Geschäftsbericht der Euram Bank Wien 2012/2013
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ein Gutachten eingeholt, um zu klären, ob<br />
die Unterschrift auf dem Pfandvertrag<br />
zwischen dem indischen Unternehmen<br />
und <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> eine echte Fertigung<br />
des vom indischen Unternehmen dafür<br />
Bevollmächtigten darstellt o<strong>der</strong> ob es sich<br />
um eine Fälschung handelt, wie vom indischen<br />
Unternehmen behauptet. Der Sachverständige<br />
kam zu dem Schluss, dass die<br />
fragliche Unterschrift auf dem Pfandvertrag<br />
zwischen dem indischen Unternehmen<br />
und <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> eine echte Fertigung<br />
des vom indischen Unternehmen dafür Bevollmächtigten<br />
und keine Fälschung darstellt.<br />
Im Geschäftsjahr <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong> wurden<br />
in dieser Causa zwei mündliche Verhandlungen<br />
durchgeführt – die Behandlung <strong>der</strong><br />
zentralen Prozessbehauptung des indischen<br />
Unternehmens, die „Abklärung <strong>der</strong> Unechtheit<br />
<strong>der</strong> Pfandvertrages“ hat bisher nicht<br />
stattgefunden. Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> geht auf<br />
Grund des oben angeführten Gutachtens<br />
davon aus, dass das Gerichtsverfahren<br />
zugunsten <strong>der</strong> <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> entschieden<br />
werden wird.<br />
Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> hat am 2. 1. <strong>2013</strong> Kenntnis<br />
erlangt, dass ein amerikanischer Staatsbürger<br />
im August 2011 eine „Schadensersatzklage“<br />
gegen die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> vor dem<br />
Bezirksgericht <strong>der</strong> Vereinigten Staaten<br />
für den Bezirk North Carolina Mitte eingebracht<br />
hat. Der Kläger behauptet, dass er<br />
sich im Dezember 2002 an einer, von <strong>der</strong><br />
<strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> geplanten, beworbenen und<br />
vermarkteten Transaktion beteiligt hat. Der<br />
Internal Revenue Service (IRS) erkannte<br />
anlässlich einer Prüfung <strong>der</strong> Einkommenssteuererklärung<br />
des Klägers die steuerliche<br />
Anrechnung eines Verlustes ab. Die <strong>Euram</strong><br />
<strong>Bank</strong> hat alle Behauptungen und Vorwürfe<br />
des Klägers wi<strong>der</strong>legt und entschieden zurückgewiesen<br />
und dem Bezirksgericht<br />
North Carolina Mitte über eine beauftragte<br />
US Kanzlei alle relevanten Unterlagen, die<br />
beweisen, dass die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> zu keiner<br />
Zeit solche Transaktionen geplant, beworben<br />
o<strong>der</strong> vermarktet hat, zur Verfügung<br />
gestellt. Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> stuft das Risiko,<br />
finanziell tatsächlich in Anspruch genommen<br />
zu werden als unwahrscheinlich ein.<br />
Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> hat daher im Jahresabschluss<br />
30. Juni <strong>2013</strong> keine Rückstellung<br />
für Prozessrisiken gebildet.<br />
3. Risikoberichterstattung<br />
Die <strong>Euram</strong> <strong>Bank</strong> wendet für die Berechnung<br />
des Kreditrisikos den Standardansatz<br />
gemäß § 22a BWG an. Die Vergabe