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Leben und Arbeiten in Österreich Fläche - Arbeitsmarktservice ...

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Voraussetzungen zum Erhalt des pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeldes:<br />

� geme<strong>in</strong>samer Haushalt mit dem K<strong>in</strong>d<br />

� m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Elternteil, der im geme<strong>in</strong>samen Haushalt lebt, hat Anspruch auf Familienbeihilfe<br />

� Mittelpunkt des <strong>Leben</strong>s<strong>in</strong>teresses <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

� rechtmäßiger Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

� Durchführung der Mutter-K<strong>in</strong>d-Pass – Untersuchungen: fünf während der Schwangerschaft,<br />

fünf nach der Geburt<br />

Zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld können pro Jahr bis zu 60 Prozent der letzten E<strong>in</strong>künfte aus<br />

dem Kalenderjahr vor der Geburt, <strong>in</strong> dem ke<strong>in</strong> K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld bezogen wurde maximal bis zu<br />

€ 16.20,–, dazuverdient werden.<br />

Für das e<strong>in</strong>kommensabhängige Modell gelten noch zusätzliche Voraussetzungen wie z.B. vorangegangene<br />

Erwerbstätigkeit.<br />

Achtung:<br />

K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld erhält man nur für das jüngste K<strong>in</strong>d. Wird <strong>in</strong> der Zeit des Bezuges e<strong>in</strong> weiteres<br />

K<strong>in</strong>d geboren, so endet ab der Geburt der Anspruch für das ältere K<strong>in</strong>d. Das K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

wird dann für das Neugeborene ausbezahlt. Die weitere Geburt ist sofort der zuständigen Krankenkasse<br />

zu melden (Meldepflicht)! Für Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten gelten besondere Regelungen.<br />

Zuständige Behörde:<br />

Krankenkasse (<strong>in</strong> Wien: K<strong>und</strong>encenter für K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Eltern – Karenz)<br />

http://www.help.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Broschüre: K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Zuverdienstgrenzen)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Zuverdienst – Onl<strong>in</strong>e Rechner)<br />

Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld<br />

Alle<strong>in</strong>stehende Elternteile bzw. Familien ohne oder mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen können e<strong>in</strong>e Beihilfe<br />

zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld beantragen.<br />

H<strong>in</strong>weis: Die Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld muss nicht zurückbezahlt werden!<br />

https://www.help.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld – Beantragung)<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (Beihilfe zum pauschalen K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

http://www.arbeiterkammer.at/ (Beihilfe zum K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld)<br />

Bezieher/Bezieher<strong>in</strong>nen von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> deren K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d krankenversichert.<br />

Während des Bezuges oder im Anschluss an den Bezug von K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld kann um Arbeitslosengeld<br />

<strong>und</strong> Notstandshilfe angesucht werden. Allerd<strong>in</strong>gs muss der Bezieher/die Bezieher<strong>in</strong><br />

dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.<br />

http://www.bmwfj.gv.at/ (K<strong>in</strong>derbetreuungsgeld <strong>und</strong> Arbeitslosenversicherung)<br />

<strong>Leben</strong> <strong>und</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 2013<br />

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