br />

Die Amtssprache <strong>Österreich</strong>s ist Deutsch <strong>und</strong> im Arbeits- <strong>und</strong> Wirtschaftsleben daher unbed<strong>in</strong>gt<br />

Voraussetzung. In e<strong>in</strong>zelnen Regionen der autonomen Volksgruppen wird Kroatisch, Slowenisch<br />

<strong>und</strong> Ungarisch als Amtssprache anerkannt. Englisch wird als erste Fremdsprache an den Schulen<br />

unterrichtet.<br />

1.5 Kultur <strong>und</strong> Religion<br />

In <strong>Österreich</strong> gibt es <strong>in</strong> den meisten kle<strong>in</strong>eren Ortschaften (Geme<strong>in</strong>den) diverse Vere<strong>in</strong>e (Fußball,<br />

Freiwillige Feuerwehr, Gesangsvere<strong>in</strong>e etc.). In größeren Ortschaften <strong>und</strong> Städten gibt es umfangreiche<br />

kulturelle Angebote (Theater, K<strong>in</strong>o, Vernissagen) <strong>und</strong> zahlreiche Sportmöglichkeiten. Informationen<br />

über Vere<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d auf den Geme<strong>in</strong>deämtern oder <strong>in</strong> den Magistraten (Verwaltungsbehörden der<br />

Städte) erhältlich. Tageszeitungen <strong>und</strong> spezielle Veranstaltungskalender <strong>in</strong>formieren über aktuelle<br />

kulturelle Veranstaltungen.<br />

Der Osten <strong>Österreich</strong>s (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark) ist traditionell stark mit den<br />

Nachbarländern (Republik Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) verb<strong>und</strong>en. Heute zeigt sich<br />

diese Verb<strong>und</strong>enheit mit <strong>Österreich</strong> u.a. durch das gegenseitige wirtschaftliche Engagement dieser<br />

Länder.<br />

E<strong>in</strong>flüsse der ehemaligen Länder der Monarchie f<strong>in</strong>den sich aber auch <strong>in</strong> der österreichischen Küche.<br />

In kle<strong>in</strong>eren Ortschaften gibt es Gasthäuser mit österreichischen Spezialitäten (Wiener Schnitzel<br />

etc.) <strong>und</strong> typischen regionalen Gerichten. In Städten <strong>und</strong> größeren Ortschaften gibt es Restaurants<br />

mit <strong>in</strong>ternationaler Küche; besonders beliebt s<strong>in</strong>d italienische <strong>und</strong> asiatische Restaurants.<br />

Essenszeiten:<br />

Frühstück: 8.00–10.00 Uhr, Mittagessen: 11.30–14.00 Uhr, Abendessen: 18.00–21.00 Uhr. In ländlichen<br />

Regionen erhält man außerhalb der Essenszeiten manchmal nur kle<strong>in</strong>e Snacks. In Ballungszentren<br />

<strong>und</strong> großen Städten gibt es zahlreiche Restaurants, die durchgehend warme Küche anbieten.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

6


Die Kultur <strong>Österreich</strong>s ist durch den E<strong>in</strong>fluss der katholischen Kirche geprägt. Gemäß der Volkszählung<br />

im Jahr 2001 besteht der Großteil der österreichischen Bevölkerung aus Katholiken/Katholik<strong>in</strong>nen<br />

(74%), gefolgt von Protestanten/Protestant<strong>in</strong>nen (5%), Muslimen/Muslim<strong>in</strong>nen (4%) <strong>und</strong><br />

Christlich-Orthodoxen (2%).<br />

http://www.statistik.at/ (Statistik Austria)<br />

1.6 Arbeitsmarktpolitische Daten <strong>und</strong> Zahlen<br />

Im 1. Quartal 2012 (Jänner – März) waren durchschnittlich 4,119.200 Personen erwerbstätig, davon<br />

2,194.800 Männer <strong>und</strong> 1,924.500 Frauen.<br />

Die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen, also der Anteil der Erwerbstätigen an allen<br />

Personen dieser Altersgruppe, lag im Jahr 2012 bei 72,1%. Die Teilzeitquote (Anteil der Personen,<br />

die laut eigenen Angaben weniger als 36 Wochenst<strong>und</strong>en arbeiten) liegt 2011 bei 25,2%. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

beträgt der Anteil der Frauenteilzeitbeschäftigten 44%.<br />

160.200 Personen waren im 1. Quartal 2012 von Arbeitslosigkeit betroffen. Das bedeutet e<strong>in</strong>e<br />

Arbeitslosenquote von 4,1% (EU-Def<strong>in</strong>ition – nicht saisonbere<strong>in</strong>igt).<br />

Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung beträgt im 1. Quartal 2012 6,8%.<br />

Die Arbeitslosenquote für Jugendliche (15–24-Jährige) beträgt 8,4% (nationale Berechnung), die<br />

Arbeitslosenquote für ältere Personen (55–64-Jährige) liegt bei 9,8%. Personen mit nicht österreichischer<br />

Staatsbürgerschaft s<strong>in</strong>d besonders von Arbeitslosigkeit (11,4%) betroffen.<br />

Im B<strong>und</strong>esländervergleich liegt die Arbeitslosigkeit im 1. Quartal 2012 <strong>in</strong> Kärnten mit durchschnittlich<br />

11,6% am höchsten <strong>und</strong> <strong>in</strong> Salzburg mit durchschnittlich 5% am niedrigsten.<br />

http://www.statistik.at/ (Erwerbsstatus)<br />

http://www.statistik.at/ (Teilzeitquote)<br />

http://www.ams.at (Arbeitslosigkeit)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

7


2. EINREIsE NacH ÖstERREIcH<br />

2.1 Meldepflicht<br />

In <strong>Österreich</strong> gilt die Meldepflicht. B<strong>in</strong>nen drei Tagen nach Bezug e<strong>in</strong>er neuen Unterkunft ist e<strong>in</strong>e<br />

Meldung bei der zuständigen Behörde verpflichtend.<br />

Zuständige Behörden s<strong>in</strong>d:<br />

• der Meldeservice des Geme<strong>in</strong>deamtes oder des Magistrates (<strong>in</strong> Städten)<br />

• <strong>in</strong> Wien: der Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter<br />

Folgende Unterlagen <strong>und</strong> Dokumente müssen mitgebracht werden:<br />

� Ausgefülltes Meldeformular: liegt bei den zuständigen Meldebehörden,<br />

auf Standesämtern (z.B. <strong>in</strong> Wien) auf <strong>und</strong> ist über das Internet erhältlich.<br />

� Reisepass, Geburtsurk<strong>und</strong>e<br />

� Meldeformular von eventuell weiteren Wohnsitzen<br />

Das Meldeformular (früher: Meldezettel) muss, unterschrieben von Unterkunftgeber/Unterkunftgeber<strong>in</strong><br />

(Eigentümer/Eigentümer<strong>in</strong>, Hausverwaltung) <strong>und</strong> Unterkunftnehmer/Unterkunftnehmer<strong>in</strong><br />

(z.B. Mieter/Mieter<strong>in</strong>), bei der Meldebehörde entweder persönlich, durch e<strong>in</strong>e Vertrauensperson oder<br />

auf dem Postweg abgegeben werden.<br />

Mit der Anmeldung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> werden die persönlichen Daten automatisch im Zentralen Melderegister<br />

(ZMR) gespeichert <strong>und</strong> stehen Behörden zur Verfügung. Jede <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gemeldete<br />

Person hat ihre persönliche ZMR-Zahl, die auf der Meldebestätigung steht.<br />

EU-/EWR-Bürger/EU-/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> dessen Angehörige/deren Angehörige, die sich länger<br />

als drei Monate <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> aufhalten <strong>und</strong> sich niederlassen wollen, müssen zusätzlich e<strong>in</strong>e<br />

Anmeldebesche<strong>in</strong>igung beantragen (s. Kapitel 2.2 Aufenthalt).<br />

http://www.help.gv.at/ (allgeme<strong>in</strong>e Informationen)<br />

http://www.help.gv.at/ (Meldeformulare)<br />

2.2 Aufenthalt<br />

EU­/EWR­Bürger/EU­/EWR­Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

deren Angehörige (mit EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder Schweizer Staatsbürgerschaft) brauchen<br />

zur E<strong>in</strong>reise <strong>und</strong> für den Aufenthalt ke<strong>in</strong>en Aufenthaltstitel, sie genießen Sichtvermerks- <strong>und</strong> Niederlassungsfreiheit.<br />

Mit e<strong>in</strong>em gültigen Reisepass oder Personalausweis können sie sich bis zu drei<br />

Monaten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> aufhalten.<br />

Für e<strong>in</strong>en längeren Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gilt:<br />

� Sie müssen Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong> oder Selbstständiger/Selbstständige<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> se<strong>in</strong> oder<br />

� über ausreichende Existenzmittel für sich <strong>und</strong> Ihre Familienangehörige sowie über<br />

e<strong>in</strong>e ausreichende Krankenversicherung verfügen oder<br />

� e<strong>in</strong>e Ausbildung bei e<strong>in</strong>er Schule oder Bildungse<strong>in</strong>richtung absolvieren <strong>und</strong> über ausreichende<br />

Existenzmittel sowie e<strong>in</strong>e ausreichende Krankenversicherung verfügen<br />

Innerhalb von vier Monaten müssen EU-/EWR-Bürger/EU-/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen ihre Niederlassung<br />

bei der Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) anzeigen; die Behörde stellt<br />

e<strong>in</strong>e „Anmeldebesche<strong>in</strong>igung“ aus. S<strong>in</strong>d die Angehörigen (Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong>, K<strong>in</strong>der, <strong>Leben</strong>spartner/<strong>Leben</strong>spartner<strong>in</strong><br />

etc.) auch EU-/EWR-Staatsbürger/EU-/EWR-Staatsbürger<strong>in</strong>nen, muss ihre<br />

Niederlassung ebenfalls durch e<strong>in</strong>e „Anmeldebesche<strong>in</strong>igung“ angezeigt werden.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013 8


EU-/EWR-Bürger/EU-/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen können bei der zuständigen Behörde e<strong>in</strong>en „Lichtbildausweis<br />

für EWR-Bürger“ beantragen.<br />

Für begünstigte Drittstaatsangehörige – Angehörige von EU-/EWR-Bürgern/EU-/EWR-Bürger<strong>in</strong>nen,<br />

die ke<strong>in</strong>e EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen gelten besondere Bestimmungen.<br />

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Aufenthaltsbehörde oder bei Beratungsstellen.<br />

Die notwendigen Dokumente s<strong>in</strong>d bei Antragstellung im Orig<strong>in</strong>al <strong>und</strong> <strong>in</strong> beglaubigter deutscher Übersetzung<br />

beizulegen.<br />

Die zuständige Behörde <strong>in</strong>formiert darüber, welche Dokumente <strong>und</strong> Antragsformulare notwendig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Zuständige Behörde:<br />

• Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)<br />

• In Wien: Magistratsabteilung 35 (MA 35)<br />

http://www.help.gv.at/ (Aufenthalt <strong>und</strong> Visum – auch <strong>in</strong> englischer Sprache)<br />

http://www.bmi.gv.at/niederlassung/ (Informationen des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums für Inneres)<br />

http://www.bmi.gv.at/ (Family members of EEA, Swiss and Austrian Nationals)<br />

http://www.bmi.gv.at/<br />

(EEA members and Third Country Nationals who are family members of EEA citzens)<br />

http://www.ams.at/ (Basis<strong>in</strong>formationen <strong>in</strong> englischer Sprache)<br />

http://www.migrant.at/ (Beratungszentrum für Migranten <strong>und</strong> MigrantInnen)<br />

2.3 Mitnehmen von Haus­ <strong>und</strong> Heimtieren nach <strong>Österreich</strong><br />

Das Mitführen e<strong>in</strong>es EU-Heimtierpasses für Heimtiere ist verpflichtend.<br />

http://bmg.gv.at/ (Reisen mit Heimtieren nach <strong>Österreich</strong>)<br />

In <strong>Österreich</strong> müssen H<strong>und</strong>e mit e<strong>in</strong>em Mikrochip gekennzeichnet werden, zusätzlich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen<br />

Geme<strong>in</strong>den für H<strong>und</strong>e bestimmte Abgaben zu entrichten. Die Höhe der Abgabe ist von Wohnort zu<br />

Wohnort verschieden. Informationen s<strong>in</strong>d am zuständigen Geme<strong>in</strong>deamt oder am Magistratischen<br />

Bezirksamt (Städte) erhältlich.<br />

http://www.help.gv.at/ (Haustierhaltung)<br />

http://www.help.gv.at/ (H<strong>und</strong>eabgabe)<br />

http://www.tierarzt.at/ (Verzeichnis von TierärztInnen)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013 9


3. LEbENsbEdINGUNGEN<br />

3.1 Vergleichende Preisniveaus der <strong>Leben</strong>shaltungskosten<br />

Die Währung <strong>Österreich</strong>s ist der Euro (€), e<strong>in</strong> Euro s<strong>in</strong>d h<strong>und</strong>ert Cent.<br />

Durch das System der vergleichenden Preisniveaus kann die Kaufkraft zwischen nationalen<br />

Währungen verglichen werden. Die vergleichenden Preisniveaus geben darüber Auskunft, ob e<strong>in</strong><br />

Land im Vergleich zum Durchschnitt (EU 27=100) billig oder teuer ist.<br />

http://www.statistik.at/ (Wohnungsaufwand)<br />

http://epp.eurostat.ec.europa.eu (vergleichende Preisniveaus)<br />

http://www.oecd.org/ (vergleichende Preisniveaus)<br />

3.2 Internationale Vorwahl<br />

Die <strong>in</strong>ternationale Vorwahl nach <strong>Österreich</strong>: +43 (0043)<br />

3.2.1 Notrufnummern<br />

Feuerwehr 122<br />

Polizei 133<br />

Rettung 144<br />

Ärzte Notdienst 141<br />

Europaweiter Notruf 112<br />

Apotheken-Nachtdienst <strong>und</strong> Wochenenddienste http://www.apotheker.or.at/<br />

Zahnärztesuche http://www.zahnaerztekammer.at/<br />

Vergiftungs<strong>in</strong>formationszentrale 01/406 43 43<br />

Sozialpsychiatrischer Notdienst (0–24 Uhr) 01/313 30<br />

Rat auf Draht (K<strong>in</strong>dernotruf) 147<br />

Telefonseelsorge (0–24 Uhr) 142<br />

Frauen-Helpl<strong>in</strong>e gegen Männergewalt –<br />

kostenlose Helpl<strong>in</strong>enummer (0–24 Uhr)<br />

0800/222 555<br />

Beratungsstellen für Frauen https://www.help.gv.at/<br />

Beratungsstellen für Männer https://www.help.gv.at/<br />

Notdienste allgeme<strong>in</strong> http://www.regionalsuche.at/<br />

<strong>Österreich</strong>weite Krisennotrufnummern http://www.dieseite.net/notrufnummer/<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

10


3.3 Öffnungszeiten – Geschäfte<br />

Die meisten Geschäfte <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben zwischen 9.00 Uhr <strong>und</strong> 18.00 Uhr geöffnet. Supermärkte<br />

öffnen ab 7.30 Uhr <strong>und</strong> schließen zum Teil um 19.00 oder 20.00 Uhr. Auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen E<strong>in</strong>kaufszentren<br />

gibt es längere Öffnungszeiten.<br />

Am Sonntag haben die Geschäfte geschlossen. In größeren Städten kann man z.B. <strong>in</strong> Supermärkten<br />

an Bahnhöfen e<strong>in</strong>kaufen gehen. <strong>Leben</strong>smittel können an Sonn- <strong>und</strong> Feiertagen auch an vielen Tankstellen<br />

e<strong>in</strong>gekauft werden.<br />

In den meisten größeren Geschäften bzw. Supermärkten kann mit Bankomatkarte oder Kreditkarte<br />

bezahlt werden.<br />

3.4 Eröffnung e<strong>in</strong>es Bankkontos<br />

Zur Eröffnung e<strong>in</strong>es Girokontos (Gehaltskonto) ist e<strong>in</strong> aktueller Lichtbildausweis (Reisepass,<br />

Personalausweis, Führersche<strong>in</strong>) notwendig.<br />

Weitere Informationen s<strong>in</strong>d bei Bank- <strong>und</strong> Geld<strong>in</strong>stituten erhältlich.<br />

http://www.bankaustria.at/de/ (Bank Austria)<br />

https://www.sparkasse.at/ (Die Erste)<br />

http://www.raiffeisen.at (Raiffeisenbank – Filialen auch <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>eren Städten <strong>und</strong> Orten)<br />

http://www.bawagpsk.com/ (BAWAG-PSK)<br />

http://www.volksbank.at (Volksbank)<br />

http://www.bankkonditionen.at (Banken im Vergleich)<br />

3.5 Kraftfahrzeuge<br />

Es müssen e<strong>in</strong>e so genannte „Warnweste“ <strong>in</strong> den Leuchtfarben gelb oder orange, e<strong>in</strong> Pannendreieck<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Kraftfahrzeugapotheke mitgeführt werden. Der Lenker/die Lenker<strong>in</strong> des Kraftfahrzeugs hat<br />

dafür zu sorgen, dass K<strong>in</strong>der unter 14 Jahren im Fahrzeug gesichert werden.<br />

Die Fahrt auf österreichischen Autobahnen ist kostenpflichtig. Die dazu benötigte Autobahn-Vignette<br />

kann <strong>in</strong> Autobahnraststätten <strong>und</strong> Trafiken gekauft werden.<br />

http://www.asf<strong>in</strong>ag.at/ (Autobahn-Vignette – Preise)<br />

http://www.oeamtc.at/ (Länderdatenbank: Verkehrsbestimmungen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

https://www.help.gv.at/ (Kraftfahrzeugverwendung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

3.5.1 Führersche<strong>in</strong><br />

Führersche<strong>in</strong>e, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

gültig. Jede Änderung der Adresse (Hauptwohnsitz) muss bei der zuständigen Behörde bekannt<br />

gegeben werden. Für Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen gilt: Der Führersche<strong>in</strong> muss<br />

<strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder B<strong>und</strong>espolizeidirektion<br />

umgeschrieben werden. Damit die Umschreibung erfolgen kann, muss e<strong>in</strong>e amtsärztliche<br />

Untersuchung absolviert werden.<br />

http://www.help.gv.at/ (Führersche<strong>in</strong>, Führersche<strong>in</strong>klassen, etc.)<br />

http://www.arboe.at/ (ARBÖ – Autofahrerclub)<br />

http://www.oeamtc.at/fuehrersche<strong>in</strong>/ (ÖAMTC – Autofahrerclub)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

11


3.5.2 KFZ­Zulassungssche<strong>in</strong><br />

Wenn der Hauptwohnsitz nach <strong>Österreich</strong> verlegt wird, darf mit e<strong>in</strong>em Fahrzeug mit ausländischem<br />

Kennzeichen e<strong>in</strong> Monat lang gefahren werden. Innerhalb dieser Frist muss das Kraftfahrzeug <strong>in</strong><br />

<strong>Österreich</strong> zugelassen werden.<br />

Es muss e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherung bei e<strong>in</strong>er der zahlreichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen<br />

werden bzw. nachgewiesen werden. Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen.<br />

Das Kraftfahrzeug kann daher <strong>in</strong> jedem Mitgliedsland bei zugelassenen Versicherungsunternehmen<br />

versichert werden. Bei der Zulassungsstelle der gewählten Versicherung wird<br />

die endgültige Zulassung vorgenommen.<br />

Die unten angeführten Informationsseiten geben darüber Auskunft, welche Untersuchungen <strong>und</strong><br />

