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THEMA 10 RECHTSSPRECHUNG INTERVIEW MIT FRAU JULIANE WALTHER RECHTSANWÄLTIN DER DOMUS RECHTSANWALTS- GESELLSCHAFT MBH Im Immobilienbereich hat <strong>die</strong> Vermietung eine erhebliche praktische Bedeutung. Da bleiben Probleme nicht aus und nicht <strong>im</strong>mer lassen sich <strong>die</strong>se ohne Anwalt klären. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Walther. Vielen Dank, dass Sie sich <strong>für</strong> uns Zeit genommen haben und uns ein paar aktuelle Einblicke in <strong>die</strong> Rechtspraxis aus <strong>der</strong> Vermietung geben können. Daher gleich unsere erste Frage. In den Me<strong>die</strong>n werden ständig neue Mietrechtsurteile benannt. Än<strong>der</strong>t sich das Mietrecht denn so häufig? » Nein, <strong>die</strong> gesetzlichen Grundlagen in den §§ 535 ff BGB än<strong>der</strong>n sich höchstens alle 10 Jahre. Aktuell jedoch gab es mit dem Mietrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz zum 01.05.2013 ein paar Neuerungen. Auch wird sich bald durch das Gesetz zur Einführung <strong>der</strong> sogenannten »Mietpreisbremse« etwas verän<strong>der</strong>n. Die in den Me<strong>die</strong>n diskutierten Urteile befassen sich jedoch meist mit <strong>der</strong> Auslegung von vertraglichen Regelungen z.B. zu Schönheitsreparaturen, <strong>der</strong> vertragsgemäßen Nutzung, wie <strong>der</strong> Tierhaltung o<strong>der</strong> dem Rauchen in <strong>der</strong> Wohnung. So hat auch ganz aktuell <strong>der</strong> Bundesgerichtshof Klauseln in Mietverträgen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen <strong>im</strong> Zusammenhang mit Quotenabgeltungsklauseln <strong>für</strong> unwirksam erklärt. Haben denn <strong>die</strong> gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> Jahr 2013 praktische Auswirkungen in Ihrer tagtäglichen Arbeit gezeigt? » Teilweise. Die Än<strong>der</strong>ungen beinhalteten zum Beispiel Anreize <strong>für</strong> den Vermieter, energetische <strong>Sanierung</strong>en o<strong>der</strong> auch Mo<strong>der</strong>nisierungen durchzuführen. Auch wurden Erleichterungen <strong>für</strong> den Umgang mit Mietnomaden gesetzlich verankert. Die ebenfalls erfolgte Regelung zur Senkung <strong>der</strong> Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Gebieten, in denen Wohnungen knapp sind, hat noch keine Auswirkungen. Nach <strong>der</strong> Neuerung soll in solchen Gebieten, <strong>die</strong> geregelte Kappungsgrenze von 20% innerhalb von 3 Jahren auf 15% gesenkt werden. Welche Gebiete das sein sollen, dürfen <strong>die</strong> Landesregierungen per Rechtsverordnung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von max<strong>im</strong>al 5 Jahren festlegen. Sachsen hat davon jedoch bis jetzt noch keinen Gebrauch davon gemacht. Ganz relevant war <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vermieter auch <strong>der</strong> Ausschluss <strong>der</strong> Mietmin<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> den Mieter bei energetischen Mo<strong>der</strong>nisierungen. Hier darf <strong>der</strong> Mieter erst nach drei Monaten <strong>die</strong> Miete min<strong>der</strong>n. So kam es vermehrt zu bereits lang anstehenden Mo<strong>der</strong>nisierungen und einer Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ankündigungsschreiben. Auch ist es <strong>für</strong> Vermieter ganz wichtig, dass durch <strong>die</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ung eine finanzielle Härte be<strong>im</strong> Mieter keinen Grund mehr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Weigerung <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung darstellt. Vielmehr kann sich <strong>der</strong> Mieter erst bei <strong>der</strong> späteren Mieterhöhung auf den finanziellen Härteeinwand berufen. Das hat sich insbeson<strong>der</strong>e bei den kostenintensiven Balkon- und Aufzugsanbauten positiv ausgewirkt. Welche Streitfälle haben Sie denn überwiegend bezogen auf <strong>Sanierung</strong>en o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungen? » Immer wie<strong>der</strong> kommt es zu Streitfällen bei Sch<strong>im</strong>melbildung in <strong>der</strong> Wohnung. Hier wird vom Vermieter schnell <strong>die</strong> Verantwortung be<strong>im</strong> Mieter gesucht. Dieser habe nicht richtig gelüftet und geheizt. