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Aktuelles Stichwort - Europäische Einlagensicherung

6. November 2015: Ende Juni wurde der Bericht "Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden" durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt. Der Bericht strebt eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen an.

6. November 2015: Ende Juni wurde der Bericht "Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden" durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vorgelegt. Der Bericht strebt eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherungen an.

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<strong>Aktuelles</strong> <strong>Stichwort</strong>:<br />

<strong>Europäische</strong> <strong>Einlagensicherung</strong><br />

6. November 2015: Ende Juni wurde der Bericht "Die Wirtschaftsund<br />

Währungsunion Europas vollenden" durch Kommissionspräsident<br />

Jean-Claude Juncker vorgelegt. Der Bericht strebt eine<br />

Vergemeinschaftung der <strong>Einlagensicherung</strong>en an.<br />

Hintergrund<br />

Am 3. Juli 2015 ist die Umsetzungsfrist<br />

für die neue europäische <strong>Einlagensicherung</strong>srichtlinie<br />

(DGSD) abgelaufen<br />

und das deutsche Umsetzungsgesetz<br />

fristgerecht in Kraft getreten.<br />

Bislang haben allerdings lediglich 14<br />

der 28 EU-Staaten die DGSD umgesetzt.<br />

Grundsätzlich gilt, dass Einlagen<br />

von Bankkunden in der gesamten EU<br />

bis zu einer Höhe von 100.000 Euro<br />

pro Bank geschützt sind. Die DGSD<br />

harmonisiert die nach wie vor unterschiedlichen<br />

nationalen <strong>Einlagensicherung</strong>ssysteme<br />

in den Mitgliedsstaaten<br />

– eine Maximalharmonisierung erfolgt<br />

dadurch allerdings nicht.<br />

Bericht der fünf Präsidenten<br />

Ungeachtet der schleppenden Umsetzung<br />

der DGSD strebt die EU Kommission<br />

bereits jetzt die Vergemeinschaftung<br />

der <strong>Einlagensicherung</strong> als<br />

dritte Säule der Bankenunion an (sog.<br />

European Deposit Insurance Scheme<br />

(EDIS)). Der am 22. Juni 2015 durch<br />

Jean-Claude Juncker vorgelegte Bericht<br />

wurde in enger Zusammenarbeit<br />

mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem,<br />

Mario Draghi und Martin Schulz erarbeitet<br />

und schlägt zunächst die Errichtung<br />

eines Rückversicherungssystems<br />

für nationale <strong>Einlagensicherung</strong>en auf<br />

europäischer Ebene bis zum 30. Juni<br />

2017 vor.<br />

Ausnahme für Sparkassen und<br />

Genossenschaftsbanken?<br />

Bei einer Veranstaltung in Passau hat<br />

Kommissionspräsident Juncker Mitte<br />

Oktober ausgeführt, dass von der<br />

Einführung des Rückversicherungssystems<br />

die deutschen Sparkassen<br />

und Genossenschaftsbanken „nicht<br />

betroffen“ seien. Diese Aussage hat<br />

Juncker mittlerweile dahingehend<br />

präzisiert, dass es keine generelle<br />

Ausnahmeregelung für Volks- und<br />

Raiffeisenbanken geben wird.<br />

Nationale Besonderheiten würden<br />

aber berücksichtigt.<br />

Position des Bankenverbandes<br />

Die aktuellen Bestrebungen der<br />

EU-Kommission, die <strong>Einlagensicherung</strong><br />

zu vergemeinschaften, sind<br />

aus Sicht des Bankenverbandes<br />

verfehlt, da alle Voraussetzungen<br />

fehlen. Das sehen auch die Bundesregierung<br />

und die Bundesbank<br />

so, die die Vergemeinschaftung der<br />

<strong>Einlagensicherung</strong> entschieden<br />

ablehnen. Zurecht weist die Bundesregierung<br />

darauf hin, dass vor<br />

einer Vergemeinschaftung die<br />

Risiken in den Bilanzen der europäischen<br />

Banken deutlich reduziert<br />

werden müssen, womit explizit der<br />

Abbau der Risiken aus Staatsanleihen<br />

verbunden ist. Zudem müssen<br />

in allen 28 Ländern Sicherungstöpfe<br />

eingerichtet und befüllt<br />

werden und diese ihre Wirksamkeit<br />

entfalten. Die vorzeitige Vergemeinschaftung<br />

der <strong>Einlagensicherung</strong><br />

hätte zur Folge, dass die über<br />

viele Jahre angesammelten Mittel<br />

der deutschen <strong>Einlagensicherung</strong>ssysteme<br />

in anderen Ländern eingesetzt<br />

würden. Der Bankenverband<br />

unterstützt – wie alle übrigen<br />

Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft<br />

– uneingeschränkt die<br />

Position von Bundesregierung und<br />

Bundesbank. Zudem muss jede<br />

zukünftige Vergemeinschaftung<br />

von allen Kreditinstituten getragen<br />

werden – also auch von Volksbanken<br />

und Sparkassen.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Markus Kirchner<br />

Leiter Verbindungsbüro Berlin<br />

markus.kirchner@bdb.de<br />

Schlagwörter:<br />

<strong>Einlagensicherung</strong><br />

Bundesverband deutscher Banken e. V.<br />

Burgstraße 28<br />

10178 Berlin<br />

Telefon: +49 30 1663-0<br />

Telefax: +49 30 1663-1399<br />

www.bankenverband.de

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