Dokumente für die endgültige Zulassung notwendig s<strong>in</strong>d. Fahrzeuge mit EU­Betriebserlaubnis<br />

müssen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> seit 1.7.2007 nicht mehr genehmigt werden.<br />

https://www.help.gv.at/ (Fahren mit ausländischem Kennzeichen)<br />

http://www.oeamtc.at/ (Eigenimport von Kraftfahrzeugen durch Private)<br />

http://www.help.gv.at/ (KFZ-Zulassung)<br />

3.6 Wohnen<br />

3.6.1 Vorübergehender Aufenthalt <strong>in</strong> Hotels <strong>und</strong> Jugendherbergen<br />

Hotels <strong>und</strong> Pensionen:<br />

http://www.tiscover.at<br />

Jugendherbergen:<br />

http://www.jungehotels.at/od/home/<br />

http://www.jugendherberge.at<br />

3.6.2 Wichtige Informationen r<strong>und</strong> ums Wohnen<br />

In <strong>Österreich</strong> bef<strong>in</strong>den sich 41% der Neubauwohnungen <strong>in</strong> E<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Zweifamilienhäusern,<br />

54% der Neubauwohnungen bef<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Wohnhäusern mit mehreren Wohnungen. In Städten<br />

<strong>und</strong> Ballungszentren gibt es e<strong>in</strong>e große Anzahl an Miet-, Genossenschafts- <strong>und</strong> Eigentumswohnungen<br />

<strong>in</strong> mehrstöckigen Gebäuden. In ländlichen Regionen überwiegt die Anzahl der E<strong>in</strong>- bis Zweifamilienhäuser.<br />

Je nach Region s<strong>in</strong>d die Wohnungsmieten unterschiedlich hoch. Der durchschnittliche<br />

Wohnungsaufwand (Miete, Rückzahlung/Annuitäten bei Eigentumswohnungen <strong>und</strong> Betriebskosten)<br />

ist im Burgenland am niedrigsten (2012: € 4,42 pro m 2 ), <strong>in</strong> Salzburg am höchsten<br />

(2012: € 6,56 pro m 2 ). Der Mietpreis pro m 2 hängt von mehreren Faktoren wie Verkehrsanb<strong>in</strong>dung,<br />

Infrastruktur, Wohngegend, Ausstattung der Wohnung ab.<br />

Kle<strong>in</strong>ere Wohnungen s<strong>in</strong>d pro Quadratmeter oft teurer als größere Wohnungen, dazu kommen noch<br />

Betriebskosten (etwa 25% der Nettomiete) sowie Heizkosten <strong>und</strong> Gas- <strong>und</strong> Stromkosten.<br />

Die Miete der meisten Hauptmietwohnungen, Geme<strong>in</strong>dewohnungen <strong>und</strong> Genossenschaftswohnungen<br />

ist österreichweit durch das Mietrechtsgesetz geregelt.<br />

E<strong>in</strong>familienhäuser s<strong>in</strong>d vom Mietrechtsgesetz ausgenommen. Aber: Gesetzliche Kündigungsfristen<br />

gelten auch für E<strong>in</strong>familienhäuser.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

12


Bevor e<strong>in</strong> Miet­ oder Kaufvertrag abgeschlossen wird, ist es ratsam, sich an e<strong>in</strong>schlägige<br />

Beratungse<strong>in</strong>richtungen (Mietervere<strong>in</strong>igungen, Mieterschutzverband, Vere<strong>in</strong> für Konsumenten<strong>in</strong>formation,<br />

Arbeiterkammer etc.) zu wenden, um die Rechtmäßigkeit des Mietvertrags zu überprüfen.<br />

Die angeführten Beratungse<strong>in</strong>richtungen beraten <strong>in</strong> allen Mietrechtsangelegenheiten.<br />

https://mietervere<strong>in</strong>igung.at/ (Mietervere<strong>in</strong>igung)<br />

http://www.mieterschutzverband.at/ (Mieterschutzverband)<br />

http://www.konsument.at/ (Vere<strong>in</strong> für Konsumenten<strong>in</strong>formation)<br />

http://www.arbeiterkammer.at (Arbeiterkammer)<br />

http://www.statistik.at/ (Wohnungsaufwand)<br />

3.6.3 F<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>er dauerhaften Unterkunft<br />

Wichtige Informationsquellen:<br />

� Tageszeitungen:<br />

http://kurier.at/<br />

http://www.krone.at<br />

http://derstandard.at<br />

http://diepresse.com/<br />

(besonders zu beachten: die Wochenendausgaben)<br />

� Immobilienzeitschriften:<br />

http://www.bazar.at/<br />

http://www.immobilien.net/<br />

http://www.immodirekt.at<br />

� ImmobilienmaklerInnen:<br />

http://www.ovi.at/<br />

http://www.wohnnet.at (Informationen r<strong>und</strong> ums Bauen)<br />

3.6.4 Zugangbestimmungen für Geme<strong>in</strong>dewohnungen<br />

Die Zugangsbestimmungen zu Geme<strong>in</strong>dewohnungen s<strong>in</strong>d österreichweit unterschiedlich geregelt.<br />

Informationen s<strong>in</strong>d auf den jeweiligen Geme<strong>in</strong>deämtern oder <strong>in</strong> den zuständigen Magistraten <strong>in</strong> den<br />

Städten erhältlich.<br />

http://www.help.gv.at/ (Geme<strong>in</strong>dewohnungen)<br />

3.6.5 Zugangsbestimmungen zu Genossenschaftswohnungen<br />

Genossenschaftswohnungen s<strong>in</strong>d besonders geförderte – häufig mit Eigentumsoption versehene –<br />

Mietwohnungen. Der Mieter/die Mieter<strong>in</strong> wird Mitglied der Genossenschaft, zahlt e<strong>in</strong>en so genannten<br />

„Genossenschaftsanteil“, der von der Größe <strong>und</strong> dem Alter der Genossenschaftswohnung abhängt.<br />

http://www.help.gv.at/ (Genossenschaftswohnungen)<br />

http://www.gbv.at (Überblick über Genossenschaften <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

https://mietervere<strong>in</strong>igung.at/ (Mietervere<strong>in</strong>igung)<br />

http://www.mieterschutzverband.at/ (Mieterschutzverband)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

13


3.6.6 Anmeldung von Radio <strong>und</strong> Fernsehen<br />

Radio- <strong>und</strong> Fernsehgeräte müssen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> angemeldet werden.<br />

http://www.orf-gis.at/<br />

3.6.7 Anmeldung von Gas <strong>und</strong> Strom<br />

Welcher Energieversorger für welchen Wohnort zuständig ist <strong>und</strong> welcher Stromtarif der günstigste<br />

ist, erfährt man unter Tarifkalkulator/E-control:<br />

http://www.e-control.at/<br />

3.6.8 Anmeldung von Festnetztelefon <strong>und</strong> Mobiltelefon („Handy“)<br />

Überblick über Festnetztarife <strong>und</strong> Festnetzanbieter:<br />

http://www.mobilfunkrechner.de/akwien/ (AK Tarifwegweiser – Telefonieren im Festnetz)<br />

http://www1.arbeiterkammer.at/ (Ihr Festnetz – Tarifrechner)<br />

Überblick über Mobilnetztarife („Handy“) <strong>und</strong> Mobilnetzanbieter:<br />

http://www.mobilfunkrechner.de/akwien/ (AK Tarifwegweiser Mobiltelefonie)<br />

http://www1.arbeiterkammer.at/ (Ihr Handy – Tarifrechner)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

14


4. aRbEItsUcHE IN ÖstERREIcH<br />

Durch den Beitritt <strong>Österreich</strong>s zur Europäischen Union haben EU-/EWR-Bürger/EU-/EWR-<br />

Bürger<strong>in</strong>nen, Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> deren Angehörige (Ehepartner/<br />

Ehepartner<strong>in</strong>nen, K<strong>in</strong>der, Stief- <strong>und</strong> Adoptivk<strong>in</strong>der) das Recht, im Rahmen des freien Arbeitnehmerverkehrs<br />

ohne Arbeitsbewilligungen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zu leben <strong>und</strong> zu arbeiten. Für neue EU-Bürger/<br />

EU-Bürger<strong>in</strong>nen aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien gelten Übergangsbestimmungen! (s. auch Punkt 4.9)<br />

4.1 Arbeitsuche aus dem EU/EWR­Ausland <strong>und</strong> der Schweiz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>,<br />

Arbeitsuche für Drittstaatsangehörige<br />

Bevor Arbeitsuchende nach <strong>Österreich</strong> kommen, können sie über das Internet diverse Informationen<br />

<strong>und</strong> Serviceleistungen <strong>in</strong> Anspruch nehmen:<br />

� Arbeitsuche, Länder<strong>in</strong>formation, regionale Jobchancen über EURES<br />

� Arbeitsuche über AMS Homepage: Registrierung im eJob-Room auch onl<strong>in</strong>e möglich<br />

� Serviceleistungen des AMS: Berufs<strong>in</strong>teressenstest (Berufskompass),<br />

Interaktives Bewerbungstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g, Bewerbungscoach (Bewerbungstipps etc.)<br />

� Informationen des AMS: Berufs<strong>in</strong>formationsdatenbank (BIS), Berufslexika,<br />

Qualifikationsbarometer (Trends am Arbeitsmarkt, Chancen am österreichischen Arbeitsmarkt<br />

nach Qualifikationen), Weiterbildungsdatenbank, Berufs<strong>in</strong>formationszentren, barrierefreier<br />

Zugang zu Geschäftsstellen des AMS, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

� Informationen des AMS für Jugendliche: Arbeitszimmer, Your Choice<br />

� Über die Mitnahme von Leistungen aus der Arbeitslosenunterstützung <strong>in</strong>formieren<br />

sich Arbeitsuchende bei der Arbeitsverwaltung oder der zuständigen Behörde im Herkunftsland<br />

(s. Kapitel 8.4.2)<br />

� Informationen <strong>in</strong> englischer Sprache zu Leistungen des AMS, Aufenthalt, <strong>Leben</strong>s- <strong>und</strong><br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen etc. f<strong>in</strong>den Sie unter http://www.ams.at/<br />

Für Drittstaatsangehörige:<br />

http://www.bmask.gv.at/pdf (Criteria based Immigration to Austria – Red-White-Red Card)<br />

Nachdem Arbeitsuchende nach <strong>Österreich</strong> gekommen s<strong>in</strong>d, ist folgendes zu beachten:<br />

� Um Leistungen aus dem Herkunftsland auch <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> <strong>in</strong> Anspruch nehmen zu können<br />

(z.B. Arbeitslosengeld), ist es notwendig, sich persönlich bei der zuständigen Geschäftsstelle<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zu melden.<br />

� Unterstützung bei der Arbeitsuche sowie Berufsberatung kann persönlich bei den zuständigen<br />

Geschäftsstellen <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

4.2 EURES (European Employment Services)<br />

Informationen über <strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> österreichische Stellenangebote s<strong>in</strong>d über das EURES-Netzwerk<br />

bei den Arbeitsverwaltungen der EU-/EWR-Länder/der Schweiz erhältlich.<br />

Die EURES Homepage <strong>in</strong>formiert Arbeitsuchende u.a. über <strong>Leben</strong>s- <strong>und</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen sowie<br />

über Jobchancen <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Regionen der EU-/EWR-Staaten <strong>und</strong> der Schweiz <strong>und</strong> zeigt<br />

offene Stellen auf. Zusätzlich kann der persönliche <strong>Leben</strong>slauf onl<strong>in</strong>e gestellt werden <strong>und</strong> ist für<br />

<strong>in</strong>teressierte Arbeitgeber/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>sehbar.<br />

Über 700 speziell ausgebildete EURES-Berater/EURES-Berater<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Arbeitsverwaltungen<br />

aller EU-/EWR-Länder <strong>und</strong> der Schweiz tätig, um Arbeitsuchende bei der Jobsuche <strong>und</strong> Orientierung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anderen EU-/EWR-Staat/der Schweiz zu unterstützen. Über die EURES Homepage<br />

kann der EURES Berater/die EURES Berater<strong>in</strong> <strong>in</strong> der gewünschten Region gef<strong>und</strong>en werden.<br />

http://eures.europa.eu (EURES Homepage)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

15


4.3 <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS) <strong>Österreich</strong><br />

Die öffentliche Arbeitsverwaltung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> trägt den Namen <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS) <strong>und</strong><br />

bietet ihren Service <strong>in</strong> den Regionalen Geschäftsstellen an.<br />

Das AMS ist für Beratung, Vermittlung <strong>und</strong> Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

(z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) von Personen zuständig, die ihren Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

haben <strong>und</strong> sich <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> aufhalten.<br />

Arbeitsuchende <strong>und</strong> arbeitslose Personen können sich bei ihrer regionalen Geschäftsstelle (Zuständigkeit<br />

erfolgt nach Wohnsitz, s. dazu http://www.ams.at) als Arbeit suchend vormerken lassen.<br />

Auf der Homepage des AMS s<strong>in</strong>d Serviceangebote <strong>und</strong> Informationen zu f<strong>in</strong>den:<br />

� eJob­Room:<br />

Dieses Service steht sowohl beim AMS gemeldeten Personen als auch anderen <strong>in</strong>teressierten<br />

Personen zur Verfügung. Es bietet e<strong>in</strong>en Überblick über alle beim AMS gemeldeten offenen<br />

Stellen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Grenzregionen (Südtirol, Schweiz etc.)<br />

Die Suche nach e<strong>in</strong>er speziellen Stelle ist über die Auswahl nach gewünschtem Dienstverhältnis,<br />

Arbeitsort, Arbeitse<strong>in</strong>trittsdatum, Berufsgruppen/Berufsbezeichnung möglich <strong>und</strong> steht sowohl<br />

registrierten als auch nicht registrierten Benutzern/Benutzer<strong>in</strong>nen zur Verfügung.<br />

Achtung: E<strong>in</strong>e Registrierung im eJob-Room ist auch möglich, wenn sich der Wohnsitz noch<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> bef<strong>in</strong>det.<br />

Registrierte Benutzer/Benutzer<strong>in</strong>nen haben zusätzlich folgende Möglichkeiten:<br />

• Bewerbungen im eJob-Room zu veröffentlichen<br />

• Nutzung des erweiterten Stellenangebotes (eJob-Room Stellenangebote)<br />

Die Angebote des eJob-Room s<strong>in</strong>d kostenlos.<br />

http://www.ams.at/<br />

� Bewerbungstipps:<br />

Bietet <strong>in</strong>teraktives Bewerbungstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g, Bewerbungscoach im Internet (unterstützt Schritt für<br />

Schritt beim Verfassen von Bewerbungsunterlagen), Praxismappe für Arbeitsuchende,<br />

gibt Tipps <strong>und</strong> verrät Tricks r<strong>und</strong> um die Arbeitsuche<br />

http://www.ams.at/<br />

� onl<strong>in</strong>e Community – Karriereplanung, Berufswechsel, Bewerbung<br />

Onl<strong>in</strong>e Austausch von Informationen zu den genannten Themen<br />

http://bewerbungsportal.ams.or.at/<br />

� Leistungen für Arbeitsuchende:<br />

Informationen über den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc., Informationen über<br />

Verpflichtungen von Leistungsbezieher/Leistungsbezieher<strong>in</strong>nen gegenüber dem AMS etc.<br />

http://www.ams.at/<br />

� AMS Publikationen für EU­/EWR <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen:<br />

http://www.ams.at/ (Sie kommen nach <strong>Österreich</strong>)<br />

http://www.ams.at/ (EURES Grenzregionen)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

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� Informationen für ausländische Arbeitskräfte:<br />

http://www.ams.at/<br />

� Berufs<strong>in</strong>formationssystem (BIS):<br />

Ist die größte Onl<strong>in</strong>e Informationsdatenbank zu Berufen <strong>und</strong> Qualifikationen<br />

http://www.ams.at/bis/<br />

� Berufslexika:<br />

Informationen zu Berufen (Tätigkeitsmerkmale, Berufsanforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten,<br />

Aufstiegsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten etc.)<br />

http://www.berufslexikon.at (Lehrberufe, Berufe nach Abschluss e<strong>in</strong>es Studiums, Berufe nach<br />

Abschluss von berufsbildenden Schulen, sonstige Berufe)<br />

� Qualifikationsbarometer:<br />

Informiert über Qualifikationstrends <strong>und</strong> die neuesten Entwicklungen am Arbeitsmarkt<br />

http://www.ams.at/<br />

� Weiterbildungsdatenbank:<br />

Unterstützt bei der Suche nach der geeigneten Weiterbildung <strong>und</strong> enthält Informationen über<br />

Kursträger (-anbieter) <strong>und</strong> Voraussetzungen<br />

http://wbdb.ams.or.at/<br />

� Arbeitszimmer:<br />

Plattform für Jugendliche, die Tipps <strong>und</strong> Tricks zur Berufs-, Studien- <strong>und</strong> Schulwahl<br />

austauschen wollen<br />

http://www.arbeitszimmer.cc<br />

� Berufskompass:<br />

Fragebogen r<strong>und</strong> um die Berufswahl, der nach Beantwortung e<strong>in</strong>e Onl<strong>in</strong>e Auswertung <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong> Interessensprofil erstellt<br />

http://www.berufskompass.at/<br />

� Berufs<strong>in</strong>formationszentren (BIZ):<br />

An verschiedenen Standorten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> bieten BIZ Informationen über Berufs- <strong>und</strong><br />

Ausbildungsmöglichkeiten, Jobchancen, Tipps <strong>und</strong> Tricks zur Berufswahl. Umfangreiches<br />

Broschürenmaterial <strong>und</strong> Berufsvideos sowie persönliche Beratung werden kostenlos angeboten.<br />

http://www.ams.at/<br />

� Angebote für Frauen <strong>und</strong> Mädchen:<br />

http://www.ams.at/<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

17


� Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen:<br />

http://www.ams.at/<br />

� AMS­Forschungsnetzwerk:<br />

Infosystem über Netzwerke zu arbeitsmarktrelevanten Themen, Download von<br />

Publikationen <strong>und</strong> Studien möglich<br />

http://www.ams.at/<br />

Adressen:<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Burgenland<br />

Permayerstraße 10<br />

A-7000 Eisenstadt<br />

Tel.: +43 2682 692-0<br />

Internet: http://www.ams.at/bgld/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Niederösterreich<br />

Hohenstaufengasse 2<br />

A-1013 Wien<br />

Tel.: +43 1 531 36-0<br />

Internet: http://www.ams.at/noe/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Salzburg<br />

Auerspergstraße 67a<br />

A-5020 Salzburg<br />

Tel.: +43 662 8883-0<br />

Internet: http://www.ams.at/sbg/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Tirol<br />

Amraser Straße 8<br />

A-6020 Innsbruck<br />

Tel.: +43 512 58 46 64<br />

Internet: http://www.ams.at/tirol/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Wien<br />

Landstraßer Hauptstraße 55–57<br />

A-1030 Wien<br />

Tel.: +43 1 878 71<br />

Internet: http://www.ams.at/wien/<br />

Grenzregion Bodensee<br />

(Vorarlberg, Bayern, Schweiz)<br />

Internet: http://www.jobs-ohne-grenzen.org/<br />

Grenzregion Pannonia (<strong>Österreich</strong>, Ungarn)<br />

Internet: http://www.eures-pannonia.hu/<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Kärnten<br />

Rudolfsbahngürtel 42<br />

A-9021 Klagenfurt<br />

Tel.: +43 463 3831-0<br />

Internet: http://www.ams.at/ktn/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Oberösterreich<br />

