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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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Staatsbürgern/Staatsbürger<strong>in</strong>nen aus Bulgarien <strong>und</strong> Rumänien, die e<strong>in</strong>e Bestätigung des AMS<br />

über ihren freien Zugang zum Arbeitsmarkt vorweisen können („Freizügigkeitsbestätigung“), dürfen<br />

ohne Beschäftigungsbewilligung e<strong>in</strong>gestellt werden, d.h. sie haben e<strong>in</strong> Recht auf freie Arbeitsplatzwahl<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e solche Bestätigung ist bulgarischen <strong>und</strong> rumänischen Staatsbürgern/Staatsbürger<strong>in</strong>nen<br />

auszustellen, die zum Zeitpunkt des 1. Jänner 2007 oder zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt bereits seit<br />

m<strong>in</strong>destens zwölf Monaten durchgehend legal <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> beschäftigt s<strong>in</strong>d, d.h. über e<strong>in</strong>e<br />

Beschäftigungsbewilligung, e<strong>in</strong>eArbeitserlaubnis, e<strong>in</strong>en Befreiungssche<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>en Niederlassungsnachweis<br />

verfügen.<br />

Auch für Familienangehörige (Ehepartner/Ehepartner<strong>in</strong>, K<strong>in</strong>der bis zum Alter von 21 Jahren –<br />

unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) von jenen bulgarischen <strong>und</strong> rumänischen Staatsbürgern/<br />

Staatsbürger<strong>in</strong>nen, die selbst bereits freizügigkeitsberechtigt s<strong>in</strong>d, mit diesen e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen<br />

Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> haben <strong>und</strong> rechtmäßig niedergelassen s<strong>in</strong>d, gilt:<br />

Sie besitzen das Recht auf Ausstellung e<strong>in</strong>er Freizügigkeitsbestätigung alle<strong>in</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer Angehörigeneigenschaft<br />

<strong>und</strong> zwar ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>. Familienangehörige,<br />

die e<strong>in</strong>e Bestätigung des AMS über ihren freien Zugang zum Arbeitsmarkt vorweisen können, dürfen<br />

ohne Beschäftigungsbewilligung e<strong>in</strong>gestellt werden, d.h. sie haben e<strong>in</strong> Recht auf freie Arbeitsplatzwahl<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

http://www.ams.at/ (Beschäftigungsbewilligung für Fachkräfte)<br />

http://www.ams.at/ (Downloads <strong>und</strong> Formulare)<br />

4.10 Bewerbungsunterlagen<br />

Bewerbungsschreiben <strong>und</strong> <strong>Leben</strong>slauf s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> deutscher Sprache zu verfassen, außer das Stellen<strong>in</strong>serat<br />

verlangt die Bewerbung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Sprache.<br />

Bei telefonisch oder persönlich vere<strong>in</strong>barten Vorstellungsterm<strong>in</strong>en ist es ebenfalls üblich, e<strong>in</strong>en<br />

<strong>Leben</strong>slauf <strong>und</strong> Zeugnisse oder Arbeitsbestätigungen mitzubr<strong>in</strong>gen. Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung beim<br />

Verfassen der Bewerbungsunterlagen s<strong>in</strong>d onl<strong>in</strong>e über die AMS Homepage („Bewerbungscoach“<br />

(http://bewerbungsportal.ams.or.at/)) erhältlich.<br />

Vollständige Bewerbungsunterlagen umfassen:<br />

� Bewerbungsschreiben<br />

� <strong>Leben</strong>slauf (Curriculum vitae)<br />

� Zeugnisse (Maturazeugnis, Dienstzeugnisse, Zeugnisse bzw.<br />

Kursbestätigungen von fachlich wichtigen Kursen)<br />

� Bewerbungsfoto<br />

http://europass.cedefop.europa.eu/ (Europäischer <strong>Leben</strong>slauf)<br />

http://www.ams.at (<strong>Arbeitsmarktservice</strong> <strong>Österreich</strong> unter „Bewerbungscoach“)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

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