Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs 2011
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs 2011
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Die Geschäftstätigkeiten der Partner in der Marktgebietskooperation<br />
unterliegen der Regulierung, die der BNetzA übertragen ist. Seit 2005<br />
überwacht die BNetzA die Einhaltung <strong>des</strong> Energiewirtschaftsgesetzes,<br />
der Verordnungen sowie sonstiger bindender Festlegungen.<br />
Durch das EnWG besteht für Betreiber von Energieversorgungsnetzen<br />
die rechtliche Verpflichtung, die Leitungsnetze bei technischer und<br />
wirtschaftlicher Zumutbarkeit auszubauen, um Transportbegehren in<br />
ausreichendem Maße zu bedienen. Die folgenden Auszüge aus dem<br />
EnWG geben wesentliche Elemente der Verpflichtungen in Bezug auf<br />
den Netzausbau wieder:<br />
§ 11 Abs. 1 EnWG:<br />
„Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres,<br />
zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei<br />
zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen,<br />
soweit es wirtschaftlich zumutbar ist.“<br />
§ 15 Abs. 3 EnWG:<br />
„Betreiber von Fernleitungsnetzen haben dauerhaft die Fähigkeit ihrer<br />
Netze sicherzustellen, die Nachfrage nach Transportdienstleistungen<br />
für Gas zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Transportkapazität<br />
und Zuverlässigkeit der Netze zur Versorgungssicherheit<br />
beizutragen.“<br />
Die Kooperationspartner haben auf Basis dieser gesetzlichen Vorgaben<br />
Projekte vorgesehen, die im Folgenden dargelegt werden.<br />
Die Projekte befinden sich naturgemäß in unterschiedlichen Planungs-<br />
und Realisierungsständen. In Kapitel 5.1 werden wesentliche von den<br />
Kooperationspartnern beschlossene Projekte beschrieben. Die sich<br />
daraus in den nächsten zehn Jahren ergebende Entwicklung der Einspeise-<br />
und Ausspeisekapazitäten ist in Kapitel 5.2 in tabellarischer<br />
Form aufgeführt.<br />
5.1 Beschlossene Projekte<br />
Open Grid Europe<br />
Die beschlossenen Projekte von Open Grid Europe basieren auf dem<br />
2008/2009 durchgeführten Open Season-Verfahren. In diesem Verfahren<br />
wurde durch eine Abfrage bei bestehenden und potentiellen Transportkunden<br />
der verbindliche Transportbedarf ermittelt. Daraus ergab sich,<br />
ob und wo zusätzliche Ausbaumaßnahmen notwendig sind.<br />
Wie in Kapitel 4.2 dargestellt, orientierte sich das Open Season-Verfahren<br />
von Open Grid Europe an den von der Organisation der europäischen<br />
Regulierungsbehörden (ERGEG) herausgegebenen Guidelines for Good<br />
Practice for Open Season Procedures. Nicht alle theoretisch möglichen<br />
Leitungsbaumaßnahmen aus der Open Season konnten umgesetzt<br />
werden. In enger Abstimmung mit der BNetzA wurde daher eine Priorisierung<br />
vorgenommen, die in Anlehnung an von der BNetzA vorgeschlagene<br />
Kriterien entwickelt und von der BNetzA akzeptiert wurde.<br />
Zu den hier im Folgenden beschriebenen großen Ausbaumaßnahmen<br />
wurde ebenfalls eine Vielzahl kleinerer Projekte, die hier nicht detailliert<br />
aufgeführt werden, umgesetzt.<br />
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