Europaplatz 9<br />

A-4021 L<strong>in</strong>z<br />

Tel.: +43 732 6963-0<br />

Internet: http://www.ams.at/ooe/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Steiermark<br />

Babenbergerstraße 33<br />

A-8020 Graz<br />

Tel.: +43 316 7081-0<br />

Internet: http://www.ams.at/stmk/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> Vorarlberg<br />

Rhe<strong>in</strong>straße 33<br />

A-6901 Bregenz<br />

Tel.: +43 5574 691-0<br />

Internet: http://www.ams.at/vbg/<br />

<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong><br />

Treustraße 35–43<br />

A-1200 Wien<br />

Tel: +43 1 33178-0<br />

Internet: http://www.ams.at<br />

Grenzregion Transtirolia<br />

(Tirol, Südtirol <strong>und</strong> Graubünden)<br />

Internet: http://www.eures-transtirolia.eu/<br />

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4.4 Tageszeitungen<br />

Die meisten Jobangebote f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> den Wochenendausgaben.<br />

Zeitung Adresse<br />

Wiener Zeitung http://www.wienerzeitung.at<br />

Die Presse http://diepresse.com/<br />

Kurier http://kurier.at/<br />

Oberösterreichische Nachrichten http://www.nachrichten.at<br />

Der Standard http://derstandard.at/karriere<br />

Salzburger Nachrichten http://www.salzburg.com/<br />

Kle<strong>in</strong>e Zeitung http://www.kle<strong>in</strong>ezeitung.at/<br />

Vorarlberger Nachrichten http://www.vorarlbergernachrichten.at/<br />

Kronen Zeitung http://www.krone.at<br />

Tiroler Tageszeitung http://www.tt.com/<br />

http://www.ams.at/ (Jobs <strong>in</strong> Zeitungen)<br />

4.5 Private Arbeitsvermittler<br />

Die Bedeutung der privaten Arbeitsvermittler nimmt zu. Vor allem im Bereich der hochqualifizierten<br />

Arbeitsstellen erfolgt die Vermittlung be<strong>in</strong>ahe ausschließlich über Personalberatungsunternehmen.<br />

Das AMS ist mit zahlreichen privaten Arbeitsvermittlern Kooperationen e<strong>in</strong>gegangen. Auf der AMS<br />

Homepage f<strong>in</strong>den sich auch L<strong>in</strong>ks zu Jobbörsen zahlreicher großer Unternehmen.<br />

http://www.ams.at/ (Nützliche L<strong>in</strong>ks)<br />

4.6 Verdeckter Arbeitsmarkt<br />

Nicht alle zu besetzenden Stellen werden dem AMS bekannt gegeben oder <strong>in</strong> Zeitungen veröffentlicht.<br />

Es kann daher s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, Initiativbewerbungen („Bl<strong>in</strong>dbewerbungen“) an <strong>in</strong> Frage kommende<br />

Unternehmen zu schicken, <strong>in</strong> denen man sich nicht auf e<strong>in</strong>e konkret ausgeschriebene Stelle bezieht.<br />

http://www.herold.at (Adressen von Unternehmen <strong>und</strong> Firmen)<br />

http://www.ams.at/ (L<strong>in</strong>ks zu Branchenverzeichnissen)<br />

Es ist auch s<strong>in</strong>nvoll, Nachbarn/Nachbar<strong>in</strong>nen, Verwandte, Fre<strong>und</strong>e/Fre<strong>und</strong><strong>in</strong>nen, Bekannte nach<br />

freien Stellen zu fragen.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

19


4.7 Au­pair<br />

Junge Menschen aus anderen Ländern haben die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Zeit lang <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> als Au-pair<br />

zu arbeiten. Au-pairs werden als Familienmitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Gastfamilie aufgenommen <strong>und</strong> <strong>in</strong> deren<br />

Alltag <strong>in</strong>tegriert. Im Gegenzug erwartet die Familie Unterstützung bei der K<strong>in</strong>derbetreuung <strong>und</strong> bei<br />

leichten Hausarbeiten. Neben der Arbeit im Haushalt <strong>und</strong> der K<strong>in</strong>derbetreuung ist der Besuch e<strong>in</strong>er<br />

Sprachschule oder e<strong>in</strong>er anderen Weiterbildung verpflichtend.<br />

Wesentliche Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en Au­pair Aufenthalt s<strong>in</strong>d:<br />

� Alter zwischen 18 <strong>und</strong> 28 Jahren<br />

� Erfahrung <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>derbetreuung sowie Freude an der Arbeit mit K<strong>in</strong>dern<br />

� Bereitschaft, sich auf andere Kulturen <strong>und</strong> den jeweiligen <strong>Leben</strong>sstil e<strong>in</strong>zustellen<br />

� zwei bis drei Mal Babysittung pro Woche am Abend<br />

� e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß an Deutschkenntnissen (Schulunterricht oder e<strong>in</strong> Semester Studium<br />

oder Sprachlehrgang – durch Zeugnisse nachgewiesen)<br />

� E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>er autorisierten Agentur im Falle der Vermittlung<br />

� <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren nicht länger als e<strong>in</strong> Jahr als Au-pair-Kraft <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> beschäftigt<br />

� der Au-pair/die Au-pair hat ke<strong>in</strong>e Vorstrafe<br />

Für die Beschäftigung von Au-pair-Kräften gilt das Hausgehilfen- <strong>und</strong> Hausangestelltengesetz<br />

(HGHAG). Die Entlohnung richtet sich nach dem M<strong>in</strong>destlohntarif für Au-pair-Kräfte.<br />

Die meisten Au­pair­Agenturen bieten sowohl bei der Vorbereitung auf den Au-pair-Aufenthalt<br />

(Auswahl der Gastfamilie, Anreise etc.) als auch während des Aufenthaltes ihre Unterstützung an<br />

(Ansprechpartner bei Problemen, Organisation von regelmäßigen Au-pair-Treffen etc.)<br />

Au-pair-Kräfte aus dem EU-/EWR Raum oder der Schweiz genießen Niederlassungsfreiheit <strong>und</strong><br />

brauchen ke<strong>in</strong>en Aufenthaltstitel. Bei Aufenthalten von Personen mit EU-/EWR Staatsbürgerschaft,<br />

die länger als drei Monate dauern, muss bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft<br />

oder zuständiges Magistrat) allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e Anmeldebesche<strong>in</strong>igung besorgt werden.<br />

Die Gastfamilie muss sich vom AMS <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e Anzeigenbestätigung (http://www.ams.at/)<br />

http://www.ams.at/_docs/Infoblatt_Au-pair.pdf (Info Blatt Au-pair)<br />

https://www.help.gv.at/ (Informationen zur Au-pair-Beschäftigung – allgeme<strong>in</strong>)<br />

http://www.ams.at/ (Au-pair Mustervertrag)<br />

Informationen zum Thema Au-pair-Kräfte aus Nicht­EU­/EWR­Ländern (sie benötigen e<strong>in</strong>e spezielle<br />

Aufenthaltsbewilligung) s<strong>in</strong>d beim <strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong> <strong>und</strong> dessen regionalen Geschäftsstellen<br />

erhältlich.<br />

https://www.help.gv.at/ (Au-pair)<br />

Au-pair-Kräfte aus Drittstaaten s<strong>in</strong>d nicht zum regulären Arbeitsmarkt zugelassen <strong>und</strong> erwerben<br />

nach Beendigung ihrer Au-pair-Tätigkeit weder e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e weitere Arbeitsberechtigung<br />

noch das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang. Auch die Gastfamilie hat ke<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e<br />

Weiterbeschäftigung der Au-pair-Kraft.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

20


4.8 Saisonarbeit<br />

In den Bereichen Tourismus <strong>und</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft entsteht saisonbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Arbeitskräftebedarf,<br />

der durch den österreichischen Arbeitsmarkt nur teilweise abgedeckt werden kann. Insbesondere<br />

<strong>in</strong> den Regionen Ostösterreichs (Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Wien), <strong>in</strong> denen<br />

e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive landwirtschaftliche Nutzung betrieben wird, werden von Frühjahr bis Herbst immer<br />

wieder erfahrende Erntehelfer/Erntehelfer<strong>in</strong>nen (z.B. Spargel-, We<strong>in</strong>ernte) benötigt. In den W<strong>in</strong>tersportregionen<br />

Westösterreichs werden <strong>in</strong> den Monaten November bis März – <strong>in</strong> den Fremdenverkehrsregionen<br />

<strong>in</strong> ganz <strong>Österreich</strong> <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Monaten Mai bis Oktober – sowohl Fachkräfte<br />

mit Praxis (Restaurantfachleute, Köche/Köch<strong>in</strong>nen) als auch rout<strong>in</strong>ierte Hilfskräfte (Küchenhelfer/<br />

Küchenhelfer<strong>in</strong>nen, Re<strong>in</strong>igungspersonal, Stubenmädchen/-burschen, Hilfskellner/Hilfskellner<strong>in</strong>nen,<br />

Schankpersonal etc.) gesucht.<br />

Im Tourismusbereich gelten besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen (z.B. spezielle Durchrechnungszeiträume<br />

für Wochen- bzw. Monatsarbeitszeit, entsprechende Regelungen für Ruhepausen<br />

<strong>und</strong> freie Tage).<br />

Informationen über Rechte <strong>und</strong> Pflichten von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen sollten spätestens<br />

vor Arbeitsantritt bei Arbeiterkammer <strong>und</strong> Gewerkschaft e<strong>in</strong>geholt werden.<br />

http://jobroom.ams.or.at/ (<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong> – Saisonstellen)<br />

http://www.ams.at/ (Beschäftigungsbewilligung für Saisonarbeitskräfte – Kont<strong>in</strong>gentbewilligung)<br />

http://www.ams.at/ (Ausländische Erntehelfer <strong>und</strong> Erntehelfer<strong>in</strong>nen)<br />

http://www.ams.at/ (Zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften <strong>in</strong> der Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft)<br />

http://www.oegb.at (<strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>)<br />

http://www.arbeiterkammer.at (Arbeiterkammer)<br />

4.9 Übergangsbestimmungen für bulgarische <strong>und</strong> rumänische Staatsbürger/<br />

Staatsbürger<strong>in</strong>nen am österreichischen Arbeitsmarkt<br />

EU-Bürger/EU-Bürger<strong>in</strong>nen aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien haben nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

e<strong>in</strong>en freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, für sie gelten bis 1.1.2014<br />

Übergangsbestimmungen!<br />

Achtung! EU-Bürger/-Bürger<strong>in</strong>nen aus Tschechien, Slowenien, der Slowakei, aus Ungarn, Polen,<br />

Estland, Lettland <strong>und</strong> Litauen haben ab 1. Mai 2011 freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt,<br />

sie benötigen ke<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung mehr!<br />

Achtung! Für Fachkräfte aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien gibt es <strong>in</strong> bestimmten Berufen Sonderregelungen.<br />

(http://www.ams.at/)!<br />

http://www.ams.at/ (AusländerInnen)<br />

Wenn bulgarische <strong>und</strong> rumänische Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> arbeiten wollen<br />

� <strong>und</strong> noch ke<strong>in</strong>en Arbeitsplatz gef<strong>und</strong>en haben, steht ihnen die AMS-Homepage zur<br />

Verfügung.<br />

� <strong>und</strong> bereits e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz gef<strong>und</strong>en haben, muss ihr Arbeitgeber/ihre Arbeitgeber<strong>in</strong><br />

beim AMS um e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung ansuchen.<br />

Achtung! Für Schlüsselkräfte <strong>und</strong> Saisonkräfte aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien gelten eigene Zugangsbestimmungen.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

21


Staatsbürgern/Staatsbürger<strong>in</strong>nen aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien, die e<strong>in</strong>e Bestätigung des AMS<br />

über ihren freien Zugang zum Arbeitsmarkt vorweisen können („Freizügigkeitsbestätigung“), dürfen<br />

ohne Beschäftigungsbewilligung e<strong>in</strong>gestellt werden, d.h. sie haben e<strong>in</strong> Recht auf freie Arbeitsplatzwahl<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e solche Bestätigung ist bulgarischen <strong>und</strong> rumänischen Staatsbürgern/Staatsbürger<strong>in</strong>nen<br />

auszustellen, die zum Zeitpunkt des 1. Jänner 2007 oder zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt bereits seit<br />

m<strong>in</strong>destens zwölf Monaten durchgehend legal <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> beschäftigt s<strong>in</strong>d, d.h. über e<strong>in</strong>e<br />

Beschäftigungsbewilligung, e<strong>in</strong>eArbeitserlaubnis, e<strong>in</strong>en Befreiungssche<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>en Niederlassungsnachweis<br />

verfügen.<br />

Auch für Familienangehörige (Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong>, K<strong>in</strong>der bis zum Alter von 21 Jahren –<br />

unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) von jenen bulgarischen <strong>und</strong> rumänischen Staatsbürgern/<br />

Staatsbürger<strong>in</strong>nen, die selbst bereits freizügigkeitsberechtigt s<strong>in</strong>d, mit diesen e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen<br />

Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben <strong>und</strong> rechtmäßig niedergelassen s<strong>in</strong>d, gilt:<br />

Sie besitzen das Recht auf Ausstellung e<strong>in</strong>er Freizügigkeitsbestätigung alle<strong>in</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Angehörigeneigenschaft<br />

<strong>und</strong> zwar ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>. Familienangehörige,<br />

die e<strong>in</strong>e Bestätigung des AMS über ihren freien Zugang zum Arbeitsmarkt vorweisen können, dürfen<br />

ohne Beschäftigungsbewilligung e<strong>in</strong>gestellt werden, d.h. sie haben e<strong>in</strong> Recht auf freie Arbeitsplatzwahl<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

http://www.ams.at/ (Beschäftigungsbewilligung für Fachkräfte)<br />

http://www.ams.at/ (Downloads <strong>und</strong> Formulare)<br />

4.10 Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerbungsschreiben <strong>und</strong> <strong>Leben</strong>slauf s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> deutscher Sprache zu verfassen, außer das Stellen<strong>in</strong>serat<br />

verlangt die Bewerbung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache.<br />

Bei telefonisch oder persönlich vere<strong>in</strong>barten Vorstellungsterm<strong>in</strong>en ist es ebenfalls üblich, e<strong>in</strong>en<br />

<strong>Leben</strong>slauf <strong>und</strong> Zeugnisse oder Arbeitsbestätigungen mitzubr<strong>in</strong>gen. Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung beim<br />

Verfassen der Bewerbungsunterlagen s<strong>in</strong>d onl<strong>in</strong>e über die AMS Homepage („Bewerbungscoach“<br />

(http://bewerbungsportal.ams.or.at/)) erhältlich.<br />

Vollständige Bewerbungsunterlagen umfassen:<br />

� Bewerbungsschreiben<br />

� <strong>Leben</strong>slauf (Curriculum vitae)<br />

� Zeugnisse (Maturazeugnis, Dienstzeugnisse, Zeugnisse bzw.<br />

Kursbestätigungen von fachlich wichtigen Kursen)<br />

� Bewerbungsfoto<br />

http://europass.cedefop.europa.eu/ (Europäischer <strong>Leben</strong>slauf)<br />

http://www.ams.at (<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong> unter „Bewerbungscoach“)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

22


5. aRbEItsbEdINGUNGEN<br />

5.1 Arbeitsrecht –Überblick<br />

Das Arbeitsrecht enthält Rechte <strong>und</strong> Pflichten von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen. Dazu gehören<br />

u.a. folgende Gesetze <strong>und</strong> rechtliche Bestimmungen:<br />

� Angestelltengesetz<br />

� Arbeitsverfassungsgesetz<br />

� Arbeiter-Abfertigungsgesetz<br />

� Arbeitsplatzsicherungsgesetz<br />

� Ausländerbeschäftigungsgesetz<br />

� Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

� Gleichbehandlungsgesetz<br />

� Mutterschutz<br />

� Urlaubsgesetz<br />

� Schutz von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

� Arbeitszeitgesetz<br />

� Frauen-Nachtarbeitsgesetz<br />

http://www.arbeiterkammer.at (Arbeiterkammern: Arbeit <strong>und</strong> Recht)<br />

http://www.oegb.at (<strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>)<br />

5.2 Vertretung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

5.2.1 Arbeiterkammer <strong>und</strong> <strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong><br />

Als Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong> ist man Mitglied der Arbeiterkammer <strong>und</strong> kann somit von ihr rechtlich<br />

vertreten werden. Mitglied e<strong>in</strong>er Gewerkschaft wird man per Ansuchen.<br />

Sowohl Arbeiterkammern als auch Gewerkschaften vertreten die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen<br />

<strong>und</strong> kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>. Sie s<strong>in</strong>d unabhängige,<br />

demokratische Institutionen.<br />

Arbeiterkammern <strong>und</strong> Gewerkschaften bieten u.a.:<br />

� Rechtsschutz – Vertretung vor dem Arbeits- <strong>und</strong> Sozialgericht<br />

� Rechtsberatung<br />

• bei Frauen- <strong>und</strong> Familienfragen<br />

• im Bereich Lehrl<strong>in</strong>gs- <strong>und</strong> Jugendschutz<br />

• bei Arbeitslosigkeit<br />

• zur Sozialversicherung (Pension)<br />

• zur Lohnsteuer<br />

• M<strong>in</strong>destlohn<br />

• Kollektivverträge<br />

� Gr<strong>und</strong>lagenschutz <strong>und</strong> Beratung<br />

• Schutz von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

• Umweltschutz<br />

• Konsumentenschutz<br />

Die Arbeiterkammer bietet sowohl kostenlose telefonische als auch persönliche Rechtsberatung<br />

zu vielen Fragen des Arbeitsrechts, des Arbeitnehmerschutzes, des M<strong>in</strong>destlohns <strong>und</strong> des<br />

Konsumentenschutzes etc. an. Der österreichische Gewerkschaftsb<strong>und</strong> bietet <strong>in</strong> der Regel nur<br />

se<strong>in</strong>en Mitgliedern telefonische <strong>und</strong> persönliche Beratung an, Nicht-Mitglieder erhalten e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige<br />

kostenlose Rechtsauskunft.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

23


Arbeiterkammern <strong>und</strong> Gewerkschaften s<strong>in</strong>d Teil der so genannten Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialpartnerschaft<br />

<strong>und</strong> verhandeln mit B<strong>und</strong>eswirtschaftskammer <strong>und</strong> Landwirtschaftskammer Lohn- <strong>und</strong><br />

Preisfragen. Sie unterstützen die Regierung bei Gesetzesentwürfen <strong>und</strong> Sachthemen, die von den<br />

sozialen Interessensgruppen mitzutragen s<strong>in</strong>d.<br />

Gewerkschaften verhandeln im Rahmen der Sozialpartnerschaft z.B. Kollektivverträge für diverse<br />

Branchen. Als Kollektivvertrag (KV) bezeichnet man e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung, die jährlich für alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

e<strong>in</strong>er bestimmten Branche mit den Arbeitgebern/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen<br />

verhandelt wird. E<strong>in</strong> Kollektivvertrag schafft gleiche M<strong>in</strong>deststandards bei Entlohnung („M<strong>in</strong>destlöhne“)<br />

<strong>und</strong> Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen für Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Branche. .<br />

Informationen zu M<strong>in</strong>destlöhnen <strong>und</strong> ­gehältern e<strong>in</strong>er bestimmten Branche erhalten Sie telefonisch<br />

bei der Rechtsberatung der Arbeiterkammern im jeweiligen B<strong>und</strong>esland.<br />

