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Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs 2011

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Die Geschäftstätigkeiten der Partner in der Marktgebietskooperation<br />

unterliegen der Regulierung, die der BNetzA übertragen ist. Seit 2005<br />

überwacht die BNetzA die Einhaltung <strong>des</strong> Energiewirtschaftsgesetzes,<br />

der Verordnungen sowie sonstiger bindender Festlegungen.<br />

Durch das EnWG besteht für Betreiber von Energieversorgungsnetzen<br />

die rechtliche Verpflichtung, die Leitungsnetze bei technischer und<br />

wirtschaftlicher Zumutbarkeit auszubauen, um Transportbegehren in<br />

ausreichendem Maße zu bedienen. Die folgenden Auszüge aus dem<br />

EnWG geben wesentliche Elemente der Verpflichtungen in Bezug auf<br />

den Netzausbau wieder:<br />

§ 11 Abs. 1 EnWG:<br />

„Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres,<br />

zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei<br />

zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen,<br />

soweit es wirtschaftlich zumutbar ist.“<br />

§ 15 Abs. 3 EnWG:<br />

„Betreiber von Fernleitungsnetzen haben dauerhaft die Fähigkeit ihrer<br />

Netze sicherzustellen, die Nachfrage nach Transportdienstleistungen<br />

für Gas zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Transportkapazität<br />

und Zuverlässigkeit der Netze zur Versorgungssicherheit<br />

beizutragen.“<br />

Die Kooperationspartner haben auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben<br />

Projekte vorgesehen, die im Folgenden dargelegt werden.<br />

Die Projekte befinden sich naturgemäß in unterschiedlichen Planungs-<br />

und Realisierungsständen. In Kapitel 5.1 werden wesentliche von den<br />

Kooperationspartnern beschlossene Projekte beschrieben. Die sich<br />

daraus in den nächsten zehn Jahren ergebende Entwicklung der Einspeise-<br />

und Ausspeisekapazitäten ist in Kapitel 5.2 in tabellarischer<br />

Form aufgeführt.<br />

5.1 Beschlossene Projekte<br />

Open Grid Europe<br />

Die beschlossenen Projekte von Open Grid Europe basieren auf dem<br />

2008/2009 durchgeführten Open Season-Verfahren. In diesem Verfahren<br />

wurde durch eine Abfrage bei bestehenden und potentiellen Transportkunden<br />

der verbindliche Transportbedarf ermittelt. Daraus ergab sich,<br />

ob und wo zusätzliche Ausbaumaßnahmen notwendig sind.<br />

Wie in Kapitel 4.2 dargestellt, orientierte sich das Open Season-Verfahren<br />

von Open Grid Europe an den von der Organisation der europäischen<br />

Regulierungsbehörden (ERGEG) herausgegebenen Guidelines for Good<br />

Practice for Open Season Procedures. Nicht alle theoretisch möglichen<br />

Leitungsbaumaßnahmen aus der Open Season konnten umgesetzt<br />

werden. In enger Abstimmung mit der BNetzA wurde daher eine Priorisierung<br />

vorgenommen, die in Anlehnung an von der BNetzA vorgeschlagene<br />

Kriterien entwickelt und von der BNetzA akzeptiert wurde.<br />

Zu den hier im Folgenden beschriebenen großen Ausbaumaßnahmen<br />

wurde ebenfalls eine Vielzahl kleinerer Projekte, die hier nicht detailliert<br />

aufgeführt werden, umgesetzt.<br />

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