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Die Nutzung einer Wohnung durch Alleinstehende, Familien, Junge und Alte ist vielfältig und meist sehr verschieden, so auch <strong>die</strong> (vertragskonformen) Einflüsse auf <strong>die</strong> Bausubstanz. Diese hat daher viele Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen. Oft ist <strong>im</strong> Rahmen einer <strong>Sanierung</strong> auch mal ein Baufehler gemacht worden. Daher sollte hier eine gemeinsame Ursachen- und damit auch Lösungsfindung angestrebt werden. Als sehr praktikabel hat sich hier <strong>die</strong> Verwendung von Langzeitmessgeräten zur Best<strong>im</strong>mung von Temperatur und Luftfeuchte gezeigt. Die Ergebnisse werden dann gemeinsam ausgewertet und führen nicht selten zu Überraschungen auf beiden Seiten. Mietmin<strong>der</strong>ungen sind natürlich bei Mängeln, <strong>die</strong> ausgebessert werden wie auch bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauarbeiten typisch und oft eine Frage <strong>der</strong> Beweisbarkeit. Hier hat sich auch <strong>die</strong> Rechtsprechung zur Darlegungslast des Mieters etwas verän<strong>der</strong>t. Der Mieter muss darlegen, dass bzw. in welchem Umfang <strong>der</strong> Gebrauch <strong>der</strong> Mietsache beeinträchtigt wurde. Der Mieter soll nicht mehr das Maß <strong>der</strong> Gebrauchsbeeinträchtigung vortragen müssen, aber <strong>die</strong> zur Best<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>ungsquote erfor<strong>der</strong>lichen Tatsachen. So wurde auch wie<strong>der</strong>holt entschieden, dass mieterseitige Störungsprotokolle nicht zwingend zu führen sind, wenn <strong>die</strong> Störungen <strong>im</strong>mer gleichartig sind. Darüber hinaus sind Mo<strong>der</strong>nisierungen wie <strong>der</strong> Balkonanbau oft ein Thema einer rechtlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung, da damit oft eine Mieterhöhung verbunden ist. Die Umstellung <strong>der</strong> Wohnungsversorgung von Gas auf Fernwärme und damit verbunden auch <strong>der</strong> Wegfall von Kochgas war ebenfalls häufig ein Streitthema, denn <strong>die</strong> Rechtsprechung hat <strong>die</strong>se Umstellung wie<strong>der</strong>holt nicht als Mo<strong>der</strong>nisierung eingestuft und damit <strong>die</strong> Mieter von einer Duldungspflicht befreit. Derartige Maßnahmen bedürfen daher einer konkreten Bewertung <strong>der</strong> Verbesserungen und einer Zusammenarbeit mit dem Mieter. Erwarten Sie von dem von Ihnen schon angesprochenen Gesetz zur Mietpreisbremse spürbare Än<strong>der</strong>ungen? » Mit dem Gesetz sollen <strong>die</strong> Mieten in Ballungsräumen bezahlbar gehalten werden, indem <strong>die</strong> zulässige Miete bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten, <strong>die</strong> von den Landesregierungen ausgewiesen werden, auf <strong>die</strong> ortsübliche Miete zuzüglich 10 Prozent begrenzt werden. Jedoch sind Neubauten und Gebäude mit umfassenden Mo<strong>der</strong>nisierungen davon ausgeschlossen. Auch darf eine vorher zulässig vereinbarte Miete bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>vermietung weiter verlangt werden. Der Vermieter ist also nicht gezwungen, eine frei gewordene Wohnung unterhalb <strong>der</strong> bisherigen Miete anzubieten. Da bislang in Sachsen noch keine Rechtverordnung <strong>für</strong> angespannte Wohnungsmärkte erlassen wurde und aufgrund <strong>der</strong> Marktsituation damit auch nicht zu rechnen ist, wird <strong>die</strong>ses Thema hier bei uns nicht entscheiden<strong>der</strong> Relevanz sein. Auch <strong>die</strong> Maklerprovision wird in Zukunft geregelt und ein Bestellerprinzip eingeführt. Motto: »Wer den Makler bestellt, bezahlt.« Die Maklerprovision war jedoch selten – zumindest in Sachsen – ein Streitthema. Vielen Dank <strong>für</strong> das Interview. Die Redaktion ALLES WAS RECHT IST Rechtssprechung <strong>FAWO</strong> <strong>Fachgerechte</strong> <strong>Konzepte</strong> <strong>der</strong> <strong>Haustechnik</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Sanierung</strong>en <strong>im</strong> <strong>Wohnungsbau</strong> SEITE 21