Alle Gewerkschaften (Fachgewerkschaften) werden im <strong>Österreich</strong>ischen Gewerkschaftsb<strong>und</strong> (ÖGB),<br />

alle Arbeiterkammern <strong>in</strong> der Arbeiterkammer <strong>Österreich</strong> zusammengefasst.<br />

http://www.arbeiterkammer.at (Arbeiterkammer)<br />

http://www.oegb.at (<strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Kollektivvertrag)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (M<strong>in</strong>destlohn)<br />

5.2.2 Betriebsrat<br />

Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen können im Unternehmen/im Betrieb durch Betriebsräte vertreten<br />

se<strong>in</strong>. Der Betriebsrat ist das zentrale Vertretungsorgan der Belegschaft. Der Betriebsrat vertritt<br />

die Belegschaft gegenüber dem Betriebs<strong>in</strong>haber/der Betriebs<strong>in</strong>haber<strong>in</strong>. Betriebsräte haben z.B.<br />

bei Arbeitsaufnahme, Kündigungen <strong>und</strong> Entlassungen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong><br />

Mitspracherecht.<br />

http://www.betriebsraete.at/ (Betriebsrat)<br />

5.3 Beschäftigungsverhältnisse<br />

Arbeitsrechtlich wird unterschieden zwischen<br />

� Arbeitsvertrag:<br />

E<strong>in</strong> Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeber<strong>in</strong> <strong>und</strong> Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong><br />

abgeschlossen.<br />

� freiem Dienstvertrag:<br />

E<strong>in</strong> freier Dienstvertrag wird zwischen Auftraggeber/Auftraggeber<strong>in</strong> <strong>und</strong> freiem Dienstnehmer/<br />

freier Dienstnehmer<strong>in</strong> abgeschlossen.<br />

� Arbeitnehmerähnlichem Beschäftigungsverhältnis:<br />

Darunter fallen Neue Selbstständige <strong>und</strong> Werkunternehmer/Werkunternehmer<strong>in</strong>nen mit<br />

Gewerbesche<strong>in</strong>.<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Arbeitsverträge)<br />

https://www.usp.gv.at/ (Beschäftigungsformen)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (freier Dienstvertrag)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

24


5.3.1 Arbeitsvertrag <strong>und</strong> Dienstzettel<br />

Von e<strong>in</strong>em Arbeitsvertrag spricht man, wenn sich jemand zu e<strong>in</strong>er Arbeitsleistung für e<strong>in</strong>en anderen<br />

verpflichtet. Der Abschluss des Arbeitsvertrages ist an ke<strong>in</strong>e Form geb<strong>und</strong>en. Er kann schriftlich,<br />

mündlich oder durch e<strong>in</strong>e schlüssige Handlung (z.B. Beg<strong>in</strong>n der Tätigkeit mit anschließender Bezahlung)<br />

zustande kommen.<br />

Wird ke<strong>in</strong> schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, hat der Arbeitgeber/die Arbeitgeber<strong>in</strong> dem<br />

Arbeitnehmer/der Arbeitnehmer<strong>in</strong> unverzüglich nach Beg<strong>in</strong>n des Arbeitsverhältnisses e<strong>in</strong>e schriftliche<br />

Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte <strong>und</strong> Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, e<strong>in</strong>en so<br />

genannten Dienstzettel, auszuhändigen. Der Dienstzettel ist gebührenfrei <strong>und</strong> dient als Beweisurk<strong>und</strong>e.<br />

E<strong>in</strong> Dienstzettel hat folgende Punkte aufzuweisen:<br />

� Name <strong>und</strong> Adresse der Arbeitgeber<strong>in</strong>/des Arbeitgebers<br />

� Name <strong>und</strong> Adresse der Arbeitnehmer<strong>in</strong>/des Arbeitnehmers<br />

� Beg<strong>in</strong>n des Arbeitsverhältnisses<br />

� Probezeit<br />

� bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit:<br />

• das Ende des Arbeitsverhältnisses<br />

� bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen:<br />

• Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungsterm<strong>in</strong><br />

� gewöhnlicher Arbeitsort<br />

� allfällige E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> generelles Schema<br />

� vorgesehene Verwendung<br />

� Anfangsbezug:<br />

• Gr<strong>und</strong>gehalt bzw. -lohn<br />

• weitere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen)<br />

� Fälligkeit des Entgelts<br />

� Ausmaß des jährlichen Urlaubs<br />

� vere<strong>in</strong>barte tägliche <strong>und</strong> wöchentliche Normalarbeitszeit<br />

� Bezeichnung des allenfalls anzuwendenden Kollektivvertrags bzw. der allenfalls<br />

anzuwendenden Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

Ausnahme: Lehrverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden!<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Arbeitsverträge)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Arbeitsvertrag <strong>und</strong> Dienstzettel)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Lehre – Lehrvertrag)<br />

5.3.1.1 Arbeitszeit <strong>und</strong> Urlaubsanspruch<br />

Die Vollzeitarbeit ist nach dem Gesetz:<br />

� e<strong>in</strong>e Tagesarbeitszeit von acht St<strong>und</strong>en (Arbeitszeit <strong>in</strong>nerhalb von 24 St<strong>und</strong>en)<br />

� e<strong>in</strong>e Wochenarbeitszeit von 40 St<strong>und</strong>en (Arbeitszeit von Montag bis e<strong>in</strong>schließlich Sonntag)<br />

Kollektivverträge vieler Branchen verkürzen die Wochenarbeitszeit. Für Überst<strong>und</strong>en gebührt e<strong>in</strong><br />

Zuschlag von m<strong>in</strong>destens 50 Prozent oder e<strong>in</strong>e Abgeltung durch Zeitausgleich, also Freizeit.<br />

Beträgt die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als sechs St<strong>und</strong>en täglich, so ist die Arbeitszeit durch<br />

e<strong>in</strong>e Ruhepause von e<strong>in</strong>er halben St<strong>und</strong>e zu unterbrechen. Diese Pause ist unbezahlt <strong>und</strong> wird nicht<br />

<strong>in</strong> die Arbeitszeit e<strong>in</strong>gerechnet.<br />

Es s<strong>in</strong>d auch andere Arbeitszeiten (ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit, Saisonarbeit etc.)<br />

möglich.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

25


Es besteht Urlaubsanspruch auf m<strong>in</strong>destens fünf Wochen (= 30 Werktage) im Arbeitsjahr, dies gilt<br />

auch für ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte <strong>und</strong> Teilzeitbeschäftigte. Zusätzlich zum monatlichen Gehalt erhält<br />

e<strong>in</strong> Arbeitnehmer/e<strong>in</strong>e Arbeitnehmer<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> – wenn im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag<br />

vorgesehen – e<strong>in</strong>en Urlaubszuschuss (sog. 13. Monatsgehalt) <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Weihnachtsremuneration<br />

(sog. 14. Monatgehalt) <strong>in</strong> der Höhe e<strong>in</strong>es Monatsgehaltes, die ger<strong>in</strong>ger besteuert werden.<br />

ACHTUNG! Es gibt ke<strong>in</strong>en gesetzlichen Anspruch auf e<strong>in</strong> 13. <strong>und</strong> 14. Monatsgehalt. Sie haben nur<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong> 13. <strong>und</strong> 14. Monatsgehalt, wenn es entsprechend vertraglich vere<strong>in</strong>bart wurde!<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (Arbeitszeit)<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (Urlaub)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Broschüre: Arbeitnehmerrechte)<br />

5.3.1.2 Kündigung<br />

Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmer<strong>in</strong>, der/die e<strong>in</strong>en Arbeitsvertrag <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Dienstzettel hat,<br />

ist durch Kündigungsfristen <strong>und</strong> Kündigungsterm<strong>in</strong>e arbeitsrechtlich abgesichert. Kündigungsfristen<br />

<strong>und</strong> Kündigungsterm<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den meisten Fällen durch Kollektivverträge <strong>und</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

festgelegt, wenn nicht, s<strong>in</strong>d sie im Angestelltengesetz oder im ABGB (Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.<br />

Kündigung durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeber<strong>in</strong><br />

bei Angestellten: Das Angestelltengesetz regelt M<strong>in</strong>destkündigungsfristen <strong>und</strong> Kündigungsterm<strong>in</strong>e.<br />

Für ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte, die weniger als 1 /5 der Arbeitszeit e<strong>in</strong>es Vollbeschäftigten/e<strong>in</strong>er Vollbeschäftigten<br />

arbeiten, gelten die Bestimmungen des ABGB.<br />

bei Arbeitern/Arbeiter<strong>in</strong>nen: Die Kündigungsfrist beträgt nach dem ABGB (Allgeme<strong>in</strong>es Bürgerliches<br />

Gesetzbuch) zwei Wochen – meistens s<strong>in</strong>d durch Kollektivverträge, Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

etc. längere, fallweise allerd<strong>in</strong>gs auch kürzere Kündigungsfristen vere<strong>in</strong>bart.<br />

Kündigung durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmer<strong>in</strong><br />

bei Angestellten: e<strong>in</strong> Monat (zum Monatsletzten) oder wie im Kollektivvertrag vere<strong>in</strong>bart<br />

bei Arbeitern/Arbeiter<strong>in</strong>nen: zwei Wochen (ABGB) oder wie im Kollektivvertrag vere<strong>in</strong>bart<br />

Wenn Sie gekündigt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen e<strong>in</strong>e Kündigung<br />

anfechten. Wichtig ist, dass Sie sofort nach schriftlichem oder mündlichem Ausspruch der Kündigung<br />

Kontakt mit dem Betriebsrat, mit der Arbeiterkammer oder mit Ihrer Gewerkschaft aufnehmen.<br />

ACHTUNG! Für die Anfechtung e<strong>in</strong>er Kündigung gibt es Fristen! Die Kündigung kann beim Arbeitsgericht<br />

e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (Kündigung)<br />

5.3.2 Freier Dienstvertrag<br />

Folgende Merkmale kennzeichnen e<strong>in</strong>en freien Dienstvertrag:<br />

� ke<strong>in</strong>e oder ger<strong>in</strong>ge persönliche Abhängigkeit<br />

� Freie Dienstnehmer/Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen können sich bei der Arbeit vertreten lassen<br />

� es werden im Wesentlichen eigene Arbeitsmittel verwendet<br />

� sie s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> die Organisation des Betriebes e<strong>in</strong>gegliedert<br />

� Sie werden normalerweise nach St<strong>und</strong>en bezahlt<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

26


Im Unterschied zum Werkvertrag ist ke<strong>in</strong>e Erfolgsgarantie für e<strong>in</strong> bestimmtes Werk zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen, deren monatliches Entgelt die Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze<br />

(2012: € 376,26) übersteigt, müssen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden<br />

<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d somit krankenversichert. Ab dem vierten. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann Krankengeld<br />

bezogen werden. Sie s<strong>in</strong>d außerdem unfall-, arbeitslosen- <strong>und</strong> pensionsversichert <strong>und</strong> unterliegen<br />

den Bestimmungen des Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG). Auch freie Dienstnehmer/freie<br />

Dienstnehmer<strong>in</strong>nen haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>en Dienstzettel.<br />

Achtung: Freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen haben nur e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>geschränkten arbeitsrechtlichen<br />

Schutz. Ohne Vere<strong>in</strong>barung zwischen Auftraggeber/Auftraggeber<strong>in</strong> <strong>und</strong> freiem Dienstnehmer/freier<br />

Dienstnehmer<strong>in</strong> besteht ke<strong>in</strong>Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub, Dienstfreistellung<br />

<strong>und</strong> Kündigungsschutz. Sie erhalten allerd<strong>in</strong>gs bei der Erfüllung der Voraussetzungen e<strong>in</strong>e Abfertigung<br />

<strong>und</strong> unterliegen dem Betrieblichen Mitarbeiter- <strong>und</strong> Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).<br />

Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte (monatliches E<strong>in</strong>kommen bis € 376,26 für das Jahr 2012) müssen von<br />

den Auftraggebern/Auftraggeber<strong>in</strong>nen unfallversichert werden. Es ist e<strong>in</strong>e freiwillige Kranken- <strong>und</strong><br />

Pensionsversicherung möglich, diese muss von den ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigten bei der zuständigen<br />

Gebietskrankenkasse e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen müssen E<strong>in</strong>kommensteuer leisten, wenn ihr Jahrese<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong>en bestimmten Betrag übersteigt. Sie werden als Unternehmer/Unternehmer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gestuft<br />

<strong>und</strong> müssen beim F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>e Steuernummer beantragen.<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (freier Dienstvertrag)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Freie DienstnehmerInnen – Broschüre)<br />

https://www.usp.gv.at/ (Freie Dienstnehmer)<br />

5.3.3 Werkvertrag<br />

E<strong>in</strong> Werkvertrag liegt laut dem Allgeme<strong>in</strong>en Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) dann vor, wenn<br />

jemand die Herstellung e<strong>in</strong>es Werkes gegen Entgelt übernimmt. Im Gegensatz zum Arbeits- bzw.<br />

freien Dienstvertrag ist beim Werkvertrag das Ergebnis der Dienstleistung entscheidend. Geschuldet<br />

wird das Werk (die konkrete Leistung) oder e<strong>in</strong> bestimmter Erfolg.<br />

Unter die Rubrik „Neue Selbstständige“ fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die ke<strong>in</strong> Gewerbesche<strong>in</strong><br />

notwendig ist, <strong>und</strong> die auch nicht unter Tätigkeiten für freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen<br />

fallen. Neue Selbstständige s<strong>in</strong>d z.B. Autoren/Autor<strong>in</strong>nen, Gutachter/Gutachter<strong>in</strong>nen,<br />

Übersetzer/Übersetzer<strong>in</strong>nen, Psychotherapeuten/Psychotherapeut<strong>in</strong>nen.<br />

Merkmale von Werkverträgen:<br />

� persönliche <strong>und</strong> wirtschaftliche Unabhängigkeit von Auftraggeber/Auftraggeber<strong>in</strong><br />

(neu: Werkbesteller/Werkbesteller<strong>in</strong>)<br />

� die Tätigkeit muss nicht persönlich ausgeübt werden (Vertretungsrecht durch Dritte)<br />

� der Auftragnehmer/die Auftragnehmer<strong>in</strong> (neu: Werkunternehmer/Werkunternehmer<strong>in</strong>)<br />

verwendet eigene Arbeitsmittel<br />

� er/sie ist nicht <strong>in</strong> die Organisation des Werkbestellers/der Werkbesteller<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en.<br />

Der Werkvertrag ist mit der Erbr<strong>in</strong>gung des Werkes erfüllt. Die Fertigstellung des vere<strong>in</strong>barten Werkes<br />

oder der E<strong>in</strong>tritt des Erfolges bedeutet die automatische Beendigung des Schuldverhältnisses.<br />

Neue Selbständige mit Werkverträgen haben ihre Tätigkeit <strong>in</strong> jedem Fall selbst bei der Sozialversicherung<br />

der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu melden.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

27


Es müssen Versicherungsbeiträge bezahlt werden, wenn<br />

� ihr jährliches Bruttoe<strong>in</strong>kommen aus Werkverträgen den Betrag von € 6.453,36 übersteigt oder<br />

� wenn daneben noch e<strong>in</strong> anderes Arbeitsverhältnis (freier Dienstvertrag, Arbeitsvertrag) oder<br />

E<strong>in</strong>künfte aus der Sozialversicherung bestehen <strong>und</strong> das Jahresbruttoe<strong>in</strong>kommen den Betrag<br />

von € 4.515,12 für das Jahr 2012 übersteigt.<br />

� Die Versicherungsgrenzen gelten nicht, wenn zusätzlich e<strong>in</strong>e selbstständige Erwerbstätigkeit<br />

ausgeübt wird, mit der man bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft<br />

pflichtversichert ist (z.B. als Gewerbetreibender).<br />

Neue Selbstständige s<strong>in</strong>d kranken-, pensions- <strong>und</strong> unfallversichert <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Selbständigenvorsorge<br />

versichert. Bezüglich Arbeitslosenversicherung gelten spezielle Regelungen.<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (Werkvertrag)<br />

http://portal.wko.at/ (Neue Selbständige)<br />

https://www.usp.gv.at/ (Neue Selbständige)<br />

Informationen zu Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen – allgeme<strong>in</strong>:<br />

http://www.arbeiterkammer.at<br />

http://www.oegb.at<br />

http://www.sozialversicherung.at<br />

https://www.usp.gv.at/ (Freie Dienstnehmer/Dienstnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Neue Selbständige)<br />

Adressen:<br />

AK Burgenland<br />

Wiener Straße 7<br />

A-7000 Eisenstadt<br />

Tel: +43 2682 740-0<br />

Internet: http://www.akbgld.at/<br />

AK Niederösterreich<br />

W<strong>in</strong>dmühlgasse 28<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 588 83-0<br />

Internet: http://noe.arbeiterkammer.at/<br />

AK Salzburg<br />

Markus-Sittikus-Straße 10<br />

A-5020 Salzburg<br />

Tel: +43 662 8687-0<br />

Internet: http://www.ak-salzburg.at/<br />

AK Tirol<br />

Maximilianstraße 7<br />

A-6010 Innsbruck<br />

AK-l<strong>in</strong>e: 0800/22 55 22<br />

Internet: http://www.ak-tirol.com/<br />

AK Wien<br />

Pr<strong>in</strong>z-Eugen-Straße 20–22<br />

A-1040 Wien<br />

Tel: +43 1 501 65-0<br />

Internet: http://wien.arbeiterkammer.at/<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

AK Kärnten<br />

Bahnhofsplatz 3<br />

A-9021 Klagenfurt<br />

Tel: +43 (0)50 477-0<br />

Internet: http://kaernten.arbeiterkammer.at/<br />

AK Oberösterreich<br />

Volksgartenstraße 40<br />

A-4020 L<strong>in</strong>z<br />

Tel: +43 (0)50 6906-0<br />

Internet: http://www.arbeiterkammer.com/<br />

AK Steiermark<br />

Hans-Resel-Gasse 8–14<br />

A-8020 Graz<br />

Tel: +43 (0)50 7799-0<br />

Internet: http://www.akstmk.at/<br />

AK Vorarlberg<br />

Widnau 2–4<br />

A-6800 Feldkirch<br />

Tel: +43 (0)50 258-0<br />

Internet: http://www.ak-vorarlberg.at/<br />

Arbeiterkammer <strong>Österreich</strong><br />

Pr<strong>in</strong>z-Eugen-Straße 20–22<br />

A-1040 Wien<br />

Tel: +43 1 501 65-0<br />

Internet: http://www.arbeiterkammer.at/<br />

28


ÖGB Burgenland<br />

Wiener Straße 7<br />

A-7000 Eisenstadt<br />

Tel: +43 2682 770-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Niederösterreich<br />

W<strong>in</strong>dmühlgasse 28<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 586 21 54<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Salzburg<br />

Markus-Sittikus-Straße 10<br />

A-5020 Salzburg<br />

Tel: +43 662 88 16 46<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Tirol<br />

Südtiroler Platz 14–16<br />

A-6020 Innsbruck<br />

Tel: +43 512 59 777<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Wien<br />

Johann-Böhm-Platz 1<br />

A-1020 Wien<br />

Tel: +43 1 53 444-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

5.4 Bildungskarenz <strong>und</strong> Sabbatical<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Bildungskarenz)<br />

http://www.help.gv.at/ (Bildungskarenz)<br />

5.5 Familienhospizkarenz<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

ÖGB Kärnten<br />

Bahnhofstraße 44<br />

A-9020 Klagenfurt<br />

Tel: +43 463 5870-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Oberösterreich<br />

We<strong>in</strong>gartshofstraße 2<br />

A-4020 L<strong>in</strong>z<br />

Tel: +43 732 66 53 91-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Steiermark<br />

