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Geschäftsbericht der Euram Bank Wien 2012/2013

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ein Gutachten eingeholt, um zu klären, ob<br />

die Unterschrift auf dem Pfandvertrag<br />

zwischen dem indischen Unternehmen<br />

und <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> eine echte Fertigung<br />

des vom indischen Unternehmen dafür<br />

Bevollmächtigten darstellt o<strong>der</strong> ob es sich<br />

um eine Fälschung handelt, wie vom indischen<br />

Unternehmen behauptet. Der Sachverständige<br />

kam zu dem Schluss, dass die<br />

fragliche Unterschrift auf dem Pfandvertrag<br />

zwischen dem indischen Unternehmen<br />

und <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> eine echte Fertigung<br />

des vom indischen Unternehmen dafür Bevollmächtigten<br />

und keine Fälschung darstellt.<br />

Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> wurden<br />

in dieser Causa zwei mündliche Verhandlungen<br />

durchgeführt – die Behandlung <strong>der</strong><br />

zentralen Prozessbehauptung des indischen<br />

Unternehmens, die „Abklärung <strong>der</strong> Unechtheit<br />

<strong>der</strong> Pfandvertrages“ hat bisher nicht<br />

stattgefunden. Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> geht auf<br />

Grund des oben angeführten Gutachtens<br />

davon aus, dass das Gerichtsverfahren<br />

zugunsten <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> entschieden<br />

werden wird.<br />

Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> hat am 2. 1. <strong>2013</strong> Kenntnis<br />

erlangt, dass ein amerikanischer Staatsbürger<br />

im August 2011 eine „Schadensersatzklage“<br />

gegen die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> vor dem<br />

Bezirksgericht <strong>der</strong> Vereinigten Staaten<br />

für den Bezirk North Carolina Mitte eingebracht<br />

hat. Der Kläger behauptet, dass er<br />

sich im Dezember 2002 an einer, von <strong>der</strong><br />

<strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> geplanten, beworbenen und<br />

vermarkteten Transaktion beteiligt hat. Der<br />

Internal Revenue Service (IRS) erkannte<br />

anlässlich einer Prüfung <strong>der</strong> Einkommenssteuererklärung<br />

des Klägers die steuerliche<br />

Anrechnung eines Verlustes ab. Die <strong>Euram</strong><br />

<strong>Bank</strong> hat alle Behauptungen und Vorwürfe<br />

des Klägers wi<strong>der</strong>legt und entschieden zurückgewiesen<br />

und dem Bezirksgericht<br />

North Carolina Mitte über eine beauftragte<br />

US Kanzlei alle relevanten Unterlagen, die<br />

beweisen, dass die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> zu keiner<br />

Zeit solche Transaktionen geplant, beworben<br />

o<strong>der</strong> vermarktet hat, zur Verfügung<br />

gestellt. Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> stuft das Risiko,<br />

finanziell tatsächlich in Anspruch genommen<br />

zu werden als unwahrscheinlich ein.<br />

Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> hat daher im Jahresabschluss<br />

30. Juni <strong>2013</strong> keine Rückstellung<br />

für Prozessrisiken gebildet.<br />

3. Risikoberichterstattung<br />

Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> wendet für die Berechnung<br />

des Kreditrisikos den Standardansatz<br />

gemäß § 22a BWG an. Die Vergabe

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