Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...
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Voraussetzungen zum Erhalt des pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeldes:<br />
� geme<strong>in</strong>samer Haushalt mit dem K<strong>in</strong>d<br />
� m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Elternteil, der im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebt, hat Anspruch auf Familienbeihilfe<br />
� Mittelpunkt des <strong>Leben</strong>s<strong>in</strong>teresses <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
� rechtmäßiger Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />
� Durchführung der Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass – Untersuchungen: fünf während der Schwangerschaft,<br />
fünf nach der Geburt<br />
Zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld können pro Jahr bis zu 60 Prozent der letzten E<strong>in</strong>künfte aus<br />
dem Kalenderjahr vor der Geburt, <strong>in</strong> dem ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld bezogen wurde maximal bis zu<br />
€ 16.20,–, dazuverdient werden.<br />
Für das e<strong>in</strong>kommensabhängige Modell gelten noch zusätzliche Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene<br />
Erwerbstätigkeit.<br />
Achtung:<br />
K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld erhält man nur für das jüngste K<strong>in</strong>d. Wird <strong>in</strong> der Zeit des Bezuges e<strong>in</strong> weiteres<br />
K<strong>in</strong>d geboren, so endet ab der Geburt der Anspruch für das ältere K<strong>in</strong>d. Das K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />
wird dann für das Neugeborene ausbezahlt. Die weitere Geburt ist sofort der zuständigen Krankenkasse<br />
zu melden (Meldepflicht)! Für Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten gelten besondere Regelungen.<br />
Zuständige Behörde:<br />
Krankenkasse (<strong>in</strong> Wien: K<strong>und</strong>encenter für K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/ (Eltern – Karenz)<br />
http://www.help.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/ (Broschüre: K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/ (Zuverdienstgrenzen)<br />
http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Zuverdienst – Onl<strong>in</strong>e Rechner)<br />
Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />
Alle<strong>in</strong>stehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen können e<strong>in</strong>e Beihilfe<br />
zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld beantragen.<br />
H<strong>in</strong>weis: Die Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld muss nicht zurückbezahlt werden!<br />
https://www.help.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Beantragung)<br />
http://www.bmwfj.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />
http://www.arbeiterkammer.at/ (Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />
Bezieher/Bezieher<strong>in</strong>nen von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> deren K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d krankenversichert.<br />
Während des Bezuges oder im Anschluss an den Bezug von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld kann um Arbeitslosengeld<br />
<strong>und</strong> Notstandshilfe angesucht werden. Allerd<strong>in</strong>gs muss der Bezieher/die Bezieher<strong>in</strong><br />
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.<br />
http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung)<br />
<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />
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