Karl-Morre-Straße 32<br />

A-8020 Graz<br />

Tel: +43 316 70 71-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

ÖGB Vorarlberg<br />

Widnau 2<br />

A-6800 Feldkirch<br />

Tel: +43 5522 35 53-0<br />

Internet: http://www.oegb.at<br />

Pensionsversicherungsanstalt<br />

Friedrich Hillegeist-Straße 1<br />

A-1021 Wien<br />

Tel: +43 (0) 50 303<br />

Internet: http://www.pensionsversicherung.at/<br />

Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen haben die Möglichkeit, sterbende Angehörige aber auch <strong>Leben</strong>sgefährten/<strong>Leben</strong>sgefährt<strong>in</strong>nen<br />

sowie schwer erkrankte K<strong>in</strong>der über e<strong>in</strong>en bestimmten Zeitraum zu<br />

begleiten.<br />

http://www.sozialversicherung.at (Familienhospizkarenz)<br />

https://www.usp.gv.at/ (Familienhospizkarenz)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Familienhospizkarenz)<br />

29


6. aNERkENNUNG voN aUsLäNdIscHEN dIpLomEN UNd<br />

bERUFszULassUNG<br />

6.1 Allgeme<strong>in</strong>e Informationen<br />

Ausländische Reifezeugnisse aus EU-/EWR Staaten <strong>und</strong> der Schweiz werden österreichischen<br />

Reifezeugnissen gleichgestellt, wenn es sich um die Zulassung zu e<strong>in</strong>em Studium an e<strong>in</strong>er österreichischen<br />

Universität handelt. Allerd<strong>in</strong>gs muss es sich um ausländische Reifezeugnisse aus Bildungssystemen<br />

handeln, die ke<strong>in</strong>e wesentlichen Unterschiede zum österreichischen Bildungssystem<br />

aufweisen. Wenn Unterschiede festgestellt werden, so kann die Universität oder Studienzugangsleitung<br />

zum Zweck der Studienzulassung die Gleichwertigkeit erklären, wenn z.B. noch Zusatzprüfungen<br />

abgelegt werden.<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> ist, dass die<br />

Institution, die Ihnen das Diplom verliehen hat, als postsek<strong>und</strong>äre Bildungse<strong>in</strong>richtung (Universität,<br />

Hochschule oder andere gleichrangige E<strong>in</strong>richtung) anerkannt ist. Wenn Sie e<strong>in</strong>en akademischen<br />

Titel führen möchten, s<strong>in</strong>d Sie dazu berechtigt, allerd<strong>in</strong>gs nur im Wortlaut, der dem Orig<strong>in</strong>alzeugnis<br />

entspricht. Wenn Sie e<strong>in</strong> weiterführendes Studium beg<strong>in</strong>nen möchten, kann es se<strong>in</strong>, dass noch<br />

zusätzliche Leistungen (Prüfung etc.) verlangt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Leitung<br />

der jeweiligen Fachhochschule oder an die Studienabteilung der entsprechenden Universität.<br />

Die Anerkennung zur Berufsausübung räumt das Recht e<strong>in</strong>, aufgr<strong>und</strong> ausländischer Qualifikationen<br />

zu bestimmten beruflichen Tätigkeiten zugelassen zu werden. In der Regel gilt das für die<br />

sogenannten „reglementierten“ Tätigkeiten. E<strong>in</strong> Beruf gilt als reglementiert, wenn die Aufnahme<br />

oder die Ausübung an den Besitz e<strong>in</strong>er bestimmten Qualifikation, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften<br />

festgelegt ist, geb<strong>und</strong>en ist. .Die erforderlichen Qualifikationen liegen dabei, je<br />

nach Beruf, auf verschiedenen Ausbildungsniveaus. Die Liste der reglementierten Berufe umfasst<br />

um die 100 Berufsbezeichnungen. Es ist Sache jedes Staates die jeweiligen reglementierten Tätigkeiten<br />

<strong>und</strong> die Zulassung festzulegen. Innerhalb der EU-/EWR Staaten <strong>und</strong> der Schweiz müssen<br />

die Qualifikationen von Bewerbern/Bewerber<strong>in</strong>nen aus diesen Staaten zu reglementierten Berufen<br />

anerkannt werden, wenn sie dort schon e<strong>in</strong> Berufsrecht besitzen. Bitte wenden Sie sich an die für<br />

diesen Beruf zuständige Behörde.<br />

Wenn Sie ke<strong>in</strong> Berufsrecht <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland bzw. derzeitigem Wohnsitzland besitzen ist e<strong>in</strong>e<br />

Nostrifizierung notwendig.<br />

Wenn Sie z.B. <strong>in</strong> Spanien die Voraussetzungen für die Ausübung des Architektenberufs durch die<br />

E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Liste erwerben <strong>und</strong> dies <strong>in</strong> Spanien noch nicht getan haben, haben<br />

Sie <strong>in</strong> Spanien noch ke<strong>in</strong> Berufsrecht erworben <strong>und</strong> müssen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> nostrifizieren.<br />

Unter Nostrifizierung ist die Anerkennung e<strong>in</strong>es ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig<br />

mit dem Abschluss e<strong>in</strong>es österreichischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch<br />

die Universität oder Fachhochschule zu verstehen.<br />

Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf<br />

Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades <strong>und</strong> die Berechtigung zur<br />

Ausübung e<strong>in</strong>es Berufes, der <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> mit e<strong>in</strong>em Studienabschluss verb<strong>und</strong>en ist. Wenden Sie<br />

sich dafür an e<strong>in</strong>e fachlich zuständige Universität bzw. an den Fachhochschulrat.<br />

Zusammengefasst gesagt, ist <strong>in</strong>nerhalb der EU/des EWR sowie der Schweiz der Zugang zu e<strong>in</strong>er<br />

Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtl<strong>in</strong>ien geregelt, die den Angehörigen dieser<br />

Staaten e<strong>in</strong>en unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist e<strong>in</strong>e Nostrifizierung<br />

nicht notwendig <strong>und</strong> daher auch nicht möglich. Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für<br />

die Zulassung zu e<strong>in</strong>em weiterführenden Studium.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

30


Für Fragen zur Anerkennung von ausländischen Reifezeugnissen <strong>und</strong> akademischen<br />

Abschlüssen <strong>in</strong>sbesondere außerhalb des EU-/EWR-Raums <strong>und</strong> der Schweiz, wenden Sie sich<br />

direkt an NARIC Austria.<br />

http://bmwf.gv.at/ (NARIC Austria)<br />

http://bmwf.gv.at/ (Anerkennung von Reifezeugnissen)<br />

http://ec.europa.eu/ (regulated professions database – reglementierte Berufe)<br />

http://ec.europa.eu/<br />

(Contact po<strong>in</strong>ts for free movement of professions – Kontaktstelle für reglementierte Berufe)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/<br />

(EU-Diplomanerkennung – reglementierte Berufe <strong>und</strong> Behördenzuständigkeit)<br />

http://www.portal.ac.at/ (<strong>Österreich</strong>ische Universitäten <strong>und</strong> Fachhochschulen)<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Nostrifizierung ausländischer schulischer Zeugnisse)<br />

http://www.migrant.at/ (Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse für Drittstaatsangehörige<br />

– Unterstützung im Anerkennungsverfahren, Beratung <strong>in</strong> mehreren Sprachen)<br />

6.2. Beispiele für reglementierte Berufe<br />

6.2.1 Lehrer/Lehrer<strong>in</strong>nen<br />

Um nähere Informationen zur Berufszulassung als Lehrer/Lehrer<strong>in</strong> zu erhalten, wenden Sie sich für<br />

den Pflichtschulbereich an die zuständigen Landesschulräte für den Bereich der höheren Bildung an<br />

die E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Institutionen der Lehrerbildung.<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Landesschulräte für den Bereich der Volksschulen, Hauptschulen,<br />

Polytechnischen Schulen, Sonderschulen)<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer)<br />

6.2.2 Ges<strong>und</strong>heitsberufe<br />

http://www.bmg.gv.at/ (Ges<strong>und</strong>heitsberufe – allgeme<strong>in</strong>e Informationen)<br />

http://www.bmg.gv.at/ (Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen)<br />

6.2.2.1 Ärzte/Ärzt<strong>in</strong>nen<br />

http://www.aerztekammer.at/<br />

(Ärztliche Tätigkeit von EU-Staatsbürgern <strong>und</strong> Drittstaatsangehörigen)<br />

http://www.aerztekammer.at/ (Aufgaben des Internationalen Büros:<br />

Rechtsberatung Migration & Anerkennung von Berufsqualifikationen)<br />

http://www.bmg.gv.at/ (Anerkennung e<strong>in</strong>er ausländischen Berufsqualifikation als Ärzt<strong>in</strong>/Arzt)<br />

6.2.3 Rechtsanwälte/Rechtsanwält<strong>in</strong>nen<br />

http://www.rechtsanwaelte.at (Landeskammern)<br />

http://www.rechtsanwaelte.at/ (Gesetzestexte)<br />

(EIRAG: B<strong>und</strong>esgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr <strong>und</strong> die Niederlassung von<br />

europäischen Rechtsanwälten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

31


6.2.4 Architekten/Architekt<strong>in</strong>nen – Bau<strong>in</strong>genieure/Bau<strong>in</strong>genieur<strong>in</strong>nen –<br />

Ziviltechniker/Ziviltechniker<strong>in</strong>nen<br />

http://www.arch<strong>in</strong>g.at/baik/ (Landeskammern)<br />

6.3 Anerkennung schulischer <strong>und</strong> beruflicher Diplome<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Nostrifizierung ausländischer Zeugnisse)<br />

http://www.abc.berufsbildendeschulen.at/ (Zuständigkeit nach Schul- <strong>und</strong> Ausbildungstyp)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Gleichhaltung e<strong>in</strong>er ausländischen Berufsausbildung mit<br />

der österreichischen Lehrabschlussprüfung)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

32


7. stEUERN<br />

7.1 E<strong>in</strong>kommenssteuer <strong>und</strong> Arbeitnehmerveranlagung<br />

Personen, die <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> ihren ordentlichen Wohnsitz haben, müssen für sämtliche E<strong>in</strong>künfte aus<br />

<strong>in</strong>- oder ausländischen Quellen Steuern zahlen.<br />

Um e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat <strong>Österreich</strong> mit allen se<strong>in</strong>en Nachbar- bzw. EU-/<br />

EWR-Staaten so genannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die Steuern werden <strong>in</strong> der<br />

Regel jeweils <strong>in</strong> dem Land bezahlt, <strong>in</strong> dem auch der ordentliche Wohnsitz liegt, unabhängig davon, <strong>in</strong><br />

welchem Land das E<strong>in</strong>kommen verdient wurde.<br />

EU-/EWR-Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen, die zwar ke<strong>in</strong>en Wohnsitz, aber die Haupte<strong>in</strong>künfte <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben<br />

(90 % der E<strong>in</strong>künfte werden <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> erzielt oder die Auslandse<strong>in</strong>künfte betragen <strong>in</strong>sgesamt nicht<br />

mehr als 11.000 €), können <strong>in</strong> der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung auf unbeschränkte<br />

Steuerpflicht optieren. Dabei werden trotz unbeschränkter Steuerpflicht nur die österreichischen<br />

E<strong>in</strong>künfte besteuert. Es entfällt aber die H<strong>in</strong>zurechnung von 9.000 € bei der Veranlagung. Außerdem<br />

können persönliche Absetzbeträge (Alle<strong>in</strong>verdiener-, Alle<strong>in</strong>erzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag) sowie<br />

außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.<br />

Besonderheiten gelten für Grenzgänger/Grenzgänger<strong>in</strong>nen, die ihren Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben,<br />

jedoch <strong>in</strong> Anra<strong>in</strong>erstaaten arbeiten <strong>und</strong> regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren. Hier gelten<br />

spezielle steuerliche Bed<strong>in</strong>gungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.<br />

In <strong>Österreich</strong> behalten Arbeitgeber/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen die E<strong>in</strong>kommenssteuer, Sozialversicherungsbeitrag<br />

etc. von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Dienstverhältnissen e<strong>in</strong> <strong>und</strong> führen die Beträge<br />

an das F<strong>in</strong>anzamt <strong>und</strong> die zuständige Sozialversicherungsanstalt ab. Neue Selbstständige, Werkunternehmer/Werkunternehmer<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Selbstständige mit Gewerbesche<strong>in</strong> müssen sich um die<br />

Bezahlung der Steuern <strong>und</strong> der Sozialversicherung selbst kümmern.<br />

Im österreichischen E<strong>in</strong>kommensteuersystem gilt e<strong>in</strong> progressiver Steuersatz.<br />

http://www.arbeiterkammer.at (Steuer & Geld)<br />

http://bruttonetto.arbeiterkammer.at/ (Brutto-Netto-Rechner)<br />

Wer bezahlt Steuern?<br />

� Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Pensionisten/Pensionist<strong>in</strong>nen ab e<strong>in</strong>em<br />

steuerpflichtigen Jahrese<strong>in</strong>kommen von mehr als € 11.000,–. Die Steuern werden<br />

von Arbeitgebern/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen oder von der Pensionsversicherungsanstalt abgeführt.<br />

� Selbstständige ab e<strong>in</strong>em Jahresgew<strong>in</strong>n von mehr als € 11.000,–<br />

Wann muss (ohne Aufforderung durch das F<strong>in</strong>anzamt) e<strong>in</strong>e Steuererklärung abgegeben<br />

werden?<br />

� Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen E<strong>in</strong>künften andere E<strong>in</strong>künfte (z.B. aus freien<br />

Dienstverträgen/Werkverträgen oder Vermietungen) von <strong>in</strong>sgesamt mehr als 730 Euro erhalten<br />

haben <strong>und</strong> das E<strong>in</strong>kommen 12.000 Euro pro Jahr übersteigt. Es muss e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensteuer-<br />

erklärung (Formular E 1, E 1A) abgegeben werden.<br />

E<strong>in</strong>reichfrist: 30. April des Folgejahres bzw. bei Onl<strong>in</strong>e-Veranlagung 30. Juni des Folgejahres<br />

� Wenn im Kalenderjahr zum<strong>in</strong>dest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige<br />

E<strong>in</strong>künfte bezogen wurden. Es muss e<strong>in</strong>e Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung<br />

(Formular L 1) abgegeben werden.<br />

E<strong>in</strong>reichfrist: 30. September des Folgejahres<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

33


� Wenn <strong>in</strong> Ihrem E<strong>in</strong>kommen ke<strong>in</strong>e lohnsteuerpflichtigen E<strong>in</strong>künfte enthalten s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> Ihr<br />

E<strong>in</strong>kommen mehr als 11.000 Euro pro Jahr beträgt. Es muss die E<strong>in</strong>kommensteuererklärung<br />

(Formular E 1, E 1A) abgegeben werden.<br />

E<strong>in</strong>reichfrist: 30. April des Folgejahres bzw. bei Onl<strong>in</strong>e-Veranlagung 30. Juni des Folgejahres<br />

Wenn Sie als freier Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong> E<strong>in</strong>künfte erzielen, müssen Sie das <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Monats dem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt melden. Sie bekommen e<strong>in</strong> entsprechendes Formular<br />

zugesendet. Auch wenn Sie durch e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges E<strong>in</strong>kommen nicht steuerpflichtig s<strong>in</strong>d, muss das<br />

Formular für die E<strong>in</strong>kommensteuererklärung auf jeden Fall ausgefüllt zurückgeschickt werden.<br />

Wie hoch ist me<strong>in</strong> Nettoe<strong>in</strong>kommen nach Abzug der Lohnsteuer <strong>und</strong> der<br />

Sozialversicherungsbeiträge?<br />

Beispiel 1:<br />

E<strong>in</strong>e Familie mit zwei K<strong>in</strong>dern hat ihren <strong>Leben</strong>smittelpunkt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>, beider E<strong>in</strong>kommen wird<br />

zur Gänze <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> erwirtschaftet, sie s<strong>in</strong>d also <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> e<strong>in</strong>kommenssteuerpflichtig:<br />

Er verdient als Angestellter monatlich 3.000 Euro brutto (Sachbezüge <strong>und</strong> Freibeträge werden im<br />

Beispiel nicht berücksichtigt).<br />

Nach Abzug der Lohnsteuer <strong>in</strong> der Höhe von 552,04 Euro <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeitrag <strong>in</strong> der<br />

Höhe von 542,10 Euro bleiben 1.905,86 Euro netto.<br />

sie verdient als Angestellte monatlich 2.500 Euro brutto (Sachbezüge <strong>und</strong> Freibeträge werden<br />

im Beispiel nicht berücksichtigt), kann ebenfalls ke<strong>in</strong>e Sachbezüge geltend machen, muss aber<br />

täglich <strong>in</strong> die 22 km entfernte Nachbarstadt pendeln <strong>und</strong> kann somit die kle<strong>in</strong>e Pendlerpauschale<br />

geltend machen.<br />

Die Pendlerpauschale dient im österreichischen E<strong>in</strong>kommensteuerrecht zur pauschalen Abgeltung<br />

von Kosten für tägliche Fahrten von Pendler/Pendler<strong>in</strong>nen zwischen Wohnung <strong>und</strong> Arbeitsstätte.<br />

Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Anspruch auf diesen Freibetrag, der mittels des Formblattes L34 beantragt werden muss.<br />

Nach Abzug der Lohnsteuer <strong>in</strong> der Höhe von 357,27 Euro <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeitrag <strong>in</strong> der<br />

Höhe von 451,75 Euro, bleiben 1.690 Euro netto.<br />

Dazu hat die Familie Anspruch auf Familienbeihilfe.<br />

Beispiel 2:<br />

Frau X hat ihren Wohnsitz <strong>und</strong> <strong>Leben</strong>smittelpunkt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>, sie hat e<strong>in</strong>e Tochter <strong>und</strong> ist als<br />

Arbeiter<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Produktionsfirma beschäftigt <strong>und</strong> verdient 1.500 Euro brutto. Als Alle<strong>in</strong>erzieher<strong>in</strong><br />

kann sie den Alle<strong>in</strong>verdienerabsetzbetrag geltend machen.<br />

Nach Abzug von Sozialversicherung <strong>in</strong> der Höhe von 273 Euro <strong>und</strong> Lohnsteuer <strong>in</strong> der Höhe von<br />

37,52 Euro bleibt ihr e<strong>in</strong> Netto-E<strong>in</strong>kommen von 1.189,48 Euro (Sachbezüge <strong>und</strong> Freibeträge<br />

werden im Beispiel nicht berücksichtigt).<br />

Dazu hat Frau X Anspruch auf Familienbeihilfe.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

34


Um Ihr persönliches Netto­E<strong>in</strong>kommen zuzüglich Familienbeihilfeanspruch zu berechnen,<br />

verwenden Sie den Brutto-Netto-Rechner sowie den Familienbeihilfe-Rechner der Arbeiterkammer<br />

Wien.<br />

http://wien.arbeiterkammer.at/ (Familienbeihilfe-Rechner)<br />

http://bruttonetto.arbeiterkammer.at/ (Brutto-Netto-Rechner)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Das Pendlerpauschale)<br />

https://www.bmf.gv.at/<br />

(E<strong>in</strong>kommensteuer für E<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>em freien Dienstvertrag oder Werkvertrag)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Steuerrecht)<br />

https://www.bmf.gv.at/pdf (Steuerbuch 2012)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Steuern sparen 2012)<br />

http://www.usp.gv.at/ (E<strong>in</strong>kommensteuer)<br />

http://dienststellen.bmf.gv.at/ (Wohnsitzf<strong>in</strong>anzämter)<br />

http://www.help.gv.at/ (Arbeitnehmerveranlagung)<br />

http://bruttonetto.akwien.at/<br />

(berechnet <strong>und</strong> kontrolliert Steuern <strong>und</strong> Sozialversicherung <strong>und</strong> sonstige Abzüge)<br />

http://www.jobs-ohne-grenzen.org/pdf (Infos für Grenzgänger Bodensee)<br />

http://www.eures-pannonia.hu/ (Ratgeber für GrenzgängerInnen Pannonia)<br />

Adresse:<br />

Bürgerservice des F<strong>in</strong>anzamtes:<br />

Montag – Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr unter<br />

der Telefonnummer: 0810-001228 zum Ortstarif<br />

erreichbar.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen<br />

H<strong>in</strong>tere Zollamtstraße 2b<br />

A-1030 Wien<br />

Tel: +43 1 514 33-0<br />

Internet: https://www.bmf.gv.at/<br />

35


8. sozIaLE sIcHERHEIt<br />

Die Sozialversicherung ist e<strong>in</strong>e Pflichtversicherung; jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmer<strong>in</strong> ist<br />

verpflichtet, für sich <strong>und</strong> Angehörige Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.<br />

Arbeitgeber/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen s<strong>in</strong>d für die Anmeldung ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiter<strong>in</strong>nen bei der<br />

Sozialversicherung verantwortlich. Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung erhält jede versicherte<br />

Person <strong>und</strong> jeder Angehörige/jede Angehörige e<strong>in</strong>e Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

werden bei unselbstständig Beschäftigten (Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen,<br />

freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen) automatisch von den Arbeitgebern/Arbeitgeber<strong>in</strong>nen<br />

abgeführt.<br />

Die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Arbeitnehmer- <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en Arbeitgeberanteil aufgeteilt. Der Arbeitgeber/die Arbeitgeber<strong>in</strong> sorgt dafür,<br />

dass beide Anteile an die zuständige Sozialversicherungsanstalt abgeführt werden.<br />

Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (= Beitragssätze) richtet sich danach, welcher Gruppe<br />

von Arbeitnehmern/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen (Arbeiter/Arbeiter<strong>in</strong>nen, Angestellte, Lehrl<strong>in</strong>ge, ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte etc.) man angehört.<br />

In <strong>Österreich</strong> s<strong>in</strong>d Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen,<br />

deren E<strong>in</strong>kommen die Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze (€ 376,26 monatlich für das Jahr 2012)<br />

übersteigt, <strong>in</strong> alle Teile der Sozialversicherung e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en.<br />

Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte s<strong>in</strong>d ebenso wie Studenten/Student<strong>in</strong>nen nur <strong>in</strong> Teile der Sozialversicherung<br />

(Unfallversicherung) e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en. Für ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte ist e<strong>in</strong>e freiwillige Kranken- <strong>und</strong><br />

Pensionsversicherung möglich.<br />

Selbständig Erwerbstätige (neue Selbständige, Unternehmer/Unternehmer<strong>in</strong>nen mit Gewerbesche<strong>in</strong><br />

etc.) s<strong>in</strong>d für das Abführen ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.<br />

http://www.sozialversicherung.at (<strong>Österreich</strong>ische Sozialversicherungsanstalt)<br />

http://www.sozialversicherung.at/ (Beitragsgruppen/Beitragssätze)<br />

Leistungen aus der Sozialversicherung:<br />

� Krankenversicherung <strong>in</strong>klusive Mutterschutz: Familien werden unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kostenlos mitversichert, K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

� Unfallversicherung: Absicherung gegen Arbeitsunfälle <strong>und</strong> Berufskrankheiten <strong>und</strong><br />

deren Folgen, z.B. Invalidität <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit etc.<br />

� Pensionsversicherung: Leistungen der Alterspension etc.<br />

� Arbeitslosenversicherung: Leistungen s<strong>in</strong>d z.B. Arbeitslosengeld,<br />

Notstandshilfe etc.<br />

Weitere Leistungen:<br />

� Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung (ersetzt die Sozialhilfe) als ergänzende Leistung zur<br />

Sozialversicherung bzw. als Leistung, die gewährt werden kann, wenn ke<strong>in</strong>e Leistungen aus<br />

Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. <strong>in</strong> Anspruch genommen werden können<br />

� Pflegevorsorge <strong>und</strong> Pflegeversicherung<br />

http://www.sozialversicherung.at (<strong>Österreich</strong>ische Sozialversicherungsanstalt)<br />

http://www.bmask.gv.at/ (bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung)<br />

http://www.help.gv.at/ (Pflegevorsorge)<br />

http://www.help.gv.at/ (Versicherungsmöglichkeiten – Pflegeversicherung)<br />

http://www.bmask.gv.at/ (Pflegegeld)<br />

http://www.ams.at/ (Arbeitslosengeld etc.)<br />

https://www.help.gv.at/ (Maßnahmen <strong>und</strong> Leistungen bei e<strong>in</strong>em Arbeitsunfall)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

36


Adressen:<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für F<strong>in</strong>anzen<br />

H<strong>in</strong>tere Zollamtstraße 2b<br />

A-1030 Wien<br />

Tel: +43 1 514 33-0<br />

Internet: http://www.bmf.gv.at<br />

8.1 Krankenversicherung<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Soziales <strong>und</strong><br />

Konsumentenschutz<br />

Stubenr<strong>in</strong>g 1<br />

A-1010 Wien<br />

Tel: +43 1 711 00-0<br />

Sozialtelefon: 0800/20 16 11<br />

Montag – Freitag: 8.00 – 12.00<br />

Donnerstag: 8.00 – 16.00<br />

Internet: http://www.bmask.gv.at/<br />

In <strong>Österreich</strong> gibt es mehrere Krankenversicherungsträger, die dem Hauptverband der österreichischen<br />

Sozialversicherungsträger unterstellt s<strong>in</strong>d. Welcher Krankenversicherungsträger zuständig<br />

ist, hängt e<strong>in</strong>erseits vom Wohnort, andererseits von der beruflichen Tätigkeit ab. Es gibt ke<strong>in</strong>e freie<br />

Wahl des Versicherungsträgers, der Versicherungsträger wird zugewiesen!<br />

Die Krankenversicherung umfasst u.a. folgende Leistungen: die kostenlose Behandlung durch<br />

Ärzte/Ärzt<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> durch Spitäler/Krankenhäuser sowie Krankengeldbezug. Voraussetzung für e<strong>in</strong>e<br />

Behandlung <strong>in</strong> Spitälern, Ambulanzen, bei Ärzten/Ärzt<strong>in</strong>nen etc. ist die Vorlage der so genannten<br />

„e­card“, auf der die persönlichen Daten (Name, Versicherungsnummer etc.) der versicherten<br />

Person gespeichert s<strong>in</strong>d. Für die Überweisung zu Fachärzten/Fachärzt<strong>in</strong>nen ist zusätzlich zur e-card<br />

e<strong>in</strong> Überweisungs- bzw. Zuweisungssche<strong>in</strong> notwendig, da auf der e-card derzeit ke<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Daten gespeichert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e e-card erhalten Sie für sich <strong>und</strong> ihre Angehörigen bei Anmeldung zur<br />

Krankenkasse von Ihrem Krankenversicherungsträger b<strong>in</strong>nen 14 Tagen zugesendet. Die Rückseite<br />

der e-card ist die Europäische Sozialversicherungskarte. Mit dieser ist e<strong>in</strong>e kostenlose ärztliche<br />

Versorgung <strong>in</strong> den Ländern der Europäischen Union möglich.<br />

E<strong>in</strong>e Krankenversicherung besteht, wenn man<br />

� unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig ist<br />

(achtung: Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte werden auf Antrag krankenversichert) oder<br />

� Arbeitslosengeld bezieht oder<br />

� e<strong>in</strong>e Pension erhält oder<br />

� Wochengeld, K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld bezieht<br />

Familienangehörige Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong> <strong>und</strong> K<strong>in</strong>der/Enkelk<strong>in</strong>der) können mitversichert<br />

werden, wenn sie ihren Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben. K<strong>in</strong>der/Enkelk<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d bis zur Vollendung<br />

des 18. <strong>Leben</strong>sjahres mitversichert. K<strong>in</strong>der/Enkelk<strong>in</strong>der, die sich <strong>in</strong> Schul- oder Berufsausbildung<br />

bef<strong>in</strong>den oder studieren, können bis zum vollendeten 27. <strong>Leben</strong>sjahr kostenlos mitversichert werden.<br />

Die Mitversicherung von Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong> mit K<strong>in</strong>dern ist kostenlos. Für die Mitversicherung<br />

von k<strong>in</strong>derlosen Ehepartnern/Ehepartner<strong>in</strong>nen muss e<strong>in</strong> Zusatzbeitrag (3,4% der Beitragsgr<strong>und</strong>lage<br />

des E<strong>in</strong>kommens der versicherten Person) entrichtet werden.<br />

Es muss beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeber<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e entsprechende Meldung über e<strong>in</strong>e geplante<br />

Mitversicherung der Angehörigen gemacht werden.<br />

Weitere Leistungen der Krankenversicherung s<strong>in</strong>d u.a.: Zahnbehandlung, Rehabilitation, Hauskrankenpflege,<br />

Heilbehelfe, Leistungen im Bereich der Ges<strong>und</strong>heitsvorsorge, Untersuchungen im<br />

Rahmen des Mutter-K<strong>in</strong>d-Passes.<br />

Rezeptpflichtige Medikamente werden von Apotheken gegen Rezeptgebühr € 5,15 (2012) e<strong>in</strong>gelöst.<br />

Patienten/Patient<strong>in</strong>nen müssen nur maximal zwei Prozent ihres Jahresnettoe<strong>in</strong>kommens für<br />

Medikamente aufwenden. Wenn die Kosten für Medikamente diesen Betrag übersteigen, erhält der<br />

Patient/die Patient<strong>in</strong> automatisch e<strong>in</strong>e Rezeptgebührenbefreiung.<br />

37


Unselbständig Erwerbstätige werden von ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeber<strong>in</strong> bei der zuständigen<br />

Krankenversicherungsanstalt (Krankenkasse) angemeldet, selbständig Erwerbstätige (Neue Selbständige,<br />

Werkunternehmer/Werkunternehmer<strong>in</strong>nen mit Gewerbesche<strong>in</strong> etc.) müssen sich selbst an<br />

die zuständige Krankenkasse (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft) wenden.<br />

http://www.sozialversicherung.at (allgeme<strong>in</strong>e Informationen)<br />

http://www.sozialversicherung.at/ (Wer ist wo versichert?)<br />

http://www.help.gv.at/ (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Befreiung von der Rezeptgebühr)<br />

Adressen:<br />

http://www.sozialversicherung.at/<br />

(Adressen der Krankenkassen <strong>und</strong> anderer Sozialversicherungsträger unter SV-Träger)<br />

8.2 Unfallversicherung<br />

Die Unfallversicherung umfasst Leistungen, die aus Arbeitsunfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten sowie<br />

aus dem Unfalltod von Erwerbstätigen hervorgehen.<br />

Die Leistungen s<strong>in</strong>d z.B. Unfallbehandlung, Rehabilitation, Versehrtenrente, H<strong>in</strong>terbliebenenrente,<br />

Witwen(r)beihilfe<br />

http://www.auva.at (Soziale Unfallversicherung)<br />

http://www.sozialversicherung.at/ (Unfallversicherung)<br />

Adressen:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Unfallversicherungsanstalt –<br />

AUVA – Hauptstelle<br />

Adalbert Stifter Straße 65<br />

A-1200 Wien<br />

Tel: +43 1 331 11-0<br />

Internet: http://www.auva.at<br />

8.3 Pensionsversicherung<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

Hauptverband der <strong>Österreich</strong>ischen<br />

Sozialversicherungsträger<br />

K<strong>und</strong>manngasse 21<br />

A-1031 Wien<br />

Tel: +43 1 711 32-0<br />

Internet: http://www.sozialversicherung.at<br />

Das Pensionsalter wird <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> derzeit für Frauen mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr <strong>und</strong> für Männer mit<br />

dem 65. <strong>Leben</strong>sjahr erreicht.<br />

Für EU­/EWR­Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen gilt:<br />

Diese erhalten e<strong>in</strong>e Pension nach österreichischem Recht, wenn sie länger als e<strong>in</strong> Jahr <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

erwerbstätig waren <strong>und</strong> Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt haben. Versicherungszeiten unter<br />

e<strong>in</strong>em Jahr werden <strong>in</strong> die Pensionszeiten, die <strong>in</strong> anderen Ländern erworben wurden, e<strong>in</strong>gerechnet.<br />

http://www.sozialversicherung.at (Pensionsversicherung)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Pension)<br />

http://www.pensionsversicherung.at/ (Informationen <strong>in</strong> mehreren Sprachen)<br />

http://www.help.gv.at/ (Pension)<br />

Adresse:<br />

Pensionsversicherungsanstalt<br />

Friedrich-Hillegeist Straße 1<br />

1021 Wien<br />

Tel: +43 (0) 503 03<br />

Internet: http://www.pensionsversicherung.at<br />

38


8.4 Arbeitslosenversicherung<br />

8.4.1 F<strong>in</strong>anzielle Leistungen<br />

Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ist <strong>in</strong><br />

<strong>Österreich</strong> das <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS) zuständig.<br />

http://www.ams.at/ (Leistungen des AMS für Arbeitsuchende)<br />

http://www.ams.at/ (Unemployment Insurance)<br />

8.4.2 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz<br />

Nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes besteht unter bestimmten Voraussetzungen<br />

die Möglichkeit für den vom Herkunftsland bewilligten Zeitraum Leistungen zu beziehen<br />

<strong>und</strong> sich <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> zur Arbeitsuche aufzuhalten. Die Meldung, Arbeit <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> suchen zu<br />

wollen, muss unbed<strong>in</strong>gt vor Ihrer Ausreise bei der zuständigen Stelle der Arbeitsverwaltung erfolgen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen führen auch ausländische Versicherungszeiten zum Leistungsanspruch<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

http://www.ams.at/ (Arbeitslosenversicherung im EWR Raum <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Schweiz)<br />

http://www.ams.at/ (Arbeitslosenversicherung im Norwegen, Island <strong>und</strong> der Schweiz)<br />

http://www.ams.at/ (Unemployment Insurance)<br />

8.4.2.1 Bezug von Arbeitslosengeld aus dem EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz<br />

während der Arbeitsuche <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

Wenn Sie während der Arbeitsuche <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> e<strong>in</strong>en Arbeitslosengeldanspruch aus dem EU/<br />

EWR Raum oder der Schweiz nach <strong>Österreich</strong> mitnehmen wollen, müssen Sie sich zunächst an die<br />

zuständige Arbeitsverwaltung <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland wenden, das Arbeitslosengeld dort beantragen<br />

<strong>und</strong> das Formular E 303 oder U2 („Portable Document“ U2) ausfüllen <strong>und</strong> bestätigen lassen. Dieses<br />

Formular be<strong>in</strong>haltet u.a. die Frist für die Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle <strong>und</strong> die maximale<br />

Dauer des ausländischen Bezuges <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

Nach Ihrer Meldung bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS wird die ausländische<br />

Arbeitsverwaltung unverzüglich über Ihre Vormerkung zur Arbeitsuche <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> <strong>in</strong>formiert. Das<br />

führt dazu, dass die ausländische Arbeitsverwaltung Auszahlungen an Sie vornehmen kann. Möglich<br />

ist dies jedenfalls für e<strong>in</strong>en Zeitraum von drei Monaten – sollte jedoch Ihre Bezugsdauer zu e<strong>in</strong>em<br />

früheren Zeitpunkt enden („Höchstausmaß“) jedoch nur bis zu diesem Zeitpunkt. Die genaue Dauer<br />

dieses „Leistungsexports“ legt immer die Arbeitsverwaltung <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland fest.<br />

Wenn <strong>in</strong>nerhalb des am Formular angegebenen Zeitraums ke<strong>in</strong>e Stelle <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gef<strong>und</strong>en wurde,<br />

so bleibt Ihr Leistungsanspruch nur dann gewahrt, wenn e<strong>in</strong>e sofortige <strong>und</strong> rechtzeitige Rückreise <strong>in</strong>s<br />

Herkunftsland erfolgt. Bitte beachten Sie unbed<strong>in</strong>gt die Informationen, die Sie <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland<br />

dazu erhalten!<br />

8.4.2.2 Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus Beschäftigung<br />

im EU/EWR Raum <strong>und</strong> der Schweiz<br />

Bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, werden auch <strong>in</strong> den EU/EWR-Staaten oder der<br />

Schweiz zurückgelegte Versicherungszeiten berücksichtigt, wenn Sie direkt vor der Antragstellung<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Tag <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> arbeitslosenversicherungspflichtig erwerbstätig waren (sog. „E<strong>in</strong>-<br />

Tag-Regel“). Um die Anrechnung der Versicherungszeiten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> durchführen zu können, ist<br />

es notwendig, dass das Formular E 301 oder „Portable Document“ U1 von der zuständigen Stelle<br />

der Arbeitsverwaltung im Herkunftsland ausgefüllt <strong>und</strong> bestätigt wird. Sie können dieses Formular <strong>in</strong><br />

vielen Fällen auch elektronisch beantragen. Es beschleunigt die Beurteilung Ihres Anspruchs, wenn<br />

Sie dieses Formular bei der Antragstellung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> bereits vorlegen können.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

39


Bei Grenzgängern/Grenzgänger<strong>in</strong>nen werden die ausländischen Versicherungszeiten sofort berücksichtigt<br />

– die oben beschriebene „E<strong>in</strong>-Tag-Regel“ f<strong>in</strong>det auf diesem Personenkreis ke<strong>in</strong>e Anwendung.<br />

Für den Bezug von Arbeitslosengeld <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> müssen die <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> geltenden Voraussetzungen<br />

erfüllt werden.<br />

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen um <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

zu erhalten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der AMS Homepage (s. Kapitel<br />

„F<strong>in</strong>anzielle Leistungen“)<br />

Zeiten e<strong>in</strong>er selbständigen Erwerbstätigkeit, die der Arbeitslosenversicherung unterlegen s<strong>in</strong>d,<br />

werden bei der Anspruchsbeurteilung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> ebenfalls berücksichtigt.<br />

8.5 Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung<br />

Die Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung (BMS) ist für Personen vorgesehen, die über ke<strong>in</strong>e<br />

angemessenen f<strong>in</strong>anziellen Mittel verfügen, um ihren <strong>Leben</strong>sunterhalt bzw. den ihrer Angehörigen<br />

ausreichend decken zu können. Die Höhe der Bedarfsorientierten M<strong>in</strong>destsicherung ist b<strong>und</strong>esweit<br />

e<strong>in</strong>heitlich geregelt <strong>und</strong> beträgt 2012 für Alle<strong>in</strong>stehende 773,25 Euro.<br />

Bei der Bedarfsorientierten M<strong>in</strong>destsicherung handelt es sich um ke<strong>in</strong>e neue Sozialleistung,<br />

sondern um e<strong>in</strong>e Reform der bisherigen Sozialhilfe der Länder. Für die Betroffenen wird es <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch die E<strong>in</strong>führung von e<strong>in</strong>heitlichen M<strong>in</strong>deststandards, die weitgehende Abschaffung des<br />

Regresses, die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Vermögensfreibetrages <strong>und</strong> e<strong>in</strong> vorteilhafteres Verfahrensrecht zu<br />

Verbesserungen kommen. Personen, die Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung beziehen <strong>und</strong> arbeitsfähig<br />

s<strong>in</strong>d, werden beim <strong>Arbeitsmarktservice</strong> zur Arbeitsuche vorgemerkt.<br />

EU­/EWR­Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen, die ihren Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben, haben nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen e<strong>in</strong>en une<strong>in</strong>geschränkten Anspruch auf die Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung.<br />

Drittstaatsangehörige haben nur dann e<strong>in</strong>en Anspruch auf die Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung,<br />

wenn sie schon mehr als fünf Jahre rechtmäßig <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gelebt haben.<br />

Anerkannte Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>und</strong> subsidiär Schutzberechtigte haben erst ab Zuerkennung ihres Status<br />

als Flüchtl<strong>in</strong>g bzw. subsidiär Schutzberechtigte e<strong>in</strong>en Anspruch auf die Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung.<br />

Die Entscheidung, ob e<strong>in</strong>e Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung gewährt wird, trifft die jeweilige<br />

Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, <strong>in</strong> Wien: Sozialzentren). Diese<br />

nimmt auch Anträge entgegen <strong>und</strong> nimmt die Auszahlung vor.<br />

Zusätzlich erteilt das <strong>Arbeitsmarktservice</strong> gr<strong>und</strong>legende Informationen zur Bedarfsorientierten<br />

M<strong>in</strong>destsicherung. Je nach Vere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong> den B<strong>und</strong>esländern gibt auch das <strong>Arbeitsmarktservice</strong><br />

erstmalige Anträge zur Bedarfsorientierten M<strong>in</strong>destsicherung aus <strong>und</strong> nimmt sie auch<br />

entgegen.<br />

Informieren Sie sich bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS <strong>in</strong> Ihrem B<strong>und</strong>esland, ob die<br />

bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung schon umgesetzt ist.<br />

Telefonische Auskünfte erhalten Sie am Sozialtelefon des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit, Soziales<br />

<strong>und</strong> Konsumentenschutz (BMASK) unter 0800/20 16 11 (Montag, Dienstag, Mittwoch <strong>und</strong> Freitag<br />

von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr)<br />

http://www.help.gv.at/ (M<strong>in</strong>destsichernde Leistungen, Beratung <strong>und</strong> Betreuung)<br />

http://www.bmask.gv.at/ (Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung)<br />

http://www.ams.at/ (Bedarfsorientierte M<strong>in</strong>destsicherung)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

40


9. LEbEN mIt kINdERN<br />

9.1 Mutterschutz<br />

9.1.1 Angestellte/Arbeiter<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte<br />

Der Mutterschutz für schwangere Frauen beg<strong>in</strong>nt <strong>in</strong> der Regel acht Wochen vor der Geburt <strong>und</strong><br />

endet acht bis sechzehn Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum herrscht absolutes Beschäftigungsverbot.<br />

Wenn Frauen von ihrer Schwangerschaft erfahren, sollten sie dies ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeber<strong>in</strong><br />

melden. Ab dieser Meldung besteht e<strong>in</strong> Kündigungs­ <strong>und</strong> Entlassungsschutz.<br />

Während des Mutterschutzes <strong>und</strong> der anschließenden Zeit ist e<strong>in</strong>e Kündigung nur <strong>in</strong> besonderen<br />

Fällen (z.B. Betriebsstilllegung) <strong>und</strong> unter Zustimmung des Gerichtes möglich.<br />

Während der Schutzfrist erhalten Angestellte <strong>und</strong> Arbeiter<strong>in</strong>nen unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Wochengeld. Das Arbeitsverhältnis für unselbstständig erwerbstätige Frauen besteht während der<br />

Schutzfrist weiter fort.<br />

Anspruch auf Wochengeld haben auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte, die selbstversichert s<strong>in</strong>d. In diesem<br />

Fall beträgt das tägliche Wochengeld 8,22 Euro (2012).<br />

Informationen über die Höhe des Wochengeldes s<strong>in</strong>d bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse<br />

erhältlich.<br />

Zuständige Behörde:<br />

Krankenkasse<br />

http://www.help.gv.at/ (Geburt)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Wochengeld)<br />

9.1.2 Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Werkunternehmer<strong>in</strong>nen<br />

Sie unterliegen nicht dem Mutterschutzgesetz!<br />

Freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen erhalten allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängiges Wochengeld.<br />

Informationen über die Höhe des Wochengeldes s<strong>in</strong>d bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse<br />

erhältlich.<br />

Zuständige Behörde:<br />

Krankenkasse<br />

https://www.help.gv.at/ (Vor der Geburt)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Wochengeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Freie DienstnehmerInnen – Broschüre)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

41


9.1.3 Selbstständig Erwerbstätige<br />

Für selbstständig erwerbstätige Frauen, die e<strong>in</strong> Gewerbe ausüben, ist Betriebshilfe vorgesehen,<br />

das heißt, für den Betrieb wird e<strong>in</strong>e Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Wochengeld. Die Auszahlung des Wochengeldes gilt<br />

<strong>in</strong>sbesondere für selbständig erwerbstätige Frauen, die ke<strong>in</strong> Gewerbe ausüben (Neue Selbständige!).<br />

Betriebshilfe/Wochengeld wird allerd<strong>in</strong>gs nur dann gewährt, wenn die Pflichtversicherung <strong>in</strong> der<br />

Krankenversicherung aufrecht bleibt. Die Höhe des Wochengeldes beträgt <strong>in</strong> diesem Fall € 26,97<br />

pro Tag (2012).<br />

Zuständige Behörde:<br />

Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft<br />

http://www.help.gv.at/ (Wochengeld)<br />

http://esv-sva.sozvers.at/ (Betriebshilfe <strong>und</strong> Wochengeld)<br />

https://www.usp.gv.at/ (Betriebshilfe)<br />

9.1.4 Mutter­K<strong>in</strong>d­Pass<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n der Schwangerschaft erhalten werdende Mütter e<strong>in</strong>en Mutter­K<strong>in</strong>d­Pass, <strong>in</strong> den Vorsorgeuntersuchungen<br />

des Ungeborenen <strong>und</strong> der Mutter sowie Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen des<br />

Säugl<strong>in</strong>gs <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>getragen werden. Der Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass ist bei Gynäkologen/Gynäkolog<strong>in</strong>nen,<br />

bei praktischen Ärzten/Ärzt<strong>in</strong>nen, <strong>in</strong> den Bezirksges<strong>und</strong>heitsämtern, <strong>in</strong> den Fachambulatorien<br />

der Gebietskrankenkasse, <strong>in</strong> den Ambulanzen von Krankenanstalten mit Geburtshilfe-Abteilungen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> den Schwangerenberatungsstellen erhältlich.<br />

Die Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass – Untersuchungen s<strong>in</strong>d Voraussetzung für den Erhalt des K<strong>in</strong>derbetreuungsgeldes<br />

<strong>in</strong> voller Höhe.<br />

http://www.help.gv.at/ (Vor der Geburt)<br />

http://www.bmg.gv.at/ (Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass))<br />

9.2 Karenz, K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Elternteilzeit<br />

Unter Karenz/Elternkarenz versteht man den arbeitsrechtlichen Anspruch auf Dienstfreistellung<br />

nach der Geburt e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des <strong>und</strong> nach Beendigung der Schutzfrist. In dieser Zeit hat man ke<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Entgeltzahlungen allerd<strong>in</strong>gs gilt Kündigungs- <strong>und</strong> Entlassungsschutz. Karenz kann<br />

entweder nur von e<strong>in</strong>em Elternteil oder abwechselnd von beiden Elternteilen <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Freie Dienstnehmer/freie Dienstnehmer<strong>in</strong>nen haben ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Karenz.<br />

Während der Karenz kann e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung (Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze 2012:<br />

376,26 Euro monatlich) aufgenommen werden.<br />

In dieser Zeit kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld (KBG)<br />

bezogen werden. Es gebührt allen K<strong>in</strong>dern, auch Pflege- <strong>und</strong> Adoptivk<strong>in</strong>dern.<br />

Die Höhe des K<strong>in</strong>derbetreuungsgeldes hängt davon ab, wie lange die Karenzzeit dauert. Bei der<br />

Antragsstellung kann zwischen mehreren Modellen gewählt werden.<br />

Es wird zwischen e<strong>in</strong>kommensabhängigem <strong>und</strong> pauschalem K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld unterschieden.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

42


Voraussetzungen zum Erhalt des pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeldes:<br />

� geme<strong>in</strong>samer Haushalt mit dem K<strong>in</strong>d<br />

� m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Elternteil, der im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebt, hat Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

� Mittelpunkt des <strong>Leben</strong>s<strong>in</strong>teresses <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

� rechtmäßiger Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

� Durchführung der Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass – Untersuchungen: fünf während der Schwangerschaft,<br />

fünf nach der Geburt<br />

Zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld können pro Jahr bis zu 60 Prozent der letzten E<strong>in</strong>künfte aus<br />

dem Kalenderjahr vor der Geburt, <strong>in</strong> dem ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld bezogen wurde maximal bis zu<br />

€ 16.20,–, dazuverdient werden.<br />

Für das e<strong>in</strong>kommensabhängige Modell gelten noch zusätzliche Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene<br />

Erwerbstätigkeit.<br />

Achtung:<br />

K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld erhält man nur für das jüngste K<strong>in</strong>d. Wird <strong>in</strong> der Zeit des Bezuges e<strong>in</strong> weiteres<br />

K<strong>in</strong>d geboren, so endet ab der Geburt der Anspruch für das ältere K<strong>in</strong>d. Das K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

wird dann für das Neugeborene ausbezahlt. Die weitere Geburt ist sofort der zuständigen Krankenkasse<br />

zu melden (Meldepflicht)! Für Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten gelten besondere Regelungen.<br />

Zuständige Behörde:<br />

Krankenkasse (<strong>in</strong> Wien: K<strong>und</strong>encenter für K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Eltern – Karenz)<br />

http://www.help.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Broschüre: K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Zuverdienstgrenzen)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Zuverdienst – Onl<strong>in</strong>e Rechner)<br />

Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

Alle<strong>in</strong>stehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen können e<strong>in</strong>e Beihilfe<br />

zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld beantragen.<br />

H<strong>in</strong>weis: Die Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld muss nicht zurückbezahlt werden!<br />

https://www.help.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Beantragung)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

Bezieher/Bezieher<strong>in</strong>nen von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> deren K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d krankenversichert.<br />

Während des Bezuges oder im Anschluss an den Bezug von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld kann um Arbeitslosengeld<br />

<strong>und</strong> Notstandshilfe angesucht werden. Allerd<strong>in</strong>gs muss der Bezieher/die Bezieher<strong>in</strong><br />

dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

43


Anspruchsvoraussetzungen für EU­/EWR­Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/<br />

Schweizer Bürger<strong>in</strong>nen:<br />

Für EU­/EWR­Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen gilt die<br />

EWR-Verordnung 883/2004. Für die Auszahlung der Familienleistungen ist demnach vorrangig<br />

jener Mitgliedstaat zuständig, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> Elternteil beschäftigt ist (Beschäftigungsstaatpr<strong>in</strong>zip). Im<br />

Wohnsitzstaat gebühren eventuell Ausgleichszahlungen, wenn die Familienleistungen des Beschäftigungsstaates<br />

niedriger s<strong>in</strong>d.<br />

Ihren rechtmäßigen Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> können Sie über die Anmeldebesche<strong>in</strong>igung oder den<br />

Lichtbildausweis für EWR-Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen für sich <strong>und</strong> ihr K<strong>in</strong>d nachweisen.<br />

Für grenzüberschreitende Sachverhalte (z.B. Grenzgänger/Grenzgänger<strong>in</strong>nen) gelten spezielle<br />

Regelungen!<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Anspruchsvoraussetzungen)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/<br />

(grenzüberschreitende Sachverhalte – Wohnen <strong>und</strong>/oder <strong>Arbeiten</strong> im Ausland)<br />

Elternteilzeit:<br />

Unter Elternteilzeit wird e<strong>in</strong> gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit<br />

bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit verstanden. Die Elternteilzeit besteht<br />

unter bestimmten Voraussetzungen längstens bis zum siebten Geburtstag des K<strong>in</strong>des.<br />

Das ist allerd<strong>in</strong>gs nur möglich, wenn<br />

� der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter/Mitarbeiter<strong>in</strong>nen hat<br />

� <strong>und</strong> das Arbeitsverhältnis zu Beg<strong>in</strong>n der Elternteilzeit ununterbrochen m<strong>in</strong>destens<br />

drei Jahre gedauert hat (<strong>in</strong>klusive Mutterschutz <strong>und</strong> Karenz).<br />

� der Elternteil, der Elternteilzeit beantragt im gleichen Haushalt mit dem K<strong>in</strong>d lebt<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen (Beg<strong>in</strong>n, Dauer, Ausmaß <strong>und</strong> Lage) s<strong>in</strong>d mit dem Arbeitgeber/der Arbeitgeber<strong>in</strong> zu<br />

vere<strong>in</strong>baren.<br />

Besteht ke<strong>in</strong> Anspruch auf Elternteilzeit, kann sie längstens bis zum vierten Geburtstag vere<strong>in</strong>bart<br />

werden.<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Elternteilzeit)<br />

http://www.bmask.gv.at/ (Elternteilzeit)<br />

9.3 Familienbeihilfe<br />

Für EU­/EWR­Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen gilt die<br />

EWR-Verordnung Nr. 883/04. Für die Auszahlung der Familienleistungen ist demnach vorrangig<br />

jener Mitgliedstaat zuständig, <strong>in</strong> dem e<strong>in</strong> Elternteil beschäftigt ist (Beschäftigungsstaatpr<strong>in</strong>zip). S<strong>in</strong>d<br />

beide Elternteile <strong>in</strong> verschiedenen Staaten beschäftigt, so ist die Familienbeihilfe <strong>in</strong> dem Land auszuzahlen,<br />

<strong>in</strong> dem sich das K<strong>in</strong>d ständig aufhält (Wohnlandpr<strong>in</strong>zip).<br />

Zuständige Behörde:<br />

Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

44


Anspruch auf Familienbeihilfe besteht <strong>in</strong> der Regel für K<strong>in</strong>der, die ihren Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

haben.<br />

Das s<strong>in</strong>d:<br />

� m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der bis zur Vollendung des 18. <strong>Leben</strong>sjahres<br />

� Ab Vollendung des 18. <strong>Leben</strong>sjahres wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen gewährt. Dies ist der Fall, wenn das K<strong>in</strong>d z.B.<br />

• e<strong>in</strong>e Berufsausbildung (auch Studium) absolviert,<br />

• an e<strong>in</strong>er Fortbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em erlernten Beruf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Fachschule teilnimmt <strong>und</strong> die Ausübung<br />

des Berufs nicht möglich ist,<br />

• voraussichtlich aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung dauerhaft außerstande ist, selbst – für den<br />

eigenen Unterhalt aufzukommen,<br />

• sich zwischen der Beendigung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes <strong>und</strong> dem Beg<strong>in</strong>n<br />

oder der Fortsetzung e<strong>in</strong>er Berufsausbildung bef<strong>in</strong>det (die Berufsausbildung muss zum frühest<br />

möglichen Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden) oder<br />

• ab 1. März 2011 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige K<strong>in</strong>der, die das<br />

24. <strong>Leben</strong>sjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss<br />

der Schulausbildung <strong>und</strong> dem frühestmöglichen Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er weiteren Berufsausbildung.<br />

Studenten/Student<strong>in</strong>nen müssen noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.<br />

Bis zum vollendeten 18. <strong>Leben</strong>sjahr werden eigene E<strong>in</strong>künfte des K<strong>in</strong>des (z.B. Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung)<br />

nicht berücksichtigt. Ältere K<strong>in</strong>der dürfen <strong>in</strong> der Regel nur e<strong>in</strong>e bestimmte Summe jährlich<br />

dazuverdienen, um die Familienbeihilfe nicht zu verlieren.<br />

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt vom Alter des K<strong>in</strong>des ab. Dazu kommen noch K<strong>in</strong>derabsetzbeträge<br />

<strong>und</strong> Zuschläge, wenn zwei oder mehreren K<strong>in</strong>dern oder e<strong>in</strong>em oder mehreren beh<strong>in</strong>derten<br />

K<strong>in</strong>dern Unterhalt gewährt wird. Die Summe der Familienbeihilfe kann über den Familienbeihilfe-<br />

Rechner ermittelt werden.<br />

Anspruch auf Familienbeihilfe hat jener Elternteil im geme<strong>in</strong>samen Haushalt, der diesen überwiegend<br />

führt.<br />

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausbezahlt.<br />

https://www.help.gv.at/ (Familienbeihilfe)<br />

http://bmwa.cms.apa.at/pdf (Broschüre: Familienbeihilfe, Mehrk<strong>in</strong>dzuschlag)<br />

http://www.help.gv.at/ (Mehrk<strong>in</strong>dzuschlag)<br />

https://www.help.gv.at/ (Familienbeihilfe für Studierende)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Anspruch für Bürger aus dem EU/EWR-Raum <strong>und</strong> der Schweiz)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Familienbeihilfe <strong>und</strong> Familienbeihilfenrechner)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Familienservice)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

45


10. bILdUNGswEsEN<br />

10.1 Bildung <strong>und</strong> Ausbildung – Überblick<br />

Die Betreuung von Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> Vorschulk<strong>in</strong>dern f<strong>in</strong>det für Babys <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der bis zu 3 Jahren<br />

<strong>in</strong> so genannten K<strong>in</strong>derkrippen, für ältere K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> öffentlichen <strong>und</strong> privaten K<strong>in</strong>dergärten <strong>und</strong><br />

Vorschulen statt. Der Bedarf an K<strong>in</strong>derkrippen <strong>und</strong> K<strong>in</strong>dergärten ist oft größer als das Angebot.<br />

Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>der werden auch – besonders <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>städten <strong>und</strong> <strong>in</strong> ländlichen Regionen – <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>stgruppen<br />

von so genannten „Tageseltern“ betreut.<br />

K<strong>in</strong>der, die dauerhaft <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> wohnen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel ab dem sechsten <strong>Leben</strong>sjahr schulpflichtig.<br />

Die Schulpflicht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> dauert neun Jahre (vom sechsten bis zum 15. <strong>Leben</strong>sjahr).<br />

Der Schulbesuch <strong>in</strong> öffentlichen Schulen ist kostenlos.<br />

Die ersten vier Jahre der Schulpflicht werden <strong>in</strong> der Volksschule/Gr<strong>und</strong>schule verbracht, danach<br />

kann entweder e<strong>in</strong>e Hauptschule – auch Kooperative Mittelschule genannt, e<strong>in</strong>er Neuen Mittelschule<br />

– oder die Unterstufe der allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule besucht werden.<br />

Das neunte Schuljahr kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Polytechnischen Schule oder <strong>in</strong> weiterführenden berufsbildenden<br />

Schulen, <strong>in</strong> der Oberstufe der allgeme<strong>in</strong>bildenden höheren Schule oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Oberstufengymnasium<br />

absolviert werden. Die Polytechnische Schule bereitet mit Praktika <strong>und</strong> Berufsk<strong>und</strong>eunterricht<br />

auf Lehrausbildungen oder berufsbildende Schulen vor.<br />

Für K<strong>in</strong>der mit geistiger <strong>und</strong>/oder körperlicher Beh<strong>in</strong>derung oder mit massiven Lerndefiziten gibt es<br />

Schulsonderformen (Sonderpädagogik/Inklusive Bildung) für die ersten acht bis neun Jahre ihrer<br />

Schulbildung. Alternativ kann <strong>in</strong> der neunten Schulstufe e<strong>in</strong> sogenanntes Berufsvorbereitungsjahr<br />

absolviert werden. Im Anschluss daran ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tegrative Berufsausbildung möglich.<br />

Nach der neunten Schulstufe hat e<strong>in</strong> Jugendlicher/e<strong>in</strong>e Jugendliche die Möglichkeit, e<strong>in</strong>e Berufsausbildung<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Lehre (Berufsschule <strong>und</strong> Lehre – duales Ausbildungssystem) zu absolvieren,<br />

arbeiten zu gehen oder e<strong>in</strong>e weiterführende Schule zu besuchen.<br />

http://www.oead.at/fileadm<strong>in</strong>/oead_zentrale/willkommen_<strong>in</strong>_oe/Bildungssystem/Education_<br />

System_WEB.pdf (Das österreichische Bildungssystem – s. Grafik am Ende des Kapitels)<br />

Berufsbildende mittlere Schulen, Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegeschulen sowie die Ausbildungen<br />

<strong>in</strong> Ges<strong>und</strong>heitsberufen <strong>und</strong> berufsbildenden höheren Schulen berechtigen je nach Schulart zur<br />

e<strong>in</strong>schlägigen Berufsausbildung <strong>in</strong> mehreren Berufen. Absolventen/Absolvent<strong>in</strong>nen berufsbildender<br />

mittlerer Schulen können über e<strong>in</strong>en Aufbaulehrgang die Diplom- <strong>und</strong> Reifeprüfung nachholen.<br />

Der Abschluss allgeme<strong>in</strong>bildender <strong>und</strong> berufsbildender höherer Schulen, je nach Schulform Reifeprüfung<br />

oder Reife- <strong>und</strong> Diplomprüfung, berechtigt zum Besuch von Pädagogischen Hochschulen,<br />

Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten etc.<br />

Jugendliche <strong>und</strong> Erwachsene, die über ke<strong>in</strong>e Reifeprüfung (<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> auch Matura genannt)<br />

verfügen, können den Zugang zu tertiären Ausbildungen auf dem zweiten Bildungsweg (Studienberechtigungsprüfung,<br />

Berufsreifeprüfung, Berufsmatura, Externisten­Matura) nachholen.<br />

Für EU-/EWR-Bürger/Bürger<strong>in</strong>nen gilt bezüglich Studiengebühren gleiches Recht wie für österreichische<br />

Staatsbürger/Staatsbürger<strong>in</strong>nen.<br />

Es gibt für Schüler/Schüler<strong>in</strong>nen mit anderen Erstsprachen als Deutsch spezielle Fördermaßnahmen.<br />

http://www.oead.at/ (Schule <strong>und</strong> Berufsausbildung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

http://www.bildungssystem.at<br />

http://www.help.gv.at/<br />

(Schule – ausführliche Informationen über das österreichische Schulsystem)<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Bildungswesen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

46


http://www.bmukk.gv.at/ (Schulverzeichnisse)<br />

http://www.erwachsenenbildung.at/<br />

(Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, Externistenreifeprüfung)<br />

http://www.bmwf.gv.at/ (B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung – Studium)<br />

http://www.help.gv.at/ (Studiengebühren)<br />

http://www.bmukk.gv.at/ (Schul<strong>in</strong>fo <strong>und</strong> Schulservicestellen)<br />

https://www.help.gv.at/ (Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch)<br />

http://www.bmukk.gv.at/pdf (Schulen mit muttersprachlichem Unterricht)<br />

http://www.herold.at/ (Schulen mit ausländischem Lehrplan)<br />

10.2 Berufliche Erstausbildung – Lehre<br />

Berufsausbildungen können <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> entweder <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Lehre oder <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

schulischen Ausbildung (<strong>in</strong> berufsbildenden mittleren oder höheren Schulen mit praxisorientiertem<br />

Unterricht) absolviert werden.<br />

In <strong>Österreich</strong> wird <strong>in</strong> etwa 200 Lehrberufen ausgebildet. Jugendliche, die e<strong>in</strong>e Lehre absolvieren,<br />

erlernen ihren Beruf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Unternehmen/e<strong>in</strong>em Betrieb <strong>und</strong> besuchen gleichzeitig die Berufsschule<br />

(duales Ausbildungssystem). E<strong>in</strong>e Lehre dauert je nach Lehrberuf zwischen zwei <strong>und</strong><br />

vier Jahren <strong>und</strong> endet mit der Lehrabschlussprüfung.<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n der Lehre muss e<strong>in</strong> Lehrvertrag unterschrieben werden. Er wird zwischen dem Jugendlichen/der<br />

Jugendlichen (Lehrl<strong>in</strong>g) <strong>und</strong> dem Lehrberechtigten/der Lehrberechtigten schriftlich abgeschlossen<br />

<strong>und</strong> regelt u.a. die Dauer der Lehrzeit. Bei M<strong>in</strong>derjährigen muss auch der gesetzliche<br />

Vertreter/die gesetzliche Vertreter<strong>in</strong> unterschreiben.<br />

Für Lehrl<strong>in</strong>ge gelten das Berufsausbildungsgesetz <strong>und</strong> der jeweilige Kollektivvertrag. Lehrl<strong>in</strong>ge<br />

unterliegen besonderen Bestimmungen (Kündigungsschutz, Arbeitszeit, spezielle Jugendschutzbestimmungen<br />

etc.).<br />

Die Ausbildungs<strong>in</strong>halte der e<strong>in</strong>zelnen Lehrberufe werden österreichweit durch so genannte Berufsbilder<br />

reglementiert.<br />

Lehrl<strong>in</strong>ge erhalten ke<strong>in</strong> Gehalt, sondern e<strong>in</strong>e Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung, die <strong>in</strong> der Regel monatlich<br />

ausbezahlt wird. Die Höhe der Lehrl<strong>in</strong>gsentschädigung hängt von Kollektivverträgen <strong>und</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

ab. Jeder Lehrl<strong>in</strong>g hat Anspruch auf 30 Werktage Urlaub im Jahr.<br />

http://www.arbeiterkammer.at (AK – Arbeiterkammer <strong>Österreich</strong>)<br />

http://www.oegb.at (ÖGB – <strong>Österreich</strong>ischer Gewerkschaftsb<strong>und</strong>)<br />

http://www.ams.at (AMS – <strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

http://portal.wko.at/ (B<strong>und</strong>eswirtschaftskammer)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Liste der Lehrberufe von A–Z)<br />

10.3 Weiterbildung<br />

Laufende Weiterbildung ist e<strong>in</strong>e der wichtigsten Voraussetzungen, um beruflich erfolgreich zu<br />

bleiben. Zu den größten Weiterbildungs<strong>in</strong>stitutionen <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> gehören die Berufsförderungs<strong>in</strong>stitute<br />

(BFI), die Wirtschaftsförderungs<strong>in</strong>stitute (WIFI) <strong>und</strong> die Volkshochschulen.<br />

Berufs<strong>in</strong>fozentren (BIZ <strong>und</strong> BIWI) bieten sowohl e<strong>in</strong>en umfangreichen Überblick über berufliche<br />

<strong>und</strong> schulische Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> als auch persönliche Beratung<br />

zu <strong>in</strong>dividuellen Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsfragen an.<br />

Sprachkurse werden <strong>in</strong> allen großen Weiterbildungs<strong>in</strong>stitutionen (WIFI, BFI, Volkshochschulen) <strong>und</strong><br />

von Sprach<strong>in</strong>stituten angeboten.<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

47


Anbieter:<br />

Institutionen Internetadressen<br />

BFI http://www.bfi.at<br />

WIFI http://www.wifi.at<br />

Volkshochschulen Burgenland http://www.vhs-burgenland.at<br />

Volkshochschulen Kärnten http://www.vhsktn.at/<br />

Volkshochschulen Niederösterreich http://www.vhs-noe.at<br />

Volkshochschulen Oberösterreich http://www.vhs-verband-ooe.at<br />

Volkshochschulen Steiermark http://www.vhsstmk.at/<br />

Volkshochschulen Salzburg http://www.volkshochschule.at<br />

Volkshochschulen Tirol http://www.vhs-tirol.at<br />

Volkshochschulen Vorarlberg http://www.vhs-goetzis.at/<br />

Die Wiener Volkshochschulen GmbH. http://www.vhs.at<br />

Berufs<strong>in</strong>fozentren (BIZ) http://www.ams.at/<br />

Berufs<strong>in</strong>fozentrum der Wiener Wirtschaft http://www.biwi.at<br />

Sprachschulen/Kurs<strong>in</strong>stitute<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

http://www.ikivienna.at/<br />

http://www.berlitz.at/<br />

http://www.sprachkurse-weltweit.de/<br />

48


11. cHEckLIst FÜR dIE ÜbERsIEdELUNG NacH ÖstERREIcH<br />

Vor der E<strong>in</strong>reise nach <strong>Österreich</strong>:<br />

Informationen über den Arbeitsmarkt <strong>und</strong> Beschäftigungschancen <strong>in</strong> der Zielregion:<br />

http://www.ams.at (<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong>)<br />

http://eures.europa.eu (EURES Homepage)<br />

Unterlagen <strong>und</strong> Dokumente:<br />

� Reisepass oder Personalausweis – auch m<strong>in</strong>derjährige K<strong>in</strong>der benötigen e<strong>in</strong>en<br />

eigenen Reisepass<br />

� andere Personaldokumente (z.B. Geburtsurk<strong>und</strong>e, Heiratsurk<strong>und</strong>e) mitnehmen<br />

� E­forms/portable documents (europaweit e<strong>in</strong>heitlich gestaltete Formulare zur Anerkennung<br />

<strong>und</strong> Bestätigung von sozial- <strong>und</strong> arbeitsrechtlich relevanten Daten) für Sie <strong>und</strong> Ihre Familie<br />

� Mitnahme des Arbeitslosengeldes: das von der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes<br />

ausgestellte Formular U2 (EU-Staatsbürgerschaft), E 303 (EWR- <strong>und</strong> Schweizer Staatsbürgerschaft)<br />

<strong>und</strong> die Bestätigung der Beschäftigungszeiten im Herkunftsland (U1, E 301).<br />

� Versicherung: Mitnahme der e-card oder e<strong>in</strong>es vergleichbaren Formulars (E 111) oder<br />

sonstiger Versicherungsschutz<br />

� Kraftfahrzeugpapiere: Führersche<strong>in</strong>, Zulassung, andere für die Zulassung notwendige<br />

Dokumente oder Schriftstücke (z.B. EU-Betriebserlaubnis)<br />

� Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen, Dienstzeugnisse <strong>in</strong> Orig<strong>in</strong>al <strong>und</strong> Übersetzung<br />

� <strong>Leben</strong>slauf <strong>und</strong> Bewerbung auf Deutsch, CV auf Englisch<br />

� Zeugnisse <strong>und</strong> Schulbesuchsbestätigungen der K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> englischer/deutscher Übersetzung,<br />

die helfen, Ihre K<strong>in</strong>der möglichst schnell <strong>in</strong> die richtige Schulstufe e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Weiters:<br />

� Unterkunft (Wohnung etc.) organisieren oder Hotel, Hotelpension reservieren<br />

� Ausreichende f<strong>in</strong>anzielle Mittel s<strong>in</strong>d notwendig, um anfallende Kosten<br />

(Miete, <strong>Leben</strong>shaltungskosten etc.) im ersten Monat zu decken<br />

� Für Kranken­ <strong>und</strong> Unfallversicherung <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> sorgen<br />

� Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) vom Umzug verständigen<br />

� EU­Heimtierpass für den Umzug von Haustieren organisieren<br />

Nach der E<strong>in</strong>reise nach <strong>Österreich</strong>:<br />

� Arbeitsplatz vorhanden:<br />

• Umgehende Meldung bei Arbeitgeber/Arbeitgeber<strong>in</strong><br />

• Bei Arbeitsantritt Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung verlangen<br />

� Auf Arbeitsuche:<br />

• Meldung <strong>in</strong>nerhalb des vorgegebenen Zeitraums bei der regionalen Geschäftsstelle<br />

des österreichischen <strong>Arbeitsmarktservice</strong> (AMS), wenn Leistungsanspruch<br />

zwecks Arbeitsuche mitgenommen wurde<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

49


Allgeme<strong>in</strong> gilt:<br />

� Meldung b<strong>in</strong>nen drei Tagen nach E<strong>in</strong>zug <strong>in</strong> Ihre Wohnung/Ihr Haus bei der<br />

zuständigen Meldebehörde<br />

� Meldung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (gilt besonders für ger<strong>in</strong>gfügig<br />

Beschäftigte, Werkunternehmer/Werkunternehmer<strong>in</strong>nen, Familienangehörige): Erhalt der<br />

� Sozialversicherungsnummer <strong>und</strong> e-card<br />

� Eröffnen e<strong>in</strong>es Bankkontos<br />

� Ummelden des Kraftfahrzeuges<br />

� Meldung bei der zuständigen Abteilung des Geme<strong>in</strong>deamts oder des Magistrats<br />

bezüglich H<strong>und</strong>esteuer<br />

� Meldung beim zuständigen F<strong>in</strong>anzamt (Steuern, Familienbeihilfe)<br />

� Anmelden von Gas <strong>und</strong> Strom, Telefon, Fernsehen <strong>und</strong> Radio<br />

� Schulanmeldung (Kontaktaufnahme mit Schule)<br />

� Anmeldebesche<strong>in</strong>igung bei Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft,<br />

Magistratisches Bezirksamt) e<strong>in</strong>reichen<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

50


12. EUREs-bERatER/EUREs-bERatERINNEN IN ÖstERREIcH<br />

AMS Burgenland<br />

Krisztian Rusko<br />

Permayerstraße 10<br />

A-7000 Eisenstadt<br />

Tel: +43 2682 692-138<br />

Fax: +43 2682 692-990<br />

E-mail: krisztian.rusko@ams.at<br />

Fremdsprachen: Englisch,<br />

Ungarisch, Französisch<br />

Grenzregion: Pannonia<br />

Region: Burgenland<br />

AMS Niederösterreich<br />

Mart<strong>in</strong>a Vodrazka<br />

Hohenstaufengasse 2<br />

A-1013 Wien<br />

Tel: +43 1 531 36-210<br />

Fax: +43 1 531 36-277<br />

E-mail: eures.niederoesterreich@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Niederösterreich<br />

Ayse Bürgmann<br />

Service L<strong>in</strong>e<br />

Nibelungenplatz 1<br />

A-3430 Tulln<br />

Tel: +43 2272 62236<br />

Fax: +43 2272 622236-777<br />

E-mail: eures.niederoesterreich@ams.at<br />

Fremdsprachen: Englisch, Türkisch<br />

Region: Niederösterreich<br />

Anita Ambrosch<br />

Hohenstaufengasse 2<br />

A-1013 Wien<br />

Tel: +43 1 531 36-609<br />

Fax: +43 1 531 36-277<br />

E-mail: eures.niederoesterreich@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Niederösterreich<br />

Mart<strong>in</strong>a Kaschütz<br />

Hohenstaufengasse 2<br />

A-1013 Wien<br />

Tel: +43 1 531 36-605<br />

Fax: +43 1 531 36-277<br />

E-mail: eures.niederoesterreich@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Niederösterreich<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

AMS Kärnten<br />

Karl Lenzhofer<br />

Rudolfsbahngürtel 42<br />

A-9020 Klagenfurt<br />

Tel: +43 463 3831-9123<br />

Fax: +43 463 3831-9192<br />

E-mail: karl.lenzhofer@ams.at<br />

Fremdsprachen: Englisch, Italienisch<br />

Region: Kärnten<br />

AMS Wien<br />

Ida Maria Gasparotto<br />

Gumpendorfer Gürtel 2b<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 87871-30201<br />

Fax: +43 1 87871-30289<br />

E-mail: eures.wien@ams.at<br />

Fremdsprachen: Italienisch,<br />

Französisch, Englisch<br />

Region: Wien<br />

Harald Wurzer<br />

Gumpendorfer Gürtel 2b<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 87871-30224<br />

Fax: +43 1 87871-30289<br />

E-mail: eures.wien@ams.at<br />

Fremdprache: Englisch<br />

Region: Wien<br />

Elke Traunmüller<br />

Gumpendorfer Gürtel 2b<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 87871-30223<br />

Fax: +43 1 87871-30289<br />

E-mail: eures.wien@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Wien<br />

Roman Ranosz<br />

Gumpendorfer Gürtel 2b<br />

A-1060 Wien<br />

Tel: +43 1 87871-30225<br />

Fax: +43 1 87871-30289<br />

E-mail: eures.wien@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Wien<br />

51


AMS Salzburg<br />

Alexandra Bauer<br />

Brucker B<strong>und</strong>esstraße 22<br />

A-5700 Zell am See<br />

Tel: +43 6542 73187-6142<br />

Fax: +43 6542 73187-6090<br />

E-mail: eures.salzburg@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Salzburg<br />

Gerl<strong>in</strong>de Fuchsberger<br />

K<strong>in</strong>ostraße 7<br />

A-5500 Bischofshofen<br />

Tel: +43 6462 2848-1331<br />

Fax: +43 6462 2848-1090<br />

E-mail: eures.salzburg@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Salzburg<br />

Marco Pilz (ab. 1.1.2013)<br />

K<strong>in</strong>ostraße 7<br />

A-5500 Bischofshofen<br />

Tel: +43 6462 2848-1331<br />

Fax: +43 6462 2848-1390<br />

E-mail: eures.salzburg@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Salzburg<br />

Gerhard Bogensperger<br />

Friedhofstraße 6<br />

A-5580 Tamsweg<br />

Tel: +43 6474 8484-5030<br />

Fax: +43 6474 8484-5090<br />

E-mail: eures.salzburg@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Salzburg<br />

AMS Tirol<br />

Otto Hosp<br />

Schöpfstraße 5<br />

A-6010 Innsbruck<br />

Tel: +43 512 5903-702 202<br />

Fax: +43 512 5903-291<br />

E-mail: otto.hosp@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Grenzregion: TransTirolia<br />

Region: Tirol<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

AMS Oberösterreich<br />

Petra Rosenst<strong>in</strong>gl<br />

Europaplatz 9<br />

A-4021 L<strong>in</strong>z<br />

Tel: +43 732 6963-20836<br />

Fax: +43 732 6963-20190<br />

E-mail: petra.rosenst<strong>in</strong>gl@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Oberösterreich<br />

AMS Steiermark<br />

Andrea Macher<br />

Neutorgasse 46<br />

A-8010 Graz<br />

Tel.: +43 316 7082-808<br />

Fax.: +43 316 7082-890<br />

E-mail: andrea.macher@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Steiermark<br />

Hermann Göss<strong>in</strong>ger<br />

Babenbergerstraße 33<br />

A-8021 Graz<br />

Tel: +43 316 7081-107<br />

Fax: +43 316 7081-190<br />

E-mail: hermann.goess<strong>in</strong>ger@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Region: Steiermark<br />

AMS Vorarlberg<br />

Dietmar Müller<br />

Bahnhofstraße 1b<br />

A-6700 Bludenz<br />

Tel: +43 5552 62371-81605<br />

Fax: +43 5552 62371-81660<br />

E-mail: dietmar.mueller@ams.at<br />

Fremdsprache: Englisch<br />

Grenzregion: Bodensee<br />

Region: Vorarlberg<br />

Diese Publikation wurde mit Subventionen der Europäischen Kommission kof<strong>in</strong>anziert.<br />

Haftungsausschluss: Diese Broschüre enthält allgeme<strong>in</strong>e Informationen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden. Es können aus der Broschüre ke<strong>in</strong>erlei Rechtsansprüche abgeleitet<br />

werden. Das AMS <strong>Österreich</strong> übernimmt ke<strong>in</strong>e Haftung für Webseiten, die durch Verl<strong>in</strong>kung aufgerufen werden.<br />

Für den Inhalt verantwortlich: AMS <strong>Österreich</strong>, Abteilung „Service für Unternehmen EURES“.<br />

Druck- <strong>und</strong> Satzfehler vorbehalten.<br />

Stand: November 2012<br />

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